PRAXISPLAN BACHELOR-STUDIUM



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Transkript:

DUALE HOCHSCHULE BADEN-WÜRTTEMBERG FAKULTÄT SOZIALWESEN PRAXISPLAN BACHELOR-STUDIUM Soziale Arbeit mit Menschen mit Behinderungen 1

Allgemeine Hinweise Der vorliegende Praxisplan ist als Orientierungshilfe für die Planung und Durchführung der Praxisphasen in der Fachrichtung (Arbeitsfeld) Soziale Arbeit mit Menschen mit Behinderungen gedacht. Die Vielfalt der in diesem Arbeitsfeld beteiligten Ausbildungsstätten, ihre unterschiedlichen Strukturmerkmale, die Verschiedenartigkeit ihrer sozialen, pädagogischen und therapeutischen Aufträge und schließlich das breite Spektrum des Klientels erfordern eine flexible Handhabung des hier vorgelegten Planes, seine ständige Weiterentwicklung, Ergänzung und Differenzierung. Die Herausforderungen aufgrund rechtlicher Vorgaben, insbesondere durch das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung (Behindertenrechtskonvention) sind in allen Praxisphasen mit zu reflektieren. Das Ziel der Inklusion fordert in den Praxisphasen den Bezug zur sozialräumlichen Orientierung unter dem Aspekt von Selbstbestimmung und Lebensqualität mit zu denken. In der Handhabung des Praxisplans ist so vorzugehen, dass unter Berücksichtigung der besonderen Aufgaben der Einrichtung und der Erfordernisse der Praxisstelle einerseits und des Ausbildungsstandes der Studierenden andererseits ein konkreter Praxisplan erstellt wird. Die Reihenfolge der Ausbildungsinhalte kann flexibel gestaltet werden. Wert zu legen ist auf Vollständigkeit der Inhalte in der gesamten Ausbildungszeit, entsprechend der Strukturen und Arbeitsfelder der Ausbildungsstätte. Zum Ablauf der praktischen Ausbildung wird empfohlen, den Studierenden zunächst einfachere Aufgaben zu übertragen und sie am Alltag einer Gruppe teilnehmen zu lassen. Mit zunehmender Kompetenz (die sowohl in den Theorie- wie in den Praxisphasen erworben wird) und Sicherheit wird das Aufgaben- und Lernfeld der Studierenden erweitert, bis sie beispielsweise in der 5. und 6. Praxisphase in der Lage sind, im Arbeitsfeld unter Anleitung selbständig zu handeln. Zu Beginn einer Praxisphase werden die Inhalte und Ziele des jeweiligen Ausbildungsabschnitts zwischen Anleitung und Studierenden besprochen. Während der Phase gibt die Anleitung Informationen zum Geschehen in der Einrichtung und reflektiert mit den Studierenden die Arbeit und aktuelle Probleme. Am Ende einer Praxisphase steht ein ausführliches Gespräch zwischen Anleitung und Studierenden, in dem zu klären ist, ob das gestellte Lernziel erreicht wurde bzw. inwieweit Lücken vorhanden sind. Diese Lücken sollten in der darauffolgenden Praxisphase geschlossen werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Anleitung ihr professionelles Handeln den Studierenden transparent macht und ihnen theoretische sowie rechtliche Hintergründe erklärt. Soweit innerhalb der Einrichtung bzw. beim Träger die Möglichkeit besteht, dient es einer breiten Ausbildung, wenn die Studierenden über kürzere oder längere Zeit in anderen Bereichen oder Diensten mitarbeiten. Die Anleitung sollte während der Dauer der Ausbildung nicht wechseln; es können aber bestimmte Inhalte von anderen MitarbeiterInnen vermittelt werden. In der dritten Praxisphase sollen die Studierenden die Pflichtwahlstation in einem anderen Arbeitsfeld belegen. Während der letzten Praxisphase im Studium, die auf die 5. Theoriephase folgt, erstellen die Studierenden ihre Bachelorarbeit: diese Aufgabe muss bei ihrem Einsatz und in der Anleitung berücksichtigt werden. Der Praxisplan beschreibt Konkretisierte Kompetenzen, die den Theoriemodulen zugeordnet sind und die die Studierenden im Rahmen ihrer Transferleistung selbständig erwerben sollen (Wissens-, Handlungs-, sozialethische-, Selbstkompetenzen), Kompetenzen, die Studierende sich infolge ihrer praktischen Mitarbeit in den einzelnen Tätigkeitsfeldern des jeweiligen Arbeitsfeldes sich mit Hilfe der Anleitung aneignen, Orientierungshilfen für die Praxisanleitung 2

Übergreifende Studienziele Die Studierenden der Studienrichtung Soziale Arbeit mit Menschen mit Behinderungen sollen die Möglichkeit erhalten, folgende übergreifende arbeitsfeldunspezifische Qualifikationen zu erwerben: Die Fähigkeit zur autonomen Planung, Durchführung und Bewertung innovativer zielgruppenspezifischer Unterstützungsmaßnahmen und Projekte, auch zur Erschließung dafür erforderlichen Finanzmittel. Die Fähigkeit zu interdisziplinärer und transdisziplinärer Kooperation, d.h. sich in Handlungs- und Deutungsmuster anderer Berufsgruppen hinein zu denken, und mit diesen zu kooperieren. Dabei soll die sozialpädagogische Berufsidentität und professionelle Handlungskompetenz reflektiert, positioniert und geschärft werden. Die Fähigkeit und Bereitschaft zur stetigen (autonomen) Aktualisierung einmal erworbener Wissensbestände und Handlungsqualifikationen. Die Fähigkeit zur analytischen Trennung zwischen individuellen und strukturellen (gesellschaftlichen) Ursachen für die Lebenslagen und Probleme der Klienten. Das heißt auch, den Blick vom Fall zum Feld hin zu wenden, also auf den sozialen Raum bzw. die Lebenswelt, in dem die Klienten leben. Die Bereitschaft, die eigene Biographie und Sozialisation zu reflektieren. 3

ÜBERGREIFENDE KOMPETENZEN 1. Praxisphase Die Studierenden kennen die Träger- und Organisationsstrukturen, den rechtlichen und finanziellen Hintergrund der Einrichtung Die Studierenden verfügen über Kenntnisse der Handlungsfelder und der Lebens- und Problemlagen der Klienten ihrer Praxiseinrichtung Die Studierenden sind sich bewusst, dass die Einrichtung im regionalen Hilfesystem und im Gemeinwesen verankert ist. Sie wissen um die wichtigen regionalen Kooperationspartner Die Studierenden haben einen Überblick über die im jeweiligen Arbeitsfeld gängigen Methoden und sind in der Lage das methodische Handeln im Kontext ihrer Einrichtung einzuordnen. Die Studierenden sind bereit und fähig, ihre eigene Rolle im (multidisziplinären) Mitarbeiterteam ihrer Praxiseinrichtung zu reflektieren. 2. Praxisphase Die Studierenden können aktiv an sozialpädagogischen Hilfe-, Bildungs- und Förderprozessen teilnehmen und diese unter Anleitung nach fachlichen Gesichtspunkten bewerten. Die Studierenden können unter Anleitung exemplarisch an einem Fall sozialpädagogische Handlungsformen im Einzel- und Gruppensetting sowie im Sozialraum jeweils unter Berücksichtigung des Kontextes anwenden und kritisch reflektieren Die Studierenden sind in der Lage (Verlaufs-)Protokolle, Stellungnahmen und Berichte unter Anleitung zu erstellen und bei administrativen Vorgängen mit zu arbeiten Die Studierenden sind in der Lage in Besprechungen, Teamsitzungen und Gesprächen mit Kooperationspartnern der Einrichtung ihren fachlichen Standpunkt zu äußern und kritisch zu reflektieren 3. Praxisphase Pflichtwahlstation 4. und 5. Praxisphase Die Studierenden kennen die Träger- und Organisationsstrukturen, den rechtlichen und finanziellen Hintergrund sowie die Handlungsfelder, Arbeitsformen und Lebens- / Problemlagen der Klienten einer Sozialeinrichtung in einem andersartigen Arbeitsfeld. Die Studierenden sind fähig, eigenständige Fallarbeit unter Berücksichtigung des jeweiligen strukturellen Kontextes zu leisten. Sie sind sich dabei ihrer sozial-ethischen Verantwortung bewusst. Die Studierenden sind in der Lage, Projekte und sozialpädagogische Maßnahmen eigenständig zu entwickeln, durchzuführen und zu bewerten. Sie kennen relevante Finanzierungsmöglichkeiten und Förderprogramme. Die Studierenden können sich aktiv an der Weiterentwicklung und Qualitätssicherung der Praxiseinrichtung beteiligen. 6. Praxisphase Die Studierenden übernehmen selbständige Fall- und Projektverantwortung. Sie können ihr berufliches Handeln mit fachlichen Argumenten gegenüber andersartigen Vorgehensweisen reflektieren und begründen. Die Studierenden können selbständig eine sozialpädagogisch relevante und aktuelle Frage- bzw. Themenstellung nach wissenschaftlichen Kriterien und unter Zuhilfenahme der Fachliteratur bearbeiten und eigene Lösungsvorstellungen entwickeln 4

Ausbildungsplan: 1. Praxisphase (Operationalisierung der übergreifenden Kompetenzen) Tätigkeitsfelder - Kompetenzerwerb Orientierungshilfen für die Praxisanleitung Kennenlernen des Ausbildungsziels der 1. Praxisphase Kennenlernen der Institution und des Trägers - Organisationsstrukturen - Informations- und Dienstwege - Handlungsfelder und Berufsgruppen - Kooperationen im Gemeinwesen Studium von Fall-, Projekt-, Jahresberichten, Statistiken Einblick in das Dokumentationswesen Kennenlernen der Klientel, der Angehörigen und der Kooperationspartner Teilnahme am Gruppengeschehen Teilnahme an der Einzelförderung (Hospitation): - im Förder-, Schulungs- Beschäftigungs-, Trainings-, Übungs- und Arbeitsbereich - Kennenlernen durch aktive Mitarbeit - Kennenlernen durch gezielte Beobachtung - Kennenlernen durch Begleitung der Menschen mit Behinderungen - Beteiligung bei der Entwicklung und Herstellung didaktischer und technischer Hilfsmittel und Medien Teilnahme an - Teambesprechungen, Supervisionen, Arbeitskreisen - Maßnahmen im Rahmen der Freizeitgestaltung und Öffentlichkeitsarbeit (Faschings-, Weihnachtsfeier, Tag der offenen Tür etc.) Begleitung eines einzelnen Klienten je nach Möglichkeiten und Bedarf im Hin- Absprache und Festlegung von Lernzielen zwischen Anleitung und Studierenden Informationen über - Arbeitsauftrag - Trägerkonstellation - rechtliche Grundlagen - Struktur, Arbeitsabläufe - Finanzierung, Mittel und Ausstattung - Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen - Einrichtungsprofil und Leitbild - Stellung der Einrichtung im System der Behindertenhilfe und deren Auftrag - Öffentlichkeitsarbeit Aufklärung über die Dienst- und Fachaufsicht Informationen über - unterschiedliche Klientensysteme (auch Angehörige) und deren soziale / emotionale / leistungsbezogene Problem- und Lebenslagen, - wichtige Behinderungsarten, Entwicklungs- und Verhaltensauffälligkeiten sowie über Entwicklungsverzögerungen - relevante pädagogische Förder- und Unterstützungsarrangements (didaktische Hilfsmittel, Förder-, Trainingsprogramme, Einsatz von Medien und Materialien) - Einführung in die Verhaltensbeobachtung - gruppendynamische Aspekte - rechtliche und methodische Grundsätze für den Umgang mit den Klienten, Schweigepflicht, Datenschutz, Aufsichtspflicht Anleitung zum Umgang mit den Klienten 5

blick auf bestimmte Ziele, orientiert an Unterstützungs- und Förderplänen: - bei allen Aktivitäten - in besonderen Situationen - bei einzelnen Verrichtungen - im Hinblick auf bestimmte Ziele Hospitationen, die über die Stammgruppen hinausgehen ( je nach Art der Institution und Gruppe, der die/der Studierende zu geordnet ist) Vorbereitung des Praxisberichts Einführung in die Anwendung sozialpädagogischer Arbeitsformen - Einzelhilfe - Gruppenarbeit - Familien-/Angehörigenarbeit - sozialraumbezogene Arbeit / Netzwerkarbeit - psychosoziale Diagnose und Förder-/ Hilfeplanung Reflexion der Erfahrungen aus den Klienten / Kundenkontakten Auswertung der Praxisphase und Besprechung des Praxisberichts (Rückmeldung) Ausbildungsplan: 2. Praxisphase Tätigkeitsfelder - Kompetenzerwerb Orientierungshilfen für die Praxisanleitung Kennenlernen des Ausbildungsziels der 2. Praxisphase Vertiefung und Transfer der Ausbildungsinhalte der 1. Praxisphase Mitarbeit in verschiedenen Abteilungen je nach Art, Aufgabe, Größe und Arbeitsweise der Einrichtung - Kinder-, Jugend- und Erwachsenenbereich - Wohn-, Schul-, Therapie-, Förder-, Arbeits- und Freizeitbereich - Leicht-, Mittelgradig- und Schwerstbehindertenbereich - Sozialdienst und Verwaltung Mitarbeit in der Gruppe der ersten Ausbildungsphase - Kennenlernen der verschiedenartigen Beziehungen der Gruppe bzw. deren Mitglieder zu anderen Abteilungen der Einrichtungen, zu den Angehörigen und zu anderen Institutionen - Mitarbeit und/oder Übernahme kleinerer organisatorischer und Absprache und Festlegung von Lernzielen zwischen Anleitung und Studierenden Kontinuierlich begleitende Beratung durch Rückmeldung und Ermutigung zur Reflexion des eigenen professionellen Handelns Klärung des sozialen Auftrages der Institution Vorstellung der verschiedenen Abteilungen mit ihren spezifischer Aufträgen, ihr Zusammenwirken als Funktionseinheit Bedeutung und Stellung der Einrichtung im Gesamtkontext der Behindertenhilfe Anleitung bei der Übertragung einzelner Aufgaben sowie Aufklärung über deren jeweiligen pädagogischen, entwicklungspsychologischen und rechtlichen Hintergrund 6

verwaltungstechnischer Aufgaben - Übernahme einzelner Arbeits-, Förder-,Beschäftigungs-, Spiel- und Freizeiteinheiten einschl. deren Vorbereitung und Auswertung - Mitarbeit bei der Erstellung von Bildungs-, Förder- und Rehabilitationsplänen anhand multidisziplinärer Untersuchungsergebnisse - Anfertigung von Berichten, Protokollen und Stellungnahmen - Teilnahme und Mitwirkung bei Besprechungen verschiedener Art und auf verschiedenen Ebenen sozialraumbezogener Orientierungen Mitarbeit in einer anderen Gruppe als in der ersten Ausbildungsphase Mitarbeit in besonderen Fördergruppen und Trainingsbereichen - Systematische Erhebung des gegenwärtigen Standes (päd.-psych. Diagnose) einzelner Personen und der Gruppe - Erstellung von Teilhabe- und Förderplänen und programmen - Durchführung der Förderung - laufende Kontrolle und ggf. Überarbeitung der Pläne und Programme - Auswertung und Reflexion der Ergebnisse - Weiterentwicklung und Fortsetzung der Fördermaßnahmen Aktive Teilnahme in der Gruppenarbeit und gegebenenfalls anderen offenen Angeboten innerhalb und außerhalb der Einrichtung - Vorbereitung - Übernahme einzelner Durchführungsschritte und gezielte Beobachtung - gegebenenfalls Kontaktaufnahme mit Kooperationspartnern (Institutionen, Behörden) - Auswertung und Reflexion Aktive Teilnahme in der Einzelfallarbeit / Einzelförderung - Vorbereitung - psychosoziale Diagnosen und gezielte Beobachtung - Erstellung von Förderplänen - Anfertigung von Verlaufsprotokollen - Gespräche mit Eltern, Angehörigen - Mitarbeit bei der Vermittlung und Koordination von Hilfen anderer Fachdienste Verständnis und Reflexion der Bedeutung spezifischer Fördermaßnahmen o für den behinderten Menschen o für die Gruppen o für das Mitarbeiterteam o Auswertung und Reflexion der Ergebnisse o Weiterentwicklung und Fortsetzung der Fördermaßnahmen Information über relevante Fachdienste im Gemeinwesen und bestehende Kooperationsstrukturen Reflexion der Kooperation innerhalb und außerhalb der Einrichtung Fallbesprechungen Anregungen zur kritischen Auseinandersetzung mit dem eigenen pädagogischen Handeln, die Bedeutung der eigenen Person im Erziehungs-, Förder- und Rehabilitationsprozess 7

- Auswertung und Reflexion Anfertigung von Berichten unter Anleitung Auswertung der Praxisphase und Besprechung des Praxisberichts (Rückmeldung) Ausbildungsplan: 3. Praxisphase Pflichtwahlstation Tätigkeitsfelder - Kompetenzerwerb Orientierungshilfen für die Aufgaben Arbeit mit anderen Zielgruppen und Problemlagen Kennenlernen anderer Institutionen, Arbeitsweisen und methoden Vorbereitung des Praxisberichts Praxisphase in einer anderen sozialen Einrichtung aus einem andersartigen sozialpädagogischen Arbeitsfeld Auswertung der Praxisphase und Besprechung des Praxisberichts(Rückmeldung) Ausbildungsplan: 4. und 5. Praxisphase Tätigkeitsfelder - Kompetenzerwerb Orientierungshilfen für die Praxisanleitung Kennenlernen der Ausbildungsziele der 4. und 5. Praxisphase Einführung in die Arbeit des Sozialdiensts (Begleitende Dienste): - Allgemeine Beratung (Anlaufstelle) - Vorbereitung von Aufnahme und Entlassung - Beschaffung der notwendigen Unterlagen - Kostenregelung - Beratung der behinderten Menschen und ihre Angehörigen Eigenständige Übernahme von Einzelberatung und -förderung unter Anleitung Absprache und Festlegung von Lernzielen zwischen Anleiter und Studierenden Informationen zu den relevanten Rechtsgrundlagen und ihrer Anwendung in der jeweiligen Praxis - Sozialversicherungsrecht - Versorgungsrecht - Sozialhilferecht - Familienrecht - Schwerbehindertenrecht 8

- Erstgespräch - psychosoziale Diagnose und Hilfeplan - sozialpädagogische Beratung / Förderung / Arbeit mit Angehörigen - Unterstützung bei Übergangen (Familie, Schule, Ausbildung, Beruf) - Vermittlung / Koordination von Hilfen anderer Fachdienste - Erstellung von Teilhabe-, Unterstützungs- und Förderplänen - Durchführung der Planung - Verlaufskontrolle und ggf. Änderungen der Planungen - Feststellung, Beschreibung und Auswertung der Ergebnisse - Weiterentwicklung und Fortsetzung Eigenständige Übernahme von Maßnahmen im Gruppensetting unter Anleitung - Betreuung von Wohngruppen im Einrichtungsalltag unter Anleitung - Planung, Durchführung, Auswertung, Dokumentation und Weiterentwicklung von Einzelprojekten Intervention in Krisensituationen Kooperation mit - Eltern und Angehörigen - Angrenzenden Professionen (Ärzten, Therapeut. und Psycholog. Beratungsstellen - Frühförderstellen und Sozialpädiatrischen Diensten - Integrationsfachdiensten, Sozial-,Jugendämtern, Arbeitsagentur etc. - Verwaltungsrecht - Heimrecht - Betreuungsrecht Anleitung bei der Übernahme eigenständiger Fallarbeit / Reflexion des methodischen Handelns - Erhebung von Anamnesen - Pädagogisch relevanten psychosozialen Diagnosen - interdisziplinären Zusammenarbeit - sozialpädagogischen Zielfindung und Beschreibung - Erstellung von Rehabilitationsplänen - Einsatz angemessener Methoden - Anwendung von Teilhabe, Bildungs- und Förderprogrammen - Verlaufskontrolle - Evaluation Kritische Auseinandersetzungen mit der eigenen Person und sozialpädagogisch verantwortlichem Handeln Selbständige Übernahme von Verwaltungsarbeiten / Schriftverkehr und aktive Mitarbeit bei der Erstellung von (Maßnahme-) Berichten Aktive Mitarbeit bei Maßnahmen zur Qualitätssicherung und bei konzeptionellen Weiterentwicklungen der Einrichtung Aktive Mitarbeit in Gremien und Hilfekonferenzen, Mitarbeit bei der Fortbildung von Mitarbeitern Aktive Mitarbeit in der Öffentlichkeitsarbeit Vorbereitung der Gremienarbeit Anleitung bei gegebenenfalls eigenständiger Projektarbeit 9

Konzeptionelle Planung, Ausführung und Auswertung eines Projektes / Erschließung von Finanzierungsquellen (evtl. im Kontext der Bachelorarbeit) Auswertung der Praxisphase Ausbildungsplan: 6. Praxisphase Tätigkeitsfelder - Kompetenzerwerb Orientierungshilfen für die Praxisanleitung Selbständige Wahrnehmung sozialpädagogischer Aufgaben im Arbeitsfeld - Planung der sozialpädagogischen Arbeit eines Einsatzbereiches - Kooperation und Koordination im sozialpädagogischen Feld - Anleitung, Beratung und Information der Mitarbeiter - Durchführung regelmäßiger Mitarbeiterbesprechungen - Gestaltung und Überwachung von Dienstplänen - Überwachung von Hygiene- und Unfallvorschriften - Verwaltungstätigkeiten (Taschengeld, Gruppengeld, Inventar und Verbrauchsgüter) - Berichterstattung und Stellungnahme - Kurzzeit-Praktikantenbetreuung und Einführung neuer Mitarbeiter unter Anleitung o Beurteilungen und Zeugnisse von Praktikanten und Mitarbeiter o Krisenintervention - Zusammenarbeit mit anderen Fachdiensten - Individuelle Hilfen und Förderungen - Allgemeiner Schriftverkehr, Aktenführung und Statistik Entwicklung eigener Arbeitsschwerpunkte / eines eigenen Profils Anfertigung der Bachelorarbeit innerhalb eines zeitlich abgesprochenen Rahmens Vertiefung und Sicherung der in der 1. 5. Praxisphase erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten - Informationen zur Kostenträgerschaft - Reflexion und Supervision o Gesprächsführung o Umgang mit Klienten o Umgang mit Mitarbeitern - Planung und Durchführung von o Einzelmaßnahmen o Gruppenaktivitäten o Gremienarbeit Reflexion der eigenständigen sozialpädagogischen Arbeit Begleitung bei der Bachelorarbeit Auswertung / Evaluation der praktischen Ausbildung 10