AUSBILDUNG ZUR FACHLEHRERIN/



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Transkript:

BAYER. STAATSMINISTERIUM FÜR UNTERRICHT UND KULTUS Stand: Juni 2009 AUSBILDUNG ZUR FACHLEHRERIN/ ZUM FACHLEHRER AN ALLGEMEINBILDENDEN SCHULEN Fachlehrerinnen/Fachlehrer können an Volksschulen, Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung und Realschulen eingesetzt werden. Es gibt derzeit folgende Ausbildungsrichtungen: Fachlehrer für Werken, Technisches Zeichnen, Kommunikationstechnik und Kunsterziehung bzw. Sport Fachlehrer für Ernährung und Gestaltung Fachlehrer für Sport und Kommunikationstechnik Fachlehrer für Musik und Kommunikationstechnik Fachlehrer für Englisch und Kommunikationstechnik oder Englisch und Sport. Dieses Merkblatt stellt eine allgemeine Information dar. Entscheidend für die Ausbildung, insbesondere für die einzuhaltenden Anmeldetermine, sind die Veröffentlichungen des Staatsministeriums bzw. der einzelnen Abteilungen des Staatsinstituts für die Ausbildung der Fachlehrer. I. ALLGEMEINES 1. Voraussetzungen für die Zulassung zur Ausbildung von Fachlehrern sind: - Ein mittlerer Schulabschluss gemäß Art. 25 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (vgl. hierzu KMBek 5. März 2002, KWMBl I Nr. 6/2002). - Das Bestehen eines Eignungstests. Über Inhalt und Termin des Eignungstests sowie die Anmeldefristen informiert das Staatsinstitut. - Die gesundheitliche Eignung für den Lehrberuf. Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus behält sich für jedes Schuljahr die Entscheidung über Art und Umfang der Ausbildung und der Zulassungen vor.

- 2-2. Bewerbung Die Bewerbungstermine entnehmen Sie bitte der jeweiligen Fachrichtung. Die Teilnehmerzahl richtet sich nach der Anzahl der vorhandenen Studienplätze. Folgende Unterlagen sind dem Bewerbungsgesuch beizugeben: - Lebenslauf (tabellarisch), - beglaubigte Abschrift oder beglaubigte Ablichtung des Zeugnisses über die erforderliche Schulbildung (Bewerber, die erst am Ende des laufenden Schuljahres die erforderliche Schulbildung abschließen werden, fügen der Bewerbung das letzte Zwischenzeugnis bei), - bei minderjährigen Bewerbern die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten, - ein amtliches Führungszeugnis, sofern nicht direkt der Übergang aus einer anderen Schule erfolgt, - eine Erklärung des Bewerbers, ob gegen ihn ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungs- oder gerichtliches Strafverfahren anhängig ist, - zwei Lichtbilder, - Nachweis einer Ausbildung in einem Fach (falls erforderlich). 3. Die Ausbildung der Fachlehrer richtet sich nach den Bestimmungen der Studienordnung für das Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern (FISO) vom 9. August 2005 (BayRS 2038-3-4-8-7-UK) sowie der Verordnung über die Zulassung und Ausbildung der Fachlehrer (ZAF) vom 29. Januar 1975, zuletzt geändert durch Verordnung vom 9. August 2005 (BayRS 2038-3-4-8-9). 4. Ein Ausbildungsjahr am Staatsinstitut richtet sich nach dem jeweiligen Schuljahr und der Ferienordnung an allgemein bildenden Schulen; der Unterricht erfolgt in Vollzeitausbildung (ca. 34 Wochenstunden). 5. Der freiwillige Besuch der allgemein bildenden Fächer Deutsch, Sozialkunde und Englisch ermöglicht bei entsprechendem Notendurchschnitt den Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife. Dieses Wahlfächerangebot setzt eine entsprechende Teilnehmerzahl voraus. 6. Die Ausbildung endet mit der Abschlussprüfung, die als I. Lehramtsprüfung und zugleich als Einstellungsprüfung im Sinne des Art. 115 Abs. 1 des Bayer. Beamtengesetzes gilt.

- 3 - II. AUSBILDUNGSRICHTUNGEN Fachlehrerin/Fachlehrer für Werken, Technisches Zeichnen, Kommunikationstechnik und Kunsterziehung bzw. Sport Die Ausbildung umfasst folgende Abschnitte: 1. Fachausbildung (3 Jahre) und 2. Pädagogische Ausbildung mit Abschluss I. Staatsexamen (1 Jahr) jeweils am Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern, Abteilungen I und V. Die gesamte Ausbildung bis zum I. Staatsexamen erfolgt am Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern Abteilung I 86152 Augsburg Henisiusstraße 1 Tel. 0821 153025 E-Mail: info@fachlehrer-augsburg.de http://www.fachlehrer-augsburg.de und Abteilung V 95445 Bayreuth Geschwister-Scholl-Platz 3 Tel. 0921 41603 E-Mail: fachlehrer@fachlehrer.de http://www.fachlehrer.de Die Zulassung zur fachlichen Ausbildung wird von einem Eignungstest abhängig gemacht, dem sich alle Bewerber im gesamten Umfang zu unterziehen haben. Der Eignungstest findet an der Fachausbildungsstätte statt, die der Bewerber besuchen will. Die Anforderungen des Eignungstestes sowie die Termine werden auf der Internetseite des Staatsinstituts bekannt gegeben. Die endgültige Aufnahme von Bewerbern ist vom Bestehen einer Probezeit abhängig. Über das Bestehen der Probezeit wird grundsätzlich bis spätestens zum 15. Februar entschieden. Die formlosen Bewerbungen um Zulassung zur Ausbildung sind bis spätestens 7. Oktober eines Jahres an eine der beiden Ausbildungsstätten zu richten. Spätere Anmeldungen können aus organisatorischen Gründen nicht mehr entgegengenommen werden.

- 4 - Fachlehrerin/Fachlehrer für Ernährung und Gestaltung Die Ausbildung umfasst folgende Abschnitte: 1. Fachliche Ausbildung in der Regel an der Berufsfachschule für Hauswirtschaft (2 Jahre) 2. Fachliche und pädagogische Ausbildung am Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern, Abteilungen II und III (2 Jahre). 1. Beruflich-fachliche Ausbildung Als einschlägige berufliche Erstausbildung gilt im Regelfall der Berufsabschluss als Hauswirtschafterin. Dieser kann erworben werden durch den erfolgreichen Besuch einer Berufsfachschule für Hauswirtschaft. Bewerber mit mittlerem Schulabschluss können die Berufsfachschule der Wahlpflichtfächergruppe III besuchen und bereits nach zwei Jahren den Berufsabschluss erwerben. Wie weit andere verwandte Ausbildungen als berufliche Erstausbildung angerechnet werden können, entscheidet im Einzelfall die aufnehmende Abteilung des Staatsinstituts (Adressen siehe unten) bzw. das Staatsministerium für Unterricht und Kultus. 2. Fachliche und pädagogische Ausbildung Der zweite Teil der Ausbildung findet am Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern in Abteilung II, und in Abteilung III, Am Stadtpark 20, 81243 München Tel. 0 89/12 65 25 90 E-Mail: buero@stif2.de http://www.stif2.de Schlesierstraße 26 + 28, 91522 Ansbach Tel. 0981/97258-03 E-mail: AbtIII@Fachlehrerausbildung-Ansbach.de http://www.staatsinstitut-ansbach.de statt. Die Ausbildung dauert zwei Schuljahre und umfasst fachliche und pädagogische Inhalte, sie endet mit dem 1. Staatsexamen (I. Lehramtsprüfung). Die formlosen Bewerbungen um Zulassung zur Ausbildung sind bis spätestens 1. März eines Jahres an eine der beiden Ausbildungsstätten zu richten. Spätere Anmeldungen können aus organisatorischen Gründen nicht mehr entgegengenommen werden. 3. Erweiterungsprüfungen Die Ausbildung kann durch den Besuch eines einjährigen Lehrgangs im Anschluss an die I. Staatsprüfung ergänzt werden, und zwar - an Abt. II in München im Fach Sport und - an Abt. III in Ansbach im Fach Kommunikationstechnik.

- 5 - Fachlehrerin/Fachlehrerin für Sport und Kommunikationstechnik Die Ausbildung umfasst folgende Abschnitte: 1. Fachausbildung in Kommunikationstechnik (1 Jahr) und 2. Pädagogische Ausbildung mit Abschluss I. Staatsexamen (1 Jahr) 1. Fachliche Ausbildung 1.1 Die fachlichen Voraussetzungen im Fach Sport werden durch den erfolgreichen Berufsabschluss als Staatlich geprüfte/r Sportlehrer/in im freien Beruf oder Diplom- Sportlehrer/in oder durch eine vergleichbare Ausbildung abgedeckt. Über die Anerkennung vergleichbarer Ausbildungen entscheidet auf Antrag das Kultusministerium oder das Staatsinstitut, Abt. II, in München. Im Rahmen der Fachlehrerausbildung wird demnach keine eigene Ausbildung im Fach Sport durchgeführt. Das Ausbildungskonzept richtet sich an Interessenten, die über die genannte Sportqualifikation bereits verfügen. 1.2 Die notwendigen fachlichen Kenntnisse im Fach Kommunikationstechnik werden in einem einjährigen Lehrgang erworben. Der Lehrgang wird durchgeführt am Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern - Abteilung II Am Stadtpark 20, 81243 München Tel. 0 89/12 65 25 90 E-Mail: buero@stif2.de http://www.stif2.de. Der Lehrgang beginnt jeweils im September, er endet mit einer Abschlussprüfung. Die formlosen Bewerbungen um Zulassung zur Ausbildung sind bis spätestens 1. März eines Jahres an die o. g. Ausbildungsstätte zu richten. Spätere Anmeldungen können aus organisatorischen Gründen nicht mehr entgegengenommen werden. 2. Pädagogische Ausbildung Nach erfolgreicher Teilnahme an dem Lehrgang für Kommunikationstechnik folgt die pädagogische Ausbildung. Sie bezieht sich auf die Grundlagenfächer Pädagogik, Schulpädagogik, Schulpsychologie, auf die Fachdidaktik von Sport und Kommunikationstechnik und auf die Schulpraxis. Die pädagogische Ausbildung findet ebenfalls am Staatsinstitut in München statt. Sie dauert ein Schuljahr und endet mit dem 1. Staatsexamen (I. Lehramtsprüfung).

- 6 - Fachlehrerin/Fachlehrerin für Musik und Kommunikationstechnik Die Ausbildung umfasst folgende Abschnitte: 1. Fachausbildung in Kommunikationstechnik (1 Jahr) und 2. Pädagogische Ausbildung mit Abschluss I. Staatsexamen (1 Jahr) 1. Fachliche Ausbildung 1.1 Die fachlichen Voraussetzungen im Fach Musik werden durch den erfolgreichen Besuch der zweijährigen Berufsfachschule für Musik in Bayern oder durch eine vergleichbare Ausbildung abgedeckt. Über die Anerkennung vergleichbarer Ausbildungen entscheidet auf Antrag das Kultusministerium oder das Staatsinstitut, Abt. III, in Ansbach. Im Rahmen der Fachlehrerausbildung wird demnach keine eigene Ausbildung im Fach Musik durchgeführt. Das Ausbildungskonzept richtet sich an Interessenten, die über die genannte Musikqualifikation bereits verfügen. 1.2 Die notwendigen fachlichen Kenntnisse im Fach Kommunikationstechnik werden in einem einjährigen Lehrgang erworben. Der Lehrgang wird durchgeführt am Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern - Abteilung III - Schlesierstraße 26 + 28, 91522 Ansbach Tel. 0981/97258-03 E-mail: AbtIII@Fachlehrerausbildung-Ansbach.de http://www.staatsinstitut-ansbach.de. Der Lehrgang beginnt jeweils im September, er endet mit einer Abschlussprüfung. Die formlosen Bewerbungen um Zulassung zur Ausbildung sind bis spätestens 1. März eines Jahres an die o. g. Ausbildungsstätte zu richten. Spätere Anmeldungen können aus organisatorischen Gründen nicht mehr entgegengenommen werden. 2. Pädagogische Ausbildung Nach erfolgreicher Teilnahme an dem Lehrgang für Kommunikationstechnik folgt die pädagogische Ausbildung. Sie bezieht sich auf die Grundlagenfächer Pädagogik, Schulpädagogik, Schulpsychologie, auf die Fachdidaktik von Musik und Kommunikationstechnik und auf die Schulpraxis. Die pädagogische Ausbildung findet ebenfalls am Staatsinstitut in Ansbach statt. Sie dauert ein Schuljahr und endet mit dem 1. Staatsexamen (I. Lehramtsprüfung).

- 7 - Ausbildung zum Fachlehrer/zur Fachlehrerin für Englisch und Kommunikationstechnik oder Englisch und Sport Die Ausbildung umfasst folgende Abschnitte: 1. Fachausbildung in Kommunikationstechnik oder Sport (1 Jahr) und 2. Pädagogische Ausbildung mit Abschluss I. Staatsexamen (1 Jahr) U 1. Fachliche Ausbildung Die fachlichen Voraussetzungen im Fach Englisch werden durch den erfolgreichen Besuch der zweijährigen Berufsfachschule für Fremdsprachenberufe in Bayern (= Staatl. geprüfte(r) Fremdsprachenkorrespondent(in) mit Englisch als erster Fremdsprache) oder durch eine vergleichbare Ausbildung abgedeckt. Über die Anerkennung vergleichbarer Ausbildungen entscheidet auf Antrag das Kultusministerium oder das Staatsinstitut, Abt. II, in München. Die Ausbildung als Staatl. geprüfte(r) Übersetzer(in)/Dolmetscher(in) für Englisch wird allgemein als gleichwertig anerkannt. Im Rahmen der Fachlehrerausbildung wird demnach keine eigene Ausbildung im Fach Englisch durchgeführt. Das Ausbildungskonzept richtet sich an Interessenten, die über die genannten Qualifikationen bereits verfügen. Die notwendigen fachlichen Kenntnisse im Fach Kommunikationstechnik bzw. Sport werden in einem einjährigen Lehrgang erworben. Der Lehrgang wird durchgeführt am Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern - Abteilung II Am Stadtpark 20, 81243 München Tel. 0 89/12 65 25 90 E-Mail: buero@stif2.de http://www.stif2.de. Der Lehrgang beginnt jeweils im September und endet mit einer Abschlussprüfung. Die formlosen Bewerbungen um Zulassung zur Ausbildung sind bis spätestens 1. März eines Jahres an die o. g. Ausbildungsstätte zu richten. Spätere Anmeldungen können aus organisatorischen Gründen nicht mehr entgegengenommen werden. U2. Pädagogische Ausbildung Nach erfolgreicher Teilnahme an dem Lehrgang für Kommunikationstechnik bzw. Sport folgt die pädagogische Ausbildung. Sie bezieht sich auf die Grundlagenfächer Pädagogik, Schulpädagogik, Psychologie, auf die Fachdidaktiken von Englisch und Kommunikationstechnik oder Sport und auf die Schulpraxis. Die pädagogische Ausbildung findet ebenfalls am Staatsinstitut in München statt. Sie dauert ein Schuljahr und endet der I. Lehramtsprüfung.

- 8 - Teilzeitausbildung in Kurzschrift und Textverarbeitung (nicht staatlich) Neben der staatlichen Ausbildung zum Fachlehrer in den dargestellten Fächerverbindungen besteht für die Fächer Kurzschrift und Textverarbeitung auch ein Ausbildungsangebot durch nichtstaatliche Träger: 1. Teilzeitausbildung in Bayreuth Die Forschungs- und Ausbildungsstätte für Kurzschrift und Textverarbeitung in Bayreuth e.v. führt zur Vorbereitung auf die Prüfung in Kurzschrift und Textverarbeitung Vorseminare und Hauptseminare in Verbindung mit einem von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht der Länder in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Fernlehrgang in beiden Fächern durch. Die Seminare umfassen jeweils 72 Unterrichtsstunden. Voraussetzungen für die Teilnahme sind entsprechende Vorkenntnisse. Für die Teilnahme werden Gebühren erhoben. Anfragen bzw. Anmeldungen sind unmittelbar an die Forschungs- und Ausbildungsstätte, Bernecker Straße 11, 95448 Bayreuth, Tel. 09 21/2 34 45, E-Mail: forschungsstaette@tonline.de, zu richten. 2. Teilzeitausbildung in München Der Stenographen-Zentralverein Gabelsberger e.v. München führt für die Fächer Kurzschrift und Textverarbeitung Wochenendlehrgänge durch. Über die Zulassung entscheidet das Ergebnis einer Aufnahmeprüfung. Für den Lehrgang Kurzschrift ist dabei die Beherrschung der Verkehrsschrift durch Übertragung einer Druckvorlage von ca. 300 Silben, die Kenntnis der Schnellschrift durch Übertragung einer Schnellschriftvorlage in Langschrift und eine Schreibfertigkeit von 150 Silben in der Minute durch Aufnahme und Übertragung einer entsprechenden 5-Minuten-Ansage nachzuweisen. Für den Lehrgang Textverarbeitung wird ein 10-Minuten-Abschreiben von einer Druckvorlage mit ca. 220 Anschlägen/Minute verlangt. Für die Teilnahme werden Gebühren erhoben. Nähere Auskünfte über Anmeldetermine und Kosten erteilt der Stenographen-Zentralverein e.v., Frau Erika Gruber, Bahnhofstraße 46, 83512 Wasserburg, Tel. 0 80 71/92 10 93, E-Mail: m.e.gruber@t-online.de. Eine hauptberufliche Verwendung der Absolventen dieser nicht staatlichen Teilzeitausbildung in Kurzschrift und Textverarbeitung an staatlichen Volksschulen, Realschulen oder Förderschulen ist nicht möglich.

- 9 - III. VORBEREITUNGSDIENST An die Ausbildung am Staatsinstitut (Abschluss: I. Lehramtsprüfung) schließt sich der Vorbereitungsdienst (im Beamtenverhältnis auf Widerruf) an. Er dauert zwei Jahre und endet mit der II. Lehramtsprüfung, welche zugleich als Anstellungsprüfung im Sinne des Art. 115 Abs. 1 des Bayer. Beamtengesetzes gilt. Während des Vorbereitungsdienstes nehmen die Fachlehreranwärter an Seminarveranstaltungen teil und erteilen selbstständigen Unterricht. Zur Ableistung des Vorbereitungsdienstes werden die Bewerber einzelnen Volksschulen zugewiesen. Die Verteilung erfolgt in erster Linie nach dienstlichen Belangen. Persönliche Wünsche können nur im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten berücksichtigt werden. IV. BERUFSEINSATZ Nach der II. Lehramtsprüfung kann im Rahmen der zur Verfügung stehenden Stellen die Anstellung als Fachlehrer z. A. im Beamtenverhältnis auf Probe erfolgen, wenn von dem Bewerber die allgemeinen Anstellungsvoraussetzungen erfüllt werden. Ein Rechtsanspruch auf Anstellung wird durch das Bestehen der Zweiten Staatsprüfung jedoch nicht begründet. Fachlehrer können auch an kommunalen oder privaten Schulen tätig werden. V. BESOLDUNG Während des Vorbereitungsdienstes werden Anwärterbezüge gewährt. Anwärterbezüge (Stand: 01.03.2009): Grundbetrag 952,23 Familienzuschlag - Stufe 1 (verheiratet) 1) 111,70 Kindergeld je Kind nach dem Kindergeldgesetz. 1) Familienzuschlag - Stufe 2 (1 berücksichtigungsfähiges Kind): 207,23. Bei mehr als zwei Kindern erhöht sich der Familienzuschlag für jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 296,13.

- 10 - Die Laufbahn des Fachlehrers gehört zur Laufbahngruppe des gehobenen Dienstes. Eingangsamt ist das Amt des Fachlehrers in der Besoldungsgruppe A 10. Eine Beförderung zum Fachlehrer der Besoldungsgruppe A 11 ist im Rahmen der Beförderungsrichtlinien und der zur Verfügung stehenden und besetzbaren Planstellen möglich. VI. AUSBILDUNGSFÖRDERUNG Ausbildungsförderung wird nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz in der jeweils geltenden Fassung geleistet. Informationen hierüber finden Sie auch unter http://www.bafoeg.bmbf.de/. Nähere Auskünfte erteilen die Ämter für Ausbildungsförderung bei den kreisfreien Städten und Landkreisen. VII. WEITERE AUSKÜNFTE Weitere Auskünfte über die Ausbildung erteilen das Staatsministerium und die einzelnen Abteilungen des Staatsinstituts. Informationen z. B. über den mittleren Schulabschluss und die Standorte der Berufsfachschulen finden Sie auf der Internetseite des Staatsministeriums: http://www.stmuk.bayern.de.