INFORMATIONSBROSCHÜRE



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Transkript:

INFORMATIONSBROSCHÜRE Februar 2005

page 2 INHALTSVERZEICHNIS Vorwort... 3 Firmengründung... 4 Gründungsländer und Preise... 7 Komplettpakete... 8 Spezialpaket England Limited... 9 FAQ Firmengründung... 15 Büroservice... 17 FAQ Büroservice... 20 Kontoeröffnung... 21 FAQ Kontoeröffnung... 23 e-commerce... 25 Banklizenz... 28 Versicherungslizenz... 29 Trustlizenz... 31 Glücksspiellizenz... 35 Universitätslizenz... 38 Auftragsformulare... 40

page 3 VORWORT Guten Tag! Wir bedanken uns für Ihr Interesse an den Dienstleistungen unseres Hauses. WSR ist eine weltweit tätige Kanzlei mit Büros in jedem Kontinent und seit 1973 im Bereich Business Consulting tätig. Wir sind ein Verbund aus Rechtsanwälten, Notaren, Steuer- und Unternehmensberatern. Durch diesen Zusammenschluss kompetenter Fachkräfte sind wir in der Lage unsere Mandanten rundum zu beraten und zu betreuen. Für jede Geschäftsidee, jeden Wunsch, jedes erdenkliche Anliegen brauchen Sie nur einen Ansprechpartner - WSR. Bei uns erhalten Sie Kompetenz aus einer Hand. Mit dieser Broschüre möchten wir Ihnen einen Überblick über unser Angebot verschaffen. Sie finden weitere Informationen, Preisangaben sowie ein komfortables Online-Bestellformular aber auch im Internet unter www.wsr.biz. Sollten sich zu irgend einem Zeitpunkt Fragen ergeben, so stehen unsere Berater Ihnen gerne zur Verfügung. Für allgemeine Fragen wenden Sie sich am besten an unser New Yorker Büro: Whitherspoon, Seymour & Robinson Corporation 1461 A First Avenue, Suite 360 New York, NY 10021 USA Telefon: +1 (646) 205 8170 Telefax: +1 (646) 365 3400 Email: info@wsr.biz Internet: www.wsr.biz

page 4 FIRMENGRÜNDUNG In vielen Ländern werden Selbständige und Existenzgründer mit einer Vielzahl von Gesetzen, Auflagen und Verordnungen unterdrückt und so in der Ausübung Ihrer Tätigkeit behindert. Permanente Steuererhöhungen auf allen erdenklichen Gebieten, Zwangsmitgliedschaften in Handelskammern, teure Genehmigungserfordernisse für jede auch noch so kleine Geschäftserweiterung, unzählige Auflagen und Abgaben machen es Existenzgründern und Kleinbetrieben fast unmöglich ihre Ideen zu verwirklichen. Und wenn der Aufwand nach vielen Mühen und Kosten endlich erfolgreich bewältigt wurde, kommt die Strafe in Form hoher Steuerforderungen. Der Staat, der den Unternehmer von Anfang an nur ausgebremst und behindert hat, will dafür nun auch noch fürstlich entlohnt werden. Ein Alptraum ohne Erwachen! Und dann ist Selbstständigkeit oft mit einem enormen Risiko verbunden. Zwar gibt es Rechtsformen mit Haftungsbeschränkung, doch welcher Existenzgründer kann es sich leisten, die geforderten Mittel an Stammkapital einzuzahlen und brach liegen zu lassen? Und selbst wenn das Stammkapital ordentlich eingezahlt wurde, droht im Konkursfall immer noch ein Haftungsdurchgriff auf den Geschäftsführer. Dabei gibt es keinen wirklichen Grund all diese Schwierigkeiten und Risiken in Kauf zu nehmen! Unser Haus beschäftigt sich seit über 30 Jahren mit dem Thema Firmengründung und kennt daher die Vor- und Nachteile der einzelnen Gründungsplätze. In den von uns empfohlenen Ländern werden Unternehmer wesentlich freundlicher behandelt und können auch sonst eine Reihe von Vorteilen erwarten.

page 5 Eine Firmengründung über unser Haus kann folgende Vorteile bieten: völlige Haftungsfreistellung keine Stammeinlagen zu erbringen Vermögensschutz Anonymität durch Anwälte Steuervorteile Pauschalsteuer keine Erbschaftsteuer Vermeidung von Erbschaftsstreitigkeiten Trennung von verschiedenen Geschäftsbereichen Auslagerung von Risikosparten keine Buchführungspflicht freie Wahl des Firmennamens keine Befähigungsnachweise oder Meisterbriefe erforderlich nahezu jede Geschäftstätigkeit erlaubt Neustart bei bestehendem Gewerbeverbot Aufbau einer neuen Bonität Kapitalisierung und Börsengang möglich geringe fortlaufende Kosten Niederlassungen in Ihrem Heimatland ohne Stammeinlagenpflicht Selbstverständlich kann eine im Ausland gegründete Firma ohne rechtliche Problematiken weltweit, insbesondere in allen europäischen Staaten geschäftlich aktiv werden. Es besteht daher kein plausibler Grund den Sitz einer Firma in einem unternehmerfeindlichen Land zu errichten oder dort zu belassen. Steuerentlastungen werden zwar immer groß angekündigt, kommen aber kleinen und mittelständischen Betrieben letztlich doch nie zu Gute. Wir können Ihnen hier einen Weg der Problembewältigung anbieten, indem wir für Sie ordnungsgemäß und mit allen Gesetzen konform gehend eine Firmengründung im Ausland durchführen, oder eine bereits bestehende Gesellschaft ins Ausland verlagern. Warum wollen nicht auch Sie von den vielen Vergünstigungen profitieren, die einem Unternehmer im Ausland gesetzlich zuteil werden?

page 6 Bei einer Firmengründung in den von uns offerierten Ländern beinhalten die angegebenen Gründungskosten bereits die Einlage des Stammkapitals. Einen günstigeren Weg zur definitiven Haftungsfreistellung für den Fall des Falles, werden Sie nicht finden. Zudem bieten Ihnen die von uns angebotenen Firmengründungen wesentliche Steuerersparnisse bei Betriebsübergaben, Vererbungen oder auch Gründstücks- und Immobiliengeschäften. Offshore-Gesellschaften bieten gegen Zahlung einer geringen Pauschale sogar die völlige Befreiung von Einkommenssteuern und Buchführungspflichten. Damit entfallen auch die Steuerberater-Kosten für die Erstellung von Bilanzen oder Steuererklärungen. Nicht zu vergessen ist auch die außerordentlich schnelle Abwicklung. Ohne Aufpreis veranlassen wir die Gründung Ihrer Gesellschaft in den wichtigsten Staaten binnen 24 Stunden. Dabei ist Ihre persönliche Anwesenheit nicht notwendig. Es fallen für Sie keinerlei Behördengänge an! Wir bieten Firmengründungen in über 90 Ländern. Alleinig in den USA bieten wir alle 50 Staaten. Auf der folgenden Seite finden Sie eine Aufstellung der einzelnen Länder und unsere jeweilige Bewertung. Für USA-Delaware, Panama, Dominica, Belize, Neuseeland und die British Virgin Islands haben wir Komplettpakete zusammengestellt. Nähere Informationen dazu finden Sie auf Seite 8. Für England haben wir aufgrund der hohen Nachfrage ein spezielles Gründungspaket für nur 90,- zusammengestellt. Näheres dazu finden Sie ab Seite 9.

page 7 Wir bieten Firmengründungen in folgenden Ländern: Land Bewertung Steuern Kosten ab England 90,- USA, Delaware 1.900,- Panama 1.900,- Dominica 1.900,- Belize 1.900,- Neuseeland 1.900,- British Virgin Islands 1.900,- Anguilla 990,- Antigua 990,- Bahamas 990,- Cayman Islands 990,- Cook Islands 990,- Costa Rica 990,- Dominikanische Republik 990,- Gibraltar 990,- Grenada 990,- Guernsey 990,- Hong Kong 990,- Ireland 990,- Isle of Man 990,- Jersey 990,- Liberia 990,- Marshall Islands 990,- Mauritius 990,- Nevis 990,- Niue 990,- Seychellen 990,- Singapore 990,- St. Vincent 990,- Turks & Caicos 990,- USA, New York 1.900,- USA, Nevada 1.900,- USA, Oregon 1.900,- USA, Wyoming 1.900,-

page 8 KOMPLETTPAKETE Für die sechs besten Länder haben wir eigens Pakete zusammengestellt. Das Limited-Paket England ist ein Sonderfall und speziell für Mandanten gedacht, die eine Limited als Alternative zur GmbH in Deutschland nutzen möchten. Beachten Sie dazu bitte auch die Informationen ab Seite 9. Paket England Limited für nur 90,- Die Komplettpakete richten sich an Mandanten die nach Offshore-Lösungen suchen. Diese Firmen bieten Anonymität, Steuerbefreiung und Diskretion. Dadurch entsteht der deutliche Preisunterschied zur Limited. Komplettpaket USA, Delaware für nur 1.900,- Komplettpaket Panama für nur 1.900,- Komplettpaket Dominica für nur 1.900,- Komplettpaket Belize für nur 1.900,- Komplettpaket Neuseeland für nur 1.900,- Komplettpaket British Virgin Islands für nur 1.900,- Die Komplettpakete beinhalten eine perfekte Zusammenstellung diverser Dienstleistungen die es Ihnen ermöglichen sofort mit Ihrer neuen Firma aktiv zu werden. Nachfolgend finden Sie einen Auszug des Paketinhaltes. Express-Gründung Jahr Verwaltungsgebühren Anonymität durch Anwalt Urkunden mit Apostille Deluxe Firmenkit umfangreiche Unterlagen Firmensiegel Büroservice Strassenanschrift Telefon- und Faxnummern Bankkonto Schweiz Internet Banking Schecks Kreditkarten

page 9 DIE ENGLISCHE LIMITED DIE BESSERE GMBH! Die englische Limited hat gerade in den vergangenen Jahren geradezu unglaubliche Zuwachsraten verzeichnen können. Grund dafür sind die vielen Vorteile denen praktisch keinerlei Nachteile gegenüberstehen. Die wichtigsten Vorteile einer englischen Limited Keine Stammeinlagen Anders als bei der GmbH mit 25.000 Stammeinlage reicht in England schon 1. Damit wird es endlich auch Kleinbetrieben möglich sich als richtige Gesellschaft zu registrieren und von der Einzelfirma oder GbR mit all Ihren Nachteilen los zu kommen. Haftungsschutz Auch mit nur 1 als Stammeinlage haben Sie bei der Limited vollen Haftungsschutz. Wie weitreichend dies ist, wird erst bei genauerer Betrachtung der Haftung deutscher Firmen klar. Dort kann Haftung aus vermeintlich unbedeutenden Verträgen oder Handlungen entstehen, z.b.: Garantien und Gewährleistungsansprüche, meist 2 Jahre Schadensersatz, 3 bis 30 Jahre Produkthaftung, 10 Jahre Bauträgerhaftung, 30 Jahre Vertragshaftung (gerade bei langjährigen Miet- oder Leasingverträgen oft unüberschaubar) Gegen all dies können Sie sich mit einer Limited einfach, günstig und sicher schützen. Geringste Gründungskosten Unser Limited-Paket erhalten Sie für 90,-. Da erübrigt sich eigentlich jede weitere Diskussion. Am Markt finden sich vergleichbare Angebote für bis zu 20-fach höhere Gebühren. Wir können dieses Angebot realisieren, weil wir keine Zwischenhändler einschalten müssen und weil wir bei diesem Paket aus der Anzahl der Gründungen den Profit erzielen. Die korrekte und zuverlässige Abwicklung können Sie nach Erhalt der Gründungsurkunde und des Firmenkits auch selbst beim englischen Handelsregister kontrollieren.

page 10 Rasche und unkomplizierte Abwicklung Anders als die meisten Mitbewerber gründet WSR Ihre Limited grundsätzlich im 24-Stunden-Express- Verfahren. Die Gründung wird komplett von uns abgewickelt. Sie müssen sich weder mit Formularen abkämpfen noch müssen Sie jemals selbst nach England reisen. Garantierte Niederlassungseintragung Die Zeiten von Schwierigkeiten und Ablehnungen bei der Registrierung einer deutschen Niederlassung sind Vergangenheit. Mittlerweile halten auch deutsche Behörden sich an die Europäische Rechtssprechung und erkennen die Limited voll an. Steuervorteile Die Limited bietet eine ganze Reihe von Steuervorteilen: Erbschafts- und Schenkungssteuern lassen sich nahezu komplett vermeiden. Bringen Sie Ihre Vermögenswerte in eine Limited ein können Sie diese in Teilen übergeben und dabei jeweils den Freibetrag von 225.000 ausschöpfen. Im Vergleich dazu liegt der Freibetrag für normale Schenkungen bei gerade einmal 5.200. Körperschaftssteuern lassen sich durch den Aufbau einer Limited & Co. KG komplett vermeiden. Einkommenssteuern lassen sich evtl. durch eine Sitzverlegung nach England vermeiden oder zumindest reduzieren. Dort liegen die Steuersätze zwischen 0% (bis ca. 15.000 ) über 19% (bis ca. 450.000 ) bis zu maximal 30%. Durch Aufbau einer Offshore-Konstellation lassen sich in vielen Fällen die Einkommenssteuern auch bei Tätigkeit in Deutschland erheblich reduzieren. Bei Kosten von ca. 2.000 rechnet sich eine Offshore-Konstellation ab ca. 17.000 Jahresüberschuß bereits im Gründungsjahr. Fragen Sie uns bei Interesse einfach nach Möglichkeiten für Ihre Branche. Verteilung riskanter Geschäftsbereiche auf rechtlich eigenständige Firmen Durch die minimalen Gründungskosten bietet es sich an risikoträchtige Sparten in eigenständige Limiteds auszulagern. So lange diese Sparten Gewinn abwerfen wird dieser ans Mutterunternehmen abgeführt. Tritt jedoch ein Schadensfall ein, so ist nur eine Sparte betroffen. Die entsprechende Limited wird ohne Auswirkungen auf die Muttergesellschaft gelöscht. Bei 90 Gründungskosten könnten Bauträger z.b. für jedes Projekt eine eigene Limited gründen. Selbst 30 Jahre Bauträgerhaftung können einen dann nicht mehr beunruhigen.

page 11 Keine Zwangsbeiträge zur staatlichen Rente Anders als Inhaber von Einzelfirmen oder Personengesellschaften hat der Geschäftsführer einer Limited keine Verpflichtung in die staatliche Rentenversicherung einzuzahlen. Dass Sie mit staatlichen Rentenbeiträgen alles Erdenkliche finanzieren nur nicht Ihre eigene Rente ist heute wohl klarer als je zuvor. Mit einer Limited können Sie die Beiträge in eine private Rentenversicherung einzahlen, dafür evtl. sogar noch staatliche Zuschüsse erhalten oder aber die Beiträge absetzen. In jedem Fall werden Sie auf diese Weise mehr von Ihrem Geld haben. Ideal zum Neubeginn mit bestehenden Altlasten Da bei der Limited streng zwischen Firmen- und Privatvermögen getrennt wird können Gläubiger der Firma nicht an Sie herantreten. Das funktioniert auch umgekehrt. Haben Sie, z.b. durch einen früheren Konkurs, private Schulden, können Ihre Gläubiger nicht an Vermögenswerte der Limited greifen. Auto, Immobilie und Bankkonto können so ganz offiziell zu Ihrer Verfügung stehen ohne daß Pfändungen drohen. Ideal um Investoren zu gewinnen Die Limited basiert auf Aktien. Wie viele Aktien Sie ausgeben bestimmen Sie selbst. Die Aktien können Sie frei verkaufen um damit Geld für Investitionen zu erhalten. Dabei hat eine Limited deutlich bessere Chancen Investoren zu finden als eine Einzelfirma die Geldgeber sucht. Allein der Umstand daß eine Gesellschaft existiert spricht schon für Größe und Unternehmertum. Das Wort Investor klingt auch wesentlich professioneller als Geldgeber. Guter Ruf, insbesondere auch bei Banken War es vor einigen Jahren noch verpönt eine Limited zu gründen um deutsche Normen und Kosten zu umgehen, so gilt es heute als intelligent und zukunftsdenkend. Häufig kursieren noch Bedenken man sei mit einer Limited nicht kreditwürdig. Das ist schlicht falsch. Eine Bank wird immer eine Prüfung des Kreditnehmers durchführen, egal ob Limited, GmbH oder Einzelfirma. Die Limited hat hier sogar einen Vorteil. Sie zeigt nämlich, daß man sich mit der Führung eines Betriebes auskennt und sich ganz bewußt für eine Limited entschieden hat anstatt einfach als Einzelfirma zu bestehen. Das spricht für Professionalität und eine Bank wird Gelder sicher lieber in professionelle Hände geben.

page 12 Kosten unseres Limited-Paketes Dieser Punkt läßt sich kurz und knapp darstellen. Wir haben ein spezielles Limited-Paket zusammengestellt. Die Leistungspunkte finden Sie nachfolgend nochmals detailliert beschreiben. Der Preis beträgt einmalig 90,-, zahlbar mittels Kreditkarte bei Auftragserteilung. Mit Zahlung dieses Betrages erhalten Sie alle nachfolgend genannten Leistungen. Die Limited wird auf Ihren Namen registriert und gehört danach auch einzig und allein Ihnen. Leistungsumfang unseres Limited-Paketes Die Gebühren von 90,- beinhalten folgende Leistungen: Firmengründung in England Wir gründen Ihre Limited in Ihrem Auftrag und nach Ihren Angaben. Die Limited ist danach alleinig in Ihrem Besitz. Expressgründung binnen 24 Stunden Wir wickeln alle Gründungen im Expressverfahren ab. Freie Namenswahl Sie können den Namen Ihrer Limited natürlich selbst wählen. Auch deutsche Begriffe sind zugelassen. Registered Office in London Jede englische Limited muß einen offiziellen Firmensitz in England haben. Wir stellen den Firmensitz Ihrer Limited in London. Der Firmensitz darf auch auf Briefpapier angegeben werden. Nominee Company Secretary Jede englische Limited muß einen Company Secretary haben. Dieser darf jedoch nicht mit dem Direktor identisch sein. Die meisten Anbieter nutzen diese Regelung um den Secretary als teure Zusatzleistung zu verkaufen. Bei uns ist er im Paketpreis enthalten. Deluxe-Firmenkit Das Deluxe-Firmenkit ist die Zusammenstellung aller Urkunden und Dokumente. Fortsetzung auf Seite 13

page 13 Gründungsurkunde Die Gründungsurkunde ist der Nachweis der Firmengründung und wird vom englischen Handelsregister ausgestellt. Handelsregisterauszug Der Handelsregisterauszug weist alle Informationen zur Firma aus wie Gründungsdatum, Registrierungsnummer, Direktoren, Firmensitz und Aktienkapital. Satzung Jede englische Limited muß zur Gründung eine Satzung vorlegen. Wir haben eine Satzung entworfen, die es der Limited ermöglicht jeder legalen Tätigkeit nachzugehen ohne sich auf eine bestimmte Branche festzulegen. Bei Geschäftserweiterungen müssen daher keine neuen Genehmigungen eingeholt werden. Gesellschaftervertrag Jede englische Limited muß zur Gründung einen Gesellschaftervertrag vorlegen. Minutes of Meeting Mindestens einmal jährlich muß eine Direktorensitzung abgehalten werden. Wir haben eine Vorlage entwickelt bei der Sie nur noch Datum und Inhalt der Sitzung einfügen müssen. Direktorenregister Jede englische Limited ist verpflichtet ein Register Ihrer Direktoren zu führen. Aktionärsregister Jede englische Limited ist verpflichtet ein Register Ihrer Aktionäre zu führen. Geschäftsführerbeschlüsse Wichtige Geschäftsentscheidungen einer Limited werden in sogenannten Beschlüssen festgehalten. Es gibt Geschäftsführerbeschlüsse und Gesellschafterbeschlüsse. Wir haben Vorlagen erstellt, bei denen Sie nur noch Datum und Inhalt des Beschlusses einfügen müssen. Fortsetzung auf Seite 14

page 14 Gesellschafterbeschlüsse Wichtige Geschäftsentscheidungen einer Limited werden in sogenannten Beschlüssen festgehalten. Es gibt Geschäftsführerbeschlüsse und Gesellschafterbeschlüsse. Wir haben Vorlagen erstellt, bei denen Sie nur noch Datum und Inhalt des Beschlusses einfügen müssen. Arbeitsvertrag Wir legen auch ein Vorlage eines Arbeitsvertrages inkl. Patentschutzklausel bei. Sie müssen nur noch Namen, Tätigkeitsbeschreibung und Gehalt einfügen. Aktienzertifikate Die englische Limited basiert auf Aktien. Wir fügen auch die Aktienzertifikate bei. Deutsche Übersetzungen Alle Urkunden und Unterlagen erhalten Sie mit deutschen Übersetzungen. VAT-Beantragung Die VAT ist die englische Mehrwertsteuer. Wenn Sie in England aktiv werden beantragen wir die VAT- Nummer für Ihre Limited. Firmensiegel Ein Firmensiegel enthält die Daten Ihrer Gesellschaft und dient z.b. zum Beglaubigen von Verträgen oder Aktienzertifikaten. Servicepaket Unser Servicepaket enthält die Beratung vor, während und nach der Gründung, die Erinnerung an Termine und Fristen, die Weiterleitung von Behördenpost sowie die Einreichung des jährlichen Direktorenberichts beim Handelsregister. 1. Jahr Verwaltungsgebühren Für alle vorgenannten Leistungen fallen im 1. Jahr keine weiteren oder versteckten Kosten an. Ab dem 2. Jahr berechnen wir für die Firmenverwaltung wie obig beschrieben 79,-.

page 15 FAQ FIRMENGRÜNDUNG 1. Kann ich eine Firma gründen, obwohl ich nicht im Gründungsland wohne? Ja. Wir stellen alle zur Gründung erforderlichen Positionen. Es spielt weder Ihr Wohnort noch Ihre Staatsangehörigkeit eine Rolle. 2. Muss ich zur Gründung oder später persönlich im Gründungsland erscheinen? Nein. Sie können sich bequem zurücklehnen. Wir übernehmen alle Formalitäten für Sie. Das bedeutet, Sie können eine Firma gründen ohne Ihren Schreibtisch zu verlassen. 3. Muss ich wirklich kein Stammkapital einzahlen? Nein. Alle von uns angebotenen Firmenkonstellationen basieren auf Aktien, auch die englische Limited. Da aber nur eine Aktie gezeichnet werden muss um aktiv zu werden, ist hier auch nur eine Investition von ca. 1 nötig. 4. Bin ich vor persönlicher Haftung geschützt? Ja. Wenn Sie die Geschäfte über die Gesellschaft abwickeln, haftet auch nur die Gesellschaft. Ein Haftungsdurchgriff auf den Geschäftsführer, wie er z.b. in Deutschland üblich ist, ist weitestgehend ausgeschlossen. 5. Droht mir im Falle eines Konkurses Gewerbeverbot? Nein. Sollten Sie mit Ihrer Firma wirklich Schiffbruch erleiden, können Sie schon am nächsten Tag eine neue Gesellschaft gründen. 6. Wie kann ich mein Vermögen optimal schützen? Indem Sie eine Gesellschaft gründen, welche lediglich die Verwaltung Ihrer Vermögenswerte übernimmt. Alle Werte werden dieser Gesellschaft überschrieben. Da die Firma keine anderen Aktivitäten ausübt, können auch keine Forderungen gegen diese Firma entstehen. Somit sind Ihre Werte best möglich geschützt. Beachten Sie aber, daß dieser Schutz nur gewährleistet ist, wenn die Firma nicht für andere Geschäfte verwendet wird. 7. Kann eine ausländische Firma in meinem Heimatland eine Niederlassung eröffnen? Ja. Sie erhalten mit den Gründungsunterlagen eine Apostille nach dem Den Haager Abkommen, die von nahezu allen Staaten weltweit akzeptiert werden muss. In den meisten Fällen ist es aber steuerlich günstiger nur über das Gründungsland zu agieren. 8. Welche Geschäfte kann ich mit einer ausländischen Gesellschaft betreiben? Nahezu alle. Die Firmen werden mit dem weitest möglichen Spektrum an Aktivitäten gegründet. Konkret heißt das: Die Firma darf alle im Gründungsland legalen Tätigkeiten ohne weitere Genehmigungserfordernis ausüben. Einschränkungen gibt es eigentlich nur für Banken- oder Versicherungstätigkeiten. Für Sie bedeutet dies, daß Sie bei etwaigen Geschäftserweiterungen keine neuen Anträge stellen müssen, sondern die neue Tätigkeit von heute auf morgen mit ausüben können. 9. Welche Qualifikationen werden von mir gefordert? Keine. Sie müssen keine besonderen Kenntnisse, Ausbildungen oder anderweitige Qualifikationen vorweisen. Auch die z.b. in Deutschland üblichen Meisterbriefe werden in keinem Fall benötigt.

page 16 10. Was bedeutet Offshore? Offshore bedeutet Sie versteuern pauschal. Am Beispiel einer Panama Gesellschaft heißt das, Sie zahlen jährlich 190,- an Pauschalsteuern und Verwaltungsgebühren und müssen keine weiteren Steuern abführen, keine Bilanz einreichen und auch keine Buchführung vorweisen. Das heißt, es entfällt auch die Aufbewahrungsfrist für Belege. Sie müssen hier aber beachten, dass diese Konstellation nur einwandfrei funktioniert, wenn keine Niederlassung in Ihrem Heimatland existiert. 11. Wie vermeide ich Erbschafts- oder Grunderwerbssteuern? Durch die Einbringung der Vermögenswerte in eine Firma. Bei Vererbungen und Schenkungen hat Betrieb wesentlich höhere Freibeträge als Vererbungen oder Schenkungen von Privatpersonen. Zudem läßt sich eine Limited oder Corporation - anders als z.b. die deutsche GmbH - auch in Teilen übergeben. Damit kann man schon zu Lebzeiten Teile der Firma durch Schenkung übergeben und dabei jeweils die Freibeträge für Betriebsübergaben von 225.000,- nutzen. Bei regulären Schenkungen liegt der Freibetrag bei gerade einmal 5.200,-. Grunderwerbssteuern fallen nicht an wenn anstelle einer Immobilie die komplette Firma verkauft/übergeben wird. Natürlich sollte eine Gesellschaft, die z.b. eine Immobilie hält, keine weiteren Geschäfte tätigen. Man sollte hier zwischen aktiven Firmen und vermögens-verwaltenden Firmen strikt trennen. 12. Muss ich eine Steuererklärung abgeben? Bei Offshore-Gesellschaften nicht, bei "normalen" Firmen wie der englischen Limited schon. Die Steuererklärung muss dort abgegeben werden, wo die Firma Ihren Geschäftssitz hat. Bei der Limited kann dies sowohl England als auch Deutschland sein. Wir empfehlen Ihnen gerne Steuerberater in Ihrem Heimatland, welche die notwendigen Formalitäten für Sie erledigen. 13. Wo muss ich meine Gewinne versteuern? Wenn Sie eine Niederlassung in Deutschland errichten, kann es notwendig werden, daß diese Niederlassung auch eine Steuererklärung abgibt. In Ihrem Heimatland versteuerte Gewinne, müssen dann im Gründungsland natürlich nicht mehr versteuert werden. 14. Was bedeutet Anonymität? Wenn Sie eine anonyme Gründung der Firma bestellen, stellen wir je nach Gründungsland den Director (Geschäftsführer) und/oder den Shareholder (Aktionär). Auf diese Weise ist es für Dritte nicht nachvollziehbar, wem die Firma tatsächlich gehört, oder wer für die Firma zeichnungsberechtigt ist. Sie erhalten in diesem Fall natürlich alle Vollmachten, um mit der Firma voll arbeiten zu können. 15. Welche Leistungen sind in den angegebenen Preisen enthalten? Grundsätzlich alle staatlich geforderten Positionen sowie ein Firmenkit. Die Firma wird für den jeweils angegebenen Preis komplett handlungsfähig vorbereitet. Dies gilt auch für das Limited-Paket für 90,-. 16. Werde ich auch nach der Firmengründung noch unterstützt? Selbstverständlich. Unser Haus ist vor, während und nach der Gründung für kostenlose Beratungen zu erreichen. Außerdem unterstützen wir unsere Kunden bei der Suche von Steuerberatern und Rechtsanwälten im Gründungsland. Wir sind jederzeit bemüht Ihnen die bestmögliche Beratung zu gewährleisten und stehen auch Jahre nach der Firmengründung noch gerne zur Verfügung.

page 17 BÜROSERVICE Whitherspoon, Seymour & Robinson Corp. bietet Ihnen weltweit in nahezu allen bedeutenden Ländern Büroserviceleistungen an. Ein Büroservice umfasst bei uns stets eine persönliche Telefonnummer, eine persönliche Faxnummer sowie eine repräsentative Straßenanschrift mit Postweiterleitung. Sollten Sie Büroserviceleistungen in einem nachfolgend nicht aufgeführten Land suchen, so wenden Sie sich bitte an einen unserer Mitarbeiter. Gerne suchen wir dann eine für Sie ideale Lösung. Der Service kann sowohl von Firmen als auch von Privatpersonen genutzt werden. Warum einen Büroservice nutzen? Nun, die Gründe sind vielzählig. Generell empfehlen wir einen Büroservice zu jeder Firmengründung. Gründen Sie eine Gesellschaft im Ausland handeln aber über Ihre private Adresse, kann Ihnen Ihr zuständiges Finanzamt dies als steuerpflichtige Niederlassung auslegen. Wickeln Sie Ihre Einkäufe mit einer Rechnungsadresse im Ausland ab, kann die MWSt. auf diesen Rechnungen entfallen. Auf diese Weise können Sie mit einer einzigen Rechnung mehr einsparen, als der Service im ganzen Jahr kostet. Die Vorschaltung eines Büroservices bietet Ihnen auch ein besonderes Mass an Privatsphäre und Anonymität. Es muss ja nicht jeder Ihre Privatanschrift kennen. Gerade für Freiberufler kann es sehr bequem sein zu Hause arbeiten zu können und dennoch vor plötzlichen Kundenbesuchen verschont zu bleiben. Dann sollte man auch die Reputation und Ausstrahlung nicht übersehen, die ein Büro in London, New York oder auch Miami mit sich bringt. Sie können sich sogar ein weltumspannendes Filialnetz aufbauen. Ihr Unternehmen wird dadurch deutlich größer, kompetenter und auch seriöser wirken. Auch Kontoeröffnungen setzen oftmals eine Adresse im Gründungsland der Gesellschaft voraus. In den USA ist dies absolut unumgänglich. Jedes unserer Büroserviceangebote deckt die Erfordernisse ab. Eine oftmals sehr bedeutende Frage ist auch die des Gerichtsstandes. Verwenden Sie auf dem Briefpapier Ihrer ausländischen Gesellschaft Ihre private Anschrift, wird ein unzufriedener Geschäftspartner Sie nicht am Gründungsort der Gesellschaft, sondern direkt unter Ihrer Privatanschrift verklagen. Einfach deshalb, weil dies für ihn billiger, einfacher und schneller geht. Ist hingegen nur eine ausländische Adresse angegeben, wird er sich eine Klage vielleicht sogar generell nochmal überlegen. Die Gesellschaft selbst kann natürlich auch mit einer ausländischen Adresse in Deutschland über einen Anwalt Klage gegen Geschäftspartner einreichen. Ihnen entgehen ergo keinerlei Möglichkeiten, es entstehen jedoch viele Vorteile.

page 18 Und als letzten Punkt sollte noch erwähnt werden, dass Ihnen ein Büroservice einiges an Arbeit abnehmen kann und den täglichen Bürobetrieb somit deutlich vereinfacht. Sind Sie nicht erreichbar, kann Ihre Sekretärin fortan alle Gespräche entgegennehmen. Auch eine 24-Stunden-Hotline können Sie auf diese Weise günstig und effizient betreiben. Die Leistungen des Büroservices Der Service umfasst eine Hausadresse nebst Telefon- und Faxnummern. An der Adresse können sowohl normale Briefsendungen als auch Paket- und Kurierdienst-Lieferungen zugestellt werden. Die Telefonnummer wird 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche von einer Sekretärin persönlich beantwortet. Die Sekretärin kann dann eine Nachricht des Anrufers notieren, welche Ihnen telefonisch, per Email oder per Fax weitergeleitet wird. Das Gespräch kann aber auch direkt an Sie weiterverbunden werden, so daß Sie persönlich mit dem Anrufer sprechen können. Faxe können entweder direkt an Ihr Faxgerät geleitet, oder per Email an Sie geschickt werden. Eingehende Postsendungen werden wöchentlich weitergeleitet. Hier die Leistungen im Einzelnen: Telefonnummer Persönliche Rufannahme durch eine Sekretärin Nachrichtenannahme Nachrichtenweiterleitung per Telefon, Fax oder Email direktes Weiterverbinden des Anrufers Telefaxnummer Fax-to-Email direkte Faxweiterleitung Hausadresse Die Kosten betragen 99,- pro Monat. Es fallen keine Einrichtungsgebühren an und der Service kann von Monat zu Monat bezahlt werden. Die Mindestvertragslaufzeit ist 1 Monat. Der Service wird in 12 Städten angeboten (siehe Folgeseite)

page 19 Verfügbare Städte England: London Deutschland: Frankfurt am Main USA: New York City, NY USA: Washington, DC USA: Miami, FL USA: Houston, TX USA: Las Vegas, NV USA: San Francisco, CA Canada: Tornonto Neuseeland: Auckland Singapore Barbados: St. Michael Wir empfehlen insbesondere: Als Europa-Office: Als USA-Office: London New York City Als Offshore-Office: Barbados Welche Kosten fallen für die Nutzung an? Wir bemühen uns nicht nur günstige Gebühren, sondern auch eine schnellen und zuverlässigen Service anzubieten. Da die Weiterleitung von Nachrichten, Faxen und Postsendungen mit einem hohen Aufwand verbunden ist wodurch entsprechende Kosten entstehen, müssen wir diese weiterberechnen. Sie können die aktuell gültigen Konditionen aus der folgenden Tabelle entnehmen: Service Kosten Voicemail und Faxe 0,00 direkte Rufumleitung 0,29 * persönliche Anrufannahme 0,99 ** Weiterverbinden eines Gesprächs 0,99 *** Weiterleitung von Briefpost 2,00 **** Weiterleitung von Päckchen 5,00 **** Weiterleitung von Kurierdienstsendungen 10,00 **** Re-Mailing von Briefen 5,00 **** Re-Mailing von Briefen, angeliefert per Email 7,50 **** * pro Minute bei Weiterleitung auf Festnetz innerhalb Europas ** je Gespräch *** je Gespräch zzgl. Telefongebühren **** zzgl. Porto

page 20 FAQ BÜROSERVICE 1. Wieso ist ein Büroservice so wichtig? Sie brauchen den Büroservice unter anderem als Vertragsadresse für Geschäfte, die Ihre neue Firma tätigt. In erster Linie hat dies steuerrechtliche Auswirkungen. Schließen Sie alle Geschäfte über Adressen in Ihrem Heimatland ab, werden Sie die Geschäfte auch dort versteuern müssen. Zudem können Sie dann auch unter dieser, evtl. Ihrer privaten Anschrift, verklagt werden. 2. Bin ich an langfristige Verträge gebunden? Nein. Bei Kreditkartenzahlung läuft der Büroservice von Monat zu Monat. 3. Ist die Zahlung mit Kreditkarte sicher? Ja, wir bieten eine SSL-Seite mit 128Bit-Verschlüsselung für die Übermittlung der Kartendaten. 4. Was ist unter Nachrichtenweiterleitung per Email zu verstehen? Wenn Sie den Standard-Büroservice buchen werden Ihnen Sprachnachrichten und Faxe an Ihre Email- Adresse weitergeleitet. Der Ablauf ist dabei wie folgt: Jemand wählt die Telefonnummer Ihres Büroservices, wird von einem Anrufbeantworter mit ausschließlich Ihrem Firmennamen begrüßt und aufgefordert eine Nachricht zu hinterlassen. Diese Nachricht wird elektronisch gespeichert und als Email- Anhang an Sie geschickt. Sie erhalten also die Original-Nachricht, als ob Sie Ihren Anrufbeantworter abhören. Bei Faxen erhalten Sie entsprechend das Fax als Email-Anhang. 5. Was ist unter einer direkten Rufweiterleitung zu verstehen? Im Premium-Büroservice werden die Telefon- und Faxnummern auf Anschlüsse Ihrer Wahl umgeleitet. Ein eingehender Anruf kann so direkt von Ihnen bzw. Ihrem Faxgerät zu Hause empfangen werden. 6. Was ist Re-Mailing? Wir bieten Ihnen mit Re-Mailing die Möglichkeit Briefe, in erster Linie Rechnungen, über Ihren Büroservice zu versenden. Sie schicken uns die zu versendenden Briefe in einem entsprechenden Päckchen zu, wir frankieren sie (z.b. mit einer US Briefmarke) und geben Sie zur Post. Ihr Kunde erhält seine Rechnung dann z. B. mit einer amerikanischen Briefmarke und US Poststempel. Bei nicht unterschrieben Dokumenten können Sie uns diese sogar per Email zusenden.