DAS ZOM II DER DÜSSELDORFER UNIVERSITÄTSKLINIK VERBINDET SICHERHEIT UND HOHE AUFENTHALTSQUALITÄT



Ähnliche Dokumente
BRANDSCHUTZ IN KRANKENHÄUSERN SICHERHEIT VS. BEHAGLICHKEIT?! Einleitung

Gemarkung(en): Flur(en): Flurstück(e):

HHP Sachverständige Nord/Ost

Checkliste Brandschutz zum Antrag vom als Ergänzung zum Lageplan und zu den Bauzeichnungen

BRANDSCHUTZKONZEPT FÜR DEN BERLINER HAUPTBAHNHOF

Fachstudium M.Sc. Brandschutz I Bauliche Anlagen besonderer Art oder Nutzung Garagen

M E R K B L Ä T T E R BS 01.3 Brandschutz (vorbeugend) Brandschutznachweis zum Bauantrag für Gebäude der GK 1-5

Erstellung von Brandschutzkonzepten in Abstimmung mit den Genehmigungsbehörden

Vorbeugender Brandschutz aus der Sicht der Feuerwehr

Nachweis des baulichen Brandschutzes. 1.0 Wände, Pfeiler und Stützen ( 29 BauO NRW) Gebäudetyp. Gebäude geringer Höhe Gebäude mittlerer Höhe

Rechtliche Grundlage. Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung vom 10. Februar 1998 für das Land Nordrhein-Westfalen (FSHG NRW) I K O M S...

Martin van Hazebrouck Bauordnungsrechtliche Anforderungen an ambulant betreute Wohngemeinschaften

Baulich-betrieblicher Brandschutz aus der Sicht der Feuerwehr. BOR Reinhardt Sandmann Berufsfeuerwehr Magdeburg

Muster-Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen (Muster-Schulbau-Richtlinie - MSchulbauR) Erläuterungen

WELCHE ERLEICHTERUNGEN BRINGEN DIE VERÄNDERTEN BAUVORSCHRIFTEN HINSICHTLICH DES BRANDSCHUTZES FÜR DAS BAUVERFAHREN?

Jan ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A ÖKOTEC-GRUPPE Brandschutz-Forum München GH Vortrag 02 1

Brandschutzanforderungen an den Bau und Betrieb von Altenpflegeheimen mit Gruppenwohnbereichen

Erstellen und Betreiben muss wirtschaftlich sein

handelt es sich bei Krankenhäusern um ungeregelte Sonderbauten

Nachweis des baulichen Brandschutzes

Möglichkeiten der baulichen Sicherstellung des. 2. Rettungsweges. Rettungsrutschen, Wendel-/ Spindeltreppen, Notleiteranlagen.

Tech-News Nr. 2013/01 (Stand: ) Brandschutz in Baden-Württemberg bei tragenden, nichttragenden und raumabschließenden Bauteilen

brandnews fire-qs FDS Usergroup hhp-akademie Einkaufen im Alexa Projekt-News

Neue Konzepte zur Evakuierung Das Evakuierungskonzept und andere Hilfsmittel. Dipl.-Ing. Lutz Krüger

Die neue LBO Thema: Vorbeugender Brandschutz Ausgabe: Handschel

Baulehrschau-Sondertag Landwirtschaftskammer NRW Haus Düsse

Baulicher Brandschutz Landesbauordnung RLP / MBO

Vom 26. April 2007 Az.: /25

Baulicher Brandschutz (Teil 3) - Anforderungen aus dem Baurecht

Projektgruppe Besondere Wohnformen für Menschen mit Pflege- und Betreuungsbedarf. Entwurf für eine

Arbeitskreis Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz

38 & 39. Notwendige Flure und Gänge. Aufzüge

Rettungswege. Inhalte Vorlesung: Prinzip der Rettungswege (erster u. zweiter Rettungsweg) Anforderungen an Rettungswege geregelter Bauten

Sonderbau Evakuierung Feuerwehreinsatz am Beispiel eines Krankenhauses

Arbeitskreis Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz

Hoch hinaus - Mehrgeschossiger Holzbau

Die neue Industriebaurichtlinie 2014 und Ihre Neuerung mit Hinblick auf die Belange der Logistikbranche.

Bei Durchgang lichte Höhe $ 2m

MUSTER - LEITUNGSANLAGEN - RICHTLINIE (Auszug aus MLAR, Stand )

Was ist im Zusammenhang mit der Definition der Gebäudeklassen unter einem freistehenden Gebäude zu verstehen?

Anforderungen an Aufstellflächen für tragbare Leitern der Feuerwehr

Die Muster Leitungsanlagen- Richtlinie Fassung November 2005

Gebäude bis zur BauO VVBbgBO geringer Höhe Hochhausgrenze Nr. Art des Bauteils und Lage des Dämmstoffes Nr. H 7m 7m < H 22m

Brandschutz- Neuerungen und Brandschutznachweise BayBO

Anforderungen an Lagergebäude nach Baurecht

Die Rettungswege aus Sicht der Feuerwehr. OBR Dipl.-Ing. Dietmar Grabinger

Brandschutznachweis zum Bauantrag vom als Ergänzung zum Lageplan und zu den Bauzeichnungen

Bayerische Bauordnung: BayBO

Neue Brandschutzkonzepte aus der Praxis

Für die Sicherstellung von Flucht- und Rettungswegen sind in der Regel mindestens folgende Voraussetzungen erforderlich:

Räumungskonzepte von Krankenhäusern und Seniorenheimen

HE- Gruppenbetreuung - Schematische Beispiele 1)

AGBF. ARBEITSGEMEINSCHAFT DER LEITER DER BERUFSFEUERWEHREN In der Bundesrepublik Deutschland. - Bund - Seite 1 von 5

Brandschutzordnung gemäß DIN Teil B Seite 1 von 5

Merkblatt. Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken

Feuerwehrzufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr

Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan (ASR A2.3)

Realisiert wird der rund 16 Millionen Euro teure Neubau von der Seehafen Kiel GmbH. Die Fertigstellung ist für 2010 geplant.

2.1 Tragende und aussteifende Bauteile

Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenverordnung - BStättV) 1 Vom 2. Juli 2007

Aufzugsrelevante Forderungen

Rettungswege in Alten- und Pflegeheimen mit Gruppenwohnbereichen

SBauVO Teil 3 - Verkaufsstätten

Fachartikel. Sicher in Sicherheit 1/8. Aufzüge für die Personenrettung nutzen

Forderungen der Bauordnungen an Fenster als Rettungswege / Notausstiegsöffnungen

Das neue Baurecht im Saarland

Wirkprinzipprüfung. Bestimmungsgemäßes Zusammenwirken. Dipl.-Ing. Jens Küchen

Merkblatt. Feuerwehrzufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen. Feuerwehrzufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr

Teil B Anhang Gebäudekomplex 4116/4136

Brandschutz. Welche Ziele sollten Sie erreichen? Welche Anforderungen müssen Sie erfüllen? Brandschutzkonzept. Unternehmer

Fachplanerin / Fachplaner

Information. Empfehlungen für. brandschutztechnische. Anforderungen. an Kindergärten. Informationspapier VB 03. Februar Informationspapier VB 03

F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Bauordnung und Hochbau

Fachgebiet Brandschutz Wintersemester 2016/2017. Sonderbauten - VI.5: Krankenhäuser und Pflegeheime -

Die Sonderbauordnungen Überblick am Beispiel des Landes NRW

Brandschutzmaßnahmen für WDVS mit EPS-Dämmstoff. Gültig seit SCHWENK PURAVision SCHWENK COMFORT SCHWENK COMFORT Schiene SCHWENK DURO

Schutzziele des. Brandschutzes für. Dr. Volker Meyer

Brandschutzkonzepte für Industriegebäude Wintersemester 2016/2017

Brandschutznachweise Brandschutzkonzepte für Sonderbauten

Brandschutz ist auch Denkmalschutz! Das neue Arbeitsblatt Brandschutz bei Baudenkmalen

Fachgebiet Brandschutz Grundlagen Brandschutz für Schulen - Darstellung von Brandschutzkonzepten -

(1) Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für Beherbergungsstätten mit mehr als 30 Gastbetten.

Landratsamt Kelheim Brandschutzvorschriften der BayBO 2008

Die Vorlage zur Beschlussfassung Drucksache 17/2713 wird mit folgenden Änderungen in Artikel 1 angenommen:

Muster - Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Muster-Beherbergungsstättenverordnung MBeVO)

STELLUNGNAHME LÖSCHANLAGEN UND LÖSCHWASSERRÜCKHALTUNG IN LABORATORIEN DER SICHERHEITSSTUFEN S2 UND S3

Merkblatt. zur Einführung der. Rauchmelderpflicht NRW. Vorbeugender Brandschutz. Merkblatt zur Einführung der Rauchmelderpflicht in NRW

Brandschutz innerhalb des Baurechts Auswirkungen auf Stallanlagen

Die (neue) Arbeitsstättenverordnung. Peter Bork Gewerbeaufsicht des Landes Bremen

Brandschutzfachtag 19. April 2018

Aufenthaltsräume sind Räume, die zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt oder geeignet sind.

Inhalt: AV zu 32 Abs. 1 Satz 2 der Bauordnung für Berlin (BauO Bln) über innenliegende Treppenräume Drucken

Muster. Brandschutzordnung für. Schulen in Schleswig Holstein

Nachweis bei Änderung der Nutzung und der baulichen Anlage

Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen. (GaVO-Garagenverordnung - Niedersachsen )-

Brandschutznachweis zum Bauantrag vom Als Ergänzung zum Lageplan und zu den Bauzeichnungen

Seminar Notfallmanagement. Teil 5: Risikoanalyse

Inhalt: Verordnung über elektrische Betriebsräume - EltVO Drucken

Anhang zu lfd. Nr. A der Hessischen Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (H-VV TB)

Transkript:

Ingenieure für Brandschutz MODERNER BRANDSCHUTZ IN KRANKENHÄUSERN DAS ZOM II DER DÜSSELDORFER UNIVERSITÄTSKLINIK VERBINDET SICHERHEIT UND HOHE AUFENTHALTSQUALITÄT Dipl.-Ing. Petra Winkler, hhpberlin Ingenieure für Brandschutz GmbH Der Neubau des Zentrums für Operative Medizin II (ZOM II) ist gegenwärtig die größte Baumaßnahme auf dem Gelände des Universitätsklinikums Düsseldorf. Der Entwurf für den Neubau des Klinikums stammt vom Architekturbüro Heinle, Wischer und Partner. Die Bauarbeiten sollen bis Anfang 2009 fertiggestellt werden. Das ZOM II führt die Kliniken der Neurochirurgie, HNO-Heilkunde, Augenheilkunde sowie die Hautklinik funktional und baulich zusammen. Mit dem Neubau werden wichtige klinische Funktionen zentralisiert und die dezentralen Kliniken vernetzt. Damit können die Patienten noch besser und effizienter versorgt werden. Rechtliche Grundlagen Das ZOM II ist ein Gebäude besonderer Art oder Nutzung (Sonderbau) in Düsseldorf, Nordrhein- Westfalen, das dem Krankenhausstatus unterliegt. Für die brandschutztechnische Beurteilung muss deshalb neben der Landesbauordnung (BauO NRW) auch die Krankenhausbauverordnung (KhBauV) zugrunde gelegt werden. Die KhBauV stammt aus dem Jahr 1976. Das Regelwerk kann den heutigen Ansprüchen an moderne Krankenhäuser nicht mehr in vollem Umfang gerecht werden. Heutzutage bieten Krankenhäuser den Patienten eine offene, wohnliche Atmosphäre und eine persönliche Betreuung. Gleichzeitig besteht der Anspruch, das bisherige Sicherheitsniveau beizubehalten bzw. zu erhöhen. Für die brandschutztechnische Beurteilung von Kliniken sind neben den gesetzlichen Regelungen außerdem weitere Besonderheiten von entscheidender Bedeutung: In Kliniken halten sich viele Personen auf, die zumeist ortsunkundig und überwiegend auf fremde Hilfe angewiesen sind. Demgegenüber steht eine begrenzte Zahl an Pflegepersonal, das vor allem während der Nachtstunden auf ein Minimum reduziert ist. Im Brandfall muss daher anders als bei Bränden in anderen öffentlichen Gebäuden die Feuerwehr die Personenrettung erheblich unterstützen oder sogar vollständig übernehmen. hhpberlin Ingenieure für Brandschutz GmbH Hauptsitz: Rotherstraße 19 10245 Berlin Phone +49 (0)30-89 59 55-0 Fax +49 (0)30-89 59 55-100 www.hhpberlin.de email@hhpberlin.de Amtsgericht Berlin-Charlottenburg HRB 78 927 Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Margot Ehrlicher, Dipl.-Inf. BW (VWA) Stefan Truthän, Dipl.-Ing. Karsten Foth Beirat: Prof. Dr.-Ing. Dietmar Hosser, Dr.-Ing. Karl-Heinz Schubert Bankverbindung: Deutsche Bank P+G AG BLZ 100 700 24 Konto-Nr. 1419100 IBAN-Nr. DE52100700240141910000 Swift-Code: DEUTDEDBBER Ust-IdNr. DE217656065

Bei der Planung der Brandschutzmaßnahmen für das ZOM II galt es, die heutigen Anforderungen an die Nutzung und das Sicherheitsniveau von Krankenhäusern einerseits und die veralteten, jedoch baurechtlich noch gültigen KhBauV andererseits zu berücksichtigen. Hierfür wurde ein schutzzielorientiertes Brandschutzkonzept entwickelt, mit dem die allgemeinen Schutzziele des 17 der BauO NRW sichergestellt werden: 1. der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorzubeugen, 2. bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren zu ermöglichen und 3. wirksame Löscharbeiten zu ermöglichen. Für das Brandschutzkonzept des ZOM II wurden auch wissenschaftlich basierte Ingenieurmethoden eingesetzt. Abb. 1: Legende zum Visualisierten Brandschutzkonzept ZOM II Angaben zum Gebäude In den oberirdischen Geschossen des ZOM II findet der Krankenhausbetrieb statt. Es sind 316 Bettenplätze geplant. In den beiden unterirdischen Geschossen sind Nebenräume wie Personalumkleiden, Lager- und Technikräume, RLT-Zentralen und Medienkanäle vorgesehen. Das ZOM II setzt sich aus vier Bauteilen mit vier bzw. fünf Vollgeschossen (Ebene 0 bis 3 bzw. Ebene 0 bis 4) zusammen. Die Bauteile sind ab der Ebene 2 durch einen Abstand von ca. 23 m räumlich voneinander getrennt und ausschließlich durch Stahl-Glas-Brücken miteinander verbunden. Lediglich die zweigeschossige Eingangshalle, die sich über die Ebenen 0 und 1 erstreckt, verbindet alle Bauteile miteinander. Seite 2 von 11

Auf dem Bauteil 4 befindet sich in einer Höhe von ca. 23 m ein Helikopterlandeplatz (Heliport). Im benachbarten Bauteil 3 liegt in gleicher Höhe ein Dienstraum für die Hubschrauberbesatzung. In diesem Fall war zu prüfen, ob es sich bei der Klinik um ein Hochhaus handelt. Denn Gebäude, bei denen sich der oberste Aufenthaltsraum in einer Höhe von mehr als 22 m über der angrenzenden Geländeoberfläche befindet, fallen bereits in den Geltungsbereich der Hochhausrichtlinie. Da der Dienstraum nur temporär, gemeinsam mit dem Heliport genutzt wird und nicht für einen längeren Aufenthalt ausgestattet ist, wird er nicht als Aufenthaltsraum im Sinne des Baurechts betrachtet und das Klinikum als Gebäude mittlerer Höhe gemäß BauO NRW und nicht als Hochhaus eingestuft. Feuerwehrumfahrt Bauteil 1 Bauteil 2 Eingangshalle Bauteil 3 Bauteil 4 Heliport Abb. 2: Lageplan ZOM II mit den Bauteilen 1-4 und Heliport (Planausschnitt) Seite 3 von 11

Das Gebäude ist vollständig mit den Fahrzeugen der Feuerwehr umfahrbar. Im Zuge der Feuerwehrumfahrt sind Bewegungsflächen für die Feuerwehr angeordnet. Diese sind mit den Löschwasserentnahmestellen (Hydranten) und den Einspeisestellen für die trockenen Steigleitungen der Treppenräume kombiniert. Risikobetrachtung Im Krankenhaus besteht eine erhöhte Personengefahr im Brandfall. Bei den Patienten handelt es sich hauptsächlich um Personen, die in ihrer Handlungsweise physisch und/oder psychisch eingeschränkt sind. Sie sind größtenteils auf fremde Hilfe angewiesen. Kritische Faktoren, die die Evakuierung von Personen im Gefahrenfall erschweren, sind: Gehbehinderungen, teilweise bis ständige Bettlägerigkeit, unberechenbares Verhalten in Stresssituationen und eine unvertraute Umgebung. Im Brandfall ist meist nicht der mangelnde Feuerwiderstand von Bauteilen, sondern die Rauchentstehung und -ausbreitung im Gebäude problematisch. Deshalb ist das Gebäude in Rauch- und Brandabschnitte zu unterteilen und es müssen Voraussetzungen geschaffen werden, um die Patienten schnell aus den gefährdeten Bereichen in brandschutztechnisch sichere Bereiche verlegen zu können. Diese Anforderungen an das Rettungskonzept sind neben den dafür erforderlichen baulichen Brandschutzmaßnahmen auch dadurch zu unterstützen, dass Maßnahmen für eine frühzeitige Branddetektion und Alarmierung der Personen im Gebäude (anlagentechnische Brandschutzmaßnahmen) getroffen werden. Rettungskonzept Horizontale Rettungswege Gemäß KhBauV müssen im Krankenhaus für jeden Aufenthaltsraum mindestens zwei voneinander unabhängige und möglichst in entgegengesetzter Richtung liegende Rettungswege zur Verfügung stehen. Die horizontalen Rettungswege im Gebäude führen aus den einzelnen Räumen über notwendige Flure zu den notwendigen Treppenräumen bzw. im Erdgeschoss direkt ins Freie. Gemäß KhBauV muss mindestens ein notwendiger Treppenraum oder ein Ausgang ins Freie in höchstens 30 m von jeder Stelle eines Aufenthaltsraumes erreichbar sein. Im ZOM II sind die Rettungswege teilweise bis zu 42 m lang. Gegen die Überschreitung der zulässigen Rettungsweglänge bestehen aus brandschutztechnischer Sicht jedoch keine Bedenken, da das Gebäude über eine flächendeckende Brandmelde- und Alarmierungsanlage verfügt und gesicherte Bereiche in jedem Fall innerhalb von weniger als 30 m erreichbar sind. In allen Bauteilen befindet sich am jeweiligen westlichen sowie am östlichen Ende ein Treppenraum. Da die Treppenräume in unterschiedlichen Brandabschnitten liegen, fällt im Gefahrenfall höchstens der Treppenraum aus, der sich im betroffenen Abschnitt befindet. Der Treppenraum im benachbarten Brandabschnitt steht also in jedem Fall noch für die Rettung zur Verfügung, so dass die Rettungswege damit sichergestellt werden. Seite 4 von 11

Patientenzimmer Verbindungsgang zum Nachbarbauteil Nachweis der horizontalen Bettenverlegung Abb. 3: Darstellung der Rettungswege zum notwendigen Treppenraum sowie Flächen für die horizontale Bettenverlegung (Planausschnitt Bauteil 3, Ebene 3) Seite 5 von 11

Vertikale Rettungswege Die vertikalen Rettungswege im Gebäude sind baulich sicherzustellen. Als vertikale Rettungswege dienen notwendige Treppen im Treppenraum. Die nutzbare Treppenlaufbreite muss mindestens 1,50 m betragen. Alle Türen, die am Treppenraum liegen und/oder ins Freie führen, müssen für den Rettungsfall ausreichend breit sein. Da über die Treppenräume kein Bettentransport stattfindet, wird für die Treppenraumzugangstüren nur eine lichte Breite von 1 m vorgesehen. Die Ausgänge aus den Treppenräumen führen z. T. in die Innenhöfe zwischen den Bauteilen. Um von hier aus den Rettungsweg weiter bis auf die internen Verkehrsflächen des Grundstücks sicherzustellen, führen Durchgänge durch das Gebäude. Diese stellen einen Bestandteil der Ausgänge aus den Treppenräumen ins Freie dar. Hinsichtlich des Brandschutzes werden deshalb an die Durchgänge dieselben Anforderungen wie an die Treppenräume gestellt. Horizontale Bettenverlegung In einem Krankenhaus ist davon auszugehen, dass sich nicht alle Patienten selbsttätig retten können. Es wird angenommen, dass in den Bereichen der Normalpflege ca. 30 % der Bettenplätze mit Liegendkranken, die nicht selbständig gehen können, belegt sind. Diese Personen müssen im Bett oder über Tragen transportiert werden. Ein großer Teil der verbleibenden 70 % sind bedingt gehfähig und müssen daher im Rettungsfall begleitet bzw. unterstützt werden. Patienten der Intensivpflege sind zu 100 % als nicht gehfähig einzuschätzen. Um die Patienten zu retten, ist eine schnelle horizontale Verlegung in den nächsten Rauchabschnitt und dann weiter in den nächsten Brandabschnitt erforderlich. Die für die horizontale Bettenverlegung erforderlichen Flächen werden im Brandschutzkonzept nachgewiesen (Abbildung 3). Heliport Kommt es auf der Landeplattform zu einem Brand, können die Personen über die Brücke zum Dienstraum im Bauteil 3 und weiter über den dortigen Treppenraum fliehen. Daneben existiert noch ein unabhängiger Rettungsweg: Von der Landeplattform aus führt eine Treppe auf das Dach des Bauteils 4, über das dann der östliche Treppenraum des Bauteils zu erreichen ist. Seite 6 von 11

Landeplattform Brücke Dienstraum Abb. 4: Grundriss Heliport und Brücke zum Dienstraum (Planausschnitt Bauteile 3 und 4, Ebene 5) Bauliche Brandschutzmassnahmen Brandabschnitte Gemäß KhBauV sind Brandabschnittslängen bis zu 50 m und einer maximalen Brandabschnittsfläche von bis zu 2.000 m² zulässig. Jedes Pflegegeschoss muss in mindestens zwei Brandabschnitte unterteilt sein. Größere Brandabschnitte können außerhalb von Pflegebereichen gestattet werden, wenn die Nutzung des Gebäudes dies erfordert und aus brandschutztechnischer Sicht keine Bedenken bestehen. Beim ZOM II gibt es Brandabschnittslängen von bis zu 58 m. In diesem Fall sind die Brandabschnittsflächen jedoch deutlich kleiner als 2.000 m² und damit aus brandschutztechnischer Sicht unbedenklich. Türen in Brandwänden dürfen gemäß KhBauV innerhalb von notwendigen Fluren dicht- und selbstschließend (dts) sein, wenn die angrenzenden Wände in einem Bereich von 2,50 m beidseitig der Tür feuerhemmend und öffnungslos ausgeführt sind. Da dts-türen allerdings nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen, werden beim ZOM II stattdessen feuerhemmende und rauchdichte Türen (T 30-RS) verwendet. So wird sowohl der erforderliche Raumabschluss als auch der erforderliche Rauchschutz sichergestellt. Seite 7 von 11

Eingangshalle In Krankenhausneubauten wird die Eingangshalle oft als Atrium gestaltet, um eine offene, einladende Atmosphäre zu erzeugen. Aus brandschutztechnischer Sicht sollte auf diese Bereiche ein besonderes Augenmerk gelegt werden, da sie häufig mehrere Brand- oder Rauchabschnitte miteinander verbinden. Hier sind vor allem Maßnahmen zu planen, die die Entstehung und Ausbreitung von Feuer und Rauch verhindern sowie die anwesenden Personen im Gefahrenfall frühzeitig alarmieren. Die Eingangshalle im ZOM II verbindet alle Bauteile (d. h. vier Brandabschnitte) und zwei Geschosse miteinander. Um die daraus resultierenden Risiken zu kompensieren, wurden folgende brandschutztechnische Maßnahmen vorgesehen: vollflächige Sprinklerung der Eingangshalle, RWA-Öffnungen im Dach zur Rauch- und Wärmeableitung in Verbindung mit einer Unterteilung der Halle in Rauchabschnitte (durch im Brandfall abrollbare Rauchschutzvorhänge); zur Funktionsfähigkeit der Rauchableitung wurde ein entsprechender Nachweis mit Hilfe von Ingenieurmethoden durchgeführt, flächendeckende Brandmelde- und Alarmierungsanlage im Gebäude, keine Führung fremder Rettungswege über die Eingangshalle und rauchdichte Abtrennung zur Galerie mit Wänden bzw. Rauchschutzvorhängen, um die Rettungswege für die Personen auf der Galerie sicherzustellen. Aufgrund dieser Maßnahmen wird die Nutzung der Eingangshalle nicht eingeschränkt. Ebenso ist eine brandlastarme Ausstattung nicht erforderlich. Galerie Eingangshalle Luftraum Eingangshalle Abb. 5: Eingangshalle als Luftraum mit vollflächiger Sprinklerung (Planausschnitt Bauteile 3 und 4, Ebene 1) Seite 8 von 11

Dächer Das Tragwerk der Dächer des ZOM II wird feuerbeständig ausgebildet. Die Bedachungen müssen Flugfeuer und strahlender Wärme widerstehen und die Anforderungen an eine harte Bedachung erfüllen. Das Dach der Eingangshalle, das intensiv begrünt wird, ist ohne weiteren Nachweis als widerstandsfähig gegen Flugfeuer und strahlende Wärme zu bewerten, da die Begrünung regelmäßig bewässert und gepflegt wird und eine dicke Substratschicht vorhanden ist. Die Dächer der einzelnen Bauteile werden mit einer Extensivbegrünung (niedrig wachsende Pflanzen, z. B. Gras, Sedum, Eriken) ausgestattet. Diese können ebenfalls als harte Bedachung angesehen werden, wenn bestimmte Anforderungen eingehalten werden, hinsichtlich: Dicke und Beschaffenheit der Substratschicht, Ausbildung der Brandwände im Dachbereich und Abständen zu Öffnungen in der Dachfläche bzw. zu Wänden mit Öffnungen. Das Dach auf Bauteil 4 bildet die Landeplattform des Heliports. Um eine Ausdehnung von auslaufendem, brennendem Kerosin auf andere Gebäudeteile zu verhindern, müssen alle Entwässerungsöffnungen in der Plattform mit Flammenschutzsperren ausgestattet bzw. in massiver feuerbeständiger Bauart innerhalb des Gebäudes abgetrennt werden. Eine flüssigkeitsdichte Aufkantung ringsum den Landeplatz in Höhe von 5 cm verhindert außerdem, dass brennendes Kerosin über den Rand der Landeplattform auf darunter liegende Gebäudeteile gelangen kann. Offene Schwesternstützpunkte Um die Patienten zeitgemäß zu betreuen, werden offene Leitstellen in den notwendigen Fluren eingerichtet. Da die offenen Leitstellen Brandlasten in den notwendigen Fluren darstellen, werden sie mit lokalen Wassernebellöschanlagen ausgestattet. Dadurch kann ein Brand noch im Entstehungsstadium detektiert und gelöscht und die Rauchentstehung so weit wie möglich eingedämmt werden. Der Wassernebel hat außerdem die positive Eigenschaft, Rauch zu binden und auszuwaschen. Das Auslösen der Löschanlage erfolgt automatisch über Rauchmelder oder manuell über Handfeuermelder. Zusätzlich gibt es in unmittelbarer Nähe der Leitstellen ein mindestens 1 m² großes Fenster, das ins Freie führt und so den entstehenden Rauch auf kurzem Wege abführt. Das Fenster öffnet sich automatisch, sobald die Wassernebellöschanlage ausgelöst wird. Seite 9 von 11

Fenster zur Rauchableitung ins Freie Offene Leitstelle mit Wassernebellöschanlage Abb. 6: Offene Leitstellen (Planausschnitt Bauteil 2, Ebene 0) Anlagentechnische Brandschutzmassnahmen Die frühe Erkennung eines Brandes, die unverzügliche Information des Pflegepersonals und die schnelle Alarmierung der Feuerwehr sind entscheidend für eine erfolgreiche Personenrettung und Brandbekämpfung im Krankenhaus. Im ZOM II wird daher flächendeckend eine Brandmeldeanlage, bestehend aus automatischen und nichtautomatischen Meldern, vorgesehen. Die Brandmeldeanlage leitet den Alarm direkt an die Leitstelle der Düsseldorfer Feuerwehr weiter, wodurch diese unverzüglich alarmiert ist. Die Auslösung der Brandmeldeanlage führt brandabschnitts- und ebenenweise zur Ansteuerung einer Alarmierungsanlage. Um Panik zu vermeiden, ist in den Patientenbereichen ein stiller Alarm vorgesehen. Die Mitarbeiter werden über Rufempfänger ("Pieper") mit Klartextanzeige alarmiert. Zusätzlich zur "Pieper"-Alarmierung werden alle Telefone innerhalb der Stützpunkte über eine vordefinierte Ansage und außerdem über eine den Klingelruf ergänzende optische Anzeige verständigt. Seite 10 von 11

Fazit In Krankenhäusern besteht im Brandfall eine erhöhte Personengefahr, denn ein Großteil der anwesenden Personen kann sich nicht selbständig in Sicherheit bringen, sondern ist teilweise oder vollständig auf fremde Hilfe angewiesen. Aus diesem Grund ist es oberste Priorität, einen Brand frühzeitig zu erkennen sowie das Personal und die Feuerwehr unverzüglich zu alarmieren. Um Personenschäden zu vermeiden, müssen die Patienten in kurzer Zeit aus den gefährdeten Bereichen in andere Brand- und Rauchabschnitte verlegt werden können. Das Brandschutzkonzept muss die entsprechenden Voraussetzungen hierfür schaffen. Die Krankenhausbauverordnung (KhBauV) stellt eine Verordnung dar, die den Anforderungen an moderne Krankenhäuser nicht mehr gerecht wird. Beim ZOM II ist es durch einen schutzzielorientierten Ansatz und die Anwendung wissenschaftlich basierter Ingenieurmethoden gelungen, ein Brandschutzkonzept zu entwickeln, das einerseits ein ausreichendes Sicherheitsniveau gewährleistet und andererseits die Aufenthaltsqualität mit einbezieht und eine angenehme Atmosphäre für die Patienten schafft. Dennoch wäre ein überarbeitetes und bundesweit einheitliches Regelwerk wünschenswert, das dem aktuellen Stand der Technik angepasst ist und die heutigen nutzungstechnischen Anforderungen an Krankenhäuser berücksichtigt. Außerdem sollte auch der Bau und Betrieb von Pflegeheimen rechtlich geregelt werden, indem diese beispielsweise den Krankenhausbauvorschriften zugeordnet werden. Eine Krankenhaus- und Pflegeheimbauverordnung (BbgKPBauV) ist erstmalig im Jahr 2003 in Brandenburg eingeführt worden. In den übrigen Bundesländern werden Kliniken weiterhin auf der Grundlage der inzwischen veralteten KhBauV geplant. Seite 11 von 11