TRAKTANDENLISTE DER GEMEINDEVERSAMMLUNG. 1. Protokoll vom 26. November 2012. 2. Rechenschaftsbericht 2012



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Transkript:

TRAKTANDENLISTE DER GEMEINDEVERSAMMLUNG VOM 03. JUNI 2013 1. Protokoll 2. Rechenschaftsbericht 2012 3. Verwaltungs- und Bestandesrechnung 2012 4. Gemeindeverband Bevölkerungsschutz der Regionen Suhrental-Uerkental 5. Kompetenzerteilung an Gemeinderat für Baulandverkauf 6. Teiländerung Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland 2012 7. Zusicherung Gemeindebürgerrecht für Macinko Milosava 8. Besoldung Gemeinderat für die Amtsperiode 2014/17 9. Verschiedenes Auf die Zustellung des Protokolls, des Rechenschaftsberichtes sowie der Rechnung wird verzichtet. Interessierte Stimmberechtigte können die Unterlagen bei der Gemeindekanzlei bestellen (062 721 22 21). Zudem können die vollständigen Unterlagen auf unserer Homepage www.bottenwil.ch eingesehen werden. 1. Protokoll vom 26. November 2012 Es sei dem Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 26. November 2012 zuzustimmen. 2. Rechenschaftsbericht 2012 Der Rechenschaftsbericht 2012 sei zu genehmigen. 3. Verwaltungs- und Bestandesrechnung 2012 (Kurzform) a.) Allgemeines Der Jahresabschluss der Einwohnergemeinde fällt um einiges positiver aus als budgetiert: Der Nettoaufwand ist zwar um 5,9 % oder CHF 111'239 höher als im Vorjahr, liegt jedoch um 3,2 % oder CHF 65'860 unter dem Voranschlag und die Steuereinnahmen liegen um CHF 129'966 über dem Budget. Somit konnten, anstelle der geplanten Entnahme aus dem Eigenkapital von CHF 150'700, vorgeschriebene und zusätzliche Abschreibungen von insgesamt CHF 121'788 getätigt werden. R E C H N U N G 2 0 1 2 Nettoaufwand 2'008'540 Nettozinsen 7'730 Steuern 1'981'966 Buchgewinn Finanzausgleich -65'092 91'000 Abschreibungen 121'788 2'072'966 2'072'966

b.) Zur Laufenden Rechnung 1.020.315 Diverse Softwareanpassungen betreffend Registerharmonisierung und HRM2 1.090.311 Für das Fabrikli wurden ein neuer Feuerlöscher sowie ein CD-Player angeschafft. 1.090.314/ Im Waldhaus musste das Cheminée-Glas ersetzt werden und die Elektroanlagen im 1.090.436 Gemeindehaus sind der periodischen Kontrolle unterzogen worden. 1.090.315 Reparatur des Geschirrspülers im Fabrikli 1.100.450 Entschädigung für Erhebungsberichte über Einbürgerungswillige 1.213.309 Stelleninserat Hauswart 1.213.314 Diverse Reparaturen an Fenster, Storen und Geschirrspüler 1.213.318 Ressourcenabklärung Hauswartstelle 1.230.361 Es besuchen zehn Lernende ausserkantonale Berufsfachschulen bzw. nützen das Brückenangebot (10. Schuljahr). 1.230.364 21 Lernende besuchen eine Berufsschule 1.440.361 Das genaue Ausmass der Kosten betreffend Neuordnung der Pflegefinanzierung war bei der Budgetierung noch nicht bekannt 1.580.361 Höhere Restkosten für Sonderschulen, Heime und Werkstätten 1.581.xxx Mehr Sozialhilfefälle/Flüchtlingsbetreuung aber auch höhere Kostenrückerstattungen durch Bund und Kanton 1.610.314 Beleuchtung im Zusammenhang mit der Sanierung Grabenstrasse - 1. Teil 1.620.318 Ab 1. Januar 2012 werden die Verwertungskosten für das Grüngut auf die 1.721.318.04 entsprechenden Dienststellen aufgeteilt. 1.993.318 1.620.390 Grösserer Aufwand im Bereich Winterdienst 1.700.312 Der Wasserverbrauch des Waldhausbrunnens wird neu durch eine Wasseruhr gemessen. 1.701.311 Ersatz Pumpe im Pumpwerk Siegel 1.701.318 Höhere Vorsteuerkürzung 1.701.380 Die Einlage (Ertragsüberschuss) in die Spezialfinanzierung beträgt CHF 65'515.75. Per Ende 2012 beträgt die Verpflichtung somit CHF 214'573.50 (Guthaben Wasserversorgung gegenüber Einwohnergemeinde).

1.701.429/ Die Verpflichtung zugunsten der Wasserversorgung per 1. Januar 2012 von 1.940.329.02 CHF 142'741.35 wird mit 2,75 % (CHF 3'925.40) intern verzinst. 1.711.352.04 Sowohl die laufenden Ausgaben in der Betriebsrechnung 2012 als auch die Kosten für die diversen Investitionen (Einbau Blockheizkraftwerk/Ersatz Heizungsanlagen/Verbands-GEP) blieben erfreulicherweise unter dem Budget. 1.711.429/ Die Verpflichtung zugunsten der Abwasserbeseitigung per 1. Januar 2012 von 1.940.329.02 CHF 97'268.40 wird mit 2,75 % (CHF 2'647.40) intern verzinst. 1.711.480.01 Die Entnahme (Aufwandüberschuss) aus der Spezialfinanzierung beträgt CHF 3'039.10. Somit ergibt sich per Ende 2012 ein bereinigter Verpflichtungswert zugunsten der Abwasserbeseitigung von CHF 110'112.30. 1.721.380 Die Einlage (Ertragsüberschuss) in die Spezialfinanzierung beträgt CHF 15'101.60. Somit ergibt sich per Ende 2012 eine Verpflichtung zugunsten der Abfallbewirtschaftung von CHF 179'038.10. 1.721.429/ Die Verpflichtung zugunsten der Abfallbewirtschaftung per 1. Januar 2012 von 1.940.329.02 CHF 163'936.50 wird mit 2,75 % (CHF 4'508.25) intern verzinst. 1.721.434 Reduktion der Grundgebühren für Ein- und Mehrpersonenhaushalte 1.750.xxx Ein Teilstück des Uerke-Ufers ist abgerutscht und musste neu befestigt werden. 1.810.363/ Zuschuss der Einwohnergemeinde an Forstbetrieb (Aufwandüberschuss) 1.811.462 1.811.315 Hohe Reparaturkosten bei den Waldfahrzeugen Lindner und Valtra 1.811.318 Weniger Kosten infolge geringerer Holzernte 1.811.461 Kantonsbeitrag an Sturmschäden 1.940.426 Dividendenausschüttung der Industriellen Betriebe Aarau 1.942.424 Der Buchgewinn durch den Verkauf der Parzelle Nr. 794 wird wie vorgeschrieben 1.990.331 abgeschrieben. 1.990.331 Die vorgeschriebenen Abschreibungen berechnen sich wie folgt: Verwaltungsvermögen am 01.01.2012 CHF 83'038 abzüglich Eigenkapital/Beteiligungen am 01.01.2012 CHF 1'613'147 zuzüglich Nettoinvestitionen 2012 CHF 140'146 Massgebender Restbuchwert Ende 2012 CHF -1'389'963 10 % vorgeschriebene Abschreibungen CHF 0 zuzüglich Buchgewinn auf Liegenschaften CHF 65'092 zuzüglich Abschreibungen auf Beteiligungen CHF 5'796 vorgeschriebene Abschreibungen CHF 70'888 1.990.332 Zusätzliche Abschreibungen konnten in der Höhe von insgesamt CHF 50'899.79 1.1149.01/ getätigt werden.

c.) Zur Investitionsrechnung 1.213.506 Die Musik- und Lichtanlage in der Turnhalle konnte nach einigen Anlaufschwierigkeiten nun dieses Jahr eingebaut werden. Der Bruttokredit von CHF 55'000 genügte nicht, weil die damals eingeholte Offerte so nicht realisiert werden konnte. Die Gesamtkosten belaufen sich auf CHF 82'539.65. Die Kreditüberschreitung beträgt somit CHF 27'539.65. d.) Zur Bestandesrechnung 1.1012.01 Der Steuerausstand (inkl. Staats-, Kirchen- und Feuerwehrsteuern) beträgt Ende Rechnungsjahr CHF 631'208.20 oder 16,4 %. Davon sind CHF 566'851.00 bereits in Verzug, wovon CHF 170'245.05 betrieben sind. Die Verwaltungs- und Bestandesrechnung 2012 der Einwohnergemeinde sei zu genehmigen. 4. Gemeindeverband Bevölkerungsschutz der Regionen Suhrental-Uerkental Die Bevölkerungsschutzregion Uerkental (Zivilschutz und Regionales Führungsorgan) ist als Verband von neun Gemeinden (Bottenwil, Hirschthal, Holziken, Kölliken, Muhen, Safenwil, Uerkheim, Walterswil/SO und Wiliberg) seit dem 01.01.2004 aktiv. Die Zivilschutzorganisation (ZSO) Suhrental ist als Verband von acht Gemeinden (Attelwil, Kirchleerau, Moosleerau, Reitnau, Schlossrued, Schmiedrued, Schöftland und Staffelbach) seit dem 01.01.2004 aktiv. Der Gemeindevertrag über den gemeinsamen Bevölkerungsschutz zwischen Attelwil, Kirchleerau, Moosleerau, Reitnau, Schlossrued, Schmiedrued, Schöftland, Staffelbach trat am 01.01.2009 in Kraft. Auf Bundesebene ist im Entwurf des Berichts des Bundesrates vom 09.11.2011 Strategie Bevölkerungsschutz und Zivilschutz 2015+ festgehalten, dass künftig standardisierte Leistungsaufträge für die Zivilschutzorganisationen durch den Bund vorgegeben werden. Diese Leistungsaufträge können nur durch grössere Organisationen umgesetzt werden. Um die benötigte Grösse sicherzustellen, hat die Regionale Bevölkerungsschutzkommission Suhrental und die Bevölkerungsschutzregion Uerkental zusammen mit der Abteilung Militär und Bevölkerungsschutz des Kantons Aargau (AMB) in einer Arbeitsgruppe die Machbarkeit einer Fusion geprüft und folgende Zielsetzungen definiert: - Professionalisierung des Bevölkerungsschutzes in der Region Suhrental-Uerkental - Finanzielle Einsparungen im Bereich Material- und Fahrzeugbeschaffung sowie bei Wartung und Unterhalt von Material und Anlagen - Behebung von personellen Engpässen im Bereich Kader Im Jahr 2012 hat die Arbeitsgruppe die Grundlagen für die Umsetzung des Zusammenschlusses erarbeitet. Die neue Organisation wird als Gemeindeverband mit einer Abgeordnetenversammlung, basierend auf den Satzungen und des Organigramms, geführt. Die Aufgaben können zweckmässig umgesetzt werden, wenn ein hauptamtlicher Zivilschutzkommandant und ein Zivilschutzstellenleiter mit einem Pensum von ungefähr 150 Stellenprozenten eingesetzt werden. Die Regionalen Führungsorgane (RFO) der beteiligten Gemeinden werden gleichzeitig fusioniert. Die Modellrechnung und das provisorische Budget 2014 belegen, dass die Aufwendungen durch eine Fusion bei Material und Personal gesenkt werden können.

Es sei der Fusion der Zivilschutzorganisation Suhrental und der Bevölkerungsschutzregion Uerkental sowie der Regionalen Führungsorgane Suhrental und Uerkental, unter gleichzeitiger Genehmigung der Satzungen, zuzustimmen. Die Satzungen des Gemeindeverbandes Bevölkerungsschutz der Region Suhrental- Uerkental können auf der Gemeindehomepage oder auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. 5. Kompetenzerteilung an Gemeinderat für Baulandverkauf An der Gemeindeversammlung vom 03. Juni 2005 wurde einer Änderung der Gemeindeordnung zugestimmt, die dem Gemeinderat die Kompetenz zum Verkauf von Bauland bis zu einer maximalen Verkaufssumme von CHF 250 000 erteilte. Man war der Meinung, dass die meisten gemeindeeigenen Baulandparzellen im Winkel aufgrund ihrer Grösser diese Kompetenzlimite nicht überschreiten werden. Nun sind mit der Parzellierung aber zwei Grundstücke etwas grösser ausgefallen, so dass diese Limite überschritten wird. Es handelt sich um folgende Parzellen: Nr. 791 mit einer Fläche von 1009 m2 Nr. 723 mit einer Fläche von 1279 m2 Für die Parzelle Nr. 723 liegt bereits eine Kaufzusage vor. Der Vertrag kann jedoch erst abgeschlossen werden, wenn der Gemeinderat über die Verkaufskompetenz verfügt. Es macht aber Sinn, die Verkaufskompetenz gleich für beide Grundstücke zu erteilen, da auch die Parzelle Nr. 791 in absehbarer Zeit einen Käufer finden wird. Dem Gemeinderat wird für die beiden Grundstücke Nr. 791 und Nr. 723 die Verkaufskompetenz erteilt. 6. Teiländerung Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland 2012 Von privater Seite wurde eine Teilzonenänderung der Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland initiiert. Es handelt sich dabei um eine sogenannte Umwidmung, das heisst, die Auszonung eines Grundstückes (Parzelle Nr. 27 im Gebiet im Feld ) in der Wohnzone 2, das aufgrund der Topografie schwer zu erschliessen und zu bebauen ist, und im Gegenzug die Einzonung eines gleich grossen Grundstücks (0,18 ha) in der Landwirtschaftszone (Parzellen Nr. 405 und Nr. 407 in der Vorstatt, entlang der Uerke). Der Gemeinderat unterstützt die Umzonung, wird doch der haushälterischen Bodennutzung, im Sinne einer Auszonung von schwierig erschliessbarem und bebaubarem Land und der Einzonung von dichter bebaubarem und zentrumsnahem Land, Rechnung getragen werden. Die Gemeinde Bottenwil hat in ihrer Bau- und Nutzungsordnung (BNO, 20) generell entlang der Gewässer mit einem Abstand von beidseits 3 m eine Uferschutzzone ausgeschieden. Da bei der neu einzuzonenden Fläche in die Dorfzone, aufgrund der neuen bundesrechtlichen Gesetzgebung bzw. der kantonalen Vollzugsverordnung zur Gewässerschutzverordnung des Bundes, neu ein Abstand von 6,5 m gelten soll, wird die Bestimmung in der BNO entsprechend angepasst. Zur Festlegung des Gewässerraums (Uferschutzzone) ist eine Teiländerung der Bau- und Nutzungsordnung vom 08. September 1998 notwendig.

Der erste Satz in 20, Abs. 2 wird mit folgendem Einschub (kursiv) ergänzt: Innerhalb eines beidseitig 3 m breiten Bereiches, sofern im Bauzonen- oder Kulturlandplan nichts anderes festgelegt, ab der Gewässergrenze sind Bauten, Anlagen, Terrainveränderungen, Düngen, Pflügen, die Verwendung von Pflanzenschutz- und Unkrautvertilgungsmitteln sowie weiteren Veränderungen am Gewässer und dessen Uferbestockung verboten. Nach der kantonalen Vorprüfung der Entwürfe zu den Teiländerungen Bauzonen- und Kulturlandplan und Bau- und Nutzungsordnung sind die Unterlagen wie auch der Vorprüfungsbericht der Abteilung Raumplanung in der Zeit vom 16. November 2012 17. Dezember 2012 öffentlich aufgelegen. Gleichzeitig wurde auch das Mitwirkungsverfahren durchgeführt. Vom Mitwirkungsrecht wurde kein Gebrauch gemacht. Es sind auch keine Einwendungen eingegangen. Der Teiländerung Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland 2012, beinhaltend die Teiländerungen im Bauzonen- und Kulturlandplan sowie in der Bau- und Nutzungsordnung, sei zuzustimmen. 7. Zusicherung Gemeindebürgerrecht für Macinko Milosava Es liegt das Gesuch um Einbürgerung von Frau Milosava (Mira) Macinko, geb. 29.05.1966, vor. Frau Macinko ist Bürgerin von Bosnien-Herzegowina und ist seit über 20 Jahren in der Schweiz wohnhaft. Seit April 2005 wohnt und arbeitet sie, als Wirtin und Pächterin des Restaurants Post in Bottenwil, Vorstattstrasse 383. Die Prüfung des Begehrens ergab, dass die formellen Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllt sind. Frau Macinko ist in unserer Dorfgemeinschaft bestens integriert. Ihr freundliches Auftreten wird allseits geschätzt. Sie ist eine gute Gastwirtin und behandelt alle ihre Kunden, gleich ob alt oder jung, stets zuvorkommend, hilfsbereit und herzlich. Anlässlich einer mündlichen Befragung, u.a. über die schweizerische Rechtsordnung wie auch unsere Lebensgewohnheiten und Traditionen konnte festgestellt werden, dass Frau Macinko sich gut vorbereitet hat, dass sie sich für unsere staatspolitischen Rechte und Pflichten interessiert und dass sie über die schweizerischen Sitten und Gepflogenheiten im Bilde ist. Aufgrund dieser Ausgangslage ist der Gemeinderat zum Schluss gekommen, den Antrag um Einbürgerung in befürwortendem Sinne der Gemeindeversammlung vorzulegen. Die Gebühr für die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts beträgt pro Person CHF 1 000.00. Frau Milosava Macinko sei gegen die Entrichtung einer Abgabe von CHF 1 000.00 das Gemeindebürgerrecht von Bottenwil zuzusichern. 8. Besoldung Gemeinderat für die Amtsperiode 2014/17 Gestützt auf 20 lit. e des Gemeindegesetzes ist die Gemeindeversammlung für die Festlegung der Gemeinderatsbesoldung zuständig. Diese ist jeweils vorgängig der Erneuerungswahlen festzulegen. Das Ergebnis von Umfragen bei vergleichbaren Gemeinden in der Umgebung hat den Gemeinderat veranlasst, die bisherige Gemeinderatsbesoldung für die bevorstehende Amtsperiode 2014/17 wie folgt anzupassen:

bisher neu Gemeindeammann CHF 11 500 CHF 12 000 Vizeammann CHF 6 800 CHF 7 300 Gemeinderat je CHF 6 000 CHF 6 800 Die Besoldung wird jeweils jährlich der Teuerung angepasst. Es sei der Gemeinderatsbesoldung für die Amtsperiode 2014/17 wie vorgeschlagen zuzustimmen.