Kantonsspital Graubünden Standort Kreuzspital Departement Pflege und Fachsupport Tel. +41 (0)81 256 66 21 Sekretariat Fax +41 (0)81 256 66 25 Loëstrasse 99 www.ksgr.ch CH-7000 Chur Stellenbeschreibung Pflegeexpertin 1. Departement und Abteilung Departement: Abteilung: 2. Stellendaten Stellenbezeichnung: Stellenumfang: Pflegeexpertin Neu zu definieren 3. Eingliederung und Organisation Vorgesetzte der Stelleninhaberin: Unmittelbar unterstellte Mitarbeiterinnen: Pflegeleitung 4. Stellvertretung Die Stelleninhaberin wird vertreten durch: Die Stelleninhaberin vertritt: 5. Zielsetzung der Stellenbeschreibung Sicherung und Förderung der Pflegequalität im Sinne best practice - best care Unterstützung des Pflegekaders, der Pflegeteams und einzelnen Pflegenden in der Umsetzung des Pflegeauftrages Unterstützung des Pflegekaders in der strategischen Planung zur Entwicklung einer evidenzbasierte Pflege und deren Umsetzung
6. Aufgaben der Stelle Hauptaufgaben: 6.1 Fachliche Unterstützung des Pflegefachpersonals im pflegerischen Behandlungsprozess von Patienten und ihren Angehörigen 6.2 Erarbeitung und Umsetzung von pflegerischen Instrumenten und Behandlungskonzepten 6.3 Erfassung von Schulungsbedarf aufgrund der Veränderungsprozesse in Teams und bei einzelnen Pflegenden 6.4 Entwicklung und Durchführung von Schulungsprogrammen zu pflegerischen Themen 6.5 Unterstützung der Pflegefachpersonen HöFa I in ihrer Rolle 6.6 Initiierung und Leitung von qualitätssichernden Prozessen in Absprache mit den Pflegeleitungen und dem PKK- Ausschuss Pflegequalität 6.7 Unterstützung und Beratung der Pflegeleitung, der Stationsleitungen in Veränderungs- und Entwicklungsprozessen Nebenaufgaben: 6.8 Teilnahme an den periodischen Arbeitssitzungen des Gremiums Pflegeexpertin 6.9 Ad personam: Erteilung von pflegerischem Fachunterricht in überbetrieblichen Kursen, an Berufsfachschulen und/oder Höheren Fachschulen respektive Fachhochschulen 6.10 Arbeitet in Arbeitsgruppen und Kommissionen intra- und interdisziplinär 6.11 Leitet Projektgruppen 7. Befugnisse der Stelleninhaberin Vertretungsbefugnisse: Verfügungs- und Unterschriftenbefugnisse: Fachliche Anordnungsbefugnis gegenüber dem diplomierten Pflegefachpersonal betreffend der pflegerischen Behandlung der Patienten Unterschreiben und Visieren von Fachkorrespondenz (z. B. pflegerischer Austrittsbericht) Alle Personenbezeichnung gelten sinngemäss für beide Geschlechter. Seite 2
8. Zusammenarbeit mit anderen Stellen Pflegeleitungen Stationsleitungen Dipl. Pflegefachperson HöFa I Pflegeexperten aus anderen Kliniken HöFa I-Gruppen Gremium Pflegeexpertin Pflegekaderkonferenz (PKK) Andere Fachbereiche (OP, Ambulatorien) Ärztlicher Dienst Interne und externe Dienstleistungserbringerinnen Anerkannte Netzwerke 9. Anforderungen der Stelle Berufliche Ausbildung: Abschluss auf Sekundarstufe II (Berufslehre, Berufsmatura, Fachmittelschule oder Maturität) Diplom HF oder FH in Gesundheits- und Krankenpflege Abschluss auf Stufe II in Pflege (HöFa II, BScN oder Master of Nursing Science) Pädagogische Ausbildung, mindestens SVEB 1, wünschenswert SVEB 2 oder pädagogische Ausbildung Höhere Fachschule oder Fachhochschule Weiterbildung in Beratung und Coaching wünschenswert Berufliche Erfahrung: Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung nach der Grundausbildung Fundierte Pflegeerfahrung in einem Fachgebiet Persönliche Eigenschaften/Besondere Fähigkeiten: Didaktische Fähigkeiten um Wissen weiterzugeben Ausgeprägte kommunikative Fähigkeiten, Diplomatie und Flexibilität Engagement, Initiative und Freude Veränderungsprozesse einzuleiten und zu begleiten Gute Kenntnisse in Projektmanagement Erfahrung im Durchführen von Workshops, Seminaren und von Weiterbildungsveranstaltungen Visionäres Denken Bereitschaft für persönliches Wachstum Bereitschaft für lebenslanges Lernen Gute EDV-Kenntnisse Kenntnisse in Forschungsanwendung Alle Personenbezeichnung gelten sinngemäss für beide Geschlechter. Seite 3
10. Anhang Stellenbeschreibung Leistungsstandards: zu Punkt 6.1 Die Überprüfung der Durchführung des Pflegeprozesses Die fachliche Beratung auf den Stationen und setzt mit der Stationsleitung betreffend Pflege die strategischen fachlichen Ziele für die Station um und arbeitet situativ (oder eingeplant) in der direkten Pflege mit Die Unterstützung und Beratung des Pflegefachpersonals in pflegefachlichen Fragen und Stärken in ihrer Rolle im Praxisalltag Die Analyse mit den Pflegenden von komplexen Pflegesituationen, Erarbeitung von Lösungsmöglichkeiten und Unterstützung bei der Umsetzung Das Einsetzen der eigenen Expertise (Spezialisierung in einem Gesundheitsthema) bei Patienten, Angehörigen, Pflegenden, dem ärztlichen Dienst und anderen Berufsgruppen ein Die punktuelle Teilnahme an Arztvisiten zu Punkt 6.2 Die Bereitstellung von Instrumenten (z. B. Assessmentinstrumente, Dokumentationshilfen, etc.) Das Erstellen, Umsetzen und die Evaluation von Pflegestandards, Richtlinien und Behandlungskonzepten Die Umsetzung von Forschungsresultaten in der direkten Pflege Die Einführung von Pflegestandards und Richtlinien im Auftrag der Pflegekaderkonferenz in Zusammenarbeit mit den Stationsleitungen und den Pflegeexpertinnen zu Punkt 6.4 Das Entwickeln von Schulungsprogrammen zu spezifischen Pflegethemen Die Durchführung von Schulungen zu spezifischen Pflegethemen Die Durchführung von teaminternen pflegerelevanten Fortbildungen Die Beratung der Stationsleitung in Fortbildungsfragen der Pflegenden zu Punkt 6.5 Die Beratung und Unterstützung der HöFa I in ihrer Rolle Die Begleitung von dipl. Pflegefachpersonal während einer pflegerischen Weiterbildung zu Punkt 6.6 Das Aufnehmen von Impulsen betreffend Pflegeforschung und die Unterstützung deren Verwirklichung Die Durchführung von Forschungsarbeiten Die Mitarbeit an Forschungsprojekten Das Entwickeln und Fördern pflegewissenschaftlicher Fragestellungen im Zusammenhang mit der intra- und interprofessionellen Patientenbetreuung zu Punkt 6.7 Die Beratung und Unterstützung der Pflegeleitung, Stationsleitungen bei der Umsetzung von Massnahmen der Pflegeentwicklung und Veränderungsprozessen Die Unterbreitung von Vorschlägen für das interne Fortbildungsprogramm, die der Entwicklung einer professionellen Pflege dienen Alle Personenbezeichnung gelten sinngemäss für beide Geschlechter. Seite 4
11. Datum und Unterschriften Chur, den Stelleninhaberin: Vorgesetzte: Genehmigt durch Leiter Departement Pflege und Fachsupport am: 13. Februar 2009 Genehmigt durch PKK am: 18. Februar 2009 Kantonsspital Graubünden, 18. Februar 2009/ck Alle Personenbezeichnung gelten sinngemäss für beide Geschlechter. Seite 5