Vorrückungsstichtag. neu HIER STEHT DER TITEL. Unterzeile Aktuelle oder Autorenzeile. Informationen - Stand September 2010



Ähnliche Dokumente
Fragenkatalog zum Vorrückungsstichtag neu Stand

Informationsblatt zum Antrag auf Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages A. Vorbemerkung

Neuberechnung des Vorrückungsstichtages

Ihr Zeichen Vom Unser Zeichen vom A1-6/

Neuberechnung des Vorrückungsstichtages

Informationsblatt zum Antrag auf Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages A. Vorbemerkung

Betr.: Änderungen bei der Ermittlung des Vorrückungsstichtages und im Urlaubsrecht (BGBl. I Nr. 82/2010)

LANDESGESETZBLATT FÜR OBERÖSTERREICH

Erstes Gesetz zur Modernisierung des Dienstrechts in Hessen

Neuregelung Vordienstzeitenanrechnung PersonalleiterInnentagung 2015

Textgegenüberstellung Artikel I Salzburger Landes-Beamtengesetz 1987

Besoldung Das neue Besoldungsrecht in Hamburg. Kurzeinführung zum Überleitungsrecht für vorhandene Beamtinnen und Beamte

Anträge betreffend Anrechnung von Schulzeiten

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen

Versorgungsrecht für Schwerbehinderte. Die Altersgrenze für den gesetzlichen Ruhestandseintritt wird auf 67 Jahre angehoben.

Eckpunkte zum Parlamentsbeschluss vom

Das neue einheitliche Entgeltsystem (EES) Fachverband MASCHINEN & METALLWAREN

Das Besoldungsdienstalter

Änderung des NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes 1976 (2. GVBG-Novelle 2012) Artikel I

Gesetz vom, mit dem das Salzburger Landes-Beamtengesetz 1987 und das Landes- Vertragsbedienstetengesetz 2000 geändert werden

Korridorpension PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT

Wichtigste Fragen und Antworten zu den Vordienstzeiten

Arbeitszeit und Urlaubsverordnung des Landes Baden-Württemberg (AzUVO)

Beförderungsrichtlinien 1974

Gehaltssystem der Lehrer

Nachkauf von Schul-, Studienund Ausbildungszeiten

Zum Vollzug der Neuregelung ergehen ergänzend zu Nr. 7 und Nr bis BayVwVBes folgende Hinweise:

Thüringer Verwaltungsschule Körperschaft des öffentlichen Rechts

Pensionsrecht für BeamtInnen. AKh Vortrag,

Der Landtag von Niederösterreich hat am... beschlossen: Artikel I. Das NÖ Landes-Bedienstetengesetz, LGBl. 2100, wird wie folgt geändert:

Altersteilzeit für Beamte. Oberfinanzdirektion Koblenz - Zentrale Besoldungs- und Versorgungsstelle -

Behalten eingegliederte Soldaten und Tarifbeschäftigte ihre bis dahin erworbenen Erfahrungsstufen?

Leitfaden Versorgung Wir leben Gemeinschaft

Altersteilzeit Meldungen an die Zusatzversorgungskasse (siehe auch Handbuch für Personalsachbearbeiter, Seiten 97ff, 134ff)

GÖD-Information zur Änderung des. Besoldungsrechts

Stand: Februar 2019 Seite 1 von 5

Altersgrenzen bei der Feuerwehr

Verordnung über die Laufbahn der Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes im Lande Bremen (Feuerwehrlaufbahnverordnung FwLV )

17. Altersteilzeit - ohne Not verteuert

Kurzfassung zu der Anhebung der Altersgrenzen

Der Landtag von Niederösterreich hat am. Änderung des Landes-Vertragsbedienstetengesetzes (LVBG-Novelle 2006) Artikel I

AzUVO (ab ) Abschnitt 5. Anspruch auf Elternzeit. (1) Beamtinnen und Beamte haben Anspruch auf Elternzeit ohne Dienstbezüge, wenn sie

Berufsschullehrer/innen sind Landeslehrer und unterstehen der Diensthoheit des Bundeslandes.

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport Referat I 2 Stand: 31. Oktober 2013

berechtigter vorzeitiger Austritt des/der ArbeitnehmersIn, Zeitablauf (Ablauf eines befristeten Arbeitsverhältnisses),

1. Beitragszeiten, die nach Eintritt der hierfür maßgebenden Minderung der Erwerbsfähigkeit liegen, und

Arbeitsrechtliche Anpassung der Altersgrenzen

Monatsgehälter im Besoldungsschema ST

Rahmenkollektivvertrag für Angestellte im Metallgewerbe

Überstunden = Mehrleistungsstunden (Stunden, die über die Vorplanung hinausgehen) [Stunden:Minuten]

Budgetbegleitgesetz 2003 vom

I. Neuregelungen für Kinder, die ab dem 1. Juli 2015 geboren oder mit dem Ziel der Adoption aufgenommen werden

Schlüsselverzeichnis 1

1. Zeitkonto: 61 Abs 13 bis 18 Gehaltsgesetz 1956

Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt. Volksschulen. Schulharmonisierung. Kurzporträt Schullaufbahn Primarstufe

FALLBEISPIELE FÜR DIE AUSWIRKUNG ANTRAGSTELLUNG AUF NEUFESTSTELLUNG DER ENTGELTGRUPPE. Rudolf Bahlmann & Siegfried Wulf

Rente für Hinterbliebene Stand: Januar 2016

Bundesland geltende Regelung Rechtsgrundlage Übergangsregelung / geplante Regelung Baden-Württemberg Altersgrenze ist die Vollendung des 67.

Jahresfreistellung / Sabbatjahr. 1 Was ist Jahresfreistellung?

Vom 29. Januar Artikel 1

Infoblatt zur Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte in der Landesverwaltung nach. 85b Hessisches Beamtengesetz (HBG) Stand: November 2007

Berufungsentscheidung

Häufig gestellte Fragen - Wir geben Antworten! Wie melde ich Auszubildende am KKB an? Wann nehme ich Kontakt zum KKB auf? Konrad-Klepping-Berufskolleg

Informationen zur Novelle des Landesbeamtengesetzes Sachsen-Anhalt (LBG LSA) und zum Landesbeamtenversorgungsgesetz Sachsen-Anhalt (LBeamtVG LSA)

Modulnachweise BA Bildungswissenschaft Lebenslanges Lernen

Vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer

Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/1983. Gesetzentwurf. Fraktion der SPD Hannover, den Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Mit dem Budgetbegleitgesetz 2011, BGBl. I Nr. 111/2010, wurden zahlreiche dienstund besoldungsrechtliche Neuerungen beschlossen.

Oberste Bundesbehörden. Abteilung Z und B - im Hause - nachrichtlich: Vereinigungen und Verbände. Alt-Moabit 101 D, Berlin Berlin

Laufbahn des Schul- und Schulaufsichtsdienstes des Landes Sachsen-Anhalt (SchulLV LSA)

Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV EntgO-L)

KVK ZusatzRente für Versicherte ohne Anspruch auf gesetzliche Rente

LANDESGESETZBLATT FÜR WIEN. Jahrgang 2015 Ausgegeben am 24. April 2015

Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV EntgO-L)

Versorgungswerk der Steuerberater in Hessen

Muster Abnahmeprotokoll

Rundschreiben Nr. 1/2014

Entwurf eines 6. Gesetzes zur Änderung des Sozialgesetzbuch IV und anderer Gesetze (6. SGB IV-Änderungsgesetz)

Ansprüche auf Altersteilzeit nach TV FlexÜ Prüfungsschema / Checkliste

Verwaltungsgerichtshof Zl. EU 2013/ (2013/12/0076)

II A 2 Ulrike Grassau Lerngruppen für Neuzugänge ohne Deutschkenntnisse Schulpflicht und das Recht auf Beschulung

3.3.2 Dauer der Lehrzeit

Art. 2 Landesbesoldungsgesetz

Aktuelle Fragen aus Mutterschutz, Elternzeit, Elterngeld

Verordnung. Inhaltsübersicht

LEHRABSCHLUSS PRÜFUNG WICHTIGE INFOS ZUM ABSCHLUSS DER LEHRE

Die Versorgung der Professorinnen und Professoren an Fachhochschulen

Die Höhe der versorgungsrechtlichen Höchstgrenze bestimmt sich nach dem Grund Ihres Ruhestandseintrittes bzw. Ihrer Ruhestandsversetzung.

LEHRABSCHLUSS PRÜFUNG WICHTIGE INFOS ZUM ABSCHLUSS DER LEHRE

Verordnung der Salzburger Landesregierung vom..., mit der die Bezüge der Gemeindebediensteten mit Ausnahme jener der Stadt Salzburg erhöht werden

Gehaltstabelle für den NÖ Landesdienst Besoldung NEU Monatsbezüge ab 1. Jänner 2009

Monatsbezüge ab 1. März 2014 Monatsbezüge ab 1. März 2014

Abschrift. 1 Geltungsbereich

Verordnung der Salzburger Landesregierung vom..., mit der die Bezüge der Gemeindebediensteten mit Ausnahme jener der Stadt Salzburg erhöht werden

Teilzeitbeschäftigung, Urlaub von längerer Dauer, Pflegezeiten (Freistellungen vom Dienst)

Eingruppierung der klinischen Kodierer Einschätzung und

Transkript:

! Vorrückungsstichtag neu HIER STEHT DER TITEL Unterzeile Aktuelle oder Autorenzeile Informationen - Stand September 2010

Vorrückungsstichtag neu Anrechnung von Zeiten ab dem 1. Juli des Jahres, in dem neun Schuljahre ab Beginn des Eintritts in die erste Schulstufe absolviert wurden/worden wären (gilt also auch für jene, deren Schulpflicht nur 8 Jahre betrug) Verlängerung der Vorrückung von 1. in die 2. Gehaltsstufe um 3 Jahre (d.h. man verbleibt 5 Jahre in der Gehaltsstufe 1) Berücksichtigung sonstiger Zeiten bis zu 3 Jahren zur Gänze, die bisherige Halbanrechnung von bis zu 3 Jahren sonstiger Zeiten erfolgt danach (Übergangsbestimmung für vor 1.Mai 1995 Eingetretene) Summe aus anzurechnenden Schul-, Lehr- und zur Gänze anzurechnenden sonstigen Zeiten wird mit 3 Jahren beschränkt (bei berufsbildender Schule/längerer Lehre entsprechend mehr) 2

Verfahren Neufestsetzung nur auf Antrag mittels durch Verordnung normiertes Formular bisher gestellte Anträge werden zur Verbesserung zurückgestellt Nur in den Fällen, in denen die derzeitige besoldungsrechtliche Stellung durch den Vorrückungsstichtag bestimmt wird 3

Wer ist jedenfalls antragsberechtigt/ wann ist ein Antrag zweckmäß äßig? Vertragsbedienstete (Ausnahme Sondervertrag seit 1.1.2004 lfd., Antragstellung erst nach Ende SV) VertragslehrerInnen/pragmatisierte LehrerInnen/Uni-Prof./KrankenpflegerInnen BeamtInnen, die im neuen Schema ernannt wurden GÖD-Rechtsmeinung: BeamtInnen, die aus Dienstklasse III oder IV optierten/übergeleitet wurden 4

Wer ist NICHT antragsberechtigt /wann ist ein Antrag wenig zweckmäß äßig? BeamtInnen im Dienstklassensystem, die zumindest einmal frei befördert wurden BeamtInnen, die aus DK-System optierten /übergeleitet wurden und zumindest einmal frei befördert wurden (aus DK V oder höher) BezieherInnen eines Fixgehaltes/fixen Monatsentgeltes/Festen Gehaltes seit 1.1.2004 lfd. (Antragstellung erst nach Ende des Anspruches) Schul- und FachinspektorInnen (?) 5

Wann ist eine Antragstellung sinnvoll? Zwischen dem 30. Juni desjenigen Jahres, in dem das neunte Schuljahr absolviert wurde, und dem 18. Geburtstag liegen mehr als drei Jahre ( der 6. Geburtstag liegt nach dem 30. Juni desjenigen Jahres, in dem man in die Volksschule eingetreten ist). Beschränkung von Schul-, Lehr- und zur Gänze anzurechnenden sonstigen Zeiten mit 3 Jahren beachten! 6

Wann ist eine Antragstellung sinnvoll? Zusammentreffen bestimmter anrechenbarer Zeiten vor der Vollendung des 18. Lebensjahres und sonstiger Zeiten nach dem 18. Geburtstag. bei Zeiten, die normalerweise nach 18 liegen und nur ausnahmsweise vor 18 anfallen können Dienstzeit vor 18 Präsenz-/Zivildienst vor 18 Beginn eines Studiums vor 18 nur dann, wenn neben diesen Vollanrechnungszeiten auch noch sonstige Zeiten zu berücksichtigen sind! 7

Eine Verbesserung der besoldungsrechtlichen Stellung bewirkt eine Vorverlegung des künftigen Vorrückungstermines eine Nachzahlung von Bezügen im Rahmen der dreijährigen Verjährungsfrist, wobei die Zeit zwischen 18.6.2009 und 30.8.2010 nicht einzurechnen ist (Nachzahlung daher ca. 4 Jahre) 8

Verschlechterungen Wenn (fiktive) Schulpflicht nach 15 beendet wurde und keine sonstigen Zeiten zum Ausgleich vorliegen. 9

Schutzmechanismen? Die Dienstbehörden teilen im Rahmen des Ermittlungsverfahrens mit, ob es zu einer Verbesserung oder Verschlechterung der derzeitigen besoldungsrechtlichen Stellung kommt (Rundschreiben des BKA); um eine Verschlechterung zu vermeiden können BeamtInnen den Antrag (am besten vor Bescheiderlassung) zurückziehen Vertragsbedienstete den Antrag innerhalb von 6 Wochen nach Bekanntgabe des Ermittlungsergebnisses widerrufen 10

zuerst Fälle auf Antragsformular prüfen! praktischer, da viele Fälle hier schon wegfallen! danach erst, falls noch erforderlich, folg. Prüfung: in Dienstkl V oder höher (freie Beförderung) aus - Vertragsbedienstete - VertragslehrerInnen IL - pragm. LehrerInnen - pragm. Uni-Prof. - pragm. Krankenpfleger BeamtInnen im neuen Schema A, E, M in Dienstkl III oder IV lt GÖD Antrag zweckmäßig Nein (schon im neuen System ernannt) Antrag zweckmäßig möglich, dass Verbesserung des Vorrückungsstichtages (nicht zwingend!!) aus Dienstklassen- System optiert? Ja aus Dienstklasse V oder höher optiert (freie Beförderung) aus Dkl III oder IV optiert aus lt GÖD Antrag zweckmäßig 11

Beispiel: VB, geboren am 1.10.1973, 18. Lj. vollendet am: 1.10.1991, Anstellungstag: 1.10.1996 1.9.1979 30.6.1983 VS 1.9.1983 30.6.1991 AHS, dh Ende Schulpflicht 30.6.1988 1.10.1991 30.9.1996 Studium (Mindeststudiendauer 4 J) (Anmerkung: zur Vereinfachung wurde auf 12/2e GehG verzichtet, -> selbes Ergebnis) Altrecht berücksichtigt Neurecht berücksichtigt 1.10.1991-30.9.1995 4J 1.7.1988-30.9.1991 3J (zur Gänze) (zur Gänze) 1M 15T (3M zur Hälfte) 1.10.1991-30.9.1995 4J (zur Gänze) 1.10.1995-30.9.1996 6M 1.10.1995-30.9.1996 6M (1J zur Hälfte) (1J zur Hälfte) voranzusetz. Zeiten 4J 6M voranzusetz. Zeiten 7J 7M 15T Vorrückungssticht. 1.4.1992 Vorrückungssticht. 13.2.1989 12 1.7.1994 Vorr. in GehSt 2 1.1.1994 Vorr. in GehSt 2

Bsp.: Beamtin, geboren am 14.5.1960 18. Lj. vollendet am: 14.5.1978, Anstellungstag: 1.2.1989 1.9.1966 30.6.1970 VS 1.9.1970 30.6.1974 HS 1.9.1974 14.1.1977 BRG, dh Ende Schulpflicht 30.6.1975 18.1.1977 18.4.1979 Lehre als Friseurin 19.4.1979 10.2.1985 VB 11.2.1985 10.2.1986 KU 11.2.1986 31.1.1989 VB Altrecht berücksichtigt Neurecht berücksichtigt 14.5.1978-18.4.1979 --J 5M 18T 1.7.1975-18.4.1979 3J (zur Gänze) (11M 5T zur Hälfte) 4M 24T (9M 18T zur Hälfte) 19.4.1979-10.2.1985 5J 9M 22T 19.4.1979-10.2.1985 5J 9M 22T 11.2.1985-10.2.1986 6M 6M (1J zur Hälfte) (1J zur Hälfte) 11.2.1986-31.1.1989 2J 11M 20T 11.2.1986-31.1.1989 2J 11M 20T voranzusetz. Zeiten 9J 9M voranzusetz. Zeiten 12J 8M 6T Vorrückungssticht. 1.5.1979 Vorrückungssticht. 25.5.1976 1.7.1981 GehSt 2 1.7.1981 GehSt 2 13

Fragen? Kontakt: goed.recht@goed.at oder goed.dienstrecht@goed.at Info Bundeskanzleramt www.ag.bka.gv.at/diresy 14