Erläuterungen zu den Raumbezügen

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Transkript:

INKAR 2016 Erläuterungen zu den Raumbezügen 1 Raumbezüge auf Gemeindeebene... 2 1.1 Gemeinden und Gemeindeverbände... 2 1.2 Stadt- und Gemeindetyp... 3 1.3 IHK-Bezirke des Deutschen Industrie- und Handelskammertages... 6 1.4 Mittelbereiche... 8 2 Raumbezüge auf Kreisebene... 10 2.1 Kreise und Kreisregionen... 10 2.2 Regierungsbezirke/NUTS 2... 12 2.3 Arbeitsmarktregionen... 14 2.4 Siedlungsstrukturelle Kreistypen... 15 Städtischer und Ländlicher Raum... 17 3 Raumbezüge auf Regionsebene... 18 3.1 Raumordnungsregionen... 19 3.2 Siedlungsstrukturelle Regionstypen... 20 4. Raumbezüge auf europäischer Ebene NUTS-Gliederungen... 23 5. Weitergehende Informationen... 25

1 Raumbezüge auf Gemeindeebene 1.1 Gemeinden und Gemeindeverbände Der größte Teil der Datenbasis der Laufenden Raumbeobachtung liegt zwar auf der Ebene der Kreise bzw. kreisfreien Städte vor. Von der amtlichen Statistik werden jedoch auch zunehmend Daten auf der Ebene von Gemeinden angeboten, sofern sie nicht der Geheimhaltung unterliegen. Zum Stand 31.12.2013 gibt es in der Bundesrepublik 11.235 Gemeinden. Rheinland-Pfalz hat die meisten (rund 2.300), Nordrhein-Westfalen hat von den Flächenländern mit 396 die wenigsten Gemeinden. Die meisten Einwohner hat Berlin mit rund 3,4 Millionen; die kleinste Gemeinde der Bundesrepublik mit nur 11 Einwohnern ist Gröde (Insel Pellworm, Schleswig- Holstein). Wegen der unterschiedlichen Gemeindegrößen in den einzelnen Ländern eignet sich für räumliche Analysen eher die Ebene der rd. 4.500 Gemeindeverbände (Verbandsgemeinden, Verwaltungsgemeinschaften). Dabei handelt es sich um politische Zusammenschlüsse einzelner, zumeist kleiner Gemeinden. Aus der Perspektive der bundesweiten Raumbeobachtung sind diese besser zum Vergleich geeignet als die administrative Gemeindeabgrenzung. Gemeinden und Gemeindeverbände, Stand 31.12.2013 Land Anzahl Anzahl Gemeinden Gemeindeverbände Baden-Württemberg 1.103 462 Bayern 2.099 1.426 Berlin 1 1 Brandenburg 419 200 Bremen 2 2 Hamburg 1 1 Hessen 430 430 Mecklenburg-Vorpommern 780 118 Niedersachsen 1.025 441 Nordrhein-Westfalen 396 396 Rheinland-Pfalz 2.306 209 Saarland 52 52 Sachsen 438 317 Sachsen-Anhalt 222 124 Schleswig-Holstein 1.112 169 Thüringen 849 219 Bund 11.235 4.567 Quelle: Laufende Raumbeobachtung des BBSR 2

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1.2. Stadt- und Gemeindetyp Der Stadt- und Gemeindetyp des BBSR ordnet die Einheitsgemeinden und Gemeindeverbände in die Kategorien Groß-, Mittel-, Kleinstädte und Landgemeinden. Der Stadt- und Gemeindetyp wurde erstmals im Jahr 2003 im Rahmen einer Untersuchung zum Stadtumbau entwickelt. Der Stadt- und Gemeindetyp konzentriert sich auf die Funktion und die Bedeutung der Städte mit Blick auf ihre Größe. Kriterien sind die Größe der Gemeinde (Bevölkerungszahl) und ihre zentralörtliche Funktion. Hat eine Gemeinde innerhalb eines Gemeindeverbandes oder die Einheitsgemeinde selbst mindestens 5.000 Einwohner oder mindestens grundzentrale Funktion nach dem Zentrale- Orte-Konzept, dann wird diese als "Stadt" bezeichnet. Trifft eine dieser Bedingungen auf den Gemeindeverband bzw. die Einheitsgemeinde nicht zu, dann handelt es sich um eine Landgemeinde. Von den 4.578 Einheiten sind 1.355 Landgemeinden und 3.223 Städte. Die Gruppe der Städte wird des Weiteren wie folgt unterschieden: Großstadt: Gemeinde eines Gemeindeverbandes oder Einheitsgemeinde mit mindestens 100.000 Einwohnern; diese Städte haben meist oberzentrale Funktion, mindestens jedoch mittelzentrale. Die Gruppe der Großstädte kann unterschieden werden in 15 große Großstädte mit mind. 500.000 Einwohnern und 64 kleinere Großstädte mit weniger als 500.000 Einwohnern. Mittelstadt: Gemeinde eines Gemeindeverbandes oder Einheitsgemeinde mit 20.000 bis unter 100.000 Einwohnern; überwiegend haben diese Städte mittelzentrale Funktion. Die Gruppe der Mittelstädte kann unterschieden werden in große Mittelstädte mit mind. 50.000 Einwohnern in der Gemeinde eines Gemeindeverbandes oder Einheitsgemeinde, und kleine Mittelstädte mit weniger als 50.000 Einwohnern. Kleinstadt: Gemeinde eines Gemeindeverbandes oder Einheitsgemeinde mit 5.000 bis unter 20.000 Einwohnern oder mindestens grundzentraler Funktion. Die Gruppe der Kleinstädte kann unterschieden werden in größere Kleinstädte mit mind. 10.000 Einwohnern in der Gemeinde eines Gemeindeverbandes oder Einheitsgemeinde und kleine Kleinstädte mit weniger als 10.000 Einwohnern. Der Stadt- und Gemeindetyp dient ausschließlich analytischen, vergleichenden Zwecken. Nicht alle Phänomene und Trends lassen sich über den Stadt- und Gemeindetyp abbilden. Für eine Annäherung an eine Ordnung der Gemeinden oder Erklärungssuche eignet sich der Stadt- und Gemeindetyp jedoch allemal. Er unterstützt besonders die kleinräumige kommunale Analyse sowohl bei Zustandsbeschreibungen (z.b. Arbeitslosenquote, Kaufkraft, Realsteuerkraft) als auch bei Entwicklungsmessungen (z.b. Bevölkerungsentwicklung, Wanderungssaldo). Stadt- und Gemeindetyp, Stand 31.12.2013 Anzahl Gemeindeverbände 1 Großstädte 76 2 Mittelstädte 603 3 Größere Kleinstädte 871 4 Kleinere Kleinstädte 1.234 5 Landgemeinden 1.783 Bund 4.567 Quelle: Laufende Raumbeobachtung des BBSR 4

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1.3 IHK-Bezirke des Deutschen Industrie- und Handelskammertages Die Industrie- und Handelskammern (IHK) sind berufsständische Körperschaften des öffentlichen Rechts und bestehen aus Unternehmen einer Region. Alle Gewerbetreibenden und Unternehmen mit Ausnahme reiner Handwerksunternehmen, Landwirtschaften und Freiberufler (welche nicht ins Handelsregister eingetragen sind) gehören ihnen per Gesetz an. In Deutschland gibt es 80 Industrie- und Handelskammern, die für unterschiedlich große Regionen zuständig sind. Ihre Entstehung geht bis ins 17. Jahrhundert zurück, daher bilden die 80 noch gültigen IHK-Bezirke Deutschlands keine aktuellen Wirtschaftsräume mehr ab. Heute übernehmen sie Aufgaben der Selbstverwaltung der regionalen Wirtschaft indem sie als eigenverantwortliche öffentlich-rechtliche Selbstverwaltungskörperschaften das Interesse ihrer zugehörigen Unternehmen gegenüber Kommunen, Landesregierungen und regionalen staatlichen Stellen vertreten. Sie unterliegen nur der Rechtsaufsicht des Landes. Die IHK-Bezirke setzen sich aus Kreisen und Gemeinden zusammen. IHK-Bezirke, Stand 31.12.2013 Land Anzahl IHK-Bezirke Baden-Württemberg 12 Bayern 9 Berlin 1 Brandenburg 3 Bremen 2 Hamburg 1 Hessen 10 Mecklenburg-Vorpommern 3 Niedersachsen 7 Nordrhein-Westfalen 16 Rheinland-Pfalz 4 Saarland 1 Sachsen 3 Sachsen-Anhalt 2 Schleswig-Holstein 3 Thüringen 3 Bund 80 Quelle: Deutscher Industrie- und Handelskammertag 6

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1.4 Mittelbereiche Mittelbereiche bilden die Verflechtungsbereiche für die Versorgung mit Gütern des gehobenen Bedarfs ab und sind in der Regel einem Mittelzentrum oder einem mittelzentralen Verbund bzw. höherrangigen zentralen Ort zugeordnet. Mittelbereiche tragen als Raumbezug insbesondere der Bedeutung der Mittelstädte Rechnung - vor allem auch in ländlichen Räumen. Ihnen kommt für die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung und damit der Sicherstellung gleichwertiger Lebensbedingungen eine besondere Rolle zu. Die aktuell vorliegende Abgrenzung der Mittelbereiche des BBSR beruht in sieben der dreizehn Flächenländern auf den aktuellen Festlegungen in den Landesplänen. In den übrigen Flächenländern kann auf zumindest auf Verordnungen, Arbeitsmaterialien oder ältere Landespläne als Informationsquelle zurückgegriffen werden. Die Mittelbereiche orientieren sich dabei an den Entfernungen, Lagebeziehungen, Verkehrsanbindungen und traditionellen Bindungen zwischen Gemeinden und damit an dem zu erwartenden Verhalten der Bevölkerung bei der Inanspruchnahme von Infrastruktureinrichtungen der Daseinsvorsorge. Darüber hinaus werden die bestehenden administrativen Grenzen wie Gemeindeverwaltungsverbände, Kreise oder Bundesländer berücksichtigt; sie sind jedoch nicht kreisscharf abgegrenzt. Sachsen-Anhalt ist das einzige Flächenland, für das keine Grundlage zur Abgrenzung von Mittelbereichen existiert. Daher wurde für Sachsen-Anhalt entsprechend den von der MKRO genannten Kriterien und Prinzipien eine Zuordnung der Gemeinden zu den im aktuellen Landesplan ausgewiesenen Mittel- und Oberzentren anhand von Pendlerverflechtungen und Pkw-Erreichbarkeiten und unter Berücksichtigung von Kreisgrenzen vorgenommen. 8

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2 Raumbezüge auf Kreisebene 2.1 Kreise und Kreisregionen Der weitaus überwiegende Teil der Datenbasis der Laufenden Raumbeobachtung liegt auf Ebene der Stadt- und Landkreise vor. Sie bilden den räumlichen Grundbaustein, aus dem sich durch Aggregation oder mit Hilfe von räumlichen Referenzen weitere administrative (z. B. Regierungsbezirke, Länder) sowie nichtadministrative Gebietseinheiten (z. B. Raumordnungsregionen) bilden lassen. Die Zahl der Kreise hat sich seit Beginn der Gebietsreformen in den neuen Ländern 1993 von 543 deutlich verringert - auf derzeit 402 Landkreise und kreisfreie Städte. Die Basisdaten der Laufenden Raumbeobachtung liegen daher für mehr als 10 unterschiedliche Gebietsstände vor. Dies stellt die Laufende Raumbeobachtung z. T. vor große Probleme, insbesondere bei der Zeitreihenbildung von Indikatoren. Da seitens der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder nur für einen sehr geringen Teil der Basisdaten Rückrechnungen vergangener Jahre auf einen aktuelleren Kreisgebietsstand zur Verfügung gestellt werden, hat das BBSR eine Methode entwickelt, durch Umschätzungen die Daten für Zeitreihen zu nutzen. Eindeutige Zuordnungen von Gebietsveränderungen sind auf Ebene der Gemeinden nachvollziehbar. Auf dieser Basis lassen sich flächen- und bevölkerungsproportionale Umschätzschlüssel für Gebietsstandsänderungen auf der Kreisebene generieren, die in über 90% der Basisdaten zu sehr guten Ergebnissen führen. Ähnlich wie bei den Raumordnungsregionen werden auch auf der Ebene der Stadt- und Landkreise analytisch orientierte Zusammenfassungen vorgenommen, um zu bundesweit vergleichbaren Raumeinheiten zu kommen: Kleinere kreisfreie Städte unter 100.000 Einwohnern werden mit den ihnen zugeordneten Landkreisen zu Kreisregionen zusammengefasst. Diese Kreisregionen werden nach ihrer Bevölkerungsdichte sowie nach ihrer Lage zueinander und innerhalb der Regionstypen klassifiziert und bilden damit die Basis der siedlungsstrukturellen Kreistypen. Kreise und Kreisregionen, Stand 31.12.2013 Land Anzahl Kreise Anzahl Kreisregionen Baden-Württemberg 44 43 Bayern 96 79 Berlin 1 1 Brandenburg 18 15 Bremen 2 2 Hamburg 1 1 Hessen 26 26 Mecklenburg-Vorpommern 8 7 Niedersachsen 46 42 Nordrhein-Westfalen 53 53 Rheinland-Pfalz 36 28 Saarland 6 6 Sachsen 13 13 Sachsen-Anhalt 14 13 Schleswig-Holstein 15 13 Thüringen 23 19 Bund 402 361 Quelle: Laufende Raumbeobachtung des BBSR 10

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2.2 Regierungsbezirke/NUTS 2 In den meisten Flächenländern gibt es als mittlere Ebene zwischen Landes- und Kreisverwaltungen die Regierungsbezirke. In einigen Ländern wurden die Regierungsbezirke als Verwaltungsinstanz zwar aufgelöst, zur Beibehaltung der europaweiten statistischen Vergleichbarkeit auf der NUTS-2-Ebene aber als Kreisaggregat unter der Bezeichnung Statistische Regionen fortgeführt (Niedersachsen, Rheinland-Pfalz) bzw. eingeführt (Brandenburg). Regierungsbezirke/NUTS 2 Stand 31.12.2013 Stadtstaaten keine Regierungsbezirke (NUTS-2 = NUTS-1/Land) Schleswig-Holstein keine Regierungsbezirke (NUTS-2 = NUTS-1/Land) Niedersachsen nach Auflösung der Regierungsbezirke 2005 Statistische Regionen Braunschweig, Hannover, Lüneburg, Weser-Ems Nordrhein- Regierungsbezirke Düsseldorf, Köln, Münster, Detmold, Arnsberg Westfalen Hessen Regierungsbezirke Darmstadt, Gießen, Kassel Rheinland-Pfalz nach Auflösung der Regierungsbezirke 2003 Statistische Regionen Koblenz, Trier, Rheinhessen-Pfalz Baden- Regierungsbezirke Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg, Tübingen Württemberg Bayern Regierungsbezirke Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken, Schwaben Saarland keine Regierungsbezirke (NUTS-2 = NUTS-1/Land) Brandenburg keine Regierungsbezirke, aber 2003 Einführung von Statischen Regionen Brandenburg Nordost, Brandenburg Südwest; seit 2013 Statistische Region Brandenburg Mecklenburg- keine Regierungsbezirke (NUTS-2 = NUTS-1/Land) Vorpommern Sachsen Ablösung der Regierungsbezirke durch Landesdirektionen (2008): Direktionsbezirke Chemnitz, Dresden, Leipzig Sachsen-Anhalt keine Regierungsbezirke (NUTS-2 = NUTS-1/Land) Thüringen keine Regierungsbezirke (NUTS-2 = NUTS-1/Land) Quelle: Laufende Raumbeobachtung des BBSR 12

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2.3 Arbeitsmarktregionen Zahlreiche regionalökonomische Analysen benötigen ein räumliches Untersuchungsraster, das die ökonomischen Aktivitäten im Raum möglichst präzise abbilden kann. Besonders deutlich wird diese Forderung dann, wenn beispielsweise die Wirtschaftskraft einer Region zu Vergleichszwecken auf die Einwohner in der Region bezogen werden soll. Grundlage für die Abgrenzung der Arbeitsmarktregionen sind die Berufspendleranteile zwischen zwei Kreisen unter Beachtung folgender Nebenbedingungen: Die Arbeitsmarktregionen haben einen kreis- und bundesländerscharfen Zuschnitt (Ausnahme der Arbeitsmarktregionen Bremen, Hamburg, Mannheim und Ulm), einen Versorgungsgrad der Erwerbstätigen mit Arbeitsplätzen von über 65%, bezogen auf die Arbeitsplätze einen Belegungsgrad dieser Arbeitsplätze mit "Inländern" von über 65%, keine Gebietsüberschneidungen, innerhalb einer Arbeitsmarktregion eine zumutbare tägliche Pendelzeit für die einfache Strecke von maximal 45 Minuten. 14

2.4 Siedlungsstrukturelle Kreistypen Der weitaus überwiegende Teil der amtlichen Regionalstatistik bezieht sich nach wie vor zumeist auf Stadt- und Landkreise. Der siedlungsstrukturelle Kreistyp ist deshalb als Analyseraster für die Laufende Raumbeobachtung besonders wichtig. Bei der Typenbildung wurde in der Vergangenheit ein Top-down-Ansatz gewählt: der großräumige Kontext - repräsentiert durch den Regionstyp - prägt die Entwicklungschancen der dazu gehörigen Kreise. Der siedlungsstrukturelle Kreistyp enthielt somit implizit ein Lagekriterium. Bei der Neutypisierung wird die Blickrichtung geändert und ein Bottom-up-Ansatz gewählt: Die Gemeinden tragen zum Erscheinungsbild und zur Entwicklung des Kreises einerseits und der Region andererseits bei. Für den siedlungsstrukturellen Kreistyp werden somit tatsächlich nur Siedlungsstrukturmerkmale herangezogen; Lagegunst oder -ungunst wird hingegen als eigenständige Dimension aufgefasst, die über eine weitere Typisierung mit dem neuen siedlungsstrukturellen Kreistyp verknüpft werden kann. Abgrenzungskriterien Die räumliche Ebene zur Bildung der Kreistypen sind nicht die (402) Stadt- und Landkreise selbst, sondern die (362)Kreisregionen. Für die Typenbildung werden folgende Siedlungsstrukturmerkmale herangezogen: Bevölkerungsanteil in Groß- und Mittelstädten Einwohnerdichte der Kreisregion Einwohnerdichte der Kreisregion ohne Berücksichtigung der Groß- und Mittelstädte Auf diese Weise können vier Gruppen unterschieden werden: Kreisfreie Großstädte: Kreisfreie Städte mit mind. 100.000 Einwohnern Städtische Kreise: Kreise mit einem Bevölkerungsanteil in Groß- und Mittelstädten von mind. 50% und einer Einwohnerdichte von mind. 150 E./km²; sowie Kreise mit einer Einwohnerdichte ohne Groß- und Mittelstädte von mind. 150 E./km² Ländliche Kreise mit Verdichtungsansätzen: Kreise mit einem Bevölkerungsanteil in Groß- und Mittelstädten von mind. 50%, aber einer Einwohnerdichte unter 150 E./km², sowie Kreise mit einem Bevölkerungsanteil in Groß- und Mittelstädten unter 50% mit einer Einwohnerdichte ohne Groß- und Mittelstädte von mind. 100 E./km² Dünn besiedelte ländliche Kreise: Kreise mit einem Bevölkerungsanteil in Großund Mittelstädten unter 50% und Einwohnerdichte ohne Groß- und Mittelstädte unter 100 E./km² Siedlungsstrukturelle Kreistypen, Stand 31.12.2013 Anzahl Kreise Anzahl Kreisregionen Kreisfreie Großstädte 66 66 Städtische Kreise 137 123 Ländliche Kreise mit Verdichtungsansätzen 103 86 Dünn besiedelte ländliche Kreise 96 86 Bund 402 361 Quelle: Laufende Raumbeobachtung des BBSR 15

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2.5 Städtischer und Ländlicher Raum Die folgende Definition von Ländlichem Raum legt das BBSR vor, um zumindest aus seiner Sicht diese Frage in Zukunft einheitlich zu beantworten: Städtischer Raum: Kreisfreie Großstädte (Kreisfreie Städte mit mind. 100.000 Einwohnern) + Städtische Kreise ( Kreise mit einem Bevölkerungsanteil in Groß- und Mittelstädten von mind. 50% und einer Einwohnerdichte von mind. 150 E./km²; sowie Kreise mit einer Einwohnerdichte ohne Groß- und Mittelstädte von mind. 150 E./km²) Ländlicher Raum: Ländliche Kreise mit Verdichtungsansätzen (Kreise mit einem Bevölkerungsanteil in Groß- und Mittelstädten von mind. 50%, aber einer Einwohnerdichte unter 150 E./km², sowie Kreise mit einem Bevölkerungsanteil in Groß- und Mittelstädten unter 50% mit einer Einwohnerdichte ohne Groß- und Mittelstädte von mind. 100 E./km²) + Dünn besiedelte ländliche Kreise (Kreise mit einem Bevölkerungsanteil in Groß- und Mittelstädten unter 50% und Einwohnerdichte ohne Groß- und Mittelstädte unter 100 E./km²) Städtischer und Ländlicher Raum, Stand 31.12.2013 Anzahl Kreise Anzahl Kreisregionen Städtischer Raum 203 189 Ländlicher Raum 199 172 Bund 402 361 Quelle: Laufende Raumbeobachtung des BBSR 17

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3 Raumbezüge auf Regionsebene 3.1 Raumordnungsregionen Raumordnungsregionen (ROR) sind keine Programmregionen des Bundes, sondern stellen das Beobachtungs- und Analyseraster der Bundesraumordnung dar. Sie bilden den räumlichen Bezugsrahmen für großräumige Analysen der raumstrukturellen Ausgangslage, großräumige Analysen der raumwirksamen Bundesmittel, Prognosen der großräumigen Entwicklungstendenzen, Aussagen über großräumige Disparitäten im Bereich der Infrastruktur und der Erwerbsstruktur. Die Raumordnungsregionen decken sich weitgehend mit den Oberbereichen der Länder. Daher sind sie auch fast deckungsgleich mit den Planungsregionen der Länder, bzw. in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen mit vergleichbaren regionalen Gliederungen auf Basis von Stadt- und Landkreisen. Allerdings entsprechen die von den Ländern festgelegten Planungsregionen deren Sichtweisen und Erfordernissen und sind keineswegs bundesweit vergleichbar abgegrenzt. Schwellenwert für eine von den Planungsregionen abweichende Zuordnung der Kreise zu den Raumordnungsregionen ist ein Anteil von Pendlern aus der Region von 15% der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Als Ergebnis der empirischen Analysen und der Abstimmung mit den Ländern wurde 1996 ein System von 97 Raumordnungsregionen vorgelegt, das dem Erfordernis bundesweiter Vergleichbarkeit weitgehend entspricht, die Belange der Landesplanung aufgreift und die aus diesen Vorgaben folgenden notwendigen Änderungen auf ein Minimum beschränkt. Räumliche Basiseinheiten dieser Regionen sind kreisfreie Städte und Landkreise, um den Bezug auf die entsprechende Regionalstatistik zu sichern. Nach Berücksichtigung der Kreisreformen in Sachsen (2008) und Sachsen-Anhalt (2007) verringerte sich die Zahl auf nun 96 Raumordnungsregionen. Raumordnungsregionen, Stand 31.12.2013 Land Anzahl ROR Schleswig-Holstein 5 Hamburg 1 Niedersachsen 13 Bremen 1 Nordrhein-Westfalen 13 Hessen 5 Rheinland-Pfalz 5 Baden-Württemberg 12 Bayern 18 Saarland 1 Berlin 1 Brandenburg 5 Mecklenburg-Vorpommern 4 Sachsen 4 Sachsen-Anhalt 4 Thüringen 4 Bund 96 Quelle: Laufende Raumbeobachtung des BBSR 19

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3.2 Siedlungsstrukturelle Regionstypen Der siedlungsstrukturelle Regionstyp klassifiziert die funktionalräumlich abgegrenzten Raumordnungsregionen. In der Vergangenheit stellte der Regionstyp im Top-down-Ansatz den Ausgangspunkt für alle weiteren siedlungsstrukturellen Gebietstypen dar. In der Neutypisierung sind die Regionstypen jedoch Ausdruck der Summe städtischer und ländlicher Siedlungen; sie werden somit im Bottom-up-Ansatz gebildet. Die Typisierung unterscheidet sich von der vorherigen auch dahingehend, dass die Gruppen der regionalen Ebene entsprechend als städtische oder ländliche "Regionen" und nicht mehr als "Räume" bezeichnet werden. Damit wird der Begriffsverwirrung um "ländliche Räume" bzw. den "ländlichen Räum" vorgebeugt. Der ländliche Raum wird nun im BBSR auf Ebene der Kreise und Kreisregionen abgegrenzt (s. S. 14). Für die Typisierung werden folgende Siedlungsstrukturmerkmale herangezogen: Bevölkerungsanteil in Groß- und Mittelstädten Vorhandensein und Größe einer Großstadt Einwohnerdichte der Raumordnungsregion Einwohnerdichte der Raumordnungsregion ohne Berücksichtigung der Großstädte Auf diese Weise können drei Gruppen unterschieden werden: 1. Städtische Regionen: Regionen, in denen mind. 50% der Bevölkerung in Groß- und Mittelstädten lebt und in der sich eine Großstadt mit rund 500.000 Einwohnern und mehr befindet sowie Regionen mit einer Einwohnerdichte ohne Berücksichtigung der Großstädte von mindestens 300 E./km². 2. Regionen mit Verstädterungsansätzen: Regionen, in denen mindestens 33% der Bevölkerung in Groß- und Mittelstädten lebt mit einer Einwohnerdichte zwischen 150 und 300 E./km² sowie Regionen, in denen sich mindestens eine Großstadt befindet und die eine Einwohnerdichte ohne Berücksichtigung der Großstädte von mindestens 100 E./km² aufweisen. 3. Ländliche Regionen: Regionen, in denen weniger als 33% der Bevölkerung in Groß- und Mittelstädten lebt mit einer Einwohnerdichte unter 150 E./km² sowie Regionen, in denen sich zwar eine Großstadt befindet, aber die eine Einwohnerdichte ohne Berücksichtigung der Großstädte unter 100 E./km² beträgt. Siedlungsstrukturelle Regionstypen, Stand 31.12.2013 Anzahl Anzahl Raum- Kreise ordnungsregionen Städtische Regionen 114 24 Regionen mit Verstädterungsansätzen 145 35 Ländliche Regionen 143 37 Bund 402 96 Quelle: Laufende Raumbeobachtung des BBSR 21

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4. Raumbezüge auf europäischer Ebene NUTS-Gliederungen Die regionale Untergliederung der Europäischen Raumbeobachtung basiert auf der von Eurostat bereitgestellten Systematik der Gebietseinheiten für die Statistik NUTS (Nomenclature des Unités Territoriales Statistiques). Sie basiert im Wesentlichen auf den institutionellen Gebietseinheiten der Mitgliedsstaaten. Die hierarchische Klassifikation der NUTS unterteilt die einzelnen Mitgliedsstaaten (= NUTS 0) in die Ebene NUTS 1, diese in NUTS 2 und diese wiederum in NUTS 3. In der EU27 gibt es auf der NUTS 1-Ebene 97 Regionen, dies sind in Deutschland die Bundesländer. Die NUTS 2-Ebene unterscheidet 272 Regionen. Diese Ebene entspricht in Deutschland den Regierungsbezirken bzw. den Statistischen Regionen in Brandenburg, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz oder den Direktionsbezirken in Sachsen. DIE NUTS 2- Ebene wird bei den INKAR-Indikatoren für alle Deutschland-Indikatoren als Raumbezug angeboten. Die in INKAR vorliegenden Indikatoren zur Europäischen Union sind auch aus Gründen der statistischen Verfügbarkeit und Vergleichbarkeit auf den NUTS-Ebenen 0, 1 und 2 berechnet. NUTS-Gliederungen, Stand 31.12.2012 Anzahl Einheiten NUTS 0 28 NUTS 1 98 NUTS 2 272 Quelle: Statistisches Amt der Europäischen Union (Eurostat) 23

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5. Weitergehende Informationen Weitere ausführliche Erläuterungen zu den in INKAR verwendeten Raumbezügen finden sich im Internet unter www.raumbeobachtung.de in den Rubriken Raumabgrenzungen bzw. Downloads. Dort stehen die Karten und Referenzdateien zum Herunterladen zur Verfügung. Eine sehr detaillierte zusammenfassende Darstellung der Raumabgrenzungen und Raumtypen des BBSR findet sich in der Veröffentlichung: Raumabgrenzungen und Raumtypen des BBSR. Analysen Bau.Stadt.Raum, Band 6, Hrsg.: BBSR, Bonn 2012. Näheres dazu im Internet unter: http://www.bbsr.bund.de/bbsr/de/veroeffentlichungen/analysen/2012_2013/bd6.html?nn= 423960 25