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Transkript:

Varial Beraterinformation 14. Dezember 2015

Inhalt VWE / IGF... 3 Allgemeines... 3 Perfidia Version 3.60.134... 3 Checklisten zum Jahreswechsel 2015/2016... 3 Finanzwesen... 4 Aktuelle zu ReportFactory... 4 Landesversion Österreich Änderung Umsatzsteuervoranmeldung 2016... 4 Aktuelle Patches... 4 Anlagenbuchführung... 5 Mehrfachspeicherung bei Erfassung von Neuzugängen... 5 Aktuelle Patches für Release 2.40 die zeitnah installiert werden müssen!... 5 Personalwirtschaft... 6 Allgemeine Hinweise zum Jahreswechsel-Update... 6 Steuerberechnung Januar 2016... 6 Lohnsteuer-Anmeldungen 2016... 6 Lohnsteuer-Bescheinigungen 2016... 6 Sozialversicherung Parameter 2016... 7 Aktualisierung der Krankenkassenbeitragssätze ab 01.2016... 11 Aktualisierung Berufsgenossenschaft... 12 Einheitliche Kommunikationsdaten in allen SV-Verfahren... 12 Beitragsnachweise / Beitragserhebung... 13 DEÜV-Meldungen AAG-Erstattungen Zahlstellenmeldungen DASBV- Meldungen... 13 Installation Jahreswechsel-Update... 15 Wichtige Hinweise für Anwender der Personalwirtschaft... 15 Aktuelle Patches für Release 2.40... 15 2

VWE / IGF Allgemeines Perfidia Version 3.60.134 Mit der heutigen Beraterinformation möchten wir Sie auf die aktuellste Perfidia Version 3.60.134 hinweisen. Die Versionsänderungen entnehmen Sie bitte wie üblich dem Dokument "change_history.pdf", das Bestandteil der Perfidia Zip-Datei ist. Die Perfidia Version 3.60.134 stellen wir Ihnen in unserer Wissensdatenbank unter der ID-Nr. 1470563 oder unter dem nachstehenden Link zur Verfügung: https://www.inforxtreme.com/espublic/en/answerlinkdotnet/solutions/viewsolution. aspx?solutionid=1470563 Checklisten zum Jahreswechsel 2015/2016 Wie bereits in den vergangenen Jahren haben wir als Hilfestellung zum Jahreswechsel wieder Checklisten zum Download bereitgestellt. Die Checklisten für das Produkt Varial VWE enthalten wertvolle Tipps und Hinweise für alle Applikationen (Finanzbuchführung, Anlagenbuchführung, Kostenrechnung und Personalwirtschaft) und weisen auf die Besonderheiten beim Jahreswechsel hin. So können Sie bei Fragestellungen schnell und gezielt die en für die jeweils genutzte Varial-Applikation nachlesen. Die Listen stellen wir Ihnen in unserer Wissensdatenbank unter der ID-Nr. 1462712 oder unter dem nachstehenden Link zur Verfügung: https://www.inforxtreme.com/espublic/en/answerlinkdotnet/solutions/viewsolution. aspx?solutionid=1462712 3

Finanzwesen Aktuelle zu ReportFactory Ab sofort finden Sie die über die aktuellen Korrekturen und Programmanpassungen in der ID-Nr. 1674586 in der Wissensdatenbank oder unter dem nachstehenden Link: https://www.inforxtreme.com/espublic/en/answerlinkdotnet/soho/solutions/sohovi ewsolution.aspx?solutionid=1674586 Wenn Sie dieses Modul erworben haben und stets aktuell über Änderungen informiert sein möchten, registrieren Sie sich bitte in dieser KB. Landesversion Österreich Änderung Umsatzsteuervoranmeldung 2016 In der Landesversion Österreich Rel. 2.45 wurden Anpassungen im geänderten Umsatzsteuer Formular 2016 vorgenommen. Daher ist es zwingend erforderlich, das Update zu installieren. Weitere en hierzu finden Sie in der ID-Nr. 1676263 in der Wissensdatenbank oder unter dem nachstehenden Link: https://www.inforxtreme.com/espublic/en/answerlinkdotnet/soho/solutions/sohovi ewsolution.aspx?solutionid=1676263 Aktuelle Patches Wie gewohnt finden Sie die aktuellen Korrekturen und Programmanpassungen zentral über die ID-Nr. 1471092 in der Wissensdatenbank oder unter dem nachstehenden Link: https://www.inforxtreme.com/espublic/en/answerlinkdotnet/soho/solutions/sohovi ewsolution.aspx?solutionid=1471092 4

Anlagenbuchführung Mehrfachspeicherung bei Erfassung von Neuzugängen Wenn über die Wiedervorlage offener Belege neue Anlagegüter erfasst wurden, konnte es u. U. dazu kommen, das Anlagegüter doppelt oder sogar mehrfach gespeichert wurden. Und zwar dann, wenn ein betroffenes Anlagegut anhand eines automatischen Nummernkreises (z. B. gemäß Anlagengruppe) angelegt wurde, und Selbiges anschließend, ohne zuvor zur Buchungsanzeige der Wiedervorlage zurückzuspringen (roter Pfeil nach links), in der Detailmaske nochmals verändert wurde. In diesem Fall wurde beim Speichern nicht die gewünschte Stammdatenänderung bei diesem Anlagegut veranlasst, sondern es wurde eine weitere Neuanlage mit der nächsten, logischen Anlagennummer hervorgerufen. Erst durch den Rücksprung (roter Pfeil nach links) zur Wiedervorlage wurde dieser fehlerhafte Zustand wieder aufgehoben. Landesversion Österreich Steuerreform Österreich 2015/2016 Beschlossene Änderungen für Unternehmen In der Landesversion Österreich Rel. 2.45 wurden Anpassungen bei der Abschreibung von Betriebsgebäuden ab 2016 vorgenommen. Weitere en hierzu finden Sie in der ID-Nr. 1676479 in der Wissensdatenbank oder unter dem nachstehenden Link: https://www.inforxtreme.com/espublic/en/answerlinkdotnet/soho/solutions/sohovi ewsolution.aspx?solutionid=1676479 Aktuelle Patches für Release 2.40 die zeitnah installiert werden müssen! Die o. a. Korrekturen stellen wir Ihnen in unserer Wissensdatenbank unter der ID-Nr. 1676473 in Form des Client-Hotfixes VFixedAsset_2_40_0_264.zip oder unter dem nachstehenden Link zur Verfügung: https://www.inforxtreme.com/espublic/en/answerlinkdotnet/soho/solutions/sohovi ewsolution.aspx?solutionid=1676473 5

Personalwirtschaft Allgemeine Hinweise zum Jahreswechsel-Update Mit dem heutigen Hotfix liefern wir Ihnen die Programme, die Sie für eine ordnungsgemäße Abrechnung mit Release 2.40.0 ab Abrechnungsmonat Januar 2016 benötigen. Der Hotfix enthält folgende Aktualisierungen: - Steuerroutinen 2016 - aktualisierte Beitragsnachweise im Arbeitgeber- und Zahlstellen-Verfahren Nachfolgend erhalten Sie detaillierte en zu wichtigen Neuerungen, Programmanpassungen und korrekturen im heutigen Hotfix. Steuerberechnung Januar 2016 Mit diesem Jahreswechsel-Update werden die für Abrechnungszeiträume ab Januar 2016 gültigen Steuerroutinen ausgeliefert, also die an den Programmablaufplan 2016 angepassten Programme zur Berechnung der Lohn- und Kirchensteuer sowie des Solidaritätszuschlags, ausgenommen die gesonderte Steuerberechnung für Versorgungsbezugsempfänger (KVdR), die unter die Neuregelung des DBA Türkei fallen. Auch die neuen Kurzarbeitergeld-Routinen sind Bestandteil des Updates. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass bei der Berechnung des monatlichen Soll- und Ist-Entgeltes gemäß Programmablaufplan ab 2016 auch der durchschnittliche Krankenkassenzusatzbeitrag berücksichtigt werden muss (neuer Eingangsparameter im Ablaufplan, für 2016: 1,1%). Bislang blieb dieser außen vor. Lohnsteuer-Anmeldungen 2016 Für die Lohnsteuer-Anmeldung haben sich keine inhaltlichen Änderungen gegenüber dem Vorjahr ergeben. Lohnsteuer-Bescheinigungen 2016 Die Übermittlung von Lohnsteuer-Bescheinigungen für das Kalenderjahr 2016 ist aufgrund des neuen Storno/Korrekturverfahrens für Bescheinigungszeiträume ab 2016 erst mit Release 2.45 möglich. Für Bescheinigungszeiträume vor 2016 ändert sich verfahrenstechnisch nichts. 6

Sozialversicherung Parameter 2016 Nachfolgend geben wir Ihnen einen Überblick über alle wichtigen Rechengrößen in der Sozialversicherung, gültig ab 01.01.2016: SV-Rechengrößen 2016 RV Bemessungsgrenze (allgemein) jährlich RV Bemessungsgrenze (allgemein) monatlich RV Bemessungsgrenze Knappschaft jährlich RV Bemessungsgrenze Knappschaft monatlich AV Bemessungsgrenze jährlich AV Bemessungsgrenze monatlich KV Bemessungsgrenze jährlich KV Bemessungsgrenze monatlich PV Bemessungsgrenze jährlich PV Bemessungsgrenze monatlich KV JAEG, allgemein jährlich KV JAEG, allgemein monatlich KV JAEG (Bestandsfall PKV) jährlich KV JAEG (Bestandsfall PKV) monatlich Rechtskreis West 74.400,00 6.200,00 91.800,00 7.650,00 74.400,00 6.200,00 50.850,00 4.237,50 50.850,00 4.237,50 56.250,00 4.687,50 50.850,00 4.237,50 Rechtskreis Ost 64.800,00 5.400,00 79.800,00 6.650,00 64.800,00 5.400,00 50.850,00 4.237,50 50.850,00 4.237,50 56.250,00 4.687,50 50.850,00 4.237,50 Geringverdienergrenze 325,00 325,00 Geringfügigkeitsgrenze (Minijobs) 450,00 450,00 Mindestbemessungsgrundlage RV für GfB 175,00 175,00 Gleitzonenuntergrenze 450,01 450,01 Gleitzonenobergrenze 850,00 850,00 Faktor F (Gleitzonenberechnung) 0,7547 0,7547 Bezugsgröße jährlich Bezugsgröße monatlich 34.860,00 2.905,00 30.240,00 2.520,00 Mindestbruttobetrag Versorgungsbezüge KV/PV 145,25 145,25 KV-Mindestbemessungsgrundlage Behinderte Menschen 581,00 581,00 RV-Mindestbemessungsgrundlage Behinderte Menschen 2.324,00 2.016,00 AV-Mindestbemessungsgrundlage Behinderte Menschen 581,00 504,00 PV-Mindestbemessungsgrundlage Behinderte Menschen 581,00 581,00 7

SV-Beitragssätze 2016 gesamt AN-Anteil AG-Anteil Rentenversicherung Gesamt 18,70 9,35 9,35 Rentenversicherung Knappschaft 24,80 9,35 15,45 Arbeitslosenversicherung 3,00 1,50 1,50 Krankenversicherung, allgemein 14,60 7,30 7,30 Krankenversicherung ermäßigt 14,00 7,00 7,00 Pflegeversicherung 2,35 1,175 1,175 Pflegeversicherung Sachsen 2,35 1,675 0,675 Zuschlag Pflegeversicherung Kinderlose 0,25 0,25 Insolvenzgeldumlage 0,12-0,12 durchschnittlicher Zusatzbeitrag KV 1,10 KUG / ATZ-Abrechnungsparameter Sozialversicherungspauschale (Renten-(RVBS) / Soz.Pau.(SOZP) 21,0 Faktor F: 30% / GSV-Beitragssätze (14,6 + 3,0 + 18,7 + 2,35 + 1,1 = 39,75) Sonstige Rechengrößen 2016 Sachbezugswerte Sachbezugswert für freie Verpflegung mtl. Wert für Kantinenmahlzeit tgl. Sachbezugswert für freie Unterkunft mtl. Gesamtsachbezugswert mtl. Höchstbeitragszuschuss für freiwillig oder privat versicherte Arbeitnehmer KV mit Anspruch auf Krankengeld KV ohne Anspruch auf Krankengeld PV (bundeseinheitlich ohne Sachsen) PV (nur Bundesland Sachsen) West Euro 236,00 3,10 223,00 462,10 309,34 296,63 49,79 28,60 Ost Euro 236,00 3,10 223,00 462,10 309,34 296,63 49,79 28,60 8

In der Varial World Edition erfassen die Anwender die aktuellen SV-Parameter 2016 unterhalb der "Globalen Vorgaben Gesetzgeber Sozialversicherung" mit dem neuen Gültig-ab-Datum 01.01.2016, wenn die Abrechnung ab Januar 2016 noch mit dem Releasestand 2.40 durchgeführt werden soll. Die nachfolgenden Abbildungen zeigen Ihnen, wie Sie die Eingaben korrekt vornehmen: Register Bundesweit 9

Register Rechtskreis West Register Rechtskreis Ost 10

Aktualisierung der Krankenkassenbeitragssätze ab 01.2016 Für die korrekte Berechnung der KV/PV-Beiträge ab Januar 2016 müssen die Beitragssätze der Krankenkassen in das Abrechnungssystem übernommen. Die Aktualisierung erfolgt in gewohnter Weise über den Dialog "Globale Vorgaben Institutionen GKV-Beitragssätze" mittels der aktuellen GKV-Beitragssatzdatei (Datei: GKV-SATZ.BSD), die über die Varial Homepage heruntergeladen werden kann. Nach dem Import der aktuellen Datensätze aus der Beitragssatzdatei kann der Anwender über den Button "Selektion existierender Krankenkassen" die anschließende Übernahme geänderter KK-Beitragssätze gezielt auf die Krankenkassen beschränken, die aktuell im Unternehmen genutzt werden. Über die Funktion "Vergleich mit vorhandener KrK" werden die im System vorhandenen Beitragssätze mit den Sätzen der aktuellen GKV-Beitragssatzdatei verglichen Datenanpassungen erfolgen nicht. Das Ergebnis wird am Bildschirm angezeigt. Die endgültige Übernahme der Beitragssätze ab 01.01.2016 erfolgt dann über die Funktion "Abgleich der vorhandenen KrK". 11

Aktualisierung Berufsgenossenschaft Zu Beginn des Kalenderjahres sollten auch die Angaben zu den Berufsgenossenschaften aktualisiert werden. Diese Aktion wird über den Dialog "Globale Vorgaben Institutionen - Berufsgenossenschaften" ausgeführt. Für das Update benötigt man die beiden Dateien "UVGT.txt" (Gefahrentarifstellen) und "UVSD.txt" (Stammdaten der UV-Träger). Die aktuellen UV-Stammdateien können direkt über die Varial Homepage heruntergeladen werden (Support & Service Globaldaten VWE im Downloadcenter). Einheitliche Kommunikationsdaten in allen SV-Verfahren Mit den Gemeinsamen Grundsätzen für die Kommunikationsdaten nach 28b Absatz 1 Nr. 4 SGB IV haben die Spitzenvertreter der Sozialversicherung sowie die Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen (ABV) einheitliche Datensatzvorgaben für die Kommunikationsdaten aufgestellt, die ab 2016 im Aufbau der Datensätze berücksichtigt werden müssen. Die Kommunikationsdaten beinhalten die Beschreibung des Vorlaufsatzes (VOSZ), Datensatzes Kommunikation (DSKO ab 2016 in der Version 04) und Nachlaufsatzes (NCSZ) in den Datensätzen der einzelnen Fachverfahren sowie en zur Datenübermittlung. Die neuen Gemeinsamen Grundsätze Kommunikationsdaten gelten für folgende Fachverfahren: - Meldungen nach der DEÜV - Beitragsnachweisverfahren Arbeitgeber - Beitragsnachweisverfahren Zahlstellen - Beitragserhebungsmeldungen zur berufsständischen Versorgung - Zahlstellen-Meldeverfahren - Erstattungsanträge nach dem AAG - Sofortmeldungen - Meldungen zur berufsständischen Versorgung nach der DEÜV Übergangsfrist: Konvertierung eingehender Datensätze für den Zeitraum 01.01.2016 bis 31.03.2016 In den Grundsätzen zum DEÜV-Meldeverfahren (inklusive DASBV-Meldungen), AAG- Antragsverfahren und Zahlstellen-Meldeverfahren sowie zum Beitragserhebungsverfahren (DASBV) wurde eine Übergangsfrist für die Zeit vom 01.01.2016 bis 31.03.2016 aufgenommen, um die Jahreswechselarbeiten bei den Arbeitgebern zu erleichtern und zu entzerren. Das bedeutet: Für den vorgenannten Zeitraum werden eingehende Datensätze in der alten Version auch nach dem Stichtag 01.01.2016 verarbeitet. 12

Die Datenannahmestellen nehmen eine Konvertierung bzw. Verarbeitung solcher Datensätze für die Zeit vom 01.01.2016 bis 31.03.2016 vor. Lediglich im AAG- Verfahren ist zu beachten, dass die ab 2016 neu ins Verfahren aufgenommenen Rückmeldedateien in der neuen Fassung gesendet werden. Rückmeldungen im AAG- Verfahren haben aber lediglich scharakter und können zu einem beliebigen späteren Zeitpunkt ( nach Releaseinstallation) ins Abrechnungssystem übernommen werden. Weitere en werden mit dem Jahreswechselrelease bekanntgeben. Beitragsnachweise / Beitragserhebung In den Datensätzen der maschinellen Beitragsnachweise im Arbeitgeber- und Zahlstellenverfahren sowie der Beitragserhebung (DASBV) werden die Vorgaben zu den neuen Kommunikationsdaten berücksichtigt. Die angepassten Programme sind Bestandteil des JW-Patches. Es ist zu beachten, dass die Dateien nicht vor dem Tagesdatum 01.01.2016 an die Datenannahmestellen gesendet werden dürfen. Perfidia prüft diese Voraussetzung und lässt den Versand von Dateien in der neuen Version ab dem ersten Arbeitstag, das ist in 2016 der 04. Januar, zu. DEÜV-Meldungen AAG-Erstattungen Zahlstellenmeldungen DASBV- Meldungen Die Meldedateien der vorgenannten Verfahren werden mit Jahreswechsel-Release 2.45 an die neuen Vorgaben angepasst hier ergibt sich neben den Änderungen für die Kommunikationsdatenbausteine weiterer Anpassungsbedarf, der nur über eine Releaseinstallation aktualisiert werden kann. Aufgrund der eingeräumten Übergangsphase können alle Meldedateien bis Ende März 2016 weiterhin in der bisherigen Version gesendet werden. Mit Release 2.40 und JW-Update Dezember werden die neuen UV-Jahresmeldungen (Meldegrund 92), die künftig zusammen mit den DEÜV-Jahresmeldungen (Meldegrund 50) bis 15.02. an die Annahmestellen versendet werden, noch nicht ausgegeben. Die DEÜV-Jahresmeldungen können unabhängig davon nach der Abrechnung 01.2016 mit Release 2.40 versendet werden. Durch eine spätere Installation von Release 2.45, also z.b. in 02.2016, erkennt das Programm "Aufbau DEÜV- Meldungen", dass noch keine UV-Jahresmeldungen für 2015 erzeugt wurden und baut diese beim nächsten DEÜV-Lauf automatisch auf. 13

EGA-Märzklausel Wird ein sonstiger Bezug (EGA) in der Zeit vom 01.01. 31.3. ausgezahlt und übersteigt dieser zusammen mit dem laufenden Arbeitsentgelt die anteilige Beitragsbemessungsgrenze (BBG) des Kalenderjahres, dann ist diese Zahlung als so genannte Märzklausel dem letzten Abrechnungsmonat des Vorjahres (i.d.r. Dezember) zuzuordnen. Bislang konnte dieses SV-Entgelt noch in die Jahresmeldung (GD 50) einbezogen werden, wenn diese noch nicht übermittelt worden war, also i.d.r. bei Zahlung einer EGA MK im Januar eines Jahres. Diese Möglichkeit entfällt ab 2016. Nunmehr werden Einmalzahlungen, die aufgrund der Märzklausel dem Vorjahr zuzuordnen sind, immer mit dem Abgabegrund GD 54 gesondert gemeldet. Diese Vorgabe wird ebenfalls mit dem Jahreswechsel-Hotfix ausgeliefert. 14

Installation Jahreswechsel-Update Wichtige Hinweise für Anwender der Personalwirtschaft In der Personalwirtschaft darf der Patch ausschließlich auf den aktuellen VWE- Freigabestand 2.40.0 installiert werden! Aktuelle Patches für Release 2.40 Wie gewohnt finden Sie die aktuellen Korrekturen und Programmanpassungen zentral über die ID-Nr. 1469425 in der Wissensdatenbank oder unter dem nachstehenden Link: https://www.inforxtreme.com/espublic/en/answerlinkdotnet/solutions/viewsolution. aspx?solutionid=1469425 15