Soziale Netzwerke in der Praxis -Anwendung im Jugendamt und in der offenen Kinder- und Jugendarbeit-

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Transkript:

Soziale Netzwerke in der Praxis -Anwendung im Jugendamt und in der offenen Kinder- und Jugendarbeit- Kinder- und Jugendförderung beim Fachbereich Jugend und Familie des Kreises Borken

.aller Anfang ist schwer. immer mehr für uns relevante Berufsgruppen und Institutionen (z.b. Mitarbeiter in der offenen Kinder- und Jugendarbeit, Schulsozialarbeiter, etc.) organisieren sich zunehmend über Facebook und nutzen die Möglichkeiten Sozialer Netzwerke in ihrer Arbeit Soziale Netzwerke wie Facebook gehören mittlerweile zu der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen,- wir waren überzeugt: müssen am Puls der Zeit unserer Zielgruppe bleiben! uns als zuständiges Jugendamt war es nicht möglich zu verfolgen, wie die Kollegen und Einrichtungen über die sozialen Netzwerke agieren viele unserer Kollegen im Jugendamt wurden über ihren privaten Facebook- Account von Personen geadded, zu denen die Kollegen lediglich einen beruflichen Bezug haben Informationen von Institutionen wie z.b. bestimmte Projektunterlagen etc. wurden nur noch über Facebook eingestellt

.aller Anfang ist schwer. Für Multiplikatorenschulungen, Elternabende etc. die wir im Rahmen von Medienprävention durchführen, wurde es zunehmend unerlässlich selber aus der Praxis zu berichten zu können und z.b. auch Accounts beispielhaft präsentieren zu können. Bestimmte neue Phänomene und Schwierigkeiten, die sich über die sozialen Netzwerke ergeben, konnten von uns nicht verfolgt bzw. nachvollzogen werden. Wir organisieren eine Reihe von Fachtagungen, Fortbildungsveranstaltungen, Wettbewerben etc.- da Veranstaltungen zunehmend über soziale Netzwerke publik gemacht werden, fehlte uns diese Plattform für eine gute und effektive Öffentlichkeitsarbeit. Wir wollten die Legitimation unserer Verwaltung haben, beruflich mit Facebook zu arbeiten!

Öffentliche Verwaltung und Datenschlampe - Facebookwie passt das zusammen? große Vorbehalte innerhalb der Verwaltung,- bislang keine Facebook- Präsenz der Kreisverwaltung. Bedenken bzgl. Außendarstellung, Missbrauch, Datenschutz, legitime Nutzung innerhalb der Arbeitszeit.etc. Rechtfertigung unserer Fachabteilung durch fachliche Begründungen (siehe folgende Folien) Entscheidung im Vorstand der Kreisverwaltung darüber, dass Facebook- Account eingerichtet werden darf unter bestimmten Voraussetzungen: nur dienstliche Nutzung des Facebook-Accounts Kreis Borken Copyright muss eingehalten werden Bericht an Fachdienst EDV und Personal bei Schwierigkeiten, Missbrauch...

Welche fachlichen Aspekte sprachen unserer Meinung nach dafür, im Jugendamt (Kinder- u. Jugendförderung) einen Facebook-Account zu haben zu müssen? 1. erzieherischer Kinder- und Jugendschutz 2. Offene und aufsuchende Kinder- und Jugendarbeit 3. Jugendsozialarbeit 4. Jugendverbandsarbeit 5. Sonstige

1. Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz Gem. 14 SGB VIII der erzieherische Kinder- und Jugendschutz als Aufgabe der Jugendhilfe definiert. Dieser umfasst die Bereiche Suchtprävention Gewaltprävention Gesundheitsprävention Schuldenprävention Jugendmedienschutz Wir sind der festen Überzeugung, dass der Bereich der Medienprävention mittlerweile bei allen o.g. genannten Präventionsthemen ein unerlässlicher Querschnittsbereich ist, der in allen aufgeführten Aufgabenfeldern eine sehr wesentliche Rolle spielt!!!!

1. Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz 1.1 Suchtprävention Szenen exzessiven Trinkverhaltens werden über Facebook online gestellt,- Jugendliche stacheln sich hierüber an zum exzessiven Alkoholkonsum neue Formen oder Ideen zum exzessiven Alkoholkonsum werden über Facebook publik gemacht Jugendliche verabreden sich über Facebook zu Massenveranstaltungen oder organisieren Flash-Mobs, die ebenfalls zum größten Teil mit exzessivem Alkoholkonsum verbunden sind. Online-Games werden über die sozialen Netzwerke verbreitet und können ohne ein Herunterladen gespielt werden. Diese sind problematisch, da es keine Altersbegrenzung gibt und auch Jugendliche animiert werden, die primär keine Affinität zu Online Games haben (u.a. Gefahr der Online-Sucht).

1.2.Gewaltprävention und Prävention strafrechtlich relevanter Aspekte Cybermobbing durch missbräuchliche Nutzung sozialer Netzwerke wie z.b. Facebook (Erstellung von Fake-Acounts, Einstellen von despektierlichen Fotos und Videos, Verunglimpfende Bemerkungen und Informationen etc.) Weitergabe gewaltverherrlichender Bilder oder Videos über soziale Netzwerke Weitergabe pornographischer Bilder oder Videos über soziale Netzwerke Gefahr, dass Erwachsene mit pädophilen Absichten zu Kindern und Jugendlichen über die sozialen Netzwerke Kontakt aufnehmen (z.t. unter Vortäuschung falscher Personendaten) Erfüllung strafrechtlich relevanter Vergehen durch die Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch die sozialen Netzwerke Erfüllung strafrechtlich relevanter Vergehen durch die Verletzung von Urheberrechten durch Bild, Ton, Film etc. bei Weitergabe über die sozialen Netzwerke

1.3. Gesundheitsprävention Online-Sucht als neue Form der Abhängigkeiten Foren, die im Hinblick auf Erkrankungen, Suchtverhalten, psychische Beeinträchtigungen sehr bedenkliche Plattformen darstellen (in Bezug auf Suizid, selbstverletzendes Verhalten, Anorexie etc.) Jugendliche öffnen sich im Chat oder über soziale Netzwerke mit ihren z.t. psychischen Problemen (geringere Hemmschwelle) 1.4. Schuldenprävention Abo- Abzocke, Abo-Fallen kostenpflichtige Online-Spiele (Spielverbesserungen, Zeitausgleiche) über Facebook, die zunächst bei Spielbeginn suggerierten, kostenlos zu sein

2. Offene Kinder- und Jugendarbeit & 3. Jugendverbandsarbeit Bericht Philipp Hatkämper aus der Praxis

4. Jugendsozialarbeit und hier ein Beispiel, dass im Rahmen von Berufswahlorientierung und Bewerbungstrainings im Bereich Jugendsozialarbeit eingesetzt wird und auch soziale Netzwerke betrifft... http://www.youtube.com/watch?v=n1trondzbwg

5. Sonstige fachliche Aspekte.. Trennung privater und dienstlicher Account wichtig für die eigene Berufshygiene verbesserte Öffentlichkeitsarbeit Inklusion: unsere Praxis zeigt, dass gerade Jugendliche mit Behinderungen sehr stark in sozialen Netzwerken vertreten sind und besonderer Aufklärung in Bezug auf die Gefahren der neuen Medien bedürfen

.und unser Hauptargument für einen eigenen Facebook-Account im Jugendamt war: da wir sowieso in Bezug auf die neuen Medien unserer wichtigsten Zielgruppe immer ein klein wenig hinterherlaufen, wollen wir den Anschlusszug nicht verpassen.!!!!!!

Wie ist der Facebook-Acount im Jugendamt (Kinder- und Jugendförderung) angelegt und organisiert? eigene Emailadresse die über unser Outlook-Programm der Verwaltung läuft und uns entsprechend für Facebook genutzt werden kann alle Kollegen unserer Fachabteilung Kinder- und Jugendförderung haben Zugriff auf unseren Account und können mit Facebook arbeiten, d.h. Informationen posten, Personen und Institutionen adden, Seiten anderer Institutionen besuchen oder chatten. Verlinkung mit unserer Internetpräsenz

Sage es mir und ich werde es vergessen. Zeige es mir und ich werde mich daran erinnern. Beteilige mich und ich werde es verstehen. -Laotse-

Noch Fragen???? Kreis Borken Kinder- und Jugendförderung Ute Gewers Tel: 02861/822240 u.gewers@kreis-borken.de Emailadresse für den Facebook- Acount: jugendarbeit@kreis-borken.de