Begutachtung des Areals "Alte Druckerei Fortschritt" in Erfurt. hinsichtlich der Vorkommen von Fledermäusen und Gebäudebrütenden

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Transkript:

Begutachtung des Areals "Alte Druckerei Fortschritt" in Erfurt hinsichtlich der Vorkommen von Fledermäusen und Gebäudebrütenden Vogelarten Auftraggeber: Famos Immobilien Erfurt Altstadttor GmbH & Co. KG Raderbroich 9, 41352 Korschenbroich Bearbeitung: Dipl.-Biologin Inken Karst Häßlerstraße 99 99099 Erfurt Tel. 0162-6754085 Mail: inken.karst@web.de (Finanzamt Erfurt, Steuernummer: 151/151/65027) Erfurt, 08.09.2009

Inhaltsverzeichnis 1. EINLEITUNG UND AUFGABENSTELLUNG 3 2. UNTERSUCHUNGSMETHODEN 4 Quartierkontrolle 4 Erfassung Gebäudebrütender Vogelarten 4 Bewertung der Artenvorkommen und Schlussfolgerungen 4 3. ERGEBNISSE 6 Recherche und potenzielle Fledermausvorkommen 6 Recherche und potenzielle Vorkommen Gebäudebrütender Vogelarten 6 Quartiersituation und vorkommen von Fledermäusen 7 Quartiersituation und vorkommen Gebäudebrütender Vogelarten 8 4. BEWERTUNG 9 Fledermausvorkommen 9 Vorkommen Gebäudebrütender Vogelarten 10 5. EMPFEHLUNGEN ZUR VERMEIDUNG NEGATIVER AUSWIRKUNGEN / MAßNAHMENKATALOG 11 Fledermäuse 11 Gebäudebrütende Vögel 12 6. LITERATUR 12 ANHANG 13 Übersicht der Begehungen: 13 2

1. Einleitung und Aufgabenstellung Fast alle Fledermausarten haben in den 60er und 70er Jahren des vergangenen Jahrhunderts in Mittel- und Westeuropa erhebliche Bestandseinbrüche erfahren (Schober & Grimmberger 1998). Verantwortlich für die Abnahme der Bestände ist eine Reihe von Faktoren, die in ihrer Wirkung komplex betrachtet werden müssen. Neben der Intensivierung und Veränderung der Landnutzung in nahezu allen Bereichen ist auch der direkte Verlust an Quartieren durch Zerstörungen oder Beeinträchtigungen dafür verantwortlich. Dem dramatischen Rückgang der gesetzlich geschützten Fledermäuse entspricht die Aufnahme fast aller Arten in die Roten Listen Thüringens und des Bundes. Außerdem wurden zum Schutz von Fledermausarten verschiedene Richtlinien und internationale Abkommen erarbeitet und beschlossen. Neben dem 1991 ratifizierten Abkommen zur Erhaltung der Fledermäuse in Europa (EUROBATS) ist insbesondere die FFH-Richtlinie (EU 1992) zu nennen. Im Anhang IV dieser FFH-Richtlinie sind alle einheimischen Fledermausarten aufgeführt. Für ihre Populationen muss ein günstiger Erhaltungszustand gewährleistet werden. Seit kurzem wird der Aspekt des Fledermausschutzes zunehmend auf allen Planungsebenen berücksichtigt nicht zuletzt aus Gründen der Rechtssicherheit für die Vorhabensträger. Auch Gebäudebrütende Vogelarten sind u.a. durch Sanierungen und Umbauten von Gebäuden zunehmend gefährdet und finden ebenfalls aufgrund ihres Schutzstatus (Roten Listen der Länder und des Bundes sowie Europäischen Vogelschutzrichtlinie) zunehmend Berücksichtigung in den Planungsebenen. Im Zuge des Bebauungsvorhabens - Entwicklung der Industriebrache "Druckerei Fortschritt" in Erfurt zum Geschäftshaus mit Fachmarktzentrum "ALTSTADTTOR" - wird ein Gutachten bezüglich Vorkommen von Fledermäusen und Gebäude brütenden Vogelarten vom Auftraggeber benötigt. Diese beiden Tiergruppen sind durch geplante Abrisse bzw. Veränderungen im Gebäudebestand auf dem Planungsgebiet betroffen und müssen artenschutzrechtlich berücksichtigt werden. Folgende Fragen sollten im Rahmen der Untersuchung beantwortet werden: Nutzen Fledermäuse Gebäude bzw. Gebäudeteile (Dachböden, Keller, Fassadenspalten) als Tagesquartier (Welche Arten, Tieranzahl, Status)? Nisten Gebäudebrütende Vogelarten an/in Gebäuden bzw. Gebäudeteilen des Areals (Welche Arten, Tierzahl, Status)? Wie sind die Ergebnisse artenschutzrechtlich zu bewerten? Welche Schlussfolgerungen ergeben sich aus den Ergebnissen und der Bewertung für die Bauleitplanung und die Baumaßnahme? 3

2. Untersuchungsmethoden Zur Beantwortung der unter Punkt 1 aufgeführten Fragen musste eine Erfassung mit einer Kombination verschiedener Methoden erfolgen: Kontrolle der Gebäude bzw. Gebäudeteile (Dachböden, Keller, Spalten, Hohlräume) am Tage, Ausflugbeobachtung am Abend/ Einflugbeobachtung in den frühen Morgenstunden, zur Artbestimmung: Begehung mit Ultraschall-Detektoren (Aufzeichnung zeitgedehnter Rufe, Lautanalyse), mehrmalige Brutvogelkartierung. Quartierkontrolle Um abzuklären, ob sich auf dem Gelände der ehem. Druckerei Fortschritt Fledermausquartiere befinden, sollte eine umfassende Gebäudekontrolle, vor Allem aller zugänglichen Dachböden und Kelleranlagen, durchgeführt werden. Außerdem sollte in 4 Begehungen zwischen Mai und August nach unzugänglichen Spaltenquartieren gesucht werden. Dabei wurde in den frühen Morgenstunden zur Dämmerung, wenn Fledermäuse schwärmend in die Quartiere einfliegen und sie so dem Beobachter anzeigen, nach besetzten Fledermausquartieren visuell und mit Hilfe eines Fledermausdetektors gesucht. Um Einzeltiere zu erfassen, fanden zusätzlich zwei Begehungen am Abend zur Ausflugszeit auf dem Gelände statt. Der Untersuchungszeitraum deckt den kompletten Wochenstubenzeitraum, die Phase der Jungtierschwärmung (Suche nach alternativen Quartiermöglichkeiten im August) sowie spätsommerliche Paarungszeit (Ende August) ab. Um fliegende Fledermäuse auf Quartier- und Nahrungssuche akustisch nachzuweisen und näher bestimmen zu können, wurde mit Hilfe eines Fledermausdetektors (Pettersson D240x, Fa. Pettersson, Schweden) mit Heterodyning- und Zeitdehnungsfunktion die Rufe der Fledermäuse aufgezeichnet und mit einem DAT-corder (TCD-D100, Fa. Sony) aufgenommen. Die Rufaufnahmen wurden später mit dem Rufanalyse-Programm BATSOUND der Fa. Pettersson am PC ausgewertet und die Arten, soweit möglich, determiniert. Erfassung Gebäudebrütender Vogelarten Neben den Fledermäusen sollten Brutvorkommen von Gebäudebrütenden Vogelarten (Turmfalke, Dohle, Mauersegler, Mehl- und Rauchschwalbe) erfasst werden. Hierfür wurde innerhalb von 2 Begehungen die gesamte Gebäudesubstanz mit Schwerpunkt auf Fassaden und Dächer kontrolliert. Zusätzlich erfolgte eine zweimalige Beobachtung der Gebäude über einen längeren Zeitraum, um brütende Mauersegler festzustellen und zu lokalisieren. Bewertung der Artenvorkommen und Schlussfolgerungen Zur besseren Bewertung der Fledermausvorkommen im Untersuchungsgebiet wurde der Kenntnisstand der Fledermausfauna aus dem unmittelbaren Bereich zusammengetragen. Die Daten stammen weitgehend vom landesweiten Datenspeicher der Koordinationsstelle für Fledermausschutz in Thüringen. Daten zu Gebäudebrütervorkommen entstammen dem Umwelt- und Naturschutzamt der Stadt Erfurt. 4

Der Gefährdungsgrad der Fledermausarten wird anhand der Roten Liste BRD (BfN 1999) und der Roten Liste Thüringen (Biedermann et al. 2001) eingeschätzt. Der besondere Schutzstatus der Fledermausarten leitet sich aus der Bundes-Artenschutz-Verordnung und der Europäischen Richtlinie zum Schutz von Flora, Fauna und Habitat (92/43/EWG) sowie aus verschiedenen internationalen Schutz-Abkommen ab. Der Schutzstatus der Gebäude brütenden Vogelarten wurde aus der Europäischen Vogelschutzrichtlinie, der Gefährdungsgrad aus den Roten Listen der BRD und Thüringen hergeleitet. Zusätzlich wird für erfasste Fledermäuse bzw. Gebäudebrütende Vogelarten ein Maßnahmenkatalog erstellt, der Vorschläge zur artenschutzgerechten Umsetzung möglicher Bauplanungen bzw. -vorhaben aufzeigt. 5

3. Ergebnisse Recherche und potenzielle Fledermausvorkommen Aus dem Stadtgebiet von Erfurt liegen aktuell Nachweise von mindestens 16 verschiedenen Fledermausarten vor (Tab. 1). Bezogen auf die Flächengröße Erfurts ist diese Artenzahl im Vergleich zu anderen Städten und Landkreisen in Thüringen beachtlich und zeugt von einem hohen Strukturreichtum der Stadt, den die Fledermäuse erfolgreich nutzen. Für mindestens 10 dieser Fledermausarten stehen im Untersuchungsgebiet potentielle Quartiermöglichkeiten zur Verfügung (vgl. Tab. 1). Tab. 1: Nachgewiesene Fledermausarten im Stadtgebiet von Erfurt sowie deren Einschätzung (+) zum Vorkommen auf dem Gelände der ehem. Druckerei Fortschritt (Quartiernutzung). Nr. Art Wissenschaftlicher Name zu erwartende Arten Quartiervorkommen* 1 Kleine Hufeisennase Rhinolophus hipposideros + 2 Bechsteinfledermaus Myotis bechsteinii - 3 Große Bartfledermaus Myotis brandti + 4 Wasserfledermaus Myotis daubentonii - 5 Großes Mausohr Myotis myotis + 6 Kleine Bartfledermaus Myotis mystacinus + 7 Fransenfledermaus Myotis nattereri - 8 Kleiner Abendsegler Nyctalus leisleri - 9 Großer Abendsegler Nyctalus noctula - 10 Rauhhautfledermaus Pipistrellus nathusii + 11 Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus + 12 Mückenfledermaus Pipistrellus pygmaeus + 13 Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus + 14 Zweifarbfledermaus Vespertilio murinus + 15 Braunes Langohr Plecotus auritus + 16 Mopsfledermaus Barbastella barbastellus + *nur Sommerquartiernutzung, eine Winterquartiernutzung wird mit der Vorgabe des Untersuchungszeitraumes nicht überprüft. Recherche und potenzielle Vorkommen Gebäudebrütender Vogelarten Im Stadtgebiet von Erfurt kommen Dohlen, Mauersegler, Mehlschwalben sowie Turmfalken vor. Im Stadtzentrum brüten am Rathaus und im Wohnquartier Huttenplatz eine Kolonie von Mehlschwalben mit mehreren Nestern. Turmfalken nisten in der Kaufmannskirche, in der Ägidienkirche und am Radisson Hotel. Und seit diesem Jahr gibt es wieder zwei Brutpaare Dohlen in der Kaufmannskirche. Alle Quartiere befinden sich nur wenige 100m Luftlinie entfernt vom Untersuchungsgebiet. Jede der aufgezählten Gebäudebrütenden Vogelarten kann potenziell auf dem USG leben und sich reproduzieren. 6

Quartiersituation und vorkommen von Fledermäusen Eine erste Geländebegehung erfolgte am 14.04.2009. Dabei wurden alle begehbaren Gebäudeteile auf Fledermaus- und Brutvögelvorkommen untersucht. Vor allem die beiden Mittelalterlichen Gebäude (Johannisstraße 162/163) besitzen Dachbodenstrukturen, die für Gebäudebewohnende Fledermausarten (Arten, die frei von der Decke hängen und einen großen Dachraum benötigen, um den Jungtieren fliegen zu lernen) eine gute Quartiereignung aufweisen (Abb. 1). Die Dachböden der Gebäude im nördlichen Areal sind ausgebaut und die Dachböden der Gebäude entlang des Juri-Gagarin-Rings sind teilweise sehr zugig und offen und eignen sich weniger als Fledermausquartier in Dachböden. Bei der Gebäudekontrolle konnten keine Hinweise auf Vorkommen von Gebäudebewohnenden Fledermausarten, wie Großes Mausohr, Braunes und Graues Langohr oder Kleine Hufeisennase, gefunden werden. Vereinzelt wurden Kotstücken gefunden, die eher auf Hangplätze zur nächtlichen Rast hinweisen. Abb. 1: Blick auf Gebäude: Johannisstraße 162/163, Pfeil: Dachabschnitt, aus dem die Zwergfledermaus (grün) und die Breitflügelfledermaus (rot) am Abend ausgeflogen sind. An den Fassaden und in offenen Gebäudeteilen gibt es eine Vielzahl von Unterschlupfmöglichkeiten in Ritzen und Spalten, Holzverkleidungen und Zwischendecken, die für Spaltenbewohnende Fledermausarten (Arten, die engen Körperkontakt zum Untergrund bevorzugen) eine gute Quartiereignung besitzen. So konnten während der Geländebegehungen zwischen Juni und August in den Abendstunden Einzelquartiere von Zwergfledermaus und Breitflügelfledermaus hier erfasst werden, auch wenn die genaue Einflugöffnung am jeweiligen Gebäudeteil nicht genau lokalisierbar war (vgl. Abb. 1 und 2 sowie Anhang). Wochenstubenquartiere (Orte, an denen im Sommer die Weibchen gemeinsam ihre Jungtiere gebären und aufziehen) wurden im Untersuchungszeitraum nicht erfasst. Zwergfledermäuse wurden auch im Innenhof jagend über einen längeren Zeitraum beobachtet. 7

Die Keller der Gebäude erwiesen sich bei der Begehung als ungeeignet für eine Fledermausüberwinterung, da sie nicht frostsicher sind und keine Spalten und Ritzen besitzen. Abb. 2: Ergebnisse der Fledermaus und Brutvogelerfassung Quartiersituation und vorkommen Gebäudebrütender Vogelarten Während der Begehungen am Tage konnten keine Quartiere von Dohlen, Schwalben und Turmfalken an den zu untersuchenden Gebäuden beobachtet werden, auch wenn die Gebäudestrukturen für alle genannten Vogelarten geeignet sind. Während der Begehungen konnten zwei Mauerseglerbrutpärchen beim Einflug unter die Dachrinnen am Gebäude zum Juri-Gagarin-Ring und am nördlichen Gebäude beobachtet werden (vgl. Abb. 2 und 3 sowie Anhang). 8

Abb. 3: Markierungen zeigen auf die Beim Einflug beobachteten Mauersegler Pärchen (Nistplätze) unter den Dachrinnen. Ein Hausrotschwanz und einige verwilderte Haustauben hielten sich an/in verschiedenen Gebäuden auf und brüteten hier. Beide Arten sind für die Erfassung und Bewertung nicht von Bedeutung. 4. Bewertung Fledermausvorkommen Alle einheimischen Fledermausarten sind im Anhang IV der FFH-Liste aufgeführt. Für ihre Populationen muss ein günstiger Erhaltungszustand gewährleistet werden! Zudem sind sie nach BundesArtenSchutzVerordnung streng geschützt. Während der Untersuchungen im Sommer 2009 konnte ein Einzelquartier der Zwergfledermaus und der Breitflügelfledermaus erfasst werden. Beide Arten sind typische Spalten bewohnende Fledermausarten, die an Gebäuden ihre Quartiere beziehen und stark mit dem Menschen vergesellschaftet sind. Als Spaltenbewohner nutzt sie Lücken, Ritze oder Spalten an Fassaden von Gebäuden. Auch ihre Jagdgebiete befinden sich vorzugsweise im besiedelten Bereich. Von der Zwergfledermaus sind in Erfurt bislang nur zwei Wochenstubenquartiere im Süden der Stadt bekannt. Aufgrund ihrer Präsenz im Stadtgebiet und ihrer Spaltendenbewohnenden Lebensweise ist jedoch davon auszugehen, dass es weitere Vorkommen im Stadtgebiet gibt. Durch Sanierungen und Abrissarbeiten ist sie dennoch bedroht. In Thüringen steht sie als gefährdet in der Roten Liste (vgl. Tab. 2) Von der Breitflügelfledermaus gibt es in Erfurt bislang nur wenige bekannte Einzel- und Sommerquartiere. Meist werden sie bei ähnlichen Untersuchungen in gleichen Quartiersituationen entdeckt. Hieraus leitet sich ihre ebenfalls hohe Gefährdung bei drohenden Sanierungen oder Abrissarbeiten ab (Rote Liste Thüringen 2 ). 9

Tab. 2: Nachgewiesene Fledermausarten im USG (ehem. Druckerei Fortschritt) 2009 und ihre Gefährdungskategorien und Schutzstatus. RL: Rote Liste, FFH: Flora-Fauna-Habitat- Richtlinie, 2: stark gefährdet, 3: gefährdet, V: Vorwarnstufe. Nr. Art Wissenschaftliche Namen RL Thür. RL BRD Schutz 1 Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus 3 -, FFH IV 2 Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus 2 V, FFH IV Der Untersuchungszeitraum deckt den kompletten Wochenstubenzeitraum, die Phase der Jungtierschwärmung (Suche nach alternativen Quartiermöglichkeiten im August) sowie den Beginn der Paarungszeit ab. Das USG blieb jahrelang ungenutzt. Eine ruderale Pflanzengesellschaft entwickelte sich auf der Fläche, die Lebensraum für zahlreiche Insekten und somit Nahrungsgrundlage für Fledermäuse bietet. Vor allem Zwergfledermäuse haben das USG als nahe gelegenes Jagdhabitat genutzt. Vorkommen Gebäudebrütender Vogelarten Der Mauersegler ist in seinem Bestand derzeit nicht akut bedroht und ist deshalb nicht in der Thüringer Roten Liste aufgeführt. Doch auch er leidet unter Wohnungsnot: alte Häuser werden saniert und neue gleich hermetisch abgeriegelt, so dass es zunehmend an Nistmöglichkeiten mangelt, auch in Erfurt. Dennoch sind sie vor allem im Stadtzentrum und dem Gründerzeitgürtel sowie in der Löbervorstadt und Daberstedt nistend zu beobachten. Der Nachweis ergänzt somit das bekannte Brutgebiet. Als langlebiger, ortstreuer Vogel kehrt er noch viele Jahre in die Gegend seines Brutplatzes zurück. Findet der Mauersegler an diesen Stellen jedoch keine Nistplätze mehr vor, wird sich sein Bestand ohne Nachwuchs auf Dauer verringern und der Mauersegler langsam aus den Städten verschwinden. Deutschlandweit ist er deshalb wie in die Rote Liste mit der Kategorie V = Vorwarnstufe aufgelistet. Tab. 3: Nachgewiesene Gebäudebrütende Vogelarten im USG, ihre Gefährdungskategorien und ihr Schutzstatus. RL: Rote Liste, V: Vorwarnstufe, Nr. Art Wissenschaftliche Namen RL Thür. RL BRD 1 Mauersegler Apus apus - V Auch beim Mauersegler ist anzumerken, dass die ungestörte Entwicklung der Pflanzen mit dem dazugehörigen Insektenreichtum sich positiv auf die Nahrungsgrundlage der hier vorkommenden Tiere und Brutpaare ausgewirkt hat. Mit dem Verlust der Fläche verringert sich das Insektenangebot auf dem Gelände und dem Luftraum darüber. 10

5. Empfehlungen zur Vermeidung negativer Auswirkungen / Maßnahmenkatalog Fledermäuse Da vorgesehen ist, Gebäude bzw. teile auf dem Gelände abzureißen bzw. zu sanieren (und somit Quartiere von besonders geschützten Arten: Breitflügelfledermaus und Zwergfledermaus verloren gehen), muss der Eigentümer eine artenschutzrechtliche Befreiung von den Verboten des 42 BNatschG bei der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Erfurt beantragen. Dies ist möglich, wenn keine Tiere direkt zu Schaden kommen, und die lokale(n) Population(en) in einem günstigen Erhaltungszustand verbleiben. Da es sich nach jetzigem Kenntnisstand um Einzelquartiere handelt, kann der Quartierverlust durch Anbringung von Ersatzquartieren kompensiert werden. Diese müssen vielfältige Quartiermöglichkeiten für etliche Jahre bieten (möglichst dauerhaft). Da gerade Spaltenbewohnende Fledermausarten ihre Quartiere während des Sommers häufig wechseln und auf dem USG z. Z. eine Vielzahl von potentiellen Quartieren vorhanden ist, muss dies in ausreichender Anzahl erfolgen. 1. Im Planungsgebiet sind demzufolge mindestens 10 Ersatzquartiere für die Spaltenbewohnenden Fledermausarten in die Fassaden zu integrieren (z.b. Fa STROBEL Naturschutzbedarf, Schmölln/ www.naturschutzbedarf-strobel.de; Firma SCHWEGLER www.schwegler-natur.de). Die Ersatzquartiere müssen in südliche oder westliche Richtung ausgerichtet installiert werden, damit ausreichend Sonne das Quartier erwärmt. Empfehlenswert ist, dass mindestens 2-3 Fassadenflachkästen pro Gebäude angebracht werden. Eine Integration der Kästen in die Fassade ist aus optischen Erwägungen möglich aber nicht notwendig. Zu beachten ist, dass die Ersatzquartiere in ausreichender Höhe eingebaut werden (Traufbereich), damit Störungen durch Fressfeinde oder den Menschen vermieden werden. Außerdem dürfen die Einflugbereiche der Ersatzquartiere nicht am Abend durch Werbe-, Straßen- bzw. Wegebeleuchtungen angestrahlt werden, damit die Tiere unentdeckt und geschützt von der Dunkelheit ausfliegen können. 2. Generell sollte die Beleuchtung auf dem Planungsgebiet aus insektenfreundlichen Gelblicht bestehen, damit diese nicht aus der Vegetation angelockt werden und so den Fledermäusen nicht mehr als Nahrung zur Verfügung stehen: gelbes Licht statt weißes Licht! 3. Der Abriss der bestehenden Gebäude darf nur im Zeitraum zwischen Oktober und März erfolgen. In dieser Zeit halten Fledermäuse meist in unterirdischen Quartiersituationen Winterschlaf. Bei den geplanten Baumaßnahmen gehen Jagdhabitate für Fledermäuse durch Abholzen von Bäumen, Sträuchern und Staudenfluren verloren. Dieser Verlust muss ausgeglichen werden. 4. Bei der Bepflanzung der Dachterrasse auf dem Gelände muss darauf geachtet werden, dass einheimische Gehölze z.b. hochstämmige Obstbäume oder Sträucher sowie Stauden angepflanzt werden, die positiv auf die Insektenfauna im Gebiet wirken und somit eine potentielle Nahrungsgrundlage für Fledermäuse zur Verfügung stellen. 11

Gebäudebrütende Vögel Durch die geplante Baumaßnahme gehen ebenfalls Brutstätten vom Mauersegler verloren, für deren Verlust Ersatzquartiere geschaffen werden müssen. 5. An den Süd-, Südwest- und Südostfassaden der sanierten bzw. neu errichteten Gebäude müssen mindestens 6 Ersatzquartiere für Mauersegler in die Fassaden integriert werden. (z.b. Fa STROBEL Naturschutzbedarf, Schmölln/ www.naturschutzbedarf-strobel.de; Firma SCHWEGLER www.schwegler-natur.de). Zu beachten ist, dass die Ersatzquartiere in ausreichender Höhe eingebaut werden (Traufbereich), damit Störungen durch Fressfeinde oder den Menschen vermieden werden. 6. Abrissarbeiten der ehemaligen Quartier-Gebäude dürfen nur zwischen September und März durchgeführt werden, dann befinden sich die Mauersegler in ihren südlichen Überwinterungsgebieten. 7. Auch für die Jäger im freien Luftraum, wie der Mauersegler, ist ein reiches Insektenvorkommen durch die bevorzugte Pflanzung einheimischer Gehölze und Stauden von Vorteil und muss als Ausgleich durch den Verlust von Bäumen und Sträuchern (auch ruderal entwickelt) angestrebt werden. 6. Literatur BfN / Bundesamt für Naturschutz (Hrsg.) (1999): Fledermäuse und Fledermausschutz in Deutschland BIEDERMANN, M.; GEIGER, H.; SCHORCHT, W.; TRESS, J. (2001): Rote Liste der Fledermäuse (Mammalia: Chiroptera) Thüringens - Naturschutzreport 18 EUROPÄISCHE UNION (EU)(1992): Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.5.92 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen - Amtsblatt der europäischen Gemeinschaft Nr. L206/7 (Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie) SCHOBER, W. & GRIMMBERGER, E. (1998): Die Fledermäuse Europas: Kennen - Bestimmen Schützen. 2, aktualisierte und erw. Aufl. Stuttgart 12

Anhang Übersicht der Begehungen: Datum Zeit Bemerkung/Ergebnis 14.04.2009 tagsüber zahlreiche Quartiermöglichkeiten für Spaltenbewohnende Fledermausarten vorhanden, vorhandener Dachböden Johannisstraße 162/163 als Fledermausquartiere ungenutzt aber geeignet, übrige Dachböden ausgebaut; Einzelne Kotstücken gefunden aber keine Hinweise auf Fledermausvorkommen innerhalb der Gebäude; Keller als Winterquartier ungeeignet; Keine Brutvogelvorkommen: Rauch-, und Mehlschwalben, Turmfalken, Dohlen erfasst; einzelne verwilderte Haustauben an/in verschiedenen Gebäudeteilen 28.05.2009 tagsüber Keine Brutvogelvorkommen: Rauch-, und Mehlschwalben, Turmfalken, Dohlen erfasst; Mauersegler überfliegen Gelände; einzelne verwilderte Haustauben an/in verschiedenen Gebäudeteilen 30.05.2009 morgens Zwergfledermaus umfliegt Gebäudekomplex aus Richtung Juri-Gagarin- Ring, kein Einflug erkennbar 15.06.2009 morgens Im Innenhof fliegt Zwergfledermaus, kein genauer Einflug lokalisierbar 24.06.2009 tagsüber Bis zu 15 Mauersegler schwärmen im Luftraum über USG, Einflug eines Mauerseglerpärchens an Gebäude Juri-Gagarin-Ring (vgl. Abb. 2 und 3) Hausrotschwanz nistet an Gebäude Johannisstraße 160 im Innenhof, keine weiteren Gebäudebrütenden Vogelarten beobachtet; einzelne verwilderte Haustauben an/in verschiedenen Gebäudeteilen 24.06.2009 abends 1 Zwergfledermaus fliegt gegen 21:50Uhr im Bereich Johannesstraße 162 Innenhof aus (nicht genau lokalisierbar) und jagt bis 22:30Uhr hier, 1 Breitflügelfledermaus fliegt ebenfalls aus gleichem Quartierumfeld aus und verschwindet in NO Richtung über die Dächer 21.07.2009 abends Ab 21:23Uhr jagen bis zu 2 Zwergfledermäuse im Innenhof, 2 Mauersegler Pärchen fliegen in selbes Quartier wie am 24.06. ein 22.07.2009 morgens Keine Tierbeobachtungen 25.08.2009 morgens 1 Zwergfledermauskontakt Johannesstraße 162/163 13