Transfermaßnahmen und Transfergesellschaften



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Transkript:

Transfermaßnahmen und Transfergesellschaften Der Weg Entlassungen > Sozialplan > Transfermaßnahmen & / oder Transfergesellschaft > Vermeidung bzw. Verkürzung von Arbeitslosigkeit / Aufbau von Perspektiven Was bietet die connect.qbv.gmbh Unternehmen und ihren Mitarbeitern? Q wie Qualifizierung im Rahmen von Transfergesellschaften beraten wir die teilnehmenden Mitarbeiter/innen individuell zur Ihren Weiterbildungsmöglichkeiten und übernehmen für jeden Mitarbeiter die Organisation und Finanzierung der Qualifizierungen. B wie Beratung Wir unterstützen Sie bei der Ausgestaltung eines sozial verträglichen Stellenabbaus durch die Initiierung einer Transfermaßnahme und / oder gesellschaft Wir weißen Sie in Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit daraufhin, worauf Sie achten müssen und welche Ausformungen möglich sind. Wir informieren Sie über die aktuellen gesetzlichen Grundlagen und Fördermöglichkeiten V wie Vermittlung Wir suchen engagiert und für jeden Mitarbeiter persönlich über unsere 5000 Firmenkontakte nach neuen Arbeitsstellen und unterstützen im Bewerbungsverfahren 1

Wann ist eine Transfermaßnahme / -gesellschaft möglich? Sind Unternehmen aufgrund eines nicht nur vorübergehenden Arbeitsausfalls infolge wesentlicher Strukturänderungen (Betriebseinschränkungen, Betriebsstillegung) zu Personalanpassungsmaßnahmen gezwungen, können für die Mitarbeiter die Möglichkeiten von Transfermaßnahmen während der Kündigungsfrist und von Transfergesellschaften / Transfer-Kurzarbeit nach der Kündigung (gem. 216b SGBIII) genutzt werden, um Entlassungen zu vermeiden. Warum eine Transfermaßnahme / -gesellschaft? 1. Transfermaßnahme während der Kündigungsfrist Im Rahmen von Transfermaßnahmen bestehen die Möglichkeiten Ihre Mitarbeiter/innen währen der Kündigungsfrist durch ein von connect organisiertes EDV- und Bewerbungstraining sowie durch unsere Stellenakquise bei der Suche nach einer neuen Anstellung zu unterstützen. 2. Transfergesellschaften nach der Kündigung Entlassungen und damit Arbeitslosigkeit werden zunächst vermieden. Die von Personalanpassungen betroffenen Mitarbeiter werden in einer Transfergesellschaft zusammengefasst. Die Vermittlungsaussichten der Arbeitnehmer werden durch individuell sinnvolle berufliche Qualifizierungen, Trainings- und Orientierungshilfen sowie das connect Vermittlungscoaching wesentlich erhöht. Soziale Härten werden abgefedert. Vorteile und Folgen für das Unternehmen: Einvernehmliche Überleitung (Aufhebungsvertrag) der Mitarbeiter in die connect.qbv.gmbh Überschaubare Remanenzkosten und Termine (Festlegung im Sozialplan) Kostentransparenz der Strukturanpassungsmaßnahmen 2

Soziale Abfederung für die Mitarbeiter Vorteile für die Mitarbeiter (finanzieller + zeitlicher Gewinn) Mitarbeiter sind während der Zeit, in der sie in der Transfergesellschaft connect.qbv.gmbh sind, nicht arbeitslos. Mitarbeiter erhalten als Einkommen ein verhandeltes aufgestocktes Kurzarbeitergeld. Die Abfindung wird sofort fällig (mit Übertritt in die connect.qbv.gmbh). connect.qbv.gmbh bietet Orientierungshilfen und Beratung. Gezielte (am Arbeitsmarkt orientierte) Qualifizierungsmöglichkeiten, Bewerbungstraining und Vermittlungsaktivitäten und hilfen der connect.qbv.gmbh erhöhen die Chancen einer erfolgreichen Arbeitsaufnahme. connect.qbv.gmbh begleitet und unterstützt Mitarbeiter bei Wunsch auf dem Weg in die Selbstständigkeit. Wie muss das Unternehmen bei der Realisierung von Transfermaßnahmen/Transfergesellschaften vorgehen? 1. Unternehmen und Betriebsrat vereinbaren nach Abstimmung mit der Arbeitsagentur die Durchführung einer Transfermaßnahme / Transfergesellschaft (Transfer-Kurzarbeitergeld) im Rahmen von Interessenausgleich und Sozialplan. ACHTUNG: Fördervoraussetzung für Transfermaßnahmen und Transfergesellschaften ist die Einbindung der Agentur für Arbeit bereits ab den Verhandlungen 2. Betriebsrat und Unternehmen beauftragen die connect.qbv.gmbh mit der Realisierung der Transfermaßnahme / Transfergesellschaft. 3. Das Unternehmen und die connect.qbv.gmbh vereinbaren in Anlehnung an den Interessenausgleich und Sozialplan die finanziellen Rahmenbedingungen Ein Teil der erforderlichen Mittel kann aus den individuellen Kündigungsfristen der Mitarbeiter finanziert werden. Die Höhe der bereitgestellten Mittel bestimmt die Laufzeit der connect.qbv.gmbh und die Qualifizierungs- und Betreuungsmöglichkeiten während dieser Zeit. 4. Die Mitarbeiter können sich nach der Bekanntgabe der Rahmenbedingungen bis zu einem festgelegten Termin (Ausschlussfrist) für den Übertritt in die 3

connect.qbv.gmbh entscheiden. Ab diesem Zeitpunkt sind Sie Mitarbeiter der connect.qbv.gmbh. 5. Die connect.qbv.gmbh beantragt mit der Unterstützung des abgebenden Unternehmens Transfer-Kurzarbeitergeld und stellt für jeden Mitarbeiter nach Profiling - Gesprächen Berufwegepläne und Qualifizierungsangebote zusammen. Unser Erfolgsrezept: Eine umfassende Betreuung und die Verankerung der connect.qbv.gmbh vor Ort sind optimale Voraussetzung für Ihre Mitarbeiter. Wir sind und bleiben in der Region. Durch die enge Zusammenarbeit mit der regionalen Wirtschaft und intensive Betreuung der Mitarbeiter/innen erreichen wir überdurchschnittliche und nachhaltige Vermittlungsquoten. Wir vermitteln NICHT in Zeitarbeit. Eine enge Zusammenarbeit von allen Beteiligten (Unternehmen, Betriebsrat, connect.qbv.gmbh, Bundesagentur für Arbeit) ermöglicht einen reibungslosen Übergang der Mitarbeiter und die Prüfung der Bereitstellung zusätzlicher Fördermittel für Qualifizierungsmaßnahmen. Die connect.qbv.gmbh berät gern über diese Möglichkeiten (EU-Mittel, Sozialplanmaßnahmen) und arbeitet hier eng mit den zuständigen Ämtern zusammen. Ist eine Transfergesellschaft nicht möglich, kann man für seine betroffenen Mitarbeiter im Rahmen von Transfermaßnahmen einiges tun. Auch im Vorfeld von Transfergesellschaften sind Transfermaßnahmen sinnvoll. Möglichkeiten der Transfermaßnahmen während oder vor der Kündigungsfrist: - Gezielte Hilfe bei der Bewerbung und Stellensuche aus dem noch bestehenden Arbeitsverhältnis heraus - Beratung zu neuen Perspektiven - Arbeitsmarkbezogene Qualifizierung - Praktika - Zuschüsse zur Fortsetzung der Ausbildung 4

- Existenzgründungsberatung - Förderung neuer Beschäftigungsverhältnisse connect arbeitet mit Kompetenzträgern der Region, den Ländern, des Bundes und der Europäischen Union zusammen: - Regionale Firmen - Arbeitsagenturen Coburg, Bayreuth, Hof, Landesarbeitsamt Nürnberg - Stadt Neustadt - Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung - Bayer. Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen - Europäische Union, Arbeitsmarktfonds, Sozialfonds - Regionale, überregionale Bildungsinstitute - Wirtschaftsprüfer, Anwaltskanzleien, Expertenberatungen - IHK, HWK, TÜV-Akademie... Wir beraten Sie gerne über Voraussetzungen, Kosten und Möglichkeiten. Wichtig ist ein gemeinsamer Kontakt mit den Ansprechpartnern der Agenturen ab Beginn der Sozialplanverhandlungen! So erreichen sie uns: connect.qbv.gmbh Arnoldplatz 2 96465 Neustadt bei Coburg www.connect-neustadt.de Ihre Ansprechpartner: Anne Tränkner Sabine Lesch 09568 89 79 14 09568 89 79 13 at@connect-neustadt.de sl@connect-neustadt.de 5