«Wie erkennt man Häusliche Gewalt bei Kindern und Jugendlichen?»

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Transkript:

«Wie erkennt man Häusliche Gewalt bei Kindern und Jugendlichen?» Weiterbildung für Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter im Kanton Zürich Freitag, 23. März 2012 Katholischen Pfarrei, 8610 Uster Franziska Greber Co-Leiterin IST Interventionsstelle gegen Häusliche Gewalt Direktion der Justiz und des Innern des Kantons Zürich www.ist.zh.ch ist@ji.zh.ch 043 259 46 40

GSG 2. Definition Häusliche Gewalt Gewaltschutzgesetz (GSG) des Kantons ZH 1 Häusliche Gewalt liegt vor, wenn eine Person in einer bestehenden oder einer aufgelösten familiären oder partnerschaftlichen Beziehung in ihrer körperlichen, sexuellen oder psychischen Integrität verletzt oder gefährdet wird a. durch Ausübung oder Androhung von Gewalt oder b. durch mehrmaliges Belästigen, Auflauern oder Nachstellen. 2 Als gefährdende Person gilt, wer häusliche Gewalt ausübt oder androht. 3 Als gefährdete Person gilt, wer von häuslicher Gewalt betroffen ist.

Formen Häuslicher Gewalt Körperliche Gewalt Sexuelle Gewalt Verbale Gewalt: Drohungen, Entführungen Stalking: wiederholtes Belästigen, Nachstellen, Auflauern Vernachlässigung Psychische Gewalt: verbale Gewalt, Konditionierung Soziale Gewalt: Isolation, Einsperren Wirtschaftliche Gewalt

Partnerschaftliche und familiäre Gewalt (GSG) meint meistens Heterosexuelle, männliche Erwachsene, die Gewalt androhen oder ausüben HG in Partnerschaften Betagter HG von Eltern gegen ihre (minderjährigen/erwachsenen) Kinder HG erwachsener Kinder gegen (betagte) Eltern HG eines erwachsenen Bruders/einer erwachsenen Schwester gegen ein Geschwister

Partnerschaftliche und familiäre Gewalt (GSG) meint aber auch Kinder / Jugendliche also Minderjährige, die Gewalt androhen oder ausüben HG von Kindern/Jugendlichen gegen Ihre Eltern (Stiefeltern) HG von Kindern gegen Geschwister (Cousinen) HG in (ex-) partnerschaftlichen Jugendbeziehungen (gegen FreundIn)

Optimus Studie 2012 Sexuelle Übergriffe an Kindern und Jugendlichen in der Schweiz Formen, Verbreitung, Tatumstände 6700 SchülerInnen der 9. Klasse 324 Organisationen 1. Mädchen laufen zwei- bis dreimal eher in Gefahr, Opfer sexueller Gewalt zu werden denn Jungen. 2. Übermässiger Drogen- oder Alkoholkonsum, eine erhöhte Internetaktivität und ein gewaltbereites Umfeld erhöhen die Gefahr, Opfer eines sexuellen Missbrauchs zu werden. 3. Meist handelt es sich bei Jugendlichen Opfern um gleichaltrige Bekannte der Opfer oft sogar Liebespartner oder Dates. Bei jüngeren Kindern sind es vermehrt TäterInnen aus dem Umfeld der Familie. 4. Vorwiegend sind die Täter männlich. 6

Kinder und Jugendliche als Betroffene Häuslicher Gewalt? Die unterschiedlichen Beziehungskonstellationen, Kontexte, Vorgehensweisen der gefährdenden Person bedeuten, dass die Merkmale, an denen man Häusliche Gewalt erkennen kann, sehr unterschiedlich sind.

Erwachsene, männliche Gefährder GSG-Evaluation 2642 Datensätze / 2306 Gefährder 1.4.2007-31.12.2009 Physische Gewalt Psychische Gewalt 68% 76% Morddrohung 40% Alkohol involviert Stalking Waffeneinsatz Würgen Gewalt gegen Kinder 25% 23% 19% 16% 10% Sexuelle Gewalt 5% 0% 20% 40% 60% 80% 100%

Zahlen Kanton ZH 2011 477 Familien und 678 Kindern aller Altersstufen waren von Gewaltschutzverfügungen betroffen Darunter finden sich viele Einzelkinder Ein Teil dieser Familien war bei der kantonalen Kinderund Jugendhilfe bereits bekannt Genaue Zahlen fehlen noch

Zeitnahe Kinderansprachen im Kanton Zürich Pilotprojekt im Raum Zürich und in Winterthur Dauer bis 2013 Kooperation zwischen AJB, IST und MMI Marie Meierhofer Institut für das Kind (Begleitforschung) Kinder und Jugendliche erhalten (falls sie dies wünschen) nach einer polizeilichen Intervention eine eigene Beratung und Begleitung mit dem Einverständnis der Mutter

Zentrale Fragen Gefährlichkeit der Situation? Notwendigkeit der Intervention? Verhältnismässigkeit der Intervention? Gefährlichkeit einer Intervention? Art der Intervention?

«Wie erkennt man also Häusliche Gewalt bei Kindern und Jugendlichen?» 1. Hinschauen 2. Wahrnehmen 3. Er KENNEN 4. Handeln www.ist.zh.ch ist@ji.zh.ch Franziska Greber & Cornelia Kranich Co-Leiterinnen