Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat Pressetermin am Donnerstag, den 8. November 2012 Infoschild Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht Am Donnerstag, den 8. November, wird am Goetheplatz, Ecke Lindwurmstraße/Goethestraße in München das 1. Infoschild zur Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht aufgestellt. 1. Wie schaut das neue Schild aus? 1
2. Was bedeutet das Schild? Eine Benutzungspflicht besteht für einen "Radweg" immer dann, wenn dieser mit einem der folgenden drei Verkehrszeichen beschildert ist: Zeichen 237 Zeichen 240 Zeichen 241 Sonderweg Radfahrer gemeinsamer Fuß- und Radweg getrennter Rad- und Fußweg Steht keines der drei Verkehrszeichen, ist für Radler auch das Fahren auf der Straße erlaubt. Der Fahrradfahrer kann also entscheiden, ob er auf der Straße radelt oder einen vorhandenen Radweg nutzt. Das neue Schild ist folglich kein Verkehrszeichen, sondern hat lediglich Informationscharakter. 3. Warum wird das Schild aufgestellt? Mit der Zunahme von Verkehrsteilnehmern sind bei beengten Platzverhältnissen Konflikte zwischen Autofahrern, Radlern und Fußgängern vorprogrammiert. Aufklärungsarbeit wird deshalb immer wichtiger. Auch die Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht muss entsprechend kommuniziert werden, um die Änderung direkt vor Ort bekannt zu machen. Vielen Verkehrsteilnehmern sind nämlich die Regelungen zur Radwegbenutzungspflicht nicht geläufig und in Folge dessen kommt es immer wieder zu Irritationen und Konflikten. Auch das subjektive Empfinden einiger Radfahrer hält diese oftmals vom Fahren auf der Straße ab, auch wenn die Benutzungspflicht aufgehoben ist. Manchmal ist auch die Fahrweise einzelner Autofahrer ein Grund für Radler, die Straße zu meiden. Teilweise wird zu wenig Abstand gehalten, gehupt und gestikulierend auf den alten Radweg verwiesen. Um dies zu ändern und um für mehr Verständnis und Rücksichtnahme zu sorgen, stellt das KVR an verschiedenen kritischen oder "neuen" Stellen das Infoschild auf. Damit folgt das Kreisverwaltungsreferat dem Kölner Beispiel. 2
4. Wie wird das Schild eingesetzt? Insgesamt stehen 15 Schilder zur Verfügung. Die Schilder werden nicht dauerhaft an einer Örtlichkeit montiert. Geplant ist die Aufstellung für eine Übergangszeit. In diesen Monaten sollen die Verkehrsteilnehmer informiert werden, wenn die Radwegbenutzungspflicht gerade aufgehoben wurde und/oder wenn es aufgrund von Konflikten einer expliziten Aufklärung über die Regelung bedarf. 5. Wo wird das Schild überall aufgestellt? Im Stadtgebiet werden zunächst neun Infoschilder an folgenden Standorten aufgestellt: Pelkovenstraße - Fahrtrichtung Westen: Nordseite westlich Hanauer Straße; - Fahrtrichtung Osten: Südseite östlich Feldmochinger Straße Luisenstraße - Fahrtrichtung Norden: Ostseite nördlich Sophienstraße - Fahrtrichtung Süden: Westseite südlich Brienner Straße Goethestraße - Fahrtrichtung Norden: Ostseite nördlich Lindwurmstraße - Fahrtrichtung Süden: Westseite südlich Bayerstraße Ottobrunner Straße - Fahrtrichtung Norden: Ostseite nördlich Schmidtbauerstraße - Fahrtrichtung Süden: Westseite südlich Innsbrucker Ring Domagkstraße - Fahrtrichtung Westen: Nordseite westlich Ungererstraße In den aufgeführten Straßen- bzw. Straßenabschnitten wurde die Radwegbenutzungspflicht aufgehoben. Die vorhandenen Radverkehrsanlagen stehen den Fahrradfahren allerdings weiterhin als sog. andere Radwege zur freiwilligen Benutzung zur Verfügung. 3
6. Warum werden die Schilder am Ende der Radlsaison bzw. zum Winteranfang aufgestellt? Gerade im Winter fahren viele Radler auf der Straße, wenn die vorhandenen Radwege vereist oder noch nicht von Schnee geräumt worden sind. Auf den Straßen geht es dann noch enger zu. Dies führt unweigerlich zu Konflikten. Umso wichtiger ist es, dass alle Verkehrsteilnehmer wissen, wer wo fahren darf. Gerade auch dann, wenn das Radeln auf der Fahrbahn durch die Aufhebung der Benutzungspflicht explizit erlaubt ist. Hinzu kommt, dass Radler auch dann auf der Straße fahren dürfen, wenn benutzungspflichtige Radwege durch starken Schneefall, Vereisung, Glasscherben usw. tatsächlich unbenutzbar sind. 7. Warum wird die Benutzungspflicht von Radwegen überhaupt aufgehoben? Radler sollen überall dort, wo es möglich ist, auf der Straße im fließenden Verkehr mitfahren dürfen. Denn laut Unfallstatistik und Aussagen vieler Experten fahren Radfahrer auf der Straße häufig am sichersten, weil sie dort vom Kfz-Verkehr besser gesehen werden und es daher deutlich seltener zu Konflikten mit abbiegenden Fahrzeugen kommt. Das Kreisverwaltungsreferat prüft deshalb bereits seit Sommer 2010 systematisch die Benutzungspflicht aller Münchner Radwege. Jeder der ca. 400 Radwege bzw. Radwegabschnitte wird dabei anhand der örtlichen Gegebenheiten als Einzelfall individuell geprüft und vor allem im Hinblick auf die Verkehrssicherheit bewertet. Die letztendliche Aufhebung der Benutzungspflicht hängt nämlich von vielen unterschiedlichen Kriterien wie vorherrschender Geschwindigkeit, Kfz-Stärke, Flächenverfügbarkeit und Kontinuität der Radverkehrsführung ab. 8. Wo sind Benutzungspflichten schon aufgehoben worden? Bis heute hat das Kreisverwaltungsreferat stadtweit die Benutzungspflicht von 54 Radwegen aufgehoben. Im Rahmen der systematischen Überprüfung wurden bisher die Stadtbezirke Laim, Maxvorstadt und Schwabing-Freimann betrachtet, im Moment ist Au-Haidhausen an der Reihe. 4
Auswahl von Münchner Straßen mit aufgehobener Benutzungspflicht bzw. Ersatz durch Markierungslösung: Allacher Straße zwischen Von-Kahr-Straße und Wintrichring Arcisstraße Einsteinstraße zwischen Seeriederstraße und Grillparzerstraße Elisabethplatz Freudstraße Friedenheimer Straße in Fahrtrichtung Nord zwischen Heinrich-Heine-Straße und Zschockestraße und in Fahrtrichtung Süd zwischen Hogenbergstraße und Gotthardstraße Gerhardstraße Katharina-Von-Bora-Straße Limesstraße Lothstraße Maria-Eich-Straße Mariahilfplatz westliche Fahrbahn Milbertshofener Straße in Fahrtrichtung Ost zwischen Anwesen 146 und Leopoldstraße Otto-Hahn-Ring Plinganser Straße zwischen Dudenstraße und Wolfratshauser Straße Ridlerstraße Rosenheimer Straße Südseite zwischen Am Gasteig und Rosenheimer Platz Sankt-Martin-Straße Nordseite westlich Bahnunterführung und Sankt-Martins-Platz Säbener Straße Schumacherring Seidlstraße Thalkirchner Straße zwische Kapuziner Straße und Müllertstraße Trappentreustraße Traubestraße Unterhachinger Straße Von-der-Tann-Straße, Südseite zwischen Ludwigstraße und Königinstraße 5