Für Mensch & Umwelt Fünfter BDG-Umwelttag Die Revision der BVT-Merkblätter und die Umsetzung von BVT- Schlussfolgerungen in nationales Recht Sandra Leuthold Fachgebiet III 2.2/ Ressourcenschonung, Stoffkreisläufe, Mineral- und Metallindustrie
Gliederung 1 ERARBEITUNG VON BVT-MERKBLÄTTERN 1.1 Was sind BVT-Merkblätter? 1.2 Ablauf des Sevilla-Prozesses 1.3 Beteiligungsmöglichkeiten im Sevilla-Prozess 2 NATIONALE UMSETZUNG VON BVT-MERKBLÄTTERN 2.1 Umsetzung allgemein 2.2 Umsetzung von Anforderungen im Luft- und Wasserbereich 2.3 Herausforderungen 3 ZUSAMMENFASSUNG 30.09.2014 Sandra Leuthold 2
Was sind BVT-Merkblätter? RICHTLINIE 2012/75/EU ZU INDUSTRIEEMISSIONEN listet in Anhang I alle umweltrelevanten Industrieaktivitäten Integrierter, medienübergreifender Umweltschutz (Leitbild Nachhaltige Produktion) integrierte Genehmigung Genehmigungspflicht: Errichtung, Betrieb und Stilllegung von Anlagen nur auf der Grundlage von besten verfügbaren Techniken (BVT) Konsensualer Informationsaustausch zur Erarbeitung der Referenzdokumente über die besten verfügbaren Techniken (BVT-Merkblätter) in Sevilla ( SEVILLA-PROZESS) Zu jeder Industrieaktivität gib es ein BVT-Merkblatt 30.09.2014 Sandra Leuthold 3
Verbindlichkeit der BVT-Merkblätter DIE ERSTEN BVT-MERKBLÄTTER entstanden bereits unter der IVU-Richtlinie (Art. 17) in den späten 90er Jahren enthielten bereits Schlussfolgerungen zu den BVT, die zur Anlagengenehmigung aber nur heran zu ziehen/zu beachten waren wurden in der Genehmigungspraxis jedoch oft nicht heran gezogen BVT-MERKBLÄTTER UNTER DER IE-RICHTLINIE haben eine höhere Verbindlichkeit, weil die BVT-Schlussfolgerungen als eigenständiges, rechtsverbindliches Dokument ausgegliedert und als Durchführungsbeschluss der EU-Kommission veröffentlicht werden 30.09.2014 Sandra Leuthold 4
Ablauf des Sevilla-Prozesses - Arbeitshilfe DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION VOM 10.02.2012 MIT LEITLINIEN FÜR DIE ERHEBUNG VON DATEN SOWIE FÜR DIE AUSARBEITUNG DER BVT-MERKBLÄTTER Regelt den Ablauf der Erstellung und Revision der BVT-Merkblätter (einschl. Zeitplänen) Enthält und detaillierte Anforderungen zur Datenqualität, die die zu liefernden Anlageninformationen (Fragebogen) erfüllen sollen Fragebogen ist durch die sektorspezifische Arbeitsgruppe anzupassen 30.09.2014 Sandra Leuthold 5
Ablauf des Sevilla-Prozesses - Wer trifft sich in Sevilla? ZUR ERSTELLUNG, ÜBERPRÜFUNG & AKTUALISIERUNG DER BVT- MERKBLÄTTER ORGANISIERT DIE KOMMISSION EINEN INFORMATIONS-AUSTAUSCH ZWISCHEN den Mitgliedstaaten den betroffenen Industriezweigen den Nichtregierungsorganisationen, die sich für den Umweltschutz einsetzen der Kommission Für die Organisation ist das dem Joint Research Centre (JRC) zugeordnete Institute for Prospective Technological Studies (IPTS) mit seinem European IPPC Bureau (EIPPCB) zuständig. Das sogenannte Sevilla- Büro wurde 1997 im Rahmen der Umsetzung der IVU-Richtlinie eingerichtet. 30.09.2014 Sandra Leuthold 6
Ablauf des Sevilla-Prozesses - Worüber wird gesprochen? DER INFORMATIONSAUSTAUSCH FINDET INSBESONDERE ÜBER FOLGENDE THEMEN STATT: Emissionen in die Luft und das Wasser Rohstoffverbrauch und Art der Rohstoffe Wasserverbrauch Energieverbrauch Abfallerzeugung angewandte Techniken zugehörige Überwachung beste verfügbare Techniken 30.09.2014 Sandra Leuthold 7
Ablauf des Sevilla-Prozesses - Aufbau eines BVT-Merkblattes INHALT UND GELTUNGSBEREICH EINES BVT-MERKBLATTES (STANDARDGLIEDERUNG) Geltungsbereich allgemeine Informationen über den Sektor angewandte Prozesse und Techniken aktuelle Emissionen und Verbrauchswerte (!) bei der Festlegung der BVT zu berücksichtigende Techniken Schlussfolgerungen (mit BVT AEW) Zukunftstechniken (Emerging Techniques) abschließende Bemerkungen und Empfehlungen für zukünftige Arbeiten (einschließlich split views) Referenzen, Glossar und Anhänge 30.09.2014 Sandra Leuthold 8
Ablauf des Sevilla-Prozesses Liste zu den Überarbeitungswünschen Auftaktsitzung der TWG Datensammlung Durchführungsbeschluss der KOM zu BVT- Schlussfolgerungen Abstimmung nach Komitologie-Verfahren (Art. 75 Ausschuss) Stellungnahme des Art. 13 Forums Abschlusssitzung der TWG; BVT-MB fertig Beteiligungsmöglichkeiten 1.+2. Textentwurf und Kommentierungen Neues oder bestehendes BVT- Merkblatt 30.09.2014 Sandra Leuthold 9
Beteiligungsmöglichkeiten im Sevilla-Prozess nationale Arbeitsgruppe DIE NATIONALE ARBEITSGRUPPE BEGLEITET DEN PROZESS DER ERARBEITUNG BZW. ÜBERARBEITUNG EINES BVT-MERKBLATTES AUF NATIONALER EBENE 30.09.2014 Sandra Leuthold 10
Beteiligungsmöglichkeiten im Sevilla-Prozess nationale Arbeitsgruppe DIE AUFGABEN DER NATIONALEN ARBEITSGRUPPE UMFASSEN: Begleitung des gesamten Prozesses der Erarbeitung / Überarbeitung eines BVT-Merkblattes auf nationaler Ebene Überprüfen der Aktualität des bisherigen Merkblattes Initiierung von Forschungsvorhaben Erstellen einer Initial Position für das Sevilla-Büro Datenlieferung während der Erarbeitung des Merkblattes Überprüfung der Beiträge anderer Staaten Vorschläge für die Umsetzung in nationales Recht bereitet die Sitzungen der technischen Arbeitsgruppe (TWG )im EIPPC-Büro in Sevilla inhaltlich vor 30.09.2014 Sandra Leuthold 11
Beteiligungsmöglichkeiten der Industrie NOT PROVIDING INFORMATION IS NOT A WINNING STRATEGY! Einbringen der Fachexpertise in allen Phasen des Informationsaustausches Beiträge zur Wishlist (Lücken im alten BVT-Merkblatt, neu aufzunehmende Themen) Zur Verfügung stellen von Anlagendaten (entsprechend den Anforderungen) Informationen zu neuen Techniken Anlagenbesichtigungen Der erreichte Stand der Technik sollte sich konsequent in den Schlussfolgerungen wiederspiegeln aus Wettbewerbsgründen für Deutschland gilt ein Verschlechterungsverbot ohnehin! 30.09.2014 Sandra Leuthold 12
Beteiligungsmöglichkeiten der Industrie ACTIVELY PARTICIPATING IS A WINNING STRATEGY! Je mehr Betriebe sich beteiligen, desto höhere Repräsentativität und bessere Entscheidungsbasis Gute Datenbasis/ belegbare Anlagenwerte sind Voraussetzung um Stand der Technik/ BVT in BVT-Merkblättern abzubilden Ziel müssen klare, eindeutige und national umsetzbare BVTs sein, die: dem Stand der Technik entsprechen deutschen Erfordernissen entsprechen (Umsetzbarkeit) das europäische Umweltschutzniveau harmonisieren (Wettbewerbsfähigkeit) Standards für Genehmigungen von Anlagen EU-weit vereinheitlichen und vereinfachen DAS GEHT NUR MIT AKTIVER BETEILIGUNG DER INDUSTRIE 30.09.2014 Sandra Leuthold 13
Nationale Umsetzung von BVT-Schlussfolgerungen Nach Veröffentlichung im EU Amtsblatt müssen die BVT-AEW und andere Anforderungen aus den BVT-Schlussfolgerungen innerhalb von vier Jahren an der Anlage eingehalten werden (Art. 21 Abs. 3) 1. Prüfung der BVT-AEW auf Übereinstimmung mit TA Luft und Anhang der AbwV 2. Ggf. Anpassung der nationalen Rechtsvorschriften (Bund) 3. Ggf. Änderung der Genehmigung (Länder) 4. Ggf. Anpassung der Abluft- und/oder Abwasserbehandlungsanlage usw. (Betreiber) 30.09.2014 Sandra Leuthold 14
Nationale Umsetzung von BVT-Schlussfolgerungen DER NORMALFALL UND ABWEICHUNGS- SOWIE AUSNAHMEMÖGLICHKEITEN nach bisheriger Rechtslage waren BVT-Merkblätter (lediglich) zu berücksichtigen ( 3 Abs. 6 BImSchG i.v. m. Nr. 12 des Anhangs) nach neuer Rechtslage legt die zuständige Behörde Emissionsgrenzwerte fest, mit denen sichergestellt wird, dass die Emissionen unter normalen Betriebsbedingungen die mit den BVT assoziierten Emissionswerte, wie sie in den Entscheidungen über die BVT-Schlussfolgerungen gemäß Art. 13 Abs. 5 festgelegt sind, nicht überschreiten (Art. 15 Abs. 3 IE-RL) 30.09.2014 Sandra Leuthold 15
Nationale Umsetzung von BVT-Schlussfolgerungen Normalfall ARTIKEL 15(3): EMISSIONSGRENZWERTE, ÄQUIVALENTE PARAMETER UND ÄQUIVALENTE TECHNISCHE MAßNAHMEN a) Festlegung von Emissionsgrenzwerten, die die BVT-AEW nicht überschreiten Diese Emissionsgrenzwerte werden für die gleichen oder kürzere Zeiträume und unter denselben Referenzbedingungen ausgedrückt wie die mit den besten verfügbaren Techniken assoziierten Emissionswerte; oder b) Festlegung von Emissionsgrenzwerten, die in Bezug auf Werte, Zeiträume und Referenzbedingungen von den in Buchstabe a aufgeführten Emissionsgrenzwerten abweichen. Kommt Buchstabe b zur Anwendung, so bewertet die zuständige Behörde mindestens jährlich die Ergebnisse der Emissionsüberwachung, um sicherzustellen, dass die Emissionen unter normalen Betriebsbedingungen die BAT-AELs nicht überschritten haben. 30.09.2014 Sandra Leuthold 16
Nationale Umsetzung von BVT-Schlussfolgerungen Ausnahme ARTIKEL 15 (4) Ausnahmen von der Bandbreite der mit BVT assoziierten Emissionsgrenzwerte nur unter besonderen Bedingungen (technische Merkmale oder Standort /lokale Umweltbedingungen). Im BImSchG ist die Ausnahmemöglichkeit allein wegen technischer Merkmale der betroffenen Anlagenart vorgesehen, um einer Aushöhlung des Vorsorgeprinzips in D zu vermeiden und einen generellen Standard auf Bundesebene zu setzen. Ausnahme nach Artikel 18: strengere Auflagen als BVT zur Einhaltung einer Umweltqualitätsnorm (Abweichung nach unten!) 30.09.2014 Sandra Leuthold 17
Umsetzung der BVT-AEW nach Art. 15(3) und 15(4) IED Art. 15 (4) >65 BREF Art. 15 (3) a 50 Art. 15 (3) b 60 50 20 BVT- AEW Ex post Prüfung, ob Annahme zutreffend begründungsbedürftige Ausnahme (Standort oder technische Merkmale) Art. 18 < 20 30.09.2014 Sandra Leuthold 18
Nationale Umsetzung von BVT-Schlussfolgerungen BVT- Schlussfolgerungen sind anspruchsvoller als nationale Anforderungen haben gleiches oder niedrigeres Anspruchsniveau als nationale Anforderungen sind bisher nicht in nationalen Anforderungen enthalten Nationale Anforderungen müssen an BVT- Schlussfolgerunge n angepasst werden Bisherige nationale Anforderungen bleiben bestehen Nationale Anforderungen müssen ent-sprechend den BVT- Schlussfolgerunge n festgelegt werden 30.09.2014 Sandra Leuthold 19
Nationale Umsetzung von BVT-Schlussfolgerungen - luftseitig VERGLEICH DER ANFORDERUNGEN AUS DEN BVT- SCHLUSSFOLGERUNGEN MIT DEN TA-LUFT-WERTEN UBA erstellt Synopse BMUB erarbeitet Entwurf für Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung der neuen und/oder niedrigeren Werte Anhörung der beteiligten Kreise Parlamentarischer Prozess Verabschiedung der Verwaltungsvorschrift Aufhebung der Bindungswirkung der gültigen TA Luft 30.09.2014 Sandra Leuthold 20
Nationale Umsetzung von BVT-Schlussfolgerungen - abwasserseitig 30.09.2014 Sandra Leuthold 21
Nationale Umsetzung von BVT-Schlussfolgerungen - Herausforderungen NATIONALE ANFORDERUNGEN NICHT IMMER IN SEVILLA DURCHSETZBAR U.U. SCHWIERIGKEITEN BEI DER NATIONALEN UMSETZUNG: Neue Parameter, die bisher in Deutschland nicht geregelt sind und daher auch nicht gemessen wurden: bei welchem Wert soll der Grenzwert liegen? Keine nationale Bewertungsgrundlage vorhanden Nichtbeachtung oder eingeschränkte Beachtung medienübergreifender Aspekte: in D Abfallvermeidung oft prioritär, daher teilweise höhere Emissionswerte erlaubt Verschiedene BVTAEW für einen Sektor und Schadstoff ohne klare Anwendungsbeschreibung, wann z.b. Primärmaßnahmen mit den dazu gehörigen Werten ausreichend sind und wann Sekundärmaßnahmen angewandt werden müssen Unterschiedliche Abgrenzung bei Summenparametern, z.b. Metallgruppen Direkt- und Indirekteinleiterwerte in D üblich: in BVT-Merkblättern meist nur Direkteinleiterwerte, die nicht ohne weiteres in Indirekteinleiterwerte konvertierbar sind. 30.09.2014 Sandra Leuthold 22
Fazit zu IE-RL und Sevillaprozess Die Stärkung der BVT-Merkblätter führt zu einer Teilverlagerung der Bestimmung, was Stand der Technik ist, auf die europäische Ebene. Frühzeitige und konstruktive Beteiligung Deutschlands mit allen wesentlichen Akteuren (Bund, Länder und deutsche Industrie) am Sevilla-Prozess ist entscheidend für den Erfolg. Sonst bestimmen andere Akteure im EU-Raum die verbindlichen Ergebnisse dieses Prozesses mit negativen Folgen für Vollzugsbehörden und die betroffenen Wirtschaftsunternehmen. Wenn die flächendeckende Umsetzung von BVT in der EU gelänge, dann werden durch einen einheitlichen und hohen Umweltschutzstandard Öko- Dumping verringert und verhindert, Planungs- und Rechtssicherheit erreicht, Wettbewerbsverzerrungen abgebaut und auch die Exportchancen für Umwelttechnik aus D steigen. 30.09.2014 Sandra Leuthold 23
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Sandra Leuthold sandra.leuthold@uba.de www.uba.de 02.10.2014 / Hier steht der Veranstaltungstitel in 12 Punkt 24
Links HTTP://WWW.BVT.UMWELTBUNDESAMT.DE HTTP://EIPPCB.JRC.EC.EUROPA.EU/INDEX.HTML ( SEVILLA-BÜRO ) HTTP://EC.EUROPA.EU/ENVIRONMENT/AIR/POLLUTANTS/STATIONARY/INDEX.HTM (DG ENVIRONMENT, KOM) 19.02.2014 / Fortbildungsveranstaltung Betrieblicher Umweltschutz 25