Die Revision des BVT-Merkblatts Abfallverbrennung 17. Mitgliederversammlung der ITAD e.v. am 2. Juli 2014 in Berlin

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1 Die Revision des BVT-Merkblatts Abfallverbrennung 17. Mitgliederversammlung der ITAD e.v. am in Berlin Dipl.-Ing. Markus Gleis Umweltbundesamt Fachgebiet III 2.4 Abfalltechnik, Abfalltechniktransfer

2 2 Überarbeitung der BVT-Merkblätter und der Sevilla Prozess

3 BVT-Merkblätter und Informationsaustausch (Art. 13 IE-RL) (1) Zur Erstellung, Überprüfung und ( ) Aktualisierung der BVT-Merkblätter organisiert die Kommission einen Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten den betreffenden Industriezweigen den Nichtregierungsorganisationen, die sich für den Umweltschutz einsetzen der Kommission (2) Informationsaustausch zu insbesondere über folgende Themen: Emissionen ( ), Rohstoffverbrauch und Art der Rohstoffe, Wasserverbrauch, Energieverbrauch und Abfallerzeugung angewandte Techniken, zugehörige Überwachung ( ), beste verfügbare Techniken ( ) 3

4 Standardgliederung eines BVT-Merkblattes unter der IED 4

5 Arbeitsschritte des Sevilla-Prozesses 5

6 6 Die nationale Arbeitsgruppe Technische Arbeitsgruppe (engl. Technical Working Group/TWG): Experten aus der Kommission, den Behörden der Mitgliedstaaten, den betroffenen Industriezweigen und Nichtregierungsorganisationen, die sich für den Umweltschutz einsetzen. Die TWG ist also die europäische Arbeitsgruppe und tagt in Sevilla.

7 7 Nationale Datensammlung für den Sevilla-Prozess Bei der Datenerhebung für den Sevilla-Prozess ist das konstruktive Zusammenspiel der Akteure wesentlich für eine gute Ausgangslage:

8 8 Aufgaben der nationalen Expertengruppe

9 9 Aufgaben der nationalen Expertengruppe Erstellen einer Initial Position (Nationale Position zur Erarbeitung eines BVT-Merkblattes) Erarbeitung eines nationalen Beitrags zum europäischen Informationsaustausch (z.b. über UFO-Plan-Vorhaben) Beschreibung der in Deutschland eingesetzten (besten verfügbaren) Techniken inklusive der zugehörigen Daten (Emissionen in Luft und Wasser, Energie- und Materialverbräuche, Abfallströme etc.) Informationsaustausch/Arbeit beruht auf dem Prinzip der FREIWILLIGKEIT, aber wer schreibt der bleibt in Erinnerung.

10 Rolle der BranchenexpertInnen des UBA 10 Leitung und Koordinierung des nationalen Informationsaustausches Erarbeitung eines nationalen Beitrags durch UFO-Planvorhaben sowie eigener Informations- und Datenbeschaffung durch Anlagenbesuche etc. Ständiger Austausch mit Länderbehörden, Industrie, anderen Mitgliedsstaaten (like minded countries) und dem IPPC-Büro Kommentierung der BREF-Entwürfe Teilnahme an den Technical Working Group - Meetings als Vertreter des Mitgliedsstaates Deutschland Begleitung der nationalen Umsetzung

11 11 Beteiligungsmöglichkeiten der Industrie Einbringen der Fachexpertise in allen Phasen des Informationsaustausches Beiträge zur Initial Position (Lücken im alten BVT-Merkblatt, neu aufzunehmende Themen) Zur Verfügung stellen von Anlagendaten/-besuchen Informationen zu neuen Techniken Anlagenbesichtigungen Not providing information is not a winning strategy!

12 12 Nationale Arbeitsgruppen AG-Bezeichnung Aufgabenfeld AG- Leitung (Vertreter) AG-Luft/Wasser AG-Rückstände Emissionsdaten, Abgas- und Abwasserreinigungstechniken etc. Rückstandsbehandlung (Nasss- vs. Trockenentschlacker) etc. Fleck (Spohn) Simon (Six) AG-Effizienz Kesselart, Stromerzeugung etc. Beckmann/Seifert (Mineur) AG-andere Verfahren Pyrolyse, Vergasung, Wirbelschicht für EBS etc. Quicker (Gleis)

13 13 Arbeitsgruppe Luft, Wasser Aufgabenfeld Emissionsdaten, Abgas- und Abwasserreinigungstechniken etc. Identifizierung von Beispielanlagen und beispielhaften Techniken zur Emissionsminderung Ansatz: Orientierung an Vorschlägen der Ländervertreter aus Bayern und NRW Berücksichtigung neuer technischer Weiterentwicklungen unter Berücksichtigung der Energieverbräuche (z.b. NOx-Minderung mit VLN als Emerging technique ) Diskussion bestimmter Parameter wie Hg, CO aber auch Temperatur. Beibehaltung der Berücksichtigung von spezifischen Minderungstechniken für NOx und eigenständiger BAT s für SCR und SNCR. Ziel: Umfassendere Betrachtungen von Emissionsparametern und der damit verbundenen Minderungs- und Überwachungsmaßnahmen

14 Arbeitsgruppe Rückstande 14 Aufgabenfeld Rückstandsbehandlung (Nasss- vs. Trockenentschlackung) etc. Abgrenzung zwischen neuen und den etablierten Verfahren zur Rückstandbehandlung Ansatz: Orientierung an den nationalen Ansätzen zur Verwertung von Aschen und Schlacken, Zusammenführung von BVT Abfallbehandlung und Abfallverbrennung,Berücksichtigung der Ergebnisse des UFOPLAN-Vorhabens des UBA Ziel: Umfassenderes Bilanzmodell mit der Orientierung an den Kriterien der LAGA-Vollzugshilfe M 20; Trockenentaschung/-entschlackung als Emerging techniques

15 15 Arbeitsgruppe Effizienz Aufgabenfeld Effizienzbetrachtungen für Kesselart, Stromerzeugung etc. Erstellung einer differenzierenden Darstellung der die Effizienz beeinflussenden Faktoren bei der Abfallverbrennung und deren Optimierung Ansatz: Orientierung an der VDI 3460 Blatt 2. Einbindung auch der Anlagen zur thermischen Klärschlamm-und Sonderabfallbehandlung Ziel: Umfassenderes Bilanzmodell mit der Möglichkeit von Kennwerten Identifizierung von ineffektiven Verfahren z.b. zu hohe Umsetzungsverluste Kriterienkatalog wie: Standortwahl, Dampfparameter bei der Kesselauslegung, Energieeffizienz (Eigenverbauch)

16 16 Aufgabenfeld Arbeitsgruppe Andere Verfahren Klassifizierung sog. Alternativer nach Entwicklungsstand und Anwendungsbereich Abgrenzung zwischen neuen aber entwickelnden und großtechnisch eingesetzten Verfahren wie Wirbelschichtverbrennung von SRF zu Entwicklungen wie Vergasung und Pyrolyse Ansatz: Orientierung an der Tabelle VDI 3460 Blatt 1. Einbindung auch der Klärschlamm-und Sonderabfallbehandlung durch Verfahren wie Vergasung und Pyrolyse ( Plasmapyrolyse oder HTC falls diese jemals die technische Reife erlangt) Basis sind die Ergebnisse des Sachverständigenvorhabens des UB. Ziel: Umfassenderes Bilanzmodell mit der Möglichkeit von Kennwerten Identifizierung von ineffektiven Verfahren z.b. zu hohe Umsetzungsverluste

17 Aufgaben der AGs 17 Mögliche Beiträge für Initial Position identifizieren > eigenes Arbeitsprogramm aufstellen u. verfolgen AG-Leitung, Organisation der Arbeiten, ggf. Unter-AGs, Austausch und Management von Dokumenten, Regeln für die Zusammenarbeit Erarbeitung der zugehörigen technischen Dokumente (TD) gemäß Leitfaden Formulierung von Datenbedarf für die TD und ggf. Erhebung bzw. Beschaffung Beiträge für die Initial Position, v.a. techn. Dokumente

18 18 Zeitplan der BVT-Arbeiten zur Revision des Merkblatts Abfallverbrennung 12. Mai 2014 offizieller Start der europäischen Arbeiten zu Revision des Merkblattes Abfallverbrennung durch das IPPC- Büro in Sevilla Abschluss der nationalen Vorarbeiten bis Anfang September 2014 Schließung der Initial Position in BATIS zum 12. September 2014 Termin Dezember 2014 für das sog. Kick-Off-Meeting in Sevilla geplant

19 Guidelines for the expression of TWG members' positions on the main issues of the WI BREF review Considering the timeline for a BREF review given in the BREF Guidance and the discussions at the IED forum meeting of 6 June 2013, the WI TWG will work under the following approach: Adopt a focused approach to the overall WI BREF review process by: -focusing on BAT conclusions (and the associated BAT candidate chapter); - targeting the most polluting sectors/sub-sectors; - targeting a limited number of key environmental issues; - collecting sound and reliable data, followed by appropriate data processing; Strictly limit the possibilities for time slippages; 'Front-load' the exchange of information. 19

20 20 Leitfaden zur Erhebung von Daten

21 21 Die Leitlinien zur Erarbeitung der BVT-Merkblätter Leitlinien für die Erhebung von Daten sowie für die Ausarbeitung der BVT-Merkblätter und die entsprechenden Qualitätssicherungsmaßnahmen gemäß der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Industrieemissionen (2012/119/EU) Veröffentlichung März 2012 rechtlich verbindlich Leitlinien als Grundlage der Arbeit der nationalen Expertengruppe, um Anforderungen zu erfüllen und valide Daten zu erarbeiten

22 Angaben zu einzelnen Techniken laut Leitlinien 22 Siehe Abschnitt (u.a. technische Beschreibung, Umweltnutzen, Betriebsdaten, medienübergreifende Auswirkungen, Anwendbarkeit, wirtschaftliche Aspekte, Beispielanlagen, Referenzliteratur) Damit die Daten vom Büro akzeptiert werden: möglichst vollständige Emissionsdaten auf Anlagenebene (nicht aggregiert) nur gemessene Emissions- bzw. tatsächliche Betriebsdaten (d.h. keine Grenzwerte aus Bescheiden, Referenzbedingungen angeben) Emissionsdaten, die die mit den gemessenen Emissionen verbundenen Techniken (bzw. Kombinationen von Techniken) mit einschließen Kontextinformationen (z.b. Produktspektrum, Auslastung, technische Besonderheiten, ggf. Besonderheiten zur Immissionssituation) Verbrauchswerte für Rohstoffe, Chemikalien sowie für therm. und elekt. Energie

23 Herausforderungen beim Informationsaustauch 23 Die Freiwilligkeit des Informationsaustausches kann durch Verweigerungshaltung der Industrie aus Angst vor schärferen Umweltanforderungen, Einigung der europäischen Industrie auf kleinsten gemeinsamen Nenner, Kapazitätsengpässe bei Länderbehörden zu Problemen bei der Datenbeschaffung führen.

24 24 BVT-Schlussfolgerungen und BAT-AEL

25 25 BVT-Schlussfolgerungen Es gibt eine Standardformat Beschreibung der Technik (eindeutig zu identifizieren) Beurteilung der Anwendbarkeit (neu, alt, Einschränkungen) Emissionswerte, Verbrauchswerte, Wirksamkeit (BAT AEL bzw. BVT AEW) mit BVT assoziierte Emissionswerte Bereich von Emissionswerten normale Betriebsbedingungen Mittelwert über einen vorgegebenen Zeitraum unter spezifischen Referenzbedingungen (Monitoringverfahren).

26 26 BVT-Schlussfolgerungen Schlussfolgerungen ohne BAT-AEL (Umweltleistungsstufen) Überwachungsmaßnahmen Standortsanierungsmaßnahmen Umweltmanagementsysteme etc.

27 27 BAT-AEL Artikel 3 z.b. Absatz 13: mit den besten verfügbaren Techniken assoziierte Emissionswerte - Bereich von Emissionswerten, die unter normalen Betriebsbedingungen unter Verwendung einer BVT oder einer Kombination von BVT entsprechend der Beschreibung in den BVT Schlussfolgerungen erzielt werden, ausgedrückt als Mittelwert für einen vorgegebenen Zeitraum unter spezifischen Referenzbedingungen. (BAT-AEL)

28 28 Kriterien in der IED zur Festlegung von BVT Anhang III legt Kriterien für die Ermittlung der besten verfügbaren Techniken fest. Diese umfassen z.b.: Art, Auswirkungen und Menge der jeweiligen Emissionen Verbrauch an Rohstoffen und Art der bei den einzelnen Verfahren verwendeten Rohstoffe (einschließlich Wasser) sowie Energieeffizienz Für die Einführung einer besseren verfügbaren Technik erforderliche Zeit

29 29 BVT und IED Artikel 15 (3): Die zuständige Behörde legt Emissionsgrenzwerte fest, [ ] a) [ ] die die mit den besten verfügbaren Technik assoziierten Emissionswerte nicht überschreiten [ ] b) [ ] die von den in Buchstabe a aufgeführten Emissionsgrenzwerte abweichen. Kommt jedoch Buchstabe b zur Geltung muss die Behörde jährlich die Emissionen überwachen, um sicherzustellen, dass die BVT-Emissionswerte nicht überschritten wurden.

30 30 Herausforderungen bei der nationalen Umsetzung Nationale Anforderungen nicht immer in Sevilla durchsetzbar u.u. Schwierigkeiten bei der nationalen Umsetzung: Neue Parameter, die bisher in Deutschland nicht geregelt sind und daher auch nicht gemessen wurden: bei welchem Wert soll der Grenzwert liegen? Keine nationale Bewertungsgrundlage vorhanden Nichtbeachtung oder eingeschränkte Beachtung medienübergreifender Aspekte: in D Abfallvermeidung oft prioritär, daher teilweise höhere Emissionswerte erlaubt Verschiedene BATAEL für einen Sektor und Schadstoff ohne klare Anwendungsbeschreibung, wann z.b. Primärmaßnahmen mit den dazu gehörigen Werten ausreichend sind und wann Sekundärmaßnahmen angewandt werden müssen

31 31 Fazit

32 BVT-Ausblick 32 Die Stärkung der BVT-Merkblätter führt zu einer Teilverlagerung der Bestimmung, was Stand der Technik ist, auf die europäische Ebene. Frühzeitige und konstruktive Beteiligung Deutschlands mit allen wesentlichen Akteuren (Bund, Länder und deutsche Industrie) am Sevillaprozess ist entscheidend für den Erfolg. Sonst bestimmen andere Akteure im EU-Raum die verbindlichen Ergebnisse dieses Prozesses mit negativen Folgen für Vollzugsbehörden und die betroffenen Wirtschaftsunternehmen. Wenn die flächendeckende Umsetzung von BVT in der EU gelänge, dann werden durch einen einheitlichen und hohen Umweltschutzstandard Öko- Dumping verringert und verhindert, Planungs- und Rechtssicherheit erreicht, Wettbewerbsverzerrungen abgebaut und auch die Exportchancen für Umwelttechnik aus D steigen.

33 33 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! Kontakt:

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