11.4.5 Auflösung des Investitionsabzugsbetrags



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Es können natürlich auch konkrete Bezeichnungen verwendet werden, wie z. B. Bürostuhl, Wandregal, Schreibtisch oder PKW. Begünstigt ist dann allerdings auch nur genau diese Anschaffung. Die Summe aller Investitionsabzugsbeträge (ggf. zusammen mit noch bestehenden Ansparabschreibungen für Existenzgründer) darf im Begünstigungszeitraum von drei Jahren nicht mehr als 200.000 je Betrieb betragen. Wenn ein Unternehmer zwei Betriebe hat, gilt diese Obergrenze für jeden Betrieb. 11.4.5 Auflösung des s Ebenso wie die Bildung darf auch die Auflösung des s nicht in der Handelsbilanz ausgewiesen werden. Der muss spätestens nach Ablauf von 3 Jahren aufgelöst werden, muss in dem Jahr aufgelöst werden, in dem der Unternehmer das begünstigte Wirtschaftsgut anschafft oder herstellt oder kann freiwillig vorher aufgelöst werden. Er wird im Ursprungsjahr rückgängig gemacht, wenn die begünstigte Investition nicht ausgeführt wird bzw. soweit der höher ist als 40 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Die Auflösung bzw. die Übertragung auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten führt zu unterschiedlichen Wertansätzen in Handels- und Steuerbilanz. Dadurch ergeben sich Auswirkungen auf den Ausweis der latenten Steuern in der Handelsbilanz. Je nach Art und Weise der Auflösung fällt auch die Auswirkung auf die latenten Steuern unterschiedlich aus. Erster Fall: Auflösung bei fehlender Investition Wird das begünstigte Wirtschaftsgut nicht angeschafft, muss der spätestens drei Jahre nach seiner Bildung wieder aufgelöst werden. Der darf ohne Investition bereits am Ende des ersten oder zweiten Jahres freiwillig aufgelöst werden. Der gesamte (z. B. 5.000 ) wird in beiden Fällen rückwirkend im Jahr der Bildung aufgelöst (ohne Buchung). Eine rückwirkende Korrektur der Handelsbilanz ist hinsichtlich der ausgewiesenen passiven latenten Steuern nicht möglich. Die Korrektur muss dann in dem Jahr erfolgen, in dem ohne Investition die steuerliche Auswirkung rückgängig gemacht wird. 105

Der Unternehmer hatte in 2010 einen von 5.000 gebildet, den er in 2011 ohne Investition freiwillig wieder auflöst. Die Auflösung erhöht den steuerlichen Gewinn 2010. In der Handelsbilanz sind die latenten Steuern aus diesem Vorgang beim Jahresabschluss 2011 rückgängig zu machen. Buchung für 2011 in der Handelsbilanz: SKR 03/04 0968/ 3060 Passive latente Steuern 1.500 an 2255/ 7649 Erträge aus der Zuführung und Auflösung von latenten Steuern 1.500 Zweiter Fall: Auflösung wegen Investition In dem Jahr, in dem die geplante Investition durchgeführt wird, wird der aufgelöst. Sind die tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten gleich hoch oder höher als die geplanten Anschaffungs- oder Herstellungskosten, von denen der berechnet wurde, wird der gewinnerhöhend im Jahr der Investition für steuerliche Zwecke wie folgt gebucht: SKR 03/SKR 04 9973 Hinzurechnung 7g Abs. 2 EStG, außerbilanziell (Soll) 1.500 an 9972 Hinzurechnung 7g Abs. 2 EStG, außerbilanziell (Haben) 1.500 Diese gewinnerhöhende Auflösung kann wieder ausgeglichen werden, indem die Anschaffungs- oder Herstellungskosten gemindert werden. 106

Eine GmbH hatte 2010 für den Erwerb eines LKW einen von 16.000 gebildet und in der Handelsbilanz passive latente Steuern von 4.800 ausgewiesen. Bei der Anschaffung im Jahr 2011 löst sie den auf und überträgt ihn auf die Anschaffungskosten des LKW von 40.000. Dieser Vorgang hat zunächst keine Auswirkungen auf den Ausweis der latenten Steuern. Diese ergeben sich erst durch den unterschiedlichen Abschreibungsverlauf. Handelsbilanz Steuerbilanz Differenz Lat. Steuern 2010 0 16.000 16.000 4.800 Auflösung/ Anschaffung 2011 0 40.000-16.000 24.000-16.000 16.000 unverändert AfA 2011 4.445 2.667-1.778-533 AfA 2012 4.445 2.667-1.778-533 usw. bis zum Ablauf von 9 Jahren usw. usw. usw. usw. Dritter Fall: Auflösung bei überhöhter Rücklage Sind die tatsächlichen Anschaffungskosten niedriger als vorab geschätzt, ist der zu hoch. Der überhöhte Betrag muss steuerlich dann im Jahr der Bildung rückgängig gemacht werden. Der ist dann in zwei Stufen aufzulösen: zunächst in Höhe der zulässigen Rücklage und dann im Ursprungsjahr in Höhe der überhöhten Rücklage. 107

Eine GmbH hat einen für einen PKW geltend gemacht, der einem Arbeitnehmer überlassen werden soll. Die voraussichtlichen Anschaffungskosten betragen 40.000 und der maximale beträgt 40.000 x 40 % = 16.000. Die GmbH nimmt 2010 den in dieser Höhe auch in Anspruch. Die tatsächlichen Anschaffungskosten im Jahr 2012 betragen 32.000. Bezeichnung passive latente Steuern 16.000 4.800 Anschaffung des PKW für 32.000 ; auf die begünstigte Investition entfallen 32.000 x40%= 12.800 3.840 überhöhter Betrag der Rücklage 3.200 960 Der überhöhte Betrag der Rücklage und auch die entsprechenden latenten Steuern von 960 müssen wie im 1. Fall aufgelöst werden. Die Anschaffung des PKW mit dem übertragbaren und der latenten Steuer von 3.840 werden wie im 2. Fall behandelt. Private Nutzung: Das begünstigte Wirtschaftsgut muss bis zum Ende des Jahres, das auf das Investitionsjahr folgt, im Betriebsvermögen bleiben und darf in diesem Zeitraum zu nicht mehr als 10 % privat genutzt werden. Das heißt, die private Nutzung darf weder im Jahr der Anschaffung noch im Jahr nach der Anschaffung mehr als 10 % betragen. Sollte die 10 %-Grenze in einem der beiden Jahre überschritten werden, wird alles rückgängig gemacht, was sich in der Handelsbilanz auch auf den Ausweis der latenten Steuern auswirkt. Schädlich ist außerdem, wenn das Wirtschaftsgut innerhalb dieses Zeitraums veräußert, entnommen oder für mehr als 3 Monate vermietet oder in einer ausländischen Betriebsstätte genutzt wird. Das vorzeitige Ausscheiden ist nur dann unschädlich, wenn es durch Ereignisse verursacht wird, die der Unternehmer nicht beeinflussen kann, z. B. wenn das Wirtschaftsgut bis zum Ende des Folgejahres 108

Rückstellungen: Bildung, Abzinsung und Auflösung wirtschaftlich verbraucht ist, wegen Mängeln gegen ein anderes Wirtschaftsgut gleicher oder besserer Qualität ausgetauscht wird, wegen höherer Gewalt (z. B. Brand oder Hochwasser) oder wegen eines behördlichen Eingriffs aus dem Betriebsvermögen ausscheidet. Bei einer schädlichen Nutzung erhält der Unternehmer mehrere geänderte Steuerbescheide. Je mehr Zeit vergeht, bis das Ursprungsjahr berichtigt wird, desto höher sind die Zinsen, die für die Steuernachzahlung zu leisten sind. HINWEIS: Wird der Firmen-PKW einem Arbeitnehmer überlassen, liegt eine 100%ige betriebliche Nutzung vor und zwar auch dann, wenn der Arbeitnehmer das Fahrzeug für Privatfahrten nutzt. Das gilt auch, wenn dem GmbH-Gesellschafter von der GmbH ein PKW im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses überlassen wird. 12 Rückstellungen: Bildung, Abzinsung und Auflösung Rückstellungen haben den Sinn und Zweck, Aufwendungen dem Wirtschaftsjahr zuzuordnen, in dem sie entstanden bzw. verursacht worden sind. Dieser Grundsatz gilt sowohl für die Handelsbilanz als auch für die Steuerbilanz. Es ist allerdings oft nicht möglich, die Werte aus der Handelsbilanz unverändert in die Steuerbilanz zu übernehmen, weil z. B. in der Handelsbilanz die Rückstellung mit dem Erfüllungsbetrag anzusetzen ist und in der Steuerbilanz mit dem Wert zum Bilanzstichtag, die Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten handelsrechtlich mit einem anderen Zinssatz abgezinst werden als in der Steuerbilanz, im Steuerrecht vom Handelsrecht abweichende Einschränkungen zu beachten sind. Ein einheitlicher Ansatz von Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten ist in keinem Fall möglich. 109