Der Windenergie substantiell Raum geben Regionalisierte Flächenansätze im niedersächsischen Windenergieerlass Windenergie und Landschaft Tagung Ev. Akademie Abt. Jerusalem
Niedersachsen - Windenergieland Nr. 1 Seite 2
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Entwicklungsziele Windenergieerlass 2050 min. 20 GW installierte Leistung = 4000 WEA 5 MW-Leistungsklasse = Verringerung der absoluten Anzahl der Anlagen Flächeninanspruchnahme mindestens 1,4% der Landesfläche Instrumente der Flächensicherung - Regionale Raumordnungsprogramme - Flächennutzungspläne (ggf. auch B-Pläne) - Außenbereichsprivilegierung 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB Seite 5
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Länderziele Windenergie im Vergleich Hessen Rheinland-Pfalz 2 % der Landesfläche 2 % der Landesfläche Brandenburg 2 % der Landesfläche NRW 1,6 % der Landesfläche Schleswig-Holstein Sachsen-Anhalt Niedersachsen hatte bereits Ende 2012 über die Regionalpläne einen Anteil von 1,7% der Landesfläche für die Windenergienutzung ausgewiesen weist bereits eine durch Windkraft genutzte Fläche von 2 % der Landesfläche auf beabsichtigt nur 1,4 % seiner Landesfläche für die Nutzung der Windkraft zu sichern
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Harte Tabubereiche 1/2 Siedlung (Fläche + Abstand 400m) Siedlungsbereich mit Wohnnutzung ( 30, 34 BauGB) Einzelhäuser und Splittersiedlungen im Außenbereich ( 35 BauGB) Wochenendhaus-, Ferienhaus- und Campingplatzgebiete Infrastruktur Bundesautobahnen (Fläche + Abstand 40m) Bundes-, Landes- und Kreisstraßen (Fläche + Abstand 20m) Gleisanlagen und Schienenwege (Fläche Bundeswasserstraßen (Fläche + Abstand 50m) Hoch- und Höchstspannungsleitungen (ab 110 kv) (Fläche) Luftverkehr/Flugplätze (Fläche) 11
Natur und Landschaft, Umwelt Harte Tabubereiche 2/2 Naturschutzgebiet, einstweilig sichergestelltes Naturschutzgebiet (Fläche) Nationalpark, Nationales Naturmonument (Fläche) Biosphärenreservat (Kern- und Pflegezone) (Fläche) Niedersächsisches Ministerium Natura 2000- Gebiet soweit mit nicht zu vereinbarendem Schutzzweck/ Erhaltungszielen (v. a. Schutz von Vogel- und Fledermausarten) (Fläche) Landschaftsschutzgebiet (mit Bauverbot und/oder nicht zu vereinbarendem Schutzzweck) (Fläche) Fließgewässer 1. Ordnung und stehende Gewässer ( 1 ha) (Fläche + Abstand 50m) Wasserschutzgebiet (Zone I) (Fläche) Wasserschutzgebiet (Zone II) soweit mit nicht zu vereinbarendem Schutzzweck (Fläche) Heilquellenschutzgebiet (Zone I) (Fläche) Heilquellenschutzgebiet (Zone II) soweit mit nicht zu vereinbarendem Schutzzweck (Fläche) Raumordnung (Flächen) Vorranggebiete (VR) der Landesplanung/LROP VR Rohstoffgewinnung, VR Güterverkehrszentrum, VR Seehafen/ Binnenhafen, VR Verkehrsflughafen, VR Großkraftwerk, VR Haupteisenbahnstrecke, VR sonstige Eisenbahnstrecke; VR Autobahn, VR Hauptverkehrsstraße, VR Hauptverkehrsstraße (vierspurig), VR Schifffahrt, VR Leitungstrasse, 12 VR Entsorgung radioaktiver Abfälle.
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Bauleitplanerische Flächenausweisung Abfrage der Städte und Gemeinden zu bauleitplanerisch für Windenergienutzung ausgewiesenen Flächen Ergebnnis: Rücklaufquote 96% 81% der antwortenden Kommunen mit bauleitplanerischer Flächenausweisung für Windenergienutzung insgesamt mind. 0,79 Prozent der Landesfläche bauleitplanerisch für Windenergienutzung ausgewiesen 93 Prozent dieser ausgewiesenen Flächenkulisse mit Ausschlusswirkung Seite 14
Schlussfolgerungen für die Planung - Reduktion der zentralen Vorgaben, die regional und bauleitplanerische Handlungsspielräume einschränken - Keine zentralen Vorgaben für Abstände zur Wohnbebauung - Regionalspezifische Zielperspektive entsprechend jeweiliger vorhandener Potenzialfläche Seite 15
kommunale Planungshoheit durch Erlass keine Einschränkung - keine verbindlichen Vorgaben zur Flächennutzung - Flächensteuerung unverändert durch Planungsträger Hilfestellung u. Orientierung für nötige rechtssichere Planung Anforderung d. Rechtsprechung: Windenergie substanziell Raum schaffen regionale Flächenansätze entsprechend der regionalen Potenziale als Orientierung, keine rechtliche Verbindlichkeit kommunale Planung als bewährtes Instrument Konfliktbewältigung zwischen den Flächennutzungsinteressen möglichst schonender Ausgleich vor Ort bietet weitreichende Beteiligungsmöglichkeiten
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