Entlassung aus dem Krankenhaus wie geht s weiter? Möglichkeiten und Grenzen der Nachsorgeorganisation
Hausärzte Wund- Schmerz- Ernährungs- Management Diabetesberatung Seniorenbüros Patienten und Angehörige Psychoonkologen PKD Mitarbeiter/innen des ärztlichen Dienstes Case Management Sozialdienst Krankenhaus Rehaklinik Hospiz Pflegeheim Krankenkassen Kostenträger Ambulante Pflegedienste Krankengymnastik Ergotherapie Logopädie Mitarbeiter/innen des Pflegedienstes Sanitätshäuser Ämter
Case Management - Aufgaben Unterstützung des ärztlichen Dienst bei der Kodierung von HD/ND Optimierung der Dokumentation von erlösrelevanten Aktivitäten Unterstützung bei der Verweildauersteuerung Schaffung von Transparenz hinsichtlich des optimalen Entlassungstages und damit einhergehend eine optimal geplante Anschlussversorgung nach Hause oder zum ambulanten Pflegedienst Pflegeberatung Hilfsmittelberatung und Bestellung Bearbeitung von MDK-Anfragen
Case Management Möglichkeiten Versorgungsplan nach Wunsch der Patienten erstellen Versorgungsumfang organisieren von minimal bis maximal Planung auf direktem Weg oder Umwegen Fallbeispiel
Case Management - Grenzen Patient lehnt vorgeschlagene Versorgungsformen ab. Lösung von langjährigen Familienkonflikten Patient erwartet noch weitere Therapie, Pflege ist kein Thema Wohnung suchen Verwahrloste Wohnungen, sehr hoher Aufwand!! Angehörige blocken die Zusammenarbeit ab Verzögerungstaktik ARGE-Probleme, Patient muss selber erscheinen
Sozialdienst - Aufgaben Stationäre Weiterversorgung (stationäre und ambulante Rehabilitation, vollstationäre Pflege/Heim, Kurzzeitpflege, Hospiz) Aufnahme von Härtefondsanträgen bei onkologischen Erkrankungen Einleitung von Betreuungsverfahren Beantragung von Schwerbehindertenausweisen
Sozialdienst Möglichkeiten und Grenzen CA-AHB: Arbeitsgemeinschaft für Krebsbekämpfung in Bochum Dauer 3 Wochen, evtl. Verlängerung Antritt 14 Tage bis max. 10 Wochen nach Entlassung aus dem KHS Außerdem möglich: eine weitere CA-AHB und eine Nachsorge-Kur nach Ablauf eines Kalenderjahres Beantragung der CA-AHB durch das Krankenhaus Beantragung Nachsorge-Kur auch durch den HA oder den niedergelassenen Facharzt Möglichkeit der Klinikwahl (Vertragskliniken der Arge)
Voraussetzungen CA-AHB: Der Patient ist auf der Stationsebene vollständig selbstständig. Der Patient ist alleine reisefähig - die Arge stellt nur die Zugfahrkarten. Der Patient lässt sich von Angehörigen in die Rehaklinik fahren. Der Wert der Zugfahrkarte wird dann erstattet.
Ambulante Rehabilitation: Vertragseinrichtungen der Arge Es besteht kein Abholservice. Falls ambulante Einrichtungen einen hauseigenen Abholservice bieten, findet der in einem maximalen Radius von 40-50 km statt. Ansonsten muss der Patient jeden Tag selbst anreisen. Eine neurologische Frührehabilitation ist über die Arbeitsgemeinschaft in Bochum nicht möglich!!!
Vollstationäre Pflege Zeitlich unbegrenzte Unterbringung eines Patienten in einer geeigneten Einrichtung Beantragung bei der jeweiligen Pflegekasse Evtl. Betreuungsverfahren für eine begrenzte Zeit Kurzzeitpflege auf max. 28 Tage begrenzt evtl. 28 Tage Verlängerung Pflegekasse / MDK Pflegestufe 1 nach Aktenlage. Feststellung der tatsächlichen PST erfolgt bei Begutachtung des Patienten Nach bewilligter PST bleibt die Restkostenklärung durch die Angehörigen beim zuständigen Sozialamt oder durch das Privatvermögen des Patienten
Hospiz Formulare: Antrag zur Hospizunterbringung und eine Pflegeüberleitung Der Hospizantrag fordert von den Ärzten eine Prognose der noch zu erwartenden Lebenszeit des Patienten. Der Patient darf in einem Hospiz bis zu einem halben Jahr leben! Nach Antrag bei der Pflegekasse ist der Aufenthalt im Hospiz kostenlos. Härtefondanträge Die Einkommensgrenzen liegen für 1 allein lebende Person bei 435,-, für 2 Personen in einem Haushalt lebend bei 767,- und bei 3 Personen in einem Haushalt lebend bei 920,-. ausschl. Spenden der Mildred Scheel-Stiftung
Schwerbehinderung Antragsstellung beim Versorgungsamt Bei onkologischen Pat. wird der Grad der Schwerbehinderung nach 5 Jahren aberkannt, d.h. bleiben die Pat. 5 Jahre nach Erstdiagnose krebsfrei müssen sie mit einer Aberkennung rechnen. Bei anerkannter Schwerbehinderung besteht auch bei nicht bewilligter PST durch den MDK die Möglichkeit einer Zuzahlung für die Pflege zu Hause (amb. Pflegedienst) durch das Sozialamt. Dies wird durch die MA des Sozialamtes durch einen Hausbesuch geprüft.
Fazit Wir wünschen uns weiterhin eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit allen Beteiligten und von der Gesundheitspolitik Neudefinition des Pflegebedürftigkeitsbegriffs Hilfemöglichkeiten für Patienten, die bisher durchs Netz fallen