1 Muster einer Klausurarbeit NAME: Punkte (50) 1. Aufgabe: Prüfen Sie nachstehende Aussagen auf ihre Der Begriff Staat wird durch die drei Staatselemente, nämlich Staatsgebiet, Staatsvolk und Staatsgewalt definiert. Der Staat ist eine Organisation, die für sich das Gewaltmonopol beansprucht. Der Staat beansprucht das Gewaltmonopol, um mit körperlicher Gewalt eine friedliche Gesellschaft frei von körperlicher Gewalt zu erzwingen. Unter Gewaltmonopol des Staats versteht man den Anspruch des Staats, allein physische und psychische Gewalt ausüben zu dürfen. Der Staat verbietet allen Menschen auf seinem Staatsgebiet die Anwendung körperlicher Gewalt gegen andere Menschen (= Gewaltverbot ). Gewaltmonopol des Staats und Gewaltverbot für die Menschen sind zwei verschiedene Seiten ein und derselben Sache. Normen sind ein Phänomen des Staats, Rechtsnormen sind ein Phänomen der Gesellschaft. Eine Rechtsnorm ist eine verbindliche Anordnung des Staats, die er gegebenenfalls mit körperlicher Gewalt durchsetzt. Im Sinne des Rechtspositivismus erzeugt der Staat das Recht. Normen, die nicht vom Staat erlassen wurden, sind auch Rechtsnormen. Wegen des Gewaltmonopols kann nur der Staat seine Normen, die Rechtsnormen, mit körperlicher Gewalt durchsetzen. Der Staat verfügt über das Gewaltmonopol, nicht aber über das Rechtsmonopol. Der Rechtsstaat ist ein Gesetzesstaat. Das Recht des Staats ist in allgemein kundgemachten Gesetzen festgeschrieben. Die gesamte staatliche Vollziehung (Verwaltung und Gerichtsbarkeit) ist aus Gründen des Rechtsstaats und der Demokratie strikt an die (parlamentarischen) Gesetze gebunden (= Gesetzmäßigkeitsgebot ). Im Rechtsstaat ist die Gesetzgebung vorhersehbar und berechenbar. Der gewaltenteilige Rechtsstaat verlangt, dass das Vollziehungshandeln des Staats in Gesetzen niedergeschrieben ist; ohne gesetzliche Grundlage darf die Vollziehung nicht handeln. Aus der Gewaltenteilung und aus der parlamentarischen Demokratie ergibt sich ein Grundmuster der Staatsorganisation. Die Gesetzgebung, die ein unmittelbar vom Volk gewähltes Parlament wahrnimmt, steht über der Vollziehung. Die Vollziehung ist der Gesetzgebung dem Parlament unterworfen.
2 Die Vollziehung ist an die Gesetze gebunden (= Gesetzmäßigkeitsgebot ). Das ergibt sich sowohl aus dem rechtsstaatlichen Prinzip als auch aus dem demokratischen Prinzip der Bundesverfassung. Verfassungsautonomie bedeutet, dass das Parlament als demokratisch legitimierter Gesetzgeber in Verfassungsgesetzen grundsätzlich alles frei regeln darf. Gesetzgebungsautonomie bedeutet, dass das Parlament nicht nur in Verfassungsgesetzen, sondern auch in einfachen Gesetzen alles frei regeln darf. Wir nennen das Gesetzmäßigkeitsgebot auch Legalitätsprinzip. Das Gesetzmäßigkeitsgebot ist in Art 18 Abs 1 B-VG verankert und lautet: Die gesamte staatliche Verwaltung darf nur auf Grund der Gesetze ausgeübt werden. Das Gesetzmäßigkeitsgebot gilt für die Gerichtsbarkeit nicht. Die Gerichte müssen gerecht entscheiden, sie sind dabei formell nicht an die Gesetze gebunden. Das Gesetzmäßigkeitsgebot des Art 18 Abs 1 B-VG hat zwei Adressaten: Erstens die Gesetzgebung, sie muss die Gesetze so formulieren, dass die Verwaltung eine gesicherte Grundlage für ihr Vollziehungshandeln hat. Zweitens die Verwaltung, sie darf das und nur das tun, was in den Gesetzen vorherbestimmt ist. (8) 2. Aufgabe: Ordnen Sie zu! SachMaterie Kompetenztatbestand Bund Land Art? Abs? Z? B-VG Gesetzgebung Grundsatzgeset zgebung Ausführungsges etzgebung Vollziehung Gesetzgebung Grundsatzgeset zgebung Ausführungsges etzgebung Vollziehung Elektrizitätswesen Forstrecht örtliche Sicherheitspolizei Kraftfahrwesen Bundesverfassung Tierschutz (3)
3 3. Korrigieren Sie den Text! Oberstes Organ der Landesverwaltung ist die Landesregierung. Sie ist für alle Verwaltungsaufgaben des Landes in der Hoheitsverwaltung (Art 11, 12 und 15 B-VG) und in der nicht-hoheitlichen Verwaltung (Art 10 B-VG) zuständig. Die Landesregierung besteht aus dem Landeshauptmann und den Landesministern. Die Landesregierung entscheidet grundsätzlich als Kollegialorgan, Sonderbestimmungen der Landesverfassungen erlauben auch selbständige Entscheidungen der einzelnen Mitglieder der Landesregierung für die Landesregierung. Die Rechtsordnung sieht keine Stellvertreter des Landeshauptmanns vor. Aufgrund des parlamentarischen Regierungssystems wählen die Landtage die Landesregierungen. Einige Landesverfassungen verlangen eine Konzentrationsregierung, das heißt nur die stärkste im Landtag vertretene Partei stellt alle Regierungsmitglieder. Unterhalb der Landesregierung führen die Bezirksverwaltungsbehörden die hoheitliche Landesverwaltung. Das sind der Bezirkshauptmann für den politischen Bezirk, der Bürgermeister für die Statutarstädte. (4) 4. Aufgabe: Prüfen Sie nachstehende Aussagen auf ihre Rechtsnormen können generell, individuell, abstrakt, konkret sein. Nach ihrem Adressatenkreis werden abstrakte und konkrete Rechtsnormen unterschieden. Eine generelle Rechtsnorm gilt grundsätzlich für alle. Adressat einer konkreten Rechtsnorm ist jedenfalls eine namentlich bezeichnete Person. Eine individuelle Rechtsnorm hat immer eine Regelung zum Inhalt, die sich auf einen bestimmten Sachverhalt bezieht. Die gesetzliche Geschwindigkeitsbeschränkung auf Autobahnen ist keine generelle Rechtsnorm, weil sie nur für Autolenker gilt. Eine individuelle Rechtsnorm enthält eine durch das Gesetz nicht gedeckte Anordnung. Eine abstrakte Rechtsnorm ist eine Rechtsnorm, die zwar noch in Geltung steht, aber nicht mehr angewendet wird. Generell-abstrakte Rechtsnormen werden individuell-konkret umgesetzt. Die Gewaltenteilung teilt die Staatsgewalt in eine Gesetzgebung und in eine Vollziehung, die Vollziehung in die Verwaltung und in die Gerichtsbarkeit. Gesetzgebung und Verwaltung zusammen nennt man Vollziehung. Wir definieren idealtypisch die Gesetzgebung als generell-abstrakte Rechtserzeugung, die Vollziehung als individuell-konkrete Rechtserzeugung. Das B-VG orientiert sich nur ungefähr an diesen Begriffen. Es gestattet von dieser Begriffsbildung abweichend dem Parlament Verordnungen, den Verwaltungsbehörden Einzelfallgesetze zu erlassen. Ziel der Gewaltenteilung ist es, die Staatsgewalt auf mehrere Staats(teil)gewalten aufzuteilen, weil eine spezialisierte Staats(teil)gewalt effizienter handeln kann als der Gesamtstaat. Die Gewaltenteilung schützt die freie Gesellschaft vor einem übermächtigen Staat. Einen Staat, in dem ohne Gewaltenteilung die gesamte Staatsgewalt mit absoluter Machtfülle in den Händen eines Staatschefs konzentriert ist, bezeichnet man als Führerstaat.
4 Idealtypisch ist Gesetzgebung der Erlass individuell-konkreter Rechtsnormen. Idealtypisch ist Vollziehung der Erlass generell-abstrakter Rechtsnormen. Die Unabhängigkeit der Justiz besteht in den richterlichen Privilegien, das sind die Weisungsfreiheit, die Unabsetzbarkeit und die Unversetzbarkeit der Richter. Die Kompetenzverteilung ist die bundesstaatliche Aufteilung der Staatsteilgewalten zwischen dem Bund und den Ländern. Nach dem B-VG werden konkret die Zuständigkeiten zur Gesetzgebung und zur Verwaltung zwischen Bund und Land aufgeteilt, die Gerichtsbarkeit ist zur Gänze dem Bund vorbehalten. Das B-VG räumt in Art 10 Abs 1 Z 1 B-VG dem Bund die Kompetenzkompetenz ein; dieser kann sohin durch einfaches Bundesgesetz oder durch Bundesverfassungsgesetz Zuständigkeiten der Länder an sich ziehen. Der Bund und die Länder üben die Kompetenzkompetenz, das ist die Kompetenz zu bestimmen, ob der Bund oder das Land für eine Sache zuständig ist, gemeinsam aus. Art 15 Abs 1 B-VG sieht eine Generalklausel zugunsten des Landes vor. Die Zuständigkeiten des Bundes sind insbesondere in den Art 10, 11 und 12 B-VG einzeln aufgezählt. Wir nennen diese Methode der Kompetenzverteilung Enumerationsmethode. Art 10 B-VG teilt die Materie Straßenpolizei in Gesetzgebung dem Bund, in Vollziehung dem Land zu. Deshalb wurde die Straßenverkehrsordnung 1960 vom Bundesgesetzgeber erlassen. Art 15 Abs 1 B-VG enthält eine Generalklausel zugunsten der Gesetzgebung des Landes. Die Vollziehung in diesen Materien kommt dem Bund zu. In den Angelegenheiten des Art 12 Abs 1 B-VG kommt dem Bund die Kompetenz zur Grundsatzgesetzgebung und zur Vollziehung zu, den Ländern die Kompetenz zur Ausführungsgesetzgebung. (Bundes)Grundsatzgesetze stellen eine unmittelbar anwendbare Rechtsgrundlage für die Vollziehung der Länder dar, sie begründen auch Rechte und Pflichten für einzelne Personen. Der Landesgesetzgeber muss Grundsatzgesetze ausdrücklich als solche bezeichnen. (9)
5 5. Korrigieren Sie den Text!! Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt des Bundes, das Staatsoberhaupt eines Landes ist der Landeshauptmann. Der Bundespräsident wird im gewaltenteilig organisierten Staat der Gesetzgebung zugeordnet. Die Bundesversammlung, das ist Nationalrat und Bundesrat gemeinsam, wählt den Bundespräsidenten für eine Funktionsperiode von sechs Jahren. Der Bundespräsident kann mehrfach wiedergewählt werden. Zum Bundespräsident kann gewählt werden, wer am Wahltag das 65. Lebensjahr vollendet hat. Die wichtigste Aufgabe des Bundespräsidenten ist die Bildung der Bundesregierung. Der Bundespräsident ernennt frei, ohne an einen Vorschlag gebunden zu sein, den Bundeskanzler. Die Bundesminister wählt der Nationalrat. (6) 6.Aufgabe: Prüfen Sie nachstehende Aussagen auf ihre Die Verwaltungsorganisation des Landes ist sowohl für die hoheitliche als auch für die nichthoheitliche Landesverwaltung zuständig. Sowohl für die hoheitliche als auch für die nicht-hoheitliche Landesverwaltung ist die Landesregierung das oberste Verwaltungsorgan. Ob die nicht-hoheitlichen Aufgaben nach außen die Landesregierung selbst oder der Landeshauptmann wahrnimmt, bestimmen die Landesverfassungen. Das Amt der Landesregierung unterstützt die Landesregierung bei der Wahrnehmung der hoheitlichen Zuständigkeiten, nicht aber bei der nicht-hoheitlichen Landesverwaltung. Die Gemeinde hat einen (weisungsfreien) eigenen Wirkungsbereich, einen (weisungsgebundenen) vom Land übertragenen Wirkungsbereich und einen (weisungsgebundenen) vom Bund übertragenen Wirkungsbereich. Das Land kann der Gemeinde durch Landesgesetz Landesaufgaben zur Erledigung übertragen. Die Gemeindeorgane (Gemeinderat, Gemeindevorstand, Bürgermeister) führen den vom Land übertragenen Wirkungsbereich unter Bindung an die Weisungen der Landesbehörden aus. In gleicher Weise wie der Landesgesetzgeber der Gemeinde Angelegenheiten der Landesverwaltung zur Vollziehung übertragen kann, kann auch der Bundesgesetzgeber Angelegenheiten der Bundesverwaltung der Gemeinde zur Vollziehung übertragen. Zuständig zur Vollziehung des vom Bund übertragenen Wirkungsbereichs der Gemeinde ist der Bürgermeister, der an die Weisungen der Bundesbehörden gebunden ist. Das Handeln der Verwaltung erfolgt in fünf Kategorien : Die Verwaltung erlässt den Bescheid und die Verordnung als Rechtssätze, sie setzt Maßnahmen, sie handelt schlichthoheitlich und schließt verwaltungsrechtliche Verträge ab. Im Hinblick auf den Rechtsschutz und auf die Rechtswege muss jedes Verwaltungshandeln einem von sechs Kategorien des Verwaltungshandelns zugeordnet werden. Die Kategorien des Verwaltungshandelns sind: 1. Bescheid, 2. Gesetz, 3. Maßnahme, 4. schlicht-hoheitliches Handeln, 5. zivilrechtlicher Vertrag und 6. privatrechtliches Handeln. Mit Bescheid und Verordnung erlassen die Verwaltungsbehörden Rechtssätze. Ein verwaltungsrechtlicher Vertrag ist ein privatrechtlicher Vertrag zwischen der Verwaltung und einem Privaten über eine Verwaltungssache. Wir unterscheiden zivilrechtliche Verträge und öffentlich-rechtliche Verträge. Ein zivilrechtlicher Vertrag ist zum Beispiel ein Kaufvertrag zweier Privatpersonen, ein öffentlichrechtlicher Vertrag liegt vor, wenn eine Gebietskörperschaft mit einer Privatperson einen Kaufvertrag abschließt. In öffentlich-rechtlichen Verträgen regeln Gebietskörperschaften beispielsweise öffentliche Angelegenheiten untereinander. Die Vereinbarungen nach Art 15a B-VG etwa sind solche öffentlich-rechtlichen Verträge.
6 Wenn Gebietskörperschaften Verträge über öffentliche Angelegenheiten nicht untereinander (= koordinationsrechtliche Verträge ), sondern Verträge über hoheitliche Verwaltungssachen mit Privatpersonen abschließen, sprechen wir von verwaltungsrechtlichen Verträgen (= subordinationsrechtliche Verträge ). Verwaltungsrechtliche Verträge sind selten. Sie kommen nur dort in Betracht, wo die Gesetzgebung ausdrücklich solche Verträge vorsieht. Verordnungen sind generelle Rechtsnormen der Verwaltungsbehörde. Bescheide sind individuell-konkrete Rechtsnormen der Verwaltungsbehörde. Weil die Gebietskörperschaften juristische Personen sind, können ihre Verwaltungen nicht nur hoheitlich, sondern auch in den Formen des Privatrechts handeln. Die Verbindlichkeit des privatrechtlichen Verwaltungshandelns ist nach dem Privatrecht, insbesondere nach dem ABGB zu beurteilen. Die Gebietskörperschaften handeln als Rechtsträger auch in den Formen des Privatrechts. Die innere Willensbildung erfolgt immer nach Hoheitsrecht, das äußere Handeln in den Formen des Privatrechts. Schließt eine Gebietskörperschaft einen zivilrechtlichen Vertrag ab, so kommt ihr dazu nur der Form nach, nicht dem Inhalt nach Privatautonomie zu. 7. Korrigieren Sie den Text! (6) In der gewaltenteilig organisierten parlamentarischen Demokratie ist die Regierung die Spitze der Vollziehung. Im Bundesstaat haben wir eine Bundesregierung und eine Landesregierung. Die Regierungen sind den Parlamenten verantwortlich. Die Vollziehung ist hierarchisch geordnet. Sie steht unter der Leitung der Regierung, das heißt die Vollziehung wird von den Regierungen beaufsichtigt, ist aber an Weisungen der Regierungen nicht gebunden. Unter Aufsicht versteht die Verfassung die Kontrolle des Vollziehungshandelns ex ante (= bevor das Vollziehungshandeln gesetzt wurde), unter Weisung die Bestimmung des Vollziehungshandelns ex post (= nachdem das Vollziehungshandeln gesetzt wurde). (3) 8.Aufgabe: Prüfen Sie nachstehende Aussagen auf ihre Der Staat (Gesetzgebung, Verwaltung, Gerichtsbarkeit) übt die Staatsgewalt aus. Wir sagen, er handelt mit imperium. Der Staat handelt mit Hoheitsrecht, mit imperium. Die Menschen müssen dem Zwangsrecht des Staats folgen, auf ihre Zustimmung kommt es nicht an. Der Staat handelt mit Hoheitsrecht. Verleiht die Verfassungsordnung dem Staat Rechtsfähigkeit, dann handelt er nicht mehr hoheitlich, sondern nur noch in den Formen des Privatrechts. Der Staat bzw die Gebietskörperschaften sind juristische Personen. Die Gesetzgebung, die Verwaltung und die Gerichtsbarkeit können daher nicht nur hoheitlich, sondern auch in den Formen des Privatrechts handeln. Der Staat ist gewaltenteilig organisiert. Nur die Gesetzgebung und die Gerichtsbarkeit können nach außen in den Formen des Privatrechts handeln. Die Verwaltung, die für die Gebietskörperschaft in den Formen des Privatrechts handelt, handelt wie wir sagen nicht-hoheitlich, in Privatwirtschaftsverwaltung oder in Fiskalverwaltung.
7 Nach der Kompetenzverteilung des B-VG darf der Bund im Kompetenzbereich des Landes tätig sein, das Land darf im Kompetenzbereich des Bundes tätig sein, wenn die Gebietskörperschaft in den Formen des Privatrechts handelt. Die bundesstaatliche Kompetenzverteilung nach dem B-VG haben die Gebietskörperschaften auch zu beachten, wenn sie als Träger von Privatrechten tätig sind. Die Kompetenzverteilung der Art 10 bis 15 B-VG gilt sowohl für das hoheitliche als auch für das nicht-hoheitliche Handeln des Staats. Gesellschaft sind die Menschen insgesamt, so wie sie zusammenleben. Normen sind Sollenssätze, mit denen ein Mensch von einem anderen Menschen ein bestimmtes Verhalten verlangt ( Du sollst... ). Ob das Nichtbefolgen einer Norm eine Sanktion nach sich zieht, hat für den Begriff Norm keine Bedeutung. Die Soziologie befasst sich mit den in der Gesellschaft bestehenden Normen, daher kann man die Soziologie auch als Rechtswissenschaft bezeichnen. Die Moral verlangt von jedem Menschen, dass er das Gute tut und tun will. Die Ethik (= gute Sitten ) beschreibt gesellschaftliche Normen, die auf der Grundlage der moralischen Werte ein gedeihliches Zusammenleben der Menschen bewirken sollen. (5) 9. Aufgabe: Beantworten Sie folgende Frage! a.) Was regelt die Oö Bauordnung 1994? (2) b.) Was regelt das Bankwesengesetz? (2) c.) Was regelt das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz 2001? (2)