Rechnungslegung und Finanzierung der Krankenhäuser



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Transkript:

Rechnungslegung und Finanzierung der Krankenhäuser Leitfaden für Rechnungslegung, Beratung und Prüfung Sämtliche Teilbereiche des Rechnungswesens der Krankenhäuser Integrierte Darstellung juristischer und betriebswirtschaftlicher Aspekte Mit zahlreichen Fallbeispielen und Abbildungen Bearbeitet von Prof. Dr. Mathias Graumann, RAin Anke Schmidt-Graumann 2., überarbeitete Auflage 2011 2011. Buch. XXIII, 652 S. Hardcover ISBN 978 3 482 57572 3 Gewicht: 1240 g Weitere Fachgebiete > Medizin > Human-Medizin, Gesundheitswesen > Krankenhausmanagement, Praxismanagement Zu Inhaltsverzeichnis schnell und portofrei erhältlich bei Die Online-Fachbuchhandlung beck-shop.de ist spezialisiert auf Fachbücher, insbesondere Recht, Steuern und Wirtschaft. Im Sortiment finden Sie alle Medien (Bücher, Zeitschriften, CDs, ebooks, etc.) aller Verlage. Ergänzt wird das Programm durch Services wie Neuerscheinungsdienst oder Zusammenstellungen von Büchern zu Sonderpreisen. Der Shop führt mehr als 8 Millionen Produkte.

K A P I T E L 5 Die Ausgestaltung des externen Rechnungswesens nach KHBV Beim Verkauf von gefçrderten AnlagegÅtern ist wie folgt zu buchen: " Zum Verkaufszeitpunkt ist der Sonderposten in voller HÇhe des Restbuchwertes des gefçrderten Anlageguts aufzulçsen und in eine betragsgleiche Verbindlichkeit nach dem KHG umzubuchen. " Ûbersteigt der VerkaufserlÇs den Restbuchwert, so ist der Sonderposten in (voller) HÇhe des Restbuchwerts in eine Verbindlichkeit nach dem KHG umzubuchen. Die Differenz stellt einen außerordentlichen Ertrag aus Anlagenabgången dar, der durch eine aufwandswirksame ZufÅhrung zu den Verbindlichkeiten nach dem KHG (Mehrung eines Passivpostens) zu neutralisieren ist. " Ist hingegen der VerkaufserlÇs niedriger als der Buchwert, so ist der Sonderposten nur anteilig in HÇhe des geringeren ErlÇses in eine Verbindlichkeit nach dem KHG auszubuchen. Die Differenz zwischen Buchwert und niedrigerem VerkaufserlÇs stellt naturgemåß einen außerordentlichen Aufwand aus Anlagenabgången dar. Zur Herstellung der Erfolgsneutralitåt ist in gleicher HÇhe ein Ertrag aus der AuflÇsung des verbleibenden Sonderpostens nach dem KHG (in HÇhe der Differenz zwischen Buchwert und VerkaufserlÇs) zu buchen. ABB. 117: Zahlenbeispiel får Verbuchung von Anlagenverkåufen Åber/unter Buchwert (1) Verkauf einer geförderten Anlage mit Restbuchwert 80.000 zum Preis von 100.000 131 Liquide Mittel 100.000 an 060 an 520 Anlagen 80.000 A.o. Ertrag *) 20.000 223 Sonderposten aus Fördermitteln nach dem KHG an 350 Verbindlichkeiten nach dem KHG 80.000 752 Zuführung zu Verbindlichkeiten nach dem KHG an 350 Verbindlichkeiten nach dem KHG 20.000 (2) Verkauf einer geförderten Anlage mit Restbuchwert 80.000 zum Preis von 70.000 131 791 223 Liquide Mittel 70.000 A.o. Aufwand *) 10.000 Sonderposten aus Fördermitteln nach dem KHG 80.000 an 060 Anlagen 80.000 an 350 an 490 Verbindlichkeiten nach dem KHG 70.000 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Fördermitteln nach dem KHG 10.000 *) Hinweis: Anstelle des a.o. Aufwands/Ertrags kommt auch eine Verbuchung unter dem sonstigen betrieblichen Aufwand/Ertrag in Betracht, soweit die Beträge keine extrem unübliche Höhe aufweisen. Verkåufe werden somit immer erfolgsneutral gebucht: " Aufwendungen aus Abgången werden durch eine ertragswirksame AuflÇsung des passiven Sonderpostens aus FÇrdermitteln ausgeglichen; " Ertråge aus Abgången werden durch eine aufwandswirksame ZufÅhrung zu den Verbindlichkeiten nach dem KHG ausgeglichen. Unter Vorgriffen auf (Pauschal-) FÇrdermittel wird die Vorfinanzierung von Anschaffungen von AnlagegÅtern mittels Eigen- oder Fremdkapital verstanden, bevor es zu einer FÇrderung durch PauschalfÇrdermittel kånftiger Geschåftsjahre kommt. 278

Die Aufstellung des Jahresabschlusses K A P I T E L 5 In HÇhe des FÇrdermittelvorgriffs darf kein Sonderposten aus FÇrdermitteln nach 5 Abs. 3 KHBV gebildet werden, da ein Rechtsanspruch des Krankenhauses auf FÇrderung erst den folgenden Geschåftsjahren zugeordnet werden kann (WertbegrÅndungsprinzip). Es handelt sich vielmehr um eine echte Vorfinanzierung des Krankenhauses. Da der Sonderposten nur in HÇhe der auf das entsprechende Geschåftsjahr entfallenden FÇrdermittel gebildet wird, kommt es in HÇhe der nicht gefçrderten Abschreibung zu einem Verlustausweis. Dieser gleicht sich durch Ertråge aus FÇrdermittelzuweisungen spåterer Geschåftsjahre jedoch wieder aus. In diesem Zusammenhang muss auch der Problematik nachgegangen werden, bis zu welcher Zeitspanne ein FÇrdermittelvorgriff angenommen werden kann. In der einschlågigen Kommentarliteratur wird diesbezåglich eine Zeitspanne von maximal bis zu drei Jahren im Voraus genannt. Im Rahmen der zuvor dargestellten Verknappung der Çffentlichen FÇrdermittel kommt dem FÇrdermittelvorgriff eine erhebliche praktische Bedeutung zu. ABB. 118: Verbuchung des Vorgriffs auf PauschalfÇrdermittel Vorgriff auf Pauschalfördermittel i.s.d. 9 Abs. 3 KHG Grundannahmen: (1) Pauschalfördermittel werden i.h. von 500.000 p.a. gewährt. (2) Im 1. Jahr werden grundsätzlich förderungsfähige Anlagegüter angeschafft, AHK 1.200.000, planmäßige Nutzungsdauer 10 Jahre. (3) Der zunächst ungeförderte Betrag wird durch Darlehensaufnahme vom Krankenhaus zwischenfinanziert. (4) Von Finanzierungskosten des Fördermittelvorgriffs soll der Einfachheit halber abgesehen werden. Buchungssätze (1. Jahr; Werte in Tsd. ): Das Krankenhaus erhält den Bescheid über Gewährung von Pauschalfördermitteln. (1503) Forderungen nach 9 Abs. 3 KHG an (4603) Ertrag aus Fördermitteln nach 9 Abs. 3 KHG 500 Neutralisierung der Fördermittelerträge. (7523) Aufwand aus der Zuführung von Fördermitteln nach dem KHG zu Verbindlichkeiten an (3503) Verbindlichkeiten nach 9 Abs. 3 KHG 500 Eingang der Fördermittel auf dem Bankkonto. (1351) Bankkonto (pauschale Fördermittel) an (1503) Forderungen nach 9 Abs. 3 KHG 500 Anschaffung verschiedener förderungsfähiger Anlagegüter. (0700) Einrichtungen und Ausstattungen an (3200) Verbindlichkeiten aus LuL 1.200 279

K A P I T E L 5 Die Ausgestaltung des externen Rechnungswesens nach KHBV Umbuchung der Verbindlichkeiten aufgrund zweckentsprechender Verwendung der Fördermittel. (3503) Verbindlichkeiten nach 9 Abs. 3 KHG an (2203) Sonderposten aus Fördermitteln nach 9 Abs. 3 KHG 500 Begleichung der Verbindlichkeit (teilweise durch Darlehensaufnahme durch das Krankenhaus). (3200) Verbindlichkeiten aus LuL 1.200 an (1351) Bankkonto (pauschale Fördermittel) 500 (3400) Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 700 Für die der Ausgangssituation folgt (Werte in Tsd. ): AV 1.200 SoPo nach 9 Abs. 3 KHG 500 Darlehen 700 Abschlussbuchungen (1. Jahr; Werte in Tsd. ): Planmäßige Abschreibung der angeschafften Anlagegüter; lineare Methode. (7610) Abschreibungen auf Einrichtungen und Ausstattungen an (0700) Einrichtungen und Ausstattungen Ertragswirksame Auflösung des Sonderpostens in Höhe der zugewiesenen Fördermittel (10 % der zugewiesenen Pauschalfördermittel). (2203) Sonderposten aus Fördermitteln nach 9 Abs. 3 KHG an (4903) Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens aus Fördermitteln nach 9 Abs. 3 KHG 50 Hinweis: Es ergibt sich ein Aufwandsüberschuss i.h. von 70. Für den Abschluss am Ende des 1. Jahres folgt somit (Werte in Tsd. ): GuV AV 1.080 SoPo Darlehen Fehlbetrag 450 700-70 AfA Ertrag aus FöMi 50 Aufwandsüberschuss 70 280

Die Aufstellung des Jahresabschlusses K A P I T E L 5 Buchungssätze (2. Jahr; Werte in Tsd. ): Das Krankenhaus erhält wiederum den Bescheid über Gewährung von Pauschalfördermitteln. (1503) Forderungen nach 9 Abs. 3 KHG an (4603) Ertrag aus Fördermitteln nach 9 Abs. 3 KHG 500 Neutralisierung der Fördermittelerträge. (7523) Aufwand aus der Zuführung von Fördermitteln nach dem KHG zu Verbindlichkeiten an (3503) Verbindlichkeiten nach 9 Abs. 3 KHG 500 Eingang der Fördermittel auf dem Bankkonto. (1351) Bankkonto (pauschale Fördermittel) an (1503) Forderungen nach 9 Abs. 3 KHG 500 Umbuchung der Verbindlichkeiten aufgrund zweckentsprechender Verwendung der Fördermittel. (3503) Verbindlichkeiten nach 9 Abs. 3 KHG an (2203) Sonderposten aus Fördermitteln nach 9 Abs. 3 KHG 500 Anteilige Tilgung des vom Krankenhaus aufgenommenen Darlehens. (3400) Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten an (1351) Bankkonto (pauschale Fördermittel) 500 Abschlussbuchungen (2. Jahr; Werte in Tsd. ): Planmäßige Abschreibung der angeschafften Anlagegüter; lineare Methode. (7610) Abschreibungen auf Einrichtungen und Ausstattungen an (0700) Einrichtungen und Ausstattungen Ertragswirksame Auflösung des Sonderpostens in Höhe der zugewiesenen Fördermittel. *) (2203) Sonderposten aus Fördermitteln nach 9 Abs. 3 KHG an (4903) Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens aus Fördermitteln nach 9 Abs. 3 KHG 150 *) Hinweis: Die Abschreibung wird in folgender Höhe neutralisiert: 1 Jahresabschreibung auf die Förderung des Vorjahres = 50 zzgl. 2 Jahresabschreibungen auf die Förderung des laufenden Jahres = 100. Probe: Neutralisierung der kumulierten Abschreibung auf geförderte Anlagen = 2 von 10 Jahren auf 1.000: 200, davon bereits im Vorjahr neutralisiert: 50, mithin auf laufendes Jahr entfallend: 150. Somit ergibt sich ein Ertragsüberschuss i.h. von 30. Das kumulierte Ergebnis beträgt - 40. Für den Abschluss am Ende des 2. Jahres folgt somit: (Werte in Tsd. ): GuV AV 960 SoPo *) Darlehen Ertragsüberschuss Fehlbetrag 800 200-40 AfA 30 150 Ertrag aus FöMi 150 150 *) Hinweis zur Entwicklung des Sonderpostens: Anfangsbestand 450 + Zugang aufgrund zweckentsprechend verwendeter Fördermittel 500 Auflösung des Sonderpostens durch Neutralisierung der Abschreibung 150 = Schlussbestand 800. 281

K A P I T E L 5 Die Ausgestaltung des externen Rechnungswesens nach KHBV Buchungssätze (3. Jahr; Werte in Tsd. ): Das Krankenhaus erhält wiederum den Bescheid über Gewährung von Pauschalfördermitteln. (1503) Forderungen nach 9 Abs. 3 KHG an (4603) Ertrag aus Fördermitteln nach 9 Abs. 3 KHG 500 Neutralisierung der Fördermittelerträge. (7523) Aufwand aus der Zuführung von Fördermitteln nach dem KHG zu Verbindlichkeiten an (3503) Verbindlichkeiten nach 9 Abs. 3 KHG 500 Eingang der Fördermittel auf dem Bankkonto. (1351) Bankkonto (pauschale Fördermittel) an (1503) Forderungen nach 9 Abs. 3 KHG 500 Umbuchung der Verbindlichkeiten aufgrund zweckentsprechender Verwendung der Fördermittel (Restanteil von 200 Tsd. ). (3503) Verbindlichkeiten nach 9 Abs. 3 KHG an (2203) Sonderposten aus Fördermitteln nach 9 Abs. 3 KHG 200 Endgültige Tilgung des Darlehens. (3400) Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten an (1351) Bankkonto (pauschale Fördermittel) 200 Abschlussbuchungen (3. Jahr; Werte in Tsd. ): Planmäßige Abschreibung der angeschafften Anlagegüter; lineare Methode. (7610) Abschreibungen auf Einrichtungen und Ausstattungen an (0700) Einrichtungen und Ausstattungen Ertragswirksame Auflösung des Sonderpostens in Höhe der zugewiesenen Fördermittel. *) (2203) Sonderposten aus Fördermitteln nach 9 Abs. 3 KHG an (4903) Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens aus Fördermitteln nach 9 Abs. 3 KHG 160 *) Hinweis: Die Abschreibung wird in folgender Höhe neutralisiert: 1 Jahresabschreibung auf die Förderung der Vorjahres = 10 % von 1.000 zzgl. 3 Jahresabschreibungen auf die Förderung des laufenden Jahres = 30 % von 200 = insgesamt 160. Probe: Neutralisierung der kumulierten Abschreibung auf geförderte Anlagen = 3 von 10 Jahre auf 1.200: 360, davon bereits in den beiden Vorjahr neutralisiert: 200 (50 + 150), mithin auf laufendes Jahr entfallend: 160. Somit ergibt sich ein Ertragsüberschuss i.h. von 40. Das kumulierte Ergebnis beträgt 0. Für den Abschluss am Ende des 3. Jahres folgt somit: (Werte in Tsd. ): GuV AV SoPo *) 840 Darlehen 0 Fehlbetrag 840 0 AfA Ertragsüberschuss 40 160 Ertrag aus FöMi 160 160 *) Hinweis zur Entwicklung des Sonderpostens: Anfangsbestand 800 + Zugang aufgrund zweckentsprechend verwendeter Fördermittel 200 Auflösung des Sonderpostens durch Neutralisierung der Abschreibung 160 = Schlussbestand 840. 282