Am 22. März 2013 ist von Parlamentsmitglied Andreas Geistlich folgendes Postulat eingegangen:



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Transkript:

Stadtrat Freiestrasse 6, Postfach 8952 Schlieren Telefon 044 738 15 76 praesidiales@schlieren.zh.ch Stadt Schlieren Protokollauszug 18. Sitzung vom 23. September 2013 248/2013 13.00.40 Statistik Soziales Antrag des Stadtrates auf Abschreibung des Postulates von Andreas Geistlich betreffend "Statistikreport für die Sozialabteilungen der Zürcher Gemeinden" für Schlieren Am 22. März 2013 ist von Parlamentsmitglied Andreas Geistlich folgendes Postulat eingegangen: "Der Stadtrat wird gebeten zu prüfen, ob er aus dem "Statistikreport für die Sozialabteilungen der Zürcher Gemeinden" nützliche Schlüsse für Schlieren ziehen und Vorschläge ableiten kann, welche den Finanzhaushalt der Stadt entlasten." Begründung: Das Statistische Amt des Kantons Zürich bietet den Gemeinden diesen zugeschnittenen Report an mit statistischen Zahlen aus den Bereichen Sozialversicherungen und Bevölkerungsstruktur sowie Vergleichen mit ähnlichen Gemeinden, dem Bezirks- und den Kantonsdurchschnitt. Wie an der Fragestunde des Parlamentes vom 18. März bekannt gemacht wurde, hält es der Sozialvorsteher der Stadt Schlieren nicht für nötig, diesen Bericht anzufordern. Sein Ressort Soziales kämpft jedoch mit ständig zunehmendem Aufwand. So sind für das Jahr 2013 CHF 22.1 Mio. Aufwand zu Lasten von Schlieren eingeplant, 13 % mehr als in der Rechnung 2011. Ich schlage deshalb vor, dass der Stadtrat den oben genannten Bericht beschafft, dass er ihn liest, diskutiert und dem Gemeindeparlament Bericht erstattet über allfällige Erkenntnisse daraus. Der Stadtrat soll zudem aufzeigen mit was für Massnahmen das Budget Soziales verbessert werden kann, nicht zuletzt auch mit Blick auf das Budget 2014." Das Postulat von Andreas Geistlich wurde an der Sitzung des Gemeindeparlamentes vom 27. Mai 2013 zur Prüfung und Berichterstattung an den Stadtrat überwiesen. Bericht an das Gemeindeparlament 1. Ausgangslage Die Abteilung Soziales war über die bevorstehende Veröffentlichung des Berichtes durch das kantonale Statistische Amt informiert. Die Projektleiterin Frau V. Gerber nahm Anfang 2011 an einer Sitzung der Sozialbehörde Schlieren teil und informierte über bestimmte Kennzahlen von Schlieren, auch im Vergleich zu anderen, ähnlich grossen Gemeinden im Kanton und kündigte die Veröffentlichung eines ersten Berichtes an. Unabhängig werden durch das interne Controlling die Entwicklungen der Ausgaben in der Sozialabteilung laufend analysiert und wo möglich die entsprechenden Massnahmen eingeleitet. Die Abteilung beteiligt sich im Rahmen der Sozialkonferenz des Kantons Zürich an entsprechenden Auswertungen, Analysen der Entwicklungen und dem entsprechenden Erfahrungsaustausch. Durch die Städteinitiative Sozialpolitik ist es möglich, auch Entwicklungen in anderen Kantonen als Vergleich heranzuziehen. ST.13.00.40 /2013-963 Seite 1 von 5

Die Struktur und der Aufbau des Berichtes im Anhang 1 (Statistikreport 2013 für die Sozialabteilungen von Zürcher Gemeinden - Schlieren) war der Abteilung und dem Ressortvorsteher bekannt. Da ein Grossteil der Daten aus soziodemographischen Angaben über Schlieren besteht, sind Veränderungen über die Zeit von grossem Interesse, dies in Verbindung mit Finanzkennzahlen. Erfahrungsgemäss ist eine Zeitpunktbetrachtung, so wie sie dies im ersten Berichtsjahr immer ist, weniger aufschlussreich als eine Periodenbetrachtung. Aus diesem Grunde wurde auf die Anschaffung des Berichtes im ersten Jahr verzichtet. Der nun vorliegende Bericht vergleicht bestimmte Kennzahlen mit 10 bezüglich ihrer Grösse vergleichbaren Gemeinden im Kanton. Darunter hat es keine Gemeinden aus dem Limmattal. Seit mehreren Jahren steht die Abteilung Soziales aber in Verbindung mit verschiedenen Gemeinden des Limmattales bezüglich der Entwicklung der Ausgaben für die Soziale Wohlfahrt. Auf politischer Ebene werden die entsprechenden Erfahrungen in der Sozialkonferenz des Limmattales ausgetauscht. Die Abteilung Soziales hat das Postulat Geistlich, bzw. den Bericht des kantonalen statistischen Amtes, zum Anlass genommen, um die finanziellen Veränderungen und Entwicklungen bei den gesetzlichen und fachlichen Rahmenbedingungen in einen weiteren, über die Budgetierung hinaus gehenden Zusammenhang zu stellen, zu analysieren sowie die wichtigsten Einflussfaktoren festzuhalten. 2. Statistikreport für die Sozialabteilungen der Zürcher Gemeinden für Schlieren Der Bericht gliedert sich in 3 Teile: Soziodemographische und wirtschaftliche Faktoren, Quoten und Merkmale der Bezüger/innen von Bedarfsleistungen und Sozialausgaben. Zur Analyse wurden 32 Indikatoren, in welchen die Stadt Schlieren als erste, zweite, zehnte oder elfte Gemeinde aufgeführt ist, herausgegriffen, kommentiert und im Anhang 2 (Kommentierte Kennzahlen / Indikatoren aus dem Statistikreport) dargestellt. Bei den soziodemographischen und wirtschaftlichen Einflüssen spielen die Arbeitslosenquote, die Steuerkraft pro Person, das sehr tiefe Einkommen der Alleinerziehenden und der grosse Anteil an finanzschwachen Familien in Schlieren die grösste Rolle. Bei der Sozialhilfe ist auffällig, dass Schlieren pro Sozialhilfefall bezofamiliengrösse an 2. Stelle steht. Pro Fall müssen also mehr Personen unterstützt werden, was natürlich die Kosten pro Fall erhöht. Entsprechend ist der Anteil an kostengünstigen Paaren ohne Kinder weit unterdurchschnittlich. Bei den Zusatzleistungen zur AHV/IV ist offensichtlich, dass soziodemographische Gründe für die ausserordentlich hohe Belastung von Schlieren verantwortlich sind: Wer ein Leben lang, oder bis zu seiner Invalidität, ein unterdurchschnittliches Einkommen hat, ist eher auf Zusatzleistungen angewiesen. Hingegen schneidet Schlieren bezüglich Rentnern im Heim sehr gut ab. Offensichtlich sind die Familienstrukturen vergleichsweise noch recht gut intakt und Spitexleistungen werden gut genutzt. Da der Bericht ein erstes Mal erschienen ist, können Veränderungen in der Zeit noch nicht nachvollzogen werden. Aus diesem Grunde hat die Abteilung Soziales die Entwicklung wesentlicher Kennzahlen der letzten 6 Jahre analysiert und im Anhang 3 (Analysen und Begründung der Kostenentwicklung der Abteilung Soziales der Stadt Schlieren von 2007 bis 2012 inklusiv Budget 2013) aufgezeigt. 3. Analyse der Kostenentwicklung Abteilung Soziales 2007-2012 Qie_E[getmisse dªs_'lqrheg_eod_eo_b_ericbtes_k_bno_e_n wie fqjg1z1lsammengefassíwerd~en~:~ 3.1. Die Gesamtausgaben für die soziale Wohlfahrt sind seit 2007 stark angestiegen. Dabei haben die Ausgaben für Sozialhilfe und Zusatzleistungen zur AHV/IV unterproportional zugenommen. 3.2. In allen Bereichen spielt die Bevölkerungszunahme eine wichtige Rolle. Sie kann aber diese Veränderung nur teilweise erklären. ST.13.00AO /2013-963 Seite 2 von 5

3.3. Wichtigste Gründe für die Veränderungen sind Anpassungen bei den gesetzlichen Rahmenbedingungen: Revision der Arbeitslosenversicherung: Kürzung der Bezugsdauer u.a. Revision der Invalidenversicherung: Eingliederung vor Rente. Renten werden selten oder nach langem Rechtsweg in meist geringerem Umfang gesprochen Einführung der Pflegefinanzierung Erhöhung der Kosten durch höhere Beiträge an das AJB (Jugendhilfegesetz) und Spitex Revision des kant. Sozialhilfegesetzes: Pflicht zur Förderung der beruflichen und sozialen Integration (check-in, Startbeitrag DOCK) Revision des kant. Sozialhilfegesetzes bezüglich Vorläufig Aufgenommener (Volksabstimmung 2011) Einführung der Subjektfinanzierung bei der ausserfamiliären Kinderbetreuung in Schlieren Einführung der KESB (Vormundschaftsbereich) Neustes Beispiel: Anpassung der kantonalen Kleinkinderbetreuungsbeiträge (KKBB) 3.4 Tendenzen und weitere Ursachen: Es wird versucht, Sozialversicherungen durch Leistungsabbau und Verschiebung der Zuständigkeit zu sanieren. Da die Grundsicherung im Kanton Zürich mehrheitlich bei den Gemeinden liegt, steigen deshalb in den Gemeinden die Ausgaben. Zusätzlich zu den Verschlechterungen bei den Sozialversicherungen belasten Mehrauslagen durch demographische Entwicklungen. Zum Beispiel: Für Krankheitskosten im ZL-Bereich muss generell wesentlich mehr aufgewendet werden. Alte Menschen werden immer älter, was zu mehr Krankheitskosten führt. Zudem beziehen die Berechtigten dadurch im Schnitt auch länger Zusatzleistungen zur AHV, was einen Teil der Zunahme, wie er in anderen Gemeinden auch der Fall ist, erklärt. In der Sozialhilfe spielt die wirtschaftliche Entwicklung eine zentrale Rolle. Von 2007 auf 2008 nahmen, dank guter wirtschaftlicher Lage, die Ausgaben ab, um aber im Gefolge der Krise von 2008 erneut anzusteigen. Dieser Zusammenhang ist nicht nur in Schlieren festzustellen, was die Grafiken im Anhang 4 (Soziale WohlfahrtlVergleich Dietikon-Schlieren) verdeutlichen. Der Bericht gibt zu diesen und weiteren Punkten detailliert Auskunft. 4. Vergleich mit Dietikon Finanzdaten der Gemeinden sind frei zugänglich, und bereits durch eine einfache Gegenüberstellung können Anhaltspunkte gefunden werden (Beiliegende Grafiken, Dietikon). Vergleicht man die Daten von Schlieren und Dietikon von 2001-2012, so zeigt sich zuerst einmal, dass die jährlichen Schwankungen sehr ähnlich verlaufen. Hintergrund sind, wie ausgeführt, Änderungen bei gesetzlichen Bestimmungen und demographischer Entwicklung. Die Entwicklung im Bereich der Ausgaben für Soziale Wohlfahrt in Schlieren und Dietikon divergiert ab 2006 stark. Hintergrund ist der grosse Bevölkerungszuwachs in Schlieren, welcher, etwas später, nun auch in Dietikon eingesetzt hat. Im Gegensatz zu Schlieren scheint aber in Dietikon diese Entwicklung vorerst weniger nachhaltig zu sein. Dies muss nicht zwingend mit der Vermutung zusammenhängen, dass in Dietikon eher finanzschwache Einwohner und Einwohnerinnen zuwandern. Es kann auch andere Gründe haben: Zentral ist zum Beispiel, wie viele der Sozialhilfefälle an den Kanton weiter verrechnet werden können (Regelung des schweiz. Zuständigkeitsgesetzes, bzw. kantonalen Sozialhilfegesetzes). Diese Quote ist in Schlieren sehr schwankend, könnte in Dietikon durchaus auch abgenommen haben, was Mehrkosten verursacht. Weiter könnte eine konsequente Durchsetzung der Subsidiarität (Sozialhilfe nur dann, wenn keine andere Leistung einzubringen ist) einen Teil des Unterschiedes ausmachen. In Schlieren wird diesem Thema mit intensiven Fallkontrollen, Weiterbildungen für Mitarbeitende der Sozialberatung im Thema Sozialversicherungen und Fallcoaching grosse Bedeutung beigemessen. ST.13.00AO / 2013-963 Seite 3 von 5

5. Beeinflussbare Faktoren und Massnahmen Im Hinblick auf das Budget 2014 wurden die bestimmenden Faktoren analysiert und es ist mit einem weiteren Anstieg der Nettoausgaben zu rechnen. Dafür gibt es folgende Gründe: Kleinkinderbetreuungsbeiträge: Auf den 1. Januar 2013 hat der Kanton die Einkommensgrenzen angepasst. Dadurch ist mit rund Fr. 300'000.-- Mehrausgaben zu rechnen. Familienergänzende Kinderbetreuung: Krippenplätze sind weiterhin gesucht in Schlieren. Voraussichtlich werden 2014 1-2 neue Krippen entstehen. Da das durchschnittliche Einkommen in Schlieren tief liegt, können zusätzliche Kosten von rund Fr. 140'000.-enstehen. Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB des Bezirkes: Offensichtlich wurde bei der Einführung der KESB der Stellenplan zu gering veranschlagt. Es mussten 2.4 neue Stellen geschaffen werden, was für Schlieren Mehrausgaben von Fr. 100'000.-- nach sich ziehen wird. Dieses Problem hat/hatte im Übrigen nicht nur die KESB Dietikon. Die kantonalen Stellen hatten in ihren Planungsvorgaben die Fallentwicklung falsch eingeschätzt. Gesetzliche wirtschaftliche Sozialhilfe: Der Anteil an ausländischen Sozialhilfeempfängern und -empfängerinnen, die an den Kanton weiterverrechnet werden können, nimmt weiter ab. Dies hat damit zu tun, dass immer mehr Ausländer und Ausländerinnen bereits mehr als 10 Jahre in Schlieren wohnen. Dies wird rund Fr. 700'000-- Mehrkosten generieren, welche aber allenfalls durch eine Zunahme an Weiterverrechnungen bei den Schweizern wenigstens teilweise kompensiert werden können. Eine präzise Vorhersage ist aber sehr schwierig. Zusatzleistungen zur AHV/IV: Die Zahl der Anspruchsberechtigten wird weiter ansteigen. Zwar ist das Fallwachstum voraussichtlich etwas geringer als in den letzten Jahren, aber Mehrkosten von Fr. 700'000.-- werden zu tragen sein. Diese Auflistung zeigt, dass die Mehrausgaben, wie in den Vorjahren, durch von der Sozialabteilung nicht veränderbare gesetzliche Bestimmungen und demographische Entwicklungen verursacht werden. Mittel- und langfristig können hier nur städteplanerische und sozialpolitische Massnahmen etwas verändern. Der Einflussbereich der Abteilung Soziales liegt in der weiteren Verbesserung der Facharbeit in der Fallführung: Durchsetzen von Subsidiarität: Der Ausbildungsstand der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bezüglich Sozialversicherungen muss erhöht werden. Die Personalfluktuation muss gering gehalten werden. Intensivierung der Fallkontrollen. Die externe Fallkontrolle. welche seit mehreren Jahren gute Arbeit leistet, muss ausgebaut werden. Rechtsverfahren gegen die IV: Der Einsatz von Rechtsvertretern ist auszubauen. Grundsätzlich wird heute eine IV-Rentenanmeldung erst einmal abgelehnt. Die langwierigen Verfahren müssen professionell begleitet werden. Dies entspricht einem Standard in allen grösseren Gemeinden des Kantons. Missbrauchsbekämpfung: Der Einsatz von SOWATCH in der Sozialhilfe hat sich bewährt. Ab 2014 sollen auch Zusatzleistungsbezüger- und Bezügerinnen durch SOWATCH abgeklärt werden können. Berufsintegration in der Sozialhilfe verstärken: Passgenauigkeit der Massnahmen erhöhen durch vermehrten Einsatz des check-in. Weiterer Einsatz und Beizug der statistischen Angaben des kantonalen statistischen Amtes: Die Abteilung Soziales hat den Auftrag, den politischen Entscheidungsträgern nicht nur im Rahmen der Budgetplanung Massnahmen zur Steigerung der Effektivität der Arbeit zu liefern, sondern muss auch Hinweise auf sozialpolitische Problemfelder vorlegen. Dazu _e_jgnetsich die neue_st3tistik bestens, wobei die Aussagekraft über die Jahre steigen wird. Sollten diese Auswertungen durch den Kanton weitergeführt werden, werden sie beigezogen werden. ST.13.00.40 / 2013-963 Seite 4 von 5

Fazit: Ein verstärktes Controlling (Analysen und entsprechende Massnahmen), der Ausbau der Kontrollen (Aufdeckung von Missbräuchen), die konsequente Bewirtschaftung der Rückerstattungen und individuelle Berufsintegration erfordern die entsprechenden personellen Ressourcen und allenfalls die Erhöhung des Stellenplanes um langfristig die Nettoausgaben im Sozialbereich zu stabilisieren. Antrag an das Gemeindeparlament: Der Stadtrat beantragt gemäss der Geschäftsordnung des Gemeindeparlamentes im Sinne von Art. 79 Abs. 2 das Postulat von Andreas Geistlich über den "Statistikreport für die Sozialabteilungen der Zürcher Gemeinden" als erledigt abzuschreiben. Status: öffentlich ~ STADTRAT~;;EREN ~ eiuo ~cl o u a n l-..._ Walter Suter Stadtpräsident Stadtschreiber a. i. ST.13.00AO /2013-963 Seite 5 von 5