www.die-linke.de 3. Parteitag, 2. Tagung Dresden, 14. bis 16. Juni 2013 Antragsheft 3



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Transkript:

www.die-linke.de 3. Parteitag, 2. Tagung der Dresden, 14. bis 16. Juni 2013 Antragsheft 3

Inhaltsverzeichnis Anträge an die 2. Tagung des 3. Parteitages der Partei die LINKE 2 Anträge zu den Regularien des Parteitages. 2 Anträge mit überwiegendem Bezug zur Gesellschaft 4 Änderungsanträge zur Bundessatzung der.. 7 Änderungsanträge zum Leitantrag des Parteivorstandes zum Wahlprogramm Bundestagswahl 2013... 11 Kandidaturen zur Bundesfinanzrevisionskommission der 286 Kandidaturen zur Bundesschiedskommission der... 293 Arbeitsgremien der 2. Tagung des 3. Parteitages der. 297 Mandatsprüfungskommission... 297 Bericht der AG Teilhabe an den Parteitag.. 298 Bericht des Sprecherrates über die Arbeit der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbstbestimmte Behindertenpolitik. 305 Offener Brief an die Delegierten des Dresdner Parteitages der.. 311 Impressum / Kontakt.. 314 1

Anträge an die 2. Tagung des 3. Parteitages der Änderungsanträge zu den Regularien des Parteitages Änderungsantrag: R.0.1. Antragsteller/innen: DIE LINKE. LV Sachsen Ersetze in IV. (12) Geschäftsordnungsanträge im Punkt e.) Für- und Gegenrede durch Gegen- und Fürrede Begründung: Warum sollte bei GO-Anträgen entgegen dem Verfahren bei nicht-go-anträgen eine andere Reihenfolge gesetzt werden? Wenn zuerst die Fürrede erfolgt, haben die AntragsstellerInnen keine Chance, auf die Gegenrede einzugehen. (Beschluss des Landesvorstandes vom 28. Mai 2013) Entscheidung des Parteitages: Angenommen: Abgelehnt: Überwiesen an: Stimmen dafür: dagegen: Enthaltungen: Bemerkungen: 2

Änderungsantrag: R.0.2. Antragsteller/innen: DIE LINKE. LV Sachsen Ersetze in IV. (15) Dringlichkeits- und Initiativanträge in Punkt c. Die Zahl 50 durch 5% der anwesenden Stimmberechtigten (Beschluss des Landesvorstandes vom 28. Mai 2013) Entscheidung des Parteitages: Angenommen: Abgelehnt: Überwiesen an: Stimmen dafür: dagegen: Enthaltungen: Bemerkungen: 3

Änderungsanträge mit überwiegendem Bezug zur Gesellschaft G. 1 Antragsteller/innen: Hans Holdt Die Bundestagsfraktion und Parteiführung werden aufgefordert, evtl. unter Einschaltung unabhängiger Sachverständiger das Bundesverfassungsgesetz sowie die Verfassungsschutzgesetze der Länder und damit den Verfassungsschutz selbst auf seine Verfassungsmäßigkeit hin zu überprüfen, gegebenenfalls alle rechtlich möglichen Schritte zur Aufhebung oder mindestens zur Korrektur von Gesetzen und Verfassungsschutz zu tun und Maßnahmen zum Ausgleich der langwährenden parteimäßigen Ungleichbehandlung vorzuschlagen und rechtlich einzufordern. Begründung: 1) Der sog. Verfassungsschutz (VS) ist in seiner bestehenden Form selbst verfassungswidrig, ja verfassungsfeindlich, da er auf der Parteienund Machtebene eine fundamentale rechtliche Ungleichheit bewirkt, die gegen das Gleichbehandlungsprinzip der Art. 3 Grundgesetz verstößt; insbesondere auch gegen dessen Absatz (3), wonach Niemand wegen seiner politischen Anschauung benachteiligt oder bevorzugt werden darf. (s. dazu auch 5 Parteiengesetz) Nach 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes v. 20.12.1990 (Erstfassung v. 27.9.1950) untersteht das Bundesamt für Verfassungsschutz als Bundesbehörde dem Bundesminister des Innern. Dementsprechend unterstehen die Landesämter dem jeweiligen Landesinnenminister. Wenn er seine Aufgabe Schutz der verfassungsmäßigen Ordnung verfassungsgerecht und wirksam durchführen soll, muss der VS neutral sein und alle Parteien in gleicher Weise auf ihre Verfassungsmäßigkeit hin beobachten. Dies ist jedoch ausgeschlossen, dies kann er gar nicht leisten, weil er über die Innenminister den jeweils in Bund und Ländern regierenden Parteien untersteht. Diese haben natürlich kein Interesse daran, sich selbst unter die Lupe nehmen zu lassen. Zudem kann sich keine Verfassungsschützerin leisten, gegen die Partei ihrer Chefin zu ermitteln und damit ihre Existenz aufs Spiel zu setzen! Zwangsläufig wird so der VS zum Instrument der politischen, antidemokratischen Ungleichheit. Er bietet sich in seiner gegebenen Konstruktion geradezu dafür an, gegen missliebige Konkurrenzparteien (besonders von links) benutzt zu werden. Die Nennung der betr. Partei im Verfassungsschutzbericht reicht schon aus, um potentielle Wähler von der Wahl der überwachten politisch gefährlich und unzuverlässig zu sein, ihre Aussage werden nicht ernst genommen. 2) Dies ist umso gefährlicher, als zu diesen herrschenden Parteien seit Beginn der Bundesrepublik die sog. Bürgerlichen Parteien zählen. Es waren nicht die linken, sondern die damaligen bürgerlichen Parteien, die zusammen mit der NSDAP 1933 Hitler erst zum Reichskanzler und danach unisono unter Verrat ihrer eigenen Wähler und der Wählermehrheit zum Diktator erkoren haben. Nach dieser Erfahrung müsste sich der VS vor allem mit den Nachfolgern, den heutigen bürgerlichen Parteien befassen. Nicht nur mit der FDP, deren Gallionsfigur Dr. Theodor Heuß als Reichstagsabgeordneter für die Diktatur Hitlers gestimmt und danach im Parlamentarischen Rat das Volk diffamiert hatte. Vor allem die CSU muss überwacht werden. Es ist daran zu erinnern, dass sie bereits einmal auf verfassungswidrige und kriminelle Weise in der sog. Spielbankaffäre eine andere Partei, ihre seinerzeitige bürgerliche Hauptkonkurrentin, die Bayernpartei zur Strecke gebracht hat mit falschen Anschuldigungen und gerichtlichem Falscheid eines Dr. Friedrich Zimmermann. Einer Verurteilung wegen Meineides entging er u. W. nur, weil er ich auf einen bewusstseinstrübenden geistigen Ausfall (wohl auf Über- oder Unterzuckerung) berief. Dennoch wurde er danach zum Bundesinnenminister und obersten Verfassungsschützer berufen. In die gleiche Kerbe, aber nicht so abgefeimt schlug Herr Dr. Manfred Kanther, CDU, der ebenfalls als Bundesinnenminister und oberster 4

Verfassungsschützer agierte und andererseits zum Nachteil anderer Parteien half, CDU- Parteivermögen in der Schweiz zu verstecken und noch dazu als jüdisches Vermögen zu tarnen. Nach Aufdeckung wurde er strafrechtlich verurteilt. So kann es nicht weiter gehen. Mit dieser Art macht- und parteiabhängigem Verfassungsschutz wird jeder Ansatz von echter Demokratie kaputt gemacht. Zumal es schon seit Beginn der Bundesrepublik so abläuft. Kein Wunder, dass die öffentliche Meinung, die Meinung der Mehrheit, auch mit Hilfe der willigen herrschenden Medien längst so getrimmt ist, dass nur noch die Politik der sich selbst und zusammen demokratisch nennenden Parteien CDS/CSU, FDP, SPD und GRÜNE zum Tragen kommt. Von Parteien, also, die alle mit mehr oder weniger verschönernden Schnörkeln ein entfesseltes kapitalistisches Ausbeutungskonzept vertreten und tatsächlich bereits weitegehend verwirklicht haben. Das hat nicht mehr mit Demokratie zu tun. 3) Das mindeste, was demnach zu geschehen hat, ist, eine Regelung zu finden, die den VS sowohl hinsichtlich seiner Tätigkeit als auch hinsichtlich seiner personellen Besetzung unabhängig macht von politischen Parteien und politischer Macht. Wie eine solche Regelung aussehen könnte, muss ausdiskutiert werden. Anhaltspunkte könnten z. b. Bestimmungen sein, nach denen in Italien, Frankreich, Portugal und anderen Staaten die Existenz einer unabhängigen Justiz garantiert wird. 4) Vorab jedoch muss schnellstens der jetzige verfassungswidrige Zustand durch Anrufung des Bundesbundesverfassungsgerichts aufgehoben werden; noch vor der kommenden Bundestagswahl! 5) Am besten und bekömmlichsten für die politische Kultur hierzulande wäre es wohl, gänzlich auf den Verfassungsschutz zu verzichten. Er hat im Laufe der Zeit für die Allgemeinheit mehr Nachteile als Vorteile gebracht. Durch seinen Einsatz wurde nicht nur das nötige Parteien-Gleichgewicht zerstört. Seine Errichtung bald nach Ende von Krieg und Gestapoherrschaft musste zudem bei der Bevölkerungsmehrheit den Eindruck bestärken, dass es nach wie vor nicht gut und heilsam ist, seine Stimme gegen die herrschenden Verhältnisse zu erheben. Auf solchem Boden lässt sich keine echte Demokratie betrieben. Die Verhinderung gewisser Straftaten, andererseits, wurde ihm erst 1990 übertragen. Diese Aufgabe sollte wieder an die Polizei abgegeben werden. 6) Und selbstverständlich muss DIE LINKE auch im Interesse der Demokratie einen angemessenen öffentlichen Ausgleich für die lange verfassungswidrige Benachteiligung und Ungleichbehandlung einfordern und erhalten. Entscheidung des Parteitages: Angenommen: Abgelehnt: Überwiesen an: Stimmen dafür: dagegen: Enthaltungen: Bemerkungen: G. 2 Antragsteller/innen: Hans Holdt Beschluss zur Euro-Schulden-Krise Nach unserer, im Wahlprogramm zum Ausdruck kommenden Auffassung können Schuldenakrobatik, Börsengewinnspiel und Sozialdumping nicht der Weisheit letzter Schluss, der staatlich betriebene und verordnete Tanz ums Goldene Kalb und die damit verbundene fortschreitende soziale Verelendung von immer mehr Eurostaaten nicht das Endziel der menschlichen Entwicklung sein. Nach unserer Auffassung verlangt vielmehr eine im Interesse der Bevölkerungsmehrheiten liegende dauerhafte Lösung der Krise, dass die bisherige Schuldenpolitik durch eine weitgehende Trennung von Staat und Kapitalmarkt beendet wird. 5

Dazu und zur Verwirklichung unseres Wahlprogrammes (u. a. S. 47, Z. 36 u. 37, S. 48, Z. 1-4) muss Art. 123 Abs. 1 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) samt Begleitvorschriften aufgehoben werden. Nach dieser Bestimmung können die Eurostaaten benötigte Anleihe nur auf dem Kapitalmarkt aufnehmen. Dies ist einzigartig. Uns ist kein anderer Staat bekannt, dem per Gesetz verboten wäre, Anleihe bei seiner eigenen Notenbank aufzunehmen. Die Eurostaaten, also auch Deutschland, werden mit dieser Sonderbestimmung zwangsläufig dem Kapitalmarkt, repräsentiert durch die mit allen Wirtschaftszweigen verflochtenen Banken, unterworfen. Das greift nicht nur existentiell die Souveränität der dem Währungsverbund angehörenden Staaten ein. Die Unterwerfung unter den Kapitalmarkt bedeutet dazuhin die Auslieferung der nicht am Kapitalmarkt beteiligten Bevölkerungsmehrheiten an eine undemokratische, nur auf Gewinn ausgerichtete asoziale Macht, die weder vom Parlament gesteuert noch durch Gerichte zu sozialem Handel gezwungen werden kann. Nach unserer Ansicht verstößt daher diese Unterwerfung gegen Art. 20 Grundgesetz (GG), wonach Deutschland ein demokratischer und sozialer Bundesstaat sein muss. Außerdem werden durch das Ausgeliefertsein an diese Macht und die daraus resultierende Vorzugsbehandlung der systemrelevanten Banken die Grundrechte der meisten Bürger aus Art. 1 (Menschenwürde) und Art. 3 GG (Recht auf Gleichbehandlung) verletzt. 2.3.) Dagegen kann jeder der anderen Eurostaaten oder die EZB innerhalb einer gewissen Frist Einspruch erheben. Über den Einspruch entscheidet ein gemeinsames Gremium. Dem Einspruch ist u. a. stattzugeben, wenn der betr. Eurostaat die Möglichkeiten sozial gerechter Steuern (wie progressive Einkommens-, und Vermögens- und Erbschaftsteuern) nicht genügend ausschöpfen will. 2.4.) Für Anleihen auf dem Kapitalmarkt haften die anderen Staaten der Währungsgemeinschaft nicht. Derartige Anleihen sind grundsätzlich auf Anleihen bei der EZB anzurechnen. 3) Darüber hinaus (sic!) Entscheidung des Parteitages: Angenommen: Abgelehnt: Überwiesen an: Stimmen dafür: dagegen: Enthaltungen: Bemerkungen: Die tritt daher für die umgehende Realisierung der nachfolgenden aufgeführten Maßnahmen ein: 1) Art. 123 AEUV wird samt Begleitvorschriften aufgehoben 2) Stattdessen wird folgendes bestimmt 2.1.) Die Staaten der Europäischen Währungsunion werden Anleihen (vor allem zur Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Situation und auch zur Schuldentilgung) grundsätzlich nur bei der Europäischen Zentralbank (EZB) oder im Weg gegenseitiger Hilfe aufnehmen. (Also direkt bei der Steuerzahlergemeinschaft, die ohnehin in jedem Fall am Ende haftet) 2.2.) Die Anliehe und ihre Höhe müssen sich aus dem nationalen Haushaltsplan ergeben (also durchschaubar sein). 6

Änderungsanträge zur Bundessatzung der Änderungsantrag: Antragsteller/innen: S.2.3.1. Ersetze den Teil nach Zustimmung des Kreisvorstandes durch nach schriftlicher Information des jeweiligen Kreisvorstandes. DIE LINKE. LV Hessen 2, Absatz 3 Begründung: Wer rechtmäßig Mitglied unserer Partei geworden ist, sollte von Kreisverbänden durch deren Vorstände nicht einfach abgelehnt werden dürfen. Die Verhinderung des von den AntragsstellerInnen beschriebenen Kreisverbandshoppings ist durch die 6- Wochen-Frist dennoch Rechnung getragen. (Beschluss des Landesvorstandes vom 28. Mai 2013) Entscheidung des Parteitages: die satzungsgemäße Pflicht zur Beitragszahlung erfüllt ist und streichen Angenommen: Abgelehnt: Begründung: Bevor die Eintrittserklärung wirksam wird, gibt es keine satzungsgemäße Pflicht zur Beitragszahlung. Überwiesen an: Entscheidung des Parteitages: Stimmen dafür: dagegen: Enthaltungen: Angenommen: Abgelehnt: Bemerkungen: Überwiesen an: Stimmen dafür: dagegen: Enthaltungen: Änderungsantrag: Antragsteller/innen: S.3.3.1. Bemerkungen: DIE LINKE. LV Sachsen Änderungsantrag: Antragsteller/innen: S.2.6.2. DIE LINKE. LV Sachsen Streiche im Antrag S.2.6.2. den Teil nur mit Zustimmung des Kreisvorstandes des aufnehmenden Kreisverbandes. Ersetze im S.3.3.1. Die Formulierung vier Wochen nach erfolgter schriftlicher Anmahnung durch sechs Wochen nach erfolgter schriftlicher Anmahnung Begründung: Warum sollte der Vollzug des Austritts (bisher 4 Wochen Frist nach Anmahnung) schneller von statten gehen, als das Wirksamwerden des Beitritts (6 Wochen Frist)? (Beschluss des Landesvorstandes vom 28. Mai 2013) 7

Entscheidung des Parteitages: Entscheidung des Parteitages: Angenommen: Abgelehnt: Angenommen: Abgelehnt: Überwiesen an: Überwiesen an: Stimmen dafür: dagegen: Enthaltungen: Stimmen dafür: dagegen: Enthaltungen: Bemerkungen: Bemerkungen: Änderungsantrag: S.9.3.1. Änderungsantrag: S.9.3.1. Antragsteller/innen: Antragsteller/innen: DIE LINKE. KV Lahn-Dill DIE LINKE. KV Lahn-Dill Änderungsantrag S.9.3.1. Die Sätze: Die Informationen der Partei auf allen Ebenen sind barrierefrei durchzuführen. Veranstaltunngen auf allen Parteiebenen müssen barrierefrei erreichbar sein. Sollen wie folgt geändert werden: Die Informationen der Partei auf allen Ebenen sollen barrierefrei durchgeführt werden. Veranstaltunngen auf allen Parteiebenen sollen barrierefrei erreichbar sein. Begründung: Die meisten Kreisverbände sind nicht in der Lage die Barrierefreiheit für alle möglichen Behinderungen sicher zustellen. Sie können dies unteranderem nur nach und nach mit entsprechender Hilfe durch die Landesverbände und die Bundespartei realisieren. Änderungsantrag S.9.3.2. Die Sätze: Die Informationen der Partei auf allen Ebenen sind barrierefrei durchzuführen. Veranstaltunngen auf allen Parteiebenen müssen barrierefrei erreichbar sein. Sollen wie folgt geändert werden: Die Informationen der Partei auf allen Ebenen sollen barrierefrei durchgeführt werden. Veranstaltunngen auf allen Parteiebenen sollen barrierefrei erreichbar sein. Begründung: Die meisten Kreisverbände sind nicht in der Lage die Barrierefreiheit für alle möglichen Behinderungen sicher zustellen. Sie können dies unteranderem nur nach und nach mit entsprechender Hilfe durch die Landesverbände und die Bundespartei realisieren. 8

Entscheidung des Parteitages: Änderungsantrag: S.36.4.1.A. Angenommen: Abgelehnt: Antragsteller/innen: DIE LINKE. Lahn-Dill Überwiesen an: Stimmen dafür: dagegen: Enthaltungen: Bemerkungen: Änderungsantrag: Antragsteller/innen: DIE LINKE. LV Hessen S.31.7.1. 36 (4) wie folgt. 36 Abs. 4 Ergänzen (4) Die Vertreterinnen und Vertreter für eine Landesvertreterversammlung werden unmittelbar durch territoriale Versammlungen aller wahlberechtigten Mitglieder aus der Mitte der im Land wahlberechtigten Parteimitglieder gewählt. Die Landesverbände können unter Berücksichtigung des Landeswahlgesetzes abweichende Regelungen in ihrer Landessatzung beschließen. Begründung: Hierdurch können die Landesverbände auf landesspezifische Gegebenheiten eingehen. Entscheidung des Parteitages: Die Worte geheim oder streichen Begründung: Geheime Sachabstimmungen widersprechen dem Gebot der Transparenz der innerparteilichen Willensbildung. Insbesondere in Delegiertenversammlungen und auf Parteitagen widersprechen sie auch dem Demokratieprinzip, weil sie die Verantwortlichkeit der Delegierten für ihr Abstimmungsverhalten aufheben. Angenommen: Abgelehnt: Überwiesen an: Stimmen dafür: dagegen: Enthaltungen: Entscheidung des Parteitages: Bemerkungen: Angenommen: Abgelehnt: Überwiesen an: Stimmen dafür: dagegen: Enthaltungen: Änderungsantrag: Antragsteller/innen: DIE LINKE. LV Sachsen S.39.2.2. Bemerkungen: Partei DIE LINKE 9

Ändere im Antrag S.39.2.2. den Teilsatz falls die Satzungsänderung im Mitgliederentscheid angenommen wird in falls die Satzungsänderung im Mitgliederentscheid mindestens mit 2/3-Mehrheit angenommen worden ist und ergänze hinter einfache Mehrheit die Formulierung der gewählten Delegierten. Begründung: Bisher haben die Delegierten nur die Möglichkeit, zwischen der bisherigen Regelung und der reinen Parteitags-2/3-Mehrheit zu entscheiden. Dieser Antrag öffnet eine weitere Option, nämlich dass das Parteitagsquorum nicht durch einfache Mehrheit eines Mitgliederentscheids sondern nur durch eine Satzungsändernde 2/3-Mehrheit im Mitgliederentscheid gesenkt werden kann. (Beschluss des Landesvorstandes vom 28. Mai 2013) Entscheidung des Parteitages: Angenommen: Abgelehnt: Überwiesen an: Zulässigkeit gemäß Ordnung für Mitgliederentscheide oder des Beschlusses des Parteitages bzw. des Bundesausschusses Widerspruch gegen die Zulässigkeit Entscheidung bzw. den Beschluss bei der Bundesschiedskommission einlegen. Diese entscheidet binnen einer Frist von einem Monat nach Einlegung des Widerspruchs. Begründung: Nicht die Zulässigkeit, sondern die festgestellte Unzulässigkeit wird typischerweise angefochten (nämlich durch die Antragsteller). Deshalb sollte als rein redaktionelle Umformulierung - eine sprachliche Präzisierung vorgenommen werden: Ein Widerspruch richtet sich nicht gegen die Zulässigkeit, sondern gegen die Entscheidung bzw. den Beschluss zur Zulässigkeitsfrage (in der Regel gegen eine Verweigerung der Zulassung). Die Formulierung Entscheidung zur Zulässigkeit verdeutlicht, dass damit sowohl eine Zulässigkeits- als auch eine Unzulässigkeitsentscheidung gemeint sein kann. Die bisherige unpräzise Formulierung kann zur Fehlinterpretation führen, dass nur gegen eine festgestellte Zulässigkeit, nicht aber gegen eine festgestellte Unzulässigkeit Widerspruch eingelegt werden könne. Entscheidung des Parteitages: Stimmen dafür: dagegen: Enthaltungen: Angenommen: Abgelehnt: Bemerkungen: Änderungsantrag: Antragsteller/innen: DIE LINKE. KV Heidelberg 8, Absatz 7 S.8.7.1. Überwiesen an: Stimmen dafür: dagegen: Enthaltungen: Bemerkungen: Jedes Mitglied kann binnen einer Frist von einem Monat nach Bekanntgabe der Zulässigkeitsentscheidung Entscheidung zur 10

Änderungsanträge zum Leitantrag des Parteivorstandes zum Wahlprogramm Bundestagswahl 2013 L.1.A. Änderungsantrag L.1.A.3. Antragsteller/innen: DIE LINKE. KV Heidelberg Änderungsantrag L.1.A.1. Seite 4, Zeile 111 Die Finanzmärkte wollen wir an die Kette legen: und die Märkte und die Wirtschaft der Demokratie anpassen, nicht umgekehrt. Begründung: Letztlich nur redaktionelle Ergänzung. Sie erscheint sinnvoll, um zu verdeutlichen, dass wir beim Schlagwort der marktkonformen Demokratie ( Dafür stehen wir nicht zur Verfügung ) weder die Demokratie noch einen Markt an sich ablehnen, sondern es uns darauf ankommt, was im Konfliktfall über- bzw. untergeordnet sein muss. Änderungsantrag L.1.A.2. Seite 54, Zeile 1927-1929 DIE LINKE setzt sich für die bedingungslose Aufhebung des Gemeinsamen Standpunktes der EU gegenüber Kuba sowie für die Beendigung der USamerikanischen Blockadepolitik gegen Kuba ein. Denn Konfrontationspolitik ist nicht geeignet, um die Achtung von Menschenrechten, von Grundfreiheiten und eine pluralistische Demokratie zu erreichen. Begründung: Durch die Ergänzung soll klargestellt werden, dass auch wir die Achtung von Menschenrechten und Grundfreiheiten in Kuba für wichtig halten und einfordern, einschließlich eines demokratischen Pluralismus als dessen Voraussetzung. Dafür ist Konfrontations- und Blockadepolitik allerdings nicht geeignet, sondern kontraproduktiv. Seite 58, Zeile 2066-2069 Auch die weltweite Achtung und Durchsetzung der Menschenrechte ist dem Gewaltverbot der UNO- Charta untergeordnet. Auch bei der Durchsetzung der weltweiten Achtung von Menschenrechten hat das Gewaltverbot der UNO-Charta zu gelten. Wir stellen uns gegen jeden Versuch, Menschenrechte gegen das Völkerrecht auszuspielen und sie als Kriegsbegründung zu missbrauchen Begründung: Menschenrechte und Gewaltverbot sind nicht einander über- oder untergeordnet, sondern gleichrangig. Genau das meint ja die Formulierung im zweiten Satz, dass das eine nicht gegen das andere ausgespielt werden darf. Deshalb ist die Formulierung untergeordnet im ersten Satz unangemessen und missverständlich. Der Vorschlag zur Umformulierung des Satzes ist letztlich nur redaktioneller Art, vermeidet aber das mögliche Missverständnis, wir wollten eine Wertehierarchie aufbauen, in der Menschenrechte zweitrangig seien. Änderungsantrag L.1.A.4. Seite 79, Zeile 2773-2774 DIE LINKE fordert eine umfassende Wahlrechtsreform. Die Fünf-Prozent-Sperrklausel gehört abgeschafft., weil sie Minderheiten ausgrenzt und den Wählerwillen verzerrt. Wenn sich dafür keine politischen Mehrheiten finden, befürworten wir als Alternative zumindest die Einführung einer Ersatzstimme. Mit ihr kann angegeben werden, welcher Partei die Stimme ersatzweise zufallen soll, falls der an erster Stelle gewünschten Partei der Einzug ins Parlament nicht gelingt. Somit gibt es keine verlorenen Stimmen mehr. Begründung: Die Einführung einer Ersatzstimme wird z.b. von Mehr Demokratie e.v. schon lange gefordert. Dadurch würden viele negative Effekte der Sperrklausel (z.b. Zwang zum taktisch motivierten Wählen) wegfallen, ohne dass es zu einer Zersplitterung der Zusammensetzung des Parlaments käme. (Dies wird vom Bundesverfassungsgericht ja immer wieder als Hauptargument gegen einen Wegfall der Sperrklausel angeführt, um eine stabile Regierungsmehrheit nicht zu gefährden.) 11

Sind wir realistisch: Die 5%-Hürde wird auf unabsehbare Zeit nicht fallen, aber die Einführung einer Ersatzstimme könnte ihre negativen Auswirkungen deutlich entschärfen und ist als innovative Forderung wesentlich aussichtsreicher bei der Durchsetzung. Zumindest als denkbare Alternative sollte sie deshalb mit angeführt werden. Änderungsantrag L.1.A.5. Seite 80, nach Zeile 2786 neu einfügen: Wir wollen die Weiterentwicklung des Informationsfreiheitsgesetzes zu einem Transparenzgesetz (nach dem Vorbild des gleichnamigen Hamburger Landesgesetzes), damit die Bürgerinnen und Bürger nicht erst Auskünfte beantragen müssen, sondern alle Bundesbehörden von vornherein zur Veröffentlichung amtlicher Dokumente verpflichtet sind. Begründung: Im Wahlprogramm fehlt bis jetzt ein kurzer Abschnitt zum Thema Informationsfreiheits- bzw. Transparenzgesetz. Die 2012 vom Bundesland Hamburg dazu beschlossenen Regelungen sind die bislang weitestgehend und insofern vorbildlich. Änderungsantrag L.1.A.6. Seite 80, Zeile 2821-2826 DIE LINKE wirbt für die Idee einer neuen Solidarität von unten. Die Eine Demokratisierung der Demokratie bedeutet auch darf nicht dazu führen, den Einfluss sozialer Schichten zu stärken, die nicht durch Bildung, Einkommen oder Zugang zur Öffentlichkeit ohnehin privilegiert sind. Ressourcen müssen öffentlich bereitgestellt werden, die es breiten Bevölkerungsschichten ermöglichen, demokratische Teilhabemöglichkeiten auch in Anspruch zu nehmen. Das betrifft technische und räumliche Infrastruktur, Rechtsberatung und finanzielle Mittel. Begründung: Die geringfügige redaktionelle Umformulierung des Satzes verdeutlicht, dass es uns nicht darum geht, die Demokratisierung der Demokratie in Frage zu stellen unter Hinweis darauf, dass neue Möglichkeiten der Mitbestimmung von höher Gebildeten etc. stärker genutzt werden könnten als von sozial Marginalisierten. (Empirisch zeigt sich durchgehend, dass demokratische Beteiligung egal in welcher Form und in welchem historischen Kontext immer positiv mit dem Bildungsgrad korreliert. Diesen Zusammenhang kann und sollte man durch verschiedene Maßnahmen abzuschwächen versuchen, ganz zum Verschwinden bringen wird man ihn wohl nie.) Die Umformulierung macht klar, dass wir den Zusammenhang zwischen sozialem Status und demokratischer Beteiligung durch Zurverfügungstellung von Ressourcen minimieren wollen. Die Existenz des Zusammenhangs werden wir aber nicht als Argument gegen die Einführung von neuen demokratischen Beteiligungsmöglichkeiten richten. Dieses Missverständnis könnte bei der alten Formulierung entstehen. Änderungsantrag L.1.A.7. Seite 82, Zeile 2872-2874 Wir verteidigen die Demokratie und wollen deswegen die Geheimdienste einschließlich des so genannten Verfassungsschutzes abschaffen zugunsten einer unabhängigen Beobachtungsstelle Neonazis, Rassismus, Antisemitismus Demokratiegegner (Neonazis, Rassisten, Antisemiten usw.). Das dient dem Schutz der Verfassung. Begründung: Die thematische Eingrenzung "Neonazis, Rassismus, Antisemitismus" ist zu eng, weil die Demokratie bzw. die Grundwerte der Verfassung nicht nur durch Neonazis, Rassismus und Antisemitismus bedroht sind. Weiter unten im Wahlprogramm (Zeile 2933 des Entwurfs) ist dann zu Recht auch breiter von Demokratiefeindlichkeit die Rede, also allgemein von Gegnern der Demokratie. Änderungsantrag L.1.A.8. Seite 84, Zeile 2947-2950 Angesichts der Vielzahl von Fällen, in denen diejenigen polizeilich verfolgt wurden, die rechte Politik beobachten, skandalisieren und gegen sie protestieren rechtsradikale Aktivitäten kritisch beobachten, öffentlich thematisieren und dagegen protestieren, wollen wir eine bundesweite Ombudsstelle einrichten Begründung: Der Ausdruck skandalisieren ist hier nicht optimal, denn er könnte von Lesern so (miss)interpretiert werden, dass etwas erst von den Kritikern zu einem Skandal aufgebauscht und inszeniert wird. Tatsächlich sind neonazistische Umtriebe bereits an sich ein gesellschaftlicher Skandal, sie müssen nicht erst skandalisiert werden. Die Begriffswahl beobachten, 12

thematisieren, protestieren vermeidet dieses mögliche Missverständnis. (Beschlossen am Kreisparteitag am 23. April 2013) Antragsteller/innen: DIE LINKE. KV Heidelberg, DIE LINKE. LV Baden- Württemberg L.1.B. Änderungsantrag L.1.B.1. Seite 79, Zeile 2781-2783 Wir wollen, dass endlich auch auf Bundesebene Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide mit niedrigen Zugangshürden sowie bürgerfreundlichen Abstimmungsbedingungen (Straßensammlung, Briefwahl, Mehrheitsentscheid ohne Abstimmungsquorum u.a.) stattfinden können. Begründung: Nur wenn auch bei Volksabstimmungen das urdemokratische Prinzip Die Mehrheit der Abstimmenden entscheidet gilt, ungehindert von Quorumsklauseln, kann direkte Demokratie gut funktionieren. Das belegen z.b. die Erfahrungen in Bayern oder der Schweiz, wo Abstimmungsquoren nicht existieren. Die Behinderung von Volksabstimmungen durch - bei Wahlen völlig unbekannte - Abstimmungsquoren ist ein zentraler Aspekt der Debatte um funktionierende Regelungen der Volksgesetzgebung und sollte deshalb im Wahlprogramm mit verankert werden. Inhaltlich entspricht dies auch der Position unserer Bundestagsfraktion, die 2010 zu Volksentscheiden einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht hat (Bundestagsdrucksache 17/1199), in dem es dazu heißt: Eine Gesetzesvorlage oder ein anderer bestimmter Gegenstand der politischen Willensbildung sind durch Volksentscheid angenommen, wenn die Mehrheit der Abstimmenden zugestimmt hat. Es zählen nur die gültigen Ja- und Nein-Stimmen. Also ohne Abstimmungsquorum. Änderungsantrag L.1.B.2. Seite 79, nach Zeile 2783 neu einfügen: Bei Volksabstimmungen soll es keine Themenausschlüsse geben, lediglich die im Grundgesetz garantierten Grundrechte und Grundsätze ( 1-20) sowie das Haushaltsgesetz sind als Abstimmungsgegenstand ausgenommen. Begründung: Erfahrungen aus den Bundesländern zeigen, dass durch Themenausschlüsse versucht wird, die Bürgerinnen und Bürger letztlich doch von wichtigen Entscheidungen fernzuhalten. Über das hinaus, was das Grundgesetz im Rahmen der sog. Ewigkeitsgarantie ohnehin als Gegenstände von vornherein ausschließt (z.b. wäre eine Abstimmung über die Einführung der Todesstrafe grundgesetzwidrig und damit von vornherein unzulässig), sollte es deshalb keine zusätzlichen Themenausschlüsse geben. Inhaltlich entspricht dies der Position unserer Bundestagsfraktion, die 2010 einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht hat (Bundestagsdrucksache 17/1199). Änderungsantrag L.1.B.3. Seite 79, nach Zeile 2783 neu einfügen: Die Ausweitung der Mitbestimmungsrechte schließt auch die Einführung von Referenden ein, d.h. die Bürgerinnen und Bürger sollten eine Vetomöglichkeit zu parlamentarischen Entscheidungen erhalten. Begründung: Neben durch Volksbegehren eingeleiteten Volksabstimmungen ist das Referendum das zentrale Schlüsselelement der direkten Demokratie in der Schweiz, das auch für Deutschland vorgesehen werden sollte. Die Mehrheit der Entscheidungen wird weiterhin vom Bundestag ohne Referendum gefällt (Schweiz: ca. 99,9%). Nur die zentralen, strittigen Fragen würden von Volksentscheiden betroffen sein. Änderungsantrag L.1.B.4. Seite 79, nach Zeile 2783 neu einfügen: Bei der Übertragung von nationalen Hoheitsrechten an zwischenstaatliche Organisationen wie der Europäischen Union und bei Grundgesetzänderungen soll ein obligatorisches Referendum stattfinden. Begründung: Die Übertragung von Hoheitsrechten (insb. an EU-Institutionen) einem obligatorischen Referendum zu unterstellen ist schon seit einigen Jahren eine 13

Forderung der CSU, hinter der die Linke nicht nachstehen sollte. In Hessen und Bayern unterliegen Änderungen der Landesverfassung schon seit Bestehen dieser Bundesländer einem obligatorischen Referendum. Beide Länder sind damit gut gefahren. Unsere Bundestagsfraktion hat bereits eines einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht (Drucksache 17/11371), um Volksabstimmungen zur Übertragung von Hoheitsrechten insb. an EU- Institutionen zu ermöglichen. (Beschluss der Landesvorstandssitzung vom 17. Mai 2013) L.2. Antragsteller/innen: Werner Schulten (LV Berlin), Elke Reinke (LV Sachsen-Anhalt, BAG Hartz IV), Klemens Domning (LV Berlin, BAG Hartz IV), Ida Schillen (LV Mecklenburg-Vorpommern, PV), Ali Al Dailami (LV Hessen, PV), Rainer M. Lindner (LV Bayern), Ulla Jelpke (LV NRW), LV Sachsen (Gemeinsame Beratung von Landesvorstand, Landesrat, Kreisvorsitzenden und Fraktionsvorstand der LINKEN im Sächsischen Landtag nach Landessatzung 31(2) am 11.05.2013), LAG Hartz IV Berlin, KV Gießen (beschlossen auf der MV am 16.05.2013), Julia Nüss (LV SH), Bernd Friedrichs (LV SH), BV Berlin-Spandau (beschlossen auf der MV am 16.05.2013); DIE LINKE. BV Tempelhof-Schöneberg Änderungsantrag L.2.1. Seite 7: In Zeile 249 und 250 streichen: Im ersten Schritt müssen die Sanktionen beseitigt und die Hartz-IV- Sätze auf 500 Euro erhöht werden. Wir fordern stattdessen eine individuelle sanktionsfreie Mindestsicherung oberhalb der Armutsrisikogrenze, zurzeit mindestens in Höhe von 1050 Euro netto monatlich. Begründung: Der Bundesparteitag in Göttingen 2012 hat dies mehrheitlich so beschlossen. Auf Seite 7 wurde der gleiche Beschluss, die Rente betreffend auch ins Wahlprogramm aufgenommen. In den Zeilen 237,238 heißt es Wir wollen eine solidarische Mindestrente von 1.050 Euro netto darunter droht die Armut. Wenn bei Rentner unter 1.050 Euro Einkommen Armut droht, so trifft dies natürlich ebenso auf Erwerbslose zu. Bereits im Wahlprogramm 2009 hatten wir die Forderung erhoben: Hartz IV abschaffen Hartz IV durch eine bedarfsdeckende und sanktionsfreie Mindestsicherung ersetzen, die Armut tatsächlich verhindert und die Bürgerrechte der Betroffenen achtet. Als Sofortforderung bis zur Abschaffung von Hartz IV wurden 500 Euro Regelsatz genannt. Es kann nicht sein, dass im Wahlprogramm der Mehrheitswille des Parteitages ignoriert wird und wir hinter unsere Forderung von vor vier Jahren zurückgehen. Dass Hartz IV abgeschafft und durch eine bedarfsdeckende und sanktionsfreie Mindestsicherung ersetzt werden muss, ist schon lange Beschlusslage der Partei. Lediglich eine Erhöhung des Regelsatzes zu fordern, hieße praktisch dieses von der LINKEN seit langem bekämpfte System anzuerkennen und lediglich zu verbessern. Unbestritten ist Soziale Gerechtigkeit das zentrale Wahlkampfthema. Da ist das Original dieses Themas, DIE LINKE ganz besonders gefordert, den Wählerinnen und Wählern aufzuzeigen, warum sie uns, und nicht etwa die SPD wählen sollen. Schamhaft unsere eigenen Beschlüsse im Wahlprogramm zu verschweigen, ist hier sicher der falscheste Weg. Auch die Grünen fordern eine Erhöhung der Regelsätze. Unsere Forderung muss sich im Wahlprogramm deutlich von den anderen Parteien unterscheiden. Änderungsantrag L.2.2. Seite 17: Die Passage in den Zeilen 583 bis 585 streichen: Kurzfristig müssen die Regelsätze auf 500 Euro erhöht und die Sanktionen abgeschafft werden. Wir wollen ein Konzept einbringen, in dem keine Mindestsicherung mehr unter 1050 Euro liegt. und ersetzen durch: 14

und ersetzen durch: Wir fordern stattdessen eine individuelle sanktionsfreie Mindestsicherung oberhalb der Armutsrisikogrenze, zurzeit mindestens in Höhe von 1050 Euro netto monatlich. Änderungsantrag L.3.1. Seite 4, Zeile 124 ergänzen Begründung: Der Bundesparteitag in Göttingen 2012 hat dies mehrheitlich so beschlossen. Auf Seite 7 wurde der gleiche Beschluss, die Rente betreffend auch ins Wahlprogramm aufgenommen. In den Zeilen 237,238 heißt es Wir wollen eine solidarische Mindestrente von 1.050 Euro netto darunter droht die Armut. Wenn bei Rentner unter 1.050 Euro Einkommen Armut droht, so trifft dies natürlich ebenso auf Erwerbslose zu. Bereits im Wahlprogramm 2009 hatten wir die Forderung erhoben: Hartz IV abschaffen Hartz IV durch eine bedarfsdeckende und sanktionsfreie Mindestsicherung ersetzen, die Armut tatsächlich verhindert und die Bürgerrechte der Betroffenen achtet. Als Sofortforderung bis zur Abschaffung von Hartz IV wurden 500 Euro Regelsatz genannt. Es kann nicht sein, dass im Wahlprogramm der Mehrheitswille des Parteitages ignoriert wird und wir hinter unsere Forderung von vor vier Jahren zurückgehen. Dass Hartz IV abgeschafft und durch eine bedarfsdeckende und sanktionsfreie Mindestsicherung ersetzt werden muss, ist schon lange Beschlusslage der Partei. Lediglich eine Erhöhung des Regelsatzes zu fordern, hieße praktisch dieses von der LINKEN seit langem bekämpfte System anzuerkennen und lediglich zu verbessern. Unbestritten ist Soziale Gerechtigkeit das zentrale Wahlkampfthema. Da ist das Original dieses Themas, DIE LINKE ganz besonders gefordert, den Wählerinnen und Wählern aufzuzeigen, warum sie uns, und nicht etwa die SPD wählen sollen. Schamhaft unsere eigenen Beschlüsse im Wahlprogramm zu verschweigen, ist hier sicher der falscheste Weg. Auch die Grünen fordern eine Erhöhung der Regelsätze. Unsere Forderung muss sich im Wahlprogramm deutlich von den anderen Parteien unterscheiden. Antragsteller/innen: Dr. Kurt Laser (DIE LINKE. BV Friedrichshain-Kreuzberg) L.3. Die deutschen Truppen müssen aus Afghanistan und allen anderen Ländern, in denen sie stationiert sind, sofort abgezogen werden. Änderungsantrag L.3.2. Seite 4, Zeile 125 ergänzen Alle Waffenexporte müssen gestoppt werden. Begründung: Der nächste Satz ist dann überflüssig. Noch gefährlicher als Saudi-Arabien sind die hochgerüsteten USA Änderungsantrag L.3.3. Seite 4, Zeile 130f. Der Nebensatz mit dem Bundesverfassungsgericht sollte gestrichen werden. Begründung: Dieses Gericht ist keine Institution, die Eingriffe in die Bürger- und Menschenrechte verhindert. Änderungsantrag L.3.4. Seite 5, Zeile 159-161 Die Passage über dem repressiven Staatssozialismus streichen. Begründung: Unter Staatssozialismus wird im Allgemeinen nur verstanden, dass die Produktionsmittel verstaatlicht waren. In diesem Sinne ist der Staatssozialismus repressiv gegen enteignete Ausbeuterklassen. Ob Erfahrungen des Jahres 1989 für den Wahlkampf 2013 viel bringen, ist fraglich. Die Delegitimierung der vielfältigen Lebenserfahrungen der DDR-Bürger ist allerdings in der Politik des repressiven Kapitalismus begründet und muss bekämpft werden. 15

Änderungsantrag L.3.5. Seite 5, Zeile 170 Streichung Ungleichheitsideologien der Nazis und durch menschenfeindliche oder ähnliches ersetzen. Begründung: Ungleichheit in der Gesellschaft ist eine Tatsache. Das sieht die Linkspartei doch auch so. Änderungsantrag L.3.6 Seite 5, Zeile 173-175 streichen Begründung: Es ist ziemlich unklar. Was gemeint ist. Wahrscheinlich sollte es auch Zusammenhalt statt Zusammenhang heißen, und da weiß man auch nicht, wer mit wem zusammenhalten soll. Änderungsantrag L.3.7. Seite 8, Zeile 300 Überwindung der Klasse streichen Begründung: Natürlich wäre das gut, ist aber Kommunismus, der mit den Wahlen 2013 wohl nicht zu erreichen ist. Es ist ja sicher nicht in dem Sinne gemeint, wie Kaiser Wilhelm II. es zu Beginn des Ersten Weltkrieges formulierte: Ich kenne keine Klasse mehr, ich kenne nur noch Deutsche. Änderungsantrag L.3.8. Seite 13, Zeile 450-452 streichen Begründung: Die Mitglieder von Aufsichtsräten werden sich über den Apell der LINKEN, überhöhten Gehältern nicht mehr zuzustimmen, amüsieren, wenn sie ihn überhaupt zur Kenntnis nehmen. Änderungsantrag L.3.9. Seite 17, Zeile 593-597 streichen Begründung: Das Konzept des bedingungslosen Grundeinkommens, das gegenwärtig ohnehin nicht durchsetzbar ist, sollte erst einmal in der LINKEN ausdiskutiert werden. Änderungsantrag L.3.10. Seite 24f., Zeile 850-581 das Wort wieder streichen Begründung: Ein solches Gleichgewicht hat es doch in der Bundesrepublik noch nie gegeben. Änderungsantrag L.3.11. Seite 33, Zeile 1167: Ergänzen nach Der soziale Wohnungsbau muss wiederbelebt und so ausgerichtet werden, dass er nicht mehr wie früher Profitinteressen der Hausbesitzer bedient. Begründung: Änderungsantrag L.3.12. Seite 36, Zeile 1289 Ergänzen: Wir wollen keine Gymnasien, keine Privatenund Konfessionsschulen. Wir fordern ein Ende der mittelalterlichen Zersplitterung durch die Kultur- und Bildungshoheit der Länder Begründung: Änderungsantrag L.3.13. Seite 40, Zeile 1420: Statt Open-Access - Veröffentlichungen: öffentlich zugängliche schreiben. Der Rest der Zeile 1420 und Zeile 1421 können gestrichen werden. Begründung: Änderungsantrag L.3.14. Seite 40, Zeilen 1444 und 1445 streichen Begründung: Urheberrechtlicher Schutz schließt doch die Nutzung von wissenschaftlichen Werken für Bildung, Lehre un Forschung nicht aus, wenn die Quelle genannt wird. Änderungsantrag L.3.15. Seite 41, Zeilen 1453-1478 streichen 16

Begründung: Mit dem ganzen Komplex Damit wir leben können, wie wir wollen kann ich nur wenig anfangen. Ich würde ihn aus dem Wahlprogramm ganz streichen. Wenn das nicht gewünscht ist, sollten wenigstens einige Passagen wegfallen oder anders formuliert werden. Wen wir lieben, mit wem wir leben und von Vorstellungen über das was normal ist. Wenn man das alles frei von wirtschaftlichen Zwängen und Sorgen machen will, müsste man den Kommunismus einführen. Es sollte doch auch erst einmal gesagt werden, welche Vorstellungen als normal gelten sollen. Begründung: Änderungsantrag L.3.20. Seite 48, Zeile 1695-1696 ändern in Der Kapitalismus ist weltweit gescheitert und befindet sich in der größten Krise seiner Geschichte. Begründung: Nicht nur das Modell des neoliberalen finanzgetriebenen Kapitalismus ist gescheitert. Die gegenwärtige Weltwirtschaftskrise übertrifft die vor 80 Jahren bei weitem. Änderungsantrag L.3.16. Seite 41, Zeile 1465 streichen Die Kriegsmetaphern sind kein Zufall Begründung. die Kriegsmetaphern sind kein Zufall. Was soll denn das sein? Änderungsantrag L.3.17. Seite 41, Zeile 1470 streichen Damit wir ohne Angst verschieden sein dürfen. Begründung: Wir sind doch sowieso alle verschieden voneinander. Änderungsantrag L.3.21. Seite 48, Zeile 1702 ergänzen Maßgebliche Ursache der Systemkrise des Kapitalismus sind in erster Linie die Finanzspekulationen der Banker, überhöhte Ausgabe für unsinnige Prestigeprojekte, die übersteigerten Luxusansprüche der Reichen, die über unsere Verhältnisse leben vor allem die ins Unermessliche gesteigerten Rüstungsausgaben und die Aggressionskriege der führenden imperialistischen Staaten. Begründung: Ungleichgewichte in der Außenwirtschaft trugen zur Krise zwar bei, sind aber nicht die Hauptursache. Änderungsantrag L.3.18. Seite 41, Zeile 1471-1478 streichen Begründung: Hier wird zu viel Unterschiedliches zum Teil unverständliches zusammengemengt. Die Gleichstellung von Männern und Frauen muss in der BRD doch erst einmal erreicht werden. Da müssen sie nicht gleich einen Wettlauf nach den besten Plätzen beschreiten. Rassismus, soziale Kämpfe und Umweltkatastrophen sind eigene Komplexe, die auch nicht nur bearbeitet werden müssen. Das trifft auch auf die Zeilen 1474-1478 zu, deren Thematik an anderer Stelle schon behandelt wurde. Änderungsantrag L.3.22. Seite 48, Zeile 1708-1709 Nicht überhöhte Ausgaben und Ansprüche haben die Krise in Europa verursacht streichen Begründung: Natürlich sind überhöhte Rüstungsausgaben und gesteigerte Ansprüche der Herrschenden mitverantwortlich für die Krise, die nicht nur Europa, sondern unter anderem auch Japan und die USA erfasst hat. Beide Länder liegen in der Schuldung weit vor Griechenland. Änderungsantrag L.3.19. Seite 45, Zeile 1587 Hier könnte doch auch gesagt werden, dass DIE LINKE die Herdprämie ablehnt und das dafür vorgesehene Geld für den Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen einsetzen will. Änderungsantrag L.3.23. Seite 49, Zeile 1751 ergänzen Diese Behauptung ist eine Lüge Begründung: 17

Änderungsantrag L.3.24. Seite 50, Zeile 1764 kurzfristig streichen Begründung: Die öffentliche Kreditaufnahme muss nicht nur kurzfristig von der Diktatur der Finanzmärkte befreit werden. Um diese zu sichern, werden offen militärische Mittel eingesetzt. statt: wird der Einsatz militärischer Mittel erwogen. Begründung: Änderungsantrag L.3.25. Seite 50, Zeile 1788 Um das Bankensystem wieder funktionsfähig zu machen streichen Begründung: Es ist nach wie vor funktionsfähig, aber natürlich zum Wohle der Banker. Die Deutsche bank ist zwar ein Halsabschneider, aber nicht funktionsunfähig. Änderungsantrag L.3.29. Seite 57, Zeile 2031 f. ändern in: Die Aneignung großer Landflächen ist generell zu unterbinden, insbesondere in ärmeren Ländern. Begründung: Änderungsanträge L.3.26. Seite 51, Zeile 1799 streichen Gegen das Monopol der Rating-Agenturen wollen wir eine öffentliche europäische Agentur schaffen dafür Rating-Agenturen müssen verboten werden. Begründung: Es kann doch sein, dass diese privaten Agenturen willkürlich über das Wohl und Wehe von Unternehmen und ganzen Staaten entscheiden dürfen. Etwas anderes ist die strenge öffentliche Kontrolle von Großbanken und Konzernen. Änderungsantrag L.3.30. Seite 63, Zeile 2199-2203einfügen Nach Bereiche der Wirtschaft, die der Daseinsvorsorge dienen Wohnungswirtschaft: aber auch Konzerne, Großbanken (Banken davor rausnehmen) und Versicherungen gehören in öffentliche oder genossenschaftliche Hand. Begründung; Änderungsantrag L.3.31. Seite 69, Zeile 2409 Änderungsantrag L.3.27. Seite 53, Zeile 1873 streichen Der DGB hat dazu einen Marshall-Plan für Europa vorgeschlagen Begründung: Das kann der DGB ja tun, aber DE LINKE sollte nicht zustimmen. Der mit Krediten von 10 Milliarden Dollar verbundene Marshall-Plan war ein ökonomisches und politisches Programm der USA, um die Vorherrschaft in Europa zu erreichen. Heute sind die USA ökonomisch so geschwächt, dass sie selbst einen Marshall-Plan bräuchten. Änderungsantrag L.3.28. Wenn hier mit Leihautos steht, ist Carsharing überflässig. Streichen Begründung: Änderungsantrag L.3.32. Seite 79, Zeile 2785 Statt den Begriff Open Data zu verwenden, reicht es zu formulieren, dass Gesetzgebung und Regierungshandel f+r Bürgerinnen und Bürger transparent gemacht werden. Begründung: Seite 55, Zeile 1950 ändern in 18

Änderungsantrag L.3.33. Seite 80, Zeile 2806 f. Lobbyismus muss verboten werden Begründung: Es muss kein verbindliches Lobbyregister eingeführt werden, sondern Lobbyismus muss verboten werden. Sollen den Lobbyisten bei Teilzeitparlamenten, wie dem Berliner Abgeordnetenhaus, erlaubt sein? Änderungsantrag L.3.34. Seite 82, Zeile 2878, 2881 Whistleblower-Informanten und Leakingplattformen streichen Begründung: Antragsteller/innen: Klaus Peter (DIE LINKE. KV Nordfriesland) L.4. Änderungsantrag L.4.1. Seite 68, Zeile 2375 ff., nach Rohstoffabbaus gesichert werden. folgenden Satz einfügen: Stromleitungen müssen, wie z.b. in Dänemark, grundsätzlich unterirdisch verlegt werden. Begründung: Die oberirdische Verlegung von Stromleitungen, insbesondere von Hoch- und Höchstspannungsleitungen, führt zu gravierenden Eingriffen in die Landschaft, zu teilweise gravierenden Verlusten bei Vogelarten und zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Die Akzeptanz ist in den betroffenen Regionen, in denen der Tourismus oft eine große Rolle spielt, nicht vorhanden und führt zu heftigen Gegenreaktionen. In Dänemark sollen bis 2030 alle Leitungen bis 150 kv (einschließlich vorhandener Leitungen) unterirdisch verlegt werden. Auch 400-kV- Leitungen sollen bis auf drei Ausnahmen, die zur Realisierung anstehen, als Erdkabel verlegt werden. (Quelle: Deutsche Umwelthilfe, Himmel und Erde Freileitungen und Erdkabel, März 2013 ) Änderungsantrag L.4.2. Seite 70, Zeile 2455 und 2456 ersetzen durch folgenden Text: Die Mehrheit der Bevölkerung und viele Experten sind seit vielen Jahren für die Einführung eines generellen Tempolimits von 120 km/h auf Autobahnen. Zur Erhöhung der Straßenverkehrssicherheit und der Beseitigung bestehender gravierender Sicherheitsdefizite ist außerdem, wie in Schweden bereits 1997 vom Parlament beschlossen, die Erstellung und zügige Umsetzung eines Konzeptes Vision Zero erforderlich. Begründung: Die bisherigen Konzepte und Maßnahmen zur Straßenverkehrssicherheit sind völlig unzureichend. Im vorletzten Jahr (2011) hatte sich die Zahl der Verkehrsopfer seit Anfang der neunziger Jahre erstmals wieder (um fast 10 %) erhöht. In Deutschland werden Jahr für Jahr immer noch mehrere Tausend Menschen im Straßenverkehr getötet (2012: 3 606). Im letzten Jahr sind insgesamt 387 661 Personen im Straßenverkehr verunglückt. Knapp 20 % davon wurden schwerverletzt, etwa 7 000 wurden schwerstverletzt. Die volkswirtschaftlichen Schäden durch Straßenverkehrsunfälle betragen über 35 Mrd. jährlich. Die Schweiz hat 2012 ihr Konzept Via Secura beschlossen, mit dem u.a. Gigaliner verboten werden, Raserei schärfer betraft wird, die Sicherheit der Straßeninfrastruktur erhöht wird, Sicherheitsbeauftragte benannt werden und das Fahren mit Licht am Tag obligatorisch geworden ist. Quellen: u.a. Wikipedia Antragsteller/innen: Willi Ganka (DIE LINKE. KV Ilmkreis) L.5. Seite 60, Zeile 2115-2118 Ergänzung: laut Artikel 13 des NATO-Vertrages kann jeder Mitgliedsstaat" aus dem Vertrag ausscheiden und zwar 1 Jahr, nachdem er der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika die Kündigung mitgeteilt hat." Begründung: 19