Der Gottesdienst im Islam

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Transkript:

Der Gottesdienst im Islam لعبادة يف الا سلام [ا لماني - German [Deutsch - Von Muhammad S. Al-Almany محمد سعيد الا لماني 1T UKooperatives Da'wa-Büro in Rabwah/Riyadh (Saudi-Arabien)U1T 1430-2009 Der Islam für Alle zugänglich!

بسم االله الرحمن الرحيم Im Namen Allahs, des Erbarmers, des Barmherzigen Der Gottesdienst im Islam الحمد الله والص لاة والس لام على رسول االله. Aller Lob und Dank gebührt Allah, und Segen und Heil auf dem Gesandten Allahs Für die meisten Menschen bedeutet "Gottesdienst" das Vollziehen einer religiösen Handlung zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten, dafür vorgesehenen Ort. Die Christen vollziehen ihren Gottesdienst sonntäglich in den Kirchen, die Juden begehen ihn samstags in den Synagogen und die Muslime begeben sich am Freitag in die Moscheen. Dazu kommt das Zelebrieren jeder Religion der jeweiligen Fest- und Feiertage. Dies ist richtig, doch ist damit noch nicht einmal ein Bruchteil dessen beschrieben, was der Begriff "Gottesdienst" für einen gläubigen Muslim bedeutet. Wenn wir zunächst das Thema im Bezug auf den Islam von außen betrachten, so stellen wir fest, daß in islamischen Gesellschaften fünfmal täglich laut und für jeden vernehmbar zum Gebet gerufen wird. Auf diese Weise wird der muslimische Geschäftsmann, der Bauer, Handwerker, Angestellte und Direktor aufgefordert, sich in die Moschee zu begeben, um gemeinsam das jeweilige Pflichtgebet zu verrichten. Somit wird jeder zumindest fünfmal täglich daran erinnert, seine Beziehung zu dem Einen Gott, der alles erschaffen hat, zu festigen. Fünfmal täglich fallen alle Standesunterschiede, und alle haben dieselbe Pflicht zur Verrichtung des Gebets. Niemand, gleich welchen Wohlstands und gleich welcher sozialer Schicht, wird von dieser Pflicht entbunden. Alle haben sich vor Allah niederzuwerfen. Wer nach besonderer Belohnung bei Allah strebt, folgt dem Ruf frühzeitig, um einen Platz in der vordersten Reihe der Betenden einzunehmen. In den Moscheen sind die vordersten Reihen nicht für diejenigen reserviert, die es zu Rang und Wohlstand gebracht haben, denn auch hier gilt der Grundsatz, den Allah bestimmt hat: {ا ن ا ك ر م ك م ع ن د الل ه ا ت ق اك م } (الحجرات: ١٣) "Gewiß, der Geehrteste von euch bei Allah ist der Gottesfürchtigste unter euch." (Qur'an 49: 13) Der Begriff des Gottesdienstes im Islam (arabisch: al 'Ibaadah) geht aber weit über das Verrichten der täglichen fünf Gebete hinaus. 2

Al-'ibaadah bedeutet, daß sich der Mensch seinem Herrn unterwirft, indem er aus Liebe zu ihm und aufgrund seiner Verherrlichung die Gebote seines Herrn erfüllt und den Verboten seines Herrn fernbleibt. Allah in Erfüllung Seiner Gebote und im Einhalten Seiner Verbote zu dienen bedeutet außerdem, Allah allein zu dienen und niemandem außer Ihm. Damit wird allem und jedem außer Allah jegliche Göttlichkeit und somit das Recht auf Verherrlichung, Verehrung und Anbetung abgesprochen. Dies ist die Zentrale Botschaft des Islam (Islam bedeutet sprachlich die Unterwerfung unter den Willen Allahs) und die praktische Umsetzung des muslimischen Glaubensbekenntnisses: "لا ا له ا لا االله محمد رسول االله" ("La Ilaaha ill-allah, Muhammadur-Rassuulu-llah") "Es gibt keine (wahre) Gottheit außer Allah, und Muhammad ist der Gesandte Allahs" Es genügt also nicht, den "Glauben" an die Einzigkeit Allahs lediglich im Herzen zu tragen, ohne daß dieser sich in Aussagen und Taten manifestiert. "Glaube" im Islam (al Iimaan) bedeutet die Einheit der Überzeugung im Herzen, der Aussage mit der Zunge und den Taten des Körpers. Allah der Erhabene befiehlt dem Menschen, Ihm in praktischer Umsetzung des Glaubens an Seine Einzigkeit aktiv zu dienen und niemandem sonst, außer Ihm allein: {و اع ب د وا الل ه و لا ت ش ر ك وا ب ه ش ي ي ا} (النساء: ٣٦) "Und dient Allah und gesellt ihm nichts bei." (Qur'an 4: 36) Wer irgendeine Art des Dienens ('Ibaadah) etwas oder jemandem neben oder außer Allah widmet, hat somit gegen das Bekenntnis der Gläubigen verstoßen und hat die Religion der Propheten verlassen, ist also kein Muslim mehr, ganz so wie derjenige, der es generell ablehnt, Allah zu dienen. Die Arten des Dienens ('Ibaadah) werden in drei Bereiche eingeteilt: 1. Dienen durch Taten der Zunge (Aussagen) 2. Dienen durch äussere Taten: Als äussere Taten werden die mit dem Körperausgeführten oder äusserlich sichtbaren Handlungen bezeichnet, wie beispielsweise das Gebet, Sprechen von Bittgebeten (Du'aa), Fasten, Vollziehen der Pilgerfahrt, Entrichten von Armenspenden, etc. 3. Dienen durch innere Taten: Als innere Taten werden allgemein die "Taten" des Herzens bezeichnet, wie beispielsweise Liebe und Furcht, Haß, Vertrauen, Bescheidenheit, Ergebenheit, Genügsamkeit, Hoffnung etc. So sagte der Gelehrte Ibn Taimiya über den Gottesdienst im Islam (al 'Ibaadah): 3

"Al-'Ibaadah ist ein zusammenfassender Begriff für alles, was Allah liebt an Aussagen oder an inneren wie äusseren Taten." Was Allah liebt und was Er verabscheut, was Er befiehlt und was Er für verboten erklärt hat, ist den Menschen durch Seine Gesandten offenbart worden. Wie wir Allah heute dienen sollen, wurde uns in Seinem letzten Wort an die Menschheit, dem Qur'an, offenbart und uns vom letzten der Propheten (Segen und Heil auf ihnen allen) erklärt und vorgelebt. Es ist den Menschen von Allah dem Erhabenen und Seinem Gesandten Muhammad (Segen und Heil auf ihm) unmißverständlich erklärt worden, was Pflicht (waajib/ fardh), erwünscht oder empfohlen (mustahabb), verboten (haraam), unerwünscht oder verhaßt (makruuh) oder erlaubt (mubaah/ halaal) ist. Das korrekte Handeln mit Zunge, Herz und Körper entsprechend dieser fünf Regelungen des Islam (ahkaam al khamssa), um das Wohlgefallen Allahs auf sich zu ziehen und in Hoffnung auf Seine Belohnung, wird 'Ibaadah genannt und bedeutet, Allah zu dienen. Es werden lediglich unsere Taten sein, die wir nach dem Tod mit ins Jenseits nehmen werden. Kein Reichtum, keine Macht und soziale Stellung, keine Familienmitglieder, Freunde oder Anhänger werden uns am Tag der Abrechnung nutzen, indem sie uns vor der Strafe Allahs bewahren und uns der Ewigkeit im Paradies näher bringen. Das Einzige, was uns helfen wird, sind unsere Taten, die von Allah geliebt und angenommen sind, das heißt, jene Taten der Zunge, des Herzens und des Körpers, die wir im Leben mit der Absicht (Niyah) vollbracht haben, einzig Allah zu dienen. Der Prophet Muhammad (Segen und Heil auf ihm) sagte: "ي ت ب ع ال م ي ت ث لاث ة ف ي ر ج ع اث ن ان و ي ب ق ى م ع ه و اح د ي ت ب ع ه ا ه ل ه و م ال ه و ع م ل ه ف ي ر ج ع ا ه ل ه و م ال ه و ي ب ق ى ع م ل ه." (البخاري مسلم الترمذي النساي ي ا حمد) "Dem Toten folgen drei (Dinge) (an sein Grab), zwei kehren zurück und eines (dieser Dinge) bleibt bei ihm: Es folgen ihm seine Angehörigen, sein Vermögen und seine Taten. Seine Angehörigen und sein Vermögen kehren zurück und seine Taten bleiben." (Überliefert bei Al-Bukhaarii, Muslim, At-Tirmidhii, An-Nassaaii und Ahmad) Damit aber Allah eine gute Tat (d.h. eine den Regelungen des Islam entsprechende Tat) liebt und diese als 'Ibaadah annimmt, müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein: 1. Der Islam: Der die Tat Ausführende muß Muslim sein und als solcher sterben. Das bedeutet, daß er das islamische Glaubensbekenntnis gesprochen hat und er den Glauben an die Einzigkeit Allahs im Recht auf Verherrlichung, Verehrung und Anbetungswürdigkeit praktisch umsetzt. Allah der Erhabene sagt: {ا ول ي ك ل م ي و م ن وا ف ا ح ب ط الل ه ا ع م ال ه م } (الا حزاب: ١٩) 4

"Jene haben nicht geglaubt; darum läßt Allah ihre Taten hinfällig werden." (Qur'an 33: 19) 2. Al Ikhlaas (Die Reinheit der Absicht): Dies bedeutet, die jeweilige Tat aufrichtig und einzig und allein für die Zufriedenheit und das Wohlgefallen Allahs und in Hoffnung auf Seine Belohnung auszuführen. Es ist somit erforderlich, seine Absicht (Niyah) von jedem anderen Grund für die Ausführung dieser Tat zu reinigen und zu befreien, so daß die Absicht für die jeweilige Handlung nicht vom Streben nach irgendetwas außer dem Wohlgefallen Allahs, wie beispielsweise persönlichem Gewinn an Reichtum oder Ansehen im Diesseits, verunreinigt wird. Allah der Erhabene sagt: 5 {و م ا ا م ر وا ا لا ل ي ع ب د وا الل ه م خ ل ص ين ل ه الد ين } (البينة: ٥) "Und nichts anderes wurde ihnen befohlen, als Allah zu dienen, Ihm allein und aufricht die Religion widmend." (Qur'an 98: 5) 3. Al Mutaaba'ah (Die Befolgung): Dies bedeutet, die jeweilige Tat in vollständiger Übereinstimmung mit dem Qur'an und den Aussagen und dem Beispiel des Propheten Muhammad (Segen und Heil auf ihm) auszuführen, ohne Weglassung und ohne Ergänzung. Allah der Erhabene sagt: {و م ا ا ت اك م الر س ول ف خ ذ وه و م ا ن ه اك م ع ن ه ف ان ت ه وا و ات ق وا االله ا ن االله ش د يد ال ع ق اب } (الحشر: ٧) "Und was immer der Gesandte euch gibt, so nehmt es, und was immer er euch untersagt, dessen enthaltet euch. Und fürchtet Allah. Gewiß, Allah ist streng im Strafen." (Qur'an 59: 7) Und der Prophet (Segen und Heil auf ihm) sagte: "م ن ع م ل ع م لا ل ي س ع ل ي ه ا م ر ن ا ف ه و ر د." (البخاري مسلم) "Wer eine Tat ausführt, die nicht von dieser, unserer Angelegenheit (der Religion) ist, so ist sie (die Tat) zurückgewiesen (also von Allah nicht angenommen)." (Überliefert bei Al-Bukhaarii und Muslim) Für das Erfüllen dieser Voraussetzung (al Mutaaba'ah) ist es erforderlich, daß die jeweilige Handlung sich in folgenden sechs Punkten mit dem Qur'an und den Aussagen und dem Beispiel des Propheten Muhammad (Segen und Heil auf ihm) im Einklang befindet: 1- Grund für die Handlung) 2- Art (indem man beispielsweise kein Pferd als Schlachtopfer erbringt, wenn ein Schaf verlangt ist) 3- Anzahl 4- Art und Weise der Ausführung der jeweiligen Handlung 5- Zeit für die Handlung 6- Ort für die Handlung

1T U (Riyadh) Diese Vorraussetzungen (al Islaam, al Ikhlaas und al Mutaaba'a) müssen erfüllt sein, damit Allah eine gute Tat akzeptiert und annimmt und damit uns diese 'Ibaadah im Jenseits vor dem Feuer schützt und uns der Ewigkeit im Paradies näher bringt. Obwohl der beste Gottesdienst ('Ibaadah) die Erfüllung der von Allah auferlegten Pflichten wie beispielsweise das Pflichtgebet, das Entrichten der Armenabgabe (Zakah), das Fasten im Monat Ramadhan etc. darstellt, so sollte der Muslim trotzdem sein gesamtes Leben als "Gottesdienst" betrachten, da er in jeder Situation und immer Allah und Seinem Propheten gehorsam sein muß. Der Muslim kann jede auch noch so alltägliche Handlung durch die entsprechende Absicht (Niyah) nutzen, um Allahs Wohlgefallen zu erlangen, also um Allah zu dienen. Wenn der Muslim beispielsweise früh zu Bett geht mit der Absicht (Niyah), rechtzeitig zum Morgengebet aufzustehen, allein, um Allah zufriedenzustellen, so ist dies 'Ibaadah. Er dient damit Allah und wird dafür im Jenseits belohnt. Ißt der Muslim mit der Absicht, gesund und stark zu bleiben, um Allah dienen zu können, so daß das Wohlgefallen Allahs auf ihm sein möge, so ist dies 'Ibaadah. Er dient damit Allah und wird dafür im Jenseits belohnt. Selbst eine fremde Frau auf der Straße ist für den muslimischen Mann eine Gelegenheit, Allah zu dienen, indem er das entsprechende Verbot Allahs zu dessen Zufriedenheit einhält, seine Blicke senkt und diese Frau nicht anblickt. Auch ein einfacher Baum bietet eine solche Gelegenheit, indem der Muslim bei seinem Anblick über die Schöpfung Allahs nachdenkt und Allah preist, was Allah wohlgefällig ist. Somit kann und soll der Mensch sein gesamtes Leben einzig Allah widmen und Ihm allein dienen. Dies stellt den wahren Gottesdienst (Ibaadah) dar. {ق ل ا ن ص لات ي و ن س كي و م ح ي اي و م م ات ي ل ل ه ر ب ال ع ال م ين ١٦٢) ) ال م س ل م ين ١٦٣) )} (الا نعام: ١٦٢-١٦٣) لا ش ر يك ل ه و ب ذ ل ك ا م ر ت و ا ن ا ا و ل "Sag: Gewiß, mein Gebet und mein Schlachtopfer (oder: meine Kulthandlung), mein Leben und mein Sterben gehören Allah, dem Herrn der Welten. Er hat keinen Teilhaber. Dies ist mir befohlen worden, und ich bin der erste der Muslime (der erste der Ihm ergebenen)." (Qur'an 6: 162-163) Autor: Muhammad S. Al-Almany UKooperatives Da'wa-Büro in RabwahU1T Uwww.islamhouse.com Der Islam für Alle zugänglich! 6