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Amtsblatt des Amtes Schlei-Ostsee Kreis Rendsburg-Eckernförde Jahrgang 2014 07.10.2014 Nr. 23 Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf und ist kostenlos beim Amt Schlei-Ostsee, Holm 13, 24340 Eckernförde und seinen Außenstellen in Fleckeby, Damp und Rieseby erhältlich oder kann im Abonnement (2,00 pro Ausgabe) vom Amt-Schlei-Ostsee bezogen werden; außerdem kann das Amtsblatt im Internet unter der Adresse www.amt-schlei-ostsee.de eingesehen werden. Auf das Erscheinen und den Inhalt des amtlichen Teils des Amtsblattes wird in der Eckernförder Zeitung hingewiesen. Inhaltsverzeichnis 1. Bekanntmachung der Sitzung der Gemeindevertretung Goosefeld am 09.10.2014 (S. 02) 2. Bekanntmachung der Sitzung der Gemeindevertretung Windeby am 13.10.2014 (S. 03) 3. Öffentliche Ausschreibung gemäß VOL/A für ein Löschgruppenfahrzeug / LF10 (Allrad) für die Freiwillige Feuerwehr Waabs (S. 04) 4. Öffentliche Ausschreibung gemäß VOL/A für ein Löschgruppenfahrzeug / LF20 (Allrad) für die Freiwillige Feuerwehr Damp-Dorotheental (S. 05) 5. Anordnung allgemeine Rattenbekämpfung 2014 (S. 06) - 1 -

B e k a n n t m a c h u n g Gemeinde Goosefeld 24340 Eckernförde, 29. September 2014 Am Donnerstag, dem 09.10.2014, findet um 19.30 Uhr in der Gemeindefreizeitstätte Goosefeld, Pennywisch 9, 24340 Goosefeld, eine öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung statt. T a g e s o r d n u n g Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung 3. Einwohnerfragestunde 4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden 5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern 6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern 7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung 8. AktivRegion Hügelland am Ostseestrand, weitere Finanzierung Uwe Satriep Bürgermeister - 2 -

B e k a n n t m a c h u n g Gemeinde Windeby 24340 Eckernförde, 2. Oktober 2014 Am Montag, dem 13.10.2014, findet um 19.30 Uhr in der Gemeindefreizeitstätte Frohsein, Frohsein 5, 24340 Windeby, eine öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung statt. T a g e s o r d n u n g Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung 3. Einwohnerfragestunde 3.1 Fragen zur Tagesordnung 3.2 Allgemeine Fragen 4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden 5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern 6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern 7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung 8. AktivRegion Hügelland am Ostseestrand, weitere Finanzierung Peter Pietrzak Bürgermeister - 3 -

Öffentliche Ausschreibung gemäß VOL/A Das Amt Schlei-Ostsee, Der Amtsdirektor, Holm 13, 24340 Eckernförde, schreibt ein Feuerwehrfahrzeug, und zwar für die Freiwillige Feuerwehr Waabs ein Löschgruppen-fahrzeug / LF10 (Allrad) nach DIN 1846 und DIN EN 14530-5 öffentlich aus. Die Lieferung hat an die Freiwillige Feuerwehr Waabs in 24369 Waabs zu erfolgen. Die Ausschreibung teilt sich in 3 Lose auf; Los 1 Fahrgestell, Los 2 Aufbau, Los 3 feuerwehrtechnischen Standardbeladung und Zusatzbeladung. Das Amt Schlei-Ostsee behält sich vor, alle Lose getrennt zu vergeben. Die ganze Bekanntmachung mit allen Einzelheiten ist bei der Datenbank der Europäischen Union für öffentliche Ausschreibungen einzusehen. Der Zugriff auf die Datenbank erfolgt unter http://ted.europa.eu/ mit der Kennung 320796-2014. Die Vergabeunterlagen können bis zum 24. November 2014 abgerufen werden. Die Vergabeunterlagen liegen ausschließlich in elektronischer Form unter www.subreport.de/e71969623 zum download bereit. Es wird eine Entschädigung von 10,00 je Los (wird nicht erstattet) für die Vergabeunterlagen erhoben. Die Kosten von je 10,00 zzgl. MwSt. werden per Lastschrift durch subreport erhoben. Angebotsabgabe und Submission: 24.11.2014, 10:00 Uhr, Amt Schlei-Ostsee, Holm 13, 24340 Eckernförde. Die Abgabe der Angebotsunterlagen hat ausschließlich schriftlich per Post oder durch direkte Abgabe zu erfolgen. Bieter sind zu dem Termin nicht zugelassen (VOL/A 22 Abs. 2 (3). Der Auftraggeber behält sich vor, Eignungsnachweise gemäß 7 VOL/A nachzufordern. Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote ( 27 VOL/A). Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist: 31.12.2014 Im Auftrage -Eckart- - 4 -

Öffentliche Ausschreibung gemäß VOL/A Das Amt Schlei-Ostsee, Der Amtsdirektor, Holm 13, 24340 Eckernförde, schreibt ein Feuerwehrfahrzeug, und zwar für die Freiwillige Feuerwehr Damp-Dorotheenthal ein Löschgruppenfahrzeug / LF20 (Allrad) nach DIN 1846 und DIN EN 14530-11 öffentlich aus. Die Lieferung hat an die Freiwillige Feuerwehr Damp-Dorotheenthal in 24351 Damp zu erfolgen. Die Ausschreibung teilt sich in 3 Lose auf; Los 1 Fahrgestell, Los 2 Aufbau, Los 3 feuerwehrtechnischen Standardbeladung und Zusatzbeladung. Das Amt Schlei-Ostsee behält sich vor, alle Lose getrennt zu vergeben. Die ganze Bekanntmachung mit allen Einzelheiten ist bei der Datenbank der Europäischen Union für öffentliche Ausschreibungen einzusehen. Der Zugriff auf die Datenbank erfolgt unter http://ted.europa.eu/ mit der Kennung 333383-2014. Die Vergabeunterlagen können bis zum 02. Dezember 2014 abgerufen werden. Die Vergabeunterlagen liegen ausschließlich in elektronischer Form unter www.subreport.de/e27936939 zum download bereit. Es wird eine Entschädigung von 10,00 je Los (wird nicht erstattet) für die Vergabeunterlagen erhoben. Die Kosten von je 10,00 zzgl. MwSt. werden per Lastschrift durch subreport erhoben. Angebotsabgabe und Submission: 02.12.2014, 10:00 Uhr, Amt Schlei-Ostsee, Holm 13, 24340 Eckernförde. Die Abgabe der Angebotsunterlagen hat ausschließlich schriftlich per Post oder durch direkte Abgabe zu erfolgen. Bieter sind zu dem Termin nicht zugelassen (VOL/A 22 Abs. 2 (3). Der Auftraggeber behält sich vor, Eignungsnachweise gemäß 7 VOL/A nachzufordern. Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote ( 27 VOL/A). Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist: 31.01.2015 Im Auftrage -Eckart- - 5 -

Öffentliche Bekanntmachung Allgemeinverfügung Aufgrund des 4 der Kreisverordnung über die Bekämpfung von Ratten im Kreis Rendsburg-Eckernförde vom 17.12.2002 (Kreisblatt des Kreises Rendsburg-Eckernförde vom 20.12.2002) wird für folgende Gebiete eine allgemeine Rattenbekämpfung vom 27. Oktober bis zum 07. November 2014 angeordnet. Gemeinden Altenhof, Barkelsby, Brodersby, Damp, Dörphof, Fleckeby, Gammelby, Goosefeld, Güby, Holzdorf, Hummelfeld, Karby, Kosel, Loose, Rieseby, Thumby, Waabs, Windeby und Winnemark. Zur Rattenbekämpfung - innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile auf allen Grundstücken, - außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile auf Grundstücken, die bebaut sind oder auf denen sich Lagerstätten für Lebensmittel, Futtermittel, Abfallstoffe oder Kompost befinden, - in Abwasseranlagen (Kanalisation, Kläranlagen) sind die Eigentümerinnen / Eigentümer verpflichtet. Die Bekämpfungsmaßnahmen sind solange fortzusetzen, bis ein Rattenbefall nicht mehr festzustellen ist. Neben den Eigentümerinnen/ Eigentümern sind diejenigen zur Bekämpfung von Ratten verpflichtet, die die tatsächliche Gewalt über die vorstehend genannten Sachen ausüben (u. a. Mieter, Pächter). Den Verpflichteten bleibt freigestellt, sich eines gewerblichen Schädlingsbekämpfers zu bedienen (siehe auch "Gelbe Seiten unter Schädlingsbekämpfung). Es dürfen nur Bekämpfungsmittel ausgelegt werden, die von der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft anerkannt sind. Rattengifte mit Gerinnungshemmern dürfen nur von sachkundigen Anwendern (Schädlingsbekämpfer) und berufsmäßigen Anwendern mit Sachkundenachweis (z. B. Landwirte) verwendet werden. Beim Kauf der Bekämpfungsmittel sollen vom Verkäufer Lieferscheine ausgestellt werden, aus denen das Datum der Abgabe sowie Art und Menge des Bekämpfungsmittels ersichtlich sein müssen. - 6 -

Die Bekämpfungsmittel müssen am 27. Oktober 2014 bis spätestens 10.00 Uhr ausgelegt werden und sind während des Bekämpfungszeitraumes bei Bedarf zu ergänzen und zu erneuern. Innerhalb der Bekämpfungswochen und insbesondere nach deren Abschluss ist nach toten Ratten zu suchen. Gefundene tote Ratten sind unverzüglich so zu beseitigen, dass keine Gefahr mehr von Ihnen ausgehen kann. Nach Abschluss der Bekämpfungswochen sind die Rattenlöcher und die von Ratten genagten Durchtrittsstellen mit geeigneten Mitteln fest zu verschließen. Bauliche Mängel, die den Aufenthalt von Ratten begünstigen oder den Zugang der Ratten ins Gebäude erleichtern, sind unverzüglich zu beseitigen. An Orten und Plätzen, die von Ratten bevorzugt befallen werden, sind Vorkehrungen zu treffen, die einen erneuten Befall verhindern. Dieses gilt insbesondere für Abwasseranlagen und Lagerplätze für Lebensmittel, Futtermittel, Abfallstoffe und Kompost. Durch das Ordnungsamt werden während der Bekämpfung auf den Grundstücken stichprobeartige Überprüfungen vorgenommen. Den Mitarbeitern der Amtsverwaltung ist der Zutritt zu Grundstücken und Gebäuden zu gewähren. Zuwiderhandlungen gegen die Anordnung über die allgemeine Rattenbekämpfung können mit einer Geldbuße geahndet werden. Sicherheitsmaßnahmen Aufgrund des 6 der Kreisverordnung über die Bekämpfung von Ratten sind folgende Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten: 1. Bei der Rattenbekämpfung dürfen Menschen und Haustiere nicht gefährdet werden. 2. Auf Bekämpfungsmittel und Bekämpfungsgeräte ist deutlich sichtbar hinzuweisen; bei Giften sind auch der Name des Mittels und sein Wirkstoff anzugeben. Diese Warnzettel liegen dem im Handel erhältlichen Rattengift bei. 3. Wird die Bekämpfung nicht von den Verpflichteten selbst vorgenommen, so sind diese unverzüglich von den mit der Durchführung beauftragten Fachkräften darüber zu unterrichten, wo sich Bekämpfungsmittel und -geräte befinden. - 7 -

In diesem Zusammenhang wird noch auf die Verpflichtung hingewiesen, auch außerhalb der genannten Zeit jeden Rattenbefall der örtlichen Ordnungsbehörde unverzüglich anzuzeigen und zu bekämpfen. Rückfragen können gerichtet werden an das Ordnungsamt des Amtes Schlei-Ostsee Tel. 04351-7379400 Eckernförde, den 06.10.2014 Amt Schlei-Ostsee -Der Amtsdirektor - Im Auftrage - Eckart - - 8 -