Erben und Schenken mit mylife Invest

Ähnliche Dokumente
Es gibt zahlreiche Anlageformen, die verschiedene Chancen und Risiken bieten, aber keine kann die Vorteile die eine Renten versicherung aufweisen.

Es gibt zahlreiche Anlageformen, die verschiedene Chancen und Risiken bieten, aber keine kann die Vorteile einer Renten versicherung aufweisen.

Höchste Zeit zum Handeln. Höhere Erbschaftsteuer ab 2007?

können. So lassen sich von den Eltern auf Vermögen vorbereitend strukturieren und ein Kind schenkungsteuerfrei alle zehn frühzeitig übertragen.

Freibeträge richtig nutzen Die Wirkungsweise der persönlichen Freibeträge in der Erbschaft- und Schenkungsteuer

84 % Vermögen erhalten, vermehren und weitergeben. Mit dem VermögensSchutz Premium. aller Befragten

Das Wichtigste aus dem. Erbschafts- und Schenkungsteuergesetz. ab Abkömmlinge der in Nummer 2 genannten Kinder und Stiefkinder

WeitBlick Fallbeispiel Schenkung an volljähriges Kind

Erbfolge, Erbschaftssteuer, Freibeträge: Ein Überblick

Erben in Deutschland

Ein Vorgang unterliegt somit immer dann der unbeschränkten Steuerpflicht, wenn mindestens eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt:

Erbschaft- und Schenkungsteuer auf Privatvermögen vermeiden

Produktpräsentation Gothaer VermögensPlan Premium

Monika Fink-Plücker Fachanwältin für Erbrecht Fachanwältin für Familienrecht

2. Bad Honnefer Erbrechtstag. Immobilien und Steuern - steuerfreie Übertragung von Immobilien

Wunsch: Lösung: Antrag Schenkung. Vorteile. Steueroptimierte Schenkung von Eltern auf ihre Kinder. Veto-Recht für die Eltern nach der Schenkung

Steuerklassen und Steuerfreibeträge nach Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz

Erbfolge. gewillkürte. gesetzliche. Erbfolge. Erbfolge. Bürgerliches Gesetzbuch

Erbschaftsteuer-Reform 2008/2009

BW Bank Joachim Neumann Vorsorgemanager/Generationenmanager IHK. Generationenberatung Steuerbegünstigt Vermögen übertragen

Beispiel:* Vorteile einer Rentenschenkung

Axel Seebach. Wirtschaftsprüfer Steuerberater Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.v.)

Statistische Berichte Erbschaft- und Schenkungsteuer in Nordrhein-Westfalen

Beispiel:* Vorteile einer Rentenschenkung. Vorgehensweise

Aktuelle Entwicklungen im Erbschaftsteuerrecht. Vortrag KIWANIS-Club Wiesental 10. Juni 2010

WeitBlick entspannt anlegen, flexibel bleiben, Vermögen übertragen. Mai 2018

Erbschaftsteuerreform in Deutschland was ist zu tun?

Produktpräsentation Gothaer VermögensPlan Premium. Thomas Ramscheid 31. März 2015

Statistische Berichte Erbschaft- und Schenkungsteuer in Nordrhein-Westfalen

Statistische Berichte Erbschaft- und Schenkungsteuer in Nordrhein-Westfalen

VermögensSchutz Vermögen erhalten, vermehren und weitergeben. Mit dem VermögensSchutz Premium.

Herzlich Willkommen zu BCA OnLive!

Verwandte 3. Ordnung. dem Erblasser Tochter Sohn Adoptivkind Enkelin (von Sohn und Tochter) Enkel (von Sohn und Tochter) dem Erblasser

STATISTISCHES LANDESAMT

Das neue Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht Empfehlungen für die Gestaltung von Übertragungen und Testamenten

Erben Vererben Erbschaftsteuer

Für die Angaben wird keine Haftung übernommen. Erbschaftsteuerreform

Highlights der Cash-Option

RECHTSANWÄLTE. Herzlich willkommen zur Vortragsveranstaltung Erben und Vererben. einschließlich steuerrechtlicher Aspekte. Dienstag, 23.

Erbschaftsteuer. Inhalt. Mandanteninfo der Kanzlei Neunzig & Riegert

Rechtsanwalt und Notar Friedrich Schmidt, Giessen: Erbrecht und Beratung durch den Notar

Steuerliche Fragen bei der Testamentsgestaltung. Vortrag von WP/StB Matthias Witt

Garantie-Investment-Rente: Verschenkung lebenslanger Leibrenten. Gestaltungsmöglichkeiten und Vertriebschancen. Juni 2013

Herzlich Willkommen zum Infoabend Immobilien vererben und Erbschaftssteuer sparen

steuerliche Themen für Mitglieder von HWG Ilsede und Region Peine e.v. Christina Musiolek Steuerberaterin Rechtsanwältin Fachanwältin für Steuerrecht

Statistischer Bericht

Statistischer Bericht

Schenkung von Immobilien

Merkblatt. Erbschaftsteuer. Inhalt. 3 Gestaltungsmöglichkeiten nach dem Erbfall 3.1 Ausschlagung 3.2 Geltendmachung des Pflichtteils

Vermögen steuerbegünstigt übertragen

WeitBlick. entspannt anlegen, flexibel bleiben, Vermögen übertragen. September 2017

STEUERN SPAREN BEIM ERBEN UND VERSCHENKEN

Basiswissen Steuerrecht

Erbrecht für Versicherungsmakler

SICHERN SIE IHREN NACHLASS...

Unternehmensnachfolge

Statistische Berichte

RA und Notar Thorsten Herbote , Folie 1

Immobilien und Vermögen vererben oder verschenken Wie können Nachteile vermieden werden?

Sichern Sie Ihren Nachlass... sonst freut sich das Finanzamt

Die steuerlichen Möglichkeiten: Unternehmensnachfolge steuerlich. Die Steuerklasse I. Die Höhe der Erbschaftsteuer. Schenkung/Erbfall = ErbSt/SchSt

bei Ihrer Sparkasse Werra-Meißner.

Sichern Sie Ihren Nachlass... sonst freut sich das Finanzamt

Statistische Berichte

Statistische Berichte

Es besteht Handlungsbedarf

Merkblatt. Erbschaftsteuer. Inhalt

Statistische Berichte

Gesetzliche Erbfolge. Unterhalt für die ersten 30 Tage Wer mit dem Erblasser bis zu dessen Tod in einem gemeinsamen Haushalt gelebt und

TESTAMENT UND VOLLMACHT Orleansstraße München 089/

Statistische Berichte

Steuerfallen für den Mittelstand

Erbe, Erbschaft, Testament Oder: Wie gestalte ich sinnvoll meinen letzten Willen?

Statistische Berichte Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein

Sichern Sie Ihren Nachlass... sonst freut sich das Finanzamt

Sichern Sie Ihren Nachlass... sonst freut sich das Finanzamt

vererben und verschenken

Schenken ohne loszulassen

Statistische Berichte

ERBSCHAFT- UND SCHENKUNGSTEUER BEGÜNSTIGUNGEN UND FALLSTRICKE. Katarzyna Dyla, Denize Hummel

Statistische Berichte Erbschaft- und Schenkungsteuer in Nordrhein-Westfalen

Aktuelles zum Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht

Erbe, Erbschaft, Testament Oder: Wie gestalte ich sinnvoll meinen letzten Willen?

NEWSLETTER DIE REFERENZ FÜR IHREN ERFOLG

Statistische Berichte Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein

Finanzen und Steuern. Statistisches Bundesamt. Erbschaft- und Schenkungsteuer

Statistische Berichte Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein

vererben und verschenken mit Lebensversicherungen

Transkript:

Allgemeines Grundwissen zu Erbschaft- und Schenkungsteuer (ErbSt) und Anwendungsbeispiele 24.03.2016 1

Erbschaft-/Schenkungsteuer Wer erbt oder geschenkt bekommt, muss Steuern zahlen Die Höhe der Steuer hängt von der Verwandtschaftsbeziehung und der Höhe des übertragenen Vermögens ab Die Steuerlast kann in vielen Fällen durch eine Schenkung zu Lebzeiten reduziert oder vermieden werden Verwandtschaftsbeziehung bestimmt die speziellen Freibeträge und die Steuersätze (sie steigen mit der Höhe des übertragenen Vermögens) Die Freibeträge stehen alle 10 Jahre erneut zur Verfügung und können durch frühzeitige Schenkungen optimal genutzt werden Zusätzlich gelten im Erbfall (nicht bei Schenkung) in bestimmten Fällen sog. Versorgungsfreibeträge Die Lebensversicherung bietet verschiedene Möglichkeiten die Erbschaftsteuerlast zu 1. Beispiel: Sohn erbt Depot vom Vater (Sohn älter als 28 Jahre, d.h. kein Versorgungsfreibetrag) reduzieren bzw. zu vermeiden; auch bei mylife Invest nutzbar Depotwert Erblasser 800.000.- VN/VP; Erbe =? = Bezugsberechtigter Erbschaftsteuer 2. Beispiel: Erblasser Schwester = Beitragszahler/VP; erbt vom Bruder Erbe = VN Schenkung zu Lebzeiten 24.03.2016 2

Erbschaft-/Schenkungsteuer Freibeträge und Steuerklassen im Überblick Steuerklasse Verwandtschaftsbeziehung Freibetrag in I Ehepartner, eingetragener Lebenspartner Kinder, Stiefkinder Enkelkinder Eltern und Großeltern bei Erwerb von Todes wegen II Eltern und Großeltern (soweit nicht StKl. I) Geschwister, Neffen, Nichten, Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, geschiedene Ehepartner, Lebenspartner einer aufgehobenen 1. Beispiel: Sohn erbt Depot vom Vater (Sohn älter als 28 Jahre, d.h. kein Versorgungsfreibetrag) Depotwert Lebenspartnerschaft 500.000.- =? Erbschaftsteuer Depotwert 800.000.- =? Erbschaftsteuer 2. Beispiel: Schwester erbt vom Bruder 500.000 400.000 200.000 100.000 20.000 III Alle übrigen Erwerber, z.b. Lebenspartner, Freunde 20.000 Quelle: 15 und 16 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) 24.03.2016 3

Erbschaft-/Schenkungsteuer Spezielle Versorgungsfreibeträge Zusätzlich zu den allgemeinen Freibeträgen wird im Erbfall (nicht bei Schenkung) dem überlebenden Ehegatten/Lebenspartner und Kindern (auch Stief- oder Adoptivkindern ein besonderer Versorgungsfreibetrag (gem. 17 ErbStG) gewährt: Versorgungsfreibeträge in Ehe- und Lebenspartner 256.000 Kinder bis 5 Jahre 52.000 Kinder 5 bis 10 Jahre 41.000 Kinder 10 bis 15 Jahre 30.700 Kinder 15 bis 20 Jahre 20.500 Kinder 20 bis 27 Jahre 10.300 Quelle: 17 ErbStG 24.03.2016 4

Erbschaft-/Schenkungsteuer Steuersätze im Überblick Wert des Erbes bzw. Schenkung 1. über Beispiel: 26.000.000 Sohn erbt Depot vom Vater 30 (Sohn älter als 28 Jahre, d.h. 43kein Versorgungsfreibetrag) 50 Depotwert 800.000.- =? Erbschaftsteuer 2. Beispiel: Schwester erbt vom Bruder Steuersätze in % für Steuerklasse I Steuerklasse II Steuerklasse III 75.000 7 15 30 300.000 11 20 30 600.000 15 25 30 6.000.000 19 30 30 13.000.000 23 35 50 26.000.000 27 40 50 Besteuert werden nur die Beträge, die die Freibeträge übersteigen. Quelle: 19 ErbStG 24.03.2016 5

Erbschaft-/Schenkungsteuer Beispiele Beispiel 1: Der Vater schenkt seinem Kind 100.000. Die Mutter schenkt dem Kind 500.000. Die Schenkung des Vaters ist auf Grund des Freibetrags steuerfrei. Die Schenkung der Mutter an das Kind ist nur in Höhe des Freibetrages von 400.000 steuerfrei. Der übersteigende Betrag von 100.000 unterliegt der Schenkungsteuer (Steuerklasse I; 11% von 100.000 = 11.000 ). Der beim Vater nicht ausgenutzte Freibetragsanteil von 300.000 kann nicht auf die Mutter übertragen werden. Beispiel 2: A schenkt seinem Bruder B 80.000. Nach Abzug des Freibetrages von 20.000 beträgt die Steuer 15% (Steuerklasse II) von 60.000 = 9.000. 1. Beispiel: Sohn erbt Depot vom Vater (Sohn älter als 28 Jahre, d.h. kein Versorgungsfreibetrag) Depotwert 800.000.- =? Erbschaftsteuer Beispiel 3: A schenkt seiner Lebenspartnerin L 200.000. Nach Abzug des Freibetrages von 20.000 fällt 2. bei Beispiel: der Steuerklasse Schwester erbt vom III Schenkungsteuer Bruder in Höhe von 54.000 (30% von 180.000 ) an. 24.03.2016 6

Steuervorteile/Ansätze Unabhängig von der Vertragsgestaltung gilt: Die Todesfallleistung einer Lebensversicherung ist einkommensteuerfrei Die Erträge während der Vertragsdauer sind steuerfrei Steuerstundungseffekt Besonderheit einer Versicherung: Durch die Festlegung eines Bezugsberechtigten kann außerhalb der gesetzlichen Erbfolge/Testament vererbt werden. Allerdings kann der Pflichtanteilanspruch nicht umgangen werden. Abhängig von der Vertragsgestaltung gilt: Bei VN VP (sog. Vertrag zugunsten Dritter) kann Schenkungsteuer optimiert werden durch: Einmalbeitrag + Zuzahlungen im Rahmen der gesetzlichen Freibeträge (sog. Schenkung zu Lebzeiten) Schenkungsteuer auf den Einmalbeitrag ist geringer als die Erbschaftsteuer auf die höhere Todesfallleistung Die Leistung im Todesfall ist dann einkommensteuerfrei Die Erlebensfallleistung unterliegt mit dem (ggf. hälftigen) Unterschiedsbetrag der Einkommensteuer Eine Schenkung kann auch durch eine Übertragung der VN-Eigenschaft an den Erben während der Vertragslaufzeit erfolgen. 24.03.2016 7

Wann wird Erbschaftsteuer fällig? Allgemein und vereinfacht gilt: Erbschaftsteuer wird nur bei Vermögensübergängen fällig, soweit die Vermögensübertragung unentgeltlich bzw. in Bereicherungsabsicht erfolgt. Leistung an VN Im Allgemeinen keine Erb-/Schenkungsteuer. ESt bei Erleben ESt freie Todesfallleistung Leistung an Dritte Erbschaftsteuer: Schenkung bei Erleben Erbschaft bei Tod Übertragung der VN- Eigenschaft Erbschaftsteuer: Schenkung bei Erleben Erbschaft bei Tod 24.03.2016 8

Fallbeispiel 1: Vater und Sohn Ein Erblasser möchte seinen Sohn absichern und gleichzeitig den Zugriff auf sein Vermögen behalten, um eine zusätzliche Altersvorsorge aufzubauen. Versicherungsnehmer Versicherte Person Beitragszahler Erlebensfall VN Todesfall VN Erbe im Leistungsfall Todesfall Erbschaftsteuer Im Todesfall des Vaters, erhält der Sohn die Leistung. Diese unterliegt nach Abzug der Freibeträge der ErbSt. Erlebensfall Einkommensteuer Die Leistung unterliegt der Einkommensteuer, ggf. nur zur Hälfte. Bezugsberechtigung bei einer Lebensversicherung ermöglicht eine Begünstigung auch außerhalb der Erbfolge. Auch geeignet für eine Erbschaftsteuerfinanzierung 24.03.2016 9

Fallbeispiel 2: Vater und Sohn Ein Vater möchte seinen Sohn absichern und gleichzeitig eine Altersvorsorge für seinen Sohn aufbauen. Versicherungsnehmer Versicherte Person Beitragszahler Erlebensfall = VN Todesfall = VN Schenkung von Erblasser Vertragsbeginn Erbschaftsteuer Schenkung (Einmalbeitrag) an den Sohn. Der Beitrag unterliegt nach Abzug der Freibeträge der ErbSt. Durch Zuzahlungen während der Laufzeit können die Freibeträge bereits zu Lebzeiten des Erblassers genutzt werden. Todesfall Einkommensteuerfrei Im Todesfall des Vaters, erhält der Sohn die Leistung. Erlebensfall Einkommensteuer Die Leistung unterliegt der Einkommensteuer, ggf. nur zur Hälfte. 24.03.2016 10

Fallbeispiel 3: Großvater und Enkelin Ein Großvater möchte seiner Enkelin einen Teil seines Vermögens übertragen und die Schenkungsfreibeträge nutzen. Allerdings möchte er bis zu seinem Tod über Vertragsänderungen und Verfügungen mitbestimmen. Versicherungsnehmer Versicherte Person Beitragszahler Erlebensfall = VN Todesfall = VN Schenkung von Erblasser 1% 99% Vertragsbeginn ErbSt-Pflicht Schenkung zu 99% an die Enkelin. Der Beitrag unterliegt nach Abzug der Freibeträge der ErbSt. Durch Zuzahlungen während der Laufzeit können die Freibeträge (alle 10 Jahre) bereits zu Lebzeiten des Erblassers genutzt werden. Todesfall ESt-frei; 1%-ErbSt-Pflicht Im Todesfall des Großvaters, erhält die Enkelin die Leistung. Erlebensfall ESt-Pflicht, 1%-ErbSt-Pflicht Die Leistung unterliegt der Einkommensteuer, ggf. nur zur Hälfte. 24.03.2016 11

Fallbeispiel 4: Überkreuz-Versicherung Es werden zwei Verträge abgeschlossen, bei denen sich die Ehepartner gegenseitig als versicherte Personen einsetzen. Versicherungsnehmer Beitragszahler Versicherte Person Erlebensfall = VN Todesfall = VN Vertrag 1 Vertrag 2 Todesfall des Mannes ESt-frei; ErbSt-frei da die Leistung an den VN fließt. Erlebensfall ESt-Pflicht, ErbSt-frei Die Leistung unterliegt der Einkommensteuer, ggf. nur zur Hälfte. Es ist keine Schenkung, da die Leistung an den VN fließt. Anmerkung: Übernimmt die Frau den 1. Vertrag als neue VN, ist der Rückkaufswert des 1. Vertrages ErbSt-pflichtig. Bezugsberechtigung kann neu bestimmt werden. 24.03.2016 12

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. HonorarKonzept GmbH Von-Bar-Straße 2/4 37075 Göttingen Telefon: 05 51 / 4 88 29 66 Fax: 05 51 / 4 88 29 77 info@honorarkonzept.de www.honorarkonzept.de 24.03.2016 13