Planungs- und Genehmigungsverfahren für Höchstspannungsleitungen die Option Erdkabel

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Transkript:

Planungs- und Genehmigungsverfahren für Höchstspannungsleitungen die Option Erdkabel

Gesetze Ausbaukonzepte, Planungsbedarf Programmplanungen Verbindliche Raumordnungsplanung Vorhabenplanungen Raumordnerische Einzelprüfungen Bund EnWG-Änderung durch PlBeschlG 2006 Entwurf EnLAG Juni 2008 Dena I, Februar 2005 - - Erdkabelgesetz vom 13.12.2007 LROP Netzanbindung offshore 27.06.2006 Netzbestandssicherung 220/380 kv und Netzausbau für 380 kv 21.01.2008 2. Ausbautrasse 380 kv Netzanbindung offshore LROP Änderung 2009 Raumordnungsverfahren Netzanbindungen Offshore (ROV Norderneytrasse 2002) Netzausbau an Land (ROV Ganderkesee-St.Hülfe 2006) Genehmigungsverfahren Planfeststellungsverfahren Wilhelmshaven - Conneforde

Ausbaubedarf im 380 kv-höchstspannungsnetz 2007-2010 2010-2015 Netzverstärkungen und Netzausbau 2007 bis 2010 und 2010 bis 2015 Auszug aus der dena-netzstudie, Februar 2005 3

Landes-Raumordnungsprogramm 2008 4

Netzintegration erneuerbaren Energien erfordert Neubau von Hoch- und Höchstspannungsleitungen (110, 220, 380kV) zum Anschluss an das vorhandene Energieversorgungsnetz - an Land ( 17 Abs. 1 EnWG allg. Anschlusspflicht, 5 EEG vorrangige Anschlusspflicht) - offshore ( 17 Abs. 2a EnWG; diese Anschlussleitungen gelten ab dem Zeitpunkt der Errichtung als Teil des Energieversorgungsnetzes) Ausbau des vorhandenen Übertragungs- oder Verteilnetzes (Ausbaupflicht gem. 9 Abs. 1 EEG) zusätzlicher Ausbaubedarf des Höchstspannungsübertragungsnetzes aus konventionellen Kraftwerksneubauten europäischem Stromhandel 5

Derzeit geltende Rechtsgrundlagen für den Neubau von Leitungen EnWG 3 (Begriffsbestimmungen): Energieversorgungsnetze sind Elektrizitäts- (und Gas-) versorgungsnetze, diese sind Übertragungs- oder Verteilnetze über eine oder mehrere Spannungsebenen EnWG 17 2a Satz 2: Leitungen zur Netzanbindung von Offshore-Anlagen sind ab dem Zeitpunkt der Errichtung Teil des Versorgungsnetzes EnWG 43 Satz 1: Erfordernis der Planfeststellung für Hochspannungsfreileitungen von 110 kv und mehr EnWG 43 Satz 2: für Hochspannungsleitungen von 110 kv im Küstenbereich zwischen Küstenlinie und nächstgelegenem Verknüpfungspunkt (max. 20 km) kann auch für Erdkabel ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden 6

Netzintegration erneuerbaren Energien erfolgt bisher ohne hinreichende Gesamtplanungskonzeption, ohne verbindliche Bedarfsplanung in vorhabenbezogen Einzelverfahren auf der Grundlage 43 EnWG als Freileitungsplanung im Übertragungsnetz im Küstenbereich (an Land) wahlweise als Freileitung oder als Erdkabel (max. 20 km) für Netzanschluss 7

Konkretes Vorhaben zur Offshore-Anbindung erste Vorhaben übergreifende Planung zur Netzanbindung der Pilotphasen der Offshore-Windenergienutzung im Küstenmeer für 380 kv-erdkabel - im ROV für Trasse über Norderney bis Hilgenriedersiel, Abschluss 2002 - Festlegung der Trasse als Vorranggebiet im LROP 2006 Weiterführung an Land als Erdkabel ( HGÜ und HDÜ ) in Planungsgemeinschaft mit den betroffenen Kommunen - ohne Möglichkeit der Planfeststellung (gem. 43 Satz 2 EnWG nur möglich für 110 kv-leitungen im Küstenbereich) - mit zahlreichen Einzelgenehmigungen nach NWattNPG, NNatSchG, NWG, NStrG, NDG bzw. privatrechtliche Trassensicherung 8

Hoher Ausbaubedarf zwingt zu optimierter Trassenplanung durch Raumordnungsprogrammplanung Raumordnungsverfahren Erfahrungen der Raumordnung in aus LROP Beteiligungsverfahren und Raumordnungsverfahren Akzeptanz der betroffenen Bevölkerung ist entscheidend für die Dauer von Planverfahren die Möglichkeit zu verkabeln erhöht die Akzeptanz Akzeptanz setzt Transparenz der Entscheidungsfindung und Sachlichkeit voraus 9

10

11

Platzbedarf für Übergangsbauwerke zwischen 2500 qm und 4500 qm

Niedersächsische Regelungen für die Option Erdkabel niedersächsisches Erdkabelgesetz vom 13.12.2007 in Verbindung mit dem Landes-Raumordnungsprogramm vom 21.01.2008, Planfeststellung möglich für Verkabelung in Teilabschnitten und für Gesamtvorhaben > 110 kv, Verkabelungspflicht, wenn sensible Bereiche nicht umgangen werden können, Verkabelungspflicht für erste 380 kv Offshore-Bündelungstrasse bis zum Netzverknüpfungspunkt an Land 12

Regelungen im Gesetzentwurf (2008) der Bundesregierung zur Beschleunigung des Netzausbaus für die Option Erdkabel Planfeststellung möglich für Teilverkabelung in sensiblen Bereichen auf 4 Pilotstrecken im Übertragungsnetz der Höchstspannungsebene ( 2 EnLAG), Hochspannungsleitungen zur Netzanbindung von Offshore- Anlagen bis 150 kv bis zum landseitigen Verknüpfungspunkt (Nr. 3 neu in 43 Satz 1 EnWG), Vorhaben gem. Übergangsregelung in 118 neu EnWG 13

Konsequenzen für laufende Planungen/Vorhaben in ohne Inkrafttreten der Regelungen des Gesetzentwurfs des Bundes - nur in Verkabelung auf Grundlage der Regelungen des Erdkabelgesetzes und des LROP für alle in geplanten Hoch- und Höchstspannungsleitungen > 110 kv möglich mit Inkrafttreten der Regelungen des Gesetzentwurfs des Bundes - Teilverkabelung nur möglich bei den Pilotvorhaben und - Vorhaben, auf die die Übergangsregelung gem. 118 EnWG zutrifft, - Vorhaben zur Netzanbindung von Offshore-Anlagen im Küstenbereich bis 150 kv - außerhalb der Pilotvorhaben sind Verkabelungen in der Planfeststellung nicht mehr durchsetzbar 14

Vorhabenplanungen in Netzanschluss für Energieerzeugungsanlagen an Land Wilhelmshaven Conneforde (Festlegung im LROP, ohne ROV, Übergangsregelung gem. 118 EnWG ermöglicht Planfeststellung (PF) nach alter Rechtslage, PFV eingeleitet 26.02.09) Stade Dollern (ohne ROV, noch kein PFV) offshore Hilgenriedersiel - Diele (ohne ROV, ohne Planfeststellung, Einzelgenehmigungen) 2. Ausbautrasse ( LROP-Auftrag, Trassenfindung läuft an) Netzausbau im 380 kv-übertragungsnetz Ganderkesee St. Hülfe (Pilotvorhaben gem. EnLAG, ROV 2006, noch kein PFV) Wahle Mecklar (Pilotvorhaben gem. EnLAG, noch kein ROV/PFV) Diele Niederrhein (Pilotvorhaben gem EnLAG, noch kein ROV, PFV) St. Hülfe Wehrendorf (ohne ROV, noch kein PFV) sonstige Vorhaben zum Ausbau des europäischen Stromhandels NorGer 15

Beispiel Vorhabenplanung in 380 kv-höchstspannungsleitung Ganderkesee St. Hülfe, Netzausbau ROV Abschluss 06 ErdKG,LROP 2008 Überprüfung 2008 Planfest. i.v. 16

Beispiel Vorhabenplanung in 380 kv-höchstspannungsleitung Wilhelmshaven Conneforde Kraftwerksanschluss Vorranggebiet Leitungstrasse LROP Verzicht auf ROV raumordn. Prüfung LROP Trasse 2008 Einleitung Planfeststellungsverfahren 26.02.2008 17