Veterinärrechtliche Anforderungen für die Durchführung der Grünen Tage / Landestierschau vom 16. bis 18. September 2016 Messe GmbH Erfurt

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Transkript:

Veterinärrechtliche Anforderungen für die Durchführung der Grünen Tage / Landestierschau vom 16. bis 18. September 2016 Messe GmbH Erfurt Auf Grund des Tiergesundheitsgesetzes (TierGesG) vom 22. Mai 2013 (BGBl. I S. 1324), zuletzt geändert am 20.Oktober 2015 (BGBl.I S.1736), der Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV) in der Fassung vom 6. Juli 2007 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert am 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474), des Tierschutzgesetzes vom 18. Mai 2006 (BGBl. I S. 1206, ber. 1313), zuletzt geändert am 28. Juli 2014 (BGBl. I S. 1308) und der dazu erlassenen Rechtsvorschriften werden nachstehende Anforderungen an die auszustellenden Tiere (Pferde, Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Geflügel, Tauben, Kaninchen und Bienenvölker), ihren An- und Abtransport sowie an die Durchführung der Veranstaltung gestellt: 1. Jeder Aussteller, Verkäufer oder Begleiter von Pferden aus anderen Bundesländern, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Alpakas und Bienenvölkern hat ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis des für den Herkunftsort zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes vor dem Auftrieb für die auszustellenden Tiere vorzulegen. Das Gesundheitszeugnis darf nicht älter als fünf Tage sein. 2. Bei Pferden ist der wirksame Impfschutz (entsprechend den Anweisungen des Impfstoffherstellers) gegen Equine Influenza nachzuweisen. Eine Impfung gegen Equines Herpesvirus wird empfohlen. 3. Bei Kaninchen ist der aktuelle Impfschutz gegen RHD durch Vorlage des Impfausweises zu dokumentieren. Die Impfung gegen Myxomatose wird empfohlen. 4. Hühner und Truthühner müssen gegen die Newcastle Krankheit geimpft sein. Der wirksame Impfschutz ist durch Vorlage einer Impfbescheinigung zu belegen. Tauben sollten einen ausreichenden Impfschutz gegen die Paramyxovirus-Infektion besitzen. Für Wirtschaftsgeflügel ist eine tierärztliche klinische Untersuchung innerhalb 5 Tage vor oder bei der Einlieferung erforderlich. Wassergeflügel darf nur eingeliefert werden, wenn es längstens 7 Tage vor der Veranstaltung virologisch mit negativem Ergebnis auf hochpathogenes aviäres Influenzavirus untersucht worden ist oder im Herkunftsbestand nachweislich gemeinsam mit Hühnergeflügel gehalten wird. 5. Die für den An- und Abtransport benutzten Fahrzeuge sowie Verladerampen sind vor der jeweiligen Verladung zu reinigen und anschließend wirksam zu desinfizieren. Es ist eine Desinfektionsbescheinigung mitzuführen ( 17 und 22 ViehVerkV). 6. Die zum Auftrieb gelangenden Tiere sind so zu kennzeichnen, dass entsprechend den gesetzlichen Vorgaben die Identität eines jeden Tieres ohne Zweifel festzustellen ist ( 7 i. V. m. 27, 34, 39 und 44 ViehVerkV sowie VO (EG) 21/2004 und VO(EG) 504/2008). - 1 -

7. Die Einstallung in Gaststallungen oder in sonstigen Räumlichkeiten, in denen auch Tiere, die nicht zur Ausstellung gehören, untergebracht sind, ist verboten. 8. Werden vom Veranstalter Tierunterkünfte bereitgestellt, sind diese vor und nach der Belegung zu reinigen und zu desinfizieren ( 18 ViehVerkV). 9. Reit- und Fahrbetriebe sind zur Tierschau nur zugelassen, wenn sie die vorgeschriebene Erlaubnis nach 11 Abs. 1 Pkt. 3c des Tierschutzgesetzes des für ihren Wohnsitz zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes besitzen. 10. Die amtstierärztlichen Gesundheitszeugnisse haben dem Muster der Anlage 1 bis 7 zu entsprechen. 11. Eine Repellentbehandlung aller für Blauzungenkrankheit empfänglichen Wiederkäuer wird empfohlen. 12. Sofern nach Abtrieb eine Quarantäne vorgeschriebenen ist, hat der für den Herkunftsbestand zuständige Amtstierarzt die tierseuchenrechtliche Überwachung durchzuführen und über die Aufhebung der Quarantäne zu entscheiden. Bei Rindern wird nach der Ausstellung eine Quarantäne mit erneuter Blutuntersuchung ab dem 21. Tag der Quarantäne empfohlen. Vor dem Auftrieb werden die Tiere amtstierärztlich untersucht und dabei die Gesundheitszeugnisse kontrolliert. Tiere ohne amtstierärztliches Gesundheitszeugnis (sofern gefordert) sowie Fahrzeuge ohne gültige Desinfektionsbescheinigung werden zurückgewiesen. Nummer 1 Satz 3 und 4 bleiben unberührt. Der An- und Abtransport und die Durchführung der Tierschau haben den folgenden tierschutzrechtlichen Bestimmungen zu entsprechen: Tierschutzgesetz vom 18. Mai 2006 (BGBl. I S. 1206, ber. 1313); zuletzt geändert am 28. Juli 2014 (BGBl. I S. 1308) und der Verordnung (EG) des Rates Nr. 1/2005 vom 22. Dezember 2004 über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen (ABl. EG Nr. L S. 1) sowie der Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates (Tierschutztransportverordnung- TierSchTrV) vom 11. Februar 2009 (BGBL. I S. 375). Die Überwachung des Auf- und Abtriebes der Tiere, sowie des Verlaufes der Veranstaltung unterliegen der veterinärbehördlichen Aufsicht des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes bei der kreisfreien Stadt Erfurt. Den Anordnungen des Amtstierarztes ist Folge zu leisten. gez. Dr. Ulrich Kreis Erfurt, 08.12.2015 Amtsleiter - 2 -

Anlage 1 Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis für Rinder für das Verbringen von Rindern, einschließlich Kälbern auf die Landestierschau der Grünen Tage, Messe GmbH Erfurt, in der Zeit vom 16. bis 18. September 2016 zuständiges Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt: (Stempel) Name und Anschrift des Tierhalters: laufende Nummer Rasse Geschlecht Kennzeichnung Geburtsdatum Der für den Herkunftsbestand zuständige Amtstierarzt bestätigt, dass 1. die oben aufgeführten Tiere klinisch gesund sind und insbesondere keine Anzeichen einer auf Rinder übertragbaren Krankheit zeigen, 2. in den letzten 8 Wochen vor dem Verbringen keine anzeigepflichtigen Tierseuchen Tierkrankheiten aufgetreten sind, 3. sich die Tiere während der letzten 30 Tage im Bestand aufgehalten haben, 4. Die ausgestellten Kälber sind älter als 10 Tage oder werden vom Herkunftsbestand bis zur Ausstellung weniger als 100 km transportiert. - 3 -

Für die oben genannten Tiere wird zusätzlich bescheinigt, dass diese a. aus amtlich als tuberkulosefrei anerkannten Beständen stammen, b. aus amtlich als brucellosefrei anerkannten Beständen stammen, c. aus leukoseunverdächtigen Beständen stammen, d. aus Bovinen Herpesvirus Typ 1 (BHV1) freien Beständen gemäß 1 Abs. 2 Nr. 1 der BHV1-Verordnung stammen. Die Ausstellungstieren wurden selbst nicht gegen BHV1 geimpft, - sie wurden innerhalb von 14 Tagen vor dem Auftrieb blutserologisch mit negativen Ergebnis auf BHV1 (gb-antikörper) untersucht, e. Für Rinder, die aus nicht anerkannt BHV1-freien Regionen stammen, wird die Einhaltung der Bedingungen gemäß Artikel 3 Absatz 1 Entscheidung 2004/558/EG bescheinigt. f. innerhalb von 14 Tagen vor dem Auftrieb mittels einer in der amtlichen Methodensammlung zugelassenen Methode mit negativem Ergebnis auf das Bovine- Virusdiarrhoe- Virus-Antigen untersucht wurden. Diese Bescheinigung ist, vom Tage der Ausstellung an gerechnet, 5 Tage gültig. Ort, Datum Siegel und Unterschrift des Amtstierarztes - 4 -

Anlage 2 Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis für Schweine für das Verbringen von Schweinen, einschließlich Ferkeln auf die Landestierschau der Grünen Tage, Messe GmbH Erfurt, in der Zeit vom 16. bis 18. September 2016 zuständiges Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt: (Stempel) Name und Anschrift des Tierhalters: laufende Nummer Rasse Geschlecht Kennzeichnung Alter des Tieres Der zuständige Amtstierarzt bestätigt für den Herkunftsbestand und die teilnehmenden Tiere folgenden Tiergesundheitsstatus: 1. Die Schweine sind klinisch gesund und kommen aus einem Herkunftsbestand, in dem in den letzten 8 Wochen keine anzeigepflichtigen Tierseuchen und meldepflichtigen Tierkrankheiten aufgetreten sind. Die Tiere stammen nicht aus einem, wegen einer anzeigepflichtigen Tierseuche gebildeten Verdachts- oder Sperrbezirk bzw. Beobachtungs- oder Schutzgebiet. - 5 -

2. Die Ausstellungstiere wurden frühestens vier Wochen vor dem Ausstellungstermin mit einem blutserologisch negativen Ergebnis auf Aujeszkysche Krankheit, ESP und Brucellose untersucht. (Hinweis: für die Laboruntersuchung auf Brucellose ist die Einsendung von Serum notwendig) 3. Die Ausstellungstiere sind klinisch frei von Ektoparasiten. 4. Ferkel sind älter als 3 Wochen oder werden vom Herkunftsbestand bis zur Ausstellung weniger als 100 km transportiert. Diese Bescheinigung ist, vom Tage der Ausstellung an gerechnet, 5 Tage gültig. Ort, Datum Siegel und Unterschrift des Amtstierarztes - 6 -

Anlage 3 Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis für Schafe und Ziegen für das Verbringen von Schafen und Ziegen, einschließlich Lämmern auf die Landestierschau der Grünen Tage, Messe GmbH Erfurt, in der Zeit vom 16. bis 18. September 2016 zuständiges Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt: (Stempel) Name und Anschrift des Tierhalters: laufende Nummer Tierart Rasse Geschlecht Kennzeichnung Geburtsdatum Der zuständige Amtstierarzt bestätigt für den Herkunftsbestand und die teilnehmenden Tiere folgenden Gesundheitsstatus. 1. Die Ausstellungstiere sind klinisch gesund und zeigen keine Anzeichen einer auf Schafe/Ziegen übertragbaren Krankheit. 2. In den letzten 8 Wochen vor dem Verbringen sind im Bestand keine anzeigepflichtigen Tierseuchen aufgetreten. 3. Die Tiere stammen nicht aus einem, wegen einer anzeigepflichtigen Tierseuche gebildeten, Verdachtssperr- oder Sperrbezirk bzw. Beobachtungs- oder Schutzgebiet. - 7 -

4. Die Tiere kommen nicht aus einem Herkunftsbestand, in dem Maedi/Visna während der letzten vier Jahre, Brucellose, Q- Fieber und Chlamydienabort (CA) während der letzten sechs Monate amtlich zu Kenntnis gelangt sind. 5. Der Landkreis/ die kreisfreie Stadt aus dem die Tiere stammen, hält den Stichprobenplan der Untersuchungen von Schafen / Ziegen gemäß Richtlinie 91/68/EWG zum jährlichen Nachweis der Freiheit von Brucella melitensis ein. 6. Im Herkunftsbestand der Tiere trat in den letzten 3 Monaten keine Psoroptesräude auf. Die Tiere sind klinisch frei von Ektoparasiten. 7. Die Ausstellungstiere sind nicht hochtragend bzw. befinden sich nicht im letzten Trächtigkeitsdrittel. 8. Bei den Ausstellungstieren handelt es sich nicht um Lämmer, die jünger als 4 Wochen sind. Diese Bescheinigung ist, vom Tage der Ausstellung an gerechnet, 5 Tage gültig. Ort, Datum Siegel und Unterschrift des Amtstierarztes - 8 -

Anlage 4 Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis für Alpakas für das Verbringen von Alpakas auf die Landestierschau der Grünen Tage, Messe GmbH Erfurt, in der Zeit vom 16. bis 18. September 2016 zuständiges Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt: (Stempel) Name und Anschrift des Tierhalters: laufende Nummer Rasse Geschlecht Kennzeichnung Alter des Tieres Der zuständige Amtstierarzt bestätigt für den Herkunftsbestand und die teilnehmenden Tiere folgenden Tiergesundheitsstatus: 1. Die vorstehend bezeichneten Tiere sind mittel implantiertem Mikrochip oder Ohrmarke markiert und identifizierbar. Sie werden seit ihrer Geburt, mindestens jedoch 6 Wochen vor der Zeugnisausstellung in dem o.g. Betrieb gehalten und hatten in dieser Zeit keinen Kontakt zu Tieren, deren Bestände tierseuchenrechtlichen Beschränkungen unterlegen haben. 2. Die Tiere a. stammen nicht aus einem Betrieb/Bestand, der wegen der amtlichen Feststellung einer auf Klauentiere übertragbaren anzeigepflichtigen oder meldepflichtigen Tierseuche, insbesondere der Maul- und Klauenseuche gesperrt ist. - 9 -

b. stammen aus einer amtlich anerkannten Tuberkulose - und Brucellose- freien Land / Region, oder wurden frühestens 14 Tage vor der Veranstaltung mit negativem Ergebnis auf diese anzeigepflichtigen Tierseuchen untersucht 1 c. stammen aus einem amtlich anerkannter BHV1-freien Mitgliedstaat/Region gemäß Anhang II der Entscheidung der Kommission 2004/558(EG) oder wurden frühestens 14 Tage vor der Veranstaltung mit negativem Ergebnis auf Antikörper gegen das ge-glykoprotein des BHV1-Virus untersucht 1 3. stammen nicht aus einem Restriktionsgebiet zur Bekämpfung der Blauzungenkrankheit und zeigen keine klinischen Symptome dieser Erkrankung. 4. Die Alpakas sind gegen Endo- und Ektoparasiten wirksam behandelt. 5. sind transportfähig im Sinne der Verordnung (EG) 1/2005. 1 Nicht Zutreffendes streichen Diese Bescheinigung ist, vom Tage der Ausstellung an gerechnet, 5 Tage gültig. Ort, Datum Siegel und Unterschrift des Amtstierarztes - 10 -

Anlage 5 Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis für Bienenvölker für das Verbringen von Bienenvölkern auf die Landestierschau der Grünen Tage, Messe GmbH Erfurt, in der Zeit vom 16. bis 18. September 2016 zuständiges Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt: (Stempel) Name und Anschrift des Tierhalters: laufende Nummer Anzahl Bienenvölker Der zuständige Amtstierarzt bestätigt für den Herkunftsbestand und die teilnehmenden Bienenvölker folgenden Tiergesundheitsstatus: 1. Die Bienenvölker sind klinisch gesund und kommen nicht aus einem Herkunftsbestand, in dem anzeigepflichtige Tierseuchen und meldepflichtige Tierkrankheiten in den letzten 8 Wochen aufgetreten sind. Die Bienenvölker stammen nicht aus einem wegen einer anzeigepflichtigen Tierseuche gebildeten Verdachts- oder Sperrbezirk bzw. Beobachtungs- oder Schutzgebiet. 2. Die Bienenvölker sind mit negativem Ergebnis auf Amerikanische Faulbrut untersucht worden. Datum der letzten Untersuchung: 3. Die Bienenvölker wurden nachweislich gegen Varroatose behandelt. Diese Bescheinigung ist, vom Tage der Ausstellung an gerechnet, 10 Tage gültig. Ort, Datum - 11 - Siegel und Unterschrift des Amtstierarztes

Anlage 6 Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis für Pferde für das Verbringen von Pferden auf die Landestierschau der Grünen Tage, Messe GmbH Erfurt, in der Zeit vom 16. bis 18. September 2016 zuständiges Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt: (Stempel) Name und Anschrift des Tierhalters: Name, Geb.datum, Geschlecht des Tieres Equidenpass-Nr./ ggf. Chip-Nr. Der zuständige Amtstierarzt bestätigt für den Herkunftsbestand und die teilnehmenden Tiere folgenden Tiergesundheitsstatus: 1. Die genannten Pferde sind klinisch gesund und kommen nicht aus einem Herkunftsbestand, in dem für Pferde ansteckende anzeigepflichtige Tierseuchen und meldepflichtige Tierkrankheiten in den letzten 6 Monaten aufgetreten sind. Die Pferde stammen nicht aus einem wegen einer anzeigepflichtigen Tierseuche gebildeten Verdachts- oder Sperrbezirk bzw. Beobachtungs- oder Schutzgebiet mit Ausnahme von wegen Blauzungenkrankheit gebildeten Restriktionsgebieten. 2. Die ausgestellten Tiere sind entsprechend den Empfehlungen des Impfstoffherstellers wirksam gegen Equine Influenza geimpft, eine Impfung gegen Equines Herpesvirus wird empfohlen. 3. Die Ausstellungstiere sind nicht hochtragend bzw. befinden sich nicht im letzten Trächtigkeitsabschnitt, bei ausgestellten Fohlen ist der Nabel abgeheilt. Diese Bescheinigung ist, vom Tage der Ausstellung an gerechnet, 5 Tage gültig. Ort, Datum - 12 - Siegel und Unterschrift des Amtstierarztes

Anlage 7 Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis für Hühnergeflügel für das Verbringen von Hühnergeflügel auf die Landestierschau der Grünen Tage, Messe GmbH Erfurt, in der Zeit vom 16. bis 18. September 2016 zuständiges Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt: (Stempel) Name und Anschrift des Tierhalters: Registriernummer nach 26 Viehverkehrs-VO: Nachfolgend genannte Tiere werden ausgestellt: Anzahl: Art: Rasse: Identifikation: Der zuständige Amtstierarzt bestätigt für den Herkunftsbestand und das teilnehmende Hühnergeflügel folgenden Tiergesundheitsstatus: 1. Das Hühnergeflügel ist gegen die Newcastle-Krankheit (spätestens 21 Tage und frühestens 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn) geimpft. 2. Die Tiere stammen nicht a) aus einem Herkunftsbestand, welcher sich in einem wegen Geflügelpest (hochoder niedrigpathogene Form der aviären Influenza) oder Newcastle-Krankheit oder anderen anzeigepflichtigen Tierseuchen gebildeten Sperrbezirk, Sperrgebiet bzw. Beobachtungsgebiet befindet. b) aus Herkunftsbeständen, in den auf Geflügel übertragbare Krankheiten herrschen oder der Verdacht des Ausbruchs derselben zu befürchten ist, c) aus Herkunftsorten, in den Geflügelcholera oder Geflügeltuberkulose amtlich festgestellt wurde, 3. Die Tiere sind klinisch gesund und kommen nicht aus einem Herkunftsbestand, in dem anzeigepflichtige Tierseuchen und meldepflichtige Tierkrankheiten in den letzten 8 Wochen aufgetreten sind. - 13 -

Hinweis: Die Tiere werden beim Einlass einer klinischen Untersuchung durch den kontrollierenden Amtstierarzt unterzogen. Ort, Datum Siegel und Unterschrift des Amtstierarztes - 14 -