Bildungsungleichheiten in Österreich Basisdaten Johann Bacher Institut für Soziologie, Universität Linz johann.bacher@jku.at 1. Umfang und Struktur Abbildung 1: Besuch einer AHS-Oberstufe oder BHS in Abhängigkeit von der Bildung der Eltern Bildung der Eltern Matura/Uni Lehre/BMS Pflichtschule 22,9 26,2 26,4 36 40,4 40,4 Chancenverhältnis = 1 :3,2 74,8 76 69,2 Chancenverhältnis = 1 :1,9 0 10 20 30 40 50 60 70 80 AHS/BHS-Schulbesuch des Kindes ECHP PISA2003 PISA2006 entnommen aus Bacher (2006) 1 ergänzt um PISA2006 Lesehilfe: 75,8% der 15-/16-Jährigen mit mindestens einem Elternteil, der Matura oder einen höheren Bildungsabschluss hat, besuchen eine weiterführende Schule mit Matura. Haben beide Elternteile nur Pflichtschulabschluss, so sind es nur 22,9%. Diese Gruppe ist aber prozentuell klein. Bei einem mittleren Schulabschluss als höchsten Schulabschluss der Eltern besuchen 40,4% der 15-/16-jährigen Kinder eine weiterführende Schule mit Matura. Setzt man die 40,4% zu den 74,8% in Beziehung, ergibt sich ein Chancenverhältnis von 1 zu (74,8 / 40,4) = 1 zu 1,85. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Kind aus höherer Bildungsschicht eine weiterführende Schule mit Matura besucht ist, beinahe doppelt so hoch wie bei der Herkunft aus einer mittleren Bildungsschicht. Datenquellen: ECHP = Haushaltspanel der Europäischen Kommission 1996-1999, 16- bis 19-Jährige, n=1454; PISA2003 und PISA2006 = Programme for International Student Assessment, 15-/16-Jährige, die eine Schule besuchen (n= 4597 bzw. n= 4925) 1 Bacher, J., 2006: Forschungslage zu Bildungsungleichheiten in Österreich. Arbeitspapier für die ÖAW. Wien 1
Abbildung 2: Bildungsbeteiligung in einer weiterführenden Schule mit Matura in Abhängigkeit vom Migrationshintergrund VZ2001 24 33,4 49,5 PISA2006 37,6 Chancenverhältnis = 1 : 1,4 54,2 PISA2003 45,1 51,9 ECHP 37,3 45,1 0 10 20 30 40 50 60 AHS/BHS-Schulbesuch des Kindes kein Migrationshintergrund mit Migrationshintergrund türkische Staatsb. Staatsb.ehem.Jugos. öster.staatsbürgerschaft entnommen aus Bacher (2006) 2 ergänzt um PISA2006 Abbildung 3: Bildungsbeteiligung in einer weiterführenden Schule mit Matura in Abhängigkeit vom Geschlecht 59,8 Geschlecht des Kindes Mädchen Buben 41,5 41,4 44,1 51,8 55,6 58,9 Chancenverhältnis = 1 : 1,4 35,6 0 10 20 30 40 50 60 70 AHS/BHS-Schulbesuch des Kindes ECHP PISA2003 Schulstat.2002/03 PISA2006 entnommen aus Bacher (2006) 3 ergänzt um PISA2006 2 Bacher, J.,2006, a.a.o. 3 Bacher, J., 2006, a.a.o. 2
weitere Ungleichheiten bestehen nach dem Wohnort, insbesondere für den Wechsel in eine AHS nach der Volksschule in ländlichen Regionen 2. Ursachen Schulsystem (frühe Bildungsentscheidung, Halbtagesform) führt zu starker Abhängigkeit von sozialen Ungleichheitsdimensionen: Zusammenhang von früher Erstselektion und sozialer Selektivität empirisch nachweisbar (Bacher 2007 4 ) Abbildung 4: Abhängigkeit der Testleistungen in PISA2003 vom höchsten Beruf der Eltern in % DEU10 15,7 BEL12 15,0 HUN11 14,4 SVK11 AUT10 12,6 12,6 NLD12 11,8 CZE11 10,8 GBR16 SWE16 8,3 12,1 Länder mit Gesamtschulsystemen bis 16 Jahre DNK16 8,2 ESP16 7,6 FIN16 LVA16 5,5 5,8 0,0 2,0 4,0 6,0 8,0 10,0 12,0 14,0 16,0 18,0 Lesehilfe: In Österreich können 12,6% der Unterschiede in den Testleistungen der SchülerInnen durch den höchsten Beruf der Eltern erklärt werden, in Finnland sind es dagegen nur 5,8% Datenbasis: PISA2003 4 Bacher, J., 2007: Effekte von Gesamtschulsystemen auf Testleistungen und Chancengleichheit, in WISO, Vol. 30, Nummer 2, S. 16-34 3
Primärer Schichteffekt über Wert der Bildung und kulturellen Hintergrund (z.b. Bacher 2005 5 ), in Österreich insgesamt geringe Bildungsaspirationen und mittlere Abhängigkeit von der sozialen Herkunft. Abbildung 5: Bildungsaspirationen in PISA2003 im Ländervergleich 70,0 0,5 60,0 50,0 Abhängigkeit der Bildungs-aspirationen vom höchsten Beruf der Eltern in Österreich = 0,31 47,9 48,6 51,5 57,4 58,0 60,2 62,0 63,7 0,45 0,4 0,35 40,0 38,9 40,8 40,9 43,3 0,3 0,25 30,0 0,2 20,0 21,0 0,15 10,0 0,1 0,05 0,0 DEU10 GBR16 NLD12 AUT10 DNK16 CZE11 SVK11 FIN16 SWE16 BEL12 ESP16 HUN11 LVA16 0 tertiärer Abschluss angestrebt in % Abhängigkeit der Aspirationen vom höchsten Beruf der Eltern Lesehilfe: In Österreich streben 40,9% der 15-17-Jährigen einen tertiären Bildungsabschluss an. In Finnland sind es dagegen 51,5%. Der Zusammenhang zwischen Beruf der Eltern und Bildungsaspirationen (=horizontale Linie) beträgt 0,31. Österreich liegt damit im Mittelfeld der untersuchten Länder. In Deutschland, der Tschechischen Republik, in der Slowakei und in Ungarn ist die Abhängigkeit der Bildungsaspirationen deutlich stärker als in Österreich. Geringere Abhängigkeiten ergeben sich für Finnland, Schweden, Lettland und Dänemark. Datenbasis: PISA2003, eigene Berechnungen Sekundärer Schichteffekt über Bildungsnutzen und Bildungskosten, nimmt mit der Schulstufe ab, erklärt in Österreich etwa 50% der Schicht-Unterschiede beim Übergang in die Sekundarstufe I, aber nur mehr 25% beim Übergang in die Sekundarstufe II, Kosten werden in der späteren Bildungslaufbahn relevanter. 5 Bacher, J., 2005: Bildungsungleichheit und Bildungsbenachteiligung im weiterführenden Schulsystem Österreichs Eine Sekundäranalyse der PISA2000-Erhebung. SWS-Rundschau, 45. Jg., S. 37-63. 4
Fehlende Arbeitsmarktintegration der Eltern von Kindern mit Migrationshintergrund. Die Unterschiede in der Bildungsbeteiligung in einer weiterführenden Schule mit Matura lassen sich insgesamt zu ca. 50% sozialstrukturell erklären. Fehlende Individualisierung, reduziert Förderung von Fähigkeiten und Kompetenzen, individuelles Feedback zur Motivationssteigerung und zur Bildungsaspiration Abbildung 6: Berichtete Unterstützung durch FachlehrerInnen in Mathematik in PISA2003 im Ländervergleich oberhalb der Linie = Länder mit Gesamtschulsystemen bis 16 Jahre SWE16 GBR16 0,18 0,20 DNK16 0,14 FIN16 0,08 LVA16 0,05-0,07 ESP16 unterhalb der Linie = Länder mit früher Erstselektion -0,10-0,08 HUN11 SVK11-0,11 BEL12-0,16 CZE11-0,29-0,27 NLD12 DEU10-0,39 AUT10-0,50-0,40-0,30-0,20-0,10 0,00 0,10 0,20 0,30 TEACHSUP Lesehilfe: Der Index geht auf der Individualebene von 2,9 bis +2,1. Der Wert 0 entspricht dem OECD-Durchschnitt. Ein negativer Wert bedeutet, dass die Unterstützung gering ist und unter dem Durchschnitt liegt. Ein positiver Wert drückt eine überdurchschnittliche Unterstützung aus. In Österreich ist die individuelle Unterstützung in den untersuchten Ländern am geringsten, in Schweden ist sie am höchsten. Quelle: PISA2003, eigene Berechnungen Stärkerer Einfluss der (deutschen) Sprache auf schulische Laufbahn als formale Fächer, erklärt z.t. schlechteres Abschneiden von Kindern mit Migrationshintergrund und von Buben 5
3. Zusammenfassung Umfang und Struktur der Bildungsungleichheiten mit Ausnahme des Migrationshintergrunds gut erforscht, Ursachen mit Ausnahme des Migrationshintergrunds und des Geschlechts gut erforscht Forschungsdefizite im Migrationsbereich, bei den Ursachen für Geschlechterunterschiede und in der Wirkungsanalyse von Maßnahmen und Programmen Link zur zitierten Literatur und zu weiteren Untersuchungen: http://www.soz.jku.at/aes/content/e50/e1512/index_ger.html gez. Bacher Linz, 2008 6
Übersicht 1: Recht auf Bildung Artikel 26 1. Jeder hat das Recht auf Bildung. Die Bildung ist unentgeltlich, zum mindesten der Grundschulunterricht und die grundlegende Bildung. Der Grundschulunterricht ist obligatorisch. Fachund Berufsschulunterricht müssen allgemein verfügbar gemacht werden, und der Hochschulunterricht muß allen gleichermaßen entsprechend ihren Fähigkeiten offenstehen. 2. Die Bildung muß auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und auf die Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein. Sie muß zu Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen allen Nationen und allen rassischen oder religiösen Gruppen beitragen und der Tätigkeit der Vereinten Nationen für die Wahrung des Friedens förderlich sein. 3. Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll. (Quelle: Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (UNO) vom 10. Dezember 1948, http://www.unhchr.ch/udhr/lang/ger.htm, 20.05.2006) Artikel 28 1. Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf Bildung an; um die Verwirklichung dieses Rechts auf der Grundlage der Chancengleichheit fortschreitend zu erreichen, werden sie insbesondere a) den Besuch der Grundschule für alle zur Pflicht und unentgeltlich machen; b) die Entwicklung verschiedener Formen der weiterführenden Schulen allgemeinbildender und berufsbildender Art fördern, sie allen Kindern verfügbar und zugänglich machen und geeignete Maßnahmen wie die Einführung der Unentgeltlichkeit und die Bereitstellung finanzieller Unterstützung bei Bedürftigkeit treffen; c) allen entsprechend ihren Fähigkeiten den Zugang zu den Hochschulen mit allen geeigneten Mitteln ermöglichen; d) Bildungs- und Berufsberatung allen Kindern verfügbar und zugänglich machen; e) Maßnahmen treffen, die den regelmäßigen Schulbesuch fördern und den Anteil derjenigen, welche die Schule vorzeitig verlassen, verringern. 2. Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen, um sicherzustellen, daß die Disziplin in der Schule in einer Weise gewahrt wird, die der Menschenwürde des Kindes entspricht und im Einklang mit diesem Übereinkommen steht. 3. Die Vertragsstaaten fördern die internationale Zusammenarbeit im Bildungswesen, insbesondere um zur Beseitigung von Unwissenheit und Analphabetentum in der Welt beizutragen und den Zugang zu wissenschaftlichen und technischen Kenntnissen und modernen Unterrichtsmethoden zu erleichtern. Dabei sind die Bedürfnisse der Entwicklungsländer besonders zu berücksichtigen. (Quelle: UN-Konvention über die Rechte des Kindes vom 26. Jänner 1990, http://www.unicef.at/kinderrechte/jahre.asp) 7