Deutsche Kommunistische Partei - Kreisvorstand Recklinghausen - Öffentliche Mitteilung Datum 5. November 2013 Bürgeranregung zur Reaktivierung von Ulrich Lammers Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bitten wir Sie, folgende Mitteilung der DKP-Kreisorganisation Recklinghausen zu veröffentlichen: Mit einer Bürgeranregung fordert der DKP-Kreisvorsitzende und ehemaliges Mitglied des Recklinghäuser Rates, Werner Sarbok, die Reaktivierung des Beamten der Stadt Recklinghausen, Ulrich Lammers. Ulrich Lammers war im Juni 2009 von der Stadtverwaltung Recklinghausen mit Zustimmung des Rates in den vorläufigen Ruhestand versetzt worden. Seit mehr als 4 Jahren bezieht er ein um 10,8 % gekürztes Ruhegehalt. Hintergrund war das Strafverfahren gegen den ehemaligen Geschäftsführer des Seniorenzentrums Grullbad und der Vestischen Arbeit vor dem Landgericht Bochum. Im Rahmen dieses Verfahrens hatte er in der Verhandlung vom 12.02.2009 angegeben, durch das Verfahren schwere psychische Erkrankungen erlitten zu haben. Er sei in Behandlung und nehme Psychopharmaka. Er sei dienstunfähig erkrankt und zurzeit dauerhaft arbeitsunfähig. Am 18.02.2009 wurde das Untreue-Verfahren gegen Ulrich Lammers im Wege eines Vergleiches und unter Zahlung von 5.000 eingestellt. Da war seine Stimmung bestens und er schmiedete schon Pläne für die Zukunft, erinnert sich Werner Sarbok. Gegenüber der Presse habe Ulrich Lammers verraten, dass er jetzt erst einmal durchatmen, gesund werden und dann zusammen mit der Stadt nach einer ädäquaten Aufgabe schauen wolle. Daraus ist wohl nichts geworden, meint Detlev Beyer-Peters, stellvertretender Kreisvorsitzender der DKP und ehemaliges Mitglied des Kreistages, sarkastisch und weist auf den Widerspruch hin, dass die Stadtverwaltung Recklinghausen mit Zustimmung des Rates Ulrich Lammers trotzdem schon vier Monate später in den vorläufigen Ruhestand versetzt habe. Die DKP hegt nicht zuletzt aufgrund neuer Informationen erhebliche Zweifel an der Dienstunfähigkeit von Ulrich Lammers.
Am 02.09.2011 hat Ulrich Lammers die Firma Lammers-Dülmen Dienstleistungs- Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) gegründet. Und wenn man sich die Bilanz dieser Gesellschaft alleine nur für die letzten vier Monate des Jahres 2011 anschaut, dann muss Herr Lammers als alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer des Unternehmens sehr rege gewesen sein. Das spricht nicht für seine Dienstunfähigkeit. resümiert Detlev Beyer- Peters. Angesichts dieser Tatsachen erinnert sich Werner Sarbok an die öffentliche Erklärung des Bürgermeisters, Wolfgang Pantförder. Tatsächlich hatte dieser am 24.06.2009 verkündet, dass die Verfügung zur Versetzung in den vorläufigen Ruhestand jederzeit wieder rückgängig gemacht werden könne, sofern es die Ärzte erlauben würden. Wir erwarten vom Rat der Stadt Recklinghausen, dass er die Ruhestandsverfügung der Stadt Recklinghausen für Ulrich Lammers wieder rückgängig macht und ihn im Rahmen einer sog. Reaktivierung erneut in das Beamtenverhältnis beruft.. Detlev Beyer-Peters verweist auf Änderungen im Beamtenversorgungsrecht, wonach statt eines vorläufigen Ruhestands vorrangig auch eine begrenzte Dienstfähigkeit oder die Übertragung eines anderen Amtes bzw. einer geringwertigeren Tätigkeit zu prüfen sei. Es muss also keine vollständige Dienstfähigkeit bestehen, es reicht schon eine Teildienstfähigkeit für eine Reaktivierung. Für Werner Sarbok wäre es fatal, wenn der Rat der Stadt das Gefühl der Ungerechtigkeit, dass bei vielen Recklinghäusern aufkommen wird, billigend in Kauf nehmen würde. Ein 55jähriger Beamter wie Ulrich Lammers könnte noch bis zu elf Jahre für die Steuerzahler(innen) tätig sein. Stattdessen erhält er ein Ruhestandsgeld, mit dem sich angesichts seines Zuverdienstes gut leben lässt. Soviel Entgegenkommen kennen weder die Arbeitslosen noch die übergroße Mehrheit der Beamten und schon gar nicht die Beschäftigten in den Betrieben. Mit freundlichen Grüßen Detlev Beyer-Peters (stellvertretender Kreisvorsitzender) Victoriastraße 182d, 45772 Marl Telefon:02365/696628, Handy: 0173-9920086, email: Detlev.Beyer-Peters@t-online.de
Deutsche Kommunistische Partei Kreisorganisation Recklinghausen Werner Sarbok Hammer Straße 10 45665 Recklinghausen Recklinghausen, den 5. November 2013 Herrn Bürgermeister Wolfgang Pantförder Rathausplatz 3 45657 Recklinghausen Ratspetition gemäß 8 der Hauptsatzung der Stadt Recklinghausen Sehr geehrter Herr Bürgermeister, hiermit rege ich gemäß 8 der Hauptsatzung der Stadt Recklinghausen an, die Ruhestandsverfügung des Rates der Stadt Recklinghausen für Ulrich Lammers wieder rückgängig zu machen und im Rahmen einer Reaktivierung erneut in das Beamtenverhältnis zu berufen. Hierbei ist auch eine begrenzte Dienstfähigkeit oder die Übertragung eines anderen Amtes bzw. einer geringwertigeren Tätigkeit zu prüfen. Begründung: Am 18.02.2009 wurde das Untreue-Verfahren gegen den ehemaligen Geschäftsführer des Seniorenzentrum Grullbad und der Vestischen Arbeit, Ulrich Lammers, vor dem Landgericht Bochum gegen Zahlung von 5.000 eingestellt. Der Recklinghäuser Zeitung verriet er, dass er jetzt erst einmal durchatmen, gesund werden und dann zusammen mit der Stadt nach einer ädäquaten Aufgabe schauen werde. Die WAZ schätzte die Stimmung der Angeklagten nach dem Vergleich wie folgt ein: Die Stimmung war bestens, die Gesichter spiegelten Erleichterung wider, die vier Angeklagten gaben sich locker. Und das schon vor Beginn des vierten Verhandlungstages im Untreue-Prozess rings um die Vestische Arbeit und das Städtische Altenheim Grullbad in Recklinghausen. Keine 15 Minuten später stand für den früheren Doppel-Geschäftsführer Ulrich Lammers (50, CDU) und den Altenheimleiter fest, dass sie mit zwei blauen Augen davon gekommen waren. Die Staatsanwaltschaft begründete die Einstellung u.a. damit, dass die Angeklagten unter den seit 2007 laufenden Ermittlungen erkennbar gelitten hätten. Noch am 12.02.2009 hatte die WAZ geschrieben: Drei der Angeklagten, eine heute als Controllerin bei der Stadt beschäftigte 52-Jährige und ein heute als Abteilungsleiter des
Jugendamtes eingesetzter 43-Jähriger sowie Lammers selbst gaben an, durch das Verfahren schwere psychische Erkrankungen erlitten zu haben. Die beiden Männer wiesen darauf hin, dass sie wegen der gegen sie erhobenen Vorwürfe in Behandlung seien und Psychopharmaka nehmen. Beide sind dienstunfähig erkrankt und zurzeit dauerhaft arbeitsunfähig. Am 25.06.2009 schrieb die WAZ: Der ehemalige Geschäftsführer der Vestischen Arbeit, Ulrich Lammers (51), der seit März 2008 wieder in Diensten der Stadt Recklinghausen stand, ist dienstunfähig. Dies haben Amtsärzte bescheinigt. Die Verwaltung empfahl, Lammers in den vorläufigen Ruhestand zu versetzen. Im nichtöffentlichen Teil der Ratssitzung wurde dies so akzeptiert. Dies bestätigte gestern Bürgermeister Wolfgang Pantförder (CDU). ( ) Wenige Monate nach seiner Rückkehr zur Stadt hatte Lammers sich krank gemeldet und hat seitdem seine Arbeit nicht mehr aufgenommen. Pantförder erklärte gestern, dass diese Verfügung jederzeit wieder rückgängig gemacht werden könne, sofern die Ärzte dies erlauben. Die Dienstunfähigkeit, so Pantförder, werde von Zeit zu Zeit überprüft. Außerdem wies Pantförder darauf hin, dass Lammers ein Ruhestandsgeld bezieht, das deutlich unter seinen bisherigen Bezügen liege. Lammers hat außerdem die Möglichkeit, selbst gegen die Ruhestandsverfügung Widerspruch einzulegen. Spätestens seit September 2011 stellt sich die Frage, ob die Dienstunfähigkeit noch gegeben ist. Denn mit Gesellschaftsvertrag vom 17.08.2011 ließ Ulrich Lammer am 02.09.2011 die Firma Lammers-Dülmen Dienstleistungs-Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) mit einem Stammkapital von 1.000 ins Handelsregister Blatt 13406 beim Amtsgericht Coesfeld neu eintragen. Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), kurz UG, wird umgangssprachlich als Mini-GmbH und 1-Euro-GmbH bezeichnet, weil sie mit einem Stammkapital von lediglich einem Euro gegründet werden kann. Die UG wurde im Zuge der Reform des GmbH-Rechts durch das am 1. November 2008 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) als existenzgründerfreundliche Variante der herkömmlichen GmbH eingeführt. Die in 5a GmbHG geregelte UG stellt keine neue Rechtsform dar. Vielmehr handelt es sich um eine GmbH mit einem geringeren Stammkapital als dem für die gewöhnliche GmbH vorgeschriebenen Mindeststammkapital von 25.000 Euro und mit einem besonderen Rechtsformzusatz. Die UG ist eine juristische Person, (im Regelfall) voll körperschafts- und gewerbesteuerpflichtig, und sie muss ihre Jahresabschlüsse nach Maßgabe der 325, 326 HGB veröffentlichen. Im Gegenzug dafür, dass die Stammeinlage (nahezu) beliebig gering ausfallen kann, müssen jährlich mindestens 25 % des Jahresüberschusses in eine Rücklage eingestellt werden. Wenn die angesammelte Rücklage zusammen mit dem ursprünglichen Stammkapital die Summe von 25.000 Euro (Mindestkapital gem. 5 Abs. 1 GmbHG) erreicht, können die Gesellschafter gem. 57c GmbHG einen Kapitalerhöhungsbeschluss fassen. Dieser ermöglicht es der UG künftig auf die Ansammlung der Rücklage i. H. v. 25 % des Jahresüberschusses zu verzichten, über den Jahresüberschuss auch sonst frei zu verfügen, ihre Firmierung zu ändern und den Rechtsformzusatz GmbH zu führen. Eine UG darf erst dann aufhören, die Rücklage anzusparen, wenn das Stammkapital auf mindestens 25.000 Euro erhöht worden ist. Ulrich Lammers ist alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer der Lammers-Dülmen Dienstleistungs-Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt). Gegenstand des Unternehmens ist laut Eintragung im Handelsregister: a) die Erbringung sämtlicher Leistungen der beruflichen und außerberuflichen Aus- und Fortbildung, insbesondere die Entwicklung und Durchführung von Vortrags- und Seminarveranstaltungen zum Sozial- und Unterhaltsrecht, b) die Erbringung sämtlicher Dienst- und Beratungsleistungen zur Anwendung / Entwicklung
von IT-/EDV-Lösungen / Anwendungen einschließlich Schulung und Vertrieb, c) die Durchführung anderer den Gesellschaftsgegenstand fördernder Geschäfte. Schon im Jahr der Gründung also innerhalb von 4 Monaten - stellte Ulrich Lammers 5.006,97 zurück. Seine Bilanz wies darüber hinaus eine Gewinnrücklage in Höhe von 2.786 und einen Jahresüberschuss in Höhe von 8.358,01 aus. Hinzu kommen noch Verbindlichkeiten in Höhe von 9.305,28, denen allerdings noch Forderungen in Höhe von 1.790,41 gegenüberstanden. Diese Verbindlichkeiten waren aber durch einen Kassenbestand, Bundesbankguthaben bzw. Guthaben bei Kreditinstituten oder durch Schecks in Höhe von 24.281,62 gedeckt. Wenn sein Unternehmen nach 2011 genauso erfolgreich tätig war, dürften schon Ende 2012 die Rücklagen zusammen mit dem ursprünglichen Stammkapital die Summe von 25.000 erreicht haben. Angesichts einer solch guten wirtschaftlichen Entwicklung sind erhebliche Zweifel daran angebracht, dass Ulrich Lammers nach 4 Jahren vorläufigen Ruhestands immer noch dienstunfähig bzw. teildienstunfähig ist. Diese Schlussfolgerung unbeachtet zu lassen hieße, das Gefühl der Ungerechtigkeit, dass bei vielen Recklinghäusern aufkommen wird, billigend in Kauf zu nehmen. Denn ein 55jähriger Beamter wie Ulrich Lammers könnte noch bis zu 11 Jahre Arbeitsfähigkeit vor sich haben. Stattdessen erhält er ein Ruhestandsgeld, mit dem sich durch den oben beschriebenen Zuverdienst gut leben lässt. Soviel Entgegenkommen kennt die übergroße Mehrheit der Arbeitnehmer(innen) und auch der Beamten nicht. Mit freundlichem Gruß Werner Sarbok