F. GmbH. Besonderheiten bei der GmbH & Co. KG

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1 F. GmbH I. Grundlagen und Gründung II. Organisationsverfassung III. Haftungsgefahren für Gesellschafter IV. Besonderheiten bei der GmbH & Co. KG Folie 419

2 Charakter der GmbH GmbH juristische Person, rechtsfähig, 13 Abs. 1 GmbHG Gesellschafter beteiligen sich mit Einlagen auf das in Stammanteile zerlegte Stammkapital. Keine persönliche Haftung der Gesellschafter, 13 Abs. 2 GmbHG. Jeder gesetzlich erlaubte Zweck, 1 GmbHG. Kaufmann kraft Rechtsform, 13 Abs. 3 GmbHG. Im Innenverhältnis wie bei Personengesellschaften grds. dispositive Vorschriften. (Unterschied AG, 23 Abs. 5 AktG) Folie 420

3 GmbH als Kapital-Gesellschaft Stammkapital - Das von den Gesellschaftern bei der Gründung aufzubringende Kapital - Zahlenmäßig im Gesellschaftsvertrag festgelegt, 3 I Nr. 3 - Mindestbetrag , 5 I GmbHG - Funktion: Seriositätsschwelle Geschäftsanteil: Anteil am Stammkapital - Stammkapital setzt sich aus Geschäftsanteilen (Stammeinlagen) zusammen - Mindestnennbetrag: 1, 5 II GmbHG - Zahl der Geschäftsanteile und ihre Nennbeträge (unterschiedliche sind möglich, 5 III 1 GmbHG) werden durch den Gesellschaftsvertrag festgelegt, 3 I Nr. 4 GmbHG Folie 421

4 Beispiel 80 A und B überlegen, ihre Klempnerei in Form einer GmbH zu führen. Sie fragen sich, - was eine GmbH-Gründung erfordert, - ab wann die GmbH dann als solche tätig sein kann und - was sie beide als Grundkapital der Gesellschaft, wann aufbringen müssen. Folie 422

5 Gesellschaftsvertrag Notarielle Form, 2 I GmbHG Inhalt: - Mindestinhalt, 3 GmbHG Firma und Sitz Gegenstand des Unternehmens Betrag des Stammkapitals Zahl und die Nennbeträge der Geschäftsanteile - Ansonsten: Gestaltungsfreiheit Bestellung des Geschäftsführers im Gründungsvertrag oder durch Beschluss der Gesellschafter Folie 423

6 Einlage der Gesellschafter Übernahme der Geschäftsanteile - Durch die Gründer im Gesellschaftsvertrag = Übernahme der Verpflichtung, die Einlage auf den Geschäftsanteil zu zahlen (Geldeinlage). - Sacheinlagen sind zulässig, 5 IV GmbHG, aber Differenzhaftung bei Überbewertung, 9 GmbHG Leistung der Mindesteinlage, 7 II 1 GmbHG - Bei Bareinlagen mind.1/4 auf jede Stammeinlage ( 7 II 1 1 GmbHG), zusammen mindestens die Hälfte des Mindeststammkapitals, also ( 7 II 2 GmbHG) - Sacheinlagen müssen voll geleistet werden, 7 III GmbHG Folie 424

7 Beispiel 80 - Ergänzung A und B protestieren, seit 1. November 2008 gäbe es doch die 1-Euro-GmbH. Sie fragen weiter, - was sei das gesetzgeberische Motiv für diese Erleichterungen gewesen und - was gelte nunmehr genau? Folie 425

8 Wettbewerb der Gesellschaftsrechtsordnungen Sitztheorie (Statut des Verwaltungssitzes) - Herkömmliches deutsches internationales Gesellschaftsrecht - Folge: Ausländische Gesellschaftsformen konnten in Deutschland nicht agieren. Gründungstheorie (Statut des Gründungslandes) - Neuerungen im internationalen Gesellschaftsrecht durch Niederlassungsfreiheit (Artt. 49, 54 AEUV) Staatsverträge - Folge: Unternehmerische Betätigung in ausländischer Rechtsform in Deutschland möglich. Folie 426

9 Mindestkapitalerfordernis Grundsatz: Erfordernis bleibt erhalten - Stammkapital: Euro - Diskussion um Abschaffung/Absenkung - Zweck: Seriositätsschwelle Ausnahme: Schaffung der UG (haftungsbeschränkt) - GmbH mit abweichender Firmierung - Mindestkapital: 1 Euro pro Geschäftsanteil - Obligatorische Rücklagenbildung: ¼ Jahresüberschuss - Obligatorische Rücklagenverwendung: Kapitalerhöhung Folie 427

10 Musterprotokoll Beibehaltung des Beurkundungserfordernisses Musterprotokolle als Anlage des GmbHG - Einpersonengründung - Zwei- oder Dreipersonengründung Funktion des Musterprotokolls - Gesellschaftsvertrag - Geschäftsführerbestellung - Gesellschafterliste Änderungsfeindlichkeit des Protokolls Kostenanreiz nur bei UG (haftungsbeschränkt) Folie 428

11 Organisationsverfassung der GmbH Gesellschafter Dritte Gesellschafterversammlung Geschäftsführer GmbH Folie 429

12 Beispiel 81 G ist Geschäftsführer der X-GmbH. Die beiden Gesellschafter der GmbH, A und B, haben G die Anweisung erteilt, dass er Verträge, bei denen die GmbH mehr als zahlen soll, von ihnen genehmigen lassen muss. G schließt mit V einen Kaufvertrag über Produktionsmaterial zum Preis von für die X- GmbH, ohne A und B vorher zu fragen. Kann V nach Lieferung der Ware von der X-GmbH Zahlung von verlangen? Folie 430

13 Kompetenzen des Geschäftsführers Geschäftsführung - Gesamtgeschäftsführung, sofern keine abweichende Regelung - Beschränkungen durch Gesellschaftsvertrag oder Gesellschafterbeschluss möglich, daher Weisungsgebundenheit, 37 I GmbHG Stellvertretung, 35 I GmbHG - Gesamtvertretung, soweit keine abweichende Regelung, 35 II 1 GmbHG - Unbeschränkbare Vertretungsmacht gegenüber Dritten, 37 II GmbHG Folie 431

14 Lösung Beispiel 81 V kann Zahlung verlangen, weil X-GmbH durch G wirksam vertreten wurde. Denn - Geschäftsführer ist zur Vertretung der GmbH ermächtigt 35 GmbHG - Beschränkungen der Vertretungsbefugnis sind Dritten gegenüber unbeachtlich, 37 Abs. 2 GmbHG Folie 432

15 Beispiel 82 Die Satzung der X-GmbH bestimmt in 7: Die Bestellung des Geschäftsführers ist unwiderruflich. 8 lautet: Zum Geschäftsführer wird der Gesellschafter A bestellt. Der Geschäftsanteil des A beträgt 20 %, weitere Geschäftsanteile von je 40 % halten B und C. Drei Jahre später erleidet A einen schweren Autounfall, seitdem liegt er im Koma. B und C beschließen, A als Geschäftsführer abzuberufen. Sie ernennen Z zum neuen Geschäftsführer. 1. Ist Z bereits Geschäftsführer der X-GmbH? 2. Ist A nicht mehr Geschäftsführer der X-GmbH? 3. Hat A weiterhin Anspruch auf Zahlung seines Gehalts? Folie 433

16 Bestellung und Abberufung der Geschäftsführer Bestellung - Durch Gesellschaftervertrag, 6 III 2 oder - Beschluss der Gesellschafter, 46 Nr. 5 GmbHG - Keine Höchstfrist Abberufung - Durch Gesellschafterversammlung, 46 Nr. 5 GmbHG - Jederzeit möglich, 38 I GmbHG, aber Einschränkungen (nicht Ausschluss) durch Satzung möglich, 38 II GmbHG Zugleich: Anstellungsverhältnis durch Dienstvertrag Folie 434

17 Gesellschafterversammlung Einforderung von Nachschüssen, 26 I GmbHG Satzungsänderungen, 53 I GmbHG Auflösung, 60 I Nr. 2 GmbH Feststellung des Jahresabschlusses und Verwendung des Ergebnisses Einforderung der Einlagen Bestellung und Abberufung der Geschäftsführer Prüfung und Überwachung der Geschäftsführung Bestellung von Prokuristen und Handlungsbevollmächtigten Weisungen an die Geschäftsführer in einzelnen Geschäftsführungsangelegenheiten, 37 GmbHG Folie 435

18 Lösung Beispiel Z ist durch Beschluss der Gesellschafter zum Geschäftsführer der X-GmbH bestellt worden, 46 Nr. 5 GmbHG. 2. A ist als Geschäftsführer der X-GmbH abberufen worden, 46 Nr. 5 GmbHG; Ausschluss der Abberufung durch Gesellschaftsvertrag nicht möglich, 38 GmbHG. 3. Anstellungsvertrag besteht fort, derzeit ruht Vergütungsanspruch aber mangels Dienstfähigkeit. Folie 436

19 Beispiel 83 G ist Geschäftsführer der X-GmbH. Er hat sich auf ein windiges Geschäft mit Q eingelassen, das der Gesellschaft einen Verlust von EUR eingebracht hat. Er verteidigt sich, dass zwar ein erfahrener Geschäftsführer die Misslichkeit erkannt hätte, ihm jedoch sei angesichts seiner Unerfahrenheit das Geschäft nicht vorzuwerfen. Kann die X-GmbH Ersatz der EUR verlangen? Folie 437

20 Haftungsgefahren für Geschäftsführer Geschäftsführerhaftung - Sorgfaltspflichtverletzungen gemäß 43 II GmbHG - Maßstab: Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes, 43 I GmbHG - Eingeschränkte Rechtfertigung durch Gesellschafterbeschlüsse, 43 III 3 GmbHG Sonderfall: Insolvenz - Außenverhältnis: Verschleppungshaftung, 823 II BGB i.v.m. 15a InsO - Innenverhältnis: Masseschmälerungshaftung, 64 GmbHG Folie 438

21 Lösung Beispiel 83 G haftet wegen Verletzung der objektiven Sorgfaltsanforderungen, ohne dass es auf persönliche Vorwerfbarkeit ankommt. X-GmbH kann von ihm EUR ersetzt verlangen. Folie 439

22 Rechte der Gesellschafter Verwaltungsrechte - Stimmrecht, je 1 Geschäftsanteil eine Stimme, 47 II GmbHG - Auskunfts- und Einsichtsrecht, 51a GmbHG - ferner Gesellschaftsvertrag, 45 I GmbHG (Gestaltungsfreiheit) Vermögensrechte - Anspruch auf Anteil am jährlichen Bilanzgewinn (Gewinnrecht), 29 I 1 GmbHG, nach Geschäftsanteilen, 29 III 1 GmbHG, - Vermögensrechte durch Gesellschaftsvertrag, z.b. Gebrauch gesellschaftseigener Einrichtungen oder vergünstigte Sachbezüge. Grenze: 30 GmbHG Folie 440

23 Organisationsstruktur der GmbH Gesellschafter Teilnahme Stimmrecht 45 ff. GmbHG Gesellschafterversammlung Dritte z.b. Kaufvertrag Bestellung, Abberufung; 46 Nr. 5 GmbHG Weisungsbefugnis 37 I, 45, 46 Nr. 6 GmbHG Stellvertretung 35 GmbHG Geschäftsführer GmbH Haftung 43 II GmbHG Folie 441

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