VERWALTUNG VON DER SCHNELLSTEN SEITE. AB JETZT! e-rechnung an den Bund. usp.gv.at



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Transkript:

VERWALTUNG VON DER SCHNELLSTEN SEITE. AB JETZT! e-rechnung an den Bund usp.gv.at

Impressum: Herausgeber, Medieninhaber und Verleger: Bundesministerium für Finanzen, Hintere Zollamtsstraße 2b, 1030 Wien Fotos: BMF/Citronenrot, Fotolia, Sebastian Reich Druck: Druckerei des BMF Wien, im März 2013 www. bmf.gv.at Mein Ziel ist eine Verwaltung, die sich an den Bedürfnissen der Menschen und der Wirtschaft orientiert nicht umgekehrt. Die konsequente Modernisierung staatlicher Strukturen ist mir daher ein besonderes Anliegen. Das Unternehmensserviceportal ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung, um Ihr Unternehmen zu entlasten, perfekte Serviceleistungen anzubieten sowie den Bürokratieabbau voranzutreiben. Und: Ab 2014 ist das USP der Ort, um elektronische Rechnungen an den Bund schnell und unkompliziert einzubringen. Daher: Sparen Sie Zeit und Geld mit dem USP und mit der elektronischen Rechnung an den Bund. Dr. Maria Fekter Finanzministerin

MACHT DEN UNTERNEHMEN DAS LEBEN LEICHTER. DAS USP. Das Unternehmensserviceportal (USP) schafft optimale Bedingungen für Wirtschaftstreibende und unterstützt so bestmöglich moderne, effiziente und digitale Verwaltungsabläufe. Außerdem stärkt es den Wirtschaftsstandort und baut Österreichs Vorreiterrolle im E-Government weiter aus. Im Zuge dieser E-Government-Initiative wurde ein zentraler One-Stop-Shop eingerichtet über den Sie unternehmensrelevante Informationen abfragen können, aber auch Melde- und Informationspflichten (wie etwa die Anmeldung einer Mitarbeiterin/ eines Mitarbeiters oder das Einbringen einer elektronischen Rechnung an den Bund) rasch, effizient und rund um die Uhr online durchführen können. Unternehmensserviceportal ein kompliziertes Wort, das aber in seiner Umsetzung viel Erleichterung mit sich bringt. Als elektronische Schnittstelle zwischen Unternehmen und der öffentlichen Verwaltung bietet es schnellere Verfahrensabläufe und einen besseren und einfacheren Zugang zu wichtigen Informationen. Damit kommt es vor allem einer zugute: der österreichischen Wirtschaft, die sich noch stärker auf ihre Kerntätigkeiten konzentrieren kann. Seit Jänner 2013 können über das USP auch elektronische Rechnungen an den Bund eingebracht werden. Das spart sowohl den Unternehmen als auch dem Bund Zeit und Kosten. Das ist eine Win-win-Situation für Unternehmen und Bund. Alle Amtswege auf einen Klick. Das USP ist eine Initiative der österreichischen Bundesregierung und wird im Auftrag der Bundesministerin für Finanzen durch die Bundesrechenzentrum GmbH betrieben und laufend um zusätzliche Services erweitert. Zentrale und wichtige E-Government-Anwendungen des Bundes sind durch Single- Sign-on-Technologie an einer Stelle und rund um die Uhr erreichbar. Neu ist das Service e-rechnung an den Bund, das ein weiteres Einsparungspotenzial sowohl für Unternehmen als auch für die Verwaltung in sich birgt. Mag. Andreas Schieder Finanzstaatssekretär

DAS DIGITALE ZEITALTER FÜR RECHNUNGEN AN DEN BUND BRICHT AN. DIE VORTEILE AUF EINEN BLICK. Aufgrund einer EU-Richtlinie wurde mit 1. Jänner 2013 die elektronische Rechnung der Papierrechnung rechtlich gleichgestellt. Die österreichische Bundesregierung geht noch einen Schritt weiter und sieht vor, dass Lieferantinnen und Lieferanten ab 1. Jänner 2014 ihre Rechnungen an den Bund ausschließlich auf elektronischem Weg übermitteln. Die Regelung gilt für alle Vertragsbeteiligten im Waren- und Dienstleistungsverkehr mit Bundesdienststellen (Bundesministerien und deren nachgeordnete Dienststellen sowie die obersten Organe eine ausführliche Liste finden Sie unter www.erb.gv.at) nur der Barzahlungsverkehr ist ausgenommen. E-RECHNUNG MEHR ZEIT FÜR ANDERE AUFGABEN. Die Übermittlung und die automatische Verarbeitung von elektronischen Rechnungen beschleunigt Verwaltungsabläufe und hilft, Kosten zu sparen. Für die österreichische Wirtschaft und die heimische öffentliche Verwaltung ergibt sich bei einer Umstellung von Papier- auf e-rechnung ein sehr hohes Einsparungspotenzial, eine Studie der Wirtschaftskammer Österreich spricht von bis zu neun Mrd. Euro. Eine e-rechnung an den Bund ist eine Rechnung, die ausschließlich in einem strukturierten elektronischen Format (nicht PDF!) ausgestellt, gesendet, empfangen und verarbeitet wird. Die elektronische Rechnung an den Bund können Sie jetzt schon über das Unternehmensserviceportal oder über das internationale Service PEPPOL abwickeln. Nach Feststellung der formalen Fehlerfreiheit wird die eingebrachte elektronische Rechnung durch das Verfahren unmittelbar an die entsprechende Dienststelle des Bundes übermittelt. Eine Rechnungskopie wird automatisch im PDF-Format erzeugt und mittels E-Mail an die Vertragspartnerin bzw. den Vertragspartner rückübermittelt. WAS BRINGT MIR DIE E-RECHNUNG AN DEN BUND? Kostenreduktion durch Wegfall von Papier, Druck, Porto etc. Kein Medienbruch einfache Weiterverarbeitung möglich Schutz vor Dokumentenverlust Kurze Bearbeitungszeiten Termingerechte Zahlung Jederzeitige Nachvollziehbarkeit des Rechnungs- und Prozesslaufes und des Bearbeitungsstatus

DAS VERFAHREN SO GEHT S. Die e-rechnung an den Bund ist ein Datenübertragungsverfahren für Vertragspartnerinnen und Vertragspartner, die im Waren- und Dienstleistungsverkehr in Geschäftsbeziehung mit dem Bund stehen. Rechnungen mit strukturiertem Datenformat werden elektronisch an Bundesdienststellen eingebracht, wodurch die Rechnungsbearbeitung sowohl bei den Vertragspartnerinnen und Vertragspartnern als auch bei der Bundesverwaltung optimiert wird. Eingesetzt werden das XML-Format ebinterface (www.ebinterface.at) sowie das PEPPOL-Format (www.peppol.eu). Rechnung Rechnung Rechnung Authentifizierte Anmeldung am USP Upload Formular Web-Service EINBRINGUNG DER E-RECHNUNG VIA USP. E-RECHNUNG AN DEN BUND Automatische Übermittlung an Empfänger Bearbeitung Bezahlung Nach Anmeldung am Unternehmensserviceportal (www.usp.gv.at) und Aufruf des Services e-rechnung an den Bund werden für die Rechnungseinbringung folgende Wege angeboten: Hochladen Rechnungen, die im eigenen System oder mithilfe des bereitgestellten Word-Plug-Ins im Format ebinterface (3.0, 3.02, 4.0) bzw. im PEPPOL-Format erzeugt wurden, können in der Anwendung einzeln hochgeladen und so an den Bund übergeben werden. Webformular Als Alternative steht auch ein Webformular zur Verfügung, in dem die Inhalte der Rechnung online erfasst, vom System strukturiert und an den Bund übermittelt werden. Webservice Das Webservice unterstützt die maschinelle Übermittlung der elektronischen Rechnung an die Bundesdienststelle. Mit dem Aufruf dieses Services können Rechnungen samt Beilagen übermittelt werden. Eine Anmeldung beim USP ist Voraussetzung, um das Service e-rechnung an den Bund nutzen zu können. Weitere Informationen finden Sie unter www.erb.gv.at.

DIE ANMELDUNG IHRES UNTERNEHMENS BEIM USP. Anmeldung mit Kennung Teilnehmer-Identifikation Benutzer-Identifikation PIN Anmelden Zurücksetzen Anmeldung mit Kennung Teilnehmer-Identifikation Anmeldung mit Bürgerkarte Benutzer-Identifikation PIN Anmelden Zurücksetzen Karte Handy Anmeldung mit Bürgerkarte Um e-rechnungen an den Bund übertragen zu können, müssen Sie sich beim USP anmelden. Dafür stehen Ihnen vier Möglichkeiten zur Verfügung. Unter www.usp.gv.at finden Sie auch den Online- Ratgeber, der Ihnen bei der erstmaligen Anmeldung hilft, sowie weitere Karte Informationen, z.b. Handydie Rechteverwaltung für das Service e-rechnung an den Bund und vieles mehr. 1. DIE ANMELDUNG MIT IHREN ZUGANGSDATEN VON FINANZONLINE. Ein Weg zum USP führt über jene Daten, die Sie als Unternehmen bereits für die Anmeldung für Finanz Online verwenden: die Teilnehmer-Identifikation, die Benutzer-Identifikation und den PIN. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.finanzonline.at. 2. DIE ANMELDUNG VIA HANDY-SIGNATUR. Ihre Handynummer und Signatur-Passwort eingeben. Per SMS erhalten Sie einen TAN, der fünf Minuten gültig ist. Sie haben noch keine Handy-Signatur? Dann lassen Sie Ihr Handy über FinanzOnline oder am Finanzamt freischalten. Infos dazu unter www. handy-signatur.at. 3. DIE ANMELDUNG MIT IHRER BÜRGERKARTE. Einfach die E-Card oder eine andere Chipkarte in das Lesegerät Ihres Computers schieben, Signatur- PIN eingeben und loslegen. Sie haben noch keine Bürgerkarte? Infos finden Sie unter www.buergerkarte.at.

DAS USP STEHT FÜR MODERNE VERWALTUNG: EINFACH, SICHER, JEDERZEIT ERREICHBAR. Die E-Government-Offensive des Bundesmini - ste riums für Finanzen schafft mit dem USP zahlreiche Vorteile für Unternehmen. Im USP-Vollausbau sparen sich die österreichischen Unternehmen dadurch bis zu 300 Mio. Euro pro Jahr. Die Vorteile des USP im Überblick: Informationen rund um die Uhr Einmal anmelden und die wichtigsten E-Government-Anwendungen des Bundes nutzen Höchste Sicherheit Eine zentrale Eingabemöglichkeit Umfassende, auf das Unternehmen zugeschnittene Informationen Kostenersparnis durch Online-Verfahren bei Antragstellungen 4. DIE ANMELDUNG direkt am finanzamt. Sie haben weder FinanzOnline-Zugangsdaten noch eine Bürgerkarte und auch keine Handy-Signatur? Dann melden Sie sich bei Ihrem Finanzamt für das USP erstmalig an. Die Adressen aller österreichischen Finanzämter finden Sie unter dienststellen.bmf.gv.at.

EINE ANMELDUNG VIELE VERFAHREN NUTZEN. immer für sie da. Das USP stellt Ihnen nicht nur die e-rechnung an den Bund als Service zur Verfügung. Für das Erfüllen Ihrer Melde- und Informationspflichten an den Bund bietet Ihnen das USP außerdem: FinanzOnline (FON) Elektronischer Datenaustausch mit den österreichischen Sozialversicherungsträgern (ELDA) Elektronisches Datenmanagement des Lebensministeriums (EDM) WEB-BE-Kunden-Portal der Sozialversicherung (WEBEKU) SVA-Onlineservice für Versicherte SVA-Onlineservice für Bevollmächtigte Portalanwendungen der Bauarbeiter-Urlaubs- & Abfertigungskasse (ebuak) Verbrauchsteuer/Altlastenbeitrag-InternetPlattform (VIPplus) Zentrales Waffenregister (ZWR) Lobbying- und Interessenvertretungs-Register Kontrollsystem Automatenglückspiel Datenverarbeitungsregister-Online (DVR-Online) BAES eservices im Ernährungssicherungsbereich Transparenzportal (mit April 2013) Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, dann erreichen Sie das USP Service Center unter Telefon-Hotline: 0810 202 202, Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr oder schriftlich mittels Kontaktformular auf www.usp.gv.at Bei Fragen zum Verfahren e-rechnung an den Bund besuchen Sie bitte die Informations-Webseite www.erb.gv.at; der Onlineratgeber unterstützt Sie bei der Suche nach der passenden Lösung für Ihr Unternehmen.

erb.gv.at usp.gv.at