Schriftliche Kleine Anfrage

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

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Transkript:

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/8555 20. Wahlperiode 05.07.13 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Antje Möller und Farid Müller (GRÜNE) vom 28.06.13 und Antwort des Senats Betr.: Telio-Motto: Arbeitserleichterung statt Vollzugslockerungen Seit 1999 wird in Hamburger Justizvollzugsanstalten das Telefonsystem PHONio der Firma Telio eingesetzt. Die Firma Telio ist nach eigenen Aussagen Marktführer für Kommunikationsanlagen in Gefängnissen in Deutschland. Aufgrund der faktischen Monopolstellung von Telio kommt es immer wieder zur Kritik an den hohen Preisen, die Gefangene für die Nutzung von Telio-Diensten bezahlen müssen. Insbesondere für Abschiebehäftlinge entstehen dadurch hohe Kosten. Wir fragen den Senat: Ende der Neunzigerjahre hat die Firma Telio für die Hamburger Vollzugsanstalten ein Gefangenentelefoniesystem unter Berücksichtigung der gebotenen Sicherheitsanforderungen entwickelt. Dieses System hat die bisher benutzten, nicht kontrollierbaren Kartentelefone abgelöst. Es wird bargeldlos telefoniert. Hierfür können die Gefangenen die ihnen in der Justizvollzugsanstalt (JVA) zur Verfügung stehenden sowie von außen für diesen Zweck eingezahlte Geldbeträge verwenden. Die Gefangenen erhalten eine Persönliche Identifikationsnummer (PIN). Die Telefonerlaubnis ist auf die jeweilige Station begrenzt. Sie können maximal 20 individuell festgelegte und überprüfte Telefonnummern (Weißliste) anrufen. Dies sind in der Regel Anschlüsse von Verwandten, Freunden und Verteidigern. Darüber hinaus können sie eine Vielzahl von Nummern anwählen, die auf einer sogenannten Grünliste enthalten sind. Hierzu gehören Nummern von Behörden, Gerichten, Botschaften und Konsulaten, Beratungseinrichtungen und anderen Institutionen, die für alle Gefangenen gleichermaßen von Interesse sind. Auf der Grünliste sind unter anderem auch der Hamburgische Datenschutzbeauftragte, die Bürgerschaftsfraktionen und der Eingabenausschuss enthalten. Das Telefonvolumen ist grundsätzlich zeitlich und geldlich auf monatlich maximal zwölf Stunden beziehungsweise 150 Euro begrenzt. Gefangenentelefonie kann daher wegen der an sie zu stellenden Anforderungen nicht mit Privattelefonie verglichen werden. Die Telefongebühren orientieren sich an denen der Kartentelefonate der Deutschen Telekom, über die Gefangene vor Einführung des Telio-Telefonsystems telefonieren konnten. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welche vertraglichen Beziehungen bestehen mit Firmen der Telio-Gruppe und welche Produkte der Firma Telio werden in welchen Justizvollzugsanstalten oder anderen Einrichtungen der Stadt genutzt? Bitte jeweils die reguläre Vertragsdauer, Kündigungsoptionen und die jährlichen Kosten für die Freie und Hansestadt Hamburg angeben. Bitte die Verträge im Anhang beifügen.

Drucksache 20/8555 Zwischen der zuständigen Behörde und der Firma Telio bestehen Verträge über die Erbringung von Telekommunikationsleistungen für fünf Justizvollzugsanstalten, und zwar für die JVA Billwerder, JVA Fuhlsbüttel, JVA Hahnöfersand, die Sozialtherapeutische Anstalt und die Untersuchungshaftanstalt. Die Verträge sind zwischen 1999 und 2013 abgeschlossen worden. Die reguläre Vertragsdauer beträgt zehn Jahre (ein Jahr Probebetrieb und neun Jahre Vertragslaufzeit). Die Kündigungsfrist beträgt, je nach Vertragsschluss, drei Monate beziehungsweise ein Jahr zum Ende der Laufzeit. Außerdem ist eine außerordentliche Kündigung möglich. Laufende jährliche Kosten für die Justizvollzugsanstalten entstehen nur in einem sehr geringen Umfang für den Druck von Buchungslisten. Hierfür wird insgesamt Papier im Wert von circa 240 Euro im Jahr benötigt. Zwischen der Polizei und Telio Communications GmbH wurde im Oktober des Jahres 2011 ein Vertrag für die Dauer von fünf Jahren abgeschlossen. Er kann ohne Angaben von Gründen mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Jahres gekündigt werden. Ohne Kündigung innerhalb der festen Laufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils um ein Jahr. Die Kosten belaufen sich auf jährlich 4.698,12 Euro. Die Bekanntgabe des Vertragszwecks berührt die Kriminaltaktik der Polizei. Zur Vermeidung der Gefährdung der Wirksamkeit polizeilicher Maßnahmen wird von Angaben dazu abgesehen. Weitere Produkte von Firmen der Telio-Gruppe werden von Einrichtungen der Freien und Hansestadt Hamburg nicht genutzt. Auf ein Beifügen der Verträge wird verzichtet, da der Senat grundsätzlich davon absieht, den Wortlaut von Schreiben oder internen Aktenvorgängen zu veröffentlichen. Dies käme im Ergebnis einer Aktenvorlage gleich. Diese ist gemäß Artikel 30 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg (HmbVerf) an Voraussetzungen gebunden, die hier nicht vorliegen. 2. Wurden diese Verträge jeweils ausgeschrieben? Falls nein, warum nicht? Eine förmliche Ausschreibung der Leistungen erfolgte nicht, da eine Freihändige Vergabe gemäß 3 Nummern 4 a) und b) der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen-Teil A (VOL/A) zulässig war. 3. Plant der Senat, weitere Telio-Produkte in Hamburger Gefängnissen einzusetzen? Die zuständige Behörde hat keine entsprechende Absicht. Im Übrigen hat sich der Senat hiermit nicht befasst. 4. Gibt es für die Gefangenen Möglichkeiten, außerhalb des Telio-Telefonsystems zu telefonieren? Wenn ja, welche? Im offenen Vollzug der JVA Glasmoor wird das Telio-Telefonsystem nicht eingesetzt. Dort können Gefangene innerhalb der Anstalt Kartentelefone der Deutschen Telekom benutzen. Gefangene, die Vollzugslockerungen erhalten, können während der Lockerungen Telefone außerhalb der Anstalten nutzen. Sogenannte Zugangstelefonate unmittelbar nach Aufnahme in einer JVA können von einem Diensttelefon geführt werden. In Einzelfällen wird dies auch darüber hinaus ermöglicht. 5. Telefonnutzung a. Wie ist die Tarifstruktur des Telio-Telefonsystems für die Gefangenen? Bitte vollständige Angaben über Verbindungskosten für Ortsnetz, Fernzone, Handyverbindungen in die verschiedenen Netze, Auslandsverbindungen und Handyverbindungen ins Ausland angeben. 2

Drucksache 20/8555 Der Preis pro Tarifeinheit beträgt 0,10 Euro. Bei Inlandsgesprächen wird die Taktlänge differenziert nach Orts- und Nahgesprächen, Ferngesprächen und Mobilfunkgesprächen. Für Auslandsgespräche werden die Taktlängen nach bestimmten Staatengruppen differenziert. Für Auslandsgespräche erfolgt keine weitere Untergliederung nach Festnetz oder Mobilfunk. Im Übrigen ergibt sich die Tarifstruktur aus der in der Anlage beigefügten Tarifentgeltbestimmung. b. In welcher Form können Gefangene ihre Telefonkosten kontrollieren? Die Gefangenen werden allgemein über Aushänge und Informationsblätter über die Telefonkosten informiert. Außerdem geben auch die Stationsbediensteten Auskunft. Die Gefangenen können über die Telefontastatur kostenfrei eine Abfrage ihres Kontostandes durchführen. Auf Antrag werden ihnen Einzelverbindungsnachweise mit einer Auflistung der geführten Telefongespräche mit Rufnummer, Datum, Dauer und Kosten der Gespräche in einem bestimmten Zeitraum von den Zahlstellen der Justizvollzugsanstalten ausgestellt. c. Gibt es zeitliche Restriktionen für die Gefangenen bei der Nutzung des Telefonsystems? Generell können die Telefone, die auf den Stationsfluren installiert sind, während der Haftraumöffnungszeiten benutzt werden, wenn sich die Gefangenen auf ihrer Station aufhalten, also nicht während der Arbeitszeit, bei Aufenthalt in der Schule oder im Werkbetrieb und nicht während des Nachteinschlusses. In der Untersuchungshaftanstalt wird der Haftraum von Gefangenen, die nicht auf Aufschlussstationen untergebracht sind, während des Tagesdienstes zum Telefonieren geöffnet. d. Gibt es soziale Regelungen für mittellose Gefangene (Freiminuten oder Ähnliches)? Es gibt keine besonderen Regelungen für mittellose Gefangene. In Einzelfällen werden Telefonate über Diensttelefone ermöglicht. e. Ist es möglich, über das Telio-System Sonderrufnummern (0800- Rufnummern) zu erreichen, um Gespräche über andere Provider günstiger führen zu können? Nein. In Einzelfällen ist die Freischaltung für Telefonate direkt zu 0800-Rufnummern möglich. Ja. f. Können die Gefangenen über das Telio-System kostenfreie Nummern erreichen? g. Seit 1999 sind die Verbindungskosten für Telefongespräche, insbesondere für Handygespräche, radikal gefallen. In welchem Umfang konnten Gefangene in Hamburg von diesen Preissenkungen profitieren? Gefangene konnten von Preissenkungen am allgemeinen Telefonmarkt nicht profitieren. Gefangenentelefonie muss bestimmte Bedingungen erfüllen (siehe Vorbemerkung), daher können die Preise hierfür nicht mit Verbindungskosten für Telefonate von Privatpersonen verglichen werden. 6. Telefonieren in Abschiebehaft a. Welche besonderen Regelungen gibt es für Abschiebehäftlinge? Für Abschiebehaftgefangene gibt es keine besonderen Regelungen. b. Aus welchen Herkunftsstaaten befinden sich momentan Menschen in Abschiebehaft? Momentan befinden sich Personen aus Polen, der Türkei und Vietnam in Abschiebehaft. 3

Drucksache 20/8555 c. Was kostet ein zehnminütiges Telefongespräch für diese Häftlinge in das Festnetz beziehungsweise Handynetz ihrer Heimatländer? Ein zehnminütiges Gespräch in das Fest- oder Mobilnetz nach Polen kostet 6 Euro, in die Türkei 9 Euro und nach Vietnam 14 Euro. 7. Die Firma Telio macht auf der Firmenhomepage Werbung mit der Aussage, Arbeitserleichterung statt Vollzugslockerungen anzubieten. Teilt der Senat diesen Ansatz? Der Senat hat sich hiermit nicht befasst. 4

Drucksache 20/8555 Anlage 5