Analyse und Vergleich der Schweizer Handelsmargen im Bereich von verschreibungspflichtigen und kassenzulässigen



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Transkript:

Analyse und Vergleich der Schweizer Handelsmargen im Bereich von verschreibungspflichtigen und kassenzulässigen Medikamenten Autoren: Dr. Andreas Schiesser Stephan Colombo Solothurn, Oktober 2012 1

Inhaltsverzeichnis 1 Einführung... 3 1.1 Bestandteile des Medikamentenpreises... 5 1.2 Medikamentenkosten 2011... 5 2 Methode... 6 2.1 Distributionsmargen... 7 2.2 Datenanalyse... 8 3 Resultat Gesamtmarkt... 10 3.1 Resultat Apotheken... 10 3.2 Resultat Ärzte... 12 4 Beispiel... 12 4.1 Margenberechnung und Höhe... 13 4.2 Vergleich des Beispiels im internationalen Kontext... 14 5 Schlussfolgerung - Forderung von santésuisse... 15 6 Anhang... 18 6.1 Übersicht über das methodische Vorgehen... 18 6.2 Abbildung der Margen in der Schweiz in Abhängigkeit des Fabrikabgabepreises... 19 6.3 Abkürzungen... 21 6.4 Quellen... 21 2

1 Einführung Der Kostenanstieg im Schweizerischen Gesundheitswesen war im letzten Jahrzehnt nachhaltig und häufig überdurchschnittlich. Das Schweizerische Gesundheitsobservatorium beschreibt die Entwicklung der Ausgaben der obligatorischen Krankenpflegeversicherung von 1998 bis 2010. Von den verschiedenen Leistungen sind die Ausgaben im Bereich Medikamente und ambulante Leistungen am stärksten gewachsen. Um den Kostenanstieg zu dämpfen, wurden im Bereich der Medikamentenkosten verschiedene Massnahmen wie beispielsweise die systematische Preisüberprüfung oder die Förderung des Generikawettbewerbs ergriffen. Im Bereich der Medikamentenmarge hatte der Preisüberwacher im Sommer 2010 dem BAG Vorschläge unterbreitet. Santésuisse hat im November 2011 erstmals einen Vergleich der Handelsmargen mit dem Ausland publiziert. Trotz dieser Analysen und Vorschläge wurden noch keine Massnahmen eingeleitet. Gemäss dem Krankenversicherungsgesetz (KVG 32) haben die Leistungen kostengünstig zu erfolgen. Medikamente gelten als wirtschaftlich, wenn die indizierte Heilwirkung mit möglichst geringem finanziellen Aufwand gewährleistet ist (KVV 65b). Die vorliegende Analyse hat das Ziel, die Schweizer Handelsmargen verschreibungspflichtiger und kassenvergüteter Medikamente mit den europäischen Vergleichsländern zu vergleichen. Damit unterscheidet sich die Methodik von derjenigen des Preisüberwachers, der die Handelsmargen auf Basis eines Kostenmodells berechnet hat. Für die ärztliche Abgabe wird die kostenbasierte Berechnung verwendet um das entsprechende Einsparungspotential aufzuzeigen, da in den Vergleichsländern keine ärztliche Abgabe von Medikamente erlaubt ist. Vergleichsländer sind Deutschland, Österreich, Holland, Dänemark, England und Frankreich. Diese Länder werden vom Bundesamt für Gesundheit als mit der Schweiz vergleichbare Gesundheitssysteme eingestuft und im Rahmen des Auslandpreisvergleichs bei der Aufnahme und Überprüfung der Kassenzulässigkeit verwendet. Um die unterschiedlichen nationalen Gegebenheiten zu berücksichtigen, werden die Resultate um den Unterschied zwischen der Schweiz und dem Ausland bezüglich des Preis- und Zinsniveaus korrigiert. Der Einbezug dieser Korrekturfaktoren, welche den spezifischen nationalen Situationen Rechnung trägt, entspricht einem konservativen Ansatz und verringert die Unterschiede. Der Nachteil dabei ist, dass mit einem solchen Ansatz Strukturen bewahrt werden, die bei normalem Wettbewerb verändert würden. Neben der generellen Analyse der Vertriebsmargen kann auch die Frage gestellt werden, wie die Margen sich in den einzelnen Absatzkanälen verhalten und ob die Margen in allen drei Kanälen gleich hoch sein sollten. Verschreibungspflichtige und kassenvergütete Medikamente werden entweder über Apotheken, selbstdispensierende Ärzte oder durch Spitäler abgegeben. 3

Tabelle 1 zeigt, dass der Absatzkanal der Apotheken mit 52% Anteil der wichtigste Absatzkanal ist, gefolgt von selbstdispensierenden Ärzten mit 34% und 14% durch die ambulante Spitalbehandlung. Nicht enthalten ist der Anteil der stationär im Spital eingesetzten Medikamente, die im Rahmen der Pauschalabrechnung durch die Spitäler enthalten sind. Der Umsatz der innerhalb der Spitäler eingesetzten Medikamente wird auf ca. 600 Mio. geschätzt. Abbildung 1: Bedeutung der Absatzkanäle 4

1.1 Bestandteile des Medikamentenpreises Der Preis eines Medikamentes setzt sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen und ist in den meisten europäischen Ländern behördlich geregelt. Abbildung 2: Bestandteile des Medikamentenpreises Medikamentenpreis Bund Handel Mehrwertsteuer 2.5% Apotheke, selbstdispensierende Ärzte, Spital ambulant Preisbezogener Zuschlag in % Packungsbezogener Zuschlag in Franken Pharma Fabrikabgabepreis 1.2 Medikamentenkosten 2011 Die von der obligatorischen Krankenversicherung (OKP) getragenen Medikamentenkosten für verschreibungspflichtige Präparate belaufen sich im Jahr 2011 auf rund 4,8 Mia Franken. Die Handelsmarge (Gross- und Fachhandel) liegt bei 1,23 Mia Franken, Abbildung 3 zeigt die Zusammensetzung der Medikamentenkosten. 5

Abbildung 3: Zusammensetzung der Medikamentenkosten (OKP) 2 Methode In diesem Kapitel werden die verwendeten Methoden und Grundlagen beschrieben. Gegenstand des Margenvergleiches sind alle verschreibungspflichtigen und durch die Kassen vergüteten Medikamente (Liste A und B der Spezialitätenliste). Aus der Analyse wurden die auf der Spezialitätenliste enthaltenen als C, D oder E klassierten Medikamente ausgeschlossen. Diese Medikamente sind in der Regel OTC Medikamente. Unter OTC - Over The Counter versteht man rezeptfreie Medikamente. Sie werden in vielen Ländern nicht durch die obligatorische Krankenversicherung übernommen. Daher gelten für OTC Medikamente bezüglich der Margen andere Regeln. Insgesamt machen die verschreibungspflichtigen und kassenvergüteten Medikamente 87 Prozent der Medikamentenausgaben der obligatorischen Krankenversicherung aus. Die Marge des Handels, der sogenannte Vertriebsanteil, ist in Artikel 35a der Krankenpflege- Leistungsverordnung (KLV) geregelt. Er besteht aus einem preisbezogenen variablen Anteil und aus einem Zuschlag je Packung. Die Marge umfasst demzufolge die Marge des Grosshandels wie z.b. Galenika und des Detailhandels wie Apotheken, Ärzte oder ambulante Spitalbereiche. Zusätzlich zum Vertriebsanteil gemäss KLV Art. 35a wird in den meisten Apotheken der Schweiz eine sogenannte "leistungsorientierte Abgeltung (LOA)" auf kassen- und rezeptpflichtigen Medi- 6

kamenten erhoben. Für den internationalen Vergleich der Margen wurde der LOA-Anteil nicht berücksichtigt. Zur vollständigen Darstellung wurde die LOA nach dem Vergleich in die Abbildung einbezogen. Der LOA-Anteil setzt sich aus einem durch die Apothekerin Medikamentencheck zur Überprüfung allfälliger Interaktionen und einem Bezugscheck zusammen. Der Gesamtbetrag dieser leistungsorientierten Abgeltung beläuft sich im Jahr 2011 auf rund 210 Mio. Franken. Die leistungsorientierte Abgeltung ist in einem Vertrag zwischen den Krankenversicherungen (santésuisse) und dem Apothekerverband (pharmasuisse) geregelt. Für die Vergütung der LOA-Dienstleistung haben pharmasuisse und santésuisse einen Rabatt von 2,5 Prozent auf den Publikumspreisen vereinbart. Dieser Rabatt beläuft sich auf rund 54 Mio. Franken insgesamt. Der Nettoeffekt aus der leistungsorientierten Abgeltung und dem Rabatt beträgt rund 156 Mio. Franken. Als Vergleichsländer wurden die vom BAG verwendeten Vergleichsländer im Rahmen der für die Kassenzulässigkeit erforderlichen Wirtschaftlichkeitsprüfung verwendet. Es handelt sich dabei um Österreich, Deutschland, Dänemark, Frankreich, Holland und UK. 2.1 Distributionsmargen Mittels einer Internet-Recherche wurden die Angaben bezüglich der Distributionsmargen in den ausgewählten Ländern gesucht. Im Rahmen des vom Arbeitsbereich Gesundheitsökonomie geleiteten EU-Forschungsprojekts "Pharmaceutical Pricing and Reimbursement Information" hat das Österreichische Bundesinstitut für Gesundheitswesen (ÖBIG) im Auftrag der Europäischen Kommission im Jahr 2007/2008 die Distributionsmargen für verschiedene europäische Länder mit Autoren in den einzelnen Ländern erhoben. Insgesamt wurden 23 länderspezifische Pharma-Profile erstellt. Diese Angaben wurden für die Vergleichsländer verwendet sofern keine neueren behördlichen Quellenangaben für die Margenordnung gefunden wurde wie z.b. im Fall von Deutschland. Zusätzlich wurde auf die Studie Prices and distribution margins of in-patent drugs in pharmacy: A comparison in seven European countries von L. Garattini zurückgegriffen. 7

Tabelle 1 zeigt die Distributionsmarge in der Schweiz und den sechs Vergleichsländern. Tabelle 1 Handelsmargen in ausgewählten Ländern Land Grosshandelsmarge Apothekenmarge Mehrwertsteuer Schweiz geregelt als gesamte Vertriebsmarge unabhängig vom Abgabekanal (KLV Art. 35a, Abs. 1 und 2) Vertriebsmarge reguliert mit preisabhängigem fixem Packungszuschlag in 6 Stufen; sowie prozentualer preisabhängiger Zuschlag von 12% bis Fr. 880.--, 7% bis max. Fr. 2570.--, 0% ab Fr. 2570.-- 2.5% Deutschland 2 reguliert, preisabhängige Zuschläge,10 Stufen Gesetzlicher Grosshandelsabschlag 0.85% reguliert, fixer Betrag von 8.10 per Packung, fixer Zuschlag von + 3% des FAPs Gesetzlicher Apothekenabschlag: 2.05 19% Österreich reguliert, 6 Stufen preisabhängig reguliert, 10 Stufen preisabhängig 10% Frankreich 8 reguliert: 2 Stufen preisabhängig reguliert, Fixbetrag von 0.53, 3 Stufen preisabhängig 2.1% Dänemark 9 unreguliert, im Durchschnitt 6% reguliert, 11% auf Apothekeneinkaufspreis, 8 DK Abgabegebühr und 10.67 DK fixe Gebühr 25% UK 10 freier Wettbewerb Handelsmarge gemäss Studie Garattini et al.: Zuschlag zum FAP von 14.3% Packungszuschlag von 0.946 0% Holland 11 nicht reguliert - freier Wettbewerb, Annahme Grossisten Marge 7% vom FAP fixer Betrag pro Packung von 7.28, preisabhängiger Abschlag 6% 8

2.2 Datenanalyse Zur Analyse der Daten wurde als Warenkorb die von den Krankenkassen im Jahr 2011 vergüteten, verschreibungspflichtigen Medikamente (Kategorie A und B) verwendet (Extrakt aus dem Datenpool von santésuisse 2011). Insgesamt sind dies 6 700 verschiedene Packungen. Alle anderen als A/B gelisteten Medikamente wurden von der Analyse ausgeschlossen, da für Medikamente ohne Rezeptpflicht andere Handelsmargen gelten und diese in den meisten Ländern nicht vergütet werden. Um die Datenbasis nicht einzuschränken wurden sämtliche Medikamente mit ihren pro Packung abgesetzten Mengen in die Analyse einbezogen. Die Berechnung der Handelsmargen wurde basierend auf den im Juli 2012 auf der Spezialitätenliste gelisteten Fabrikabgabepreisen durchgeführt. In einem ersten Schritt wurde der Schweizer Fabrikabgabepreis in die jeweiligen Landeswährungen umgerechnet. Für die Umrechnung wurden die Kurse von der SNB (30.05.2012) verwendet. Anschliessend wurde mittels der im Land gültigen Margenordnung der Publikumspreis berechnet. Die Differenz zwischen Publikumspreis (ohne Mehrwertsteuer) und Fabrikabgabepreis stellt die Handelsmarge dar. Da die Betrachtung sich auf die Margen des Handels fokussiert, wurde die Mehrwertsteuer bei der Berechnung nicht berücksichtigt. Um dem unterschiedlichen Preis- und Zinsniveau zwischen der Schweiz und dem Ausland gerecht zu werden, wurde die Marge in zwei Komponenten aufgeteilt. Es wurde angenommen, dass 70 Prozent der Kosten lokaler Natur sind bestehend aus Personalkosten, Miete, Infrastruktur. Der restliche Teil von 30 Prozent entsteht durch die Kapitalbindung. Schliesslich wurden beide Komponenten um die landesspezifische Differenz zur Schweiz korrigiert und zur Gesamtmarge addiert. Für den Apothekenkanal und den Spitalkanal wurde ein Vergleich mit dem Ausland durchgeführt. Aus dem Vergleich der Handelsmarge der Schweiz mit dem Durchschnitt der sechs Länder resultiert das realisierbare Einsparpotential. Beim Ärztekanal wurde nicht der Auslandvergleich zur Berechnung des Einsparpotentials verwendet sondern das Kostenmodell berechnet um gemäss dem vom Krankenversicherungsgesetz und den entsprechenden Verordnungen festgelegten Kostenabdeckung und Kostengünstigkeit gerecht zu werden. Die Elemente und Berechnungsweise des Modells entspricht dem von Helsana publizierten Modell. 12 Der Preisüberwacher hatte 2010 eine ähnliche Methode verwendet. 9

3 Resultat Gesamtmarkt Die folgende Übersicht zeigt das Resultat der Analyse: 3.1 Resultat Apotheken Die Apotheken, die mit 52 Prozent den wichtigsten Absatzkanal darstellen, haben als Ergänzung zur Marge die leistungsorientierten Abgeltungen (LOA). Sie besteht aus Medikamenten- und Bezugscheck in der Höhe von rund Fr. 6.10 (ohne MwSt.) pro Packung und wurde eingeführt um eine margenunabhängige Abgeltung der Dienstleistung zu ermöglichen. Im Gegenzug zur Verrechnung der LOA gewähren die Apotheker einen Preisabschlag von 2,5 Prozent auf dem Publikumspreis, der in diese kanalspezifische Analyse einbezogen wurde. Um das Gesamtbild zu erhalten, wurde in der folgenden Grafik die leistungsorientierte Abgeltung einbezogen (hellgrüner Bereich). 10

Die durchschnittliche Marge der 6 Länder beläuft sich bezogen auf den durch Apotheken in der Schweiz vertriebenen Medikamenten (Liste A+B) auf 495 Mio. Franken. Dies entspricht einer Marge von 39% auf den Fabrikabgabepreis. Bei der Margenberechnung wurden die Unterschiedlichen Kosten für Löhne, Mieten der verschiedenen Länder anhand der Kaufkraftparitäten angepasst. Diese Kosten machen rund 70% der Gesamtkosten im Apothekenkanal aus. Die restlichen 30% entfallen auf die Kapitalbindung. Diese Kosten wurden anhand der Zinskosten langfristiger Obligationen jeweils landesspezifisch angepasst. Da die Zinskosten in der Schweiz sehr tief sind ergibt sich hier ein zu den Lohnkosten ein gegenteiliger Effekt. Wie aus der Abbildung ersichtlich ist liegt die Schweiz zum heutigen Zeitpunkt auf dem höchsten vergleichbaren Niveau der verglichenen Länder. Neben der normalen Marge erhalten die Apotheker wie die Grafik zeigt eine leistungs-orientierte Abgabe, die in anderen Ländern in der Marge enthalten ist. Mit einer Reduktion der Marge auf den Durchschnitt der Vergleichsländer können im Apothekenkanal 160 Mio. Franken an Einsparungen erzielt werden, was rund einem Prämienprozent entspricht. Wenn die Margen auf den Durchschnitt des Gesamtmarktes gesenkt werden, liegt bei Einbezug der LOA die Gesamtmarge des Apothekenkanals immer noch auf dem Niveau der höchsten Vergleichsländer (Holland, Deutschland). 11

3.2 Resultat Ärzte Der zweitwichtigste Absatzkanal mit einem Anteil von 30 Prozent stellen die rund 7 150 selbstdispensierenden Ärzte dar. Im Gegensatz zum Apothekerkanal wurde bei selbstdispensierenden Ärzten auf ein Kostenmodell abgestellt, das die Kosten des Grossisten und des selbstdispensierenden Arztes bei effizienter Leistungserbringung zu berechnen vermag. Das Kostenmodell wurde von Helsana entwickelt und vom Preisüberwacher im Rahmen seiner Empfehlung an das BAG übernommen. Es wird zwischen preisabhängigen Elementen wie den Zinskosten für den Lagerbestand und preisunabhängigen Elementen wie den Kosten für den Lagerplatz unterschieden. Auf Basis der kostengerechten Vergütung der Leistungen kommt das Kostenmodell zu einer wesentlich tieferen Marge in der Höhe von 218 Mio. CHF, was einem durchschnittlichen Zuschlag von 20% auf den Fabrikabgabepreis entspricht. Gemäss den Bestimmungen des KVGs sollen Leistungen den Kosten entsprechen und günstig erbracht werden. Die entsprechende Reduktion der Handelsmarge bei den selbstdispensierenden Ärzten ist daher nötig, um dem Gesetz zu entsprechen (vergleiche auch die Empfehlungen des Preisüberwachers vom Juni 2010 5 ). 12

4 Beispiel Um die Margen anhand von einem konkreten Beispiel zu illustrieren, wurde die mengenmässig im Apotheken-Kanal meistverwendet Packung gewählt: Aspirin Cardio 100mg, 98 Stk. 4.1 Margenberechnung und Höhe Die Margenberechnung wird in der folgenden Tabelle aufgezeigt. Der erste Teil ist identisch in allen Kanälen. Beim Apothekenkanal kommt die leistungsorientierte Abgabe dazu. Aspirin Cardio 100mg, 98 Stk CHF Preise CHF In Prozent vom FAP Fabrikabgabepreis (FAP) 6.94 Vertriebsmarge Zuschlag pro Packung 8.00 preisbezogener Zuschlag 12% 0.83 Total Vertriebsmarge ohne LOA Rabatt Publikumspreis ohne LOA Rabatte und MwSt. +8.85 127% 15.75 Mehrwertsteuer 2.50% +0.40 Publikumspreis (ohne LOA, inkl. MwSt.) 1 16.15 Leistungsorientierte Abgeltung (LOA) Medikamentencheck 4 Taxpunkte à Fr. 1.05 4.20 Bezugscheck 3 Taxpunkte à Fr. 1.05 bewertet mit einem Faktor von 0.6 1.89 Total LOA ohne MwSt. + 6.09 LOA Rabatt 2.50% 0.40-0.40 LOA netto ohne MwSt. 5.69 626% Mehrwertsteuer 2.50% +0.15 Total LOA mit MwSt. 5.85 Total Kosten für das Medikament (inkl. LOA, mit 22.00 317% MwSt.) 2 1 Verkaufspreis von rezeptpflichtigen und kassenpflichtigen Medikamenten (z.b. durch den Arzt) 2 Verkaufspreis von rezeptpflichtigen Medikamenten in der Apotheke 13

Aspirin Cardio dient der Prophylaxe von Thrombosen und Gefässverschlüssen. Der Wirkstoff wurde vor über hundert Jahren auf den Markt gebracht. Die reine Vertriebsmarge beläuft sich bei Aspirin Cardio 100mg, 98 Stück auf 127 Prozent. Dazu kommen im Fall eines Bezugs in der Apotheke die leistungsorientierte Abgeltung über den Medikamenten- und Bezugscheck, was in diesem Fall 82 Prozent des Fabrikabgabepreises ausmacht. Die Abgeltung über den Bezugscheck wurde zu 60 Prozent berechnet, da häufig noch andere Medikamente mit dem gleichen Rezept bezogen werden (1.7 Medikamente / Rezept). 4.2 Vergleich des Beispiels im internationalen Kontext Die Vertriebsmargen von Aspirin Cardio wird in der folgenden Tabelle im internationalen Vergleich dargestellt: Margenvergleich Ausland, Preis- und Zinsniveau berücksichtigt Aspirin Cardio 100mg 98 Stück Publikumspreis in der Schweiz CHF 16.15 Land Marge indexiert Marge angepasst indexiert Schweiz 8.83 100 8.83 100 Dänemark 3.75 42 4.57 52 Deutschland 8.16 92 10.26 116 Frankreich 2.92 33 3.11 35 Holland 8.76 99 11.45 130 Österreich 4.05 46 5.05 57 UK 2.35 26 3.05 34 Durchschnitt 4.99 57 6.25 71 Die Tabelle zeigt, dass enorme Unterschiede bezüglich der Marge bestehen. Bei höheren Preisen werden diese tendenziell geringer, da die meisten Länder eine degressive Abstufung kennen. Da Länder wie Deutschland und Holland Fixbeträge für die Apothekenleistung haben, wirkt sich dies besonders bei sehr tiefen Preisen aus. 14

5 Schlussfolgerung - Forderung von santésuisse Der vorliegende Margenvergleich bestätigt die im November 2011 publizierten Resultate und zeigt, dass bei den Margen für den Vertrieb im Bereich der rezeptpflichtigen Medikamente auch bei einer konservativen Berechnung eine wesentliche Differenz zum Ausland besteht. Es wäre an der Zeit die Margenordnung entsprechend dem gesetzlichen Auftrag anzupassen. santésuisse setzt sich für die Prämienzahler und daher für Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen ein. Aus diesem Grund fordert santésuisse, dass das bestehende Einsparpotential realisiert wird. Für eine Berechnung der kanalspezifischen Kosten können die entsprechenden Modelle des Preisüberwachers verwendet werden. Dabei sollte die Margenvergütung und die Leistungserbringung weiter entkoppelt werden. Die Reduktion der Margen auf die effektiven Kosten bei effizienter Leistungserbringung hat eine kostendämpfende Wirkung und würde dazu führen, dass die Entwicklung der Medikamentenkosten weiter gedämpft würde. Es lassen sich so rund 2 Prämienprozente einsparen, die dem Prämienzahler zugute kommen 15

16

Eine Neugestaltung der Margenordnung liegt im Aufgabenbereich des Bundesamtes für Gesundheit (BAG). Es wäre wünschenswert, wenn das BAG die rechtlichen Rahmenbedingungen so anpasst, dass die Tarifpartner entsprechende Verhandlungslösungen vorlegen können. Die Margen der verschiedenen Vertriebskanäle müssen dabei einer wirtschaftlichen Leistungserbringung entsprechen. Der Preisüberwacher hat Mitte 2010 ebenfalls Empfehlungen zu einer kosteneffizienteren Gestaltung der Margenordnung abgegeben. 17

6 Anhang 6.1 Übersicht über das methodische Vorgehen Gegenstand Methodik Kaufkraft und Zinsniveau im Ausland Die Höhe des Vertriebsanteils für verschreibungspflichtige Medikamente wird international verglichen. Die Schweizer Fabrikabgabepreise von rezept- und kassenpflichtigen Medikamenten der Liste A und B werden in die jeweilige Landeswährung umgewandelt. Der Publikumspreis ohne Mehrwertsteuer wird gemäss der nationalen Margenordnung für alle Packungen berechnet Und die Marge pro Packung wird gemäss dem schweizerischen Warenkorb gewichtet. Quelle für Warenkorb: Auszug Tarifpool 2011 aller rezept- und kassenpflichtiger Medikamente Die unterschiedliche Kaufkraft und das unterschiedliche Zinsniveaus der Vergleichsländer zur Schweiz werden berücksichtigt. Da die Höhe der Marge einerseits vom nationalen Preis- und Lohnniveau (Kaufkraft) und andererseits vom währungsbedingten Zinsniveau abhängig ist, wurden 70 Prozent der Marge um die unterschiedliche Kaufkraft und 30 Prozent der Marge um das unterschiedliche Zinsniveau an die Schweizer Gegebenheiten angepasst. Quellen für Preisniveau: Eurostat, 2011 Quelle für Zinsniveau: Eurostat, Schweizerische Nationalbank, Angaben für September 2011 Wechselkurs Durchschnitt der Monatswerte 06/2011 05/2012 Quelle: Schweizerische Nationalbank Vergleichsländer Margenordnungen Deutschland, Österreich, Frankreich, Holland, Dänemark, England (BAG- Vergleichsländer) Es werden publizierte Angaben zu den internationalen Margenordnungen verwendet. AT, FR, NL: Pharmaceutical Pricing and Reimbursement Information (PPRI) des Österreichischen Bundesinstituts für Gesundheitswesen CH, DE, DK: Verordnungstexte UK: Studie von Livio Garattini: Prices and distribution margins of inpatent drugs in pharmacy: A comparison in seven European countries Rabatte und Taxen Die Grundlage für den Margenvergleich bilden sowohl in den Vergleichsländern als auch in der Schweiz die offiziellen und veröffentlichten Margenordnungen. Nebst Art. 35a KLV beeinflussen vertragliche Vereinbarungen zwischen Leistungserbringern und Krankenversicherern den Publikumspreis und die Vertriebsmarge. Derartige Verträge wie zum Beispiel der so genannte LOA-Vertrag zwischen santésuisse und dem Schweizerischen Apothekerverband wurden im Margenvergleich nicht berücksichtigt. Konkret bedeutet dies, dass die Höhe des Schweizer Vertriebsanteils weder die separate Vergütung der pharmazeutischen Leistungen über die LOA-Taxen noch den vertraglichen Rabatt von 2,5 Prozent berücksichtigt. Der Saldo dieser beiden Effekte beträgt rund 156 Mio. Franken. 18

6.2 Abbildung der Margen in der Schweiz in Abhängigkeit des Fabrikabgabepreises Die Vertriebsmargen in der Schweiz sind im Artikel 35a, Abs. 1 und 2 der Krankenpflege- Leistungsverordnung geregelt. Die folgenden Abbildungen zeigen Plot Diagramme mit der Marge in Franken auf der Y-Achse und dem Preis auf der X-Achse. Die Daten ergeben sich aus der Margenberechnung für die Medikamentenpackungen aus dem santésuisse Datenpool von 2010. Margen unter CHF 25. Fabrikabgabepreis 25 20 15 10 5 0 0 5 10 15 20 25 Fabrikabgabepreis 1 19

Margen bis maximal CHF 200.- Fabrikabgabepreis 50 45 40 35 30 25 20 15 10 5 0 0 50 100 150 200 Fabrikabgabepreis Folie: 1 Margen bei Fabrikabgabepreisen über CHF 200.- Maximale Marge von CHF 240.- Fabrikabgabepreis 3 20

6.3 Abkürzungen Abkürzung AEP BAG FAP KLV LOA OKP OTC PP SL Apotheken Einkaufspreis Bundesamt für Gesundheit Fabrikabgabepreis Krankenpflege-Leistungsverordnung Leistungsorientierte Abgeltung Vertrag zwischen santésuisse und PharmaSuisse zur Abgeltung der Apothekerleistung bestehend aus Medikamentencheck und Bezugscheck. santésuisse schätzt, dass in rund 75 Prozent der Fälle die LOA beim Bezug von Medikamenten auf Rezept abgerechnet wird. Obligatorische Krankenpflegeversicherung "Over The Counter", rezeptfreie Medikamente Publikumspreis (Preis für rezeptpflichtige Medikamente, die nicht in der Apotheke verkauft werden. Deshalb ohne LOA. Entspricht dem Preis auf der SL) Spezialitätenliste, Liste der pharmazeutischen Spezialitäten und konfektionierten Arzneimittel, die Pflichtleistungen für die Krankenversicherer sind 6.4 Quellen 1 Österreichisches Bundesinstitut für Gesundheitswesen (ÖBIG), Pharmaceutical Pricing and Reimbursement Information (PPRI), http://ppri.oebig.at/, Länderreports 2 Bundesinnenministerium für Justiz: Arzneimittelpreisverordnung, http://www.gesetze-iminternet.de/ampreisv/bjnr021470980.html 3 Spezialitätenliste, Bundesamt für Gesundheit, Oktober Ausgabe 2011, Webseite 4 Auslandpreisvergleich santésuisse, Interpharma, VIPS, 2010 5 Empfehlung des Preisüberwachers zur kanalspezifischen Senkung der Medikamente- Vertriebsmargen für verschreibungspflichtige Arzneimittel gemäss Art. 35a, Abs. 1 und 2 KLV, 2010, http://www.preisueberwacher.admin.ch/themen/00008/00011/index.html?lang=de 6 Garattini L., Motterlini N., Cornago D., Prices and distribution margins of in-patent drugs in pharmacy: A comparison in seven European countries, Health Policy 85 (2008) 305 313 7 Verordnung des EDI über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (Krankenpflege-Leistungsverordnung, KLV), Art 35a 8 La fixation des prix des médicaments ; Leem 2011, http://www.scribd.com/doc/78050130/lafixation-du-prix-des-medicaments#archive 9 Dänemark : Conversion from PPP (pharmacy purchase price) to ESP (consumer price); http://laegemiddelstyrelsen.dk/en/topics/statistics,-prices-andreimbursement/prices-of-medicines/conversion-from-ppp-to-esp-consumer-price 10 UK: Pharmaceutical Price Regulation Scheme http://www.dh.gov.uk/health/category/policyareas/nhs/medicines-nhs/pprs/ 11 Netherlands Pharmaceutical Country Profile, 2011; 12 Berechnungsmodell für die selbstdispensieren Ärzte von Helsana: http://viewer.zmags.com/publication/a1a199bd#/a1a199bd/1, S. 11ff. 21