2-Jahres-Kindergarten Konzept der Schulen Dagmersellen 05.02.2015
Inhalt 1. Ausgangslage... 3 2. Umsetzung in Dagmersellen... 3 2.1. Schuleintritt, Vorgaben... 3 2.2. Unterrichtszeit... 3 2.3. Auffangzeit... 3 2.4. Frühere Einschulung... 4 2.5. Anforderungskriterien... 4 2.6. Weiter zu beachten... 4 2.7. Auswirkungen auf Lehrmittel und Mobiliar... 4 2.8. Pädagogische Auswirkungen... 5 2.9. Übertritt in die Primarschule... 5 2
1. Ausgangslage Durch die Änderungen im Volksschulbildungsgesetz (Nr. 400a) und der Volksschulbildungsverordnung (Nr. 405) sind die Schulen im Kanton Luzern verpflichtet, ab Schuljahr 2016/17 das zweite (freiwillige) Kindergartenjahr nach den entsprechenden Vorlagen anzubieten. In der Wochenstundentafel für den Kindergarten (WOST Kindergarten) sind die Rahmenbedingungen für den Kindergarten festgehalten. 2. Umsetzung in Dagmersellen 3 2.1. Schuleintritt, Vorgaben Der Kindergarten dauert maximal zwei Jahre, wovon ein Jahr obligatorisch und das zweite Jahr freiwillig besucht wird. Kinder, die vor dem 1. August das 5. Altersjahr vollenden, haben im kommenden Schuljahr den Kindergarten zu besuchen. Die Erziehungsberechtigten können jüngere Kinder in den Kindergarten schicken, sofern diese die Anforderungen erfüllen. Die Erziehungsberechtigten können Kinder nach einem Gespräch mit der Schulleitung um höchstens ein Jahr vom Kindergarteneintritt zurückstellen. Der Unterricht im Kindergarten findet mindestens an fünf Vormittagen statt. Der Eintritt in den Kindergarten findet jährlich statt. 2.2. Unterrichtszeit Die Unterrichtszeit für Kinder im Einschulungsalter richtet sich nach der Wochenstundentafel des Kantons Luzern. Die jüngeren Kinder (beim Stichtag noch nicht 5 Jahre alt) besuchen den Kindergarten in der Regel am Vormittag. Ausnahmefälle sind mit der Lehrperson und der Schulleitung abzusprechen. 2.3. Auffangzeit Das individuelle Eintreffen am Morgen zwischen 08.05 08.30 Uhr wird wie folgt geregelt: Für Kinder im Einschulungsalter, welche den Kindergarten das 1. Jahr besuchen, ist dies bis zu den Herbstferien möglich. Die jüngeren Kinder können dieses Angebot bis zum Ende des 1. Semesters nutzen. Im 2. Semester beginnt der Unterricht für alle um 08.05 Uhr. Für Kinder, welche den Kindergarten das zweite Jahr besuchen, entfällt die Auffangzeit.
2.4. Frühere Einschulung Auf Antrag der Erziehungsberechtigten kann die Schulleitung jüngere Kinder in den Kindergarten aufnehmen, sofern sie die Anforderungen erfüllen. 2.5. Anforderungskriterien Das Kind sollte tagsüber keine Windeln mehr tragen selbstständig auf die Toilette gehen können sich die Hände selber waschen und die Nase putzen können sich möglichst alleine umziehen können sich für vier Stunden von den Eltern / Erziehungsberechtigten trennen können keine übermässige Scheu vor fremden Erwachsenen haben Grenzen akzeptieren können (Ja und Nein kennen) 10 15 Minuten still sitzen können bereits ersten sozialen Kontakt mit anderen Kindern gehabt haben (z.b. Spielgruppe, MuKi-Turnen ) und gerne mit anderen Kindern spielen einen sorgfältigen Umgang mit Spielsachen haben den Kindergartenweg nach Möglichkeit nach den Herbstferien selbstständig bewältigen können (Elterntaxis sind nicht erwünscht) unbekannte Umgebungen ohne grosse Angst neugierig erkunden alle Angebote des Kindergartens (turnen, schwimmen, Waldmorgen, Exkursionen ) mitmachen können 4 2.6. Weiter zu beachten Die Klassengrösse und Zusammensetzung (Anzahl Fremdsprachige, IS-Schüler) ist bei einem Entscheid über die Aufnahme zu berücksichtigen. Kinder, die früher eingeschult werden sollen, dürfen höchstens ein halbes Jahr jünger sein. Im Zweifelsfall kann die Schulleitung Informationen bei den Spielgruppen- oder MuKi-Leiterinnen einholen. Die sechs Wochen bis zu den Herbstferien gelten als Probezeit, anschliessend wird im Zweifelsfall über die definitive Aufnahme entschieden (LP mit SL). 2.7. Auswirkungen auf Lehrmittel und Mobiliar Wenn jüngere Kinder aufgenommen werden, muss die Einrichtung wie folgt ergänzt werden: Altersgerechte Spielsachen Anpassungen beim Mobiliar (Schemel für Lavabo, Stühle ) Lehrmittel und Bücher
2.8. Pädagogische Auswirkungen Die Lehrpersonen in altersdurchmischten Kindergartenklassen arbeiten nach folgenden Grundsätzen: Der Unterricht muss vermehrt differenziert / individualisiert werden. Die Lernziele müssen dem Alter des Kindes angepasst werden. Um diese Grundsätze zu gewährleisten, bilden sich die Lehrpersonen entsprechend weiter (z.b. Hospitationen in bereits bestehenden 2-Jahres-Kindergärten, Weiterbildung PH, Schilw ). 5 2.9. Übertritt in die Primarschule Kinder, welche ein Jahr vom Kindergarten zurückgestellt werden, besuchen nach einem Jahr Kindergarten die Primarschule. Ein zweites Kindergartenjahr ist für jüngere, entwicklungsverzögerte und somit nicht schulreife Kinder gedacht. Bei Uneinigkeit zur Schulreife und Einschulung zwischen Kindergartenlehrperson und Eltern kann eine SPD-Abklärung verordnet werden. In diesen Fällen entscheidet die Schulleitung nach Anhörung aller Beteiligten. Pia Kaufmann Thom Gehri Seppi Rütter Tamara Freiburghaus SPF SL SL-GL KG-LP Arbeitsgruppe 2-Jahres-Kindergarten 05.02.2015 Genehmigt durch die Schulpflege 25.02. 2015