Aufgrund der eingelangten Stellungnahmen hätte zu ergehen:

Ähnliche Dokumente
Zu dem mit do. oz. Note übermittelten Gesetzesentwurf nimmt das Bundeskanzleramt- Verfassungsdienst wie folgt Stellung:

Stellungnahme zum Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Verwaltungsakademiegesetz. Für den Bundesminister: Dr. H 0 r a k

GZ /52-Z4/99 An das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten z.hd. Hr. MR Dr. Steffek W i e n

Entwurf eines Bundesgesetzes betreffend die Übertragung von Fernsehsignalen; Stellungnahme des BMJ.

Entwurf eines Bundesgesetzes über Studien an Universitäten (UniStG)

Z!IJ,1J..\i 57 '}t 1i

o direkte Erledigung o Stellungnahme o Rücksprache Z!... 4.:: -GEI19.. t1.q Rücksendung 2 r""'o q{)5 o Zur freundlichen Information 'f \ '-'...

13 (S/J-3 0fl1rJ ."... C_

Zu dem vom Bundeskanzleramt, Expertengruppe Staats- und Verwaltungsreform, übermittelten

wirtschal L.L.Lt.:IIt:: t-illge.1egennelten J;7 (/~tlf.1u übermittelt im Sinne des Rundschreibens des Bundeskanzleramtes-Verfassungsdienst

Betrifft: Entwurf einer Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend über statistische Erhebungen beim Bergbau

, i,.~i~.~!~~~:.u~~ F-~~_. Datum: 9. JUNI 1.995

Zu dem mit der do. oz. Note übermittelten Gesetzesentwurf nimmt das Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst

Zu dem im Gegenstand bezeichneten Gesetzentwurf gibt das Amt der Salzburger Landesregierung folgende Stellungnahme bekannt:

MD-VD /11 Wien, 26. Mai 2011

vcrtelil...m.~.lj~~... ~... Wien, am 27.5.l993

KAMMER DER WIRTSCHAFTSTREUHÄNDER

AMT DER WIENER LANDESREGIERUNG

Zu dem mit der do. oz. Note übermittelten Gesetzesentwurf nimmt das Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst

BMLFUW-UW /0147- I/5/2016. Betreff: Begutachtung Entwurf Personenkraftwagen-Informationsgesetz -Pkw-VIG-Novelle 2016

Die Einführung eines ausdrücklichen Mobbingverbots wird begrüßt.

Bundesministerium für Landesverteidigung Fremdlegislative

MD-VfR - 980/02 Wien, 22. Juli 2002 Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz

10842/AB. vom zu 11352/J (XXV.GP) BUNDESMINISTER Mag. THOMAS DROZDA

arbeit plus dabei austria Sozialwirtschaft Österreich Österreichischer Behindertenrat

Magistratsdirektion Geschäftsbereich Recht Verfassungsdienst und EU-Angelegenheiten

KAMMER DER WIRTSCHAFTSTREUHÄNDER

Datum: 1 3. Aug Verteilt.. d7... l... r..t...'.. Bearbeite,/in. zu dem im Betreff genannten Gesetz zur gefälligen Information.

Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz geändert wird; Begutachtung; Stellungnahme

Zu dem im Betreff genannten Entwurf erlaubt sich das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen folgende Stellungnahme abzugeben:

Betrifft GESETZENTWURF ZI Datum: - 0 k t vertein llv.l1.j...?1. CzlOr

Zu dem mit der do. oz. Note übermittelten Gesetzesentwurf nimmt das Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst

BUNDESMINISTERIUM FÜR UNTERRICHT, KUNST UND SPORT

2431/AB XXIV. GP. Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Wien, den K/r/krank06

REPUBLIK ÖSTERREICH BUNDESMINISTERIUM FÜR LANDESVERTEIDIGUNG Sachbearbeiter:

13139/AB. vom zu 13961/J (XXV.GP)

III-333 der Beilagen XXIV. GP - Bericht - 03 ERP-Jahresbericht 2011 (gescanntes Original) 1 von 55

STADTRECHNUNGSHOF WIEN Landesgerichtsstraße 10 A-1082 Wien

1313/AB XXIV. GP. Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

581/AB XXIV. GP. An die Präsidentin des Nationalrats Mag a Barbara PRAMMER Parlament 1017 Wien GZ: BKA /0039-I/4/2009 Wien, am 10.

Bildung und Gesellschaft. Bundeskanzleramt Ballhausplatz Wien

Dfltum: 8. OKT Entwurf eines Bundesgesetzes über das Postwesen(PostG 1996) G E I 19.. '1.f:J

Betreff: Begutachtungsentwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz

21/AB. vom zu 19/J (XXVI.GP) Parlament 1017 Wien

3229/AB XXIII. GP. Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich. Wien, 12. März 2008

Grundsätzlicher Beweisbeschluss gem. 24 VO-UA Abs. 1 und 3 VO-UA

L'~. =~~~ml~?_.~.j. ~... e{! 16/Slv- 230(H~ An das Präsidium des Nationalrates. Wien, am Parlament 1017 Wien. Betreff:

Zu dem mit der do. oz. Note übermittelten Gesetzesentwurf nimmt das Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst wie folgt Stellung:

2859/AB. vom zu 3005/J (XXV.GP)

der Bellalen zu den Stenoaraphlschen Protokollen

3304/AB XXIV. GP. Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

An das Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Stubenring Wien

per E Mail: in CC:

JBjIM WF BUNDESMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND FORSCHUNG GZ 5442/10-7/91. Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das

Magistratsdirektion Geschäftsbereich Recht Verfassungsdienst und EU-Angelegenheiten

41/ABPR. vom zu 43/JPR (XXV.GP) ANFRAGEBEANnNORTUNG

der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen. An den. Herrn Präsidenten des Nationalrates

..2 jlez "ho. 1. Begriff "Landschaftsplanung und Landschaftspflege" Dieses Begriffspaar sollte sowohl im Gesetzentwurf,

des Nlltionalrates XVU. OesctzßCbuIIg3pcriude B e a n t w 0 r tun g =======================

GZ: BMASK-40001/0061-IV/9/2015 Wien,

Zum mit der do. oz. Note übermittelten Gesetzesentwurf samt Beilagen nimmt das Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst wie folgt Stellung:

I bgin,l'l ":I'i;;- I - I "11..~tr' r::- ".,,} GF"''''-''ZENT\i',.; Ip..! , Z!... ';';;... ~... GE/ Datum: Verteilt... L...?J... 2.~...t...

LeltAA.s-;"'; -- Unsere Geschäftszahl /01-IA 1/00

J.? REPUBLIK ÖSTERREICH Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie GZ /13-111/2/92. Dr. Michael JANDA

322/AB. vom zu 325/J (XXVI.GP) GZ: BKA /0014-I/4/2018 Wien, am 23. April 2018

7546/AB XXIV. GP. Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Zu GZ. BMLFUW-UW-1.2.2/0092-V/5/2016

DaiJm: 1 8. APR. 1997

11380/AB. vom zu 11864/J (XXV.GP) Parlament 1017 Wien

8914/AB XXV. GP - Anfragebeantwortung - Beilage 1 von 4

Das Informationsverfahren gemäß der Richtlinie (EU) 2015/1535

GZ: BMASK /0049-VII/B/8/2016 Wien,

2090/AB. vom zu 2082/J (XXVI.GP) GZ: BMI-LR2220/0684-I/5/2018 Wien, am 19. Dezember 2018

93520/13-IV/10/99 MR DI. BAYER / 215

der Beilagen zu den Stenographiseben Protokollen des Nationalrates XVIII. Gesetzgebungsperiode

/! Für die R.ich~j9 it der Au-sf~ig g: .., 1'1' Abteilung V/8 GZ /2-V/8/01 ; 2-\ An den Präsidenten des Nationalrates Parlament A-1017 Wien

1075/AB. vom zu 1060/J (XXVI.GP)

Die Informationspflicht in Form eines Sicherheitsdatenblattes gemäß 25 Abs. 8 bis 10 ChemV 1999

An das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Stubenring Wien GZ. BMF /0025-I/4/2017

. )L)&~vJ. Z... ~...-GEf19"."". H,'",'.,:,.. Ge set zen t\vu rf. O at um. " '., ~,j",~.u_ ~... ~ ~... :l'... n... ~".

GZ.: BMI-LR1425/0005-III/1/a/2008 Wien, am 16. Juni 2008

AMT DER SALZBURGER LANDESREGIERUNG tbi Postfach 527, A-501O Salzburg lli!j (0662) I!l DVR: Chiemseehof (0662)8042-

' rr. (Ne. //'1- (yv - 'f. REPUBLIK ÖSTERREICH Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr. I Pr.Zl. 5708/4-4/1995. SAJ!7E 2"5:f-.

Fehler! Es ist nicht möglich, durch die Bearbeitung von Feldfunktionen Objekte zu erstellen.

TIROLER LANDESREGIERUNG Präsidialabteilung li/eu-recht

Das Bundesministerium für Justiz beehrt sich, seine Stellungnahme zu dem aus dem Gegenstand ersichtlichen Gesetzesentwurf zu übermitteln.

Stubenring 1, 1010 Wien DVR: AUSKUNFT Dr. Wolfgang Iser An das Tel: (01) DW 6301 Präsidium des Nationalrats

634/AB XXIV. GP. Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

HTU Wien Wiedner Hauptstraße Wien

BMASK; Entwurf eines Ausbildungspflichtgesetzes und Jugendausbildungsgesetzes; Begutachtung; Stellungnahme des BMG

Wien, Sehr geehrte Frau Hutterer,

12622/AB. vom zu 13206/J (XXV.GP)

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBUK ÖSTERREICH

II/ /3. An das Präsidium des Nationalrates Parlament Dr. Karl-Renner-Ring Wien. Per

1700/AB XXII. GP. Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ICH FORDERE SIE HIERMIT AUF GEMÄß 4 AUSKUNFTSPFLICHTGESETZ AUF WEITER UNTEN STEHENDE SCHREIBEN ZU ANTWORTEN! DANKE!

Bundesgesetz über die Änderung des MTD-Gesetzes und des Hebammengesetzes. Änderung des MTD-Gesetzes

Betreff: Parlamentarische Anfragen Nr /J (Abg. Loacker u.a.) betreffend Leistungsunterschiede in der Erstattungspraxis von Dronabinol-Arzneien

Empfehlung der Kultusministerkonferenz. für Eintragungen in das Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes

Transkript:

26/SN-336/ME XX. GP - Stellungnahme zum Entwurf elektronisch übermittelt 1 von 5 1. Einlageblatt zu Zahl 14.115/6-Pr/7/99 Kanzleiauftrag: 1) 25 Ausfertigungen der Erl. I. sind der Erl. II. anzuschl; Erl. II. zusätzlich per E-Mail zu E-Mail-Adresse lt. Einlaufstück (begutachtungsverfahren@parlamen.gv.at ) 2) Der Erl. I. ist zusätzlich mit der aktenmäßigen Erledigung dem BKA-VD unter der E-Mail Adresse: alois.schittengruber@bka.gv.at zu übermitteln. 3) Erl. I. zweifach S. Einbringer: 1) Abt. VII/7 vom 23.2.1999, Zl. 37.676/10-VII/7/99 2) Abt. IX/6, Zl. 96.000/3-IX/6/98 Zu lesen die Einlaufstücke und der Vorakt. Aufgrund der eingelangten Stellungnahmen hätte zu ergehen: Siehe beil. Entwürfe (Erl. I. und II.)

2 von 5 26/SN-336/ME XX. GP - Stellungnahme zum Entwurf elektronisch übermittelt 14.115/6-Pr/7/99 Dr. Gabler/5435 An das BKA-VD Ballhauspl. 2 1014 Wien Dringend! Betreff: Bundes-Archivgesetz, Entwurf, Stellungnahme Seitens des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten wird zum mit do. Zl. 180.310/9-I/8/99 vom 25.1.1999 übermittelten Entwurf eines Bundes-Archivgesetzes wie folgt Stellung genommen: 1) Vorweg ist darauf hinzuweisen, daß dem Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen nachgeordnet ist, dem die Führung des Katasters bzw. verschiedenste vermessungstechnische Aufgaben obliegen. Im Zusammenhang mit dem Bundesarchivgesetz ist festzuhalten, daß der Bundesvermessungsdienst das Katastralmappenarchiv zu führen hat und demzufolge reges Interesse an den Regelungen von Bundesarchiven besteht. Das Katastralmappenarchiv beherbergt u.a. etwa 100.000 Original Katastralmappenblätter zurückreichend bis 1817, das zugehörige Originalschriftoperat, diverse Originalkartierungen und Feldskizzen. Es dokumentiert damit die Geschichte der rund 13 Millionen Grundstücke Österreichs deren Gestalt, Nutzung, Eigentumsverhältnisse u.ä.

26/SN-336/ME XX. GP - Stellungnahme zum Entwurf elektronisch übermittelt 3 von 5 2 2) Zu einzelnen Bestimmungen des Entwurfs: Zu 3: 3 ist der Feststellung der Archivwürdigkeit gewidmet. Abs. 2 beinhaltet, daß der Bundeskanzler mit Verordnung festzulegen hat, bei welcher Art von Unterlagen wegen offensichtlich geringer Bedeutung die Archivwürdigkeit nicht gegeben ist. Es erhebt sich in diesem Zusammenhang die Frage, ob auf Grundlage von 2 Z 4 nicht festzulegen wäre, bei welcher Art von Unterlagen wegen offensichtlich großer Bedeutung die Archivwürdigkeit jedenfalls gegeben ist. Zu 4: a) Der Hinweis alleine, daß Archivgut sicher zu verwahren sei, erscheint im Sinne eines Archivgesetzes nicht ausreichend. Dies ist ureigenste Aufgabe und logische Notwendigkeit eines jeden Archives. Es wäre wünschenswert, wenn zu diesem Punkt einige grundlegende Maßnahmen zur sicheren Verwahrung von Archivgut angeführt werden. b) Das Gesetz bietet keine Möglichkeit, Archivgut, das von öffentlichem Interesse ist und sich aus unerklärlichen Gründen oder auch in gutem Glauben im Privatbesitz befindet, zumindest gegen Kostenersatz an die Archive rückzuführen. Eine verpflichtende Möglichkeit zur Rückgabe von Archivgut an die betreffenden Archive sollte im Gesetz verankert werden. Vergleichsweise dazu sind im Bundesarchivgesetz der Bundesrepublik Deutschland vom 6.1.1988 Gesetzblatt 1/62 diesbezüglich Richtlinien enthalten. (Die Information beruht auf einer Anfrage bei der Deutschen Botschaft in Wien.) Zu 17: Eine Erörterung zum Begriff Experten (siehe Erläuterungen zu 17 und 18) wäre wünschenswert. Ein Anforderungsprofil eine einheitliche Fachausbildung sollte Klarheit darüber schaffen, wer als Experte angesehen werden kann und welche Kriterien (wie Ausbildungen) dafür entscheidend sind.

4 von 5 26/SN-336/ME XX. GP - Stellungnahme zum Entwurf elektronisch übermittelt 3 25 Ausfertigungen der Stellungnahme des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten wurden dem Präsidium des Nationalrates übermittelt. Weiters ist eine entspreche n- de E-Mail-Übermittlung erfolgt. Für die Richtigkeit der Ausfertigung: Wien, am 3. März 1999 Für den Bundesminister: MR Dr. Benda

26/SN-336/ME XX. GP - Stellungnahme zum Entwurf elektronisch übermittelt 5 von 5 14.115/6-Pr/7/99 Dr. Gabler/5435 An das Präsidium des Nationalrates Parlament 1016 Wien Dringend! Betreff: Bundes-Archivgesetz, Entwurf, Stellungnahme Beiliegend werden 25 Ausfertigungen der Stellungnahme des Bundesministeriums für wir t- schaftliche Angelegenheiten zum Entwurf eines Bundes-Archivgesetzes (ausgesendet vom BKA zu Zl. 180.310/9-I/8/99) zur do. gefälligen Kenntnisnahme übermittelt. 25 Beilagen Wien, am 3. März 1999 Für den Bundesminister: MR Dr. Benda Für die Richtigkeit der Ausfertigung: