Sicherheitsarbeitsgruppe UEFA EURO 2008 Rahmenkonzept Sicherheit UEFA EURO 2008 vom August 2005 Zuhanden der Projektauftraggeber, Frau Minister Liese Prokop und Herr Bundespräsident Samuel Schmid legen die Projektverantwortlichen in Erfüllung des Auftrages vom 10.09.2004 ein Rahmenkonzept Sicherheit UEFA EURO 2008 vor. Inhalt 1. Allgemeiner Teil I. Projektumfeld II. Organisation 2. Rahmenkonzeption I. Grundsätze Allgemein Operative Maßnahmen Kriminalpolizei Staatschutz Presse / Medien Schulung Recht Logistik / IT Personal Police Information and Coordination Center (PICC) 1
1. ALLGEMEINER TEIL I. Projektumfeld Österreich und die Schweiz haben sich im Jahr 2001 für die Gewährleistung der Sicherheit der UEFA EURO 2008 verpflichtet. Seit der damaligen Lagebeurteilung hat sich die Bedrohung geändert. So hat sich im Bereich Terrorismus die Situation weltweit verschärft. Obwohl momentan keine konkreten Gefährdungen erkennbar sind, stellen sportliche Großanlässe generell potenzielle Ziele für Anschläge dar. Die UEFA EURO 2004 in Portugal stellte ein friedliches und vorbildliches Sportereignis dar. Dies war auch auf die fußballfreundliche Mentalität und die Identifikation der Bevölkerung mit der Veranstaltung zurückzuführen. Die Rahmenbedingungen bei der UEFA EURO 2008 unterscheiden sich in Hinblick auf die geografische Lage. Durch die zentrale Lage von Österreich und der Schweiz in Europa und die damit verbundenen kurzen Anreisewege erhöhen sich zusätzlich die Gefahren, die von gewalttätigen Hooligans ausgehen. Die Planungen für die UEFA EURO 2008 im Sicherheitsbereich sind bereits heute Gegenstand reger Diskussionen in der Öffentlichkeit. Es besteht eine ausgezeichnete Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen der Euro 2008 SA. II. Organisation In Umsetzung der schweizerisch-österreichischen Ministererklärung vom 17. Februar 2003 haben Vertreter der Sicherheitsbehörden beider Staaten im März 2004 in Bern eine gemeinsame Sicherheitsarbeitsgruppe (SiAG EURO 2008) konstituiert und ein Grundsatzpapier erarbeitet. Dieses wurde im September 2004 von den Ministern genehmigt. Für die Erstellung der nationalen Sicherheitskonzepte wurde in beiden Staaten eine Projektorganisation mit gleicher Projektstruktur eingesetzt. Die SiAG EURO 2008 hat auf Basis der nationalen Sicherheitskonzepte vorliegendes Rahmenkonzept erarbeitet, das einheitliche Sicherheitsstandards in allen Bereichen gewährleisten soll. 2
2. RAHMENKONZEPTION I. Grundsätze Allgemein Von beiden Staaten sind folgende Grundsätze zu beachten: Die Planung und Umsetzung der Sicherheitsmaßnahmen verfolgen das Ziel, ein friedliches und völkerverbindendes europäisches Fußballfest zu gewährleisten. Die Sicherheitsmassnahmen müssen transparent und verhältnismäßig sein. Gegen Störer wird konsequent vorgegangen werden. Sicherheitsstandards, das bedeutet insbesondere das Wirken der Sicherheitsbehörden und deren Sicherheitsorgane, müssen in beiden Staaten einheitlich sein. Beide Staaten vereinbaren ein gemeinsames Auftreten auf internationaler Ebene, insbesondere gegenüber der Euro 2008 SA. Die Verantwortlichkeiten der Sicherheitsbehörden sind gesetzlich definiert. Auf diesen Grundlagen werden die Schnittstellen mit der Euro 2008 SA festgelegt. In beiden Staaten werden kompatible Planungsstäbe für die Vorbereitung sowie kompatible Führungs- und Einsatzstäbe zur Durchführung eingerichtet. Die gegenseitige Entsendung von Vertretern ist vorgesehen. Die polizeiliche Grundversorgung (Regelbetrieb) muss während der UEFA EURO 2008 sichergestellt sein. 3
Operative Maßnahmen Festlegung von Kriterien zur Sicherstellung einer einheitlichen Einschätzung von Gefährdungslagen. Einheitliche Richtlinien für Sicherungsmaßnahmen, wie insbesondere der Schutz und die Lotsung / Eskortierung von völkerrechtlich geschützten Personen, der Mannschaften und anderen offiziellen Vertretern je nach Lage. Einheitliche Richtlinien für Sicherungsmaßnahmen auf dem Gebiete des Objektschutzes wie insbesondere Mannschaftshotels, Medienzentren, Schiedsrichterhotels und Trainingsorte je nach Lage. Sämtliche die Außengrenzen betreffenden Maßnahmen werden zwischen der Schweiz und Österreich abgestimmt. Abstimmung der jeweiligen Verkehrskonzepte der beiden Staaten bereits im Planungsstadium im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeiten und in Zusammenarbeit mit den sonstigen Verantwortlichen. Im Bereich Krisen- und Katastrophenschutz erfolgt ein umfassender Informationsaustausch über Planungsmaßnahmen. Ein gemeinsames Vorgehen bei der Anforderung von internationaler Hilfe ist sicherzustellen. Kriminalpolizei Gegenseitige Unterstützung in Anwendung des Vertrages zwischen der Republik Österreich, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Sicherheits- und Zollbehörden vom 1. Juli 2001. Gemeinsames Vorgehen bei der Einbindung von Interpol / Europol sowie beim Einsatz von Verbindungsbeamten anderer Staaten. Enge Kooperation mit den Staatsanwaltschaften und Gerichten in beiden Staaten. Einheitliche Definitionen bei der Einstufung von Gewalttätern. 4
Abgestimmter grenzüberschreitender Einsatz ausländischer Szenekundiger Beamter. Gemeinsame Ausrichtung von Anrainer-, Transit- und Teilnehmerstaatenkonferenzen bereits im Vorfeld der UEFA EURO 2008. Gemeinsames Vorgehen bei präventiven Maßnahmen, insbesondere bei der Zusammenarbeit mit öffentlichen und privaten Organisationen, Verbänden und Institutionen. Um Hooliganismus wirksam entgegen zu wirken, ist eine enge Zusammenarbeit mit den europäischen nationalen Fußballinformationsstellen vorgesehen. Staatsschutz Intensive Zusammenarbeit im Bereich der Informationsbeschaffung hinsichtlich terroristischer und extremistischer Bedrohungen im nationalen und internationalen Bereich sowie bei der Analyse der erlangten Informationen und der sich daraus abzuleitenden Lagebeurteilung. Die Staatsschutzbehörden beider Staaten nehmen die Gefährdungseinschätzungen bei völkerrechtlich geschützten Personen nach übereinstimmenden Standards vor und planen die Schutzmaßnahmen. Dabei verständigen sie sich auf folgende Grundsätze: Für völkerrechtlich geschützte Personen, das heißt Vertreter ausländischer Staaten, internationaler Organisationen und andere Völkerrechtssubjekte, werden polizeiliche Schutzmaßnahmen getroffen. Die teilnehmenden Mannschaften werden während der UEFA EURO 2008 als sportliche Repräsentanten des jeweiligen Staates betrachtet und genießen je nach Lage polizeilichen Schutz. Bei weiteren Personen oder Personengruppen können Schutzmaßnahmen beim Vorliegen aktueller Bedrohungslagen angeordnet werden. Darüber hinaus gehende, von einer Gefährdungseinstufung losgelöste polizeiliche Maßnahmen zum Schutz von Personen des öffentlichen Lebens sind nicht vorgesehen. 5
Abgestimmtes Vorgehen bei allen Maßnahmen zur Wahrung der Luftsicherheit. Um den Gefahren des politischen Hooliganismus schon im Ansatz begegnen zu können, ist ein umfassender Informationsaustausch zwischen den Staatsschutzbehörden und den nationalen Fußballinformationsstellen anzustreben. Einheitliche Kriterien für Bewilligungen von Flugsicherheitsbegleitungen sind anzustreben. Presse / Medien Ziel ist die Identifikation der Bevölkerung mit der UEFA EURO 2008 schon im Vorfeld und die umfassende Information vor und während der Veranstaltung. Erarbeitung und Umsetzung einer gemeinsamen Medien- und Kommunikationsstrategie. Erarbeitung einer gemeinsamen Corporate Identity der Sicherheitsbehörden in beiden Staaten für die UEFA EURO 2008. Für die Medienarbeit werden Pressestellen der Sicherheitsbehörden in beiden Staaten eingerichtet. Es ist die gegenseitige Entsendung von Vertretern vorgesehen. Gemeinsame Durchführung von Medienfahrten und -workshops. Schulung Für sämtliche anlässlich der UEFA EURO 2008 aufgebotenen Kräfte ist in der Schweiz und in Österreich ein gemeinsames Ausbildungsmodul vorgesehen. Funktionsbezogene Ausbildungsmodule für Sondereinheiten werden zwischen den beiden Staaten abgestimmt. Für die privaten Ordnerdienste (Stewards) werden einheitliche Ausbildungsziele und Ausbildungsinhalte definiert. 6
Recht Zur Gewährleistung möglichst einheitlicher Sicherheitsstandards werden in beiden Staaten die nötigen rechtlichen Grundlagen im Rahmen ihrer jeweiligen nationalen Möglichkeiten geschaffen. Logistik / IT Gewährleistung permanenter und sicherer Kommunikationsverbindungen zwischen beiden Staaten. Abstimmung bei der Beschaffung von Ressourcen und bei den Zeitvorgaben. Personal Grundsätzlich Bewältigung der sicherheitspolizeilichen Maßnahmen durch eigene Kräfte. Wenn es die Situation erfordert, können Einsätze ausländischer Polizeikräfte auf Grund von bilateralen Vereinbarungen erfolgen. Police Information and Coordination Center (PICC) Zur Unterstützung der Führungs- und Einsatzstäbe wird in beiden Staaten je ein polizeiliches Lagezentrum (PICC) eingerichtet. In diesen Lagezentren werden alle relevanten Informationen gesammelt, analysiert und fließen laufend in die aktuellen Lagebilder ein. Auf Basis der bestehenden Rechtsgrundlagen erfolgt der Informations- und Datenaustausch zwischen den beiden Staaten über die Lagezentren. Dieses Rahmenkonzept Sicherheit UEFA EURO 2008 ist Grundlage des gemeinsamen österreichisch-schweizerischen Sicherheitskonzepts sowie der jeweiligen nationalen Sicherheitskonzepte 7