INFORMIERT. Themen. Prozessverbesserungen in der Wohnungsbaufinanzierung NR.06. Optimierung der Mittelverwendungskontrolle

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Transkript:

DIE L-BANK INFORMIERT NR.06 2016 Prozessverbesserungen in der Wohnungsbaufinanzierung Themen Optimierung der Mittelverwendungskontrolle Für den Vertrieb von Förderdarlehen, insbesondere für kleinvolumiges Geschäft, werden schlanke und einfache Prozesse immer wichtiger. Aus diesem Grund haben wir analog zur KfW für die wohnwirtschaftlichen Förderprogramme eine Übersicht zur Mittelverwendungskontrolle erarbeitet und als Anlage beigefügt. Wirtschaft Wohnraum Grundsätzlich kann das Finanzierungsinstitut zum Nachweis der ordnungsgemäßen Mittelverwendung zwischen den, in der Übersicht aufgeführten Optionen wählen. Die Nutzung zur Anwendung der Option 5 (MaRisk) in der Kreditverwendungskontrolle setzt voraus, dass das Finanzierungsinstitut diese Regelungen in den internen Handlungsanweisungen für die Kredit weiterbearbeitung aufgenommen hat und das aktuelle Testat für die Jahresabschlussprüfung keine Einschränkungen für das Risikomanagement enthält. Auch bei Nutzung der Option 5 ist in der Energieeffizienzfinanzierung Bauen und Sanieren, die durch den Endkreditnehmer, den Sachverständigen und das Finanzierungsinstitut unterschriebene Bestätigung nach Durchführung (BnD) einzureichen. Auf diesem Formular bestätigt das ausreichende Finanzierungsinstitut, den frist- und zweckgerechten Mitteleinsatz. Infrastruktur Landwirtschaft Förderung allgemein In unseren Richtlinien und Merkblättern informieren wir, dass der Abruf der Förderdarlehen möglichst in einer Summe oder maximal mit drei Abrufen erfolgen soll. Mit dieser Regelung soll der Aufwand für die Finanzierungsinstitute möglichst gering gehalten werden; generell sind aber auch mehr Abrufe möglich. Wohnen mit Kind Änderung zum 22.07.2016 @ Seite 2 @ Beschränkung der Darlehenslaufzeit @ von 30/35 Jahre auf 25 Jahre 30.06.2016

Redaktionelle Änderungen beim Programm Wohnen mit Kind Bereits mit unserer Info Nr. 3 vom 10.03.2016 haben wir über die Änderung im Programm Wohnen mit Kind informiert. Da das Förderprogramm auf dem KfW-Wohneigentumsprogramm basiert, können Anträge, die ab dem 22.07.2016 bei uns eingehen, nur noch mit folgender Laufzeitvariate zugesagt werden: KOMPAKT: WOHNEN MIT KIND Zinsvergünstigte Baufinanzierung für Privathaushalte in Baden-Württemberg @@ 25 Jahre, bei wahlweise 1 3 tilgungsfreien Jahren. Das geänderte Merkblatt sowie das Produktinformationsblatt erhalten Sie anbei. IHR PROFIL Sie sind eine Familie mit mindestens einem minderjährigen Kind. Sie möchten eine Wohnimmobilie in Baden- Württemberg bauen oder erwerben. Sie wohnen selbst in der Immobilie. IHR FINANZIERUNGSBEDARF Sie suchen einen Förderkredit als Ergänzung zu der Immobilienfinanzierung Ihrer Hausbank. Sie möchten damit das Grundstück, die Baukosten und die Außenanlage für Ihren Neubau mitfinanzieren. Oder: Sie möchten den Kaufpreis und bei Bedarf auch die Modernisierung der erworbenen Immobilie mitfinanzieren. Nicht geeignet für: Familien mit Einkünften über 200 TEUR bzw. 100 TEUR bei Alleinerziehenden UNSERE FÖRDERUNG Förderdarlehen mit Zinsvergünstigung Kredithöhe: 15 TEUR bis 50 TEUR Laufzeit: 25 Jahre Tilgungsfreie Anlaufjahre: 1 bis 3 Sollzinsvergünstigung und -bindung: 10 Jahre Aktuelle Zinsen und Konditionen unter: www.l-bank.de/wmk Antragstellung und Vertragsabschluss bei Ihrem Finanzierungspartner SO GEHT ES LOS Ansprechpartner ist Ihr Finanzierungspartner fragen Sie Ihren Kundenberater nach der L-Bank-Finanzierung Wohnen mit Kind. DAS KÖNNTE SIE NOCH INTERESSIEREN Für Neubauten: Energieeffizienzfinanzierung Bauen (L-Bank) Für Altbauten: Energieeffizienzfinanzierung Sanieren (L-Bank) Als Alternative: Eigentumsfinanzierung BW Z15 FRAGEN? Hotline Energiesparen Tel. 0711 122-2288 energiesparen@l-bank.de 07/16 energiesparen@l-bank.de Tel. 0711 122-2288 www.l-bank.de/wmk Hotline für Rückfragen Gilt für Antragseingang bei L-Bank ab 22.07.2016 Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen wie gewohnt zur Verfügung: Tel. 0711 122-2288 energiesparen@l-bank.de Weitere Inhalte: Anhang: Merkblatt Wohnen mit Kind (07/2016) Produktinformationsblatt Wohnen mit Kind (07/2016) 2

Mittelverwendungskontrolle 1 Grundsätzliche kann zum Nachweis der ordnungsgemäßen Mittelverwendung durch die Bank bzw. das Finanzierungsinstitut zwischen folgenden Optionen gewählt werden: Option 1: Vorlage und Aufbewahrung von Rechnungen, Lieferscheinen, Kaufverträgen. Alternativ: Aufstellung, in der anhand von Datum, Rechnungsbetrag, Verwendungszweck und Zahlungstermin zu ersehen ist, in welchem Umfang die entsprechenden Originalrechnungen dem Finanzierungsinstitut vorgelegen haben. oder Option 2: Plausibilisierung* und Aufbewahrung einer vom Endkreditnehmer selbst erstellten tabellarischen Übersicht der finanzierten Einzelposten, aus der zumindest Aufwandskategorien (Verwendungszweck) und Zahlungstermine hervorgehen. oder Option 3: Aufbewahrung einer Mitteilung des Steuerberaters bzw. Wirtschaftsprüfers über den tatsächlichen kostenmäßigen und zeitlichen Umfang des Vorhabens. oder Option 4: Plausibilisierung* und Aufbewahrung eines (ggf. auch von Dritten) erstellten Projektabschlussberichts. Dieser sollte Vorhaben und Projektziel, durchgeführte Maßnahmen, Projektergebnisse und zeitlichen Ablauf des Projekts sowie die Projektkosten beinhalten. oder Option 5: Prüfung des zweckentsprechenden Mitteleinsatzes anhand der heute gültigen MaRisk (siehe MaRisk, Kapitel BTO 1.2.2 Kreditweiterbearbeitung). *Plausibilisierung: Im Rahmen der banküblichen Sorgfaltspflicht muss die Hausbank prüfen, ob die geplanten Investitionen tatsächlich realisiert wurden. Dies kann durch Prüfung z. B. mittels einer hinreichend großen Stichprobe der Rechnungskopien oder Unterlagen im Rahmen der Sicherheitenbestellung oder durch einen in den Akten dokumentierten Besuch vor Ort erfolgen. Oftmals kann auch durch die Einsicht in die Kontenbewegungen (Empfänger, Verwendungszweck, Betrag) eine angemessene Plausibilisierung erfolgen. Diese ist in geeigneter Form in der Kreditakte zu dokumentieren (z. B. entsprechende Bestätigungen auf den eingereichten Unterlagen und Aufbewahrung der zur Plausibilisierung herangezogenen Unterlagen) 3

Mittelverwendungskontrolle 2 Programmspezifische Besonderheiten. Wohnen mit Kind: Wohnen mit Zukunft: Die jeweils angeforderten Beträge sind innerhalb einer angemessenen Frist für den in der Zusage festgelegten Verwendungszweck einzusetzen. Grundsätzlich gehen wir von einer angemessenen Frist aus, wenn der Mitteleinsatz innerhalb von 12 Monaten erfolgt. Energieeffizienzfinanzierung Bauen Die jeweils angeforderten Beträge sind innerhalb einer Frist von 6 Monaten, beginnend im Folgemonat der Auszahlung, für den in der Zusage festgelegten Verwendungszweck einzusetzen. Regelung gilt nicht für Darlehen </= 25.000 bzw. letzter Abruf </= 25.000. In diesen Fällen können die Mittel auch zu einem späteren Zeitpunkt eingesetzt werden. Generell ist die Bestätigung nach Durchführung (BnD) bei der L-Bank einzureichen. Unterzeichnung durch Endkreditnehmer, Sachverständigen und Finanzierungsinstitut. Vorhaltung von Rechnungen durch Endkreditnehmer (für den Zeitraum von 10 Jahren nach Zusage). Insbesondere bei Anwendung der o.g. Option 5 kann der frist- u. zweckgerechte Mitteleinsatz auf folgende Weise geprüft bzw. sichergestellt werden (alternativ): Energieeffizienzfinanzierung Sanieren - Nutzung des optionalen Formulars Ergänzung z. BnD Energieeffizient Sanieren Kredit oder Aufbewahrung einer vom Endkreditnehmer selbst erstellten Übersicht der finanzierten Einzelposten, aus der Vwzk. und Zahlungstermine hervorgehen. Die entsprechenden Originalrechnungen müssen der Hausbank nicht vorgelegt werden. - Plausibilisierung der Kontobewegungen (ggf. eines Baukontos) - Bestätigung d. Stb./WP Mittelverwendungskontrolle 3 Programmspezifische Besonderheiten. Energieeffizienzfinanzierung Bauen Mögliche vereinfachte Vorgehensweise für unbesicherte Kredite (Kleinkredite) Sofern ein Finanzierungsinstitut für zweckgebundene Kreditvergaben nach MaRisk auf die Kreditverwendungskontrolle verzichten kann (z.b. bei Kleinkrediten, bei denen auf eine mit dem Objekt verbundene Sicherheit verzichtet wird), können die Anforderungen wie folgt umgesetzt werden: 1. Fristgerechter Mitteleinsatz: Energieeffizienzfinanzierung Sanieren - Der Kreditnehmer wird bei Vertragsabschluss explizit auf die Anforderung zum fristgerechten Mitteleinsatz hingewiesen (mündlich, ggf. über Aktennotiz oder schriftlich, z.b. im EKN-Vertrag). Es ist dann Aufgabe des Kunden ggü. dem Finanzierungsinstitut ein Nichterfüllen anzuzeigen. 2. Zweckentsprechender Mitteleinsatz: - Auch für diese Bestätigung ( am gemäß Zusage geförderten Wohngebäude ) kann auf eine vereinbarte Anzeigepflicht des Kunden bei anderweitiger Verwendung bzw. bei nichterreichtem Verwendungszweck unmittelbar nach Abschluss der Investition abgestellt werden. Sowie auf die bankübliche Sorgfalt, so dass eine abweichende Verwendung hätte auffallen müssen (keine aktive Prüfungshandlung). - Die Nutzung dieser Vorgehensweise setzt voraus, dass das Finanzierungsinstitut diese Regelungen inkl. des Nachweises zum Mitteleinsatz in den internen Handlungsanweisungen für die Kreditweiterbearbeitung nach MaRisk aufgenommen hat und eine uneingeschränkt testierte Jahresabschlussprüfung für das Risikomanagement vorliegt. Nach dieser Vorgabe können auch hausbankeigenevorgehensweisen angewendet und weiterentwickelt werden. Stand 06/2016 Hotline Energiesparen Tel.: 0711 122-2288 4

Form-Solutions Wohnen mit Kind Merkblatt (Stand: 01.07.2016) Quelle: www.l-bank.de/wmk Das Programm richtet sich an Familien mit Kind, die in Baden-Württemberg ein Haus oder eine Eigentumswohnung bauen oder kaufen wollen. Sie erhalten von der L-Bank in Zusammenarbeit mit der KfW ein zinsvergünstigtes langfristiges Darlehen. Die L-Bank vergünstigt die ohnehin schon günstigen Darlehen der KfW zusätzlich. Die Darlehen sind die ideale Ergänzung zu anderen Darlehen, die erstrangig besichert sind. 1. Was wird gefördert? 2. Wer wird gefördert? Form-Solutions Artikel Nr. 778618LB-0015 8618 07/16 Variante MBWK09 1.1 Förderfähige Vorhaben Gefördert wird der Bau oder der Erwerb von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen zur eigenen Nutzung als Wohnraum. Der Investitionsort muss in Baden-Württemberg liegen. Nicht förderfähig sind Bau oder Erwerb von Ferienhäusern und -wohnungen sowie von Wochenendhäusern oder Zweitwohnsitzen. Nicht gefördert werden Umschuldungen beziehungsweise Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben. 1.2 Förderfähige Kosten Beim Bau von Eigenheimen werden finanziert: F F F F F Kosten für das Grundstück Der Erwerb (Kaufvertrag beim Notar) darf bei Antragseingang bei der L-Bank nicht länger als 12 Monate zurückliegen. Baukosten einschließlich Baunebenkosten (zum Beispiel Notar- und Maklergebühren, Grunderwerbssteuer) Kosten der Außenanlagen (zum Beispiel Garten, Garage, Zaun) Beim Kauf von Eigenheimen werden finanziert: Kaufpreis einschließlich Kaufpreisnebenkosten (zum Beispiel Notar- und Maklergebühren, Grunderwerbssteuer) Kosten für Modernisierung, Instandsetzung und Umbau Finanziert werden nur die Kosten für den Wohnraum, der selbst genutzt wird. Wird das Gebäude teilweise anderweitig genutzt (zum Beispiel Fremdvermietung einer Einliegerwohnung oder gewerbliche Nutzung als Büro oder Laden), werden die Kosten für die selbstgenutzte Wohnung und für das Grundstück jeweils nur anteilig gefördert. 1 In diesem Merkblatt verwendete Bezeichnungen wie Antragsteller werden geschlechtsunspezifisch verwendet. Dies erfolgt aus Gründen der Lesbarkeit und beinhaltet weder Ausschluss noch Wertung. Gefördert werden private Haushalte (Familien) mit mindestens einem minderjährigen Kind, also Ehepaare Alleinerziehende eheähnliche, auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes Die Summe ihrer positiven Einkünfte darf 200.000 Euro, bei Alleinerziehenden 100.000 Euro, nicht überschreiten. Negative Einkünfte, zum Beispiel aus Vermietung und Verpachtung, bleiben unberücksichtigt. Maßgeblich ist der zuletzt ergangene Steuerbescheid, beziehungsweise bei den oben genannten Lebensgemeinschaften der jeweils zuletzt ergangene Steuerbescheid beider Personen. Das laufende Einkommen des Haushalts muss nach Einschätzung des Finanzierungsinstitutes dazu ausreichen, auf Dauer die Zins- und Tilgungsleistungen für die Darlehen sowie die Bewirtschaftungskosten für das Gebäude zu tragen. Der Antragsteller 1 muss seinen Erstwohnsitz in dem geförderten Objekt anmelden. Überlässt der Antragsteller die geförderte Immobilie unentgeltlich an Verwandte ersten Grades (Eltern, Kinder), wird dies wie eine Eigennutzung gefördert. Die Prüfung der Fördervoraussetzungen obliegt dem Finanzierungsinstitut. F F F F 3. Wie wird gefördert? 3.1 Art der Finanzierung Die Förderung erfolgt in Form eines langfristigen zinsvergünstigten Darlehens. 3.2 Umfang der Finanzierung Das Darlehen kann bis zu 100 % der förderfähigen Kosten betragen. Der minimale Bruttodarlehensbetrag Seite 1 von 3

Form-Solutions 8618 07/16 Variante MBWK09 beträgt in der Regel 15.000 Euro. Der maximale Bruttodarlehensbetrag beträgt 50.000 Euro für die selbstgenutzte Wohneinheit. 3.3 Laufzeitvarianten Bis 21.07.2016 (Antragseingang bei L-Bank) 30 Jahre mit 1, 2, 3, 4 oder 5 tilgungsfreien Jahren 35 Jahre mit 1, 2, 3, 4 oder 5 tilgungsfreien Jahren F F Ab 22.07.2016 (Antragseingang bei L-Bank) 25 Jahre mit 1, 2 oder 3 tilgungsfreien Jahren F 3.4 Auszahlung Die Darlehen werden zu 100 % ausbezahlt. 3.5 Sollzinssätze 3.5.1 Festlegung des Zinssatzes Die L-Bank vergünstigt die Darlehen gegenüber dem KfW-Wohneigentumsprogramm für die ersten 10 Jahre. Der Sollzinssatz wird jeweils am Tag der Zusage durch die L-Bank festgelegt. Falls zum Zeitpunkt, zu dem der Antrag bei der L-Bank eingegangen ist, ein günstigerer Sollzinssatz galt, wird das Darlehen zu diesem günstigeren Sollzinssatz zugesagt. 3.5.2 Sollzinsbindungsfrist Die Darlehenszinsen werden für 10 Jahre festgeschrieben. Rechtzeitig vor Ablauf der Sollzinsbindung unterbreitet die L-Bank dem Finanzierungsinstitut ein Prolongationsangebot auf Basis des dann gültigen Zinsniveaus. 3.5.3 Bereitstellungsprovision Für den noch nicht abgerufenen Bruttodarlehensbetrag wird ab der 21. Woche nach Kreditzusage der L-Bank eine Bereitstellungsprovision von 0,25 % pro Monat fällig. 3.5.4 Konditionenübersicht Die aktuellen Sollzinssätze können der jeweils gültigen Konditionenübersicht entnommen werden. Diese kann im Internet unter www.l-bank.de heruntergeladen werden. 3.5.5 Zinstermine Die Sollzinsen sind monatlich nachträglich zum letzten Tag eines jeden Monats fällig. 3.6 Tilgung Die Tilgung erfolgt nach Ablauf der tilgungsfreien Jahre monatlich in gleichbleibenden Annuitäten (Summe aus Zins- und Tilgungszahlungen). Während der Sollzinsbindungsfrist ist grundsätzlich eine vorzeitige Tilgung der Darlehen ausgeschlossen, soweit nicht ausnahmsweise ein gesetzlicher Anspruch auf Rückzahlung gegen Zahlung einer Entschädigung besteht. Hiervon unberührt ist das Rückzahlungsrecht gemäß 489 BGB. Nach Ablauf der Sollzinsbindung kann das Darlehen ganz oder teilweise zurückgezahlt werden, ohne zusätzliche Kosten für den Endkreditnehmer. 3.7 Sicherheiten Das Förderdarlehen ist in Höhe der Darlehenssumme mit Grundpfandrechten abzusichern. Die Absicherung des Förderdarlehens kann auch durch nachrangige Grundschulden erfolgen. 4. Wie wird das Darlehen beantragt? 4.1 Antragsverfahren Der Antragsteller stellt den Antrag bei dem Institut, das sein Vorhaben finanziert (Finanzierungsinstitut). Das Finanzierungsinstitut leitet den Antrag, gegebenenfalls über sein Zentralinstitut, an die L-Bank weiter. Das Finanzierungsinstitut erhält von der L-Bank das Förderdarlehen und schließt auf dieser Grundlage den Darlehensvertrag mit dem Antragsteller. 4.2 Antragsunterlagen Für die über Finanzierungsinstitute gestellten Anträge gilt der Antragsvordruck der KfW in der Version der L-Bank. Dieser liegt den Finanzierungsinstituten vor. 4.3 Zeitpunkt der Antragstellung Der Antrag muss vor Vorhabensbeginn bei einem Finanzierungsinstitut gestellt werden, spätestens jedoch unmittelbar nach Abschluss des notariellen Kaufvertrags. Als Antragstellung gilt ein von einem Finanzierungsinstitut dokumentiertes Finanzierungsgespräch mit dem Antragsteller. Der vom Antragsteller unterschriebene Antragsvordruck soll spätestens bis Ende des dritten vollen Kalendermonats nach Vorhabensbeginn bei der L-Bank eingereicht werden. Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Vorhabensbeginn. Beim Erwerb einer Immobilie gilt der Abschluss des Kaufvertrags als Vorhabensbeginn. Die L-Bank erkennt als Antragstellung auch dokumentierte Finanzierungsgespräche bei Finanzdienstleistern oder -vermittlern an, die nicht selbst die Finanzierung übernehmen. Umschuldungen und Nachfinanzierungen abgeschlossener Vorhaben sind ausgeschlossen. Eine nachweisliche Zwischenfinanzierung gilt nicht als Umschuldung. 4.4 Abruf Der Bruttodarlehensbetrag soll grundsätzlich in einer Summe abgerufen werden, höchstens jedoch in zwei Teilbeträgen. Die Abruffrist beträgt 12 Monate nach Zusage durch die L-Bank. Seite 2 von 3

Eine Verlängerung der Abruffrist ist möglich. Dies kann zu einer Verschiebung des Tilgungsbeginns und einer Verlängerung der Vertragslaufzeit führen. Das Ende der Sollzinsbindungsfrist bleibt unverändert. 4.5 Verwendungsnachweis Das Finanzierungsinstitut prüft die zweckgemäße Mittelverwendung. Ein weiterer Nachweis gegenüber der L-Bank ist nicht nötig. 4.6 Erneute Antragstellung nach Verzicht Ein Verzicht auf die Zusage der L-Bank ist über das Finanzierungsinstitut möglich. Frühestens sechs Monate nach Eingang der Verzichtserklärung bei der L-Bank kann ein neuer Antrag für das gleiche Vorhaben (das heißt identisches Investitionsobjekt) gestellt werden. Form-Solutions Nach dieser Sperrfrist ist eine erneute Antragstellung bei der L-Bank oder der KfW möglich. Für den neuen Antrag gelten die dann aktuellen Programmbedingungen einschließlich der Regelungen zum Vorhabensbeginn. 5. Kombination mit anderen Förderprogrammen Die Darlehen sind nicht mit dem KfW-Wohneigentumsprogramm kombinierbar. Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen des Bundes, des Landes Baden-Württemberg oder von Gemeinden ist zulässig. Die Summe aus Förderdarlehen und Zuschüssen darf die Summe der förderfähigen Aufwendungen nicht übersteigen. 8618 07/16 Variante MBWK09 L-Bank Bereich Wirtschaftsförderung Börsenplatz 1 70174 Stuttgart Telefon-Hotline +49 711 122-2288 E-Mail: energiesparen@l-bank.de Internet: www.l-bank.de Beratungszentrum Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 8.30 16.00 Uhr Börsenplatz 1, 70174 Stuttgart Seite 3 von 3

KOMPAKT: WOHNEN MIT KIND Zinsvergünstigte Baufinanzierung für Privathaushalte in Baden-Württemberg IHR PROFIL Sie sind eine Familie mit mindestens einem minderjährigen Kind. Sie möchten eine Wohnimmobilie in Baden- Württemberg bauen oder erwerben. Sie wohnen selbst in der Immobilie. IHR FINANZIERUNGSBEDARF Sie suchen einen Förderkredit als Ergänzung zu der Immobilienfinanzierung Ihrer Hausbank. Sie möchten damit das Grundstück, die Baukosten und die Außenanlage für Ihren Neubau mitfinanzieren. Oder: Sie möchten den Kaufpreis und bei Bedarf auch die Modernisierung der erworbenen Immobilie mitfinanzieren. Nicht geeignet für: Familien mit Einkünften über 200 TEUR bzw. 100 TEUR bei Alleinerziehenden UNSERE FÖRDERUNG Förderdarlehen mit Zinsvergünstigung Kredithöhe: 15 TEUR bis 50 TEUR Laufzeit: 25 Jahre Tilgungsfreie Anlaufjahre: 1 bis 3 Sollzinsvergünstigung und -bindung: 10 Jahre Aktuelle Zinsen und Konditionen unter: www.l-bank.de/wmk Antragstellung und Vertragsabschluss bei Ihrem Finanzierungspartner SO GEHT ES LOS Ansprechpartner ist Ihr Finanzierungspartner fragen Sie Ihren Kundenberater nach der L-Bank-Finanzierung Wohnen mit Kind. DAS KÖNNTE SIE NOCH INTERESSIEREN Für Neubauten: Energieeffizienzfinanzierung Bauen (L-Bank) Für Altbauten: Energieeffizienzfinanzierung Sanieren (L-Bank) Als Alternative: Eigentumsfinanzierung BW Z15 FRAGEN? Hotline Energiesparen Tel. 0711 122-2288 energiesparen@l-bank.de 07/16 energiesparen@l-bank.de Tel. 0711 122-2288 www.l-bank.de/wmk