Ordnungsgemäße Landwirtschaft und Wasserschutz

Ähnliche Dokumente
Praxisempfehlungen für Niedersächsische. Wasserbehörden. über Schutzbestimmungen in Wasserschutzgebieten (SchuVO)

Düngerechtliche Anforderungen an die Ausbringung von organischen Düngemitteln

Die gute fachliche Praxis. beim Einsatz von organischen Düngemitteln

Fachgespräch Umsetzung Wasserrahmenrichtlinie Stand und Perspektiven zum Düngerecht

Anforderungen an die Verwertung der organischen Dünger nach der Novelle der Düngeverordnung

Novelle der Düngeverordnung. unter dem Aspekt der organischen Düngung

Novellierung der. Düngeverordnung

Die Novelle der Düngeverordnung Auswirkungen auf die Landwirtschaft

Düngungsmanagement. Was ändert sich durch die neue Düngeverordnung? Stand des Verordnungsentwurfes: Änderungen jederzeit möglich

Umsetzung der Düngeverordnung

Ermittlung der notwendigen Lagerkapazität für flüssige Wirtschaftsdünger. T. Eiler, FB 3.12

Düngeverordnung. Hinweis: Informationen sind nicht rechtsverbindlich. Änderungen vorbehalten

Novellierung der Düngeverordnung

ALB-Fachtagung "Hilfestellung bei der Genehmigung von Biogasanlagen" Landwirtschaftszentrum Eichhof 09. Dezember 2009

Die neue Düngeverordnung

Aktueller Stand zur Novellierung der Düngeverordnung

Aktueller Stand zur Novellierung der Düngeverordnung

Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie

Was lange währt, wird endlich?

Düngeverordnung (Version RH Stand , keine Gewähr. Weitere Infos über LHH)

Cross Compliance und Fachrecht Anforderungen nach EU-Nitratrichtlinie Pirna, 24. Januar 2017

Novelle der Düngeverordnung - das wollen wir erreichen

Die neue Düngeverordnung

Aufgabe der Landwirtschaftsverwaltung bei der aktuellen Maßnahmenplanung

Workshop 1 Landwirtschaft und Wasser

Wie wirkt sich die Umsetzung der DüngeV auf die Anwendung von Gärprodukten aus?

Erhöhte Nitratwerte im Grundwasser Verbesserungsmöglichkeiten der UWB?

Rechtliche Grundlagen der neuen Düngeverordnung

Die neue Düngeverordnung

Neue Düngeverordnung. Was lange währt wird endlich

Anforderungen des Gewässerschutzes bei der Gülle-/ Gärrest-Düngung

WRRL - Beratungsgebiet Obere Aller rechts

Die neue Düngeverordnung

Sachstand zum Erlass Nitratbelastete Grundwassermessstellen. 3. Informationsveranstaltung Wasserschutz und Landwirtschaft

NÄHRSTOFFMANAGEMENT NACH NEUEM DÜNGERECHT. Düngerecht aktuelle rechtliche Vorgaben. Fachbereich Düngebehörde

Zur geplanten Novelle der Düngeverordnung

NÄHRSTOFFMANAGEMENT NACH NEUEM DÜNGERECHT. Düngerecht aktuelle rechtliche Vorgaben. Fachbereich Düngebehörde

Vereinfachte N-Düngebedarfsermittlung Spätsommer/Herbst 2017

Auswirkungen der neuen Düngeverordnung im Hopfen

Verordnung über die Festsetzung des Wasserschutzgebiets für die Wassergewinnungsanlage Hoopte der Wasserleitungsgenossenschaft eg im Landkreis Harburg

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode

Aus Aktuellem Anlass 10/17

Die Zukunft der Klärschlammverwertung in Niedersachsen: Aktueller Stand, Entwicklungen und Konsequenzen aus der Gesetzgebung

Novellen der Düngeverordnung: Was ist zu erwarten?

Die neue Düngeverordnung (Stand Oktober 2017)

Mit dem Inkrafttreten der novellierten DüV ergeben sich einige Änderungen, die den Nährstoffvergleich betreffen. Die wichtigsten sind dabei:

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ingolstadt. Düngebedarfsermittlung und Aufzeichnungen zur neuen Düngeverordnung

Aktueller Stand der Düngeverordnung

- Düngeverordnung (DüV) - Folie Nr. 2

2. Informationsveranstaltung für Wasserbehörden und Wasserversorgungsunternehmen Hannover am

V e r o r d n u n g. über die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für die Wassergewinnungsanlagen Hameln-Süd der GWS Stadtwerke Hameln GmbH

Stand der Novellierung der Düngeverordnung

Anlage 3 b (zu 3) - Regelungen für Niedersachsen (nur Zonen III A und III B)-

Wirtschaftsdüngermanagement

HESSISCHER BAUERNVERBAND e.v.

Grundwassermessnetze

Landwirt, der wichtigste Beruf auf der Erde. 20. Thüringer Rapstag in Pfiffelbach- Flüssige Wirtschaftsdünger mit Vizura effizienter nutzen

Erfassungsbogen nach Düngeverordnung zur Berechnung des Nährstoffvergleichs auf Basis einer FLÄCHENBILANZ. (Gesamtbetrieb)

Verordnung über die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für den Brunnen Riemsloh des Wasserwerkes der Stadt Melle - Wasserschutzgebiet Riemsloh

Auswirkungen des aktuellen Düngerechtes auf die Verwertung von Klärschlamm, Klärschlammkomposten und -erden

Hintergrund. Regelungen der geplanten Stoffstrombilanzverordnung Dr. Ute Schultheiß. BMEL, Ref. 511, Pflanzenbau, Grünland

6. Dialog Wasserrahmenrichtlinie, , Güstrow Wasserschutz - eine Aufgabe für Wasserversorger und Landwirte

Düngebedarfsermittlung und N-Düngung auf Ackerland im Herbst ab 2017

Novelle der Düngeverordnung und Konsequenzen für die Verwertung von Gärresten und Komposten

Dr. Jürgen Buchwald Staatssekretär im Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Kompost als Düngemittel auf landw.flächen

Düngevorausplanung. Beispiele der neuen Düngeverordnung ab dem Wirtschaftsjahr 2017/2018. Stand

V e r o r d n u n g. über die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für die Wassergewinnungsanlage Haarbach der GWS Stadtwerke Hameln GmbH


Neue Düngeverordnung (DüV) Auswirkungen für den Weinbau

Düngeverordnung Hinweise für Ökobetriebe

vom 26. Januar 1996 (Bundesgesetzblatt Teil I vom 6. Februar 1996, S. 118),zuletzt geändert durch Verordnung vom 14. Februar (BGBl I S.

Wie mache ich meinen Betrieb kontrollsicher? Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft 1

Erläuterungen zu den Formblättern Aufzeichnungspflicht gemäß SchuVO und Erhebungsbogen N und P

Düngebedarfsermittlung und N-Düngung auf Ackerland im Herbst ab 2018

Anwendung von organischen Düngern und organischen Reststoffen in der Landwirtschaft

Vorstellung Nährstoffbericht in Bezug auf Wirtschaftsdünger in Niedersachsen 2015/2016

Was bedeutet die neue Düngeverordnung für den Einsatz von Kompost und (Gärprodukten) in der Landwirtschaft

Novellierung der. Düngeverordnung

Erwin Mayer, Fachzentrum Agrarökologie

Aktueller Stand der Novellierung der Düngeverordnung Stand

Die Nährstoffsituation in Niedersachsen

Düngeverordnung Novelle 2015 Auszug

Düngeverordnung ackerbaulich lösbar?!

Wichtige Änderungen der Düngeverordnung. Stoffstrombilanzverordnung

aaackerbauforum 2012 in Düren

1. Intention / Notwendigkeit 2. Handlungsräume 3. Konzept WRRL 4. Konzept TWS 5. Gegenläufige Entwicklungen 6. Ausblick

Die neue Düngeverordnung unter besonderer Berücksichtigung organischer Düngemittel Stand

Bitte in Druckschrift ausfüllen! Name, Vorname bzw. Unternehmensbezeichnung (bei GbR Namen aller Gesellschafter)

Aktueller Stand der Düngeverordnung und Vorgaben für Pferdebetriebe und Vereine gemäß der Verbringungsverordnung

Überwachung von Wasserschutzgebieten in Baden-Württemberg

Bitte in Druckschrift ausfüllen! Name, Vorname bzw. Unternehmensbezeichnung (bei GbR Namen aller Gesellschafter) Str./Nr. PLZ, Ort. Tel.

Raps in Problem- und Sanierungsgebieten Kurzinformationen zur SchALVO vom 20. Feb. 2001

Außerbetrieblicher organischer Dünger

1.2 Düngen mit mineralischen. sonstigen organischen Stickstoffdüngern. 1.3 Lagern und Ausbringen

Transkript:

Ordnungsgemäße Landwirtschaft und Wasserschutz Anforderungen in Wasserschutzgebieten Ordnungswidrigkeiten Cross Compliance Rechtsfolgen Jelko Djuren, Fachinspektionsdienst ()

Rechtsvorschriften bei der Bewirtschaftung von Flächen in WSG 1. Düngeverordnung bundesweit gültig dient auch der Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie 170 kg N-Grenze, Sperrfristen Nähere Bestimmung der guten fachlichen Praxis, gleichzeitig Verminderung von stofflichen Risiken Verknüpfung mit der Düngemittelverordnung Dünger dürfen nur ausgebracht werden, wenn sie den Vorgaben der Düngemittelverordnung entsprechen

Rechtsvorschriften bei der Bewirtschaftung von Flächen in WSG 2. SchuVO gilt in festgesetzten WSG in Niedersachsen definiert über die gute fachliche Praxis hinausgehende Anforderungen nennt als Bewirtschaftungsziel eine abgestimmte Bewirtschaftung zur Minimierung von Stoffeinträgen in Gewässer. Hauptziel: Verminderung von Nitrateinträgen in das Grundwasser in einzelnen WSG können spezifische Schutzverordnungen gelten, diese gehen z. T. über die SchuVO-Anforderungen hinaus

Inhalte der SchuVO Aufzeichnungspflichten für Betriebe > 3 ha LF im WSG Einzelschlagbezogene Aufzeichnungen - Lage und Größe der Fläche - Fruchtfolge - Ansaatzeitpunkt - Datum, Art, Menge des Düngemitteleinsatzes - Datum, Art, Menge des Pflanzenschutzmitteleinsatzes - Ernteerträge - Weidetagebuch - Bodenuntersuchungsergebnisse

Inhalte der SchuVO Aufzeichnungspflichten Erstellung von Einzelschlagbilanzen - Nährstoffzufuhr minus Nährstoffabfuhr für N jährlich, für P 2 O 5 und K 2 O alle 3 Jahre - Nährstoffzufuhr anhand der Schlagkartei ermitteln - Nährstoffabfuhr anhand Messungen/Analysen oder Richtwerte der LWK Aufbewahrungspflicht für Schlagkartei und Bilanz: - über zwei Fruchtfolgen, mindestens aber 6 Jahre Adobe Acrobat 7.0 Document

N- und P-Saldo gemäß DüngeVO Ergebnisse der Einzelschlagsalden werden im Rahmen der SchuVO nicht bewertet. Seit Novellierung der DüVO im Jahr 2006 ist eine gesamtbetriebliche Saldierung bzgl. N und P für alle Betriebe vorgeschrieben Wenn Saldo auf Betriebsebene für N im Mittel der letzten 3 Jahre 2006-2008 kleiner 90 kg/ha N 2007-2009 kleiner 80 kg/ha N 2008-2010 kleiner 70 kg/ha N 2009-2011 und später kleiner 60 kg/ha N für P 2 O 5 im Mittel der letzten 6 Jahre kleiner 20 kg/ha P 2 O 5 wird angenommen, dass eine bedarfsgerechte Düngung erfolgt

Inhalte der SchuVO Nutzungsbeschränkungen Zone II Zone III, IIIA, IIIB Grünlandumbruch zur Nutzungsänderung absolutes Grünland fakultatives Grünland Genehmigungspflicht Grünlanderneuerung (mit Pflug) Genehmigungspflicht Genehmigungspflicht Umbruchlose Grünlanderneuerung Nicht beschränkt Nicht beschränkt

Inhalte der SchuVO Nutzungsbeschränkungen Zone II Zone III, IIIA, IIIB Rotations- und Dauerbrachen ohne gezielte Begrünung Umbruch von Dauerbrachen a) vom 1. Juli bis 31. Januar Ausnahme bei nachfolg. Winterraps b) in der übrigen Zeit ohne unverzüglich nachfolgende Bestellung vom 01. 10. bis 31. 01.

Inhalte der SchuVO Nutzungsbeschränkungen Zone II Zone III, IIIA, IIIB Kahlschlag von forstlich genutzten Flächen zur Umwandlung der Nutzungsart zu sonstigen Zwecken auf Flächen > 0,5 ha Genehmigungspflicht Genehmigungspflicht Aufbringen von mehr als 170 kg/ha N aus organischen Düngern pro Jahr auf Ackerbaulich oder gärtnerisch genutzten Böden

Inhalte der SchuVO Nutzungsbeschränkungen Düngung mit Gülle, Jauche, Silosickersaft und Geflügelkot Zone II Zone III, IIIA, IIIB auf Grünland vom 1. 10. 31. 01 in der übrigen Zeit auf unbestelltem Ackerland von der Ernte der letzten Hauptfrucht bis zum 28. Februar in der übrigen Zeit auf bestelltem Ackerland von der Ernte der letzten Hauptfrucht bis 31. Januar Ausnahme: bei Zwfrucht oder WRaps- Anbau bis zum 15. September In der übrigen Zeit - wenn nicht unverzüglich bestellt wird - -

Inhalte der SchuVO Nutzungsbeschränkungen Zone II Zone III, IIIA, IIIB Düngung mit Kompost Auf LF vom 01. 10. bis 31. 12. In der übrigen Zeit Auf forstw. Böden Genehmigungspflicht Düngung mit Klärschlamm < 30 % TS > 30 % TS Wie bei Gülle Wie bei Kompost Düngung mit Reststoffen aus der Verarbeitung nicht landw. Erzeugnisse

Inhalte der SchuVO Nutzungsbeschränkungen Zone II Zone III, IIIA, IIIB Bau und Betrieb von Erdbecken zur Lagerung flüssiger Wirtschaftsdünger Gewinnung von Bodenschätzen mit Freilegung des Grundwassers Genehmigungspflicht

Verstöße gegen die SchuVO ordnungswidrig handelt, wer - einer Nutzungsbeschränkung zuwiderhandelt - die Schlagkarteien nicht oder nicht vollständig führt - die Einzelschlagbilanzen nicht erstellt - die Aufzeichnungen nicht 6 Jahre aufbewahrt Zuständigkeit bei den unteren Wasserbehörden (Landkreise) Bei festgestellten Verstößen kann der Landkreis ein Ordnungswidrigkeitenverfahren einleiten Verwarnungs- oder Bußgeld möglich

Verstöße gegen die SchuVO Cross Compliance-Relevanz: - nein, keiner der genannten Verstöße gegen die SchuVO führt zu Kürzungen der Betriebsprämie Grund: bei der SchuVO handelt sich nicht um die Umsetzung einer EU-Richtlinien sondern um nationales Recht

Verstöße gegen die SchuVO Bei Cross Compliance-relevanten Verstößen gegen die Düngeverordnung können die Regelkürzungssätze jedoch erhöht werden, wenn der Verstoß im WSG begangen wurde, z. B. bei Gülleausbringung im Herbst ohne Nachbau Ausbringung in der Sperrfrist Überschreitung der 170 kg N-Grenze Zudem kann die Tatsache, dass der Verstoß im WSG begangen wurde, bei der Bemessung der Geldbuße erschwerend berücksichtigt werden

Novellierung der SchuVO, Diskussionsstand Verabschiedung im Laufe des Jahres 2009 zu erwarten Anpassung an die DüngeVO Schlagkartei bleibt, aber auf die Einzelschlag-Bilanzierung wird verzichtet e/einschränkungen für Gülle/Jauche sollen auch für Gärreste gelten Ausbringungsverbot für Klärschlamm geplant

Danke für die Aufmerksamkeit