Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 7434 24. 09. 2015 Antrag der Abg. Karl Klein u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Integration Medizinische Versorgung von Flüchtlingen/Asylbewerbern sowie Situation in Patrick Henry Village (PHV) Heidelberg Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. auf welche Erkrankungen und meldepflichtigen Infektionskrankheiten ankommende Flüchtlinge/Asylbewerber derzeit ärztlich untersucht werden; 2. ob es zutreffend ist, dass medizinische Erstuntersuchungen von Flüchtlingen/ Asylbewerbern, die zwingend in den ersten Tagen stattfinden müssen, tatsächlich oftmals erst nach Wochen durchgeführt werden; 3. welche Befunde, detailliert aufgeschlüsselt nach Landkreis und meldepflichtigen Erkrankungen, im Jahr 2014 und im laufenden Jahr 2015 mit Blick auf die Flüchtlinge/Asylbewerber bisher dokumentiert wurden; 4. in welchen Krankenhäusern/Kliniken in Baden-Württemberg Flüchtlinge/Asylbewerber, die von einer meldepflichtigen Erkrankung betroffen sind, medizinisch versorgt werden; 5. wie viele Flüchtlinge/Asylbewerber sich diesbezüglich im Jahr 2014 und im laufenden Jahr 2015 in entsprechender klinischer ambulanter und/oder stationärer Behandlung in Baden-Württemberg befanden; 6. wie sie gewährleisten will, dass in der ehemaligen US-Siedlung Patrick-Henry- Village (PHV) in Heidelberg, das von ihr als Aufnahmezentrum für die meisten Flüchtlinge im Land vorgesehen ist, die medizinische Untersuchung unverzüglich stattfindet und schnellstmöglich die Ergebnisse der Untersuchung vorliegen; 7. ob es den Flüchtlingen/Asylbewerbern gestattet ist, bereits vor dem Vorliegen der jeweiligen medizinischen Untersuchungsergebnisse das PHV zu verlassen; Eingegangen: 24. 09. 2015 / Ausgegeben: 11. 11. 2015 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen Der Blaue Engel. 1
8. ob alle Flüchtlinge/Asylbewerber, auch die nachweislich mit einer ansteckenden Krankheit Infizierten, das PHV nach spätestens 14 Tagen verlassen sowie wo und wie die weitere medizinische Versorgung gewährleistet wird; 9. auf welche Weise und in welchem Umfang bisher die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer über mögliche gesundheitliche Risiken ihres Einsatzes aufgeklärt bzw. konkrete Schutzmaßnahmen für diesen Personenkreis ergriffen wurden; 10. wie sie gewährleisten will, dass wie von ihr geplant in PHV pro Tag rund 600 Registrierungen sowie medizinische Untersuchungen vorgenommen werden und die durchschnittliche Verweildauer zwei bis fünf Tage betragen soll. 24. 09. 2015 Klein, Wacker, Brunnemer, Stratthaus, Raab, Dr. Löffler CDU Begründung Der Antrag soll unter anderem klären, wie Asylbewerber/Flüchtlinge medizinisch versorgt werden, ob es hierbei zu Engpässen kam/kommt und inwieweit und auf welche Weise die zahlreichen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer, die selbstlos anpacken und unermüdlich arbeiten, vor gesundheitlichen Risiken geschützt werden. Ferner geht es auch konkret um die Situation in Patrick Henry Village (PHV) Heidelberg, das die grün-rote Landesregierung als zentrale Erstaufnahmestelle für Baden-Württemberg ausgewählt hat. Hier sollen rund 75 Prozent der neu ankommenden Flüchtlinge registriert und medizinisch untersucht werden. Nach dem Plan der grün-roten Landesregierung soll die durchschnittliche Verweildauer in PHV zwei bis fünf Tage betragen. Klärungsbedürftig ist, wie die Landesregierung dies gewährleisten möchte. Stellungnahme*) Mit Schreiben vom 3. November 2015 Nr. 2-0141.5/15/7434 nimmt das Ministerium für Integration im Einvernehmen mit dem Innenministerium sowie dem Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. auf welche Erkrankungen und meldepflichtigen Infektionskrankheiten ankommende Flüchtlinge/Asylbewerber derzeit ärztlich untersucht werden; Zu 1.: Die Gesundheitsuntersuchung, die Flüchtlinge/Asylsuchende nach 62 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) in Verbindung mit 36 Infektionsschutzgesetz (IfSG) zu dulden haben, umfasst die in Ziffer 1.2 der Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums zum Vollzug des 62 des AsylVfG vom 29. Mai 2007 (GABI. 2007, S. 434; VwV zu 62 AsylVfG) genannten Untersuchungen. Hierzu gehören stets *) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt. 2
eine allgemeine, orientierende körperliche Untersuchung ( Inaugenscheinnahme ) sowie eine Untersuchung auf eine behandlungsbedürftige Tuberkulose der Atmungsorgane in Form einer Röntgenaufnahme. Hinzu kommen für einzelne Personengruppen bestimmter Herkunftsländer bzw. Kinder und Jugendliche Untersuchungen auf Parasitosen, Blutuntersuchung auf Hepatitis B oder Untersuchungen auf Lues-Antikörper, soweit epidemiologische Erkenntnisse dies anzeigen. Der Umfang der Untersuchungen richtet sich dabei nach dem aktuellen epidemiologischen Kenntnisstand über die Häufigkeit einer Krankheit in den jeweiligen Herkunftsländern sowie die Übertragungsgefahr. Über relevante Erkenntnisse zur epidemiologischen Situation informiert das Landesgesundheitsamt die Gesundheitsämter. Die Verwaltungsvorschrift zum Vollzug des 62 AsylVfG ist zum 31. Dezember 2014 formal durch Zeitablauf außer Kraft getreten. Bis zum Inkrafttreten der Neufassung bleiben die inhaltlichen Vorgaben der Verwaltungsvorschrift innerbehördlich verbindliche Grundlage für die Durchführung der Gesundheitsuntersuchung nach 62 AsylVfG. 2. ob es zutreffend ist, dass medizinische Erstuntersuchungen von Flüchtlingen/ Asylbewerbern, die zwingend in den ersten Tagen stattfinden müssen, tatsächlich oftmals erst nach Wochen durchgeführt werden; Zu 2.: Die Gesundheitsuntersuchung nach 62 AsylVfG schließt sich an die Registrierung der Flüchtlinge/Asylsuchenden an. Aufgrund der deutlich angestiegenen Zahl an Flüchtlingen bestehen an einigen Standorten von Erstaufnahmeeinrichtungen bei der Durchführung der Gesundheitsuntersuchung Wartezeiten, die jedoch durch den Einsatz zusätzlichen ärztlichen und nichtärztlichen Personals der Gesundheitsämter möglichst rasch abgebaut werden. Im Zentralen Registrierungszentrum in Heidelberg sollen alle Verfahrensschritte, also auch die Gesundheitsuntersuchung, in einem Zug durchgeführt werden. 3. welche Befunde, detailliert aufgeschlüsselt nach Landkreis und meldepflichtigen Erkrankungen, im Jahr 2014 und im laufenden Jahr 2015 mit Blick auf die Flüchtlinge/Asylbewerber bisher dokumentiert wurden; Zu 3.: Der Status als Flüchtling oder Asylbewerberin bzw. Asylbewerber zählt nicht zu den nach 9 und 10 Infektionsschutzgesetz (IfSG) meldepflichtigen Angaben. Insofern liegen keine entsprechenden Daten zu meldepflichtigen Erkrankungen vor. Um in der aktuellen Situation die Infektionswege und Infektionsrisiken besser einschätzen zu können, hat das Robert-Koch-Institut mit Schreiben vom 25. September 2015 veranlasst, dass auf Grundlage des 11 Abs. 1 Nr. 6 IfSG bei Asylsuchenden zusätzliche Angaben erfasst und übermittelt werden. Aufgrund der Kürze der seither verstrichenen Zeit liegen auf dieser Basis noch keine aussagekräftigen Daten auf Landesebene vor. 4. in welchen Krankenhäusern/Kliniken in Baden-Württemberg Flüchtlinge/Asylbewerber, die von einer meldepflichtigen Erkrankung betroffen sind, medizinisch versorgt werden; Zu 4.: Asylbewerberinnen und -bewerber, die von einer meldepflichtigen Erkrankung betroffen und daraufhin stationär behandlungsbedürftig sind, werden im nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus medizinisch versorgt. 3
5. wie viele Flüchtlinge/Asylbewerber sich diesbezüglich im Jahr 2014 und im laufenden Jahr 2015 in entsprechender klinischer ambulanter und/oder stationärer Behandlung in Baden-Württemberg befanden; Zu 5.: Der Landesregierung liegen hierzu keine Angaben vor. Eine statistische Erfassung dieser Fälle erfolgt nicht. 6. wie sie gewährleisten will, dass in der ehemaligen US-Siedlung Patrick-Henry- Village (PHV) in Heidelberg, das von ihr als Aufnahmezentrum für die meisten Flüchtlinge im Land vorgesehen ist, die medizinische Untersuchung unverzüglich stattfindet und schnellstmöglich die Ergebnisse der Untersuchung vorliegen; Zu 6.: Es werden derzeit die erforderlichen baulichen, organisatorischen und personellen Voraussetzungen für den reibungslosen Betrieb des Gesundheitsbereichs des Aufnahmezentrums geschaffen. Dort werden die Bereiche ärztliche Inaugenscheinnahme, Röntgen und Erstellung der Gesundheitszeugnisse an einem Standort konzentriert. Zusätzlich wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. 7. ob es den Flüchtlingen/Asylbewerbern gestattet ist, bereits vor dem Vorliegen der jeweiligen medizinischen Untersuchungsergebnisse das PHV zu verlassen; Zu 7.: Wie in jeder anderen Erstaufnahmeeinrichtung des Landes ist es auch den Flüchtlingen im PHV gestattet, das Gelände zu verlassen. 8. ob alle Flüchtlinge/Asylbewerber, auch die nachweislich mit einer ansteckenden Krankheit Infizierten, das PHV nach spätestens 14 Tagen verlassen sowie wo und wie die weitere medizinische Versorgung gewährleistet wird; Zu 8.: Werden direkt bei der Gesundheitsuntersuchung behandlungsbedürftige Erkrankungen festgestellt, werden betroffene Flüchtlinge/Asylsuchende der erforderlichen medizinischen Versorgung zugeführt. Sofern medizinisch indiziert, wird er/ sie in einem geeigneten Krankenhaus stationär aufgenommen oder im PHV isoliert untergebracht. Durch das Universitätsklinikum Heidelberg, das zu den größten und renommiertesten medizinischen Zentren Deutschlands zählt, sind in Heidelberg sehr gute Voraussetzungen für die umfassende medizinische Versorgung erkrankter Flüchtlinge/Asylsuchender gegeben. Daneben wird die Uniklinik auf dem Gelände des PHV fachärztliche Sprechstunden anbieten, die das medizinische Angebot zusätzlich erweitern. 9. auf welche Weise und in welchem Umfang bisher die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer über mögliche gesundheitliche Risiken ihres Einsatzes aufgeklärt bzw. konkrete Schutzmaßnahmen für diesen Personenkreis ergriffen wurden; Zu 9.: Die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer werden durch das DRK Heidelberg über mögliche Erkrankungen im Kontakt mit den Flüchtlingen informiert. Gleichzeitig findet eine Schulung nach den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zur Händedesinfektion statt. Diese Schulung wird in regelmäßigen Abständen auch neuen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern angeboten. Ihnen werden während ihrer Tätigkeit Desinfektionsmittel und Einmalhandschuhe bereitgestellt. Eine explizite Impfempfehlung wird nicht ausgesprochen, da hier auf die Eigenverantwortung der Helferinnen und Helfer Wert gelegt wird. Der Impfschutz obliegt jeder Person selbst. 4 Die unabhängige Sozial- und Verfahrensberatung empfiehlt den Ehrenamtlichen ebenfalls, den Impfschutz zu überprüfen und stellt Desinfektionsmöglichkeiten für
die Hände zur Verfügung. Darüber hinaus steht ein Merkblatt des Landesgesundheitsamtes zu Infektionsrisiken beim Kontakt mit Flüchtlingen zur Verfügung, das über gesundheitliche Risiken aufklärt und Verhaltensempfehlungen für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der unteren Aufnahmebehörden sowie alle ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer liefert. 10. wie sie gewährleisten will, dass wie von ihr geplant im PHV pro Tag rund 600 Registrierungen sowie medizinische Untersuchungen vorgenommen werden und die durchschnittliche Verweildauer zwei bis fünf Tage betragen soll. Zu 10.: Die Projektgruppe PHV schafft in Zusammenarbeit mit allen Projektbeteiligten, d. h. dem Regierungspräsidium Karlsruhe, Vermögen und Bau, der Polizei, dem Gesundheitsamt, dem Universitätsklinikum Heidelberg, der Bundeswehr und der Betreiberfirma EHC, die erforderlichen baulichen, organisatorischen und personellen Voraussetzungen, um das gesteckte Ziel zu erreichen. Für die Gesundheitsuntersuchung werden z. B. sechs Untersuchungsräume für die Inaugenscheinnahme zur Verfügung gestellt. So kann die Kapazität von 600 Inaugenscheinnahmen täglich bewältigt werden. Bis alle Personalstellen im Gesundheitsamt Rhein-Neckar-Kreis besetzt werden, wird das Gesundheitsamt durch Ärzte des Universitätsklinikums Heidelberg unterstützt. Für die Röntgenuntersuchung werden vier Röntgengeräte installiert. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 6. verwiesen. Zur Erreichung des Projektziels von 600 Registrierungen und medizinischen Untersuchungen sind die erforderlichen organisatorischen Abläufe hinsichtlich ihrer Zeitbedarfe optimiert worden. Öney Ministerin für Integration 5