Leistungsmessung- und Leistungsbeurteilung Novellierung 2010/11 Beratung in GLK v. 25.11.2010 und 20.01.2011 / Schulkonferenz v. 26.01.2011 Beschluss der GLK v. 20.01.2011 / Beschluss der Schulkonferenz v. 26.01.2011 1. Grundsätze In den Leitgedanken zum Kompetenzerwerb für das Fach Deutsch im Bildungsplan für die Grundschule 2004 ist verankert, dass Lernbeobachtung, Dokumentation der Lernentwicklung und eine Kultur der Wertschätzung, Rückmeldung und differenzierte Bewertungsformen für die schulische Entwicklung eines Kindes von Bedeutung sind. Aufgabe der Lehrkräfte ist es, die Lernmotivation der Kinder zu unterstützen und das Selbstvertrauen in die eigene Leistung, die Lernfreude und das Selbstwertgefühl der Kinder zu stärken. In diesem Gesamtkontext steht auch die Leistungsbewertung und Notengebung. Kinder werden schrittweise von einer verbalen Beschreibung ihrer individuellen Entwicklung im Verhalten, Arbeiten und Lernen im Schulbericht bis zum Ende von Klasse 2 zu den ersten Noten in den Fächern Deutsch und Mathematik geführt. Für Klasse 2 bestimmt 1 Absatz 3 der Verordnung des Kultusministeriums über die Schülerbeurteilung in Grund- und Sonderschulen, dass die vom Schüler im Unterricht und als Hausaufgabe gefertigten schriftlichen und praktischen Arbeiten sowie seine mündlichen Äußerungen sorgfältig beobachtet werden. Im zweiten Schulhalbjahr der Klasse 2 wird gem. 3 Abs. 1 dieser Verordnung im Fächerverbund Mensch-Natur- Kultur eine Projektpräsentation durchgeführt. Die vor allem im zweiten Halbjahr der Klasse 2 durchgeführten, in der Regel kurzen, schriftliche Arbeiten sollen den Lehrkräften Einblick in den Lernstand und die individuelle Lernentwicklung von Kindern geben, auch als Basis für Fördermaßnahmen und die Unterrichtsgestaltung. Weiter verfolgen sie die Zielrichtung, die Schülerinnen und Schüler behutsam an die ab Klasse 3 vorgeschriebenen schriftlichen Arbeiten und deren Benotung heranzuführen. Ob die Schule entsprechende in Klasse 2 angefertigte schriftliche Arbeiten generell oder partiell mit einer Note, einem Kurzkommentar, einem Punktesystem oder einem den Kindern bekannten Symbol versieht, entscheidet die Grundschule in eigener pädagogischer Verantwortung. Konkret erfolgt dies nach 47 Abs. 4 Nr. 1 a) SchG i. V. m. 2 Abs. 1 Nr. 4 KonfO durch Beschluss der Gesamtlehrerkonferenz unter Anhörung der Schulkonferenz. Es wäre allerdings der pädagogischen Zielrichtung der genannten Regelung nicht entsprechend, wenn eine Schülerarbeit in Klasse 2 ausschließlich mit einer Note versehen würde. 2. Schwierigkeiten bei der Leistungsbeurteilung Vorurteile beeinflussen die Benotung. Bei Schülern, die für gut gehalten werden, werden bis zu 50% der Fehler übersehen. Noten können gar nicht messen, was sie zu messen vorgeben, (z. B.: Persönlicher Lernzuwachs) Schlechte Schüler werden entmutigt oder sogar gehemmt. Durch die Leistungsbeurteilung wird eine Rangordnung erstellt. Schüler lernen für die Noten und vergessen nachher alles wieder. In mehreren Untersuchungen wurde nachgewiesen, dass die Beurteilung von gleichen Aufsätzen von 1 bis 6 reicht. Leistungsmessung- und Leistungsbeurteilung - Seite 1
3. Ein Pädagogischer Leistungsbegriff bedeutet: dem Bedürfnis der Schüler nach Anerkennung, Akzeptierung und Identität entsprechen, Schüler Verantwortung und Bewährungsmöglichkeiten geben. dem Unterricht und der Leistung einen einsehbaren Sinn geben. Einbeziehung praktischer und sinnlicher Erfahrungen. Einbeziehung der Erfahrungen und Bedürfnisse der Schüler. Orientierung am individuellen Lern- und Entwicklungsprozess, an der sozialen Dimension des Lernens und Leistens, am Grundsatz der Ermutigung Beurteilen im Deutschunterricht bedeutet nicht nur die Feststellung der fachlichen Kompetenz und der Leistungsvergleich innerhalb der Lerngruppe. Ebenso wichtig ist die Beurteilung der individuellen Lernentwicklung. 4. Umsetzung - Allgemein 4.1 Fremdsprache Für die Fremdsprache in der Grundschule gilt die Regelung in 2 Abs. 4 der Verordnung über die Schülerbeurteilung in Grund- und Sonderschulen. Sie legt ausdrücklich fest, dass in den Klassen 3 und 4 im Fremdsprachenunterricht keine schriftlichen Arbeiten wie Vokabeltests, Diktate und Übersetzungen (im Sinne von Prüfungssituationen) gefertigt und zur Notengebung herangezogen werden dürfen. Das schließt aber nicht aus, dass die Kinder mit dem 3. Schuljahr behutsam an das Schreiben in der Fremdsprache herangeführt werden. 4.2 Projektpräsentation Für jede Schülerin und jeden Schüler ist mindestens eine Projektpräsentation am Ende der Eingangsstufe und im ersten Halbjahr des 4. Schuljahres verbindlich. Dazu sind vielfältige Darstellungsformen möglich wie Lerntagebuch, mündliche Berichte, darstellendes Spiel, Ausstellungen und Aufführungen. Regelmäßige Lernstandsdiagnosen und kontinuierliche Beobachtung der Kinder zum Beispiel mit Hilfe von Beobachtungsbögen und die verbale Beschreibung der Kompetenzen stärkt die differenzierte Schülerbeurteilung ebenso wie die Analyse von Unterrichtseinheiten und führt bei regelmäßiger Durchführung zu Qualitätssicherung des Unterrichts. Im Deutschunterricht ist am Ende von Klasse 2 und 4 mindestens eine verbindliche Buchpräsentation vorgesehen, die in die Deutschnote einfließt. 4.3 Mensch, Natur und Kultur - MNK Die Leistungen im Fächerverbund "Mensch, Natur und Kultur" werden im Schulbericht der Klassenstufe 1 und 2 verbal beschrieben. Im 3. und 4. Schuljahr wird eine Ziffernnote erteilt, die bei Bedarf verbal ergänzt wird. 4.4 Die Gewichtung der einzelnen Unterrichtsanteile liegt in der Verantwortung der einzelnen Lehrkräfte. (Siehe Anhang Bewertung mündlicher Leistungen;Notenbildungsverordnung 7) Leistungsmessung- und Leistungsbeurteilung - Seite 2
5. Umsetzung in den Fächern und Fächerverbünden 5.1. Klasse 2 Durchführung des Elterngesprächs am Ende des 1. Schulhalbjahres. Im 2. Schulhalbjahr geben kurze, schriftliche Arbeiten den Lehrkräften Einblick in den Lernstand und die individuelle Lernentwicklung der Kinder und dienen auch als Basis für Fördermaßnahmen und die Unterrichtsgestaltung. Weiter verfolgen sie die Zielrichtung, die Schülerinnen und Schüler behutsam an die ab Klasse 3 vorgeschriebenen schriftlichen Arbeiten und deren Benotung heranzuführen. Die Arbeiten können nach Ermessen der Lehrkraft neben einem schriftlichen Kurzkommentar auch mit einer Note versehen werden. Dabei ist auf die individuelle pädagogische Auswirkung Rücksicht zu nehmen, so dass Lernfreude und Lernmotivation unterstützt werden. Schriftliche Arbeiten In Klasse 2 sollen im 2. Halbjahr in Deutsch* und Mathematik je 4 kurze, schriftliche Arbeiten unterschiedlicher Art durchgeführt werden. Zur Hinführung auf die vorgeschriebene Jahresendnote sollen diese Arbeiten mit einer Verbalnote und einer Kommentierung versehen werden. Konkret erfolgt dies nach 47 Abs. 4 Nr. 1 a) SchG *Notenschlüssel für RS wie in Klasse ¾ Im Fächerverbund Mensch-Natur-Kultur wird eine Projektpräsentation durchgeführt. 5.2 Klasse 3/4 5.2.1 Deutsch Verbindlich durchzuführen sind 10 schriftliche Arbeiten, davon 5 Aufsätze im gesamten Schuljahr. Es werden Noten erteilt, die durch eine verbale Würdigung ergänzt werden können. Die Benotung erfolgt nach linearem Notenschlüssel. Die Maßnahmen zur Leistungsmessung- und Leistungsbeurteilung sollen in der jeweiligen Klassenstufe gemeinsam geplant und umgesetzt werden. Anzahl und Art der schriftlichen Arbeiten in Deutsch Klasse 3/4: Drei schriftliche Arbeiten zur Überprüfung der RS-Leistung Umfang ab 2. Halbjahr Klasse 3 bis zu 80 Wörter aus dem Grundwortschatz. Umfang ab 2. Halbjahr Klasse 4 bis zu 110 Wörter aus dem Grundwortschatz. Eine Absprache ist auf der jeweiligen Klassenstufe notwendig. Alternativ auch Abschrift nach Zeit, Silben zählen, möglich. Leistungsmessung- und Leistungsbeurteilung - Seite 3
Fünf Aufsätze nach folgenden Bewertungsgrundsätzen: Ist das Thema im Wesentlichen erfasst, die Ausführung aber einförmig und phantasiearm und der Wortschatz gering, so ist die Note ausreichend (4) zu geben. Wird das Thema erfasst, das Erlebnis in klaren, einfachen Sätzen folgerichtig dargestellt, so ist die Note befriedigend (3) zu geben. Bei guter Satzbildung und bei lebendiger, anschaulicher Darstellung erhöht sich die Note auf gut (2). Gute Arbeiten mit besonders reichen Beobachtungen und Einfällen werden mit der Note sehr gut (1) bewertet. Aufsätze, die ohne inhaltlichen Zusammenhang sowie schwerfällig und dürftig im Ausdruck sind, werden mit der Note mangelhaft (5) bewertet. Der Aufsatz kann auch mit Zwischennoten bewertet werden. Rechtschreib- und Satzzeichenfehler bleiben bei der Bewertung des Aufsatzes unberücksichtigt. Es ist jedoch eine allgemeine Bemerkung über die Rechtschreibfehler anzufügen. Weitere Möglichkeiten der Leistungsmessung Texte verstehen Grammatiktest Lautes Lesen (Siehe Raster) Präsentation (Siehe Raster) Mündliche Noten regelmäßige Dokumentation (Siehe Anhang) Die Benotung erfolgt nach linearem Punkteschlüssel. Verbale Kurzkommentare geben Aufschluss über die erbrachte Leistung. Beurteilungsraster für das Vorlesen Leistungsmessung- und Leistungsbeurteilung - Seite 4
Beurteilungsraster für die Präsentation: 5.2.2 Mathematik Verbindlich sind jeweils 8 schriftliche Arbeiten in den Klassen 3 und 4. Der Aufbau der schriftlichen Arbeiten umfasst: 3-4 Aufgaben, die reine Rechenfähigkeit überprüfen Wiederkehrendes Aufgreifen früherer Aufgabenformen Aufgaben, die die Rechenfähigkeit in Verbindung mit Größen überprüfen eine einfache Sachaufgabe Aufgaben, die die Fähigkeit zum kombinatorischen Denken abfragt mehrschrittige Sachaufgaben Komplexe Sachaufgaben oder Aufgaben, die ein hohes Maß an Denkfähigkeit erfordern Aufgaben zur Geometrie Die Benotung erfolgt nach linearem Punkteschlüssel. Verbale Kurzkommentare können weiteren Aufschluss über die erbrachte Leistung geben. Die Mündliche Leistung wird regelmäßig dokumentiert. (Siehe Anhang) 6. Anhang: Noten-VO 7; Aufnahmeverfahren/Grundschulempfehlung Leistungsmessung- und Leistungsbeurteilung - Seite 5