Arbeitsprozesse und Kompetenzen HF Pflege im Überblick

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Transkript:

Arbeitsprozesse und Kompetenzen HF Pflege im Überblick Die Erreichung der Kompetenzen wird anhand der Bewältigung von Situationen gemessen, die dem Ausbildungsjahr und -stand der Auszubildenden entsprechen. Pflegeprozess 1. Datensammlung und Pflegeanamnese Die dipl. Pflegefachperson HF führt ein Assessment und wenn nötig Re-Assessments durch. Im (Re-)Assessment erfasst und beurteilt sie die aktuelle körperliche, kognitive, psychische und soziale Situation, die Biografie und die Krankengeschichte der Patientinnen/ Patienten. Sie schätzt deren Pflegebedarf, Bedürfnisse und Ressourcen ein. 1.1.1 Die Auszubildende nimmt die Einschätzung der Pflegesituationen mittels standardisierter Instrumente entsprechend der ihr übertragenen Verantwortung vor. Sie gestaltet die Pflege so, dass die Wertehaltung, die Rechte und die Interessen der Patientinnen/Patienten berücksichtigt werden 1.1.2 Die Auszubildende nimmt die klinische Beurteilung vor und trifft die ihr zustehenden Entscheidungen. Sie gestaltet die Pflege so, dass die Wertehaltung, die Rechte und die Interessen der Patientinnen/Patienten berücksichtigt werden. 1.1.3 Die Auszubildende nimmt die klinische Beurteilung vor und trifft die ihr zustehenden Entscheidungen. Sie gestaltet die Pflege so, dass die Wertehaltung, die Rechte und die Interessen der Patientinnen/Patienten berücksichtigt werden 1.2.1 Die Auszubildende erfasst belastende Situationen u./od. Situationen von Selbst- und Fremdgefährdung. Beobachtungen leitet sie weiter. 1.2.2 Die Auszubildende erkennt Krisen und Situationen von Selbst- und Fremdgefährdung, beurteilt sie und schlägt Massnahmen vor. 1.2.3 Die Auszubildende erkennt Krisen und Situationen von Selbst- und Fremdgefährdung, beurteilt sie und leitet die relevanten Massnahmen ein. 2. Pflegediagnose und Pflegeplanung Die dipl. Pflegefachperson HF identifiziert und beurteilt die aktuellen und potenziellen Gesundheitsprobleme sowie die Ressourcen der Patientinnen/Patienten. Sie stellt die Pflegediagnosen. Sie setzt zusammen mit den Patientinnen/ Patienten und/oder den Angehörigen Ziele und plant die Pflege. 2.1.1 Die Auszubildende schlägt Pflegediagnosen vor und plant spezifische Massnahmen, um Gesundheitsprobleme effizient anzugehen. Sie wendet dazu hausinterne Konzepte, Methoden und Modelle an. 2.1.2 Die Auszubildende stellt die Pflegediagnosen und plant spezifische Massnahmen, um Gesundheitsprobleme, aktuelle Krisensituationen und Konflikte anzugehen. Sie wendet dazu hausinterne Konzepte, Methoden und Modelle an. 2.1.3 Die Auszubildende stellt die Pflegediagnosen und plant spezifische Massnahmen, um Gesundheitsprobleme, Krisensituationen und Konflikte effizient anzugehen. Sie wendet dazu relevante Konzepte, Methoden und Modelle an. 2.2.1 Die Auszubildende erfasst gemeinsam mit Patientinnen/Patienten Ressourcen, die in der Pflege zur Vorbeugung und Bewältigung von Problemen eingesetzt werden können. 2.2.2 Die Auszubildende definiert gemeinsam mit Patientinnen/Patienten Ressourcen, die in der Pflege zur Vorbeugung und Bewältigung von Problemen eingesetzt werden können. 2.2.3 Die Auszubildende definiert gemeinsam mit Patientinnen/Patienten Ressourcen, die in der Pflege zur Vorbeugung und Bewältigung von Problemen eingesetzt werden können.. Im Sinne der besseren Lesbarkeit wird die weibliche Form verwendet 1

3. Pflegeintervention Die dipl. Pflegefachperson HF organisiert pflegerische Interventionen, führt sie durch und überwacht sie auf der Basis von wissenschaftlichen Erkenntnissen und mit Hilfe evidenzbasierter Kriterien. 3.1.1 Die Auszubildende unterstützt die Patientinnen/Patienten im Erhalten der bestmöglichen Lebensqualität. Sie unterstützt sie in ihrer Selbstständigkeit und Unabhängigkeit. Sie berücksichtigt Möglichkeiten, um sie in Entscheidungsprozesse mit einbeziehen zu können. 3.1.2 Die Auszubildende unterstützt die Patientinnen/Patienten im Erreichen und Erhalten der bestmöglichen Lebensqualität. Sie unterstützt sie in ihrer Selbstständigkeit und Unabhängigkeit. Sie nutzt Bedingungen, um sie in Entscheidungsprozesse mit einbeziehen zu können. 3.1.3 Die Auszubildende unterstützt die Patientinnen/Patienten im Erreichen und Erhalten der bestmöglichen Lebensqualität. Sie unterstützt sie in ihrer Selbstständigkeit und Unabhängigkeit. Sie schafft Bedingungen, um sie in Entscheidungsprozesse mit einbeziehen zu können. 3.2.1 Die Auszubildende wählt im Rahmen der ihr übertragenen Verantwortung adäquate Methoden, Massnahmen und Techniken aus. Sie setzt diese korrekt ein und führt die Pflege fachgemäss durch. 3.3.1 Die Auszubildende gestaltet präventive und gesundheitsfördernde Massnahmen für sich selbst. Dazu fordert sie gegebenenfalls Unterstützung an. 3.4.1 Die Auszubildende beteiligt sich an Programmen zur Eingliederung und Wiedereingliederung gefährdeter oder kranker Menschen. 3.5.1 Die Auszubildende meistert vorhersehbare Situationen und arbeitet effizient mit Fachpersonen intra- und interprofessionell zusammen. 3.2.2 Die Auszubildende wählt im Rahmen der ihr übertragenen Verantwortung adäquate Methoden, Massnahmen und Techniken aus. Sie setzt diese korrekt ein und führt die Pflege fachgemäss durch. 3.3.2 Die Auszubildende gestaltet und fördert präventive und gesundheitsfördernde Massnahmen für sich selbst. Dazu fordert sie gegebenenfalls Unterstützung an. 3.4.2 Die Auszubildende beteiligt sich an Programmen zur Eingliederung und Wiedereingliederung gefährdeter oder kranker Menschen. Sie führt solche Programme selbstständig oder in intra- und/oder interprofessioneller Zusammenarbeit durch. 3.5.2 Die Auszubildende handelt adäquat auch in unvorhergesehenen Situationen. Sie arbeitet in komplexen Situationen effizient mit Fachpersonen intra- und interprofessionell zusammen 3.2.3 Die Auszubildende wählt im Rahmen der ihr übertragenen Verantwortung adäquate Methoden, Massnahmen und Techniken aus. Sie setzt diese korrekt ein und führt die Pflege fachgemäss durch. 3.3.3 Die Auszubildende gestaltet und fördert präventive und gesundheitsfördernde Massnahmen für sich selbst. Dazu fordert sie gegebenenfalls Unterstützung an. 3.4.3 Die Auszubildende beteiligt sich an Programmen zur Eingliederung und Wiedereingliederung gefährdeter oder kranker Menschen. Sie führt solche Programme selbstständig oder in intra- und/oder interprofessioneller Zusammenarbeit durch. 3.5.3 Die Auszubildende meistert auch unvorhergesehene und rasch wechselnde Situationen. Sie arbeitet in kritischen und komplexen Situationen effizient mit Fachpersonen intra- und interprofessionell zusammen. Im Sinne der besseren Lesbarkeit wird die weibliche Form verwendet 2

4.Pflegeergenisse und Pflegedokumentation Die dipl. Pflegefachperson HF überprüft im Sinne der Qualitätssicherung die Wirksamkeit der Pflege anhand der (Mess-) Ergebnisse. Sie beendet die Pflegeprozesse und gestaltet die Aus- und Übertritte. Sie dokumentiert wichtige Aspekte des Pflegeprozesses. 4.1.1 Die Auszubildende beurteilt konsequent die Wirkung und die Auswirkungen ihrer Pflegeinterventionen. 4.1.2 Die Auszubildende beurteilt konsequent die Wirkung und die Auswirkungen der Pflegeinterventionen. 4.1.3 Die Auszubildende beurteilt konsequent die Wirkung und die Auswirkungen der Pflegeinterventionen. 4.2.1 Die Auszubildende reflektiert Pflegesituationen systematisch anhand von hausinternen Qualitätsnormen / Standards. Sie überträgt die gewonnenen Erkenntnisse auf andere Arbeitsund Pflegesituationen 4.3.1 Die Auszubildende respektiert und reflektiert die rechtlichen und beruflichen Normen sowie die ethischen Grundsätze. 4.4.1 Die Auszubildende führt die Leistungserfassung vollständig für die von ihr ausgeführten Handlungen durch. 4.5.1 Die Auszubildende nutzt Fachliteratur und setzt Erkenntnisse im Berufsalltag um. 4.6.1 Die Auszubildende führt die Pflegedokumentation der Patientinnen/ Patienten im Rahmen der ihr übertragenen Verantwortung vollständig, korrekt und für das intraprofessionelle Team verständlich. 4.2.2 Die Auszubildende reflektiert Pflegesituationen systematisch anhand von relevanten Konzepten, Theorien und Modellen. Sie überträgt die gewonnenen Erkenntnisse auf andere Arbeits- und Pflegesituationen. 4.3.2 Die Auszubildende respektiert und reflektiert die rechtlichen und beruflichen Normen sowie die ethischen Grundsätze. Sie setzt sich mit ethischen Dilemmata auseinander und äussert ihre Meinung. 4.4.2 Die Auszubildende führt die Leistungserfassung vollständig für die von ihr ausgeführten Handlungen durch. Sie beteiligt sich am Erfassen von (Mess-) Ergebnissen innerhalb des Qualitätsmanagements. 4.5.2 Die Auszubildende zeigt möglichen Nutzen von vorgegebenen Forschungsergebnissen für den Berufsalltag auf. 4.6.2 Die Auszubildende führt die Pflegedokumentation der Patientinnen/ Patienten im Rahmen der ihr übertragenen Verantwortung vollständig, korrekt und für das intraprofessionelle Team verständlich. 4.2.3 Die Auszubildende reflektiert Pflegesituationen systematisch anhand von relevanten Konzepten, Theorien und Modellen. Sie überträgt die gewonnenen Erkenntnisse auf andere Arbeitsund Pflegesituationen. 4.3.3 Die Auszubildende respektiert und reflektiert die rechtlichen und beruflichen Normen sowie die ethischen Grundsätze. Sie setzt sich mit ethischen Dilemmata auseinander und bezieht Stellung. 4.4.3 Die Auszubildende setzt Methoden und Standards für die Leistungserfassung und Qualitätssicherung ein und beurteilt die (Mess-)Ergebnisse. Sie beteiligt sich an der Entwicklung von Methoden und Standards für die Leistungserfassung und Qualitätssicherung. 4.5.3 Die Auszubildende beschafft sich Forschungsergebnisse und setzt neue wissenschaftliche Erkenntnisse im Berufsalltag um. 4.6.3 Die Auszubildende führt die Pflegedokumentation der Patientinnen/ Patienten vollständig, korrekt und für das intraprofessionelle Team verständlich. Im Sinne der besseren Lesbarkeit wird die weibliche Form verwendet 3

Kommunikationsprozess 5. Kommunikation und Beziehungsgestaltung Die dipl. Pflegefachperson HF schafft und unterhält durch die Wahl geeigneter Kommunikationsmittel und -methoden eine empathische und vertrauensfördernde Beziehung mit Patientinnen/ Patienten und deren Angehörigen. 5.1.1 Die Auszubildende gestaltet die Kommunikation und die Beziehung so, dass sie der Situation angepasst ist. 5.2.1 Die Auszubildende setzt bestehende gesundheitsbezogene Lernprogramme adressatengerecht um. 5.1.2 Die Auszubildende gestaltet die Kommunikation und die Beziehung so, dass sie der Situation angepasst ist. Sie wählt die geeigneten Kommunikationsmittel und methoden um die Bedürfnisse, Ängste und psychische Stress- Phänomene der Patientinnen/Patienten und der Angehörigen zu erfassen. 5.2.2 Die Auszubildende adaptiert bestehende gesundheitsbezogene Lernprogramme adressatengerecht. Sie führt diese eigenständig oder in intra- und/oder interprofessioneller Zusammenarbeit durch. 5.1.3 Die Auszubildende gestaltet die Kommunikation und die Beziehung so, dass sie der Situation angepasst ist, den Bedürfnissen der Patientinnen/Patienten und deren Angehörigen gerecht wird, das allgemeine Wohlbefinden fördert und Ängste sowie andere psychische Stress- Phänomene situationsgerecht auffängt. 5.2.3 Die Auszubildende entwickelt adressatengerechte gesundheitsbezogene Lernprogramme für Individuen, Familien, Gruppen. Sie führt diese eigenständig oder in intra- und/oder interprofessioneller Zusammenarbeit durch 5.3.1 Die Auszubildende setzt sich für den bestmöglichen Schutz der Privatsphäre und der Persönlichkeit der Patientinnen/ Patienten während der gesamten Betreuungszeit ein. 5.3.2 Die Auszubildende setzt sich für den bestmöglichen Schutz der Privatsphäre und der Persönlichkeit der Patientinnen/ Patienten während der gesamten Betreuungszeit ein. 5.3.3 Die Auszubildende setzt sich für den bestmöglichen Schutz der Privatsphäre und der Persönlichkeit der Patientinnen/Patienten während der gesamten Betreuungszeit ein. 6. Intra- und interprofessionelle Kommunikation Die dipl. Pflegefachperson HF gewährleistet den Informationsfluss im intra- und interprofessionellen Team. 6.1.1 Die Auszubildende informiert intra- und interprofessionelle Teams, zur richtigen Zeit über den Gesundheitszustand der Patientinnen/Patienten im Rahmen der ihr übertragenen Verantwortung 6.1.2 Die Auszubildende informiert fachlich korrekt das intra- und interprofessionelle Team, zur richtigen Zeit über Gesundheitszustand und entwicklungen der Patientinnen/Patienten 6.1.3 Die Auszubildende informiert das intra- und interprofessionelle Team präzis, zur richtigen Zeit und angemessen über Gesundheitszustand und entwicklungen der Patientinnen/Patienten. 6.2.1 Die Auszubildende holt sich Informationen. Sie nutzt die gängigen Informationsmittel und - wege angemessen. 6.2.2 Die Auszubildende beschafft sich gezielt Informationen. Sie wählt die Informationsmittel und -wege aus und wendet diese adäquat an. 6.2.3 Die Auszubildende HF beschafft sich gezielt Informationen. Sie wählt die richtigen Informationsmittel und -wege aus und wendet diese adäquat und effizient an. Im Sinne der besseren Lesbarkeit wird die weibliche Form verwendet 4

Wissensmanagement 7. Weiterbildung Die dipl. Pflegefachperson HF bildet sich fortlaufend weiter. 7.1.1 Die Auszubildende nimmt Lernmöglichkeiten wahr. Sie setzt sich mit Fachliteratur auseinander 7.1.2 Die Auszubildende nimmt entsprechend ihrem Lernbedarf Lernmöglichkeiten wahr. Sie setzt sich mit Forschungsergebnissen auseinander. 7.1.3 Die Auszubildende nimmt die berufliche Situation als Lern- und Lehrmöglichkeit wahr und setzt sich mit Forschungsergebnissen auseinander. 7.2.1 Die Auszubildende beurteilt und dokumentiert die Qualität der eigenen Arbeit mit dem Ziel, Wissen und Können zu erweitern 7.2.2 Die Auszubildende beurteilt die Qualität der eigenen Arbeit und nutzt die Erfahrungen mit dem Ziel, kritisch-konstruktiv zu urteilen, ihr Wissen und Können gezielt zu erweitern. 7.2.3 Die Auszubildende beurteilt die Qualität der eigenen Arbeit und nutzt die eigenen Erfahrungen mit dem Ziel, kritisch-konstruktiv zu urteilen und selbstständig zu arbeiten. 8. Lehr- und Anleitungsfunktion Die dipl. Pflegefachperson HF nimmt Lehr- und Anleitungsfunktionen wahr. 8.1.1 Die Auszubildende verbalisiert ihre Handlung strukturiert und verständlich mit dem Ziel, künftig Anleitungsfunktion zu übernehmen 8.1.2 Die Auszubildende leitet andere Auszubildende in einzelnen Handlungen an. 8.1.3 Die Auszubildende unterstützt andere Auszubildende während deren Praktikum. Sie leitet die Auszubildenden verschiedener Bildungsgänge an und fördert deren Lernprozesse Organisationsprozesss 9. Organisation und Führung Die dipl. Pflegefachperson HF übernimmt die fachliche Führung im Bereich der Pflege. Sie nimmt berufspädagogische Aufgaben wahr. Sie arbeitet effizient mit Fachpersonen intra- und interprofessionell zusammen. 9.1.1 Die Auszubildende beteiligt sich konstruktiv an der intra- und interprofessionellen Zusammenarbeit. 9.1.2 Die Auszubildende trägt zur konstruktiven intra- und interprofessionellen Zusammenarbeit bei. 9.1.3 Die Auszubildende trägt aktiv zur konstruktiven intra- und interprofessionellen Zusammenarbeit bei. 9.2.1 Die Auszubildende erkennt vorhandene Ressourcen und nutzt diese. 9.2.2 Die Auszubildende erkennt vorhandene Ressourcen und setzt diese adäquat ein. 9.2.3 Die Auszubildende koordiniert vorhandene Ressourcen und setzt diese adäquat und effizient ein. Im Sinne der besseren Lesbarkeit wird die weibliche Form verwendet 5

9.3.1 Die Auszubildende analysiert ihre Organisationsabläufe in der eigenen Organisationseinheit und passt sie an. 9.4.1 Die Auszubildende überprüft ihren Arbeitsplan und passt ihn in Koordination mit dem Team laufend an. 9.3.2 Die Auszubildende analysiert ihre Organisationsabläufe. Sie koordiniert ihre Organisationsabläufe mit jenen der Organisationseinheit. 9.4.2 Die Auszubildende nimmt Koordinations-, Delegations-, Anleitungs- und Überwachungsaufgaben im Rahmen der ihr übertragenen Aufgaben vor. 9.3.3 Die Auszubildende analysiert in der eigenen Institution bzw. in der eigenen Organisationseinheit die Organisationsabläufe und gestaltet diese mit. 9.4.3 Die Auszubildende übernimmt fachliche Koordinations-, Delegations-, Anleitungs- und Überwachungsaufgaben innerhalb des intraprofessionellen Teams. 10. Logistik und Administration Die dipl. Pflegefachperson HF gestaltet die für die Pflege förderlichen strukturellen Rahmenbedingungen selbstständig oder in Zusammenarbeit mit den zuständigen Personen und Diensten. Im Rahmen ihrer Tätigkeit trägt sie zum effizienten Ablauf der administrativen Prozesse bei. 10.1.1 Die Auszubildende sorgt für einen fach- und sachgerechten Einsatz der Einrichtungen und Materialien. Sie berücksichtigt dabei ökonomische und ökologische Kriterien 10.1.2 Die Auszubildende sorgt für einen fach- und sachgerechten Einsatz der Einrichtungen und Materialien. Sie berücksichtigt dabei ökonomische und ökologische Kriterien. 10.1.3 Die Auszubildende sorgt für einen fach- und sachgerechten Einsatz der Einrichtungen und Materialien. Sie berücksichtigt dabei ökonomische und ökologische Kriterien. 10.2.1 Die Auszubildende gestaltet das Umfeld so, dass es die Gesundheit und das Wohlbefinden der Patientinnen/Patienten unterstützt. 10.3.1 Die Auszubildende berücksichtigt in der Erfüllung delegierten Aufgaben die internen Arbeitsabläufe und die vorgegebenen administrativen Prozesse. 10.2.2 Die Auszubildende gestaltet das Umfeld so, dass es die Gesundheit und das Wohlbefinden der Patientinnen/ Patienten unterstützt und die pflegerischen Interventionen erleichtert 10.3.2 Die Auszubildende berücksichtigt in der Erfüllung delegierten Aufgaben die intra- und interprofessionellen Arbeitsabläufe und die vorgegebenen administrativen Prozesse. 10.2.3 Die Auszubildende gestaltet das Umfeld so, dass es der Gesundheit und dem Wohlbefinden der Patientinnen/Patienten Rechnung trägt und die pflegerischen Interventionen unterstützt. 10.3.3 Die Auszubildende erfüllt die ihr delegierten pflegerischen Aufgaben. Sie berücksichtigt dabei die intra- und interprofessionellen Arbeitsabläufe und die von der Institution bzw. Organisationseinheit vorgegebenen administrativen Prozesse. Sie fördert die Effizienz dieser Arbeitsabläufe und Prozesse Im Sinne der besseren Lesbarkeit wird die weibliche Form verwendet 6

Anmerkungen zum besseren Verständnis Kompetenz Begriff Anmerkung 2.1 Pflegediagnosen Sollte eine Institution (noch) nicht mit Pflegediagnosen arbeiten, können Pflegediagnosen auch Pflegethemen, Pflegeprobleme oder Pflegeschwerpunkte sein. 4.1 Wirkung Wirkung der Handlung Auswirkungen Mögliche Nebenwirkungen/Nebeneffekte und/oder zukünftige Wirkungen. 3.4 Programme Rehabilitationsprogramme, wie z.b. Rehabilitation nach Herzinfarkt, Schädelhirntrauma, Schulungsprogramme für Kinder während der Rehabilitationsphase etc. 4.4 (Mess-) Ergebnisse Ergebnisse von Qualitätserhebungen wie Outcome, Critical Incidents, Beschwerdemanagement, Patientenbefragungen, Mitarbeiterbefragungen usw. 5.2 Lernprogramme Lernprogramme im Sinne der Patientenedukation. Der Patient erlernt strukturiert konkrete Handlungen. Familien Eine Einheit verwandter oder nichtverwandter Personen, zwischen denen Bindungen und Zugehörigkeitsgefühle bestehen (vgl. Calgary Familienmodell). 7.2 Kritisch-konstruktiv urteilen Festlegen (urteilen) des Wissen- und Könnendefizits aufgrund der Reflexion (Metakognition) der eigenen Arbeit, um sich gezielt weiterzuentwickeln (lebenslanges Lernen). Erfahrung Erfahrungen beruhen auf Fähigkeiten, Situationen als Ganzes wahrzunehmen. Dies bedingt, dass vorher eine fundierte Reflexion statt gefunden hat (vgl. Benner: From Novice to Expert ). 9 berufspädagogisch Berufsspezifische pädagogische Aufgaben z.b. Anleiten und Überwachen. 10.1 Einrichtung Beinhaltet mobile und nicht mobile Gegenstände: Mobiliar, Apparaturen, Geräte etc. 10.2 Delegierte Aufgaben Die Pflege führt in ihrem Bereich Handlungen eigenständig durch. Es sind u.a. administrative, medizinische und medizintechnische Aufgaben, die an oder von anderen Diensten delegiert werden. Im Sinne der besseren Lesbarkeit wird die weibliche Form verwendet 7