Ausbildungszentrum der Caritas Salzburg. Erläuterungen zum Ausfüllen des Beurteilungsbogens
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- Bernt Wetzel
- vor 7 Jahren
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1 Erläuterungen zum Ausfüllen des Beurteilungsbogens Sehr geehrte PraxisanleiterInnen! Beiliegender Beurteilungsbogen dient der Sicherung der Leistungen unserer Auszubildenden. Wir bitten Sie, den Bogen bei der Zwischenbeurteilung (ZB) in der ersten Hälfte des Praktikums sowie bei der Endbeurteilung (EB) des Praktikums auszufüllen. Nachstehende Informationen sollen Ihnen dabei eine Hilfe sein: Zur Punktevergabe: 5 Punkte: Mit 5 Punkten sind Leistungen zu beurteilen, mit denen die/der Auszubildende die gestellten Anforderungen in der Erfassung und Anwendung sowie in der Durchführung der Aufgaben in weit über das Wesentliche hinausgehendem Ausmaß erfüllt, und, wo dies möglich ist, deutliche Eigenständigkeit zur Anwendung seines Wissens und Könnens auch in für ihn neuartigen Aufgaben zeigt. 4 Punkte: Mit 4 Punkten sind Leistungen zu beurteilen, mit denen die/der Auszubildende die gestellten Anforderungen in über das Wesentliche hinausgehendem Ausmaß erfüllt, merkliche Ansätze zur Eigenständigkeit bzw. bei entsprechender Anleitung die Fähigkeit zur Lösung neuartiger Aufgaben zeigt. 3 Punkte: Mit 3 Punkten sind Leistungen zu beurteilen, mit denen die/der Auszubildende die gestellten Anforderungen in den wesentlichen Bereichen zur Gänze erfüllt. Dabei ist das Bestreben des Auszubildenden, Mängel auszugleichen, deutlich erkennbar. 2 Punkte: Mit 2 Punkten sind Leistungen zu beurteilen, mit denen der Auszubildende die gestellten Anforderungen in den wesentlichen Bereichen überwiegend erfüllt (Mindeststandard der Betreuung ist noch gewährleistet!) 1Punkte: Mit 1 Punkten sind Leistungen zu beurteilen, mit denen der Auszubildende die gestellten Anforderungen in den wesentlichen Bereichen nicht erfüllt (gefährliche Pflege ist möglich, mangelndes Interesse an den Ausbildungszielen). Zur Gesamtpunktanzahl: Wir bitten Sie die aus den einzelnen Beurteilungsbereichen ermittelten Punktezahlen in nachstehender Tabelle einzutragen und zu einer Gesamtpunktezahl zu addieren! Auswertung Punkte ZB Punkte EB I. Pflege Ia. Tageszentrum/ Soziale Dienste Pflege II. BewohnerIn & Angehörige III. Team IV. Organisation V. Lernsituation VI. Kommunikation VII. Hauswirtschaft VIII. Animation & Beschäftigung IX. Psychosoziale Arbeit Gesamtpunkteanzahl: Ihr Vorschlag für die Gesamtnote des Praktikums (bitte ankreuzen): ausgezeichnet bestanden gut bestanden bestanden nicht bestanden Unterschrift der PraktikumsleiterIn Stempel der Einrichtung
2 BEURTEILUNGSBOGEN FÜR DAS PRAKTIKUM: KRANKENHAUS (operativ/konservativ) I. AUSFÜHRUNG DER PFLEGERISCHEN TÄTIGKEITEN 1. Pflegerische Tätigkeiten Beobachtet, erkennt und respektiert die individuellen Bedürfnisse von Ressourcen der/ Patientin/ des Patienten 1 und fördert seine Selbstständigkeit. Führt pflegerische Tätigkeiten gemäß 84 GuKG unter Anleitung und Aufsicht von Angehörigen des gehobenen Dienstes für die Gesundheits- und Krankenpflege dem Ausbildungsstand entsprechend aus. Führt Tätigkeiten im Rahmen der Mitarbeit bei therapeutischen und diagnostischen Verrichtungen gemäß 84 GuKG dem Ausbildungsstand entsprechend aus. Informiert die Patientin/den Patienten vor dem Setzen einer Pflegemaßnahme angemessen und ihrer/ seiner Kompetenz entsprechend. Gibt Beobachtungen von Veränderungen verlässlich weiter und berichtet über Pflegehandlungen dem Ausbildungsstand entsprechend. Führt prophylaktische Maßnahmen selbstständig und dem Zustand der Patientin/ des Patienten angemessen durch. Führt delegierte Pflegemaßnahmen verantwortungsbewusst durch und dokumentiert diese entsprechend. Kann dem Ausbildungsstand entsprechend Zusammenhänge zwischen Krankheitsgeschehen, körperlichem und geistigem Zustand herstellen und daraus notwendige Pflegemaßnahmen ableiten.
3 Sucht Unterstützung bei Unklarheit oder Überforderung vom Fachpersonal. Setzt in Notfallsituationen und bei erhöhtem Arbeitsaufwand, der Kompetenz entsprechend, prioritätsgerecht doch zuverlässig die notwendigen Schritte. Führt ihre/seine Tätigkeit nach hygienischen Richtlinien korrekt aus. II. VERHALTEN ZU PATIENTEN/INNEN UND ANGEHÖRIGEN 2. Begutachtung der Beziehungsfähigkeit Stellt eine professionelle Vertrauensbasis zu den PatientInnen her. Geht im Beziehungsaufbau bewusst mit Nähe und Distanz um. Wendet verbale und nonverbale Kommunikationsformen dem Ausbildungsstand entsprechend an. Respektiert die individuellen Bedürfnisse und Gewohnheiten der zu pflegenden Menschen. Wahrt bei allen Verrichtungen des täglichen Lebens die Intimsphäre. Stellt angemessenen Kontakt zu Schwerkranken und Sterbenden her. Ist sich ihrer/seiner Vermittlerrolle innerhalb des Teams bewusst und nimmt diese Kompetenz entsprechend wahr. Unterstützt die Angehörigen in ihrer Rolle und bezieht diese soweit möglich in die Pflege ein.
4 III. VERHALTEN IM TEAM 3. Begutachtung der Beziehungsfähigkeit Kennt den Dienstweg und hält in ein. Ist pünktlich und verlässlich, meldet Fernbleiben rechtzeitig, trägt zu einer guten Zusammenarbeit bei. Pflegt eine wertschätzende Kommunikation mit KollegInnen, zeigt ein positives Kritikverhalten. Ist sich ihrer/ seiner Rolle als Auszubildende/r innerhalb des Teams bewusst. Eine konstruktive interdisziplinäre Zusammenarbeit ist gegeben. IV. ORGANISATION 4. Begutachtung der organisatorischen Fähigkeiten Kennt und hält die gesetzlichen Bestimmungen der Schweigepflicht und des Datenschutzes ein. Plant und koordiniert die Arbeit der Kompetenz entsprechend ihres/ seines Aufgabenbereiches. Kann die tägliche Arbeit gut einteilen. Nimmt aktiv an Dienstübergaben und Besprechungen teil und kann sich gegebenenfalls einbringen Kann durchgeführte Pflegemaßnahmen dokumentieren. Kann Arbeitsabläufe reflektieren und gegebenenfalls Änderungen vornehmen.
5 V. ERKENNEN UND NÜTZEN DER LERNSITUATION 5. Eigenverantwortliche Mitgestaltung des Praktikums Erkennt und nützt ihre/seine Situation als Lernende/r. Reflektiert die eigene Rolle als Auszubildende/r. Initiiert selbstständig Praktikumsvor-, Zwischen- und Abschlussgespräche mit den beteiligten Personen. Führt ihre/ seine Praktikumsunterlagen und aktualisiert diese regelmäßig. Zeigt im Laufe des Praktikums eine Entwicklung von Fremdkontrolle zu eigenverantwortlichen Tun und Handeln (Selbstkontrolle). VI. KOMMUNIKATION 6. Begutachtung der kommunikativen Fähigkeiten Ist in der Lage, Gespräche den Bedürfnissen und Anforderungen entsprechend zu führen (z.b. mit BewohnerInnen, Angehörigen, KollegInnen, anderen Berufsgruppen, am Telefon,...) Reflektiert ihr/sein eigenes Kommunikationsverhalten Kennt und wendet Hilfsmittel zur Kommunikation fachgerecht an (Hörgerät, Sprechtafel,...)
6 VII. HAUSWIRTSCHAFTLICHER TÄTIGKEITSBEREICH 7. Begutachtung hauswirtschaftliche Fähigkeiten Maßnahmen für Sauberkeit und Sicherheit in der unmittelbaren Umgebung des Bewohners/Bewohnerin werden gesetzt. Hält die persönlichen Dinge im Einvernehmen mit der Patientin/dem Patienten in Ordnung. Wendet die allgemeinen Regeln der Tischkultur an. VIII. PSYCHOSOZIALE ARBEIT 9. Begutachtung psychosoziale Fähigkeiten Kann die aktuelle Lebenssituation eines Menschen im Zusammenhang mit seiner Geschichte, seinem Umfeld und seinen Ressourcen erfassen und dies gegebenenfalls auch schriftlich dokumentieren (Biographiearbeit). Ist in der Lage, körperliche, psychische oder soziale Krisensituationen wahrzunehmen und entsprechend darauf zu reagieren (durch Einbeziehung von KollegInnen, Angehörigen oder anderen Berufsgruppen). Ist fähig, sich mit Sinnfragen und dem Lebensende aktiv auseinanderzusetzen (nimmt eigene Gefühle wahr bzw. sucht GesprächspartnerInnen). Kann die Bedeutung sinnstiftender Inhalte (Beziehungen, Religion, Beschäftigung, Gespräch,...) reflektieren und die/ den zu Betreuende/n bei der Suche bzw. Umsetzung dieser unterstützen. Inhalte und Bedeutung einer individuellen und respektvollen Sterbebegleitung können erläutert werden.
7 Kann gegebenenfalls einen Sterbenden würdevoll bis zum Tod begleiten. Kann im Verlauf des Praktikums die Kompetenz im Umgang mit kranken und schwerkranken Menschen erweitern. 1 ) Patienten / Patientin Klientin/ Klient Bewohner/Bewohnerin stehen synonym für zu Betreuende
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