1. Beurteilungsbogen zur Selbsteinschätzung der Schülerin/des Schülers zu Beginn des praktischen Ausbildungsabschnittes (Beurteilungsbogen 1)
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- Irmela Schuler
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1 Anlage Beurteilungsinstrument für die praktische Ausbildung in der Altenpflegehilfeausbildung gemäß Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 10. Januar 2007 Das dreiteilige Beurteilungsinstrument für die praktische Ausbildung in der Altenpflegehilfe, ist abgeleitet aus dem den Fachseminaren und praktischen Ausbildungsstellen bekannten Beurteilungsinstrument des Praktischen Rahmenlehrplans für die Altenpflegefachkraftausbildung (vgl. Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (Hrsg.). Ausbildung in der Altenpflege. Praktischer Rahmenlehrplan (2006). Mischke, Claudia et al., Arbeitsgruppe beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf (2006)). Das Beurteilungsinstrument liegt der Bescheinigung nach 4 Absatz 6 APRO-APH als schriftlicher Nachweis zugrunde. Es setzt sich aus zwei verbindlichen Beurteilungsbögen zusammen: 1. Beurteilungsbogen zur Selbsteinschätzung der Schülerin/des Schülers zu Beginn des praktischen es (Beurteilungsbogen 1) 2. Beurteilungsbogen zur Ermittlung der erreichten Kompetenzen und der Note durch die Praxisanleitung (Beurteilungsbogen 2). Des weiteren steht zur gemeinsamen Einschätzung des Kompetenz-Entwicklungsverlaufs durch die Schülerin/den Schüler und die Praxisanleitung ein Beurteilungsbogen zur Verfügung, der nur bei Bedarf auszufüllen ist, z.b. im Falle einer problematischen Selbsteinschätzung der Schülerin/des Schülers (Beurteilungsbogen 3). Anmerkung: Die Schülerinnen und Schüler sowie die primär zuständige Praxisanleitung bewahren für ihre Unterlagen jeweils eine Kopie der Beurteilungsbögen auf, um so den Ausbildungs- und Entwicklungsprozess überprüfen und reflektieren zu können. Die Praxisanleitung übermittelt dem Fachseminar die Beurteilungsbögen am Ende des s. Diese sollen spätestens eine Woche nach Ende des s im Fachseminar vorliegen.
2 Beurteilungsbogen 1 Selbsteinschätzung der Schülerin/des Schülers in der Altenpflegehilfeausbildung zu Beginn des praktischen es Name Praxisanleitung Pflegeeinrichtung Einsatz vom bis zum Termin Erstgespräch Schätzen Sie zu Beginn jedes es Ihren aktuellen Erkenntnis- und Erfahrungsstand bezogen auf Ihre Handlungskompetenz ein. Grundlage hierfür sind die theoretischen Grundlagen der Anlage 1 zur Ausbildungs- und Prüfungsverordnung in der Altenpflegehilfe. Gleichzeitig dokumentieren Sie in der letzten Spalte, welchen Bereichen Sie im folgenden besondere Aufmerksamkeit schenken möchten. Ihre Einschätzung ist die Grundlage des Erstgesprächs mit Ihrer Praxisanleitung, in dem Sie dann gemeinsam den Ausbildungsplan festlegen. Wenn Sie noch etwas anmerken möchten, nutzen Sie bitte die dafür jeweils vorgesehenen Zeilen unter Anmerkungen. Zudem sollten Sie hier die gemeinsam festgelegten Ziele für diesen festhalten. Beschreibung des Arbeitsbereiches Pflegegruppe (Anzahl der zu versorgenden älteren Menschen, Pflegeintensität, Besonderheiten an Pflegebildern etc.) Personalsituation der Einrichtung / des Pflegebereichs (Anzahl Fachkräfte, etc.)
3 Teillernfeld Ich Die Kompetenz hat sich/ist sehr gleich geblieben An der Entwicklung dieser Kompetenz möchte ich im nächsten besonders arbeiten nehme die Besonderheiten älterer Menschen unter Berücksichtigung theoretischer Grundlagen bewusst wahr und kann mich entsprechend verhalten und handeln. Ich kenne verschiedene Pflegeperspektiven verstehe Pflegeforschung als einen wichtigen Bestandteil der Pflegewissenschaft und Pflegepraxis und erkenne deren Bedeutung für die Praxis verstehe, dass individuelle Pflege ein Prozess ist, der geplant stattfinden muss. Ich kann Veränderungen wahrnehmen und zielgerichtet beobachten kenne die Bedeutung der Pflegedokumentation für die Leistungserfassung und die Behandlung des älteren Menschen unterstütze den älteren Menschen in seiner Selbständigkeit und fördere die persönlichen Fähigkeiten. Ich unterstütze gesundheitserhaltende, gesundheitsfördernde und prophylaktische Maßnahmen nehme Einschränkungen der Sinnesorgane wahr, nutze die natürlichen und technischen Hilfsmittel und biete systematische Hilfe und Erklärung zum Umgang mit diesen an erkenne lebensbedrohliche Situationen und kritische Zustandsveränderungen. Ich bin in der Lage, der Notsituation entsprechend zu reagieren habe Menschen mit (geronto-)psychiatrischen Krankheitsbildern kennen gelernt, akzeptiere ihre Andersartigkeit als eine spezielle Form der Lebensäußerung und bin in der Lage, eine entsprechende Betreuung und Begleitung zu gestalten kenne altersspezifische chronisch-somatische Erkrankungen insbesondere des Herz-/Kreislaufsystems, des Atmungssystems, des Bewegungsapparates und des Stoffwechselsystems. Ich ermittele fachgerecht Vitalzeichen und kann die Ergebnisse sachlich korrekt weiterleiten kenne Infektions- und Übertragungswege und führe zum Selbstund Fremdschutz Pflegemaßnahmen unter den jeweils erforderlichen hygienischen Prinzipien durch nehme den neurologisch erkrankten älteren Menschen in seiner besonderen Situation als Person wahr. Ich kenne Phänomene ausgewählter neurologischer Krankheitsbilder, beobachte Symptome und berücksichtige dies bei meinem Umgang nehme den dementiell veränderten Menschen als Person in seiner Lebenswelt wahr und kann mein Verhalten daran ausrichten. Ich beachte und fördere unter Mitwirkung der Praxisanleitung die Selbstbestimmung des älteren Menschen auf der Grundlage des Betreuungs- und Unterbringungsrechts setze mich mit der Endlichkeit meines Lebens auseinander. Ich entwickele eine bewusste eigene Haltung gegenüber Sterben und Tod unter verschiedenen gesellschaftlichen, kulturellen sowie religiösen Gesichtspunkten. Ich nehme unterschiedliche Bedürfnisse Sterbender wahr und reagiere angemessen auf deren Wünsche.
4 Teillernfeld Ich Die Kompetenz hat sich/ist erkenne anhand meines eigenen Lebensverlaufs und dem der zu Pflegenden, dass Verluste unterschiedlicher Art zum Leben gehören. Ich begegne Äußerungen über Verlustsituationen aufgeschlossen und lasse mich auf derartige Gespräche ein kann den älteren Menschen bei diagnostischen und therapeutischen Eingriffen begleiten und unterstützen kenne die Bedeutung der verbalen und nonverbalen Kommunikation, kann diese unterscheiden und in das altenpflegerische Handeln einbeziehen. Ich bin in der Lage, Gespräche zu führen, die unterschiedlichen Gesprächsebenen wahrzunehmen und das eigene Gesprächsverhalten darauf auszurichten unterstütze und ermuntere den älteren Menschen beim Erhalt familiärer, verwandtschaftlicher und freundschaftlicher Beziehungen und fördere damit seine Lebensqualität. Ich unterstütze den älteren Menschen vor seinem kulturellen und religiösen Hintergrund bei der Gestaltung seiner individuellen Lebensweise. 2.2 habe unterschiedliche tagesstrukturierende Maßnahmen als Angebot für den älteren Menschen kennen gelernt sowie deren Bedeutung für das Wohlbefinden. Ich kenne Möglichkeiten den älteren Menschen in seinen Aktivitäten zu unterstützen kenne die gesundheits- und sozialpolitischen Rahmenbedingungen (z.b. Schweigepflicht oder Datenschutz). Mir sind strafrechtliche und zivilrechtlich Tatbestände und Konsequenzen bekannt und ich berücksichtige diese im altenpflegerischen Handeln kann rechtliche Rahmenbedingungen, u.a. Anordnungs-, Durchführungs- und Verweigerungsrecht, Delegation, Lebensmittelhygienemaßnahmen, Desinfektions- und Reinigungsmaßnahmen sowie Betreuungsrecht im altenpflegerischen Handeln berücksichtigen. 4.1 berücksichtige die Grundrechte der älteren Menschen bei meinem Umgang mit ihnen, bin mir meines Menschenbildes bewusst und kenne die Bedeutung des beruflichen Selbstverständnisses, z.b. Macht und Ohnmacht. 4.2 nutze unterschiedliche Informationsquellen in der Einrichtung. 4.3 nehme eigene (belastende) Emotionen, die der Kollegen und älteren Menschen wahr und kann damit umgehen. Ich kenne die Bedeutung von Nähe und Distanz und entwickele adäquate Möglichkeiten im Umgang mit Ekel und Scham sowie mit eigenen Grenzen, z.b. Leid und Mitleid oder eigener Aggression. 4.4 habe eine bewusste Haltung zu meiner eigenen Gesundheit. Ich wende rückenschonendes Arbeiten an und nutze Hilfsmittel. Ich kenne die Aspekte der Selbstpflege und Strategien um belastende Faktoren abzubauen bzw. zu vermeiden. sehr gleich geblieben An der Entwicklung dieser Kompetenz möchte ich im nächsten besonders arbeiten
5 Anmerkungen Diese Selbsteinschätzung habe ich am mit meiner Praxisanleitung besprochen. Unterschrift der Schülerin/des Schülers Unterschrift Praxisanleitung
6 Beurteilungsbogen 2 Beurteilung der erreichten Kompetenzen der Schülerin/des Schülers in der Altenpflegehilfeausbildung durch die Praxisanleitung Name Praxisanleitung Pflegeeinrichtung Einsatz vom bis zum Termin Abschlussgespräch Am Ende jedes es beurteilen Sie als Praxisanleitung mit Hilfe des unten genannten Bewertungsschemas von 1 bis 6 Punkten je Teillernfeld / Spalte den aktuellen Ausbildungsstand bezogen auf die Handlungskompetenz. Es können maximal 144 Punkte erreicht werden. Gleichzeitig können Sie in der letzten Spalte festhalten, welchen Bereichen im folgenden besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden sollten Wenn Sie noch etwas anmerken möchten oder wichtige Punkte aus dem Gespräch mit der Auszubildenden festhalten wollen, nutzen Sie bitte die dafür jeweils vorgesehenen Zeilen unter Anmerkungen. Hilfe-Matrix für die Beurteilung des Kompetenz-Entwicklungsverlaufs Die Kompetenz der Schülerin/des Schülers hat sich sehr hat sich gut hat sich gering ist gleich wurde in diesem gut entwickelt entwickelt geblieben Ausbildungsab- entwickelt schnitt nicht vertieft/vermittelt ( aber eine höhere (die übernächste Kompetenzstufe wurde erreicht) (eine höhere Stufe wurde erreicht) Kompetenzstufe konnte nicht erreicht werden) (keine Veränderung / Weiterentwicklung) (bitte in Anmerkung begründen) Notenschlüssel 1 100% - 90% sehr gut 89% - 75% gut 74% - 60% befriedigend 59% - 50% ausreichend 49% - 35% mangelhaft 34% - 0% ungenügend sehr Ist gleich geblieben Erlass des MAGS NRW vom
7 Teillernfeld Die Schülerin/der Schüler Die Kompetenz hat sich/ist sehr gleich geblieben bzgl. ihrer Entwicklung im nächsten besonders zu beachten nimmt die Besonderheiten älterer Menschen unter Berücksichtigung theoretischer Grundlagen bewusst wahr und kann sich entsprechend verhalten und handeln. Sie/Er kennt verschiedene Pflegeperspektiven versteht Pflegeforschung als einen wichtigen Bestandteil der Pflegewissenschaft und Pflegepraxis und erkennt deren Bedeutung für die Praxis versteht, dass individuelle Pflege ein Prozess ist, der geplant stattfinden muss. Sie/Er kann Veränderungen wahrnehmen und zielgerichtet beobachten kennt die Bedeutung der Pflegedokumentation für die Leistungserfassung und die Behandlung des älteren Menschen unterstützt den älteren Menschen in seiner Selbständigkeit und fördert die persönlichen Fähigkeiten. Sie/Er unterstützt gesundheitserhaltende, gesundheitsfördernde und prophylaktische Maßnahmen nimmt Einschränkungen der Sinnesorgane wahr, nutzt die natürlichen und technischen Hilfsmittel und bietet systematische Hilfe und Erklärung zum Umgang mit diesen an erkennt lebensbedrohliche Situationen und kritische Zustandsveränderungen. Sie/Er ist in der Lage, der Notsituation entsprechend zu reagieren hat Personen mit (geronto-)psychiatrischen Krankheitsbildern kennen gelernt, akzeptiert ihre Andersartigkeit als eine spezielle Form der Lebensäußerung und ist in der Lage, eine entsprechende Betreuung und Begleitung zu gestalten kennt altersspezifische chronisch-somatische Erkrankungen insbesondere des Herz-/Kreislaufsystems, des Atmungssystems, des Bewegungsapparates und des Stoffwechselsystems. Die Schüler/der Schüler ermittelt fachgerecht Vitalzeichen und kann die Ergebnisse sachlich korrekt weiterleiten kennt Infektions- und Übertragungswege und führt zum Selbstund Fremdschutz Pflegemaßnahmen unter den jeweils erforderlichen hygienischen Prinzipien durch nimmt den neurologisch erkrankten älteren Menschen in seiner besonderen Situation als Person wahr. Sie/Er kennt Phänomene ausgewählter neurologischer Krankheitsbilder, beobachtet Symptome und berücksichtigt dies im Umgang nimmt den dementiell veränderten Menschen als Person in seiner Lebenswelt wahr und kann ihr/sein Verhalten daran ausrichten. Sie/Er beachtet und fördert unter Mitwirkung der Praxisanleitung die Selbstbestimmung des älteren Menschen auf der Grundlage des Betreuungs- und Unterbringungsrechts setzt sich mit der Endlichkeit des Lebens auseinander. Sie/Er entwickelt eine bewusste eigene Haltung gegenüber Sterben und Tod unter verschiedenen gesellschaftlichen, kulturellen sowie religiösen Gesichtspunkten. Die Schülern/der Schüler nimmt unterschiedliche Bedürfnisse Sterbender wahr und reagiert angemessen auf deren Wünsche.
8 Teillernfeld Die Schülerin/der Schüler Die Kompetenz hat sich/ist sehr gleich geblieben bzgl. ihrer Entwicklung im nächsten besonders zu beachten erkennt anhand des eigenen Lebensverlaufs und dem der zu Pflegenden, dass Verluste unterschiedlicher Art zum Leben gehören. Sie/Er begegnet Äußerungen über Verlustsituationen aufgeschlossen und lässt sich auf derartige Gespräche ein kann den älteren Menschen bei diagnostischen und therapeutischen Eingriffen begleiten und unterstützen kennt die Bedeutung der verbalen und nonverbalen Kommunikation, kann diese unterscheiden und in das altenpflegerische Handeln einbeziehen. Sie/Er ist in der Lage, Gespräche zu führen, die unterschiedlichen Gesprächsebenen wahrzunehmen und das eigene Gesprächsverhalten darauf auszurichten unterstützt und ermuntert den älteren Menschen beim Erhalt familiärer, verwandtschaftlicher und freundschaftlicher Beziehungen und fördert damit seine Lebensqualität. Sie/Er unterstützt den älteren Menschen vor seinem kulturellen und religiösen Hintergrund bei der Gestaltung seiner individuellen Lebensweise. 2.2 hat unterschiedliche tagesstrukturierende Maßnahmen als Angebot für den älteren Menschen kennen gelernt sowie deren Bedeutung für das Wohlbefinden. Sie/Er kennt Möglichkeiten den älteren Menschen in seinen Aktivitäten zu unterstützen kennt die gesundheits- und sozialpolitischen Rahmenbedingungen (z.b. Schweigepflicht oder Datenschutz). Ihr/Ihm sind strafrechtliche und zivilrechtlich Tatbestände und Konsequenzen bekannt und sie/er berücksichtigt diese im altenpflegerischen Handeln kann rechtliche Rahmenbedingungen, u.a. Anordnungs-, Durchführungs- und Verweigerungsrecht, Delegation, Lebensmittelhygienemaßnahmen, Desinfektions- und Reinigungsmaßnahmen sowie Betreuungsrecht im altenpflegerischen Handeln berücksichtigen. 4.1 berücksichtigt die Grundrechte der älteren Menschen bei dem Umgang mit ihnen, ist sich des eigenen Menschenbildes bewusst und kennt die Bedeutung des beruflichen Selbstverständnisses, z.b. Macht und Ohnmacht. 4.2 nutzt unterschiedliche Informationsquellen in der Einrichtung. 4.3 nimmt eigene (belastende) Emotionen, die der Kollegen und älteren Menschen wahr und kann damit umgehen. Sie/Er kennt die Bedeutung von Nähe und Distanz und entwickelt adäquate Möglichkeiten im Umgang mit Ekel und Scham sowie mit eigenen Grenzen, z.b. Leid und Mitleid oder eigener Aggression. 4.4 hat eine bewusste Haltung zu der eigenen Gesundheit. Sie/Er wendet rückenschonendes Arbeiten an und nutzt Hilfsmittel. Die Schülerin/der Schüler kennt die Aspekte der Selbstpflege und Strategien um belastende Faktoren abzubauen bzw. zu vermeiden.
9 Anmerkungen Von maximal 144 Punkten wurden Punkte erreicht. Note Diese Beurteilung wurde am besprochen. Unterschrift der Schülerin/des Schülers Unterschrift Praxisanleitung
10 Beurteilungsbogen 3 Einschätzung des Kompetenz-Entwicklungsverlaufs der Schülerin/des Schülers in der Altenpflegehilfeausbildung - Selbsteinschätzung der Schülerin/des Schülers - Einschätzung der Praxisanleitung Name Praxisanleitung Pflegeeinrichtung Einsatz vom bis zum Termin Zwischengespräch Termin Abschlussgespräch Dieser Einschätzungsbogen kann als Basis für das Zwischen- und Abschlussgespräch genutzt werden. Er kann in Vorbereitung auf das Gespräch zunächst von der Schülerin/dem Schüler und dann von der Praxisanleitung ausgefüllt werden. Schülerin/Schüler: Dokumentieren Sie bitte, wie Sie die Entwicklung Ihrer Kompetenzen in diesem einschätzen. Praxisanleitung: Beurteilen Sie bitte die Entwicklung der/des Auszubildenden hinsichtlich der Kompetenzen in diesem. Sie können dann gemeinsam Ihre Einschätzungen und besprechen und die Zeilen unter Anmerkung für Diskussionsergebnisse oder sonstige Anmerkungen nutzen. Ausfüllhilfe in diesem sehr ist gleich geblieben Die Kompetenz hat sich / ist nicht vertieft / vermittelt worden hier trägt die Schülerin/der Schüler ihre/seine Einschätzung ein hier beurteilt die Praxisanleitung den Kompetenz- Entwicklungsverlauf
11 Teillernfeld Die Schülerin/der Schüler Die Kompetenz hat sich/ist sehr ist gleich geblieben in diesem nicht vertieft / vermittelt worden nimmt die Besonderheiten älterer Menschen unter Berücksichtigung theoretischer Grundlagen bewusst wahr und kann sich entsprechend verhalten und handeln. Sie/Er kennt verschiedene Pflegeperspektiven versteht Pflegeforschung als einen wichtigen Bestandteil der Pflegewissenschaft und Pflegepraxis und erkennt deren Bedeutung für die Praxis versteht, dass individuelle Pflege ein Prozess ist, der geplant stattfinden muss. Sie/Er kann Veränderungen wahrnehmen und zielgerichtet beobachten kennt die Bedeutung der Pflegedokumentation für die Leistungserfassung und die Behandlung des älteren Menschen unterstützt den älteren Menschen in seiner Selbständigkeit und fördert die persönlichen Fähigkeiten. Sie/Er unterstützt gesundheitserhaltende, gesundheitsfördernde und prophylaktische Maßnahmen nimmt Einschränkungen der Sinnesorgane wahr, nutzt die natürlichen und technischen Hilfsmittel und bietet systematische Hilfe und Erklärung zum Umgang mit diesen an erkennt lebensbedrohliche Situationen und kritische Zustandsveränderungen. Sie/Er ist in der Lage, der Notsituation entsprechend zu reagieren hat Personen mit (geronto-)psychiatrischen Krankheitsbildern kennen gelernt, akzeptiert ihre Andersartigkeit als eine spezielle Form der Lebensäußerung und ist in der Lage, eine entsprechende Betreuung und Begleitung zu gestalten kennt altersspezifische chronisch-somatische Krankheitsbilder insbesondere des Herz-/Kreislaufsystems, des Atmungssystems, des Bewegungsapparates und des Stoffwechselsystems. Die Schülerin/der Schüler ermittelt fachgerecht Vitalzeichen und kann die Ergebnisse sachlich korrekt weiterleiten kennt Infektions- und Übertragungswege und führt zum Selbst- und Fremdschutz Pflegemaßnahmen unter den jeweils erforderlichen hygienischen Prinzipien durch nimmt den neurologisch erkrankten älteren Menschen in seiner besonderen Situation als Person wahr. Sie/Er kennt Phänomene ausgewählter neurologischer Krankheitsbilder, beobachtet Symptome und berücksichtigt dies im Umgang.
12 Teillernfeld Die Schülerin/der Schüler Die Kompetenz hat sich/ist sehr ist gleich geblieben in diesem nicht vertieft / vermittelt worden nimmt den dementiell veränderten Menschen als Person in seiner Lebenswelt wahr und kann ihr/sein Verhalten daran ausrichten. Sie/Er beachtet und fördert unter Mitwirkung der Praxisanleitung die Selbstbestimmung des älteren Menschen auf der Grundlage des Betreuungs- und Unterbringungsrechts setzt sich mit der Endlichkeit des Lebens auseinander. Sie/Er entwickelt eine bewusste eigene Haltung gegenüber Sterben und Tod unter verschiedenen gesellschaftlichen, kulturellen sowie religiösen Gesichtspunkten. Die Schülerin/der Schüler nimmt unterschiedliche Bedürfnisse Sterbender wahr und reagiert angemessen auf deren Wünsche erkennt anhand des eigenen Lebensverlaufs und dem der zu Pflegenden, dass Verluste unterschiedlicher Art zum Leben gehören. Sie/Er begegnet Äußerungen über Verlustsituationen aufgeschlossen und lässt sich auf derartige Gespräche ein kann den älteren Menschen bei diagnostischen und therapeutischen Eingriffen begleiten und unterstützen kennt die Bedeutung der verbalen und nonverbalen Kommunikation, kann diese unterscheiden und in das altenpflegerische Handeln einbeziehen. Sie/Er ist in der Lage, Gespräche zu führen, die unterschiedlichen Gesprächsebenen wahrzunehmen und das eigene Gesprächsverhalten darauf auszurichten unterstützt und ermuntert den älteren Menschen beim Erhalt familiärer, verwandtschaftlicher und freundschaftlicher Beziehungen und fördert damit seine Lebensqualität. Sie/Er unterstützt den älteren Menschen vor seinem kulturellen und religiösen Hintergrund bei der Gestaltung seiner individuellen Lebensweise. 2.2 hat unterschiedliche tagesstrukturierende Maßnahmen als Angebot für den älteren Menschen kennen gelernt sowie deren Bedeutung für das Wohlbefinden. Sie/Er kennt Möglichkeiten den älteren Menschen in seinen Aktivitäten zu unterstützen kennt die gesundheits- und sozialpolitischen Rahmenbedingungen (z.b. Schweigepflicht oder Datenschutz). Ihr/Ihm sind strafrechtliche und zivilrechtlich Tatbestände und Konsequenzen bekannt und sie/er berücksichtigt diese im altenpflegerischen Handeln kann rechtliche Rahmenbedingungen, u.a. Anordnungs-, Durchführungs- und Verweigerungsrecht, Delegation, Lebensmittelhygienemaßnahmen, Desinfektions- und Reinigungsmaßnahmen sowie Betreuungsrecht im altenpflegerischen Handeln berücksichtigen.
13 Teillernfeld Die Schülerin/der Schüler Die Kompetenz hat sich/ist sehr gut /weiterentwickelt ist gleich geblieben in diesem nicht vertieft / vermittelt worden 4.1 berücksichtigt die Grundrechte der älteren Menschen bei dem Umgang mit ihnen, ist sich des eigenen Menschenbildes bewusst und kennt die Bedeutung des beruflichen Selbstverständnisses, z.b. Macht und Ohnmacht. 4.2 nutzt unterschiedliche Informationsquellen in der Einrichtung. 4.3 nimmt eigene (belastende) Emotionen, die der Kollegen und älteren Menschen wahr und kann damit umgehen. Sie/Er kennt die Bedeutung von Nähe und Distanz und entwickelt adäquate Möglichkeiten im Umgang mit Ekel und Scham sowie mit eigenen Grenzen, z.b. Leid und Mitleid oder eigener Aggression. 4.4 hat eine bewusste Haltung zu der eigenen Gesundheit. Sie/Er wendet rückenschonendes Arbeiten an und nutzt Hilfsmittel. Die Schülerin/der Schüler kennt die Aspekte der Selbstpflege und Strategien um belastende Faktoren abzubauen bzw. zu vermeiden. Anmerkungen
14 Abschlussgespräch Sind die im Einführungsgespräch festgelegten Handlungskompetenzen entwickelt worden? ja nein teilweise Wenn nein oder teilweise: Warum nicht? Welche Gründe spielen dabei eine Rolle und welches weitere Vorgehen wird vereinbart? Das Abschlussgespräch fand statt am: Unterschrift der Schülerin//des Schülers Unterschrift Praxisanleitung
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