EINLEITUNG... 2 BESTANDSAUFNAHME... 3 PROSPEKTIVE BETRACHTUNG... 4 GESAMTBEWERTUNG... 4

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Transkript:

TK-Landesvertretung Bayern, September 2014

Inhalt EINLEITUNG... 2 BESTANDSAUFNAHME... 3 PROSPEKTIVE BETRACHTUNG... 4 GESAMTBEWERTUNG... 4 VORSCHLÄGE UND HANDLUNGSOPTIONEN FÜR DIE SICHERSTELLUNG DER ÄRZTLICHEN VERSORGUNG IM LÄNDLICHEN BEREICH... 5 APOTHEKEN/MEDIKAMENTENVERSORGUNG... 5 ATTRAKTIVITÄT DES NIEDERLASSUNGSORTES STÄRKEN... 5 AUS- UND WEITERBILDUNGSMÖGLICHKEITEN IN LÄNDLICHEN REGIONEN SCHAFFEN... 5 BÜRGERSCHAFTLICHES ENGAGEMENT... 6 FÖRDERMÖGLICHKEITEN DES BAYERISCHEN STAATSMINISTERIUMS FÜR GESUNDHEIT UND PFLEGE... 6 FÖRDERMÖGLICHKEITEN DER KASSENÄRZTLICHEN VEREINIGUNG BAYERNS... 6 GEMEINDESCHWESTER... 7 KOMMUNALE EIGENEINRICHTUNGEN... 7 NOTDIENSTE ORGANISIEREN... 8 ÖPNV - ORGANISATORISCHE ANPASSUNGEN... 8 PRAXISSTRUKTUREN IN ZUSAMMENARBEIT MIT BESTEHENDEN PRAXEN ANPASSEN... 8 TELEMEDIZIN... 9 UNTERSTÜTZUNG BEI NIEDERLASSUNG UND UMZUG... 10 VERNETZUNG DER AMBULANTEN UND STATIONÄREN STRUKTUREN... 10 VERSORGUNGSASSISTENTIN IN DER HAUSARZTPRAXIS (VERAH)... 10 FORDERUNG AN DEN GESETZGEBER... 11 FAZIT... 11 Positionspapier Ländliche Versorgung, TK-Landesvertretung Bayern, September 2014 1

Einleitung Landauf landab wird über die Zukunft der ärztlichen Versorgung im ländlichen Bereich gesprochen. Es werden Szenarien in die Welt gesetzt, die Verunsicherung schaffen. Objektiv betrachtet ist die Situation keineswegs bedrohlich. In aller Regel ist Bayern gut versorgt. Das Ziel ist, das zu erhalten, und wo nötig auch auszubauen. Dabei darf nicht übersehen werden, dass der Trend bei der Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten in die Ballungsräume geht. Praxen in ländlichen Regionen sind weniger begehrt. Hier geht es nicht um Einkommensfragen, sondern um die Attraktivität des Standortes und den Freizeitwert. Dieser Entwicklung muss die lokale Politik kreative Konzepte entgegen setzen. Gesundheitsversorgung wird in der Zukunft immer mehr ein Zusammenwirken aller Beteiligten sein. Neben den Ärztinnen und Ärzten gehören dazu die Krankenhäuser, die Apotheken, die ambulanten Pflegedienste und auch die stationären Pflegeeinrichtungen. Die Trennungen zwischen den verschiedenen Sektoren müssen überwunden werden. So unterschiedlich die Bedarfe und die Angebote in den Regionen sind, so unterschiedlich muss auch die Entwicklung der Lösungen vonstatten gehen. Das bayerische Gesundheitsministerium hat das Modellprojekt 'Regionale Gesundheitskonferenzen' initiiert. Auf den regionalen Gesundheitskonferenzen werden konkrete Versorgungsprobleme in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten analysiert und diskutiert. Diese Initiative des Ministeriums ist ausdrücklich zu begrüßen, denn sie setzt genau dort an, wo Lösungen gefunden werden müssen. Eine zukunftssichere ärztliche Versorgung auf dem Land fordert alle Beteiligten. Dabei wird den politisch Verantwortlichen in den Gemeinden, Städten, Kreisen und regionalen Planungsverbänden eine entscheidende Rolle zukommen. Von ihrem Gestaltungswillen und Einfallsreichtum wird es abhängen, wie gut die Versorgung in der Gemeinde und in der Region künftig sein wird. Wir haben Handlungsoptionen und Anregungen zusammengetragen, die alle ein Ziel haben: Die ärztliche Versorgung auf dem Land langfristig zu sichern. Dabei gibt es keine Musterlösungen, aber einen bunten Strauß an Möglichkeiten, aus dem man auswählen kann, um eigene Wege zu entwickeln. Wichtig ist, rechtzeitig zu handeln. Eine vorausschauende Betrachtung in Verbindung mit einer mittel- und langfristig angelegten Planung ist Grundlage für ein gutes Konzept. Diese Herausforderung muss angenommen werden, um einen wichtigen Teil der Zukunft der eigenen Kommune und Region aktiv und kreativ zu gestalten. Dafür bieten wir unsere Vorschläge als Diskussionsgrundlage an. Positionspapier Ländliche Versorgung, TK-Landesvertretung Bayern, September 2014 2

Bestandsaufnahme Grundlage aller weiteren Überlegungen ist eine Analyse der momentanen Situation: Was ist vorhanden, was fehlt oder kann in absehbarer Zeit ein Mangel werden? Auch wenn kein akuter Handlungsbedarf gegeben sein sollte, empfiehlt sich trotzdem eine Betrachtung der Versorgungslage, um Lücken, die in 5 oder 10 Jahren auftreten können, rechtzeitig zu erkennen. Frühzeitig einen kompletten Überblick zu erhalten, ist wichtig. Im Mittelpunkt steht die Versorgung der Bürger durch die niedergelassenen Ärzte. Der Soll-Ist-Abgleich muss auf die bundesweit gültige Bedarfsplanung abgestellt werden. Hier ist detailliert festgelegt, wie viele Ärzte welcher Fachgruppen in welchen Bereichen vorgesehen sind. Für eine umfassende Analyse müssen folgende Fragen gestellt werden: Wo sitzen Hausärzte und welche Bereiche* decken sie ab? Wo sitzen Fachärzte und welche Bereiche* decken sie ab? Welche Lücken sind in der haus- und fachärztlichen Versorgung vorhanden oder zu erwarten* (z.b. durch Ausscheiden von Ärzten)? Wie sind die Behandlungskapazitäten der einzelnen Ärzte ausgeschöpft und wo sind Reserven/ungenutzte Kapazitäten vorhanden? * Sowohl in fachlicher wie auch in räumlicher Sicht. Ergänzend müssen die weiteren Anbieter von Gesundheitsleistungen erfasst werden. Erst mit einem umfassenden Bild kann man feststellen, welche Ressourcen vorhanden sind, die ggf. genutzt werden können. Zum Gesamtbild gehört deshalb auch: Welche Krankenhäuser sind in der Region vorhanden und welche Leistungen bieten sie an? Welche ambulanten Pflegedienste sind vorhanden und welches Leistungsspektrum haben sie? Wo sitzen stationäre Pflegeeinrichtungen und welches Leistungsspektrum haben sie? Gibt es bereits besondere Einrichtungen oder Modelle in der Region, die miteinbezogen werden können? Wie sind die Behandlungskapazitäten der einzelnen Einrichtungen ausgeschöpft und wo sind Reserven/ungenutzte Kapazitäten vorhanden? Wo sind Apotheken vorhanden? Ein wesentlicher Punkt im ländlichen Raum ist die Frage nach den Verkehrsanbindungen und dem Angebot des ÖPNV. Auch dies muss in die Bestandsaufnahme einfließen. Positionspapier Ländliche Versorgung, TK-Landesvertretung Bayern, September 2014 3

Prospektive Betrachtung Nächster Schritt ist ein Blick in die Zukunft: Wie wird sich die Bevölkerung und damit der Behandlungsbedarf in der Gemeinde/Region voraussichtlich entwickeln? Wesentlich dabei ist der höhere Behandlungs- und Betreuungsaufwand einer immer älter werdenden Gesellschaft. Gesamtbewertung Im Zusammenfügen der Erkenntnisse aus der Bestandsaufnahme und der prospektiven Betrachtung ergibt sich, welche Lücken auftreten können, was kurzfristig zu lösen ist und welche Projekte ggf. mittel- und/oder langfristig in Angriff genommen werden müssen. Positionspapier Ländliche Versorgung, TK-Landesvertretung Bayern, September 2014 4

Vorschläge und Handlungsoptionen für die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung im ländlichen Bereich Wir haben Möglichkeiten aufgelistet, die weder abschließend sind, noch für jede Kommune oder jede Region geeignet sein müssen. Sie sollen vielmehr Hilfen und Anregungen für die zu führenden Gespräche und Diskussionen bieten. Die Auflistung erfolgt in alphabetischer Ordnung und ist keine Wertung. Apotheken/Medikamentenversorgung Apotheken in ländlichen Regionen sind auf den Absatz verschreibungspflichtiger Arzneimittel angewiesen. Fehlen vor Ort Ärzte, hat dies Auswirkungen auf den Umsatz. Deshalb muss auch hier nachgedacht werden, wie über den erzielten Umsatz die Existenz der Apotheken gesichert werden kann. Um nicht mobile Patienten und Dauerpatienten zu versorgen, können z.b. Versand- und Bringdienste auf- und ausgebaut werden. Attraktivität des Niederlassungsortes stärken Bei der Wahl des Niederlassungsortes kommt es jungen Ärztinnen und Ärzten nicht nur auf das zu erzielende Einkommen, sondern auch auf die Rahmenbedingungen an. Gemeinden können diese durchaus beeinflussen. Wichtige Faktoren sind z.b.: Welche Kinderbetreuungsmöglichkeiten gibt es vor Ort? Sind weiterführende Schulen für die Kinder in erreichbarer Nähe? Findet der Ehe-/Lebenspartner einen Arbeitsplatz? Welche Kultur- und Freizeitangebote sind vorhanden? Existiert eine schnelle Internetanbindung? Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten in ländlichen Regionen schaffen Junge Ärztinnen und Ärzte, die auf dem Land aufgewachsen sind, sind eher bereit, dort eine Arzttätigkeit zu übernehmen. Lernt man die Tätigkeit in ländlichen Regionen in der Facharztweiterbildung oder schon während des Studiums kennen, kann auch dies Vorbehalte abbauen. Angebote für das praktische Jahr und für die Facharztweiterbildung in Lehrpraxen und Kliniken im ländlichen Raum sind eine gute Möglichkeit, an die Arbeit als Arzt auf dem Land heranzuführen. Mit hochwertigen Ausbildungskonzepten und weiteren Anreizen können attraktive Rahmenbedingungen geschaffen werden. In Bayern existiert mittlerweile eine erhebliche Zahl an Weiterbildungsverbünden und -initiativen, in denen Kliniken und niedergelassene Haus- und Fachärzte den eigenen Berufsnachwuchs aus- und weiterbilden und mit der Aufgabe vertraut machen. Diese Angebote gilt es weiter auszubauen. Positionspapier Ländliche Versorgung, TK-Landesvertretung Bayern, September 2014 5

Bürgerschaftliches Engagement Gerade auf dem Land ist die Bereitschaft, sich für die Allgemeinheit zu engagieren, noch weit verbreitet und kann nicht hoch genug geschätzt werden. Mit ehrenamtlichen Helfern, die z.b. Fahrdienste übernehmen oder auch durch die normale Nachbarschaftshilfe können vielfach Engpässe überbrückt werden. Fördermöglichkeiten des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege (StMGP) Das StMGP hat ein Förderprogramm zum Erhalt und zur Verbesserung der ärztlichen Versorgung aufgelegt. Das Förderprogramm ruht auf drei Säulen. Erste Säule ist Förderung von innovativen Projekten und Versorgungskonzepten, um auch in Zukunft die flächendeckende medizinische Versorgung in Bayern zu gewährleisten. Des Weiteren werden Niederlassungen von Hausärztinnen und Hausärzten in Gemeinden bis zu 20.000 Einwohnern in die Förderung einbezogen, wenn diese in einem zu fördernden Gebiet liegen. Die Ärztin bzw. der Arzt muss sich verpflichten, mindestens fünf Jahre dort tätig zu sein. Für die Errichtung einer Filialpraxis gibt es ebenfalls Fördermöglichkeiten. Dritte Säule ist die Vergabe von Stipendien an Medizinstudentinnen und -studenten, die sich verpflichten, die fachärztliche Weiterbildung im ländlichen Raum zu absolvieren und dort mindestens fünf Jahre ärztlich tätig zu sein. Die Angaben entsprechen dem Stand bei der Drucklegung. Die Fördermöglichkeiten und -voraussetzungen sind nur stichpunktartig dargestellt. Verbindliche Auskünfte zu den jeweils aktuellen Förderbedingungen erteilt das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit - Bayerische Gesundheitsagentur -. Fördermöglichkeiten der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) Bei der KVB wurde ein Strukturfonds zur Förderung der Niederlassung in unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Regionen eingerichtet, der je zur Hälfte durch die KVB und die bayerischen Krankenkassen finanziert wird. Ärzte und Psychotherapeuten können in ausgewählten Regionen Förderungen erhalten, wenn sie dort eine neue Praxis eröffnen und diese mindestens fünf Jahre betreiben. Des Weiteren ist in bestimmten Regionen förderungsfähig: Die Errichtung einer Zweigpraxis, die Anstellung eines Arztes oder Psychotherapeuten, die Fortführung der Praxis über das 63. Lebensjahr hinaus. Darüber hinaus kann die Beschäftigung eines Arztes in Weiterbildung beziehungsweise eines Psychotherapeuten in Ausbildung sowie in hausärztlich unterversorgten Gebieten die Beschäftigung einer hausärztlichen Versorgungsassistentin gefördert werden. Positionspapier Ländliche Versorgung, TK-Landesvertretung Bayern, September 2014 6

Die Regionen und Arztgruppen, für die eine Förderung möglich ist, werden durch den für die Bedarfsplanung in Bayern zuständigen Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen bestimmt. Dabei ergeben sich ständig Veränderungen. Auch hier sind die Fördermöglichkeiten und -voraussetzungen nur stichpunktartig mit dem Stand bei der Drucklegung dargestellt. Verbindliche Auskünfte zu den jeweils aktuellen Fördermöglichkeiten, den betroffenen Regionen und Arztgruppen erteilt die KVB. Gemeindeschwester Bei Patienten, die zu Hause betreut werden, kann der Arzt durch eine Gemeindeschwester unterstützt werden, soweit dies nicht ambulante Pflegedienste übernehmen. Um einen wirtschaftlichen Einsatz zu gewährleisten, sollte diese nicht bei einem einzelnen Arzt angestellt sein, sondern z.b. als Mitarbeiterin einer Wohlfahrtseinrichtung von allen Ärzten beauftragt werden können. In großen Hausarztpraxen kann auch die Anstellung einer Versorgungsassistentin (sh. dort) sinnvoll sein. Kommunale Eigeneinrichtungen Kommunale Träger (Gemeinden, Städte und Landkreise) können in Ausnahmefällen, wenn eine Versorgung auf andere Weise nicht sichergestellt werden kann, eigene Einrichtungen zur ambulanten ärztlichen Versorgung betreiben. Dies kann z.b. dann der Fall sein, wenn von der Kassenärztlichen Vereinigung zuvor ergriffene Maßnahmen nicht erfolgreich waren. Der Vorteil dieses Modells liegt darin, dass Ärzte angestellt werden können und damit kein wirtschaftliches Risiko übernehmen. Es können Teilzeittätigkeiten gestaltet werden, die in einer eigenen Praxis kaum machbar sind. Zudem ist die Arbeit im Team möglich, was bei jungen Ärztinnen und Ärzten immer beliebter wird. Ab einer gewissen Größe kann die Organisation einem Praxismanager übertragen werden, der auch für die medizinischen Fachangestellten verantwortlich zeichnet. Damit können sich die Ärzte auf die medizinische Arbeit konzentrieren. Eine mögliche Option ist auch, dass die Ärzte später in die Freiberuflichkeit wechseln und die kommunale Eigeneinrichtung als eigenständige Praxis weiterführen. Für die Gründung der Eigeneinrichtung ist die Zustimmung der Kassenärztlichen Vereinigung erforderlich. Der zuständige Zulassungsausschuss hat die kommunale Einrichtung in diesem Fall zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung zu ermächtigen. Zur Anstellung von Ärztinnen und Ärzten in der Eigeneinrichtung ist ebenfalls die Genehmigung des Zulassungsausschusses einzuholen. Die erbrachten Leistungen können vom kommunalen Träger der Einrichtung mit der Kassenärztlichen Vereinigung abgerechnet werden. Positionspapier Ländliche Versorgung, TK-Landesvertretung Bayern, September 2014 7

Notdienste organisieren Ein Hemmnis für die Niederlassung im ländlichen Bereich sind häufige Dienste in den sprechstundenfreien Zeiten. Eine Möglichkeit, diese Dienste zu verringern, ist z.b. die Einrichtung einer Bereitschaftspraxis an einem Krankenhaus in der Region. Dafür ist eine Kooperation zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung und diesem Krankenhaus erforderlich. Immer wieder finden sich auch Ärzte, die Interesse an der Übernahme von Bereitschaftsdiensten haben. U.U. können in Zusammenarbeit mit dem Ärztlichen Kreisverband und der Kassenärztlichen Vereinigung entsprechende Abfragen bei allen ansässigen Ärzten initiiert und organisatorische Regelungen getroffen werden. ÖPNV - organisatorische Anpassungen Das derzeitige Angebot ist oft an den Unterrichtszeiten der Schüler und weniger an den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten ausgerichtet. Eine Anpassung von öffentlichen Verkehrsverbindungen an Praxisstandorte und Sprechstunden sollte geprüft werden. In den Praxen sollten die Behandlungstermine mit den Ankunfts-/Abfahrtszeiten der öffentlichen Verkehrsmittel koordiniert werden, soweit Patientinnen und Patienten auf den ÖPNV angewiesen sind. Einrichtung von Haltestellen mit kurzen Wegen zu den Behandlungsmöglichkeiten (z.b. Haltestelle am Krankenhaus). Hol- und Bringdienste für Patientinnen und Patienten. Praxisstrukturen in Zusammenarbeit mit bestehenden Praxen anpassen Junge Ärztinnen und Ärzte bevorzugen die Teamarbeit in urbanen Räumen. Um die Arbeit in ländlichen Regionen trotzdem attraktiv zu gestalten, müssen vorhandene Strukturen überprüft und zeitgemäß angepasst werden. Einrichtung von Gemeinschaftspraxen oder anderen Praxiskonstellationen mit Möglichkeiten der Anstellung oder Freiberuflichkeit in verschiedenen Arbeitszeitmodellen. Mehrere Ärzte in einer Einrichtung können sich bei Hausbesuchen und Bereitschaftsdiensten abwechseln und ihre Arbeitszeit aufeinander abstimmen. Als Einstieg ins Berufsleben wird die Anstellung immer beliebter. Zudem ergreifen immer mehr Frauen den Arztberuf. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf z.b. durch Teilzeitarbeit hat für manche Ärztin und manchen Arzt an Bedeutung gewonnen. Dies kann auch bedeuten, dass man für einen ausscheidenden Arzt mehrere Nachfolger benötigt. Diese Gesichtspunkte sind nicht zu unterschätzen, da bei jungen Ärztinnen und Ärzten die Work-Life-Balance einen hohen Stellenwert hat und oft noch vor dem Einkommen rangiert. Eine 60-Stundenwoche, wie sie bisher oft üblich war oder noch ist, möchte die Positionspapier Ländliche Versorgung, TK-Landesvertretung Bayern, September 2014 8

nachkommende Ärztegeneration aus nachvollziehbaren Gründen nicht mehr leisten. Ab einer gewissen Größe kann wie bei einer kommunalen Eigeneinrichtung der Einsatz eines Praxismanagers sinnvoll sein, der für die Organisation und die medizinischen Fachangestellten verantwortlich ist. Die Ärzte werden damit von den Verwaltungsaufgaben entlastet. Wenn mehrere Hausärzte ihre Praxen im selben Gebäude betreiben, kann bei Ausfällen oder Urlaub die Zusatzarbeit besser organisiert werden. Existenzgründer, die sich bei der Niederlassung für ein solches Haus entscheiden, weil z.b. die vorhandenen Praxen das Patientenaufkommen nicht mehr bewältigen können, haben ein geringes wirtschaftliches Risiko und können auf vorhandenen Strukturen aufbauen. Einrichtung von Zweigpraxen und Zweigsprechstunden zur Versorgung abgelegener Ortsteile. Mobile Praxen, die zu festgelegten Zeiten vor Ort sind. Telemedizin "Telemedizin macht Spitzenmedizin mobil" - so die bayerische Gesundheitsministerin Melanie Huml zu diesem Thema. Heute haben wir mit der Telemedizin die technischen Möglichkeiten, um das Wissen von Spezialisten in die tägliche Patientenversorgung einfließen zu lassen. Beispiel Schlaganfall: Es gibt nur ein enges Zeitfenster, in dem bleibende Schäden vermieden werden können. Ein Krankenhaus kann vernetzt mit einem Schlaganfallzentrum die Erstversorgung auch ohne eigene Neurologie durchführen. In einem telemedizinischen Netzwerk werden überregionale Leitstellen mit regionalen Krankenhäusern zusammengeschlossen. In den teilnehmenden Krankenhäusern sind speziell geschulte Behandlungsteams aus Ärzten, Pflegekräften und Therapeuten vorhanden. Mit videogestützter Fernuntersuchung, Begutachtung der CT-/MRT-Bilder und Falldiskussionen kann der Experte in der Leitstelle direkt in die Diagnose und die therapeutischen Entscheidungen einbezogen werden. Weitere Einsatzmöglichkeiten der Telemedizin sind z.b. Telemonitoring bei Herzinsuffizienz, Teletherapie von Sprechstörungen bei Parkinsonpatienten, Telemedizin in Pflege und Reha, etc. Der Ausbau der Telemedizin wird durch das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege gefördert. Die laufenden Kosten werden bei manchen Projekten von den Krankenkassen übernommen. Positionspapier Ländliche Versorgung, TK-Landesvertretung Bayern, September 2014 9

Unterstützung bei Niederlassung und Umzug Unterstützungsmöglichkeiten sind z.b.: Einrichtung eines Ansprechpartners in der Gemeindeverwaltung für die Startphase der Praxis, Bereitstellung von Praxisräumen, Angebot von Bauland für die Praxis und/oder das Wohnhaus, Unterstützung bei Investitionen, Hilfe bei der Suche nach Mitarbeitern, Herstellung von Kontakten zu Kollegen im Umfeld, Hilfe bei der Wohnungssuche, Hilfe bei der Arbeitsplatzsuche für den Ehe-/Lebenspartner der Ärztin/des Arztes, Bereitstellung von Kindergarten- oder Kinderkrippenplätzen. Vernetzung der ambulanten und stationären Strukturen Krankenhäuser können durch eine Neuausrichtung des Angebots in unterversorgten Regionen daran mitwirken, die ambulante Behandlung zu gewährleisten. Eine Vernetzung der ambulanten und stationären Strukturen ist vor allem für fachärztliche Untersuchungen und Behandlungen sinnvoll. Können bestimmte fachärztliche Leistungen von niedergelassenen Ärzten nicht sichergestellt werden, muss geprüft werden, ob dies an einem Krankenhaus möglich ist. Möglicherweise sind die dafür notwendigen Geräte bereits vorhanden und es müssen nur die erforderlichen Genehmigungen eingeholt werden, um diese auch ambulant nutzen zu können. Ggf. ist auch die Neuanschaffung sinnvoll, um den Behandlungsbedarf in einer Region abzudecken. Dabei dürfen die Chancen nicht übersehen werden, die sich Krankenhäusern eröffnen können. Manches kleine Krankenhaus, das in wirtschaftlicher Schieflage ist, kann sich mit einem Einstieg in die ambulante Behandlung ein zweites Standbein schaffen. Man kann mit einem solchen Angebot die ambulante Versorgung bedarfsgerecht ergänzen und gleichzeitig die Attraktivität des Krankenhauses steigern. Patientinnen und Patienten, die ambulant dort behandelt werden, dürften sich bei einem notwendigen Krankenhausaufenthalt auch für dieses Haus entscheiden. Es ist ein Wandel nötig, der weg von der jetzigen regionalen Krankenhausversorgung und hin zu einer integrierten Gesundheitsversorgung führt. Die bestehenden Strukturen müssen vernetzt werden. Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis (VERAH) Diese führt medizinische Leistungen durch, die die Ärztin bzw. der Arzt nicht persönlich erbringen müssen. Denkbar ist z.b. an ein Fallmanagement, die Versorgung von Patienten auf Anweisung in der Praxis und/oder in der Häuslichkeit, Wundversorgungsmanagement sowie alle delegationsfähigen Leistungen der Hausärztin bzw. des Hausarztes. Positionspapier Ländliche Versorgung, TK-Landesvertretung Bayern, September 2014 10

Forderung an den Gesetzgeber Um Ärzte in die Regionen umzusteuern, in denen sie benötigt werden, müssen Nachbesetzungen von frei werdenden Praxen in den attraktiven, überversorgten Gebieten unterbleiben. Gibt ein Arzt in einem überversorgten Planungsbereich seine Tätigkeit auf, liegt die Entscheidung über die Nachbesetzung der Praxis im Ermessen des Zulassungsausschusses. Dies hat zur Folge, dass kaum eine Arztpraxis in den überversorgten Bereichen geschlossen wird. Damit entsteht für den ärztlichen Nachwuchs kein Anreiz, in Regionen auszuweichen, in denen noch tatsächlicher Bedarf besteht. Es ist deshalb dringend erforderlich, die gesetzlichen Vorgaben so zu verändern, dass Nachbesetzungen in überversorgten Planungsbereichen generell unterbleiben, bis der Soll- und Ist-Stand weitgehend übereinstimmen. Fazit Es gibt Mittel und Wege, die ärztliche Behandlung auch im ländlichen Bereich langfristig zu sichern. Dies wollen wir mit diesen Vorschlägen aufzeigen, ohne Patentlösungen für jeden Fall anbieten zu können. Nicht jede Gemeinde und jeder Landkreis wird gleichermaßen betroffen sein, aber überall sollte man sich die Mühe machen und einen Blick in die Zukunft werfen. Man muss jetzt tätig werden, damit man in 5 oder 10 Jahren nicht von unerwarteten Entwicklungen überrascht wird. Der Aufruf geht in erster Linie an die politischen Entscheidungsträger vor Ort, denn weder die Kassenärztliche Vereinigung noch die Krankenkassen können Ärzte verpflichten, sich an bestimmten Orten niederzulassen. Die lokale Politik weiß, wo die Stärken der Gemeinden und der Region liegen. Mancher Umstand, der den Medizinernachwuchs von einer Niederlassung auf dem Land abhält, kann nur vor Ort geregelt werden. Bayern bietet viel - überall. Dies kann man oft nur im direkten Kontakt aufzeigen. Ärzte für die Arbeit auf dem Land zu begeistern und attraktive Angebote für den ärztlichen Nachwuchs zu schaffen, wird zukünftig auch zu den Aufgaben der Politik vor Ort gehören. Dabei wird es vielfach nicht damit getan sein, Einzelmaßnahmen durchzuführen. Vielmehr sind Konzepte aus mehreren Bausteinen erforderlich, die mittel- oder langfristig angelegt sind. Sich dabei Unterstützung durch Hochschulinstitute zu holen, die sich mit der Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum befassen, kann hilfreich sein. Es muss aber auch klar gesagt werden, dass gewisse Wege unvermeidlich sein werden. Jede Untersuchungs- und Behandlungsmethode überall vorzuhalten, war schon bislang nicht möglich und wird auch in Zukunft nicht möglich sein. Aber jede Patientin und jeder Patient wird einen Arzt in erreichbarer Nähe haben und niemand muss fürchten, nicht ausreichend behandelt zu werden. Positionspapier Ländliche Versorgung, TK-Landesvertretung Bayern, September 2014 11

TK-Landesvertretung Bayern Rosenheimer Straße 141 81671 München Tel. 089-490 69-632 Fax 089-490 69-624 E-Mail lv-bayern@tk.de Verantwortlich: Christian Bredl