Kontrolle verstärken, Transparenz schaffen, Vertrauen gewinnen

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Transkript:

Spitzengespräch zu den Manipulationsvorwürfen in den Transplantationszentren der Universitätsmedizin Göttingen und des Universitätsklinikums Regensburg Kontrolle verstärken, Transparenz schaffen, Vertrauen gewinnen Auf Einladung von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr sind heute der Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz der Länder, Herr Minister Storm und die Vertreterin der Kultusministerkonferenz, Frau Prof. Wanka, die Spitzen der Vertragspartner nach 12 TPG (Spitzenverband Bund der Krankenkassen, Bundesärztekammer, Deutsche Krankenhausgesellschaft) zusammengetroffen, um sich über den derzeitigen Erkenntnisstand im Hinblick auf Vorkommnisse in den Transplantationszentren der Universitätsmedizin Göttingen und des Universitätsklinikums Regensburg zu unterrichten und gemeinsam mit dem Präsidenten von Eurotransplant und dem Präsidenten der Deutschen Transplantationsgesellschaft, dem Vorstand der DSO und dem Patientenbeauftragten der Bundesregierung Maßnahmen zu beraten. Intensivierung der Kontrollen in den Transplantationszentren Die anlassbezogenen Prüfungen der Prüfungskommission nach 12 TPG wurden bereits intensiviert und eine Task Force eingesetzt. Auf Grund der Erkenntnisse aus Göttingen und Regensburg werden z. Zt. alle Transplantationszentren auf Auffälligkeiten überprüft. Bei der Inspektionstätigkeit wurde zusätzlicher externer Sachverstand einbezogen. Neben Daten- und Organsachverständigen nehmen von der Transplantationsmedizin unabhängige medizinische Experten an den Prüfungen teil. Die Prüfungskommission wird kurzfristig um weitere unabhängige Experten erweitert. Die Arbeit der Prüfungskommission und der Überwachungskommission wird organisatorisch unterstützt. Dafür verstärken der Spitzenverband Bund der Krankenkassen, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und die Bundesärztekammer eine gemeinsame Geschäftsstelle bis zum 1. November 2012. Die Prüfungskommission wird zukünftig flächendeckende unangekündigte Stichprobenprüfungen bei allen Transplantationszentren durchführen.

Die enge Kooperation von Prüfungskommission, zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften wird gewährleistet. Das TPG sieht seit 1. August 2012 die Einbindung der Länder als gleich- und stimmberechtigte Mitglieder in der Prüfungskommission vor. Darüber hinaus werden künftig die zuständigen Landesbehörden eingeladen, an Inspektionen der Prüfungskommission in den Transplantationszentren der jeweiligen Länder teilzunehmen. Hierdurch wird ein nahtloser Informationstransfer sichergestellt, sodass Zeit- und Informationsverluste vermieden werden. Um Manipulationen möglichst zu vermeiden, wird in allen Transplantationszentren über die Aufnahme in die Wartelisten und deren Führung eine interdisziplinäre Transplantationskonferenz unter Gewährleistung eines mindestens Sechsaugenprinzips entscheiden. Dabei ist eine medizinische Fachrichtung einzubeziehen, die keine Verbindung zur Transplantationsmedizin hat und direkt dem ärztlichen Direktor der Klinik untersteht. Die Mitglieder der interdisziplinären Transplantationskonferenz sind der Vermittlungsstelle Eurotransplant namentlich zu benennen. Sie zeichnen die Entscheidungen gemeinsam ab und dokumentieren diese. Die Abläufe im Transplantationsprozess einschließlich des beschleunigten Vermittlungsverfahrens sind nachvollziehbar zu dokumentieren. Sie sind der Transplantationskonferenz bekannt zu geben. Die Verantwortlichkeit für die Einhaltung der Vorgaben des Transplantationsgesetzes liegt bei der Leitung des Krankenhauses. Die vorgenannten Maßnahmen können sofort im Rahmen der Organisationshoheit der Klinikleitungen umgesetzt werden. Wir erwarten, dass alle Klinikleitungen diese internen Kontrollen zur eigenen Aufgabe machen. Die Klinikleitungen sind aufgefordert, retrospektiv Kontrollen an ihren Transplantationszentren durchzuführen. Die Länder haben sich vergewissert, dass dieser Prozess in den jeweiligen Transplantationszentren eingeleitet ist. Wir erwarten, dass alle Kliniken sich über die geeigneten Instrumente regelmäßig austauschen. 2

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft sollte diesen Austauschprozess moderieren. Verbesserung der Transparenz Transparenz ist zur Stärkung des Vertrauens der Bevölkerung in alle Prozesse der Organspende und Organtransplantation unabdingbar. Die Auftraggeber werden der Öffentlichkeit die Tätigkeitsberichte der Prüfungs- und der Überwachungskommissionen unter Beachtung des Schutzes personenbezogener Daten und von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen regelmäßig zugänglich machen. Sie werden zukünftig jährlich im Rahmen einer Pressekonferenz der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Beteiligten sind sich einig, dass die Richtlinien nach 16 TPG in einem transparenten Verfahren erlassen werden und Öffentlichkeit hergestellt werden muss. Eine Verstärkung der Rechtsaufsicht hierüber durch den Bund wird geprüft. Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und die Bundesärztekammer richten bis zum 1. November 2012 bei der Prüfungskommission eine Stelle zur (auch anonymen) Meldung von Auffälligkeiten und Verstößen gegen das Transplantationsrecht in den Krankenhäusern ein. 3

Vermeidung von Fehlanreizen Sondervereinbarungen über Bonuszahlungen für bestimmte Leistungsmengen in der Transplantationsmedizin können Fehlanreize auslösen. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hat sich für die Abschaffung entsprechender finanzieller Anreize ausgesprochen und wird die Anpassung der Musterverträge vornehmen. Die Krankenhäuser werden zu einer Selbstverpflichtung aufgefordert. Erste Krankenhausträger haben solche Verträge bereits gekündigt. Konsequenzen Regelverstöße gegen die Vorgaben des Transplantationsgesetzes und der Richtlinien müssen Konsequenzen haben. Je nach der Schwere des Verstoßes reicht das Spektrum von Sanktionsmöglichkeiten über arbeits- und berufsrechtliche Maßnahmen bis hin zu Maßnahmen des Ordnungswidrigkeiten- und Strafrechts einschließlich der vorübergehenden Schließung von Transplantationsprogrammen. Das bereits bestehende europäische Informationssystem (IMI: Meldung von ärztlichem Fehlverhalten) wird daraufhin geprüft, ob es im Hinblick auf nachgewiesene Verstöße, die rechtskräftig festgestellt worden sind, ausgebaut werden kann. Die zuständigen Behörden der Länder werden die Prüfungskommission über das Ergebnis der durch Berichte der Prüfungskommission ausgelösten Ermittlungen informieren. Aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse aus den Ermittlungen zu den Manipulationsvorwürfen in den betroffenen Krankenhäusern werden Bund und Länder die bestehenden Straf- und Ordnungswidrigkeitsnormen sowie die berufsrechtlichen Regelungen überprüfen und anpassen. Die Länder werden entsprechende Prüfungen im Bereich des Berufsrechts durchführen. 4

Wir nehmen die aktuellen Ereignisse zum Anlass auch weitere Bereiche der Organspende und Transplantationsmedizin zu verbessern. Deutsche Stiftung Organtransplantation DSO Wir haben die Transparenz und Kontrolle über die DSO am 1. August 2012 bereits verbessert. So hat die DSO grundsätzliche finanzielle und organisatorische Entscheidungen den Spitzenverband Bund der Krankenkassen, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und der Bundesärztekammer unverzüglich vorzulegen. Auch hat die DSO jährlich einen Geschäftsbericht zu veröffentlichen. Wir bauen diese Maßnahmen aus. In Zukunft werden Bund und Länder neben dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen, der Deutschen Krankenhausgesellschaft, der Bundesärztekammer und der Deutschen Transplantationsgesellschaft im Stiftungsrat der DSO mit Sitz- und Stimmrecht vertreten sein. Hierzu wird der Stiftungsrat sofort Gespräche mit den Ländern aufnehmen. Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und die Bundesärztekammer werden zusammen mit den Ländern den Stiftungsrat organisatorisch unterstützen. Hierzu werden sie eine unabhängige Geschäftsstelle benennen. Die Auftraggeber werden zeitnah erste Ergebnisse zur Umsetzung des vom Stiftungsrat beschlossenen Masterplans zur Weiterentwicklung der DSO der Öffentlichkeit präsentieren. Qualitätssicherung / Einheitliche Datenerhebung Unabhängig von den aktuellen Vorfällen soll auch überprüft werden, ob die Qualität der transplantationsmedizinischen Versorgung noch weiter verbessert werden kann. Deshalb wird der für die Ausgestaltung der Qualitätssicherung verantwortliche Gemeinsame Bundesausschuss gebeten zu prüfen, ob die schon etablierten Verfahren der Qualitätssicherung, die bereits heute die meisten Transplantationen umfassen, 5

ausreichend und geeignet sind, die Qualität zu beurteilen, diese weiterzuentwickeln und die Ergebnisse in den Qualitätsberichten transparent zu machen. Die Fachwelt diskutiert eine einheitliche Datenerhebung für den gesamten Prozessablauf in der Transplantationsmedizin (Transplantationsregister). Heute werden die Daten in verschiedenen Institutionen und unter unterschiedlichen Vorgaben erhoben. Die Zusammenführung der Daten und die damit verfolgten Ziele bedürfen eines eingehenden fachlichen Diskurses. Dieser muss geführt werden. Das Bundesministerium für Gesundheit wird diesen Diskussionsprozess vorantreiben. Bundesminister für Gesundheit Stellvertretender Vorstandsvorsitzender des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen Geschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft Präsident der Bundesärztekammer Präsident der Stiftung Eurotransplant International Foundation Medizinischer Vorstand der Deutschen Stiftung Organtransplantation Präsident der Deutschen Transplantationsgesellschaft Ministerin für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration des Landes Niedersachsen Ministerin für Wissenschaft und Kultur des Landes Niedersachsen, zugleich als Vertreterin des amtierenden Vorsitzenden der Kultusministerkonferenz Staatsminister für Umwelt und Gesundheit des Freistaats Bayern Staatsminister für Wissenschaft, Forschung und Kunst des Freistaats Bayern Minister für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Saarlandes als amtierender Vorsitzender der Gesundheitsministerkonferenz Ministerin für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland- Pfalz Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten Berlin, den 27. August 2012 6