Das Münchner Modell: Beschulung berufsschulpflichtiger Flüchtlinge

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Transkript:

Das Münchner Modell: Beschulung

1. Übersicht über den Ablauf bis zur Einmündung in die berufliche Schule oder in ein schulanaloges Angebot 2. Erfassung des Bildungsstands/Bildungsclearing 3. Möglichkeiten des Spracherwerbs 4. Die Münchner Testtage 5. Beschulung der berufsschulpflichtigen Flüchtlinge

1. Übersicht über den Ablauf bis zur Einmündung in die berufliche Schule oder in ein schulanaloges Angebot Ankommen in Bayern, Erfassung und Meldung ans Stadtjugendamt (bei unbegleiteten minderjähringen Flüchtlingen), Altersfeststellung Unterbringung in Übergangswohnen, Gemeinschaftsunterkunft, Privat oder Jugendhilfeeinrichtungen Erfassung des Bildungsstands/Bildungsclearing Deutschkursangebote (städt. finanziert bzw. Indoor-Deutschkurse) Münchner Testtage Zuweisung in berufliche Schule bzw. in schulanaloge Einrichtungen

2. Erfassung des Bildungsstandes/Bildungsclearing - Besuch der jungen berufsschulpflichtigen Flüchtlinge von 16 25 Jahren in den GU's usw., durch Mitarbeiter/innen der IBZ Sprache und Beruf und FiBA2 - Ausfüllen eines Anmeldebogens um eine Beratung und Vermittlung durch das IBZ-Sprache und Beruf in Anspruch zu nehmen - Erhebung des Bildungsstandes/Bildungsclearing mittels eines persönlichen Gesprächs/Fragebogen schon in der Einrichtung oder im IBZ Sprache und Beruf - Vermittlung in Sprachkurse/Starterkurse/Folgekurse/Qualifzierungsangebote/ Schulische Maßnahmen, Zeugnisanerkennung unter Berücksichtigung der Bildungsbiographie und des individuellen Kompetenzniveaus

2. Erfassung des Bildungsstandes/Bildungsclearing Ablauf des Status- und Bildungsclearings mittels eines persönlichen Gesprächs in welchem u. a. folgende Daten erhoben werden: Aufenthaltsstatus (Zugang zum Arbeitsmarkt/ Zugang zu regelgef. Bildungsangeboten ist abhängig vom Aufenthaltsstatus und Voraufenthaltszeiten) Schulbesuch im Herkunftsland bzw. in Deutschland in Jahren Vorlage von Zeugnissen Mathematikkenntnisse Berufsausbildung / Studium Berufserfahrung Sprachkenntnisse (Muttersprache, weitere Sprachen), Alphabetisierung notwendig, bereits besuchte Deutschkurse Sonstiges: Führerschein, Interessen, Hobbys

3. Möglichkeiten des Spracherwerbs Starterkurse mit Grundbildungsanteilen - Städtisch finanzierte Deutschkurse für junge Flüchtlinge mit Grundbildungsanteilen - Jugendintegrationskurse, bei Aufenthaltserlaubnis neue Kursangebote der Agentur für Arbeit (Erstorientierung, 4 Monate, 320 UE) - Berufsbezogene Deutschkurse für junge Flüchtlinge mit Betriebspraktika

4. Die Münchner Testtage - Erfassung des Bildungstandes nach Abschluss eines Sprachkurses a. Organisation: - Testtage erfolgen dezentral an den verschiedenen Bildungsorten (z. B. Städt. Berufsschule zur Berufsvorbereitung, SchLau/ISuS, MVHS - FlüB&S) - Anmeldung zu den Testtagen erfolgt durch die Flüchtlinge selbst oder durch die Betreuungspersonen - Zeit: Mitte Juni - Dauer: 1 Tag, 09:00 16:00 Uhr - Auswertung erfolgt durch Lehrkräfteteam - Rückmeldung ca. 2 Wochen nach der Testung

4. Die Münchner Testtage - Erfassung des Bildungstandes b. Inhalte der Testtage: Die Lernstandstest wurden zusammen mit den anderen in München im Flüchtlingsbereich arbeitenden Schulen und schulanalogen Einrichtungen erstellt und werden jährlich weiterentwickelt. - Lernstandstest Deutsch - Lernstandstest Mathematik - Interview mittels Interviewleitfaden, daraus erfolgt u. a. auch ein Aufschluss bzgl. des mündlichen Spracherwerbs.

4. Die Münchner Testtage - Erfassung des Bildungstandes c. Auswertung der Tests und Zuteilung (beispielhaft) Erfolgreicher Abschluss des Test - eine Zuteilung zu einer Berufsschule nach folgenden Kriterien ist möglich: - ähnliche Sprach- und Mathematikkenntnisse - Interessen und Berufswünsche, die angegeben worden sind - Berücksichtigung des Geschlechts geringe Anzahl an Mädchen sollen in einer kleineren Gruppe beschult werden Falls das Sprachniveau noch nicht ausreicht wird kein Schulplatz zugewiesen. Ein Absageschreiben weist darauf hin, einen weiteren Deutschkurs zu besuchen, Rückleitung an das IBZ- Sprache und Beruf / IBZ erfolgt.

5a. Beschulung der berufsschulpflichtigen Flüchtlinge in Städt. beruflichen Schulen Berufsintegrationsjahr in kooperativer Form (BIJ/V): Das BIJ in kooperativer Form umfasst vor allem die Sprachförderung und soll die berufsschulpflichtigen Asylbewerberinnen und -bewerber, Flüchtlinge und andere Jugendlichen, die nach Deutschland zugezogen sind und über keine oder nur geringedeutschkenntnisse verfügen den Einstieg in das berufliche Bildungssystem ermöglichen. Beschulung berufsschulpflichtiger Asylbewerberinnen und -bewerber und Flüchtlinge (BIJ/s): Das 2-jährige BIJ/s in schulischr Form richtet sich an Flüchtlinge, die nicht mehr vollzeitschulpflichtig sind, aber noch keine Ausbildung beginnen können.

5b. Beschulung der berufsschulpflichtigen Flüchtlinge in schulanalogen Institutionen SchlaU (schulananloger Unterricht) FlüB&S (Flüchtlinge in Schule und Beruf, Münchner VHS) K.O.M.M Projekt (Kommunikation, Optimistisch, Multinational, München, Hilfe von Mensch zu Mensch e.v.) EuroTrainingsCenter e.v. In diesen vier Institutionen wie auch in den zuvor dargestellten Beschulungsformen in den beruflichen Schulen der Landeshauptstadt wird es den Schülerinnen und Schülern ermöglicht einen Mittelschulabschluss oder einen Quali zu erlangen.

Dr. Edda Fiebig Landeshauptstadt München Referat für Bildung und Sport, Geschäftsbereich Berufliche Schulen, RBS-B Bayerstraße 28, 80335 München Bürozeiten: Montag sowie Freitag Telefon: 089 233-83772, Fax: 089 233-83785 E-Mail:edda.fiebig@muenchen.de Maria Prem Landeshauptstadt München Sozialreferat, Amt für Wohnen und Migration Bildung und Qualifizierung nach Migration und Flucht Kommunales Management Bildung und Beschäftigung Flüchtlinge U25 Welfenstraße 22, 81541 München Tel. (089) 233-67 125, Fax: (089) 233-67 102 oder 233-67 148 email: maria.prem@muenchen.de Eva Schießl Landeshauptstadt München Referat für Bildung und Sport Stabsstelle Kommunales Bildungsmanagement und Steuerung FB 1, Kommunale Servicestelle Übergangsmanagement, Koordination Migration und Zuwanderung Bayerstraße 28 80335 München Telefon: +49 (0)89 233 83517, Telefax:+49 (0)89 233 98983517 E-Mail: eva.schiessl@muenchen.de

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