Statistisches Bundesamt



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Statistisches Bundesamt Statistik der Überschuldung privater Haushalte MUSTER- FRAGEBOGEN zur Datenlieferung mit estatistik.core Überschuldungsstatistik 2013

Teil I Angaben zur Beratungsstelle Ansprechpartner/-in für Rückfragen: Name E-Mail-Adresse Telefon (Vorwahl/Rufnummer) Anschrift der Beratungsstelle: Hinweis: Die Angaben zu Nr. 1 bis 4 werden zum 31. Dezember des Berichtsjahres erhoben. Die Angaben zu Nr. 5 bis 7 werden für das Berichtsjahr erhoben. 1. Art des Trägers oder der Mitgliedschaft (1) Arbeiterwohlfahrt... Verbraucherzentrale... Arbeitslosenverband Deutschland... Andere gemeinnützige Träger... Caritas (einschl. kath. Kirche als eigenständiger Träger)... Beratungsstelle eines Unternehmens... Diakonisches Werk (einschl. evang. Kirche als eigenständiger Träger).. Trägerkooperation (2)... Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband... Gewerbliche Anbieter... Deutsches Rotes Kreuz... Sonstige Träger (3)... Kommunale Träger... 2. Handelt es sich um eine als geeignet anerkannte Stelle gemäß 305 Absatz 1 der Insolvenzordnung?... Ja Nein 3. Stellenzahl der Beratungskräfte nach Berufsfeldern (4) Sozialarbeit..., Ökothrophologie..., Sozialpädagogik, Pädagogik..., Verwaltungswirtschaft..., Soziologie, Psychologie und Ähnliches..., Juristische Ausbildung..., Bankwesen..., Steuerberatung..., Betriebswirtschaft, Ökonomie..., Sonstige Ausbildung..., 4. Stellenzahl der Verwaltungskräfte (4)..., 5. Anzahl der Kurzberatungen (5)... 6. Anzahl der Onlineberatungen (5)... 7. Anzahl der Personen, für die eine Beratung dokumentiert ist: Anzahl der Personen... Darunter: Anzahl der Personen, die einer Übermittlung ihrer Daten an das Statistische Bundesamt nicht zugestimmt haben... Seite 1

Teil II Angaben zur Beratung Es sollen Angaben für Personen gemacht werden, die sich im Berichtsjahr in einer laufenden Beratung befanden. Dies schließt sowohl Beratungsfälle ein, deren Beratung im Berichtsjahr abgeschlossen wurde, als auch solche, die über den 31.12. des Berichtsjahres hinaus beraten werden. Nummer oder Aktenzeichen der beratenen Person: (Hinweis: Personen, die bereits im Vorjahr gemeldet wurden, müssen unter der gleichen Nummer/dem gleichen Aktenzeichen wie im Vorjahr gemeldet werden.) 1. Wurde die beratene Person bereits zum letzten Stichtag gemeldet?... Ja Nein Monat / Jahr 2. Erste Kontaktaufnahme (6)... 3. Beginn der laufenden Beratung (7)... Hinweis: Die Angaben zu Nr. 4 werden zum 31. Dezember des Berichtsjahres oder zum Zeitpunkt der Beendigung der Beratung erhoben. 4. Stand der laufenden Beratung (nicht abgeschlossene Fälle) Schuldnerberatung ohne Insolvenzverfahren... Außergerichtlicher Einigungsversuch... Begleitung während des Insolvenzverfahrens / während der Wohlverhaltensphase... Begleitung bei der Vergleichserfüllung... Monat / Jahr 5. Ende der Beratung (abgeschlossene Fälle)... 6. Beendigungsgrund (abgeschlossene Fälle) a) Planmäßige Beendigung Schulden außergerichtlich reguliert (auch Teillösungen)... Schulden gerichtlich reguliert: Schuldenbereinigungsplan angenommen... Ankündigung der Restschuldbefreiung (8)... Regelinsolvenzverfahren beantragt (ohne weitere Begleitung durch die Beratungsstelle)... Verbraucherinsolvenzverfahren beantragt (ohne weitere Begleitung durch die Beratungsstelle): Mit Schuldenbereinigungsplanverfahren... Ohne Schuldenbereinigungsplanverfahren... Weitervermittelt an eine andere Beratungsstelle... b) Abbruch Durch Schuldner/-in... Durch Berater/-in... Sonstiges... Hinweis: Die Angaben zu Nr. 7 werden zum 31. Dezember des Berichtsjahres oder zum Zeitpunkt der Beendigung der Beratung erhoben. 7. Schuldnerberatung nach: 16a Nr. 2 SGB II.... Ja Nein 11 Absatz 5 Satz 2 SGB XII.... Ja Nein Seite 2

Teil III Angaben zur beratenen Person / zum Haushalt Hinweis: Die Angaben werden zu Beginn der Beratung erfasst. Eine Meldung der Daten sollte aber erst dann erfolgen, sobald die Angaben vollständig sind. Diese Angaben werden bei Beratungen, die länger als ein Jahr dauern, zwar ab dem zweiten Berichtsjahr wieder mitgeliefert, sie sollen sich dann aber immer auf den Beginn der Beratung beziehen. Änderungen im Laufe einer Beratung bleiben hier unberücksichtigt. 8. Geburtsjahr... 9. Geschlecht... Männlich Weiblich 10. Familienstand Ledig... Verheiratet/eingetragene Lebenspartnerschaft... Verheiratet/eingetragene Lebenspartnerschaft getrennt lebend... Geschieden/eingetragene Lebenspartnerschaft aufgehoben... Verwitwet/eingetragene Lebenspartnerin/eingetragener Lebenspartner verstorben... 11. Staatsangehörigkeit/-en (Mehrfachnennungen sind möglich) Deutsche Staatsangehörigkeit... Staatsangehörigkeit eines Nicht-EU-Staates... Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Staates (10)... Staatenlos, ungeklärt... 12. Höchster beruflicher Ausbildungs- oder (Fach-)Hochschulabschluss (9) Ohne Ausbildungs- oder (Fach-)Hochschulabschluss... Abgeschlossene Berufsausbildung... In beruflicher Ausbildung oder (Fach-)Hochschulstudium... (Fach-)Hochschulabschluss... 13. Erwerbsstatus Abhängig erwerbstätig (11)... Arbeitslos (nicht gemeldet, aktiv arbeitsuchend)... Selbstständig erwerbstätig (11)... Anderweitig nicht erwerbstätig (12)... Arbeitslos gemeldet... Haushalt der beratenen Person 14. Amtlicher Gemeindeschlüssel des Wohnortes... 15. Welche Person/en lebt/leben mit dem Schuldner/der Schuldnerin in einem Haushalt? (Mehrfachnennungen sind möglich) (13) Keiner (allein lebend)... Kind/er (allein erziehend)... (Ehe-)partner/-in / Lebenspartner/-in... Andere Angehörige/Bekannte... (Ehe-)partner/-in / Lebenspartner/-in und Kind/er... Andere Lebensform (14)... 16. Haushaltsgröße (13) Gesamtzahl aller im Haushalt lebenden Personen... Darunter: Anzahl der im Haushalt lebenden unterhaltsberechtigten Kinder... Darunter: Anzahl der im Haushalt lebenden unterhaltsberechtigten Kinder unter 7 Jahren... 17. Unterhaltsberechtigte Kinder des Schuldners/der Schuldnerin außerhalb des Haushalts Anzahl der Kinder... Darunter: Anzahl der Kinder unter 7 Jahren... Seite 3

Teil IV Angaben zu den finanziellen Verhältnissen der beratenen Person / des Haushalts Hinweis: Die Angaben werden zu Beginn der Beratung erfasst. Eine Meldung der Daten sollte aber erst dann erfolgen, sobald die Angaben vollständig sind. Diese Angaben werden bei Beratungen, die länger als ein Jahr dauern, zwar ab dem zweiten Berichtsjahr wieder mitgeliefert, sie sollen sich dann aber immer auf den Beginn der Beratung beziehen. Änderungen im Laufe einer Beratung bleiben hier unberücksichtigt. 18. Einkommensquellen Abhängige Erwerbstätigkeit (15)... Ausbildungsbezüge und Beihilfen (15)... Selbstständige Tätigkeit (15)... Arbeitslosengeld I... Arbeitslosengeld II, Sozialgeld... Rente, Pension (15)... Unterhaltszahlungen von Privatpersonen... Vermögen (Vermietung, Verpachtung, Zinsen)... Sozialhilfe gemäß SGB XII... Kindergeld... Elterngeld... Wohngeld... Krankengeld... Sonstiges Einkommen (16)... Höhe des monatlichen Einkommens (in vollen Euro): Beratene Person Sonstige Haushaltsmitglieder 19. Ausgewählte monatliche Haushaltsausgaben (Angaben in vollen Euro) Wohnkosten (einschließlich Neben- und Energiekosten) (17) Zu leistende Unterhaltszahlungen... 20. Auslöser der Überschuldung (18) Hauptauslöser Weitere Auslöser Hauptauslöser Weitere Auslöser Arbeitslosigkeit... Schadenersatz wegen unerlaubter Handlungen... Trennung, Scheidung, Tod des Partners/der Partnerin... Haushaltsgründung / Geburt eines Kindes... Erkrankung, Sucht... Nichtinanspruchnahme von Sozialleistungen... Unfall... Unzureichende Kredit- oder Bürgschaftsberatung.. Unwirtschaftliche Haushaltsführung... Längerfristiges Niedrigeinkommen... Gescheiterte Selbstständigkeit... Sonstiges... Zahlungsverpflichtung aus Bürgschaft, Übernahme oder Mithaftung... Keine Angabe... Gescheiterte Immobilienfinanzierung... Seite 4

Teil IV noch: Angaben zu den finanziellen Verhältnissen der beratenen Person / des Haushalts Hinweis: Die Angaben zu Nr. 21 bis 22 und 25 werden zu Beginn der Beratung erfasst. Eine Meldung der Daten sollte aber erst dann erfolgen, sobald die Angaben vollständig sind. Diese Angaben werden bei Beratungen, die länger als ein Jahr dauern, zwar ab dem zweiten Berichtsjahr wieder mitgeliefert, sie sollen sich dann aber immer auf den Beginn der Beratung beziehen. Änderungen im Laufe einer Beratung bleiben hier unberücksichtigt. Die Angaben zu Nr. 23 und 24 werden für das Berichtsjahr erfasst. 21. Art und Zahl der Gläubiger, Höhe der Gesamtforderungen (Nur Schulden der beratenen Person angeben.) Bei Kreditinstituten: Ratenkredit... Dispo-, Rahmenkredit... Hypothekarkredit... Bei privaten Versicherungen (19)... Bei Versandhäusern... Bei Inkassobüros (gekaufte Forderungen)... Beim Finanzamt... Bei sonstigen öffentlichen Gläubigern (20)... Bei Energieunternehmen... Bei Telekommunikationsunternehmen... Bei Vermietern... Bei Gewerbetreibenden... Bei Freien Berufen (21)... Bei Privatpersonen... Aus unerlaubten Handlungen... Aus Unterhaltsverpflichtungen... Sonstiges... Zahl der Gläubiger Höhe der Forderungen insgesamt (In vollen Euro) 22. Gibt es Schulden aus Bürgschaft, aus gesamtschuldnerischer Haftung oder Mitverpflichtung?... Ja Nein 23. Wurde eine Bescheinigung nach 305 Absatz 1 der Insolvenzordnung ausgestellt?... Ja Nein 24. Wurde eine Bescheinigung nach 850k Absatz 5 der Zivilprozessordnung ausgestellt?... Ja Nein 25. Konto a) Verfügt die beratene Person über ein eigenes Konto? (22)... Ja Nein b) Handelt es sich bei dem zuvor genannten Konto um ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto)?... Ja Nein Seite 5

Erläuterungen zu den Erhebungsmerkmalen (1) Art des Trägers oder der Mitgliedschaft: Bei mehreren Trägern nur den Träger angeben, der überwiegt. (2) Trägerkooperation: Nur angeben, wenn bei Kooperation kein Träger eindeutig überwiegt. (3) Sonstige Träger: Zum Beispiel eingetragener Verein, ggmbh. (4) Stellenzahl: Aufzuführen sind nur die bezahlten Mitarbeiter (hauptamtliche Kräfte und Honorarkräfte) in Mitarbeiterkapazitäten (Vollzeitäquivalente), zum Beispiel 1,50 für eineinhalb Stellen. Ehrenamtlich Tätige sind nicht zu berücksichtigen. (5) Kurz- und Onlineberatung: Beratung, bei der kein Personensatz angelegt wird. (6) Erste Kontaktaufnahme: Erste Nachfrage nach einem Beratungstermin (nicht gemeint sind Informationen allgemeiner Art). (7) Beginn der laufenden Beratung: Erster Termin des speziellen fortlaufenden Beratungsprozesses, in der Regel verbunden mit dem Anlegen einer vollständigen Akte. (8) Ankündigung der Restschuldbefreiung: Die Ankündigung der Restschuldbefreiung gilt nur dann als Beendigungsgrund, wenn keine weitere Insolvenzbegleitung in der Wohlverhaltensphase beabsichtigt ist. (9) Höchster beruflicher Ausbildungs- oder (Fach-) Hochschulabschluss: Der Kategorie Ohne Ausbildungs- oder (Fach-)Hochschulabschluss sind auch Personen mit Anlernausbildung oder beruflichem Praktikum zuzuordnen. Der Kategorie In beruflicher Ausbildung oder (Fach-)Hochschulstudium sind Personen zuzuordnen, die sich noch in einer beruflichen Ausbildung oder einem Studium befinden. Der Kategorie Abgeschlossene Berufsausbildung sind Abschlüsse in folgenden Bereichen zuzuordnen: Lehre, Berufsausbildung im dualen System, Vorbereitungsdienst für den mittleren Dienst in der öffentlichen Verwaltung, berufsqualifizierender Abschluss an einer Berufsfachschule/Kollegschule, Abschluss einer Schule des Gesundheitswesens und Fachschulabschluss (z.b. Meister/-in, Techniker/-in oder gleichwertige Qualifikation). Der Kategorie (Fach-)Hochschulabschluss sind Abschlüsse in folgenden Bereichen zuzuordnen: Fachhochschule, Ingenieurschule, Hochschule (FH) für angewandte Wissenschaften, Berufsakademie, Duale Hochschule, Universität, wissenschaftlichen Hochschule, Kunsthochschule, Pädagogische Hochschule und Theologische Hochschule. (10) Staatsangehörigkeit/-en: Die EU-Staaten sind neben Deutschland: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern. (11) Abhängig oder selbstständig Erwerbstätige: Hierunter fallen auch Erwerbstätige, die ergänzende Sozialleistungen erhalten (z.b. Personen, die neben ihrem Einkommen aus Erwerbstätigkeit Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) erhalten sogenannte Aufstocker ). (12) Anderweitig nicht erwerbstätig: Zum Beispiel Rentner/-in, Pensionär/-in, Hausfrau, -mann, Schüler/-in, Student/-in, nicht erwerbsfähige(r) Sozialhilfeempfänger/-in (weniger als 3 Stunden arbeitsfähig), Freiwilligendienst/freiwilliger Wehrdienst. (13) Haushalt: Zum Haushalt gehören alle in derselben Wohnung lebenden Personen. Lebt die beratene Person in einer Wohngemeinschaft oder bei Angehörigen, dann bilden diese einen gemeinsamen Haushalt. Heime, Anstalten, Ordensgemeinschaften oder andere Einrichtungen bilden dagegen keinen Haushalt. (14) Andere Lebensform: Zum Beispiel Wohnen in Einrichtungen, Heimen und Ordensgemeinschaften. (15) Abhängige Erwerbstätigkeit, Ausbildungsbezüge, Beihilfen, selbstständige Tätigkeit, Rente, Pension: Es sind die Nettoeinkünfte anzugeben. (16) Sonstige Einkünfte: Zum Beispiel Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz, Taschengeld und Kinderzuschlag. (17) Wohnkosten: Lebt die beratene Person zum Beispiel in einer Justizvollzugsanstalt oder ist wohnungslos, dann können die Wohnkosten null sein. Ist die Höhe der Wohnkosten nicht bekannt, da die beratene Person bei Bekannten oder Angehörigen wohnt, können ebenfalls null Euro angegeben werden. (18) Auslöser der Überschuldung: Es ist nur ein Hauptauslöser anzugeben. Weitere Auslöser: Es sind mehrere Angaben möglich. Die Einschätzung erfolgt durch den Berater. (19) Schulden bei privaten Versicherungen: Hierzu gehören auch Schulden bei privaten Krankenversicherungen. (20) Schulden bei sonstigen öffentlichen Gläubigern: Hierzu gehören auch Schulden bei Sozialkassen (gesetzliche Rentenund Krankenversicherung). Seite 6

Erläuterungen zu den Erhebungsmerkmalen (21) Schulden bei Freien Berufen: Zum Beispiel Schulden bei Ärzten, Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern. (22) Eigenes Konto: Die Frage ist mit "Ja" zu beantworten, falls die beratene Person entweder a) als Kontoinhaber über ein eigenes Girokonto oder ein vor Zwangsvollstreckungsmaßnahmen geschütztes Girokonto gemäß 850k (Pfändungsschutzkonto) verfügt, oder b) als Bevollmächtigter über das Konto einer anderen Person verfügen kann. Das jeweilige Konto darf nicht durch Pfändungsmaßnahmen dauerhaft blockiert sein. In allen anderen Fällen (vertraglich nicht abgesicherte Nutzung des Kontos einer anderen Person; Girokonto kann durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen nicht genutzt werden) ist die Frage mit "Nein" zu beantworten. Seite 7