Mitmachkampagne Der richtige Standpunkt gegen Gewalt

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Transkript:

Mitmachkampagne Der richtige Standpunkt gegen Gewalt Fotodokumentation präsentiert vom Arbeitskreis gegen Gewalt an Frauen und Kindern im Landkreis Leer

Mitmach-Kampagne Der richtige Standpunkt gegen Gewalt Wir möchten uns bei allen Institutionen, Firmen, Initiativen und Einzelpersonen bedanken, die sich an der Kampagne in Form einer kurzen Aussage/Standpunkt gegen (häusliche) Gewalt an Frauen positioniert haben. Ein großes Problem ist, dass viele gewaltbetroffene Frauen schweigen, weil sie sich schämen, Angst haben und/oder nicht wissen, wo sie Unterstützung erfahren können. Wir hoffen, dass die Kampagne dazu beiträgt, das Schweigen zu beenden. Organisiert wurde die Kampagne vom Arbeitskreis gegen Gewalt an Frauen und Kindern im Landkreis Leer. Wir sagen Danke... Frauenhaus Leer Beratungs- und Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt (BISS) Gleichstellungsbeauftragte und Integrationsbeauftragte Landkreis Leer Gleichstellungsbeauftragte Stadt Leer Polizeiinspektion Leer / Emden Weißer Ring / Außenstelle Leer Arbeitskreis Mädchen 2 Keine Gewalt an Frauen und Kindern

Häusliche Gewalt Häusliche Gewalt findet fast ausschließlich im vermeintlichen Schutz der eigenen vier Wände statt. Für das Opfer bedeutet es teilweise jahrelange Erniedrigungen, sowie körperliche und psychische Gewalt. Die Ausübung von Gewalt in der Ehe oder Partnerschaft lässt sich nicht auf Gewalt von Männern an Frauen reduzieren, auch wenn die Gewalt von Männern an Frauen deutlich überwiegt. Insbesondere bei gleichgeschlechtlichen Beziehungen gibt es jedoch ein großes Dunkelfeld. Die wichtigsten Fakten zum Thema häusliche Gewalt auf einen Blick Ausmaß Der Bericht der Gewaltkommission der Bundesregierung von 1990 stellte erstmals offiziell fest, dass Gewalt in der Familie die in unserer Gesellschaft am häufigsten ausgeübte Gewalt ist. Neue wissenschaftliche Studien zeigen, dass jede vierte Frau in ihrem Leben zumindest einmal von einem Lebenspartner körperliche und/oder sexuelle Gewalt erfährt. Ca. 10% der Frauen in Deutschland erleben schwerwiegende und wiederholte Gewalt in Beziehungen. Ganz überwiegend werden Frauen Opfer von männlicher Gewalt. Sowohl körperliche als auch sexuelle Gewalt wird mehrheitlich durch Täter im sozialen Nahraum begangen. So sind nur 14,5% aller Täter sexueller Gewalt Fremde. In Deutschland fliehen jährlich circa 45.000 Frauen mit ihren Kindern in ein Frauenhaus. In Niedersachsen suchten im Jahr 2007 in den 40 Frauenhäusern 2400 Frauen mit 2200 Kindern Schutz. Frauen erleben Gewalt in vielfältigen Erscheinungsformen von physischer und psychischer Gewalt. Männer setzen in Beziehungen eine breite Palette von Kontroll- und Beherrschungsmitteln ein. Frauen erleiden in der Regel nicht nur eine einzige Form der Gewalt. Folgen Gewalt gegen Frauen ist schwerwiegend: Nach Studien des FBI für die USA wurden ca. ein Drittel der Frauen, die im Jahr 1998 getötet wurden, Opfer ihrer Ehemänner, Ex-Ehemänner, Freunde oder Ex-Freunde. Eine britische Studie kommt zu dem Ergebnis, dass jede zweite Frau, die getötet wurde, Opfer ihres (Ex-) Partners wurde (EU- Kampagne gegen häusliche Gewalt). Alle Formen von Gewalt unabhängig vom Täter können psychische Beeinträchtigungen oder Schädigungen zur Folge haben. Besonders schwerwiegend sind sie bei sexueller Gewalt. Keine Gewalt an Frauen und Kindern 3

Schwangerschaft und Trennung sind für die Opfer besonders gefährliche Zeiträume. Häusliche Gewalt ist meist kein einmaliges Ereignis, sondern ein sich wiederholender Rechtsverstoß, der in Häufigkeit und Intensität oftmals in der weiteren Entwicklung eskaliert. Bei Gewalt durch einen Lebenspartner zeigen Studien, dass diese Gewalt häufiger Verletzungsfolgen hat und dass die Opfer häufiger von wiederkehrender Gewalt betroffen sind. Kinder sind nicht nur "mitbetroffen" von der Gewalt in den Familien. Das Beobachten der Gewalt gegen die Mutter kann zur gleichen Traumatisierung wie eine direkte körperliche Misshandlung führen. Die Folgekosten von Männergewalt werden in der Bundesrepublik auf etwa 14,8 Mrd. pro Jahr geschätzt hierin enthalten sind die Kosten für Justiz und Polizei, aber auch für ärztliche Behandlungen, Ausfallzeiten am Arbeitsplatz usw. (vgl. BT-Drs. 14/849, S. 3). Quelle: www.ms.niedersachsen.de/themen/gleichberechtigung_frauen/wer_schlaegt_muss_gehen/14102.html Rechtlicher Schutz für Opfer von Gewalt Gewalt ist keine Privatsache 1997: Vergewaltigung in der Ehe wird Straftatbestand 2000: Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung 2002: Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen Gewaltschutzgesetz 2007: Stalking Gesetz Wer schlägt, muss gehen! Opfer von Gewalttaten in der Familie haben das Recht jederzeit die Polizei zu verständigen. Die Polizei kann die gewalttätige Person sofort der Wohnung verweisen und ein Betretungsverbot anordnen, in Niedersachsen bis zu 14 Tagen. Nach einem Einsatz wegen häuslicher Gewalt informiert die Polizei die Beratungs-und Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt ( BISS). Diese nimmt dann zeitnah Kontakt zu den Opfern auf, bietet Unterstützung und Beratung an und informiert insbesondere über die rechtlichen Möglichkeiten nach dem Gewaltschutzgesetzt. Die polizeiliche Wegweisung ist jedoch keine Voraussetzung für einen Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz. Auch Frauen, bei denen kein polizeilicher Einsatz stattfand, können die BISS in Anspruch nehmen. 4 Keine Gewalt an Frauen und Kindern

Das Gewaltschutzgesetz Das Gewaltschutzgesetz verbessert die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten für Opfer von Gewalt. Kern des Gewaltschutzgesetzes sind zum einen Regelungen zur zumindest zeitweisen Überlassung einer gemeinsam genutzten Wohnung, zum anderen gerichtliche Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und Nachstellungen, so genannte Schutzanordnungen. Voraussetzungen: Der Anspruch auf Überlassung einer gemeinsam genutzten Wohnung und Schutzanordnungen knüpft an erlittene Gewalttaten an. die vorsätzliche und widerrechtliche Verletzung von Körper, Gesundheit oder Freiheit die Drohung mit solchen Verletzungen sowie die Drohung mit der Verletzung des Lebens ( Morddrohung"). Wurde lediglich mit solchen Verletzungen gedroht, muss dargelegt werden, dass die Wohnungsüberlassung erforderlich ist, um ein unbillige Härte zu vermeiden. Die verletzte Person muss mit dem Täter einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt geführt haben, unabhängig von den vertraglichen Eigentums- oder Mietverhältnissen. Spätestens 3 Monate nach der Gewalttat muss der Antrag gestellt werden. Schutzanordnungen erfassen insbesondere Kontakt-, Näherungs-und Belästigungsverbote, z.b. das Verbot für den Täter die Wohnung zu betreten, sich in einem bestimmten Umkreis der Wohnung der verletzten Person oder an anderen Orten aufzuhalten und die Untersagung von Telefonanrufen, Briefen, E-Mails und SMS. Schutzanordnungen dienen entweder zur Absicherung der Wohnungszuweisung oder als isolierte Maßnahme bei unzumutbarer Belästigung und Verfolgung. (Stalking) In diesem Fall wird keine besondere Beziehung zwischen Täter und Opfer vorausgesetzt Zuständig für die Antragstellung nach dem Gewaltschutzgesetz ist das Familiengericht. Frauen, die das Gewaltschutzgesetz nicht in Anspruch nehmen, haben die Möglichkeit mit ihren Kindern in das Frauenhaus zu ziehen, um in Sicherheit und mit der Unterstützung der Mitarbeiterinnen einen Weg aus der Gewaltbeziehung zu finden. Impressum Arbeitskreis gegen Gewalt an Frauen und Kindern im Landkreis Leer 1. Auflage 2015, Auflage: 2000 Exemplare Keine Gewalt an Frauen und Kindern 5

Kreisfrauenrat Leer e.v. Vorwort zur Broschüre Standpunkte gegen Gewalt Die Entstehung von Gewalt ist vielschichtig, wobei materielle Not eine große Rolle spielt. Wo Gewalt angewendet wird, verliert der oder die Schwächere. Das gilt im direkten Miteinander der Gesellschaft ebenso wie in Gruppen, Parteien, Politik und in der Familie. Vor dem Gesetz sind alle gleich- ob Frau oder Mann. Trotzdem lässt es unsere Gesellschaft zu, dass in der Realität die Verteilung von Macht, Geld und Ansehen zugunsten des Stärkeren geschieht- wobei der Stärkere oft der Mann ist. Physische Gewalt hat häufig die Folge, dass sich der Stärkere durchsetzt. Statistiken über Polizeieinsätze im Zusammenhang mit Gewaltanwendungen bezeugen dies in besorgniserregender Weise. Liegt häusliche Gewalt vor, sind fast immer Frauen und Kinder die Opfer. Diese gilt es im Besonderen zu beschützen. In der vorliegenden Broschüre zeigen unterschiedliche Organisationen aus dem Landkreis Leer in Bildern ihre Standpunkte gegen häusliche Gewalt. Gewalt ist abstoßend und gemein. Gewalt überwinden können wir nur, wenn alle Menschen- ob Mann oder Frau- sich friedfertig begegnen, das heißt mit Respekt dem Gegenüber zu begegnen und die Würde des jeweiligen Gegenübers zu wahren. Bilder im Kopf, die Gewalt durch gewaltfreies Handeln ersetzen, sind ein erster Schritt zu einem friedlichen Miteinander. Dazu soll diese Broschüre auffordern. Ingrid Keßler-Woertel, Frauke Maschmeyer-Pühl vom Kreisfrauenrat Leer 6 Keine Gewalt an Frauen und Kindern

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Das Team der ev. luth. Petrus-Bücherei-Loga schreibt: Elefanten sieht man nicht ist der Titel eines Jugendbuches von Susan Kreller. The elephant in the room ist eine englische Redewendung, die übertragen bedeutet: Großes Thema, dessen sich jeder bewusst ist, über das aber aus Angst oder Bequemlichkeit keiner spricht. Die Geschichte hat kein Happy End, was konsequent ist. Aber sie rüttelt bewegend auf, nicht weg zuschauen und aktiv zu werden, auch wenn es unangenehm ist. Denn wegsehen bedeutet gleichzeitig sich schuldig zu machen. Unser Standpunkt dazu: Elefanten sieht man nicht? Wir sehen nicht weg. WIR sehen hin. Zum Team gehören von links nach rechts: Traute Klüver, Christa Bruns, Anita Hartmann, Regina van Lengen, Angelika Lübbehüsen, Gesa Reiners, Gerda Dänekas, Monika Thomas (es fehlt: Tomke Lübbehüsen) Keine Gewalt an Frauen und Kindern 37

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Beratungs- und Hilfeeinrichtungen Weißer Ring Telefon 0151 / 55164601 www.weisser-ring.de Frauenhaus Telefon 0491 / 65 898 www.landkreis-leer.de Opferhilfebüro Aurich Telefon 04941 / 13 11 11 www.opferhilfe.niedersachsen.de BISS - Beratungs- und Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt Telefon 0491 / 97968100 www.landkreis-leer.de Ev. Beratungsstelle für Erziehungs-, Ehe- und Lebensfragen in Leer Telefon 0491 / 9604881 www.beratungsstelle-leer.de Familienzentrum Leer e.v. Fachambulanz der Kinder- und Jugendhilfe Telefon 0491 / 4546 info@familienzentrum-leer.de Staatliche Stellen Polizeiinspektion Leer / Emden Telefon 0491 / 97690-0 Gesundheitsamt Telefon 0491 / 926 1129 www.landkreis-leer.de Jugendamt Telefon 0800 / 51-12345 www.landkreis-leer.de Gleichstellungsbeauftragte Landkreis Leer Telefon 0491 / 999028-21 www.landkreis-leer.de Gleichstellungsbeauftragte Stadt Leer Telefon 0491 / 9782315 www.leer.de Keine Gewalt an Frauen und Kindern 51

Schutz für Opfer häuslicher Gewalt Polizeiinspektion Leer/Emden