BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 19/2562 19. Wahlperiode 20.03.09 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dora Heyenn und Norbert Hackbusch (DIE LINKE) vom 12.03.09 und Antwort des Senats Betr.: Einfuhrüberwachung im Hamburger Hafen von Lebens-, Futtermitteln und Saatgut, die aus gentechnisch veränderten Organismen (GVO) bestehen beziehungsweise solche enthalten oder aus GVO hergestellt wurden Der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen (GVP) nimmt weltweit seit Jahren zu. Laut dem Bericht ISAAA-Report Global Status of Commercialized Biotech/GM Crops 2008 hat sich die Anbaufläche von Biotech-Feldfrüchten zwischen 1996 und 2008 von 1,7 Millionen auf nunmehr 125 Millionen Hektar vergrößert. Über 80 Prozent der GVP werden von nur vier Ländern angebaut. Lebens- und Futtermittel, die gentechnisch veränderte Organismen enthalten, aus solchen bestehen oder daraus hergestellt werden, müssen von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit zugelassen und mit der Aufschrift genetisch verändert oder aus genetisch verändertem... hergestellt gekennzeichnet werden. Über den Hamburger Hafen werden Mais, Sojabohnen, Raps, Baumwolle und daraus gewonnene Produkte aus EU-Mitgliedstaaten und Drittländern eingeführt. Auch wenn sich die europäische Zulassung für genetisch veränderten (gv) Raps auf Tierfutter und industrielle Verwendungszwecke beschränkt, besteht die Gefahr, dass der gv-raps als lebensfähiges Saatgut importiert wird und dann gewollt oder ungewollt in die Natur gelangt. In Japan haben die Behörden bereits Gentech-Verunreinigungen durch im Hafen verschüttete Rapssamen im Umkreis von 30 km festgestellt. Auch österreichische Studien zeigen, dass sich Raps rund um Futtermittelwerke und Lagerhäuser ausbreitet. Bei genauer Betrachtung wird klar, dass Verbraucherschutz in Hamburg wegen des Tores zur Welt auch europäischer Verbraucherschutz ist. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wie hat sich die Zahl der Einfuhren im Hamburger Hafen aus EU-Mitgliedstaaten und Drittländern von: a) Sojabohnen (außer für die Aussaat),
Drucksache 19/2562 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 19. Wahlperiode b) Sojabohnen für die Aussaat, c) Sojabohnenmehl und -schrot, d) Ölkuchen/Pellets von extrahiertem Sojaöl, e) Rapssamen, f) Ölkuchen/Pellets von extrahierten Rapssamen, g) Baumwollsamen, h) Ölkuchen/Pellets von extrahierten Baumwollsamen, i) Mais (außer für die Aussaat), j) Mais für die Aussaat, k) Maiskleberfutter, l) Maistreber in den Jahren 2006 bis 2008 entwickelt? (Bitte tabellarisch darstellen.) Die erfragten Produktkategorien unterliegen keiner generellen Anmelde- und Kontrollpflicht bei der Einfuhr über den Hamburger Hafen. Die Frage kann daher nur auf der Grundlage von Daten der Außenhandelsstatistik beantwortet werden. Einfuhren, die über den Hamburger Hafen importiert werden, sind in der Außenhandelsstatistik nicht gesondert erfasst. In der Außenhandelsstatistik werden lediglich Einfuhren des Landes Hamburg insgesamt ausgewiesen. Die Zahlen beziehen sich auf Importe von Waren, die zum Verbrauch beziehungsweise zur Be- oder Weiterverarbeitung in Hamburg bestimmt sind, unabhängig davon, ob sie über den Hamburger Hafen oder eine andere Grenzstelle nach Deutschland eingeführt wurden. In der Einfuhr der Freien und Hansestadt Hamburg wurden in den Jahren 2006 und 2007 die in folgender Tabelle aufgeführten Mengen registriert. Für 2008 liegen noch keine Ergebnisse in der erforderlichen Untergliederung nach einzelnen Warenarten vor. Einfuhr des Landes Hamburg 2006/2007 nach ausgewählten Waren Mengen in Jahr 2006 Jahr 2007 ANDERE SOJABOHNEN AUCH GESCHROTET aus europäischen Ländern 349.750 aus europäischen Ländern 444.000 Insgesamt 1.900.711.430 Insgesamt 2.512.841.406 MEHL VON SOJABOHNEN aus europäischen Ländern 43.793 aus europäischen Ländern 268.240 Insgesamt 43.793 Insgesamt 288.900 MEHL VON ÖLSAMEN ÖLHALTIGEN FRÜCHTEN aus europäischen Ländern 852 aus europäischen Ländern - Insgesamt 852 Insgesamt - 2
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 19. Wahlperiode Drucksache 19/2562 Einfuhr des Landes Hamburg 2006/2007 nach ausgewählten Waren Mengen in Jahr 2006 Jahr 2007 RAPS- ODER RÜBSENSAMEN ZUR AUSSAAT aus europäischen Ländern 48.195 aus europäischen Ländern 123.848 Insgesamt 49.195 Insgesamt 123.848 ANDERER ERUCASÄUREARMER RAPS; AUCH GESCHROTET aus europäischen Ländern 158.960.204 aus europäischen Ländern 216.503.974 Insgesamt 431.391.462 Insgesamt 216.503.974 ÖLKUCHEN USW. RAPSSAMEN ERUCASÄUREARM aus europäischen Ländern - - Insgesamt 27.961.028 - ANDERE ÖLKUCHEN USW. RAPS- oder RÜBSENSAMEN aus europäischen Ländern 11.112.450 aus europäischen Ländern 10.397.604 Insgesamt 11.112.700 Insgesamt 10.397.604 DREIWEGHYBRIDMAIS ZUR AUSSAAT aus europäischen Ländern - aus europäischen Ländern 22 Insgesamt 182.247 Insgesamt 22 EINFACHHYBRIDMAIS ZUR AUSSAAT aus europäischen Ländern 182.792 aus europäischen Ländern 17.096 Insgesamt 642.912 Insgesamt 17.096 ANDERER HYBRIDMAIS ZUR AUSSAAT aus europäischen Ländern 2.003.040 aus europäischen Ländern 2.075.361 Insgesamt 2.003.040 Insgesamt 2.075.361 ANDERER MAIS aus europäischen Ländern 14.245.177 aus europäischen Ländern 46.051.855 Insgesamt 28.996.169 Insgesamt 184.671.484 3
Drucksache 19/2562 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 19. Wahlperiode Einfuhr des Landes Hamburg 2006/2007 nach ausgewählten Waren Mengen in Jahr 2006 Jahr 2007 MEHL VON MAIS FETTGEHALT < 1,5 % aus europäischen Ländern - aus europäischen Ländern 48.810 Insgesamt 5.799 Insgesamt 102.353 MEHL VON MAIS FETTGEHALT > 1,5 % aus europäischen Ländern 2.560 aus europäischen Ländern 1.990 Insgesamt 19.840 Insgesamt 17.550 MAISKÖRNER NUR GESCHROTET aus europäischen Ländern - aus europäischen Ländern - Insgesamt - Insgesamt 2.645 2. Wie hoch ist der prozentuale Anteil der gentechnisch veränderten Organismen (GVO) an den Einfuhren unter 1.? Die zur Beantwortung benötigten Daten liegen der zuständigen Behörde nicht vor. Eine nachträgliche Erhebung ist in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich. 3. Welche Maßnahmen sind in Hamburg initiiert worden, um Gentech- Verunreinigungen durch im Hafen verschüttete Rapssamen abzuwenden? 4. Sind Monitoringpläne im Zusammenhang mit gv-raps und nahe verwandten Arten in der Umgebung der Ölmühle Hamburg und anderen Orten in Hamburg, an denen möglicherweise keimfähige gentechnisch veränderte Rapssamen angelandet werden, vorhanden? a) Wenn ja, welche Methodenstandards werden zugrunde gelegt? b) Wenn nein wie wird sichergestellt, dass sich nicht gentechnisch veränderte Rapspopulationen im Hamburger Hafen und Umgebung ansiedeln, so wie es beispielsweise in Japan bereits geschehen ist? Im Hamburger Hafen wurden in den Jahren 2006 und 2008 gemäß der Empfehlung der EU-Kommission vom 16. August 2005 bezüglich der Maßnahmen, die der Inhaber einer Zustimmung ergreifen muss, um etwaige Schäden für Gesundheit und Umwelt bei einer unbeabsichtigten Freisetzung eines genetisch veränderten, gegenüber Glyphosat-Herbiziden toleranten Ölrapses (Brassica napus L., Linie GT73 MON-00073-7) zu vermeiden, Proben genommen. Die Probenahmen fanden in unmittelbarer Nachbarschaft der Ölmühle Hamburg (jetzt Silo Rothensee GmbH) statt. Verschüttete Rapssamen sowie aufgewachsene Rapsund Senfpflanzen wurden mit Hilfe der Methode der PCR (Polymerase Chain Reaction) im Untersuchungslabor der Hamburger Behörden auf gentechnische Veränderungen hin untersucht. Die Ergebnisse waren in allen Fällen negativ, gentechnische Veränderungen konnten nicht nachgewiesen werden. 4
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 19. Wahlperiode Drucksache 19/2562 5. Wie viele Beprobungen zwecks GVO-Analyse sind bei der Einfuhr im Hamburger Hafen von a) Lebensmittel, b) Mais, Ölsaaten und daraus gewonnen Erzeugnissen, c) Futtermitteln, d) Saatgut in den Jahren 2006 bis 2008 erfolgt und wie hoch war die Anzahl der positiven Proben? Beprobungen zwecks Analyse im Hinblick auf gentechnisch veränderte Organismen (GVO) bei Einfuhr im Hamburger Hafen sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen: 2006 2007 2008 Positive Proben insgesamt a) Lebensmittel 8 0 6 3 b) Mais, Ölsaaten und daraus gewonnene Erzeugnisse *1 c) Futtermittel *2 d) Saatgut 0 0 0 0 *1 Diese Kategorie wird statistisch nicht erfasst. Eine nachträgliche Erhebung ist in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich. *2 Beprobung erfolgt nach zollrechtlicher Abfertigung bei der Entladung von Schiffen. Siehe Antwort zu 6. bis 6. d). 6. Wie viele Beprobungen zwecks GVO-Analyse sind bei Importeuren (nach Zollabfertigung) und Herstellern von a) Lebensmitteln, b) Mais, Ölsaaten und daraus gewonnen Erzeugnissen, c) Futtermitteln, d) Saatgut in den Jahren 2006 bis 2008 erfolgt und wie hoch war die Anzahl der positiven Proben? Proben nach Zollabfertigung werden gezogen nach Lebens- und Futtermittelrecht oder nach Gentechnikrecht. Beprobung zwecks GVO-Analyse (nach Zollabfertigung) 2006 2007 2008 Positive Proben insgesamt a) Lebensmittel 22 22 26 35 b) Mais, Ölsaaten und daraus gewonnene Erzeugnisse* 1 c) Futtermittel 16 21 28 54 d) Saatgut 0 0 0 0 *1 Diese Kategorie wird statistisch nicht erfasst. Eine nachträgliche Erhebung ist in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich. 7. Welche Kontrollmechanismen zur Vermeidung der Einfuhr von ungenehmigten GVOs gibt es bereits in Hamburg, welche müssten zusätzlich geschaffen werden? GVO-Untersuchungen werden vorrangig bei Lebens- und Futtermitteln nicht tierischen Ursprungs durchgeführt, die im Gegensatz zu Erzeugnissen tierischen Ursprungs keiner systematischen Einfuhrkontrolle unterliegen. Eine Anmeldepflicht bei der Ein- 5
Drucksache 19/2562 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 19. Wahlperiode fuhr besteht lediglich dann, wenn seitens der Europäischen Kommission oder des Bundes eine Anmeldepflicht angeordnet wird. Bei bestehender Anmeldepflicht werden sämtliche Sendungen kontrolliert. Eine Beprobung erfolgt bei unvollständiger Dokumentation sowie stichprobenartig. In Bezug auf Lebensmittel liegen derzeit wegen des Verdachts auf GVO-Verunreinigungen folgende Entscheidungen zur Anmeldepflicht vor: Reiserzeugnisse aus den USA (Entscheidung der Kommission Nummer 2006/ 6001/EG) Reiserzeugnisse aus der VR China (Entscheidung der Kommission Nummer 2008/289/EG) Papayas aus den USA (Vorführ- und Untersuchungspflicht gemäß 55 Lebensund Futtermittelgesetzbuch) In Bezug auf Futtermittel erfolgen stich- und anlassbezogene Kontrollen gemäß der EU-Richtlinie 2001/18/EG. Auf der Grundlage des Gentechnikgesetzes werden pro Jahr mehrmals bei Betrieben im Hamburger Hafen Mais-, Raps- und Sojaimporte auf das Vorhandensein von in der EU nicht zugelassenen gentechnischen Veränderungen hin untersucht. In Bezug auf Saatgut erfolgt die Saatgutverkehrskontrolle. 8. Wie funktioniert die Kommunikation und Koordination zu Frage 6 zwischen Hamburg und der EU, sowie zwischen Hamburg und dem Bund beziehungsweise wie kann die Kommunikation und Koordination gegebenenfalls verbessert werden? 9. Wie funktioniert die Kommunikation und Koordination zu Frage 6 mit den norddeutschen Küstenländer Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und innerhalb Hamburgs beziehungsweise wie kann die Kommunikation und Koordination gegebenenfalls verbessert werden? Neben regelmäßigen Bund-Länderbesprechungen erfolgt die Kommunikation bei Regelverstößen bei Lebens- und Futtermitteln über das Europäische Schnellwarnsystem, an dem alle EU-Länder teilnehmen und auch die Verbraucherschutzbehörden der Länder angeschlossen sind. Bei positiven Funden im Saatgut werden die Länder und das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) informiert. Innerhalb Hamburgs findet in der Regel jährlich eine gemeinsame Sitzung der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz, der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt sowie der Behörde für Wirtschaft und Arbeit zur Koordination der Probenahmen statt. 10. Wie viele Regelverstöße bezüglich nicht eingehaltenen Kennzeichungsvorschriften und wegen Vorhandensein nicht zugelassener GVO wurden in den Jahren 2006 bis 2008 im Hamburger Hafen festgestellt? Mit einer positiven Probe (siehe Antworten zu 5. bis 5. d) und 6. bis 6. d)) werden gentechnisch veränderte Organismen nachgewiesen. Ein Regelverstoß liegt nur dann vor, wenn die Kennzeichnungspflicht verletzt oder ein nicht zugelassener GVO verwendet wurde. Die nach Lebens- und Futtermittelrecht gezogenen und analysierten Proben wiesen hinsichtlich Kennzeichnung keine und hinsichtlich nicht zugelassener GVO drei Regelverstöße auf. Die nach Gentechnikrecht gezogenen und analysierten Proben wiesen keine Regelverstöße auf. 6
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 19. Wahlperiode Drucksache 19/2562 11. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, wenn bei der Einfuhr im Hamburger Hafen eine Verunreinigung mit nicht zugelassenen GVO festgestellt wurde? Die beanstandeten Reislieferungen aus den USA wurden bei der Einfuhr zurückgewiesen beziehungsweise an den Produzenten zurückgesandt. Im Übrigen siehe Antwort zu 7. und 12. 12. Anfang 2004 wurden in Deutschland erstmals transgene Papayas auf dem europäischen Markt nachgewiesen. Welche Einfuhrkontrollverfahren erfolgen bei der Einfuhr im Hamburger Hafen von Papayas aus den USA beziehungsweise aus Hawaii? Siehe Antwort zu 7. 7